EURONICS GARANTIEVERLÄNGERUNG
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- Hansl Tiedeman
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1 EURONICS GARANTIEVERLÄNGERUNG
2 I. Produktinformation für die EURONICS Garantieverlängerungen Diese Produktinformation gibt einen Überblick zum Vertragsinhalt der EURONICS Garantieverlängerungen. Zusammen mit den beigefügten allgemeinen Bedingungen (ABEGV 2015) ergibt sich der vollständige Versicherungsvertrag. 1. Art der Versicherung Allen EURONICS Garantieverlängerungen liegt eine Elektronikversicherung zugrunde, mit der das gekaufte Gerät durch Bezahlung einer einmaligen Prämie gegen Herstellungs-, Konstruktions- und Materialfehler, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages nach der Herstellergarantie am Gerät eintreten. 2. Höhe der Prämie Die Höhe der Prämie ist abhängig von der gewählten Vertragslaufzeit und vom (unsubventionierten) Verkaufspreis inkl. MwSt. des zu versichernden Gerätes. Die Prämie ist einmalig bei Kauf des Gerätes zu bezahlen. Garantieverlängerung Einmal-Prämien in 3. Was ist versichert Gerätepreis bis zu in inkl. MwSt. 250,- 500, , , , , ,- 3 Jahre 19,90 29,90 49,90 69,90 99,90 149,90 199,90 5 Jahre 39,90 49,90 69,90 99,90 139,90 209,90 279,90 4. Was ist nicht versichert Nicht versichert sind insbesondere Fehler oder Schäden, welche keine Herstellungs-, Konstruktions- und Materialfehler sind. Abgesichert ist nur der unmittelbare Sachschaden an dem versicherten Gerät. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung. Kann aus einem anderen Versicherungsvertrag Entschädigung erlangt werden, besteht über die vorliegende Garantieverlängerung kein Versicherungsschutz. 5. Pflichten des Versicherungsnehmers und Folgen der Nichtbeachtung Die Einmalprämie ist bei Vertragsabschluss vollständig zu bezahlen. Mit Zahlung der Prämie kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. Das versicherte Gerät ist (auch während des Transportes) ordnungsgemäß, sorgfältig, sicher und nach den Herstellerangaben zu gebrauchen und aufzubewahren. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten führt bei grober Fahrlässigkeit zum teilweisen und bei Vorsatz zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes (siehe 6 ABEGV 2015). 6. Pflichten des Versicherungsnehmers bei Eintritt eines Schadens und Folgen der Nichtbeachtung Bei Eintritt des Versicherungsfalles ist der Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Schaden ist dem EURONICS-Händler oder dem Versicherungsdienstleister unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) schriftlich zu melden. Dem Versicherungsdienstleister ist jede Auskunft zum Schadenfall unverzüglich zu erteilen. Sämtliche Informationen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, sind vollständig und wahrheitsgetreu gegenüber der Versicherung oder deren Dienstleister anzugeben. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. 7. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes und Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Kaufes des Elektrogerätes und endet nach drei bzw. fünf Jahren. Im Falle eines Totalschadens ( 4 ABEGV 2015) endet der Versicherungsschutz mit Anerkennung oder Ablehnung des Schadenersatzes. Unabhängig davon kann ein Versicherungsvertrag, der eine Laufzeit von mehr als drei Jahren hat, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Jahres, erstmals zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Versichert sind die auf der Rechnung mit Versicherungsprämie aufgeführten Elektrogeräte inklusive mitverpacktes Originalzubehör gegen Konstruktionsfehler Materialfehler Herstellungsfehler gewerbliche Nutzung möglich weltweite Deckung 02 03
3 8. Versicherung, Vermittler und Versicherungsdienstleister Das Versicherungsunternehmen, mit dem der Versicherungsvertrag zu Stande kommt, ist: AmTrust International Underwriters Limited, 40 Westland Row, Dublin 2, Irland, Companies Registration Office, Company No , Die Hauptgeschäftstätigkeit der AmTrust ist der internationale Vertrieb von Sachversicherungen. Der EURONICS-Händler, der auf der Rechnung des gekauften Gerätes genannt ist, ist der Versicherungsvermittler. Er ist von der Versicherung mit Teilen der Schadensabwicklung beauftragt. Der Versicherungsdienstleister ist die AQILO GmbH, Wurzbachgasse 20/7, 1150 Wien, Österreich, Firmenbuch Wien: FN i. Die AQILO GmbH ist von der Versicherung mit der Schadenbearbeitung beauftragt. Homepage: II. Allgemeine Bedingungen für die EURONICS Garantieverlängerungen (ABEGV 2015) 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen Versichert sind elektrotechnische und elektronische Geräte, die bei einem EURONICS Händler zeitgleich mit einer entsprechenden Garantieverlängerung erworben wurden. Für die Elektronikversicherung gelten ausschließlich die Bedingungen in der Produktinformation und diese Allgemeinen Bedingungen (ABEGV 2015). Nicht versichert sind a) Wechseldatenträger, Software, Betriebssysteme, Treiber und Ähnliches, Datenverluste und nachträglich Erworbenes b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel c) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen. 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren Es wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen insbesondere keine Entschädigung für Schäden, a) durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) bei leichter und grober Fahrlässigkeit b) durch Vorsatz, c) durch einen Dritten, der Familienverbund sowie im Haushalt lebende Familienangehörige sind nicht Dritte im Sinne dieser Bedingungen d) durch Eigentumsdelikte, e) durch höhere Gewalt oder durch Tiere, f) durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der Vorschriften des Herstellers (siehe Betriebsanleitung), g) durch Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler vor Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers oder des Verkäufers, h) für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw. haftet, i) durch Abnutzung und Verschleiß sowie Kosten für Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten j) durch Fall, Sturz und Bruch k) durch Wasser, Feuchtigkeit und Nässe l) durch witterungsbedingte Feuchtigkeit und Wasser m) durch Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung n) durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion o) durch Sturm, Frost, Hagel, Steinschlag, Überschwemmung p) durch Serienfehler, q) durch Erdbeben, Kriege, kriegsähnliche Ereignisse, Terror, Kernenergie oder nukleare Substanzen, r) die als kosmetische Schäden gelten wie z.b. Kratzer, Dellen, Farbveränderungen, usw. s) durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren, t) durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle, u) durch Software, Apps, Treiber, Computerviren und Betriebssysteme jeglicher Art, v) durch Datenverluste oder an Datenträgern, w) durch sportliche Betätigung, x) durch gewerbliche Nutzung, wenn das Gerät dafür vom Hersteller nicht explizit freigegeben ist, y) durch nicht sorgsame Aufbewahrung (z.b. in Hosen-, Hemd- oder Jackentaschen). Versichert ist immer nur der unmittelbare Sachschaden an der versicherten Sache. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung
4 3 Leistungsumfang Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen, insbesondere Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe sowie Lohnkosten beim vom Versicherungsdienstleister (siehe Punkt 8. der Produktinformation) beauftragten oder namhaft gemachten Reparaturunternehmen. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für a) Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären b) Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen c) Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie d) Kosten für Verbrauchsmaterialien aller Art Ist das Gerät wirtschaftlich nicht wiederherstellbar (Totalschaden), wird nach Wahl des Versicherers entweder mit einem Gutschein bis zur Höhe des Versicherungswertes oder mit einem technisch gleichwertigen Ersatzgerät entschädigt. Eine Auszahlung der Entschädigung in bar ist nicht möglich. Der Versicherungswert ist der auf dem Kaufbeleg genannte Gerätepreis abzüglich 10% des Gerätepreises pro seit dem Kaufdatum abgelaufenem Jahr. Obergrenze der Entschädigung ist der Versicherungswert, wobei bereits geleistete Entschädigungen für Vorschäden (z.b. Mehrfachreparaturen) mitgerechnet werden. 4 Beginn, Dauer und Ende des Vertrages; Weitergabe des Gerätes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Gerätekaufes und der damit verbundenen Prämienzahlung. Es kann auch nachträglich Versicherungsschutz erworben werden, wenn die Versicherungsprämie innerhalb der Herstellergarantie (bis maximal 2 Jahre) vollständig beim Händler bezahlt wird. Der Vertrag gilt für die auf dem Kaufbeleg angegebene Laufzeit und endet um 24:00 Uhr des letzten Versicherungstages. Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Nach dem Eintritt eines Schadensfalles kann jede Vertragspartei den Vertrag innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht schriftlich kündigen. Als versichert gilt das auf dem Kaufbeleg in Verbindung mit der Versicherungsprämie genannte Gerät. Der Versicherungsschutz kann mit dem Gerät weitergegeben werden, wenn dem neuen Eigentümer alle erforderlichen Unterlagen (Originalrechnung und Folder) weitergegeben werden. Mit erfolgter Entschädigung im Falle eines Totalschadens endet der Vertrag. Das defekte Gerät und das im ursprünglichen Lieferumfang enthaltene Zubehör geht in das Eigentum des Versicherers über. 5 Abschluss der Versicherung, Versicherungsschein, Vertragssprache und Versicherungsort Der Vertrag kommt mit dem Kauf des Gerätes bei gleichzeitiger Bezahlung der Versicherungsprämie zustande. Der Versicherungsschein besteht aus der Produktinformation, diesen Allgemeinen Bedingungen und der Originalrechnung über das versicherte Gerät und die Versicherungsprämie. Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist deutsch. Es gilt eine weltweite Deckung. 6 Obliegenheiten vor und im Versicherungsfall; keine Leistungspflicht Der Versicherungsnehmer hat das versicherte Gerät (auch während des Transportes und dessen Gebrauch) ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen. Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles: a) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen b) dem Versicherungsdienstleister oder dem EURONICS- Händler den Schadeneintritt unverzüglich, spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme, anzuzeigen c) das versicherte Gerät inklusive mitversichertem Zubehör zu einem EURONICS-Händler in Deutschland zu bringen (oder bei Elektrogroßgeräten beim EURONICS-Händler einen Vor-Ort-Service anzufordern) und dort unter Vorlage des Versicherungsscheins das Schadensformular auszufüllen und zu unterschreiben d) dem Versicherungsdienstleister unverzüglich jede Auskunft in Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten e) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach 6 so ist der Versicherer nach Maßgabe der 28 und 82 VVG leistungsfrei. Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer oder seine Bevollmächtigten arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht oder den Schaden vorsätzlich herbeiführt. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Versicherungsschutz besteht nur, falls nicht durch eine andere Versicherung Versicherungsschutz gegeben ist
5 7 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach 7 Abs.1und 2 und eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen in Textform erhalten hat. Der Widerruf ist schriftlich an die AQILO GmbH, Wurzbachgasse 20/7, 1150 Wien, Österreich, [email protected] zu richten. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch sowohl vom Versicherungsnehmer als auch von der Versicherung vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Ein wirksamer Widerruf nach 8 VVG hat zur Folge, dass der Versicherungsschutz endet und die gezahlte Prämie rückerstattet wird, wenn kein Schaden eingetreten ist. Es besteht dann auch keine Bindung an mit diesem Versicherungsvertrag zusammenhängende Verträge. 8 Beschwerden, Zuständiges Gericht und Anzuwendendes Recht Beschwerden können an die AQILO GmbH, Homepage: [email protected] oder an die Aufsichtsbehörde (siehe unten) gerichtet werden. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach 13, 17, 21, 29 ZPO sowie 215 VVG. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße Bonn [email protected] Homepage: Bitte hier Ihre Rechnung einheften: Original Rechnung Gekauftes Gerät und eventuell Seriennummer eintragen: Verkäufer: Rechnungsnummer: 08 09
6 Wichtige Adressen: Homepage & Schadenmeldung: Schadenkorrespondenz: Informationen & Beschwerden: Widerruf: Euronics-Händlernummer Alle Gerätepreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Alle Versicherungsprämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer. Druckfehler und Prämienänderungen vorbehalten. Stand
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1.2. Sie schließen den Versicherungsvertrag über eine Zeichnungsstelle mit Abschlussvollmacht für Lloyd s Underwriter ( Coverholder ) ab:
1. Identität des Versicherers 1.1. Versicherer des Versicherungsvertrags Lloyd s of London (Lloyd s Versicherer London) One Lime Street London EC3M 7HA, Rechtsform: Vereinigung von Einzelversicherern Sitz:
INFORMATIONSPFLICHTEN
1. VERSICHERER IHRES VERTRAGS Liberty Mutual Insurance Europe Limited, Zweigniederlassung für Deutschland Im Mediapark 8 D-50670 Köln Telefon. + 49 221 500522-01 Telefax + 49 221 500522-99 www.liugermany.com
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