Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Sportanlagen der Stadt Gera. Inkrafttreten. Bekanntmachung. (Nr. Datum) (Datum)

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1 Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Sportanlagen der Stadt Gera Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom (Nr., Datum) Ausfertigung vom (Datum) Bekanntmachung (Nr. Datum) Inkrafttreten (Datum) Änderungen/Anmerkungen Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Sportstätten der Stadt Gera 404/01 vom Nr. 1 vom Damit tritt Beschluss-Nr. 38/96 außer Kraft. Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Sportanlagen der Stadt Gera in der Fassung der 1. Änderung 404/01, 1. Erg. vom Nr. 6 vom Änderung = Neufassung mit Änderung/ Ergänzung der Sportanlagen und der jeweiligen Entgelte aktueller Stand:

2 Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Sportanlagen der Stadt Gera 1 Begriffsbestimmung (1) Sportanlagen im Sinne dieser Entgeltordnung sind alle in kommunaler Trägerschaft der Stadt Gera befindlichen Einrichtungen, die der Ausübung des Sporttreibens sowohl im Freien (offene Sportanlagen) als auch in geschlossenen Räumen (gedeckte Sportanlagen) dienen. Sportanlagen im Sinne dieser Entgeltordnung sind auch besondere Einrichtungen mit vielfältig eingerichteten Sport- und Spielgelegenheiten. (2) Vom Geltungsbereich dieser Entgeltordnung nicht erfasst werden die städtischen Frei- und Hallenbäder. (3) Entgeltschuldner ist, wer mit der Stadt Gera die Benutzung von Sportanlagen mit privatrechtlichem Nutzungsvertrag vereinbart. Mehrere oder gemeinsame Benutzer sind Gesamtschuldner. 2 Entgeltpflicht (1) Für die Benutzung kommunaler Sportanlagen wird Entgelt nach dieser Ordnung erhoben. (2) Die Durchführung des Schul- und Berufsschulsports staatlicher Schulen in Trägerschaft der Stadt Gera erfolgt im Rahmen der Belegungspläne grundsätzlich unentgeltlich. (3) Die Entgeltermäßigung bzw. der Erlass für Geraer Sportvereine regelt sich nach 14 Abs. 2 des Thüringer Sportfördergesetzes und der jeweils geltenden Sportförderrichtlinie der Stadt Gera. 3 Entstehung und Fälligkeit der Entgeltschuld (1) Die Entgeltschuld entsteht mit Beginn des im privatrechtlichen Nutzungsvertrag über die Benutzung von Sportanlagen vereinbarten Nutzungszeitraumes. Die Fälligkeit bestimmt sich nach den im Nutzungsvertrag vereinbarten Terminen. (2) Sonstige Entgeltansprüche entstehen mit ihrer Bekanntgabe an den Schuldner und sind sofort zur Zahlung fällig. 4 Entgelthöhe (1) Die Höhe des Entgelts bemisst sich nach der vereinbarten Art und Dauer der Nutzung sowie den für die jeweilige Sportanlage bestimmten Entgeltsätzen gemäß 5 dieser Entgeltordnung.

3 (2) Sind für sonstige Leistungen der Stadt keine Entgelte in 5 bestimmt, so kann die Stadtverwaltung die für die jeweilige Leistung entstehenden Kosten und Aufwendungen gesondert berechnen. Dies betrifft insbesondere solche Aufwendungen, die über das Maß der üblichen Nutzung hinausgehen. (3) Bei der Durchführung von Sportveranstaltungen mit einem besonderen städtischen Interesse kann die Stadtverwaltung Entgeltermäßigung nach pflichtgemäßem Ermessen gewähren. (4) Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, bei kommerziellen Sportveranstaltungen und sonstigen nichtsportlichen Veranstaltungen in Sportanlagen einen Aufschlag von bis zu 100 % auf die in 5 bestimmten Entgeltsätze nach pflichtgemäßem Ermessen zu erheben. Die Stadtverwaltung kann außerdem bei Veranstaltungen mit Erhebung von Eintrittsentgelten vom Veranstalter eine umsatzabhängige Beteiligung an den Gesamt-Einnahmen verlangen. (5) Bei Sportveranstaltungen, bei denen durch die Veranstalter Eintrittsentgelte erhoben werden, kann die Stadtverwaltung vom Veranstalter eine umsatzabhängige Beteiligung an den Eintrittseinnahmen verlangen. (6) Die in 5 bestimmten Tarife und Entgelte beinhalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer. 5 Entgeltsätze I. GEDECKTE SPORTANLAGEN Sportanlage 1. Panndorfhalle, Neue Straße Halle mit Sanitär, Umkleideräumen und Tribünen Halle mit Sanitär, Umkleideräumen ohne Tribünen 1 Spielfeld mit anteiligen Sanitär- und Umkleideräumen Meetingraum Gymnastikraum Kraftsportraum Duschennutzung 2. Turnhalle der Freundschaft, Robert-Koch-Straße - Turnhalle pro Zeitintervall Entgelt (EUR) neu 170,00 EUR 1.360,00 EUR 140,00 EUR 1.120,00 EUR 35,00 EUR 280,00 EUR 14,00 EUR 112,00 EUR 9,00 EUR 72,00 EUR 14,00 EUR 112,00 EUR 0,50 EUR 3. Sportkomplex, Vollersdorfer Straße - Spielhalle 51,50 EUR 412,00 EUR - Boxhalle 36,00 EUR 288,00 EUR - Schießhalle 2

4 - Kraftraum I - Kraftraum II - Beratungsraum 10,50 EUR 84,00 EUR 18,00 EUR 144,00 EUR 8,00 EUR 64,00 EUR 4. Sportinternat, Vollersdorfer Straße - Übernachtung für internatsangehörige Sportler je Person und Monat - Übernachtung für nicht internatsangehörige Sportler oder Dritte je Person und Nacht 64,00 EUR 13,00 EUR 5. Ostvorstädtische Turnhalle, Bauvereinstraße - Turnhalle - Beratungsraum 6. Karl-Harnisch-Stadion, Liebschwitzer Straße - Turnhalle 46,00 EUR 368,00 EUR 10,50 EUR 84,00 EUR 7. Sportanlage Leumnitz, Wuitzer Straße - Turnhalle - Klubraum 8. Sportanlage Liebschwitz, Salzstraße - Turnhalle 9. Turnhalle Laasener Straße - Gymnastikbereich - Kraftsport-/ Fitnessbereich 10. Turnsportzentrum Neue Straße - Sheddachhalle 10,50 EUR 84,00 EUR 18,00 EUR 144,00 EUR 18,00 EUR 144,00 EUR 63,00 EUR 500,00 EUR 11. Sport- und Schulturnhallen der Staatlichen Gymnasien Zabel-Gymnasium, Haus I, Clara-Zetkin-Straße Goethe-Gymnasium/ Rutheneum seit 1608, Johannis platz 3

5 Zabel- Gymnasium, Haus II, Kurt-Keicher-Straße Erich-Mühsam-Straße II 26,00 EUR A.-Schweitzer-Gymnasium, Zeulenrodaer Straße 208,00 EUR G.-Ch.-Lichtenberg-Gymnasium, Enzianstraße - Gymnastikraum 15,50 EUR G.-Ch.-Lichtenberg-Gymnasium, Enzianstraße 124,00 EUR 12. Sporthalle der Staatlichen Integrierten Gesamtschule - Integrierte Gesamtschule 36,00 EUR Schulturnhalle, Ahornstraße 288,00 EUR 13. Sport- und Schulturnhallen der Staatlichen Regelschulen RS 1 26,00 EUR Otto Dix, Gutenbergstraße 208,00 EUR RS 2 31,00 EUR Debschwitzer Schule, Darwinstraße 248,00 EUR RS 4, 26,00 EUR Rudolstädter Straße 208,00 EUR RS 6 Aenne Biermann 26,00 EUR Otto-Rothe-Straße 208,00 EUR - Sporthalle 26,00 EUR K.-Matthes-Straße 208,00 EUR RS 8, Zwötzener Schule August-Bebel-Straße - Sporthallenanbau RS 8 Zwötzener Schule 26,00 EUR August-Bebel-Straße 208,00 EUR RS 10, Ostschule Gera, K.-Liebknecht-Straße, K.T.-Liebe-Gymnasium 28,50 EUR Halle, Trebnitzer Straße 228,00 EUR 26,00 EUR Maler-Fischer-Straße 208,00 EUR RS 13, Schulstraße 14. Sport- und Schulturnhallen der Staatlichen Grundschulen GS 17 15,50 EUR Neuland, Plauensche Straße 124,00 EUR GS 2, 15,50 EUR Gutenbergstraße 124,00 EUR GS 3, Scheubengrobsdorfer Straße GS 4, H.-Ch.-Andersen-Grundschule, 18,00 EUR Debschwitzer Straße 144,00 EUR GS 6, 26,00 EUR Wilhelm-Busch-Grundschule, Rudolstädter Straße 208,00 EUR GS 7, 26,00 EUR 4

6 Erich-Kästner-Grundschule, Otto-Rothe-Straße 208,00 EUR - Sporthalle 26,00 EUR Berta-Schäfer-Straße 208,00 EUR GS 10, Bergschule Gera, Ziegelberg, Halle 1, K.T.-Liebe Gymnasium 26,00 EUR Trebnitzer Straße 208,00 EUR - Schul TH GS 14, Am Bieblacher Hang Dr.-Theodor-Neubauer-Straße GS Aga, Ernst-Thälmann-Siedlung 15. Sport- und Schulturnhallen der Staatlichen Förderschulen Förderzentrum I, Schleizer Straße - Sporthalle, Grüner Weg Förderzentrum III, 26,00 EUR Leuchtenburgstraße 208,00 EUR 16. Sport- und Schulturnhallen der Staatl. Berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schule Gewerbliche Berufe, Halle 1, Eiselstraße 26,00 EUR Berufsbildende Schule Wirtschaft/Verwaltung, Wiese 208,00 EUR straße Berufsbildende Schule Gewerbliche Berufe, Halle 2, Schulteil Eiselstr. 26,00 EUR Berufsbildende Schule Gewerbliche Berufe, 208,00 EUR Schulteil Lobensteiner Straße 36,00 EUR Berufsbildende Schule Technik, Berliner Straße 288,00 EUR 26,00 EUR Berufsbildende Schule Gesundheit, Soziales und So zialpädagogik, Maler-Fischer-Straße 208,00 EUR Sonstige Leistungen 17. Übernachtung in Turnhallen je Person (Übernachtungsmöglichkeit in Form von Massenquartieren, jedoch ohne Bereitstellung von Schlafunterlagen, und Nacht aber mit Benutzung der sanitären Einrichtungen) 3,00 EUR 18. Überlassung einer Hallenstandfläche zu kommerziellen Zwecken bis 10 Tage, je m² und Tag über 10 Tage je m² und Tag 3,00 EUR 1,50 EUR 5

7 II. OFFENE SPORTANLAGEN Sportanlage 1. Elstersportpark/ Stadion der Freundschaft - Platz 1 (Stadionoval mit Rasenspielfeld, Tribüne, 256,00 EUR Funktionsgebäude, Sitz- und Stehtraversen) 2.048,00 EUR - Gesamte Stadionanlage (Platz 1, Beschallungsanlage, 410,00 EUR Anzeigetafel, leichtathletische Anlagen, Funktions 3.280,00 EUR gebäude, Umkleideräume) - Kleinfeldplatz 30,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 240,00 EUR - Kleinfeldplatz 38,00 EUR 2. Postsportplatz - Hauptplatz 45,00 EUR mit Funktionsgebäude 360,00 EUR - Trainingsplatz 35,00 EUR mit Funktionsgebäude, ohne Platzbeleuchtung 280,00 EUR - Trainingsplatz mit Funktionsgebäude und Platzbeleuchtung 42,00 EUR 3. Sportkomplex Ostvorstadt, Bauvereinstraße 26,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 208,00 EUR 31,00 EUR, 15,50 EUR ohne Platzbeleuchtung 124,00 EUR, 4. Sportkomplex Vollersdorfer Straße 26,00 EUR 208,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 26,00 EUR - Beachvolleyballplatz 13,00 EUR 104,00 EUR 5. Stadion Am Steg, Zwötzener Straße 1 einschließlich Sitz- und Stehtraversen 31,00 EUR 248,00 EUR 2, 23,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 184,00 EUR, 31,00 EUR - Leichtathletische Anlagen 6

8 6. Sportanlage Brüte, Karl-Matthes-Straße 31,00 EUR 248,00 EUR 18,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 144,00 EUR 26,00 EUR - Leichtathletische Anlagen 26,00 EUR 208,00 EUR - Klubraum im Funktionsgebäude 10,50 EUR 84,00 EUR 7. Karl-Harnisch-Stadion, Liebschwitzer Straße einschließlich Sitztraversen 31,00 EUR 248,00 EUR, ohne Platzbeleuchtung, 26,00 EUR 15,50 EUR ohne Platzbeleuchtung 124,00 EUR - Leichtathletische Anlagen 26,00 EUR 208,00 EUR 18,00 EUR 8. Sportplatz Pforten, Gessentalstraße - Klubraum im Funktionsgebäude 13,00 EUR 104,00 EUR 9. Sportanlage Liebschwitz, Salzstraße 26,00 EUR 208,00 EUR - Trainingsplatz 18,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 144,00 EUR - Trainingsplatz 26,00 EUR 10. Sportplatz Scheubengrobsdorf, Am Weidicht 23,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 184,00 EUR 31,00 EUR - Mehrzweckplatz 13,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 104,00 EUR 18,00 EUR - Klubraum im Funktionsgebäude 13,00 EUR 104,00 EUR 7

9 11. Sportplatz Roschütz, Am Sportplatz, ohne Platzbeleuchtung, 23,00 EUR 13,00 EUR 102,00 EUR - Klubraum Funktionsgebäude 20,00 EUR 160,00 EUR 12. Sportplatz Fuchsberg, Ebertstraße 13,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 104,00 EUR 18,00 EUR - Klubraum im 8,00 EUR Funktionsgebäude 64,00 EUR 13. Sportanlage Leumnitz - Sportplatz ohne Platzbeleuchtung - Sportplatz 26,00 EUR 14. Reitsportstadion Milbitz, Milbitzer Straße - Springplatz mit überdachten Tribünen - Dressurplatz 1 - Dressurplatz 2 - Gesamtes Reitsportstadion einschließlich Springplatz, Dressurplätze 1 und 2, Parkplatz 72,00 EUR 576,00 EUR 36,00 EUR 288,00 EUR 36,00 EUR 288,00 EUR 154,00 EUR 1.232,00 EUR 15. Radrennbahn, Haeckelstraße - Gesamte Rennbahnanlage einschließlich Beschal- 153,50 EUR lungsanlage und Sanitärtrakt 1.228,00 EUR 16. Sportplatz Langenberg ohne Platzbeleuchtung 28,50 EUR 13,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 104,00 EUR 17. Sportanlage Falka ohne Platzbeleuchtung 8

10 - Kegelbahn, je Bahn 18. Sportanlage Röpsen 26,00 EUR 8,00 EUR 64,00 EUR 18,00 EUR 144,00 EUR 19. Sportanlage Aga 18,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 144,00 EUR 26,00 EUR - Tennisspielfeld, je Feld 10,50 EUR 84,00 EUR - Beratungsraum im Funktionsgebäude 10,50 EUR 84,00 EUR 20. Kegelbahn Söllmnitz 16,00 EUR 128,00 EUR 21. Rollhockeyanlage - Gesamte Anlage mit Funktionsräumen 54,00 EUR ohne Außenbeleuchtung 433,00 EUR - Gesamte Anlage mit Funktionsräumen und Außenbeleuchtung 61,00 EUR 22. Skater-Fun-Parcour - Gesamte Anlage mit Funktionsräumen 33,00 EUR ohne Außenbeleuchtung 266,00 EUR - Gesamte Anlage mit Funktionsräumen mit Außenbeleuchtung 40,00 EUR 23. Kunstrasenplatz - Spielfläche mit Funktionsräumen 75,00 EUR ohne Platzbeleuchtung 600,00 EUR - Spielfläche mit Funktionsräumen 82,00 EUR 24. Rollschnelllaufanlage - Laufanlage mit Funktionsräumen 60,00 EUR ohne Bahnbeleuchtung 470,00 EUR - Laufanlage mit Funktionsräumen mit Bahnbeleuchtung 67,00 EUR Sonstige Leistungen Überlassung einer Freistandfläche zu kommerziellen Zwecken bis 10 Tage, je m² und Tag über 10 Tage je m² und Tag 1,00 EUR 0,50 EUR 9

11 6 Inkrafttreten... 10

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