ismart: Geräteschutz

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1 ismart: Geräteschutz

2 I. Produktinformation für die SMART:Geräteschutz-Produkte Diese Produktinformation gibt einen Überblick zum Vertragsinhalt der SMART:Geräteschutz-Produkte. Zusammen mit den beigefügten allgemeinen Bedingungen (ABEP 2016) ergibt sich der vollständige Versicherungsvertrag. 1. Art der Versicherung Allen SMART:Geräteschutz-Produkten liegt eine Elektronikversicherung zugrunde, mit der das gekaufte Gerät durch Bezahlung einer einmaligen Prämie oder einer quartalsmäßig fällig werdenden Monatsprämie gegen bestimmte Schäden, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages am Gerät eintreten, versichert ist. 2. Höhe der Prämie Die Höhe der Prämie ist abhängig vom gewählten Schutzprodukt und vom (unsubventionierten) Verkaufspreis inkl. MwSt. des zu versichernden Gerätes. Die Prämie ist beim SMART:Geräteschutz einmalig bei Kauf des Gerätes zu bezahlen. Beim SMART:Geräteschutz Monat sind die ersten drei Monatsprämien bei Kauf des Gerätes und die folgenden Monatsprämien quartalsmäßig zu bezahlen. Garantie- Economy- Business- Verlängerung Schutz Schutz 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre bis 250,- 19,90 24,90 29,90 39,90 49,90 64,90 bis 500,- 29,90 39,90 39,90 59,90 69,90 89,90 bis 1.000,- 49,90 54,90 64,90 89,90 99,90 129,90 bis 1.500,- 69,90 84,90 89,90 119,90 129,90 169,90 bis 2.500,- 99,90 134,90 149,90 189,90 209,90 259,90 bis 5.000,- 189,90 249,90 249,90 349,90 369,90 499,90 FirstClass- Schutz 3 Jahre 5 Jahre bis 250,- 69,90 99,90 bis 500,- 99,90 149,90 bis 1.000,- 144,90 199,90 bis 1.500,- 148,90 259,90 bis 2.500,- 279,90 399,90 bis 5.000,- 489,90 699,90 Handy-Schutz Monatsprämie Schutz Schutz Plus bis 500,- 4,99 6,99 bis 1.500,- 7,99 9,99 2

3 3. Was ist versichert (siehe 2 ABEP 2016): Versichert sind die auf der Rechnung mit Versicherungsprämie aufgeführten Geräte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung nach 1 und 2 ABEP Die SMART:Geräteschutz-Produkte gibt es in folgenden Varianten: In der Garantieverlängerung sind versichert: Konstruktionsfehler Materialfehler Herstellungsfehler Lager- und Motorschäden sind gedeckt mitverpacktes Originalzubehör ist versichert gewerbliche Nutzung, wenn vom Hersteller dafür vorgesehen weltweite Deckung Im Economy-Schutz sind zusätzlich versichert: Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit VN* Fall-, Sturz- und Bruchschäden VN* Flüssigkeiten, Wasser und Feuchtigkeit durch Ungeschicklichkeit VN* Schäden durch Sturm, Hagel, Steinschlag und Frost Feuer, Blitzschlag und Explosion Kurzschluss und Implosion Über- und Unterspannung mechanische Gewalt VN* Im Business-Schutz sind zusätzlich versichert: Wasser und Feuchtigkeit durch Witterung Einbruchsdiebstahl (außer aus Verkehrsmitteln) Beraubung Auch Mobiltelefone und Kaffeemaschinen versicherbar Im First-Class-Schutz sind zusätzlich versichert: Diebstahl Einbruchsdiebstahl (auch aus Verkehrsmitteln) Fernbedienungen und Joysticks Reinigung & Verkalkung (sofern sie eine Störung verursachen und diese nicht laut Bedienungsanleitung vom Kunden behoben werden kann) Akkus (siehe 2 ABEP) Bei Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Eigentumsdelikte kommt ein Selbstbehalt zur Anwendung (siehe 3 ABEP 2016). 3

4 4. Was ist nicht versichert (siehe 2 ABEP 2016): Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch einen Dritten (außer bei versicherten Eigentumsdelikten) durch höhere Gewalt oder durch Tiere infolge unsachgemäßer Verwahrung oder infolge Gebrauchs entgegen der Vorschrift des Herstellers aus Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern innerhalb der Garantie oder Gewährleistung des Herstellers durch einfachen Diebstahl für die ein Dritter, etwa der Hersteller, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen haftet Abgesichert ist nur der unmittelbare Sachschaden an dem versicherten Gerät. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung. Kann aus einem anderen Versicherungsvertrag Entschädigung erlangt werden, besteht über den vorliegenden SMART:Geräteschutz kein Versicherungsschutz. 5. Pflichten des Versicherungsnehmers (siehe 6 ABEP 2016) Die Einmalprämie ist bei Vertragsabschluss vollständig zu bezahlen. Die ersten drei Monatsprämien sind bei Vertragsabschluss vollständig zu bezahlen ab der vierten Monatsprämie wird quartalsweise vom angegeben Konto eingezogen. Der Versicherungsnehmer hat für die notwendige Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Mit Zahlung der Prämie kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. Das versicherte Gerät ist (auch während des Transportes) ordnungsgemäß, sorgfältig, sicher und nach den Herstellerangaben zu gebrauchen und aufzubewahren. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten führt bei grober Fahrlässigkeit zum teilweisen und bei Vorsatz zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. 6. Pflichten des Versicherungsnehmers bei Eintritt eines Schadens (siehe 6 ABEP 2016) Bei Eintritt des Versicherungsfalles ist der Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Schaden ist dem Fachhändler, bei dem der SMART:Geräteschutz gekauft wurde oder dem Versicherungsdienstleister unter unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) schriftlich zu melden. Dem Versicherungsdienstleister ist jede Auskunft zum Schadenfall unverzüglich zu erteilen. Sämtliche Informationen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, sind vollständig und wahrheitsgetreu gegenüber der Versicherung oder deren Dienstleister anzugeben. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. 4

5 7. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes (siehe 4 ABEP 2016) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Kaufes des Gerätes und endet nach drei bzw. fünf Jahren und beim SMART:Geräteschutz Monatsprämie nach maximal 5 Jahren. Im Falle eines Totalschadens oder bei versicherten Eigentumsdelikten (Diebstahl, Raub, Einbruch) endet der Versicherungsschutz mit Anerkennung oder Ablehnung des Schadenersatzes. 8. Versicherung, Vermittler und Versicherungsdienstleister Das Versicherungsunternehmen, mit dem der Versicherungsvertrag zu Stande kommt, ist: AmTrust International Underwriters Limited, 40 Westland Row, Dublin 2, Irland, Company No , Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der internationale Vertrieb von Sachversicherungen. Der Händler, der auf der Rechnung des gekauften Gerätes genannt ist, ist der Versicherungsvermittler. Er ist von der Versicherung mit Teilen der Schadenabwicklung beauftragt. Der Versicherungsdienstleister ist die AQILO GmbH, Wurzbachgasse 20/7, 1150 Wien, Österreich, FB Wien FN i, AQILO ist von der Versicherung mit der Schadenbeurteilung beauftragt. II. Allgemeine Bedingungen für die SMART:Geräteschutz-Produkte (ABEP 2016) 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen Versichert sind elektrotechnische und elektronische Geräte, die beim Fachhändler zeitgleich mit einem entsprechenden SMART:Geräteschutz erworben wurden. Für die Elektronikversicherung gelten ausschließlich die Bedingungen in der Produktinformation und diese Allgemeinen Bedingungen (ABEP 2016). Nicht versichert sind a) Wechseldatenträger, Software, Betriebssysteme, Treiber, und Ähnliches, Datenverluste und nachträglich Erworbenes b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel c) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen. Beim SMART:Geräteschutz First-Class sind aber Akkus, die mehr als 50% ihrer Leistung verloren haben, für 36 Monate ab Versicherungsbeginn gedeckt. 5

6 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene, plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden) und für Schäden durch Eigentumsdelikte (Einbruchdiebstahl und Raub), wenn sie im jeweiligen SMART:Geräteschutz versichert sind. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch vorhersehen konnten. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch a) Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers. Im Economy-Schutz sind zusätzlich versichert: b) Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit sowie Fall-, Sturz- und BruchschädenVN* c) Flüssigkeiten, Wasser und Feuchtigkeit durch Ungeschicklichkeit VN* d) Schäden durch Sturm, Hagel, Steinschlag und Frost e) Feuer, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Implosion, Über- und Unterspannung f) mechanische Gewalt VN* Im Business-Schutz sind zusätzlich versichert: g) Beraubung und Einbruchsdiebstahl (außer aus Verkehrsmitteln) h) Wasser und Feuchtigkeit durch Witterung Im First-Class-Schutz sind zusätzlich versichert: i) Diebstahl und Einbruchsdiebstahl (auch aus Verkehrsmitteln wenn das Gerät nicht von außen sichtbar war) j) Fernbedienungen und Joysticks k) Reinigung & Verkalkung (sofern sie eine Störung verursachen und diese nicht laut Bedienungsanleitung vom Kunden behoben werden kann) l) Akkus, die mehr als 50% ihrer Leistung verloren haben und nicht älter als 36 Monate sind. Bei Schäden durch Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler und Eigentumsdelikten kommt ein Selbstbehalt zur Anwendung (siehe 3). Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden, a) durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, b) durch einen Dritten (außer bei versicherten Eigentumsdelikten); der Familienverbund sowie im Haushalt lebende Familienangehörige sind nicht Dritte im Sinne dieser Bedingungen c) durch höhere Gewalt oder durch Tiere, d) durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der Vorschriften des Herstellers (siehe Betriebsanleitung), e) durch Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler vor Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers oder des Verkäufers, 6

7 f) für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw. haftet, g) Kosten für Service-, Justagearbeiten, h) durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung. i) durch Serienfehler, j) durch Erdbeben, Kriege, kriegsähnliche Ereignisse, Terror, Kernenergie oder nukleare Substanzen, k) die als kosmetische Schäden gelten wie z.b. Kratzer, Dellen, Farbveränderungen, usw. l) durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren, m) durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle, n) durch Software, Apps, Treiber, Computerviren und Betriebssysteme jeglicher Art, o) durch Datenverluste oder an Datenträgern, p) durch sportliche Betätigung, q) durch nicht sorgsame Aufbewahrung (z.b. in Hemd- oder Jackentaschen), r) bei grober Fahrlässigkeit, bei Bedienungsfehlern und Ungeschicklichkeit kann die Leistung entsprechend dem Verschulden gekürzt werden Versichert ist immer nur der unmittelbare Sachschaden an der versicherten Sache. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung. 3 Leistungsumfang und Versicherungswert Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen insbesondere Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe sowie Lohnkosten beim vom Versicherungsdienstleister (siehe Punkt 8. der Produktinformation) beauftragten oder namhaft gemachten Reparaturunternehmen. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für a) Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären b) Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen c) Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie d) Kosten für Verbrauchsmaterialien aller Art Ist das Gerät, durch ein versichertes Eigentumsdelikt abhandengekommen oder wirtschaftlich nicht wiederherstellbar (Totalschaden), wird nach Wahl des Versicherers entweder mit einem Gutschein bis zur Höhe des Versicherungswertes oder mit einem technisch gleichwertigen Ersatzgerät entschädigt. Eine Auszahlung der Entschädigung in bar ist nicht möglich. Der Versicherungswert ist der zum Zeitpunkt des Schadenseintritts geltende Verkaufspreis des versicherten Gerätes inkl. Mehrwertsteuer unter Außerachtlassung von Stützungen oder Subventionen von Dritten (z.b. Hersteller oder Provider), abzüglich 20% des Gerätepreises im 2. und 3. Jahr und abzüglich 40% des Gerätepreises im 4. und 5. Jahr. Obergrenze 7

8 der Entschädigung ist der Versicherungswert, wobei bereits geleistete Entschädigungen für Vorschäden (z.b. Mehrfachreparaturen) mitgerechnet werden. Bei Schäden durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Unfall, Flüssigkeiten) wird dem Versicherungsnehmer ein Selbstbehalt von 30% des Schadenersatzes (Entschädigung gem. 3), mindestens aber 40,- Euro verrechnet. 4 Fälligkeit der Prämien, SEPA Lastschriftverfahren, Beginn, Dauer und Ende des Vertrages; Kündigung und Weitergabe des Gerätes Die Einmalprämie oder die ersten drei Monatsprämien sind gleichzeitig mit dem Kauf des Gerätes zur Zahlung fällig. Beim SMART:Geräteschutz für 3 und 5 Jahre gibt es keine weitere Prämie. Beim SMART:Geräteschutz Monat werden die weiteren Monatsprämien jeweils quartalsweise (immer drei Monatsprämien zusammen) am 15.3., 15.6., und eines jeden Jahres zur Zahlung fällig und bis auf Widerruf per SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Versicherungsnehmers abgebucht. Die erste Abbuchung erfolgt an jenem 15.3., 15.6., oder , der zumindest 45 Tage und höchstens 137 Tage nach dem Kauf des Gerätes liegt. Der Versicherungsnehmer kann binnen 8 Wochen ab dem Belastungsdatum die Erstattung des abgebuchten Betrages verlangen, wobei die mit dem Kreditinstitut des Versicherungsnehmers vereinbarten Bedingungen gelten. Selbstbehalte sind mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Gerätekaufes und der damit verbundenen Prämienzahlung (Einmalprämie oder ersten drei Monatsprämien). Der Vertrag dauert 3 oder 5 Jahre und beim SMART:Geräteschutz Monatsprämie maximal 5 Jahre und endet um 24:00 Uhr des letzten Versicherungstages. Der SMART:Geräteschutz Monat kann vom Versicherungsnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jeweils zum letzten Tag jener Vertragslaufzeit, für welche die letzte Monatsprämie bezahlt wurde, aufgekündigt werden. Die Kündigung kann mit eingeschriebenem Brief oder mit an den Versicherungsdienstleister (AQILO GmbH) erfolgen. Nach dem Eintritt eines Schadensfalles kann jede Vertragspartei den Vertrag innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht schriftlich kündigen. Wird die Nichtzahlung einer Folgeprämie nicht als Kündigung durch den Versicherungsnehmer beurteilt, und diese auch nach Aufforderung zur Zahlung nicht bezahlt, ist die Versicherung nach Maßgabe des 38 VVG berechtigt, den Vertrag nach Bestimmung einer Nachfrist zu kündigen und/oder auch leistungsfrei. Mit erfolgter Entschädigung im Falle eines Totalschadens oder von Eigentumsdelikten sowie nach erfolgter Entschädigung in Höhe des Versicherungswertes ( 3) endet der Vertrag. Das defekte Gerät und das im ursprünglichen Lieferumfang enthaltene Zubehör geht in das Eigentum des Versicherers über. Die monatliche Prämie ist wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den 8

9 Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die monatliche Prämie verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Es steht der Versicherung frei, die Wertsicherung laufend (monatlich oder quartalsweise) oder auch nur einmal jährlich vorzunehmen. Versichert ist das auf dem Kaufbeleg in Verbindung mit der Versicherungsprämie genannte Gerät. Der Versicherungsschutz kann mit dem Gerät weitergegeben werden, wenn dem neuen Eigentümer alle erforderlichen Unterlagen (Originalrechnung und Folder) weitergegeben werden. 5 Abschluss der Versicherung, Versicherungsschein, Vertragssprache und Versicherungsort Der Vertrag kommt mit dem Kauf des Gerätes bei gleichzeitiger Bezahlung der Einmalprämie bzw. der ersten drei Monatsprämien zustande. Der Versicherungsschein besteht aus der Produktinformation, diesen Allgemeinen Bedingungen und der Originalrechnung über das versicherte Gerät und die Versicherungsprämie. Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist deutsch. Es gilt eine weltweite Deckung. 6 Obliegenheiten vor und im Versicherungsfall; keine Leistungspflicht Der Versicherungsnehmer hat das versicherte Gerät (auch während des Transportes und dessen Gebrauch) ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen. Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles: a) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen b) dem Versicherungsdienstleister unter oder dem Fachhändler, welcher das Gerät verkauft hat, den Schadeneintritt unverzüglich, spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme, anzuzeigen c) das versicherte Gerät inklusive mitversichertem Zubehör zum Fachhändler, welcher das Gerät verkauft hat, zu bringen und dort unter Vorlage des Versicherungsscheins das Schadensformular auszufüllen und zu unterschreiben d) dem Versicherungsdienstleister unverzüglich jede Auskunft in Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten e) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen f) bei Eigentumsdelikten diese unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und eine Abschrift des polizeilichen Protokolls der Schadenmeldung beizufügen. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach 6, so ist der Versicherer nach Maßgabe der 6 und 62 VersVG leistungsfrei. Der Versicherer ist von der Leistung frei, 9

10 wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant nach Eintritt des Schadensfalls zu erfüllende Obliegenheiten grobfahrlässig oder vorsätzlich verletzt. Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer oder seine Bevollmächtigten arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht oder den Schaden vorsätzlich herbeiführt. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Versicherungsschutz besteht nur, falls nicht durch eine andere Versicherung Versicherungsschutz gegeben ist. 7 Rücktritt Der Versicherungsnehmer kann binnen zweier Wochen vom Vertrag zurücktreten, sofern er a) keine Kopie seiner Vertragserklärung erhalten hat, b) die Versicherungsbedingungen nicht vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhalten hat, oder c) die im 9a Versicherungsaufsichtsgesetz und, sofern die Vermittlung durch einen Versicherungsvermittler in der Form Versicherungsagent erfolgte, die in den 137f Abs. 7 bis 8 und 137g Gewerbeordnung 1994 vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten hat. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die unter c) angeführten Mitteilungspflichten er-füllt worden sind, dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein ( 5) und die Versicherungsbedingungen ausgefolgt worden sind und nach Zugang dieser Belehrung. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Rücktrittserklärung. Die Rücktrittserklärung ist an die AQILO GmbH, Wurzbachgasse 20/7, 1150 Wien, Österreich, [email protected], zu richten. Für eine Rückantwort ist die Adresse sowie die Telefonnummer anzugeben. Die Stornierung und Rückzahlung der Prämie erfolgt dann durch den Versicherungsbetreuer. Besondere Hinweise: Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins ( 6) und der Belehrung über das Rücktrittsrecht. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, gebührt ihm hierfür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. 8 Beschwerden, Zuständiges Gericht und Anzuwendendes Recht Beschwerden können an die AQILO GmbH, Homepage: [email protected] oder an die Aufsichtsbehörde gerichtet werden. Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht Österreich, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien, Homepage: Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach 65 ff, 87 und 88 Jurisdiktionsnorm. Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. 10

11 Bitte hier Ihre Rechnung einheften: Original Rechnung Gekauftes Gerät und eventuell Seriennummer eintragen: Verkäufer: Rechnungsnummer: 11

12 Wichtige Adressen: Homepage & Schadenmeldung: Schadenkorrespondenz: Informationen & Beschwerden: Widerruf: Händlernummer/Stempel Alle Gerätepreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Alle Versicherungsprämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer. Druckfehler und Prämienänderungen vorbehalten. Stand Fotos Titelseite - fotolia: jayzynism, Konstantin Kulikov, alexlmx, aigarsr, euthymia, taddle, Oleksandr Delyk, geniuskp

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