Workshop Klimaschutz durch kommunale Bauleitplanung. 2. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen am
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- Klaudia Morgenstern
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1 Workshop Klimaschutz durch kommunale Bauleitplanung 2. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen am
2 I. Klimaschutz, Energieeffizienz, Kommunen 1. Global denken lokal (kommunal) handeln! 2. Unmittelbare Betroffenheit der Kommunen / Bürger Globale Erderwärmung (G8-Ziel: Begrenzung auf 2 Grad) Niederschläge / Hochwasser / Sturm / Dürre etc. Ökonomische Schäden bis 2050 im Falle des Nichthandelns weltweit: bis zu 800 Mrd. EUR
3 I. Klimaschutz, Energieeffizienz, Kommunen 3. Doppelstrategie beim Klimaschutz: Anpassung an den Klimawandel Verminderung der (CO2) Emissionen 4. Konjunkturpaket II: Schwerpunkt Energetische Sanierung
4 I. Klimaschutz, Energieeffizienz, Kommunen 5. Kommunen sind Akteure auf 4 Ebenen: Verbraucher: Schulen / Kindertagesstätten Berater / Öffentlichkeitsarbeit Versorger mit Energie Träger der kommunalen Bauleitplanung 6. Ohne Kommunen sind Klimaschutzziele nicht erreichbar!
5 II. Klimaschutz durch Bauleitplanung 1. Ziel: Klimawandel entgegenwirken 2. Bauleitplanung als Teil eines umfassenden kommunalen Klimaschutzkonzeptes 3. Klimagerechte Bauleitplanung: Städtebauliche Gründe erforderlich / abstraktes Klimaschutzziel reicht nicht 4. Klimaschutz als Abwägungsbelang: kein rechtlicher Vorrang / Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
6 III. Wege klimagerechter Bauleitplanung 1. Klimaschutz: Grundsatz und Ziel der Bauleitplanung (Natürliche Lebensgrundlagen / Nutzung EE / Innenentwicklung) 2. Klimaschutz: Darstellung im Flächennutzungsplan (insbesondere Standortplanung für EE-Anlagen) 3. Klimaschutz: Festsetzungen im Bebauungsplan (BauNVO) 4. weitere Beachtung: EEWärmeG, EnEV
7 IV. Klimaschutz im Flächennutzungsplan 1. Freiflächenplanung 2. Standortplanung flächenmäßig bedeutsamer Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien Konzentrationsflächen über 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB 3. Energetisch günstige Lagen für spätere Baugebiete
8 V. Klimaschutz im Bebauungsplan Festsetzungsmöglichkeiten nach 9 BauGB 1. Stellung der baulichen Anlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 2): optimale Licht- und Sonneneinwirkung / Senkung Energieverbrauch insbesondere durch textliche Festsetzung Vorgabe der Firstrichtung bzw. der Längsachse 2. Vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 2a): in Verbindung mit 23 Abs. 1 BauNVO (Baulinien) Vermeidung einer Verschattung von Gebäuden
9 V. Klimaschutz im Bebauungsplan Festsetzungsmöglichkeiten nach 9 BauGB 3. Versorgungsflächen sowie -anlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 12 und 13): Voraussetzung für Errichtung von Blockheizkraftwerken 4. keine oder beschränkte Verwendung von bestimmten luftverunreinigenden Stoffen ( 9 Abs. 1 Nr. 23a): z. B. Reduzierung bzw. Ausschluss von fossilen Heizstoffen Städtebauliche Gründe erforderlich / Bestandsschutz für vorhandene Anlagen
10 V. Klimaschutz im Bebauungsplan Festsetzungsmöglichkeiten nach 9 BauGB 5. Bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Errichtung von Gebäuden ( 9 Abs. 1 Nr. 23b): insbesondere Solarenergie Ergänzung zu 9 Abs. 1 Nr. 2 an Errichtung von Gebäuden gekoppelt, d. h. keine Freiflächen- Fotovoltaikanlagen, Bestandsschutz bestehender Anlagen Vorgabe von Dachformen und Dachneigungen zur Erleichterung der Installation von Solaranlagen Aber! (Zwangs-)Festsetzung zur Installation von Fotovoltaikanlagen ist städtebaulich zurückhaltend zu beurteilen (Verhältnismäßigkeit)
11 V. Klimaschutz im Bebauungsplan Festsetzungsmöglichkeiten nach 9 BauGB 6. Bauliche oder sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9 Abs. 1 Nr Alt.): bauliche und technische Vorkehrungen an den emitierenden Anlagen selbst (aktiver Schutz) Vorkehrungen an den von Immissionen betroffenen Wohngebäuden (passiver Schutz) 7. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 25a)
12 VI. Klimaschutz durch städtebauliche Verträge 1. Vorteil: erhöhte Akzeptanz / Gestaltungsspielraum / keine Bindung an Festsetzungskatalog des 9 BauGB 2. Nutzung KWK / Solaranlagen / Passivhäuser 3. Einhaltung von Energiekennzahlen Inhalte der Verträge müssen nach dem planerischen Gesamtkonzept der Gemeinde gerechtfertigt sein
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ein Workshop (engl. für Werkstatt) ist ein moderierter Lehrgang oft handelt es sich um einen Erfahrungsaustausch der Teilnehmer. In moderierten Workshops kommen Menschen zusammen, die gemeinsam Strategien entwickeln, Probleme lösen oder voneinander lernen wollen. Je stärker dabei Interaktionen zwischen den Teilnehmern ausgelöst werden und je weniger Vorbereitetes präsentiert wird, desto mehr neue Erkenntnisse gewinnen die Teilnehmer durch das Lernen voneinander.
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