ARAG Brillenversicherung simplesurance GmbH Produktinformation-Auszug

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1 ARAG Brillenversicherung simplesurance GmbH Produktinformation-Auszug Stand

2 Produktinformationsblatt ARAG Brillenversicherung nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Ihnen angebotene ARAG Brillenversicherung. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem Online-Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Lesen Sie deshalb bitte die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. Erläuterung zur Vertragskonstellation Versicherer: ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft, ARAG Platz 1, Düsseldorf Versicherungsnehmer: simplesurance GmbH, Am Karlsbad 16, Berlin Versicherte Sache: Die Brille, für die ein Zertifikat ausgestellt wurde. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir an? Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Glasbruchversicherung für Brillen - kurz Brillenversicherung. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung für Brillen 2013 (ABGLB 2013 für Brillen). Versichert ist die Brille der oder die uneingeschränkt geschäftsfähige erwachsene oder die minderjährige Brillen-Träger(in) als Eigentümer der versicherten Brillen mit Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Bei minderjährigem Brillenträger/in ist ein Vertragsabschluss nur über die geschäftsfähigen Eltern möglich. 2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? Wir versichern Ihre Brille gegen Beschädigung und Totalschaden und sofern vereinbart gegen Änderung der Sehstärke (um +- 0,50 Dioptrien auf einem Auge oder +-0,25 Dioptrien auf beiden Augen) und/ oder den Verlust der Brille. Wir tragen entweder die Aufwendungen der fachgerechten Reparatur der versicherten Brille - sofern dies nicht möglich sein sollte bzw. kostengünstiger ist - für einen entsprechender Ersatz in gleicher Art und Qualität wie die versicherte Brille bis maximal zur Höhe des Versicherungswertes gemäß Teil A 5 ABGLB Brillen Über den Versicherungswert hinaus kann der Versicherer nicht in Anspruch genommen werden. Als Versicherungssumme gilt für die versicherte Brille der Gesamtbruttoverkaufspreis der Brille incl. Gläser laut Verkaufsrechnung des Optikerfachgeschäftes ohne Abzug individueller Rabatte und ohne Abzug des erstattungspflichtigen Anteils einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Versicherungswert ist der Kaufpreis der versicherten Brille abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Dieser Abzug beträgt 25% des Kaufpreises. Die Höchstentschädigung für alle Schadenfälle im beträgt bei Brillen mit Kaufpreis unter 500 maximal 1.000, bei Brillen mit Kaufpreis zwischen 501 und maximal 2.000, bei Brillen mit Kaufpreis zwischen und maximal sowie bei Brillen mit Kaufpreis zwischen und maximal Der Abschluss Brillenversicherung ist ausschließlich mit Erteilung einer Lastschriftermächtigung, PayPal, Sofortüberweisung.de oder Kreditkarte möglich. Die Prämie ist eine Einmalprämie. Der einmalige Beitrag ist sofort nach Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn zu zahlen. Bitte sorgen Sie daher rechtzeitig für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto. Wenn Sie den einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange von dem entsprechenden Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und aus Teil B ABGLB Brillen Versichert ist die Brille der oder die uneingeschränkt geschäftsfähige erwachsene oder die minderjährige Brillen-Träger(in) als Eigentümer der versicherten Brillen mit Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Bei minderjährigem Brillenträger/in ist ein Vertragsabschluss nur über die geschäftsfähigen Eltern möglich.

3 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Kategorie Classic Plus Premium Brillentypen Sehbrille, Sonnenbrille, Skibrille, Sehbrille, Sonnenbrille, Skibrille, Sehbrille, Sonnenbrille, Schiessbrillen Schiessbrillen Skibrille, Schiessbrillen Kurzbeschreibung Beschädigung und Änderung Beschädigung und Verlust Beschädigung, Verlust und Sehstärke Änderung Sehstärke Max. Laufzeit 1 Jahr (mit Beantragung maximal 1 Jahr (mit Beantragung 1 Jahr (mit Beantragung eine Verlängerung um ein maximal eine Verlängerung um maximal eine Verlängerung weiteres Jahr) oder Eintritt des 2. ein weiteres Jahr) oder Eintritt um ein weiteres Jahr) oder Schadenfalls im des 2. Schadensfalls im Eintritt des 2. Schadensfalls im Jahresprämien (Beiträge beinhalten die gesetzliche Versicherungssteuer von 19 %) Kaufpreis der Brille bis 50 4,95 4,95 9,95 Kaufpreis der Brille bis 100 9,95 9,95 14,95 Kaufpreis der Brille bis ,95 19,95 24,95 Kaufpreis der Brille bis ,95 29,95 39,95 Kaufpreis der Brille bis ,95 39,95 49,95 Kaufpreis der Brille bis ,95 49,95 59,95 Kaufpreis der Brille bis ,95 64,95 79,95 Kaufpreis der Brille bis ,95 79,95 109,95 Kaufpreis der Brille bis ,95 94,95 139,95 Kaufpreis der Brille bis ,95 109,95 169,95 Kaufpreis der Brille bis ,95 124,95 199,95 Kaufpreis der Brille bis ,95 139,95 229,95 Selbstbeteiligung des Kunden 25 % des Kaufpreises 25 % des Kaufpreises 25 % des Kaufpreises

4 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Welche Selbstbeteiligung tragen Sie im Schadenfall? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Die ARAG leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden - durch Vorsatz des Kunden / Eigentümer(in) der Brille; - durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung oder Verschmutzung; - die der Hersteller bzw. der Fachbetrieb im Rahmen der Garantie- oder Serviceleistung übernimmt; - durch Witterungseinflüsse; - die durch Familienangehörige sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen oder Haustiere des Kunden / Eigentümer(in) verursacht werden; - die vor dem Kauf während der Zeit der Anprobe entstehen; Kein Versicherungsschutz besteht auch für das Nichtfunktionieren der versicherten Brillen inkl. Gläser ohne äußerliche Einwirkung. Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen, trägt der Kunde / Eigentümer(in) selbst. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Teil A ABE Brillenversicherung Der ermittelte Schadenbetrag wird je Versicherungsfall um die Leistung einer gesetzlichen oder privaten Kranken-/Krankenzusatzversicherung gekürzt, mindestens. 25% des Versicherungswertes nach Teil A 5 ABGLB Brillen 2013 bei Teil- oder Totalverlust. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen die im Online-Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Wenn Sie zu einer Versicherung bereits einen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft hatten/haben, bitten wir Sie, uns den Versicherer (unter Angabe der Versicherungsscheinnummer), bei dem Sie zuletzt versichert war/waren, sowie etwaige Vorschäden anzugeben. Unrichtige Angaben können zur Anfechtung des Vertrages führen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Wenn Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben aufgrund geänderter Umstände angepasst werden müssen, sprechen Sie uns bitte an. Ein typischer Fall hierfür ist beispielsweise ein Umzug außerhalb Deutschlands, da wir Ihnen nur Versicherungsschutz gewähren können, solange Sie über einen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten. Welche Verpflichtungen konkret bestehen, entnehmen Sie bitte Teil A und Teil B ABGLB Brillen Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach und verletzen somit Ihre Pflichten, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Der Eigentümer / Die Eigentümerin der Brille hat bei Eintritt des Versicherungsfalles - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen; - der simplesurance GmbH den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, innerhalb von 7 Tagen - online - anzuzeigen und das dazu bereitgestellte Schadenmeldeformular bei der Versicherungsnehmerin auszufüllen alternativ mündlich oder schriftlich direkt bei ARAG Allgemeinen Versicherungs-AG ; - Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum innerhalb von 7 Tagen der Polizei anzuzeigen und der ARAG Allgemeinen Versicherungs AG und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen; Die Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Obliegenheiten entnehmen Sie bitte Teil B ABGLB Brillen 2013.

5 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Einmalprämie zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens am Folgetag des Übermittlungsdatums des Datensatzes vom Partnershop an die Versicherungsnehmerin. Der für jede versicherte Brille individuelle geltende Versicherungsbeginn wird dem Kunden von der Versicherungsnehmerin per mitgeteilt. Das Kaufdatum darf bei Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Voraussetzung ist, dass an der zu versichernden Brille noch keine Beschädigungen eingetreten sind und die Brille auch nicht abhandengekommen ist. Erfolgt die Antragsstellung später als 14 Tage nach Kauf der Brille beginnt der Versicherungsschutz nach einer Wartezeit von 4 Wochen. Der Vertrag endet 1 Jahr nach Kauf des Versicherungsschutzes automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, im Falle des 2. Schadens, durch Wegfalls des Risikos der versicherten Brille durch Umzug des Kunden / Eigentümer(in) außerhalb Deutschlands (kein Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) oder im Fall des Todes des Kunden / Eigentümer(in). Der Vertrag ist nicht auf eine neue / Ersatz-Brille übertragbar. Bei Verlust oder Totalschaden muss, falls gewünscht, ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Eine Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit ist um maximal 12 Monate auf insgesamt 24 Monate möglich. Weitere Einzelheiten finden Sie in den beiliegenden Unterlagen. Ihre Rückfragen beantworten wir Ihnen gerne.

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