Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Bäder der Stadt Gera. Bekanntmachung. (Nr., Datum) /1996 vom

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1 Stadt Gera Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss (Nr. Datum) Ausfertigung (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten (Datum) Änderungen/Anmerkungen kommunaler Sportstätten und Bäder der Stadt Gera 2, 18, Abs.2 und 54 Abs.2 Nr.1 ThürKO GVBl. S.73 und 14 ThürSFörG GVBl. S / / Stadt Gera 86/ / Damit tritt Beschluss Nr.: 38/96 außer Kraft. Stadt Gera, 1. Änderung 86/01, 1. Erg / Änderung zum Beschluss-Nr. 86/01: 7 - EURO-Umstellung von DM-Beträgen - entfällt ersatzlos. 8 - Tarife und Entgeltsätze - wird zu 7 und erhält neue Fassung. Der Abschnitt II - Freibäder - bleibt unverändert. Stadt Gera 2, 18 Abs. 2 und 54 Abs. 2 Nr. 1 der ThürKO; 14 des Thür. Sportfördergesetzes 96/ / kommunaler Bäder der Stadt Gera 12. Juni 2001 in der Fassung der Änderung 8. April 2003 tritt außer Kraft. Stadt Gera 96/ Ergänzung / kommunaler Bäder der Stadt Gera 0. Juli 2005 tritt außer Kraft aktueller Stand:

2 Stadt Gera 1 Begriffsbestimmung (1) Bäder im Sinne dieser Entgeltordnung sind alle in kommunaler Trägerschaft der Stadt Gera befindlichen Einrichtungen, die der Ausübung des Badens, Schwimmens und der Erholung im bzw. am Wasser dienen. Dem Schwimmen gleichgestellt sind alle Sportarten, die in der Regel im Wasser ausgeführt werden, wie z.b. Tauchen, Wasserspringen, Wasserball, usw. (2) Entgeltschuldner ist, wer mit der Stadt Gera die Benutzung von Bädern mit privatrechtlichem Nutzungsvertrag vereinbart. Mehrere oder gemeinsame Benutzer sind Gesamtschuldner. 2 Entgeltpflicht (1) Für die Benutzung der kommunalen Bäder wird Entgelt nach dieser Ordnung erhoben. (2) Die Nutzung durch Schulen (Schwimmunterricht, Schwimmprüfungen u.a.) erfolgt auf der Grundlage der jährlich abzustimmenden Belegungspläne und wird gesondert vereinbart. (3) Die Entgeltermäßigung bzw. der Erlass für Geraer Sportvereine regelt sich nach 14 Abs. 2 des Thüringer Sportfördergesetzes und der jeweils geltenden Sportförderrichtlinie der Stadt Gera. 3 Entstehung und Fälligkeit der Entgeltschuld (1) Eintritts- und Benutzerentgelte sind vor Badnutzung in den jeweiligen Kassen- und Eingangsbereichen zu entrichten. Entgelte für Mehrfachkarten und Zeitkarten sind bei deren Erwerb zu entrichten. (2) Kursentgelte werden bei der Einschreibung bzw. bei Bestätigung der Anmeldung fällig. (3) Ist in privatrechtlichen Nutzungsverträgen der Beginn des Nutzungszeitraumes vereinbart, entsteht die Entgeltschuld zu diesem Zeitpunkt. Die Fälligkeit bestimmt sich nach den im Nutzungsvertrag vereinbarten Terminen. (4) Sonstige Entgeltansprüche entstehen mit ihrer Bekanntgabe an den Schuldner und sind sofort zur Zahlung fällig. 4 Entgelthöhe (1) Die Höhe des Entgelts bemisst sich nach dem gewählten Nutzungstarif und der Benutzungsdauer bzw. den Stundensätzen gemäß 7 dieser Entgeltordnung.

3 2 (2) Der Betriebsleiter des Hofwiesenbades wird ermächtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen bei besucherschwachen Nutzungszeiten Sondertarife anzubieten. (3) Sind für sonstige Leistungen der Stadt keine Entgelte in 7 bestimmt, so kann die Stadt die für die jeweilige Leistung entstehenden Kosten und Aufwendungen gesondert berechnen. 5 Eintrittskarten (1) Eintrittskarten gelten nur am Lösungstag und nur für den gewählten Tarif bzw. die gewählte Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer beinhaltet die Zeiten für das Duschen, Aus- und Ankleiden. (2) Kurs- und Halbjahrestickets gelten für den ausgestellten Zeitraum. Sie sind nicht übertragbar und gelten nur für die Personen, auf die sie ausgestellt sind. Diese haben auf Verlangen ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. (3) Eintrittskarten, Kurs- und Zeitkarten sowie Mehrfachkarten werden bei ganzer oder teilweiser Nichtbenutzung nicht zurückgenommen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. (4) Bei Entgeltveränderungen behalten bereits gelöste, aber noch nicht genutzte Eintritts-, Kursund Mehrfachkarten des auslaufenden Tarifs eine Gültigkeit bis zu 6 Monaten nach dem Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung. Eine Rückerstattung des entrichteten Entgeltes erfolgt nicht. Die in Nutzungsverträgen vereinbarten Nutzungsentgelte werden entsprechend angepasst. 6 Entgeltermäßigung (1) Entgeltermäßigungen bei Eintrittsentgelten gemäß den ausgewiesenen Entgeltsätzen in 7 erhalten: - Kinder, Jugendliche bis16 Jahre, - Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, unter Vorlage eines gültigen Schülerausweises, - Studenten, unter Vorlage eines gültigen Ausweises, - Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %, - Empfänger von Arbeitslosengeld I, II bzw. Sozialgeld nach SGB II, - Bezugsberechtigte für Leistungen nach SGB XII, - Inhaberinnen und Inhaber der Sozial-Card (2) Die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Ermäßigungen ist nur durch die Vorlage gültiger Nachweise und Dokumente möglich. (3) Kinder bis zu einer Körpergröße von nicht mehr als einem Meter haben in Begleitung einer erwachsenen Person freien Zutritt zu den Bädern. (4) Anerkannte Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, welche den Schwerbehinderten beim Umkleiden und beim Benutzen des Bades behilflich sind, haben entgeltfreien Zutritt.

4 3 (5) Inhaberinnen und Inhaber der Thüringer Ehrenamts-Card erhalten auf alle Einzel-Tickets im Hofwiesenbad Gera und im Naturbad Kaimberg eine 25%ige Ermäßigung auf den normalen Eintrittspreis. (6) Bei der Durchführung von Veranstaltungen mit einem besonderen städtischen Interesse kann die Stadt Entgeltermäßigungen nach billigem Ermessen gewähren. 7 Tarife und Entgeltsätze Die nachfolgenden Tarife und Entgelte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. 1. Hofwiesenbad Gera Gera, Hofwiesenpark 2 Sport- und Freizeitbad 1,0 Stunden 2,20 EUR 1,5 Stunden 3,30 EUR 2,60 EUR 2,0 Stunden 3,70 EUR 3,00 EUR 3,0 Stunden 5,20 EUR 4,50 EUR Tages-Ticket 7,50 EUR 6,00 EUR Familien-Tages-Ticket (1 oder 2 Erwachsene und maximal 4 Kinder) jedes weitere Kind Gruppen-Ticket (2 Stunden bis 15 Personen) jede weitere Person 20,00 EUR 2,80 EUR 42,00 EUR 2,80 EUR Mittag-Ticket (11:00-13:00 Uhr)* (1 Stunde) 2,00 EUR 1,00 EUR Abend-Ticket (ab 20:00 Uhr)* (1 Stunde) 2,00 EUR 1,00 EUR Wettkampf-Ticket (bei Wettkampf im Sportbad) 2,00 EUR 1,00 EUR (1 Stunde) 10er-Ticket 33,30 EUR 27,00 EUR (2 Stunden) Zuschlag bei einmaliger Saunabenutzung innerhalb der 3,80 EUR 3,50 EUR gelösten Zeit Zuschlag je angefangene Stunde * nur gültig wochentags, nicht an gesetzlichen Feiertagen und nicht während der gesetzlichen Schulferien in Thüringen Sauna 3,0 Stunden (ohne Badnutzung) 7,50 EUR 6,50 EUR 3,0 Stunden (mit Badnutzung) 9,00 EUR 8,00 EUR Zuschlag je angefangene Stunde

5 4 Sport- und Freizeitbad und Sauna Halbjahres-Ticket* 270,00 EUR 240,00 EUR Geldwertkarten** 50,00 EUR (5% Rabatt) 125,00 EUR (10% Rabatt) 200,00 EUR (15% Rabatt) * gültig für ein halbes Jahr für beliebig viele Besuche ohne Zeitbegrenzung im Hofwiesenbad (Sport- und Freizeitbad und Sauna), sowie im Naturbad Kaimberg ** Rabattierung nur auf Einzeltickets, nicht auf Mehrfachtickets, gastronomischen Leistungen (Cafeteria und Sauna) und die Benutzung der Solarien werden von der Geldwertkarte ohne Rabatt abgebucht Die Zuschläge je angefangene Stunde gelten für alle Einzel- und Gruppen- bzw. Mehrfachtickets. Die Zeitdauer beginnt mit dem Einchecken und endet mit dem Auschecken im Kasse- und Service-Bereich bzw. am Nachzahlautomaten. Kurse Schwimmunterricht Erwachsene (15 Stunden zu je 45 Minuten, inkl. Eintrittsgeld für 2 Stunden Bad) Schwimmunterricht Kinder (15 Stunden zu je 45 Minuten, inkl. Eintrittsgeld für 2 Stunden Bad) Babyschwimmen (10 Stunden zu je 45 Minuten, inkl. Eintrittsgeld für 2 Stunden Bad) Wassergymnastik (10 Stunden zu je 45 Minuten, inkl. Eintrittsgeld für 2 Stunden Bad) Aqua-Fitness (10 Stunden zu je 45 Minuten, inkl. Eintrittsgeld für 2 Stunden Bad) 105,00 EUR 79,00 EUR 80,00 EUR 67,00 EUR 75,00 EUR Aqua-Kids (5 Stunden zu je 45 Minuten, inkl. Eintrittsgeld für 2 Stunden Bad) Schwimmtechniken (5 Stunden zu je 45 Minuten, inkl. Eintrittsgeld für 2 Stunden Bad) 25,00 EUR 35,00 EUR Wassergymnastik Einzel-Ticket 7,00 EUR (45 Minuten, inkl. Eintrittsgeld für 2 Stunden Bad) Vermietungen Sportbad (Stundensatz) Freizeitbad (Stundensatz) Schwimmbecken (Stundensatz) 345,00 EUR 95,00 EUR 280,00 EUR

6 5 Sprungbecken (Stundensatz) Nichtschwimmerbecken (Stundensatz) Schwimmbahn (Stundensatz) Überlassung einer Standfläche je m² und Tag 65,00 EUR 58,00 EUR 35,00 EUR 8,00 EUR Sonstige Entgelte Wertersatz für Schrankschlüssel Pfand für Elektronikkarten* Trainingskarte für Sportvereine Erteilung Schwimmzeugnis Schwimmpass Schwimmabzeichen Schwimmwindel 18,00 EUR 3,00 EUR 3,50 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR 1,00 EUR Dokumentationen für Kurse** 5,00 EUR * Elektronikkarten bleiben Eigentum des Hofwiesenbades Gera. Beim Kauf dieser Karten wird ein Pfand in Höhe von 3,00 EUR erhoben. Dieser wird bei Ablauf und Rückgabe der Karte zurückerstattet. ** Anfertigen von Urkunden, Erstellen von CD-R mit Bildern u.a. für Kursteilnehmer (Babyschwimmen, Aqua-Fitness u.a.) 2. Naturbad Kaimberg Gera, Kaimberger Straße Bad Tages-Ticket 2,50 EUR 2,00 EUR Familien-Tages-Ticket (1 oder 2 Erw. bis max. 4 Kinder) jedes weitere Kind 6,50 EUR 10er-Ticket 22,50 EUR 18,00 EUR Abend-Ticket* 2,00 EUR Club-Ticket** 70,00 EUR 55,00 EUR * gültig ab 17:00 Uhr ** gültig für eine Freibadsaison, Möglichkeit der Teilnahme an organisierten Informationsveran- staltungen im Naturbad Kaimberg, unentgeltlicher Eintritt zur Saisoneröffnung und Saisonabschluss, 10 % Rabatt auf Speisen und Getränke

7 6 Vermietungen Gesamtes Bad je Tag Überlassung einer Standfläche je m² und Tag bis max. 10 Tage Überlassung einer Standfläche je m² und Tag ab dem 11.Tag 256,00 EUR 1,00 EUR 8 In-Kraft-Treten...

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