Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen

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1 Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen Dr. Torsten van Jeger Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt am Main,

2 1. Grundproblem: Warum sterben Nahversorger um die Ecke aus? > Lebensmittelmärkte in nicht integrierten Lagen / Gewerbegebieten führen zu Kaufkraftabzug. > Kleinflächige Märkte sind nicht rentabel. > Generationenwechsel der Geschäftsinhaber kleiner Nahversorger (Kinder sind nicht bereit, Geschäft mit geringen Erträgen fortzuführen). > Insbesondere auf dem Land: Bevölkerungsrückgang. > Neue Handelsformen und höherer Verkaufsflächenbedarf führen regelmäßig zur Großflächigkeit neu projektierter Vorhaben (heute andere Logistikstrukturen, geänderte Verkaufskonzepte, Wirtschaftlichkeitsanforderungen). Folge: Keine bloße Nahversorgung. In kleinen Gemeinden häufig rechtlich nicht umsetzbar. 2

3 2. Welche planerischen Sicherungsmöglichkeiten gibt es? a. Positive Planung Wie erreiche ich eine Ansiedlung in bestimmten Bereichen? aa. Einzelhandelskonzepte Maßgebliche Grundlage zur Steuerung; auch interkommunales Konzept möglich. Festlegung zentraler Versorgungsbereiche (ZVB). Zur Gewährleistung der Grundversorgung sollte nahversorgungsrelevanter Einzelhandel auch außerhalb der ZVBs in Siedlungsbereichen für erstrebenswert erklärt werden, wenn:» Städtebaulich integrierter Standort,» Nahversorgung der Bevölkerung im unmittelbaren, d.h. fußläufig erreichbaren Umfeld (also kein Gewerbegebiet oder Industriegebiet), und» keine schädigenden Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche. 3

4 2. Welche planerischen Sicherungsmöglichkeiten gibt es? Rechtliche Wirkungen eines Einzelhandelskonzepts: 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Berücksichtigungspflicht) und 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB (Berücksichtigung Schutz ZVB). ABER: Keine strikte Bindungswirkung für Bauleitplanung! Flexibilität bleibt erhalten! Sonderform mit Bindungswirkung für die Flächennutzungsplanung: Kommunaler Entwicklungsplan Zentren 2007 des Zweckverbands Raum Kassel für 11 Verbandskommunen (dazu sogleich Vortrag von Herrn Kreisl); Bindungswirkung folgt aus Satzung des Zweckverbands. 4

5 2. Welche planerischen Sicherungsmöglichkeiten gibt es? bb. Flächennutzungsplan - Festlegung zentraler Versorgungsbereiche möglich, 5 Abs. 2 Nr. 2 d) BauGB Folge: Bindungswirkung für Bebauungsplanung, 8 Abs. 2 BauGB. [vgl. Regionaler Flächennutzungsplan Südhessen als gemeinsamer Flächennutzungsplan; 204 BauGB, 9 HLPG]. - Steuerung über Gebietsdarstellungen (z.b. Sonderbauflächen). 5

6 2. Welche planerischen Sicherungsmöglichkeiten gibt es? cc. Bebauungsplan - Gebietsausweisungen (SO, MK, MI etc.); Abgrenzung großflächiger / kleinflächiger Einzelhandel. - Beachtung raumordnungsrechtlicher Regelungen (u.a. Agglomerationsverbot), 1 Abs. 4 BauGB. - Feinsteuerung nach 1 Abs. 5 bis 9 BauNVO bzw. 11 BauNVO, u.a.: Ausschluss / Zulassung bestimmter Sortimentsgruppen / Nutzungen; Festsetzung von Ausnahmen für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel, wenn z.b. außerhalb eines ZVB Grundversorgungsbedarf gesehen wird. 6

7 2. Welche planerischen Sicherungsmöglichkeiten gibt es? b. Negative Planung Mit welchen Mitteln können schädliche Ansiedlungen verhindert werden? - Überarbeitung alter Bebauungspläne (insbesondere GE-Gebiete), soweit nicht schon geschehen. - 9 Abs. 2 a) BauGB: Bebauungsplan zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche. Anwendungsbereich: Unbeplante Innenbereiche ( 34 BauGB). Vereinfachtes Verfahren ermöglicht leichtere Steuerung / leichteren Ausschluss von Einzelhandel. Keine Baugebietsfestsetzungen nötig, lediglich Art der Nutzung wird gesteuert. - Veränderungssperre ( 14 BauGB) und Zurückstellung ( 15 BauGB). 7

8 3. Exkurs aus aktuellem Anlass Hat die BauGB-Novelle 2013 Auswirkungen auf die rechtlichen Anforderungen einer Sicherung der Nahversorgung? Nein, lediglich klarstellende Änderungen. - 1 Abs. 5 S. 3 BauGB, städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung : Keine Regelungswirkung. - 5 Abs. 2 Nr. 2 d) BauGB, Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im FNP: Lediglich klarstellend, auch zuvor schon möglich (vgl. Regionalen Flächennutzungsplan Südhessen). 8

9 III. Fazit > Festlegung zentraler Versorgungsbereiche / Aufstellung eines Einzelhandelskonzepts unabdingbar für Sicherung der Nahversorgung. > Bauleitplanung bietet hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Wichtig ist aber eine stringente planerische Umsetzung eines gesamtgemeindlichen Entwicklungskonzepts. Instrumente wie 9 Abs. 2a BauGB können hierbei die Steuerung deutlich erleichtern (weniger Aufwand, weniger Kosten etc.). > Durch die frühzeitige Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen (z.b. interkommunale Zusammenarbeit) können Anreize für Investoren geschaffen werden und so Nahversorgung gesichert oder ausgebaut werden. 9

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung: Dr. Torsten van Jeger Partner, Düsseldorf > Construction & Engineering > Planungs- & Umweltrecht > Real Estate > Environmental, Planning & Regulatory Kontaktdetails T: +49 (0) E: 10

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