FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT KEHL 15. ÄNDERUNG

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1 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT KEHL 5. ÄNDERUNG ÄNDERUNG IM BEREICH ZWECKVERBAND GEWERBEPARK BA SIC KEHL NEURIED INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK BA SIC (BEREICH MITTE) BEGRÜNDUNG INKL. UMWELTBERICHT Stadt Kehl Stadtplanung Offenlage Stand:.2.28

2 Inhaltsverzeichnis I Notwendigkeit der Planaufstellung 2 I. Anlass der Planung 2 I.2 Plangebiet 2 I. Planverfahren II Grundlagen II. Regionalplanung II.2 Vorbereitende Bauleitplanung III Umweltbericht gemäß 2a BauGB 6 Eingriffs / Ausgleichsbilanzierung 7

3 I Notwendigkeit der Planaufstellung I. Anlass der Planung Das Ziel des Flächennutzungsplanes bei der Ausweisung von Gewerbeflächen war die Schaffung neuer und der Erhalt bestehender Arbeitsplätze. Die Wirtschaftsstruktur des gemeinsamen Raumes soll durch neue, moderne und zukunftsorientierte Betriebsansiedelungen verbessert werden. An dem verkehrstechnisch günstig gelegenen Standort am Zubringer zur Rheinbrücke zwischen Deutschland und Frankreich bei Altenheim, haben die gewerblichen Flächen nicht nur Bedeutung für alle beteiligten Kommunen, insbesondere die Stadt Kehl, sondern für den ganzen grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum am Oberrhein. Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den nordöstlichen Teilbereich des Gewerbegebietes Goldscheuer im Gewerbepark Ba.sic. Die Erweiterung umfasst eine Größe von ca.,6 ha. Der Flächennutzungsplan weist in diesem Bereich noch landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Um die bauliche Ausnutzbarkeit des Quartiers M 6 und eine Ansiedlung einer Firma aus Offenburg zu ermöglichen soll die Fläche nach Norden erweitert und als gewerbliche Fläche mit Randeingrünung dargestellt werden. I.2 Plangebiet Das Plangebiet des Gewerbeparks Ba sic befindet sich am südlichen Rand des Kehler Ortsteils Goldscheuer im Bereich des Kreuzungspunktes der L 75 (ehemalige B 6) und der L 98, die die A5 bei Offenburg mit der Rheinbrücke bei Altenheim verbindet und von dort aus an das Französische Nationalstraßen und Autobahnsystem angeschlossen ist. Durch das Gebiet verläuft die Gemarkungsgrenze zwischen der Stadt Kehl und der Gemeinde Neuried in westöstliche Richtung. Im Süden des Plangebiets, getrennt durch den landwirtschaftlich genutzten regionalen Grünzug, befindet sich der Neurieder Ortsteil Altenheim. Der Kehler Ortsteil Kittersburg befindet sich in einem Abstand von ca. m vom Plangebiet in diesem Bereich. Am Westrand grenzt das Gebiet mittelbar an die Wald und Auenlandschaft der Rheinebene an. Das Plangebiet der 5. Änderung umfasst insgesamt eine Fläche von ca.,6 ha. Der Änderungsbereich umfasst eine nördliche Erweiterungsfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Interkommunaler Gewerbepark Ba sic mit dem Quartier M 6, in der Erweiterung die Parzelle Nr. 2/5 in einer Größe von.5 m² sowie Teile der westlich angrenzenden Parzelle für die spätere Verkehrserschließung. Das nachfolgende Luftbild stellt das Plangebiet und die Umgebung dar. Abb. Luftbild mit Plangebiet und Umgebung

4 I. Planverfahren Um Baurecht für die Ansiedlung des Gewerbebetriebes zu schaffen, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan für das Plangebiet zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und aus naturschutzfachlichen Gründen notwendig. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. 8 Abs. BauGB zu ändern. II II. Grundlagen Vorhandene Planungen und Daten bzw. weiterführende Untersuchungen / Gutachten bilden die Grundlagen für die weiteren Entwicklungen bzw. Konkretisierung auf den nachfolgenden Planungsebenen. Regionalplanung Die Stadt Kehl ist Mittelzentrum. Mittelzentren dienen der Deckung des gehobenen seltener auftretenden qualifizierten Bedarfs. Zentrale Orte versorgen eine größere Fläche in ihrem Umland, den sogenannten Verflechtungsbereich. Zum Mittelbereich der Stadt Kehl gehören die Gemeinden Rheinau und Willstätt. Eine Sonderstellung nimmt Kehl durch seine unmittelbare Nähe zum französischen Oberzentrum Straßburg ein. Im Regionalplan wird zum Ausdruck gebracht, dass in grenznahen Orten die Verflechtungen zum Elsass zu berücksichtigen sind. Für Kehl bedeutet das, dass die Stadt in Zukunft weitere zentrale Funktionen wahrnehmen und ausbauen kann, die sich aus ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zur Europastadt Straßburg ableiten. Über die Regionsgrenze hinweg zum Elsass bestehen im Einzelhandelssektor und bei den privaten Dienstleistungen strukturbedingte Verflechtungen. Besonders bedeutsam ist der Interkommunale Gewerbepark Ba.sic zu sehen, der durch dieses vorliegende Verfahren eine positive Entwicklung für den Gesamtraum anstößt. Nach der Raumnutzungskarte in der Fassung vom Juni 27 des Regionalplans Südlicher Oberrhein ist das Erweiterungsgelände sowohl als auch bereits rechtskräftige Teilbereiche von Ba.sic noch als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Die Erweiterung sowie die bereits erfolgten Ausweisungen im Bereich Stockfeld entlang der Eschauer Allee verdeutlichen den beabsichtigten Schulterschluss mit den nördlichen Gewerbegebietsflächen des Stockfeldes I (Erweiterung Nord Ba.sic Masterplan). Abb. Regionalplan mit dem Planungsbereich

5 Abb. Zweckverbandskarte Bereich Mitte II.2 Vorbereitende Bauleitplanung Die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Kehl am Rhein ist vom Regierungspräsidium Freiburg am Az genehmigt worden. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 6..2 wurde die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wirksam. Der am 6. April 25 in Kraft getretene Bebauungsplan Interkommunaler Gewerbepark ba sic sowie die. und 7. Änderung des Bebauungsplans bilden die Grundlage für die 8. Änderung. Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, der für das gesamte Areal ein Gewerbegebiet ausweist. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan im Bereich der geplanten Erweiterung angepasst werden. Die textlichen Festsetzungen in der Fassung vom wurden im Rahmen der. Änderung und der 7. Änderung zum Teil geändert (Stand 2.9.2/7..26), beide sind Bestandteile der 8. Bebauungsplanänderung.

6 Die zur 8. Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Bereiche die geändert werden. Ansonsten gilt zum einen die vom mit Ergänzung vom zum Bebauungsplan Interkommunaler Gewerbepark ba sic weiter fort sowie die zur. Änderung vom und zur 7. Änderung vom Im Rahmen der Aufstellung des inzwischen in Kraft getretenen Bebauungsplanes Interkommunaler Gewerbepark ba sic sind umweltbezogene Daten und umfangreiche Gutachten in das Verfahren mit eingeflossen. Der Umweltbericht, die NATURA2 Verträglichkeitsstudie sowie der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Interkommunaler Gewerbepark ba sic in KehlGoldscheuer und NeuriedAltenheim bleiben ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplans. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan derzeit noch als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. 8 Abs. BauGB zu ändern. Die Stadt Kehl stellt den Flächennutzungsplan in eigener Verantwortung auf. Abb. 5 Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kehl, mit Darstellung des Geltungsbereichs Abb. 6 Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung mit zukünftiger Darstellung

7 III Umweltbericht gemäß 2a BauGB Der Umweltbericht, die NATURA2Verträglichkeitsstudie sowie der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Interkommunaler Gewerbepark ba.sic in KehlGoldscheuer und NeuriedAltenheim sind weiterhin Bestandteil der 8. Bebauungsplanänderung. In der nachstehenden Flächenbilanz wird dargestellt, welche Größen sich bei den einzelnen Flächen verändert haben. Die EingriffsAusgleichsbilanzierung erfolgte innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung und ist ebenfalls beigefügt. Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Geltungsbereich, Stand :.86 m² Bewertungsrelevanter Bilanzierungsbereich: 8.75 m² Bewertungsrelevanter Bilanzierungsbereich

8 Gesamtfläche der Änderungen in der 8. Änderung 8.75 m² Flächen Bestand Acker.696 m² Wirtschaftsweg (HW) 85 m² Öffentliches Grün.5 m² pfg Fläche 687 m² überbaubare Fläche 6 m² Flächen Planung Straßenverkehrsfläche 576 m² Gewerbefläche 7.99 m² davon überbaubare Flächen (GRZ.7) 2.29 m² nicht überbaubare Fläche % 5.25 m² davon o pfg Fläche.276 m² o pfg Fläche 998 m² o Grün an Stellplätze 96 m² o Kleinflächige Grünanlage (nicht pfg, nicht überbaubar) 2.88 m² Einzelbäume St. Eingriffs / Ausgleichsbilanzierung Die Eingriffs / Ausgleichsbilanzierung erfolgt nach der ÖkokontoVerordnung (ÖKVO 2) und anhand der Arbeitshilfen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg (LUBW). Die Unterlagen zur Eingriffs / Ausgleichsbilanzierung mit Stand vom..28 sind in der zur 8. Änderung des Bebauungsplans beigefügt und nachstehend nachrichtlich übernommen. Nach der Umsetzung der Planung kommt es zu einem gesamten Kompensationsbedarf von Ökopunkten. Der errechnete Ausgleich erfolgt außerhalb des Plangebiets. Nach der Umsetzung der Planung kommt es zu keinem Wertverlust unter der Voraussetzung, dass die Fläche mit Pflanzgeboten gem. den Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans umgesetzt wird.

9 Eingriffs/Ausgleichsbilanz Biotope (Bewertungsverfahren nach LUBW) BP Interkommunaler Gewerbepark BA.SIC 8.Änderung Bewertungsrelevante Flächenbilanz Art und Größe der Fläche Lfd. Biotoptyp Biotoptyp Nr Nr Entwässerungsgraben (ÖG2) Wiese mittlerer Standorte Acker Gebüsch mittlerer Standorte Pfg. Randeingrünung (standorttypische Gehölze und Sträucher) Grünstreifen zwischen den Stellplätzen Von Bauwerken bestandene Fläche (Baufläche, in Privatgrünfläche integrierte Stellplätze) Völlig versiegelte Fläche Straße Unbefestigter Wirtschaftsweg Bestand m² Entwicklung m² Biotopwert Grundwert 9 Wertspanne Biotopwert 9 BWert EWert Kleinflächige Grünanlage Anzahl Einzelbäume (Angabe in Stück) Gesamtfläche (Kontrolle) Wertsumme Kompensationsbedarf Bewertung der Flächen nach ÖkVO Art und Größe der Fläche Biotoptyp Lfd. Nr Biotoptyp Nr Entwässerungsgraben (ÖG2) Wiese mittlerer Standorte Acker Gebüsch mittlerer Standorte Pfg. Randeingrünung (standorttypische Gehölze und Sträucher) Grünstreifen zwischen den Stellplätzen Von Bauwerken bestandene Fläche (Baufläche, in Privatgrünfläche integrierte Stellplätze) Völlig versiegelte Fläche Straße Unbefestigter Wirtschaftsweg Kleinflächige Grünanlage Anzahl Einzelbäume (Angabe in Stück) Bäume auf geringwertigen Biotoptypen (im Parkgrünstreifen) Bäume auf mittelwertigen Biotoptypen (im Wiesenstreifen) Festgesetzter Stammumfang: STU 82 Veranschlagter Stammzuwachs 6 cm Bestand m² Planung m² Gesamtfläche (Kontrolle) Wertsumme Kompensationsbedarf Biotopwert Grundwert Bestand Feinmodul Biotop Wert Planungsmodul 8 6 BWert EWert

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