Die Belange von Natur und Landschaft in der kommunalen Bau eitplanung
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1 Die Belange von Natur und Landschaft in der kommunalen Bau eitplanung Rechtsgrundlagen Planungserfordernisse Darstellungs- und Festsetzungsmôglichkeiten Von Stephan Mitschang ERICH SCHMIDT VERLAG
2 VII Inhaltsverzeichnis Seite Abkùrzungsverzeichnis XIX I. DIE BEDEUTUNG DER BELANGE DES NATUR- SCHUTZES UND DER LANDSCHAFTSPFLEGE FUR DIE BAULEITPLANUNG 1. AUF NATUR UND LANDSCHAFT BEZOGENE ZIELE DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG Zu den Zielen und Grundsàtzen der Raumordnung und Landesplanung Rechtliche Grundlagen und planerische Bedeutung Die Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung und Landesplanunq Die Berûcksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei der Bauleitplanung Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Ziele der Raumordnung und Landesplanung Vorranggebiete Vorbehaltsflàchen Régionale Grùnzùge Siedlungs- und Grùnzâsuren Die Berûcksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bei der Bauleitplanung 23
3 VIII Inhaltsverzeichnis 2. DIE BELANGE DES NATURSCHUTZES UND DER LAND- SCHAFTSPFLEGE IN DEN GESETZLICHEN OBERZIELEN DER BAULEITPLANUNG Sicherung einer menschenwùrdigen Umwelt Schutz und Entwicklung der natûrlichen Lebensgrundlagen DIE BELANGE DES NATURSCHUTZES UND DER LAND- SCHAFTSPFLEGE IN DEN PLANUNGSGRUNDSÀTZEN DER BAULEITPLANUNG Die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushalts, des Wassers, der Luft und des Bodens einschlieblich seiner Rohstoffvorkommen sowiedes Klimas _...3O 3.3 Die inhaltliche Verdeutlichung der Begriffe "natùrliche Lebensgrundlagen" und "Naturhaushalt" durch die Ziele und Grundsâtze des Naturschutzes und der Landschaftspflege Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege Die Grundsâtze des Naturschutzes und der Landschaftspflege Die Bedeutung der Ziele und Grundsâtze des Naturschutzes und der Landschaftspflege fur die Bauleitplanung DAS GEBOT, MIT GRUND UND BODEN SPARSAM UND SCHONEND UMZUGEHEN Der sparsame Umgang mit Grund und Boden Der schonende Umgang mit Grund und Boden Die Bedeutung des Bodenschutzklausel fur die Bauleitplanung 37
4 5. DIE BELANGE DES NATURSCHUTZES UND DER LAND- SCHAFTSPFLEGE IN DER PLANERISCHEN ABWÀGUNG 38 Jl Anforderungen an die Abwâgung Die Bedeutung von Optimierungsgeboten 40 II. DIE BEDEUTUNG DER LANDSCHAFTSPLANUNG FUR DIE BERUCKSICHTIGUNG DER BELANGE VON NATUR UND LANDSCHAFT IN DER BAULEIT- PLANUNG DIE BEDEUTUNG DER LANDSCHAFTSRAHMENPLANUNG FUR DIE BERUCKSICHTIGUNG DER BELANGE DES NATUR- SCHUTZES UND DER LANDSCHAFTSPFLEGE IN DER REGIONALPLANUNG Die Landschaftsrahmenplanung nach dem Bundesnaturschutzgesetz _ Die Inhalte der Landschaftsrahmenplanung und ihre Rechtsbeziehungen zur Regionalplanung _ Die Inhalte der Landschaftsrahmenplanung Nach Bundesrecht Nach Landesrecht Die Rechtsbeziehungen zur Regionalplanung Nach Bundesrecht Nach Landesrecht Der Beitrag des Landschaftsrahmenplanes zur Berûcksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts- Dfleae in der Reqionalplanunp
5 2. DIE BEDEUTUNG DER ÔRTLICHEN LANDSCHAFTSPLA- NUNG FUR DIE BERUCKSICHTIGUNG DER BELANGE DES NATURSCHUTZES UND DER LANDSCHAFTSPFLEGE IN DER BAULEITPLANUNG Die ôrtliche Landschaftsplanung nach dem Bundesnaturschutzgesetz Die Inhalte der ôrtlichen Landschaftsplanung und ihre Rechtsbeziehungen zur Bauleitplanung Die Inhalte der ôrtlichen Landschaftsplanung Nach Bundesrecht Nach Landesrecht Die Rechtsbeziehungen zur Bauleitplanung Nach Bundesrecht Nach Landesrecht Der Beitrag der Landschaftsplanung zur Berûcksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Bauleitplanung 78 III. DIE BEDEUTUNG DER NATURSCHUTZRECHTLI- CHEN EINGRIFFSREGELUNG FUR DIE BERUCK- SICHTIGUNG DER BELANGE DES NATURSCHUTZES UND DER LANDSCHAFTSPFLEGE IN DER BAULEIT- PLANUNG DIE RECHTSLAGE VOR DEM INKRAFTTRETEN DES INVESTITIONSERLEICHTERUNGS- UND WOHNBAU- LANDGESETZES 85
6 1.1 Der Inhalt der Vorschriften ûber Eingriffe in Natur und Landschaft Die materiell-rechtliche Seite der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Die verfahrensrechtliche Seite der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Die Rechtsfolgen bei Eingriffen in Natur und Landschaft Vermeidung und Untersagung - das konservierende Elément der Eingriffsregelung Ausgleich und Ersatz - das kompensierende Elément der Einqriffsreqelunq Ersatzzahlung - das finanzielle Elément der Eingriffsregelung Sinn und Zweck der Vorschriften ûber Eingriffe in Natur und Landschaft Die Auswirkungen der Eingriffs- und Ausgleichsregelungen auf die Bauleitplanung Problème in der Planungspraxis Zur Situation in den Gemeinden Zur Problematik sogenannter "Ausgleichs- und Ersatzflâchen" Das Verhâltnis der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelung zu den Vorschriften ûber die Bauleitplanung Die Heranziehbarkeit ôkologischer Bilanzierungsverfahren zur Berûcksichtigung kûnftiger Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der bauleitplanerischen Abwâgung Derzeitiger Stand ôkologischer Bilanzierungsverfahren Ausgewàhlte Beispiele ôkologischer Bilanzierungsverfahren 134 a) Bewertungsrahmen der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz 135 Inhalt 135 Stellungnahme 136 b) Das Modell der Bezirksregierung Koblenz 139 Inhalt 139 Stellungnahme 140
7 XII Inhaltsverzeichnis c) Die hessische Richtlinie zur Bemessung der Abgabe bei Eingriffen in Natur und Landschaft 141 Inhalt 141 Stellungnahme 143 d) Das Hamburger Modell 144 Inhalt 144 Stellungnahme Diskussion Fazit, DIE NEUEN REGELUNGEN DES INVESTITIONSER- LEICHTERUNGS- UND WOHNBAULANDGESETZES Grûnde fur die neuen Regelungen Inhalt der neuen Reqelunqen " "» & ^ ~ _ Vorverlagerung der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik in die Bauleitplanung Erweiterung der Planungsgrundsâtze der Bauleitplanung 156 a) Vermeidungs- oder Minimierungsgebot 157 b) Ausgleichs- und Ersatzpflicht Das Abwâgungsgebot und seine Bedeutung fur die Berûcksichtigung der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik in der Bauleitplanung 158 a) Darstellungen zum Ausgleich, zum Ersatz oder zur Minderung von Beeintrâchtigungen an Natur und Landschaft im Flâchennutzungsplan 161 b) Festsetzungen zum Ausgleich, zum Ersatz oder zur Minderung von Beeintrâchtigungen an Natur und Landschaft im Bebauungsplan 162 Festsetzungen auf den Grundstûcksflâchen 162 Festsetzungen im sonstigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ihre Zuordnung zu Bauflâchen Planfeststellungsersetzende Bebauungsplàne 164
8 XIII Abweichungsbefugnisse fur die Lânder bei Bauleitplânen Zulâssigkeit von Vorhaben nach den 30 und 33 BauGB Vollzug der Festsetzungen fur Ausgleichs- und Ersatzmafinahmen Festsetzungen auf den Grundstùcksflâchen Festsetzungen im sonstigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes 168 a) Kostenverteilung bei der Durchfùhrung von Sammelausgleichs- oder -ersatzmabnahmen 169 b) Kostenerstattung aufgrund gemeindlicher Satzungen Abweichungsbefugnisse der Lânder bei der Genehmigung von Vorhaben Befristete Freistellung von Vorhaben nach den 30 und33 BauGB Geldleistungen in Gebieten mit alten Bebauungsplânen Beteiligung der Naturschutzbehôrden Der Beitrag der Landschaftsplanung zur Bewâltigung der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik Die Berûcksichtigung kûnftiger Eingriffe in Natur und Landschaft als Aufgabe der Landschaftsplanung Sach- und Fachanforderungen an die Landschaftsplanung 177 a) Ebene der Flâchennutzungsplanung 177 b) Ebene der Bebauungsplanung 179 IV. DARSTELLUNGEN IM FLÀCHENNUTZUNGS- PLAN UND FESTSETZUNGEN IM BEBAUUNGS- PLAN ZUR BERUCKSICHTIGUNG DER BELANGE DES NATURSCHUTZES UND DER LANDSCHAFTS- PFLEGE 183
9 XIV Inhaltsverzeichnis 1. ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG, ÙBERBAU- BARE UND NICHT ÙBERBAUBARE GRUNDSTÙCKS- FLÀCHEN Die grundlegenden Raumnutzungsentscheidungen oder die Frage: Wohin darf gebaut werden? Die Fragen: "Was" und "Wieviel" darf gebaut werden? Art der baulichen Nutzung Ma(3 der baulichen Nutzung Ùberbaubare und nicht ûberbaubare Grundstùcksflâchen GRÛNFLÀCHEN Inhalt der Regelungen Allgemeines Der Begriff "Grûnflàche" Angabe der Zweckbestimmung von Grùnflàchen Abgrenzung zu sonstigen begrùnten Flâchen Zeichnerische Darstellung und Festsetzung Hinweise fur textliche Festsetzungen Uberlagerungsmôglichkeiten Ûberlagerungen verschiedener Darstellungen im Flâchennutzungsplan Uberlagerungen verschiedener Festsetzungen im Bebauungsplan MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENT- WICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT UND FLACHEN FUR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT Inhalt der Regelungen Allgemeines 202
10 XV MaBnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, soweit solche Festsetzungen nicht nach anderen Vorschriften getroffen werden kônnen ( 9 Abs. 1 Nr. 20, 1. Alt. BauGB) Zum Begriff der "MaBnahme" Festsetzungen, die nach anderen Vorschriften getroffen werden kônnen 204 a) Vorrangige Festsetungen 205 b) Sonstige Festsetzungen Festsetzungsmôglichkeiten 211 a) Zum Verhàltnis von "Stàdtebaurecht" und "Naturschutzrecht" : 212 Das Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts 212 Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 213 SchluBfolgerungen aus der Rechtsprechung des Bundes verfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts 214 b) Die Ùbernahme mabnahmenbezogener Darstellungen der Landschaftsplanung 218 Die Festsetzung von Ausgleichs- und ErsatzmaBnahmen 219 Die Festsetzung von MaBnahmen im Sinne des fôrmlichen Gebietsschutzes _ 220 Die Festsetzung von MaBnahmen im Sinne des Biotop- und Artenschutzes 221 c) Die Festsetzung sonstiger MaBnahmen 222 d) Sind 9 Abs. 4 BauGB und 6 Abs. 4 Satz 3 BNatschG als Rechtsgrundlage fur die Festsetzung landschaftsplanerischer MaBnahmen im Bebauungsplan heranziehbar? Flâchen fur MaBnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ( 5 Abs. 2 Nr. 10 und 9 Abs. 1Nr. 20, 2. Alt. BauGB) Zum Begriff der "Flâche" Festsetzungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften Darstellungs- und Festsetzungsmôglichkeiten 226 a) Die Ùbernahme flâchenbezogener Darstellungen des Landschaftsplanes 226
11 XVI Inhaltsverzeichnis Flàchen fur Ausgleichs- und ErsatzmaBnahmen 226 Flàchen des fôrmlichen Gebietsschutzes 227 Flàchen des Biotop- und Artenschutzes 227 b) Sonstige Darstellungen und Festsetzungen Zeichnerische Darstellungen und Festsetzungen Die Festsetzung von MaBnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Die Darstellung und Festsetzung von Flàchen fur MaBnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Hinweise fur textliche Festsetzungen._ Ùberlagerungsmôglichkeiten Ûberlagerungen verschiedener Darstellungen im Flàchennutzungsplan Bauflàchen ( 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Grùnflàchen ( 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) Flàchen fur Nutzungsbeschrànkungen oder fur Vorkehrungen zum Schutz gegen schàdliche Umwelteinwirkungen ( 5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB) Wasserflâchen ( 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB) Aufschùttungen und Abgrabungen ( 5 Abs. 2 Nr. 8 BauGB) Flàchen fur die Landwirtschaft und Wald ( 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB) Ûberlagerungen verschiedener Festsetzungen im Bebauungsplan ?. 1 Baugebiete und nicht ûberbaubare Grundstûcksflâchen ( 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB) Flàchen fur den Gemeinbedarf ( 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Von Bebauung freizuhaltende Flàchen und ihre Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB) Verkehrsflàchen ( 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Grùnflàchen ( 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 239
12 XVII Wasserflâchen ( 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) Aufschùttungen und Abgrabungen ( 9 Abs. 1 Nr. 17 BauGB) Flàchen fur die Landwirtschaft und Wald ( 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB) Schutzflâchen und Flàchen fur besondere Anlagen und Vorkehrungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Anpflanzen von Bàumen, Stràuchem und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen fur Bepflanzungen und fur die Erhaltung von Bàumen, Stràuchem und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewâssern ( 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) ANPFLANZEN VON BAUMEN, STRÀUCHERN UND SON- STIGEN BEPFLANZUNGEN SOWIE BINDUNGEN FUR BE- PFLANZUNGEN UND DIE ERHALTUNG VON BÀUMEN, STRÀUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN SO- WIE VON GEWÂSSERN Inhalt der Reqelunq Allgemeines Die Begriffe "Anpflanzen", "Bindungen" und "Erhaltung" Festsetzungsmôglichkeiten Anpflanzen von Bâumen, Stràuchem und sonstigen Bepflanzungen Bindungen fur Bepflanzungen Bindungen fur die Erhaltung von Bâumen, Stràuchem und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewâssern Die Abgrenzung zu anderen Begrùnungsvorschriften Zeichnerische Festsetzung Hinweise fur textliche Festsetzungen Uberlagerungen verschiedener Festsetzungen im Bebauungsplan 256
13 XVIII Inhaltsverzeichnis Baugebiete und nicht ûberbaubare Grundstùcksflâchen ( 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BauGB) Flàchen fur Nebenanlagen, die aufgrund anderer Vorschriften fur die Nutzung von Grundstùcken erforderlich sind, wie Spiel-, Freizeit- und Erholungsflâchen sowie Flàchen fur Stellplâtze und Garagen mit ihren Einfahrten ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Flàchen fur den Gemeinbedarf sowie Sport- und Spielanlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Flàchen fur besondere Nutzungszwecke ( 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB) Von Bebauung freizuhaltende Flàchen und ihre Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB) Verkehrsflàchen ( 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Grùnflàchen ( 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Wasserflâchen ( 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) Aufschùttungen und Abgrabungen ( 9 Abs. 1 Nr. 17 BauGB) MaBnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, soweit solche Festsetzungen nicht nach anderen Vorschriften getroffen werden kônnen, sowie Flàchen fur MaBnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Flàchen fur Gemeinschaftsanlagen fur bestimmte ràumliche Bereiche wie Kinderspielplâtze, Freizeiteinrichtungen, Stellplâtze und Garagen ( 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB) Schutzflàchen und Flàchen fur besondere Anlagen und Vorkehrungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Flàchen fur Aufschùttungen und Abgrabungen, soweit sie zur Herstellung des StraBenkôrpers erforderlich sind ( 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB) 261 Schriftenverzeichnis 263 Stichwortverzeichnis 281
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