Bodenrichtwerte in der Gemeinde Sersheim für das Jahr 2014

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1 AZ.: Bodenrichtwerte in der Gemeinde Sersheim für das Jahr 2014 Vorbemerkungen Gemäß 193 Abs. 5 und 196 des Baugesetzbuches (BauGB) führt der Gutachterausschuss eine Kaufpreissammlung, wertet diese aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Die Bodenrichtwerte sind jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres flächendeckend unter Berücksichtigung des Entwicklungszustandes und in bebauten Gebieten der baulichen Nutzung und Lage zu ermitteln. Hierzu sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen ( 196 BauGB). Bildung von Richtwertzonen, Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke Der Richtwert ist ein aus der Kaufpreissammlung ermittelter durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleichartige Nutzungsund Wertverhältnisse vorliegen. Er ist auf ein Bodenrichtwertgrundstück bezogen, das bei der Richtwertzone näher beschrieben wird. In bebauten Gebieten wurden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Abweichungen eines einzelnen Grundstückes vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit oder Grundstücksgestalt, bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Ebenso können im Übergangsbereich der einzelnen Richtwertzonen Anpassungen bzw. Abweichungen (evtl. Mischwert aus den Richtwerten der jeweiligen Richtwertzonen) notwendig werden. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen, etwa kontaminierte Flächen, die dem Gutachterausschuss nicht bekannt waren, bleiben unberücksichtigt, ebenso das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstückes. Die Richtwerte enthalten die Erschließungskosten sowie die Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz. Im Außenbereich werden die Bodenrichtwerte aufgrund der jeweiligen Nutzungen festgesetzt, wobei keine gesonderten Richtwertzonen gebildet werden. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Ermittlung der Bodenrichtwerte Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte werden die in der Kaufpreissammlung vorliegenden Verträge für baureifes Land, sowie Verträge aus denen der Bodenwert durch Auswertung ermittelt werden kann, herangezogen. Die Mittelwerte der vorliegenden Verträge werden mit dem geltenden Wert verglichen, Steigerungen bzw. Minderungen ermittelt und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen. Für Richtwertzonen, in denen keine Verträge vorliegen, werden vergleichbare Richtwertzonen und deren Veränderungen als Grundlage verwendet.

2 Festsetzung der Bodenrichtwerte 2014 Gemäß 193 Abs. 3 und 196 BauGB hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Sersheim am 15. Juni 2015 folgende Bodenrichtwerte zum für Grundstücke in der Gemeinde Sersheim ermittelt und beschlossen: Richtwertzone 1 Wohngebiet Dammstraße / Brunnenstraße mit Ausnahme der Mehrfamilienhausgrundstücke an der Leni-Fischer-Straße. Preis pro m² Grundstücksfläche 320 / m² Baufenster an Grundstücksform angepasst, offene Bauweise, Einzel- und Doppelhausbebauung Richtwertzone 2 Sommerrain, Sommerrain-Erweiterung, Südlich im Sommerrain, Ob der Mühle, Ob der Mühle-Erweiterung, Wohngebiet Haslacher Weg Preis pro m² Grundstücksfläche 315 / m² offene Bauweise, Einzel- und Doppelhausbebauung Richtwertzone 3 Waldeck (Im Sonnhof, Eichenweg), Alter Sportplatz, Südlich der Bahnlinie und Westlich der Oberriexinger Straße Preis pro m² Grundstücksfläche 280 / m² offene Bauweise, 1- und 2-Familienhaus, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau Richtwertzone 4 Baugebiete Canaleser Straße (Nordwest, Nordost und Südost), Auf dem Kies, Gartenstraße, Beim Bahnhof; Dammstraße, Brunnenstraße, Beim Schöllbrunnen, Bahnhofstraße östlicher Teil und Oberriexinger Straße östlicher Teil, Unterriexinger Straße östlicher Teil, Mehrfamilienhausgrundstücke angrenzend an die Leni-Fischer-Straße im Baugebiet Dammstraße / Brunnenstraße (nicht Bereich des Bebauungsplanes Dammstraße / Brunnenstraße, 2. Änderung ) Preis pro m² Grundstücksfläche 290 / m² offene Bauweise, 1- und 2-Familenhaus und Geschosswohnungsbau

3 Richtwertzone 5 Zur Schießmauer, Strich-Chapell-Straße, Goethestraße, Schillerstraße, Silcherstraße, Krummhaarstraße, Hölderlinstraße, Bernhard-Schmid-Straße, Mörikestraße, Talstraße (teilweise), Ludwigstraße, Friedrichstraße, Sonnenweg, Reichstraße, Eberhardstraße, Wohngebiet Südlich der Vaihinger Straße Ost Preis pro m² Grundstücksfläche 260 / m² Wohn- und Mischgebiet, durchschnittliche Lage innerhalb der Richtwertzone, Baufenster für optimale Ausnutzung, offene Bauweise, Einzel-, Doppelhaus- und Reihenhausbebauung Richtwertzone 6 Jahnstraße, Wilhelm-Hauff-Straße, Wohngebiet Alte Grundschule Preis pro m² Grundstücksfläche 260 / m² Wohn- und Dorfgebiet, durchschnittliche Lage innerhalb der Richtwertzone, Baufenster an Grundstückszuschnitt angepasst, offene Bauweise, Einzel-, Doppelhaus- und Reihenhausbebauung Richtwertzone 7 Ortskern: Schloßstraße, Backgasse, Schmiedgasse, Kirchgasse, Bädergasse, Zum Dorfgraben, Metterweg, Großsachsenheimer Straße, Hohenhaslacher Straße, Friedhofweg (insbesondere Einmündungsbereich), Grabenstraße, Im Hof, Im Reichertshof, Hintere Gasse, Horrheimer Straße, Uhlandstraße, unterer Bereich der Canaleser Straße, Sedanstraße (teilweise) Preis pro m² Grundstücksfläche 220 / m² Wohn-, Dorf und Mischgebiet, durchschnittliche Lage innerhalb der Richtwertzone, Ortskerntypische Bauweise ohne Einhaltung der Grenzabstände, wenig Frei- und Gartenfläche, Baufenster an Grundstückszuschnitt angepasst, Einzel-, Doppelhaus- und Reihenhausbebauung Richtwertzone 8 Geschäftsbereich im Ortskern (Teile der Talstraße, Sedanstraße, Bahnhofstraße, Schloßstraße und Am Sersheimer Markt). Preis pro m² Grundstücksfläche 280 / m² Geschäftsbereich, Wohnen, Mischgebiet, durchschnittliche Lage innerhalb der Richtwertzone, dichte Bebauung möglich, Geschäfts- und Mehrfamilienhausbebauung

4 Richtwertzone 9 Gewerbegebiet Hofäcker (angrenzend an Wohn-, Dorf- und Mischgebiet) Preis pro m² Grundstücksfläche 90 / m² Gewerbegebiet, Baufenster für optimale Ausnutzung Richtwertzone 10 Silcherstraße, Goethestraße, Gewerbegrundstücke Mörikestraße (angrenzend an Wohn- und Mischgebiet) Preis pro m² Grundstücksfläche 90 / m² Misch-, Gewerbe und Industriegebiet, Umgebungsbebauung maßgebend Richtwertzone 11 Gewerbegebiet Aischbach (Industriestraße, Robert-Bosch-Weg, Siemensweg, Porschestraße, Maybachstraße, Max-Eyth-Weg, Zeppelinstraße, Daimlerstraße, Einsteinstraße, Dieselstraße). Preis pro m² Grundstücksfläche 110 /m² Misch- und Gewerbegebiet, Baufenster für optimale Ausnutzung Richtwertzone 12 Gewerbegebiet Eichwald (Gemarkung Sersheim) Preis pro m² Grundstücksfläche 135 / m² Richtwerte für Grundstücke im Außenbereich Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen im Außenbereich ermittelter Wert und gilt jeweils für alle Lagen der Gemarkung Sersheim, die im Wesentlichen gleichartige Nutzungsverhältnisse aufweisen. Gartenhausgebiete 12 / m² Ackerland 3,60 / m² Wiesen 1,50 / m² Streuobstwiesen Wald 3,40 /m² 1,00 /m²

5 Weitere Festlegungen des Gutachterausschusses Bei der Einzelbewertung von Liegenschaften nach dem Sachwertverfahren wird künftig die Sachwertrichtlinie vom mit den Normalherstellungskosten 2010 angewendet. Die neuen Sachwertfaktoren zur Marktanpassung sowie der Liegenschaftszins können erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeleitet werden. Es wird weiterhin empfohlen, sich hinsichtlich des Liegenschaftszinses an 188 des Bewertungsgesetzes und bei den Sachwertfaktoren an der Anlage 25 zu 191 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes zu orientieren. Die Richtwertkarte mit Einteilung der Richtwertzonen und alle weiteren Festlegungen können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Rathaus Sersheim, Schloßstraße 21, Zimmer 22 / 23 und über die Homepage der Gemeinde Sersheim unter Rathaus / Gutachterausschuss eingesehen bzw. abgerufen werden.

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