20. Windenergietage. Forum 3 Naturschutz. Greifvögel, Fledermäuse & Co. - Artenschutzrecht aktuell
|
|
- Mareke Scholz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 20. Windenergietage Forum 3 Naturschutz Greifvögel, Fledermäuse & Co. - Artenschutzrecht aktuell Dr. Michael Rolshoven Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei MWP Leibnizstraße 53, Berlin 1
2 Dr. Michael Rolshoven Dr. Michael Rolshoven ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Müller-Wrede & Partner. Die Kanzlei ist unter Leitung von Rechtsanwalt Philipp v. Tettau mit sechs Anwaltskollegen auf alle Rechtsfragen der Projektentwicklung und -veräußerung im Bereich der Erneuerbaren Energien spezialisiert. Herr Dr. Rolshoven berät seit 10 Jahren zahlreiche EEG- Projektierungsunternehmen vornehmlich in Fragen des Anlagenzulassungsrechts, des Umweltrechts und des Bau- und Planungsrechts. Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Projekterwerbs- und Nutzungsvertragsrecht. Herr Dr. Rolshoven ist Mitglied des Juristischen Bereits des BWE und u.a. im BWE-Arbeitskreis Naturschutz tätig (Mitglied des Sprecherkreises)
3 Gliederung I. Problemaufriss und Rechtsgrundlagen II. Aktuelle Fallbeispiele aus der Rechtsprechung / aktuelle Entwicklungen 1. Fledermäuse und Betriebseinschränkungen a) Rheinland-Pfalz b) Brandenburg 2. Wiesenweihe und nachträgliche Betriebseinschränkungen 3. Praxis zum Rotmilan 4. Störungsverbot 5. Neue Rspr.: Klagebefugnis von Naturschutzverbänden 6. WEA im Vogelschutzgebiet III. Diskussion und Ausblick 3
4 I. Problemaufriss und Rechtsgrundlage ArtenschutzR beschäftig die WEA- Branche seit etwa Mitte der 2010er führte zunächst gar zu Ablehnung von WEA-Genehmigungen ( Rotmilanfälle ), zusehends aber auch nur zu Betriebseinschränkungen oder zusätzlichen naturschutzfachlichen Auflagen (Stichwort: CEF-Maßnahme, Vermeidungsmaßnahme) 4
5 Kurze Rückschau: Bis Mitte der 2010er Jahre: ArtenschutzR betrafen nicht das Anlagenzulassungsrecht; für WEA-Genehmigung war allein die Eingriffsregelung relevant (=Kompensation von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts) Dann setzte sich - im Zuge von EuGH, Urteil v Rs. C-103/00 - [caretta caretta] - Anwendung des ArtenschutzR im BImSchG- Genehmigungsverfahren durch. Dem folgt dann auch das BVerwG (in Abkehr zu seiner früheren Rechtsprechung). Ergebnis und heutige Praxis: WEA-Vorhaben müssen (speziell deutsche) Eingriffsregelung und (europäisches) ArtenschutzR einhalten! 5
6 - Folgen für WEA-Genehmigungsverfahren: für jedes WEA-Vorhaben verlangen Behörden immer umfangreichere artenschutzfachliche Erhebungen (Greifvögel, Fledermäuse, Brutvögel etc.), und zwar zusätzlich zum LBP (Eingriffsregelung) teils Ablehnungen von WEA-Vorhaben etwa wegen angeblich oder tatsächlich schlaggefährdeter Arten (z.b. Schreiadler, Rotmilan, Fledermäuse, Kranich, Kiebitz etc.) aktuell vielfach: Betriebseinschränkungen (Nachtabschaltung wegen Fledermausvorkommen, Tagabschaltungen während der Brutzeit), und / oder Monitoringauflagen und / oder Auflagenvorbehalte, und / oder zusätzlicher Ausgleich: Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme (=CEF-Maßnahmen (CEF = continuous ecological functionality-measures) 6
7 - wesentliche Rechtsgrundlagen Europarecht: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Vogelschutz- Richtlinie (VR) seit sog. Förderalismusreform 2006: sog. konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes seit 1. März 2010 hat Bund davon Gebrauch gemacht und Zugriffsverbote in 44 Abs. 1 BNatSchG (vorher 42 BNatSchG) abschließend geregelt (kein LandesR) 7
8 - Essenz: relevant für die WEA-Genehmigung sind vornehmlich Tötungs- und Störungsverbot nach BImSchG 44 Abs. 1 BNatSchG: Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten [ ], 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 8
9 Bundesrecht, auszulegen im Lichte des Europarechts Achtung: europarechtliche Grundlage führt nicht zu besonderem rechtlichen Schutz! Kernproblem: Auslegung des Tötungsverbots - richtet sich eigentlich auf aktives Tun: töten (Wortlaut) - ausnahmsweise auch (passiver) Tierschlag erfasst, wenn a) Betrieb der WEA Tötungswahrscheinlichkeit für geschützte Art in signifikanter Weise erhöht oder b) Störung den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert 9
10 II. Aktuelle Fallbeispiele, Stand der Rechtsprechung, Lösungsansätze 1. Fledermäuse und Betriebseinschränkungen a) Rheinland-Pfalz: Auszug aus Genehmigung / Brinkmann 10
11 11
12 b) Brandenburg Anlage 3 Handlungsempfehlung zum Umgang mit Fledermäusen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Brandenburg ( Auszug: Sofern die Untersuchungen in Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz gemäß der TAK hohe Fledermausaktivitäten belegen, die zu einem höheren Kollisionsrisiko führen können, sind zur Verringerung des Kollisions- und Tötungsrisikos Abschaltzeiten erforderlich. Diese richten sich im Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte September nach folgenden Parametern 1. bei Windgeschwindigkeiten in Gondelhöhe unterhalb von 5,0 m/s, 2. bei einer Lufttemperatur 10 C im Windpark und 3. in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang 4. kein Niederschlag Die Sommermonate bilden einen Schwerpunkt der Fledermausaktivitäten und sind zugleich die windärmsten Monate des Jahres. 12
13 Praxistipps: - Widerspruch und Klage gegen Nebenbestimmungen einreichen (kein Anwaltszwang) Widerspruch und Klagen hemmen Umsetzung und Betrieb nicht (VG Halle, Urt. v. 24. März KO ), Stichwort: aufschiebende Wirkung Monitoringauflagen regelmäßig unwirksam (mangels Rechtsgrundlage) Auflagenvorbehalt ( Abschaltung vorbehalten, sobald Monitoringergebnisse vorliegen ) sind nur mit vorheriger Zustimmung des Antragstellers zulässig! - Zuwarten auf OVG-Entscheidungen (OVG Magdeburg hat Berufung zugelassen, Beschluss v. 1. August L 106/10, Entscheidung steht noch aus) - Brandenburg: Änderungsbescheid anregen oder Änderung ( 16 BImSchG) explizit beantragen 13
14 2. Wiesenweihe und nachträgliche Betriebseinschränkungen: (Niedersachen): - Sachverhalt Brut im Umkreis < 150 Meter eines WEA-Standorts; Behörde verfügt Abschaltung während der Brutzeit (ca. Mitte Mai bis Anfang August), Brisanz: betroffen ist bestandskräftige Genehmigung - Rechtsprechung Eilantrag in 1. Instanz: VG Oldenburg bestätigte vorläufig Betriebseinschränkung (Eil-Beschl. v. 10. Juni B 1246/11: Abschaltung sei voraussichtlich rechtmäßig ) Keine Sachentscheidung im Eilverfahren in 2. Instanz, da Brut trotz Abschaltung scheiterte: OVG Lüneburg erließ nur sog. Erledigungsbeschluss v. 27. Juli 2011: Rechtslage sei offen ) - War Abschaltung rechtmäßig? - Hauptsacheentscheidungen stehen aus - Sonderfall Wiesenweihe? Oder Übertragbarkeit? - Anspruch auf Ertragsausfall, u.e. ja - Entscheidung hierzu folgt. 14
15 3. Praxis zum Rotmilan (z.b. NRW, Saarland) Standard-Fallbeispiel: Standort näher als Meter zum Horst früher: Versagung der Genehmigung (OVG Weimar, Urteil v. 29. Mai KO 1054/03) anders erstmals: VG Minden, Urt. v. 10. März K 53/9 (WEA in 500 bzw. 800 Meter zum Rotmilanhorst); WEA zulässig, und zwar ohne zusätzlichen Ausgleich, Vermeidungs- oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme! Dies setzt sich zusehends durch. Praxis verlangt teils dennoch: Vermeidungsmaßnahmen (Abschaltung nach Mahd), Erforderlichkeit zweifelhaft 15
16 Forderung einer Behörde in NRW/ Praxisbeispiel: "Im Nahbereich der WEA darf die Ernte nicht vor dem 15. Juli erfolgen und die Stoppeln sind bis zum 15. August stehen zu lassen. Der Nachweis hierüber ist der Unteren Landschaftsbehörde für den Zeitraum der Laufzeit der WKA in Form einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Bewirtschaftern und Antragsteller bis zum Baubeginn unaufgefordert vorzulegen. Es ist darüber hinaus sicherzustellen, dass auch im Falle eines Bewirtschafterwechsels die vertragliche Vereinbarung mit dem o.a. Inhalten abgeschlossen wird. Der Nahbereich der WEA beinhaltet die ackerbaulich genutzte Fläche der Flurstücke 29, 32, 34, 35, 39, 40 und 41 der Flur 3 in der Gemarkung Sommersell." Zulässigkeit zweifelhaft, war hier aber hier praktikabler Kompromiss. 16
17 4. Störungsverbot spielt in Rechtsprechung nur untergeordnete Rolle CEF-Maßnahmen (Kranichburtplatz neu anlegen) Beispiel Schwarzstorch und Behördenpraxis (Forum 1, aufwendige Gutachten) lokale Population - Begriff weiterhin völlig unklar! 17
18 5. Neue Rechtsprechung: Klagebefugnis von Naturschutzverbänden - EuGH, Urt. v. 12. Mai C-115/09: das deutsche Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG - ist teilunwirksam - EuGH: Nichtregierungsorganisation, die sich für den Umweltschutz einsetzt, darf vor Gericht gegen behördliche Entscheidungen vorgehen, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Dies gilt, obwohl das nationale Verfahrensrecht dies nicht zulässt. Die deutschen Gesetze schränken die Klagerechte von Umweltverbänden bei Genehmigungsverfahren unzulässig stark ein, so der EuGH. Folgen: Eilanträge und Klagen von BUND, WWF, NABU etc. gegen WEA- Vorhaben Praxistipp: sog. vereinfachte Genehmigungsverfahren vermeiden (da ansonsten Bestandskraft der WEA-Genehmigung erst mit / nach Umsetzung eintritt!) 18
19 6. WEA im Vogelschutzgebiet zulässig? - Erlasslage in Brandenburg, danach ja; VG Cottbus folgt dem in einem noch nicht begründeten Urteil aus Juli 2012 indes nicht. - anders aber: VG Gießen, Beschluss vom 8. September L : WEA-Genehmigung, angegriffen vom NABU, sei offensichtlich rechtmäßig Entscheidung des VGH Kassel in 2. Instanz hierzu steht noch aus 19
20 III. Fazit, Ausblick und Diskussion - Grundsätzlich Tendenz: von der Ablehnung der WEA-Genehmigung zur Betriebseinschränkung Tendenz zu Monitoring und Auflagenvorbehalt: i.d.r. rechtswidrig Vorsicht bei Verlangen der Behörde, Auflagenvorbehalt zuzustimmen! Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage), was Behörden vielfach bestreiten - Speziell: Fledermäuse Tötungsverbot und Signifikanzfrage, Rechtlich Grenze weiterhin unklar Fehlende Fachkenntnis zu Betroffenheit / Schlaggefahr etc., Fachliche Betroffenheit unklar bisher nur Eil-Rspr. (aber: , VG Koblenz entscheidet), Tendenz zur Einschätzungsprärogative (OVG Lüneburg, a.a.o.) BMU-Studie im Sommer 2012 veröffentlicht, Neuigkeiten? Brandenburg: Änderungsanträge mit Blick auf Anlage 3 der TAK erwägen! Problem könnte sich wegen fehlender wirtschaftlicher Relevanz erledigen. 20
21 - Speziell: Greifvögel Störungsverbot spielt geringere Rolle Tötungsverbot: Tendenz zu Betriebseinschränkung (Tagbetrieb) Tendenz zu immer umfangreicheren (Vor-) Untersuchungen, rechtlich zweifelhaft! Vermeidungsmaßnahme und CEF-Maßnahme Zu Ausnahme und Befreiung Klagen gegen Auflagenvorbehalt und Monitoring vielfach erfolgreich! Bis heute kein Nachweis einer relevanten Betroffenheit, wohl deshalb: Fortschritte in der Rechtsprechung und Behördenpraxis im Hinblick auf artenschutzrechtliche Restriktionen. Klärung vieler Sach- und Rechtsfragen steht noch aus! 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne auch nach der Tagung an! RA Dr. Michael Rolshoven Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte Leibnizstraße 53, Berlin
Trotz Rotmilan, Seeadler, Uhu und Fledermaus zur WEA-Genehmigung
24. Windenergietage 12. bis 13. November 2014 in Potsdam Artenschutzrecht und Praxisbeispiele: Trotz Rotmilan, Seeadler, Uhu und Fledermaus zur WEA-Genehmigung Dr. Michael Rolshoven, Rechtsanwalt und Fachanwalt
MehrWindkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig?
19. Windenergietage Forum 1 - Neue Flächen für die Windenergie / 04.11.2010 Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig? Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt FA für
MehrSpannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze
Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung
MehrAspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:
MehrWindenergie und Naturschutz
Windenergie und Naturschutz Mathias Reitberger Rechtsanwalt- Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert-
MehrArten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)
Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de
MehrP. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität -
P. Schütz Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - 03.04.2014 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop-
MehrWindkraft und Artenschutz
RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer
MehrArtenschutz bei der Planung von Windenergie
Artenschutz bei der Planung von Windenergie Grundlagen, Rechtsprechung, Konflikte mit besonderer Berücksichtigung windkraftsensibler Vogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch Dr Claus Albrecht Lütticher
MehrWindenergie und Artenschutz - am Beispiel des Rotmilans
Windenergie und Artenschutz - am Beispiel des Rotmilans Biologische Station Minden-Lübbecke 05. Mai 2014, Minden Heinz Kowalski, Stellv. NABU-Landesvorsitzender NRW und Sprecher des NABU-BFA Ornithologie
MehrBedroht und Bedrohung
Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien
MehrAbbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.
Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation
MehrHöhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
MehrArtenschutz vers. Gehölzpflege?
Artenschutz vers. Gehölzpflege? - Ein Jahr neues Bundesnaturschutzgesetz - Frühjahrstagung der Beratungskräfte des Obst- und Gartenbaus Horb am Neckar am 3. Mai 2011 1. Das Problem Neues Bundesnaturschutzgesetz
MehrLandesgrenzen als Hindernis im Rechtsschutz nach dem BNatSchG und UmwRG
Landesgrenzen als Hindernis im Rechtsschutz nach dem BNatSchG und UmwRG Entscheidung VG Bremen 29.11.07 5K 565/07 ZUR 2008, 368 Keine Klagebefugnis eines bundesweit tätigen Sportfischereiverbandes, weil
MehrAltes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014
Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vgt 8. Oktber 2014 I. Altes und Grundsätzliches 1. Was ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)? Unselbstständiger
MehrVerfahrensmanagement bei Windenergie- Projekten
Verfahrensmanagement bei Windenergie- Projekten 14. Mai 2014 Hannover Janko Geßner Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausschließlich öffentlich- rechtlich / bundesweit täsg Schwerpunkte: Umweltrecht,
MehrArtenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung
Akzeptanz der regenerativen Energien Artenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung Folie 1 1. EINLEITUNG Welche Auswirkungen haben Windkraftanlagen auf artenschutzfachlich
MehrP. Schütz. Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW
P. Schütz Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW 03.09.2013 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz,
MehrGesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford
1 Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung Stand: August 2012
Mehr5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO
5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO Ist ein solcher, der das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst haben kann. In dem Antrag müssen die Tatsachen bezeichnet werden, die den gerügten Verfahrensmangel
MehrRechtsanwälte. Aktuelle Rechtsprechung zu Windenergieanlagen und Artenschutz. von. RA Johannes Bohl. Fachanwalt für Verwaltungsrecht
x BOHL & COLL. Rechtsanwälte Aktuelle Rechtsprechung zu Windenergieanlagen und Artenschutz von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht Vortrag für den BDLA am 07.03.2015 in Kassel Johannes Bohl
MehrVorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz
Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf
MehrAlt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)
Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Naturschutzrechtlicher Rahmen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Abteilung Waldwirtschaft und Naturschutz Mustervortrag für die Multiplikatoren 2009 Übersicht
MehrWeiterbetrieb nach 20 Jahren
Weiterbetrieb nach 20 Jahren erfolgreicher Weiterbetrieb oder doch Rückbau? Quelle 8.2 Consulting AG 22. Windenergietage MARTINA BEESE Rechtsanwältin MARTINA BEESE Rechtsanwältin 02941-9700-33 Kastanienweg
MehrArtenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben
Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Fachdialog Artenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die baurechtliche Zulassung von Vorhaben
MehrRechtsschutz der Öffentlichkeit im EU-Vergleich. Siim Vahtrus Wien,
Rechtsschutz der Öffentlichkeit im EU-Vergleich Siim Vahtrus Wien, 17.06.2016 Inhalt des Vortrags Besonderheiten des Rechtsschutzes im Bereich Umweltrecht Hintergrund und Begründung der Regeln Sonderregeln
Mehrwww.vertragsstrafe-bernreuther.de (B) Gliederung 1. Verlangen auf Zahlung der Vertragsstrafe 1.1 Ausgangspunkt für das Zahlungsverlangen Rz. 1.
www.vertragsstrafe-bernreuther.de (B) Gliederung 1. Verlangen auf Zahlung der Vertragsstrafe 1.1 Ausgangspunkt für das Zahlungsverlangen Rz. 1.1 1.2 Einwendungen gegen das Zahlungsverlangen im all- Rz.
MehrZu Genehmigungsverfahren für Windkraftprojekte in Deutschland - Onshore und Offshore
Deutsch-Nordische Juristenvereinigung Zu Genehmigungsverfahren für Windkraftprojekte in Deutschland - Onshore und Offshore Überblick und aktuelle Probleme Referent: Dr. Michael Rolshoven, Fachanwalt für
MehrArtenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
MehrOffshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen
Offshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Gero von Daniels / Dr. Maximilian Uibeleisen 30. Juni 2011 Naturschutz Herausforderung für Offshore-Windparks Überblick Geltendes Naturschutzrecht
MehrRegierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen
Regierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit
MehrWindkraft im (hessischen Wirtschafts-) Wald fachliche und rechtliche Fragestellungen aus der Praxis. Rechtsanwalt Hans Karpenstein
Windkraft im (hessischen Wirtschafts-) Wald fachliche und rechtliche Fragestellungen aus der Praxis Rechtsanwalt Hans Karpenstein E-Mail: karpenstein@kln-anwaelte.de Tel.: 0641. 98457186 Hauptstraße 27a,
MehrArtenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren
Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Herausgeber Kreis Soest Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Herr Joswig Frau Kirchhoff Version 1.0 Stand Dezember 2010 Artenschutz bei der baurechtlichen Zulassung
MehrUmweltprüfungen. Das USchadG aus der Sicht der Planung: Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin. bosch & partner
Das USchadG aus der Sicht der Planung: Haftungsfreistellung f t durch Umweltprüfungen Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin www.boschpartner.de Enthaftung nach Art. 2, Nr. 1 Umwelthaftungsrichtlinie
Mehr14. Oktober 2014 Wind.Energie Mi5eldeutsche Branchentage Regionalplanung und Windenergie Wer kann (will) das noch leisten?
14. Oktober 2014 Wind.Energie Mi5eldeutsche Branchentage Regionalplanung und Windenergie Wer kann (will) das noch leisten? Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausschließlich öffentlich-
MehrDer Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Deutschland Stand und offene Fragen
Thomas Bunge, Berlin Der Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Deutschland Stand und offene Fragen Tagung Rechtsschutz im Umweltrecht in der Praxis des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen am 9.
MehrHerzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung
Herzlich Willkommen Neues aus der WEG- Rechtsprechung Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Betten, Baehrens & Petereit Änderung des Umlageschlüssels
MehrRechtsfragen gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen
Rechtsfragen gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen Umweltrecht aktuell Hannover, 18. Juni 2013 Dr. Holger Jacobj Prof. Versteyl Rechtsanwälte 1 Gliederung 1. Begriffsbestimmungen, 3 KrWG Gemeinnützige
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 1 A 416/10 4 K 626/09 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Klägerin - - Antragstellerin - gegen das
MehrVerordnung. über die Zulassung von Ausnahmen. von den Schutzvorschriften. für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung AAV) Vom 3. Juni 2008 Quelle: Bayerisches
MehrDas Mammendorfer Windrad Zahlen. Daten. Fakten. Bild: Anton Fasching
Das Mammendorfer Windrad Zahlen. Daten. Fakten. Bild: Anton Fasching WEA Mammendorf Produkt der Energiewende Beschluss des Kreisrates Fürstenfeldbruck aus dem Jahr 2000: Der Landkreis versorgt sich bis
MehrInformationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de
Genehmigung von Windkraftanlagen nach den Vorschriften des BImSchG und des UVPG Halime Serbes Impulsvortrag Seminar IDUR und NABU 28.09.2012 in Freiburg Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de
MehrSicherung und Erschließung Theorie und praktischer Vollzug M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig
Sicherung und Erschließung Theorie und M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton, Recht der Erneuerbaren Energien TU
MehrEuropäischer Artenschutz in der Planungspraxis von Straßenbauvorhaben
Europäischer Artenschutz in der Planungspraxis von Straßenbauvorhaben Uta Röhl, R Ingenieurbüro ro für f r Planung und Umwelt Neues Recht und neue Regeln Die Änderungen im Naturschutz-, Wasser- und Honorarrecht
MehrGenehmigungsrechtliche Anforderungen an den Bau von Biogasanlagen
Genehmigungsrechtliche Anforderungen an den Bau von Biogasanlagen von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht 30.03.2006 1 0. Gliederung 1. Einführung 2. Genehmigungsverfahren 3. Materielle Genehmigungsvoraussetzungen
MehrWindenergie: Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechts
Windenergie Grundlagen Natur- und Artenschutzrecht Windenergie: Grundlagen des Natur- und Artenschutzrechts Referat für das Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz im Rahmen der Veranstaltung
MehrDer Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht
Remigiusz Wojtkowiak Der Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft nach dem modernisierten Schuldrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 A. Einleitung 15 I. Ziel der Untersuchung;
MehrVortrag bei der Fachschaft Medizin der Universität des Saarlandes
Dr. Wolfgang Zimmerling, Berliner Promenade 15, 66111 Saarbrücken Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht 22.06.15 Z/L D5/1139-15 Vortrag bei der Fachschaft Medizin der Universität
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 VR 28.04 In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 14. Juli 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrAnlagentechnik: Welche technischen Möglichkeiten gibt es insbesondere im Hinblick auf Fledermäuse?
Welche technischen Möglichkeiten gibt es insbesondere im Hinblick auf Freiburger Institut für angewandte Tierökologie (FrInaT GmbH) Dr. Robert Brinkmann Energiewende in Rheinland-Pfalz: Windkraft und Naturschutz
MehrPlanen und Bauen in Überschwemmungsgebieten
Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten Dr. Thomas Schmitt Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Mainz, 19.10.2015 KUNZ RECHTSANWÄLTE K o b l e n z B o n n M a i n z Zulassungserfordernisse beim Planen in
Mehrhat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße aufgrund der Beratung vom 21. Januar 2015 beschlossen:
VG Neustadt vom 21.01.2015 1 L 1118/14.NW In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Entziehung der Fahrerlaubnis hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße
MehrBeschluss des VGH Kassel
Liebe Mitglieder des s Holzhausen Hünstein e.v. und Mitglieder der BI Holzhausen Als Vorsitzender des klageführenden s möchte ich euch über die Hintergründe der Entscheidung des VGH in Kassel zum Bau der
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2991 04.04.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter
Mehr8. SSZ-InfoForum
8. SSZ-InfoForum 19.04.2016 Forum 5: Prüfungsrecht in der Praxis: Erfahren Sie in diesem Forum, welche Auswirkungen die Entscheidungen im Prüfungsverfahren auf den Ausgang des Widerspruchsverfahrens haben,
MehrVGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin
Orientierungssatz: Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis. Weder kann jemand zugleich Arzt und Heilpraktiker in einer Person sein, noch ist eine Gemeinschaftspraxis
MehrEuGH, Urteil vom , Heiko Koelzsch/Luxemburg C 29/10 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Union
März 2011 Seite: 2 EuGH, Urteil vom 15.03.2011, Heiko Koelzsch/Luxemburg C 29/10 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Union EINLEITUNG: Bei Fällen, die Anknüpfungspunkte zu mehreren
MehrCompliance bei der WEA-Planung 24. Windenergietage Linstow
Compliance bei der WEA-Planung 24. Windenergietage Linstow Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Übersicht 1. Einführung Compliance was heißt das? 2. Rechtliche Grundlagen 3. WEA-Planung Auf was ist zu achten? Rechtsanwalt
MehrErgänzung zu Teil D des Kommentarbandes Urteilsverzeichnis.
Ergänzung zu Teil D des Kommentarbandes Urteilsverzeichnis. Urteilsverzeichnis in Sortierung nach Gerichten und Urteilsaktenzeichen zum leichteren Auffinden einzelner Urteile im Kommentar. ohne weitere
MehrGondelmonitoring in der Praxis
Gondelmonitoring in der Praxis Fachtagung Fledermausschutz an Windkraftanlagen TLUG Jena, 17.10.2012 Stefan Kaminsky 97702 Münnerstadt www.naturschutzplanung.de Gliederung Grundlagen für das Monitoring
MehrKlage. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. Horst Fabisch, Ginsterweg 13, 30890 Barsinghausen. gegen
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Horst Fabisch RA Horst Fabisch, Ginsterweg 13, 30890 Barsinghausen Landgericht Hannover Volgersweg 65 30175 Hannover Dipl.-Ing. Horst Fabisch Rechtsanwalt Bauingenieur Ginsterweg
Mehr0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht
0. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 18 A. Einleitung und Problemverortung... 27 I.. Thema... i27 II. Bedeutung von Rückabwicklungsansprüchen
MehrKNH Rechtsanwälte Newsletter April 2012
KNH Rechtsanwälte Newsletter April 2012 KNH Rechtsanwälte AKTUELLE RECHTSPRECHUNG Mietrecht Mietrechtsreform 2012 kommt Nach langer Vorbereitungszeit wird es wohl im Herbst 2012 eine Änderung des Mietrechts
MehrWindenergie im Wald. Planung, Errichtung und Betrieb. Michael Scheckel, Projektentwicklung OSTWIND-Gruppe, Regensburg
Windenergie im Wald Planung, Errichtung und Betrieb Michael Scheckel, Projektentwicklung OSTWIND-Gruppe, Regensburg Haus Düsse»Energielehrschau - Sondertag Windkraft 2013«Bad Sassendorf, 21. März 2013
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 7.04 VG 9 K 16/99 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2004 durch den Vorsitzenden Richter
MehrWarum Windenergie im Wald? (4)
Warum Windenergie im Wald? (4) Moderne Anlagentechnik nutzt das Windpotenzial des Waldes und ermöglicht gute Stromerträge. 140m hoher Windmessmast hohe Bodenrauhigkeit Turbulenzen über dem Kronendach Im
MehrGegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld
Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld S. Hodges 29.9.2014 Inhalt Ort Projektziel - Projektumfang 3 Geplanter Windrad-Standort (Karte) 4 Timeline
MehrAuswirkungen von Windenergie im Wald auf Natur und Landschaft
Auswirkungen von Windenergie im Wald auf Natur und Landschaft Informationsveranstaltung Windkraft im Ebersberger Forst Dipl.-Ing. Assessor Jens Lüdeke Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
MehrStrategien der Konfliktminderung bei der Nutzung der Windenergie in Waldgebieten. 20. Windenergietage Brandenburg Berlin, 26.10.
Strategien der Konfliktminderung bei der Nutzung der Windenergie in Waldgebieten 20. Windenergietage Brandenburg Berlin, 26.10.2011 Dr. Wolfgang Peters Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover
MehrDialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz
Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz Beteiligungsmöglichkeiten in Verfahren zur Windkraftplanung und Genehmigung Spillner & Spitz Rechtsanwälte Heidelberg Rechtsanwältin Dr. Bärbel Andres,
MehrWINDENERGIE-GEREONSWEILER
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 6 WINDENERGIE-GEREONSWEILER -VORENTWURF- STADT LINNICH VDH PROJEKTMANAGEMENT
MehrAusgangszustandsbericht für IED-Anlagen
Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen Erste Erfahrungen Marburg, den 20. Mai 2015 Elisabeth Schirra Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt Gliederung 1. Vorbemerkungen 2. Verfahren und Prüfschritte
MehrBüGemBeteilG M-V und die Auswirkungen
Neubrandenburg, 18. Mai 2016 BüGemBeteilG M-V und die Auswirkungen Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht Übersicht Ausgangslage & Ziele / Stand Verfahren Änderungen am Entwurf Bürgerbeteiligungsgesetz
MehrErgänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012)
Landschaftsplan VG Ruwer Anhang 5: Ergänzung Rahmenstudie Windenergie Artenschutz A5.1 Anhang 5 Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012) A6.1
MehrSeite 1 von 51. Leitfaden. Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der. Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. in Nordrhein-Westfalen
Seite 1 von 51 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrWindenergieanlagen Planung und Einfluss auf den Luftsport. Bezirkstagung 2014 Hansjörg Jung Beauftragter für Windenergie im BWLV
Windenergieanlagen Planung und Einfluss auf den Luftsport Bezirkstagung 2014 Hansjörg Jung Beauftragter für Windenergie im BWLV Windenergieanlagen Planung und Einfluss auf den Luftsport Hansjörg Jung Herrenberg
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 5 D 47/15 6 K 3031/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: gegen
MehrWindenergie und Naturschutz
Windenergie und Naturschutz Positionen des NABU Hessen Hartmut Mai, NABU Hessen Windenergie im Spannungsfeld zwischen Natur- und Umweltschutz Eines der heiß diskutierten Themen in Naturschutzkreisen...
MehrWindenergie und Landschaft
www.ostwind.de Windenergie und Landschaft Erneuerbare Energien als neue Elemente der Landnutzung Dr. Rolf Bungart, OSTWIND-Gruppe Fortbildung der Naturschutzwarte des Landesverbandes Bayern der Deutschen
MehrNaturschutzfachliche Probleme bei Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen
Naturschutzfachliche Probleme bei Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen Dr. Gisela Nolte, Dipl.-Biol., Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege
MehrWindenergienutzung im Spannungsfeld zum Naturschutz konfliktarm ausbauen
2015 Eingang: 30. April 2015 Antragsteller/-in: Gegenstand: Dorothea Frederking (KV Salzwedel), Gisela Graf (KV Magdeburg), Helmut Harpke (KV Börde), Jens Kiebjieß (KV Harz), Ulrike von Thadden (KV Anhalt-Bitterfeld)
Mehr7 B 10729/11.OVG RECHTSPRECHUNGSARCHIV DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS RHEINLAND-PFALZ E.V. Gericht OVG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen 7 B 10729/11.
RECHTSPRECHUNGSARCHIV DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS RHEINLAND-PFALZ E.V. 7 B 10729/11.OVG Gericht OVG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen 7 B 10729/11.OVG Entscheidungsart Beschluss Datum 04.08.2011 veröffentlicht
MehrTeil 2.4: Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung
RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Anfang 2014 wegen einer Geldforderung gegen M erwirkt hat, durch GV eine wertvolle Truhe pfänden, die sich in der Wohnung des M und seiner Ehefrau F befindet. M und F wollen
MehrWindkraft in der Planungsregion Landshut
Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1
Mehr15. Weimarer Baurechtstage
15. Weimarer Baurechtstage Die Renaissance des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aus Investorensicht Weimar, den 04. März 2016 Dr. Andreas Dazert Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1 Gliederung I. Abgrenzung
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 DB 1.06 VG 38 K 395/04.BDG In dem Beschwerdeverfahren des Ministerialdirektors a.d.,, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt, - Beteiligte: Bundesrepublik Deutschland,,,
MehrNeues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung
Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,
MehrBeurteilungsrecht: Nur aktueller Vorgesetzter kann Erstbeurteiler sein und der Beurteilungszeitraum muss voll ausgeschöpft werden
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamtenrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Fachanwalt für Verwaltungsrecht Beurteilungsrecht: Nur aktueller Vorgesetzter
MehrRegionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel
Erfahrungen zum Umgang mit Belangen des Artenschutzes in der Regionalplanung am Beispiel des ReP Freiraum u. Windenergie der RPG P-O (in Aufstellung) Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel Erfahrungen
MehrReferent: Dr. Stefan K. Reiß
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses Kündigung ggf. Schriftform Aufhebungsvertrag ordentliche außerordentlich durch Handelsvertreter oder
MehrManagementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ - Methodik der entwicklung - Dr. Matthias Steitz, Dr. Jochen Krause (BfN, Fachgebiet Meeres- und Küstennaturschutz)
Mehr15. Ältestenrat (1) Ältestenrat (2) Betriebsphilosoph Mitarbeiter-Coach...58 D. Fazit und Fortgang der Untersuchung...
Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 I. Die Bedeutung vereinbarter Arbeitnehmervertretungsstrukturen vor dem Hintergrund einer sich verändernden Unternehmens- und Betriebslandschaft... 19 II. Ziel, Gegenstand
MehrDas Widerspruchsverfahren bei Grenzvermessungen. Forum Liegenschaftskataster 4. Juni 2015 Staatskanzlei Brandenburg
Das Widerspruchsverfahren bei Grenzvermessungen Forum Liegenschaftskataster 4. Juni 2015 Staatskanzlei Brandenburg Agenda 2 Fallbeispiele Rechtsmittel bei Liegenschaftsvermessungen Einwendungen oder Widerspruch?
MehrStellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v.
Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v. zu dem Empfehlungsverfahren Zulassung der Anlage nach Bundesrecht gegenüber der Clearingstelle EEG (Aktenzeichen 2014/27). 1. Unter welchen Voraussetzungen liegt
MehrDie Praxis der Beteiligungs- und Klagerechte im Umweltschutz 2010. Aktuelle Rechtslage, Klagen und Herausforderungen in Sachsen
Die Praxis der Beteiligungs- und Klagerechte im Umweltschutz 2010 Workshop in Berlin 26.-27. Februar 2010 Aktuelle Rechtslage, Klagen und Herausforderungen in Sachsen Joachim Schruth NABU LV Sachsen Anerkannte
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 11.10 OVG 17 A 629/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 28. September 2010 durch den Vorsitzenden Richter
MehrSperrzeiten durch die Agentur für Arbeit bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen Datum: 08.08.2007 12:24 Kategorie: Politik, Recht & Gesellschaft Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin,
Mehr