Raumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe
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- Reinhold Becker
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Raumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe Ulrike Kessler Ständige Vertreterin des Abteilungsleiters der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
2 Struktur des Einzelhandels - Versorgungsdichte Die Hauptstadtregion ist im bundesweiten Vergleich im Bereich des Einzelhandels gut versorgt, in einzelnen Teilräumen sogar überversorgt. 2
3 Struktur des Einzelhandels - Betriebsgrößen Der sog. großflächige Einzelhandel, d.h. Einzelobjekte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche hat in beiden Bundesländern einen Anteil von fast 60 % der Gesamtverkaufsfläche. 3 Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
4 Struktur des Einzelhandels - Städtebauliche Einordnung 4
5 Struktur des Einzelhandels - Einkaufszentren in Berlin und im Berliner Umland In Berlin gibt es eine räumliche Konzentration an städtebaulich integrierten Standorten, im Berliner Umland gibt es zahlreiche Ausreißer aus der Nachwende-Zeit. 5
6 Struktur des Einzelhandels - Leerstand Der sich dynamisch entwickelnde Einzelhandels generiert die Entwicklung neuer Standorte, bringt aber auch den Leerstand, insbesondere kleinerer Ladenlokale mit sich. 6
7 Folie 7,
8 Folie 8,
9 Handel ist Wandel Die starke Dynamik im Einzelhandel bewirkt u.a. : Zuwachs an Verkaufsflächen neue (großflächige) Betriebsformen Veränderung von Verkehrsströmen Verlust der europäischen Stadt?? 9
10 Stadt findet ohne Handel nicht statt 10 Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
11 Raumordnerischer Steuerung Konsequente Einzelhandelssteuerung als berechenbare Leitplanken für Kommunen und Investoren mit den Ziel der Erhaltung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft auch in den Innenstädten und Ortskernen. Wichtig: Einer raumordnerischen Steuerung unterliegt nur der großflächige Einzelhandel = Verkaufsfläche größer als 800 m². Aber: Es darf nur geregelt werden, wo Wettbewerb stattfindet, nicht jedoch ob Wettbewerb zulässig ist. 11 Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
12 System der Einzelhandelssteuerung Integrationsgebot Kongruenzgebot Beeinträchtigungsverbot Konzentrationsgebot Zentrale Orte-System
13 Konzentrationsgebot Die Ansiedlung von Vorhaben des großflächigen Einzelhandels ist regelmäßig nur in Zentralen Orten zulässig. 13
14 Eberswalde Geobasisdaten: GeoBasis-DE/LGB
15 Integrationsgebot Großflächige Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten sind räumlich in den landesplanerisch vorgegebenen Städtischen Zentren einzuordnen. 15
16 Schloßstraße, Steglitz; Foto: Till Budde 16
17 Kongruenzgebot Die Dimensionierung eines neuen großflächigen Einzelhandelsvorhabens ist an der Kaufkraft im Verflechtungsbereich zu orientieren. 17
18 Geobasisdaten: GeoBasis-DE/LGB 18
19 Geobasisdaten: GeoBasis-DE/LGB
20 Beeinträchtigungsverbot Das Entstehen eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens in einem Zentralen Ort darf die Versorgungsfunktion benachbarter Zentren nicht beeinträchtigen. 20
21 A10 Berliner Ring B5 Geobasisdaten: GeoBasis-DE/LGB
22 Geobasisdaten: GeoBasis-DE/LGB
23 Passt das Instrumentenset? Nahversorgung Fachmarktzentren FOCs Formate mit großem Anteil an zentrenrelevanten Randsortimenten Online-Handel 23
24 Handel ist wandelbar 24
25 Ausblick zur Fortschreibung der Landesplanung Agglomerationsverbot Sonderregelungen für die Nahversorgung Räumliche Konzentration von Ansiedlungen auf Zentrale Orte Keine Beeinträchtigung der Entwicklung und Funktion benachbarter Zentraler Orte Integrationsgebot: Keine landesplanerische Festlegung von Zentralen Versorgungsbereichen mehr Kongruenzgebot?? 25
26 Kommunale Aktivitäten
27 Zentrenkonzept und Zentrenhierarchie Berlins Quelle: StEP Zentren Berlin
28 Kommunale Aktivitäten Lenkung von Einzelhandelsvorhaben auf integrierte innerstädtische Standorte und Vermeidung von schädliche Standorten, Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche (sowohl für regionale/überregionale Versorgungsfunktionen als auch Nahversorgungsfunktionen), Festlegung kommunaler Sortimentslisten, Intensivierung der interkommunalen Abstimmung zwischen Zentralen Orten und den Gemeinden ihrer Verflechtungsbereiche zur Sicherung einer ausgewogenen Einzelhandelsentwicklung in allen Gemeinden. 28
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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