GEMEINDE. Gutachterausschuss
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- Moritz Schmid
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1 GEMEINDE EBERHARDZELL Gutachterausschuss Bodenrichtwerte Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke im Gebiet der Gesamtgemeinde Eberhardzell nach 196 Abs. 1 BauGB Stand
2 2 Gemeinde Eberhardzell Landkreis Biberach Sitzung des Gutachterausschusses am Ermittlung und Feststellung der Bodenrichtwerte nach 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Anwesend: Zimmermann Erwin, Vorsitzender Stark Hermann, Gutachter Mohr Thomas, Gutachter Hutzel Hermann, Finanzamt Biberach Haug Christine, Leiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Bürgermeisteramt Eberhardzell Die Bodenrichtwertermittlung ist nach 193 Abs. 3 und 196 BauGB Aufgabe des Gutachterausschusses. Der Gutachterausschuss Eberhardzell hat in seiner Sitzung vom für den Bereich der Gesamtgemeinde Eberhardzell die angegebenen Bodenrichtwerte festgelegt bzw. fortgeschrieben. Rechtsgrundlage für die Ermittlung ist 196 Baugesetzbuch und 12 der Gutachterausschussverordnung. Die Bodenrichtwerte werden jährlich durch den Gutachterausschuss zum Stichtag 31. Dezember auf Grund der in der Kaufpreissammlung geführten Kauffälle unbebauter Grundstücke sowie nach den Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt beschlossen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Bei Bedarf kann nach 193 Baugesetzbuch von den Antragsberechtigten ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragt werden. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Genehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den für sie beschriebenen Attributen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte sind nach 196 Abs. 1 BauGB durchschnittliche Lagewerte für die Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Weicht das zu bewertende Grundstück hiervon ab, ist zum Beispiel die Lage besser oder die Ausnutzung des Grundstücks geringer, so muss dies durch einen Zuschlag oder Abschlag berücksichtigt werden.
3 3 Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen (Acker- und Grünland) sind aus Verkaufspreisen abgeleitet worden und stellen durchschnittliche Lagewerte für den Grund und Boden dar. Abweichungen in den wertbestimmenden Eigenschaften - wie Zuwegung, Ortsrandlage, Hofnähe, Grundstückszuschnitt, Grundstücksgröße - können Abweichungen vom Bodenrichtwert bewirken. Für die Richtigkeit Eberhardzell, Vorsitzender des Gutachterausschusses Erwin Zimmermann
4 Bodenrichtwerte der Gemeinde Eberhardzell zum Bodenrichtwerte für die Gemeinde Eberhardzell zum Der Gutachterausschuss der Gemeinde Eberhardzell hat am nachfolgende Bodenrichtwerte für die Gemeinde Eberhardzell ermittelt und festgelegt: Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30,33 und 34 BauGB Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen Nicht festgelegt wurden Bodenrichtwerte für Rohbauland und Bauerwartungsland aufgrund fehlender geeigneter Daten aus der Kaufpreissammlung. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Unterstützend werden sonstige Unterlagen (Bauleitpläne, Daten über Art und Umfang der Erschließung usw.) sowie örtliche Ermittlung herangezogen. In Gebieten mit geringem Grundstücksverkehr sind insbesondere die allgemeine Marktentwicklung, der Lagevergleich mit zu berücksichtigen. Definitionen: 1. Baureifes und bebautes Land liegt vor, wenn die Flächen entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind, d. h. voll erschlossen und bebaubar. Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn das Bodenrichtwertgrundstück unbebaut wäre. 30 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes 33 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung 34 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 35 BauGB: Bauen im Außenbereich 2. Landwirtschaftlich genutzte Flächen Landwirtschaftlich genutzte oder nutzbare Flächen eignen sich nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage, sowie ihren Verwertungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. Diese Flächen sind auch insbesondere durch ihre landschaftliche oder verkehrliche Lage geprägt und lassen auf absehbare Zeit keine Entwicklung zu einer Bauerwartung erkennen.
5 I. Hauptort Eberhardzell: 1. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30, 33 und 34 BauGB 1.1. Hauptort Baugebiete ( 30,33 BauGB) Wohnbauflächen Baureifes und bebautes Land: 80 Gemischte Bauflächen Baureifes und bebautes Land: 45 Gewerbliche Bauflächen Baureifes und bebautes Land: Ortslage, unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) Baureifes und bebautes Land: Teilorte Baugebiete ( 30,33 BauGB) Gewerbliche Bauflächen Baureifes und bebautes Land Ortslage, unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) Baureifes und bebautes Land: Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB Baureifes und bebautes Land: Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen Grünland: 1,30 Ackerflächen: 1,65
6 6 II. Ortschaft Mühlhausen: 1. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30, 33 und 34 BauGB 1.1. Hauptort Baugebiete ( 30,33 BauGB) Wohnbauflächen Baureifes und bebautes Land: 50 Gewerbliche Bauflächen Baureifes und bebautes Land: Ortslage, unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) Baureifes und bebautes Land: Teilorte Ortslage, unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) Baureifes und bebautes Land: Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB Baureifes und bebautes Land: Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen Grünland: 1,30 Ackerflächen: 1,65
7 7 III. Ortschaft Füramoos: 1. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30, 33 und 34 BauGB 1.1. Hauptort Baugebiete ( 30,33 BauGB) Wohnbauflächen Baureifes und bebautes Land: 55 Gemischte Bauflächen Baureifes und bebautes Land: Ortslage, unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) Baureifes und bebautes Land: Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB Baureifes und bebautes Land: Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen Grünland: 1,30 Ackerflächen: 1,65
8 8 IV. Ortschaft Oberessendorf: 1. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30, 33 und 34 BauGB 1.1. Hauptort Baugebiete ( 30,33 BauGB) Wohnbauflächen Baureifes und bebautes Land: 70 Gemischte Bauflächen Baureifes und bebautes Land: 50 Gewerbliche Bauflächen Baureifes und bebautes Land: Ortslage, unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) Baureifes und bebautes Land: Teilorte Ortslage, unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) Baureifes und bebautes Land: Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB Baureifes und bebautes Land: Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen Grünland: 1,30 Ackerflächen: 1,65
9 9 Für die Richtigkeit Eberhardzell, Vorsitzender des Gutachterausschusses Erwin Zimmermann Ausfertigung: Landratsamt Biberach (2-fach) Finanzamt Biberach (2-fach) Gutachter (1-fach)
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