Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung
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- Dorothea Bader
- vor 8 Jahren
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1 Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Lesen Sie deshalb die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Privat-Haftpflichtversicherung an. Grundlage sind die aktuellen Verbraucherinformationen mit den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB Fassung 2008) sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. 2. Versicherungsumfang? Die Privat-Haftpflicht Versicherung schützt Sie im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken bis zur gewählten Versicherungssumme. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, z.b. als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr, im Ausland, beim Sport, Haus und Wohnung. Unsere Leistung umfasst die Prüfung der Ersatzpflicht, den Ersatz des Schadens, sowie die Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen. Die von uns angebotene Privat-Haftpflicht beinhaltet neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatzverpflichtungen bereits zahlreiche beitragsfreie Leistungserweiterungen wie z. B. die Ausfalldeckung, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, Verlust privater fremder Schlüssel, weitere Leistungseinschlüsse können Sie der aktuellen Leistungsübersicht entnehmen. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit den Versicherungsschutz durch weitere Einschlüsse bedarfsgerecht zu ergänzen: - Diensthaftpflichtversicherung - Tierhalterhaftpflichtversicherung - Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für die Vermietung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern und Grundstücken Die Privat-Haftpflichtversicherung stehen Ihnen in den Varianten Familie, Single und Senioren mit einer Deckungssumme von zur Verfügung. 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Gesamtprämie pro Jahr inkl. Versicherungsteuer Prämienfälligkeit Erstmals zum Vertragsbeginn am Ablauf des Vertrages zum Die Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftmandats ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages. Bitte sorgen Sie rechtzeitig zum Vertragsbeginn für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Ihr Widerrufrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Ist die Abbuchung nicht möglich besteht kein Versicherungsschutz, außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Ist die Abbuchung von nachfolgenden Beiträgen nicht möglich, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz und riskieren die Kündigung des Vertrages. Bitte beachten Sie, dass sich die Prämie während der Laufzeit ändern kann. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung Nr Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Es gibt keine Haftpflichtversicherung die sämtliche Haftungsfälle abdeckt. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Vorsatz Strafen und Bußgelder Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung Nr. 7 und in den besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung Abschnitt A Ziffer I. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie diese Verpflichtungen mit Sorgfalt, die Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Nr. 23 der AHB. Stand Seite 1 von 6
2 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Teilen Sie neue Umstände oder Risiken, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind mit, z.b. Heirat, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Hausbau, Eröffnung eines Betriebes. uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Nummern 3, 4 und 13 der AHB. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Sie sind verpflichtet nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens zu sorgen. Zeigen Sie jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, unverzüglich an. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht müssen Sie unsere Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z.b. Mahnverfahren, Klage, Anklage, Streitverkündung) sind uns unverzüglich mitzuteilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Bitte überlassen Sie uns die Abwicklung des gemeldeten Schadens. Einzelheiten finden sie unter Nummer 24 und 25 der AHB. uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte Nr. 26 der AHB. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein / in unserem Angebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Nach erstmaligem Erreichen der Hauptfälligkeit (siehe Versicherungsablauf) können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Für den Versicherer gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 8 und 16 der AHB und dem Versicherungsschein. 9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen z. B. durch den endgültigen Wegfall des versicherten Risikos oder nach einem Versicherungsfall. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den Ziffern der AHB. 10. Online-Police Wenn Sie es wünschen erfolgt die Übermittlung aller Vertragsunterlagen (Versicherungsschein, Nachträge, Beitragsrechnungen etc.) und sämtlicher Vertrags - Schriftwechsel auf eine von Ihnen angegebene -Adresse. Bitte sorgen Sie dann dafür, dass eine Übermittlung möglich ist (Datenmenge / Limit) und ein regelmäßiger Abruf von Nachrichten erfolgt. Stand Seite 2 von 6
3 Produktinformationsblatt zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Lesen Sie deshalb die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung an. Grundlage sind die aktuellen Verbraucherinformationen mit den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB Fassung 2008) sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. 2. Versicherungsumfang? Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hund/en und/oder Pferd/en. Unsere Leistung umfasst die Prüfung der Ersatzpflicht, den Ersatz des Schadens, sowie die Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen. Die von uns angebotene Tierhalter-Haftpflichtversicherung beinhaltet neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatzverpflichtungen bereits zahlreiche beitragsfreie Leistungserweiterungen wie z. B. Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Hunderennen, sowie den Vorbereitungen hierzu. Zusätzlich sind auch Mietsachschäden in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde mitversichert. Die konkreten Leistungseinschlüsse können Sie den besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Abschnitt C entnehmen. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung stehen Ihnen mit einer Deckungssumme von zur Verfügung. 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Gesamtprämie pro Jahr inkl. Versicherungsteuer Prämienfälligkeit Erstmals zum Vertragsbeginn am Ablauf des Vertrages zum Die Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftmandats ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages. Bitte sorgen Sie rechtzeitig zum Vertragsbeginn für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Ihr Widerrufrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Ist die Abbuchung nicht möglich besteht kein Versicherungsschutz, außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Ist die Abbuchung von nachfolgenden Beiträgen nicht möglich, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz und riskieren die Kündigung des Vertrages. Bitte beachten Sie, dass sich die Prämie während der Laufzeit ändern kann. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung Nr Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Es gibt keine Haftpflichtversicherung die sämtliche Haftungsfälle abdeckt. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Vorsatz Strafen und Bußgelder Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung Nr. 7 und in den besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Abschnitt C Ziffer Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie diese Verpflichtungen mit Sorgfalt, die Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Nr. 23 der AHB. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Teilen Sie neue Umstände oder Risiken, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind mit, z.b. Heirat, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Hausbau, Eröffnung eines Betriebes. uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Nummern 3, 4 und 13 der AHB. Stand Seite 3 von 6
4 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Sie sind verpflichtet nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens zu sorgen. Zeigen Sie jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, unverzüglich an. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht müssen Sie unsere Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z.b. Mahnverfahren, Klage, Anklage, Streitverkündung) sind uns unverzüglich mitzuteilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Bitte überlassen Sie uns die Abwicklung des gemeldeten Schadens. Einzelheiten finden sie unter Nummer 24 und 25 der AHB. uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte Nr. 26 der AHB. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein / in unserem Angebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Nach erstmaligem Erreichen der Hauptfälligkeit (siehe Versicherungsablauf) können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Für den Versicherer gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 8 und 16 der AHB und dem Versicherungsschein. 9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen z. B. durch den endgültigen Wegfall des versicherten Risikos oder nach einem Versicherungsfall. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den Ziffern der AHB. 10. Online-Police Wenn Sie es wünschen erfolgt die Übermittlung aller Vertragsunterlagen (Versicherungsschein, Nachträge, Beitragsrechnungen etc.) und sämtlicher Vertrags - Schriftwechsel auf eine von Ihnen angegebene -Adresse. Bitte sorgen Sie dann dafür, dass eine Übermittlung möglich ist (Datenmenge / Limit) und ein regelmäßiger Abruf von Nachrichten erfolgt. Stand Seite 4 von 6
5 Produktinformationsblatt zur Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Lesen Sie deshalb die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Haftpflichtversicherung gegen die finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht aus den beantragten Risiken in Ihrer Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht) an. Grundlage sind die aktuellen Verbraucherinformationen mit den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB Fassung 2008) sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. 2. Versicherungsumfang? Die beantragte Haftpflichtversicherung schützt Sie im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer. Unsere Leistung umfasst die Prüfung der Ersatzpflicht, den Ersatz des Schadens, sowie die Abwehr von unbegründeten Schadenersatzansprüchen. Die von uns angebotene Haftpflichtversicherung beinhaltet neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatzverpflichtungen auch beitragsfreie Leistungserweiterungen wie z. B. Sachschäden durch allmähliche Einwirkung (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht) und Rettungskosten (Gewässerschaden-Haftpflicht). Die konkreten Leistungseinschlüsse können Sie den besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht Abschnitt B entnehmen. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung stehen Ihnen mit einer Deckungssumme von zur Verfügung. 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Gesamtprämie pro Jahr inkl. Versicherungsteuer Prämienfälligkeit Erstmals zum Vertragsbeginn am Ablauf des Vertrages zum Die Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftmandats ist Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages. Bitte sorgen Sie rechtzeitig zum Vertragsbeginn für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Ihr Widerrufrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Ist die Abbuchung nicht möglich besteht kein Versicherungsschutz, außerdem können wir bis zum Eingang der verspäteten Zahlung vom Vertrag zurücktreten. Ist die Abbuchung von nachfolgenden Beiträgen nicht möglich, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz und riskieren die Kündigung des Vertrages. Bitte beachten Sie, dass sich die Prämie während der Laufzeit ändern kann. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung Nr Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Es gibt keine Haftpflichtversicherung die sämtliche Haftungsfälle abdeckt. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Vorsatz Strafen und Bußgelder Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung Nr. 7 und in den besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Abschnitt B. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie diese Verpflichtungen mit Sorgfalt, die Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verliegen. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Nr. 23 der AHB. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Teilen Sie neue Umstände oder Risiken, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind mit, z.b. Heirat, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Hausbau, Eröffnung eines Betriebes. uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte den Nummern 3, 4 und 13 der AHB. Stand Seite 5 von 6
6 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Sie sind verpflichtet nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens zu sorgen. Zeigen Sie jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, unverzüglich an. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht müssen Sie unsere Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z.b. Mahnverfahren, Klage, Anklage, Streitverkündung) sind uns unverzüglich mitzuteilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Bitte überlassen Sie uns die Abwicklung des gemeldeten Schadens. Einzelheiten finden sie unter Nummer 24 und 25 der AHB. uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte Nr. 26 der AHB. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein / in unserem Angebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Nach erstmaligem Erreichen der Hauptfälligkeit (siehe Versicherungsablauf) können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Für den Versicherer gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 8 und 16 der AHB und dem Versicherungsschein. 9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen z. B. durch den endgültigen Wegfall des versicherten Risikos oder nach einem Versicherungsfall. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den Ziffern der AHB. 10. Online-Police Wenn Sie es wünschen erfolgt die Übermittlung aller Vertragsunterlagen (Versicherungsschein, Nachträge, Beitragsrechnungen etc.) und sämtlicher Vertrags - Schriftwechsel auf eine von Ihnen angegebene -Adresse. Bitte sorgen Sie dann dafür, dass eine Übermittlung möglich ist (Datenmenge / Limit) und ein regelmäßiger Abruf von Nachrichten erfolgt. Stand Seite 6 von 6
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