Produktinformationsblatt für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung

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1 Allgemeine Versicherungs-AG Produktinformationsblatt für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung (AH086_001_0_072008) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Tierhalter-Haftpflichtversicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Lesen Sie deshalb die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung an. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die beigefügten - Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie - Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung D. Tierhalter-Haftpflichtversicherung F. Besondere Bedingungen für den Einschluss von Vermögensschäden. Bitte beachten Sie die Hinweise und Erläuterungen als Anhang zu Ihrem Antrag. 2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Dem privaten Tierhalter wird durch das Gesetz eine besondere Haftung auferlegt. Er haftet nach den strengen Regeln der Gefährdungshaftung, was bedeutet, dass der Tierhalter für jeden Schaden, den sein Tier verursacht hat, aufkommen muss, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Es geht bei der Haftpflichtversicherung im Wesentlichen um Schäden an fremden Personen oder Sachen. Hierfür stehen die im Antrag genannten Versicherungssummen pauschal für Personen- und Sachschäden zur Verfügung. Die Versicherungssummen werden von uns überprüft, so dass es sich nur um vorläufige Angaben handelt. Sofern die Versicherungssummen nach Prüfung im Versicherungsschein vom Antrag abweichen, werden wir die Abweichung durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein kenntlich machen. Im Schadenfall prüfen wir, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht, wehren unbegründete Schadensersatzansprüche ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Mitversichert ist im Rahmen der Tierhalter-Haftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. Bei privater Tierhaltung ist ferner die gesetzliche Haftpflicht von im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu zwei Jahren mitversichert. Eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung kann für Hundehalter und für Halter von Reit- und Zugtieren (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.) abgeschlossen werden. Demgegenüber sind Schäden durch zahme, kleine Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen und Wellensittiche bereits durch die Privat-Haftpflichtversicherung und Jagdhunde ggf. über Ihre Jagd-Haftpflichtversicherung erfasst, während gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden. Bei der Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist zu beachten, dass für gefährliche Hunde/Kampfhunde kein Versicherungsschutz besteht. In den Bedingungen sind die betroffenen Rassen und Gruppen dieser Hunde aufgeführt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den unter Ziffer 1 dieses Blattes genannten Bedingungen. 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Die Höhe Ihres Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Antrag. Bei Erteilung dieser Information liegen folgende Eckpunkte zugrunde; beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können.

2 Bitte bezahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach Erhalt des Versicherungsscheins, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge sind jeweils zu dem oben angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir bis zum Zahlungseingang vom Vertrag zurücktreten. Erst mit dem Zahlungseingang beginnt auch der Versicherungsschutz. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erinnern wir nochmals daran, den rückständigen Beitrag nunmehr innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und den Ziff. 8 bis 12 der beigefügten AHB. 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Eine Versicherung aller theoretisch vorkommender Haftpflichtschäden würde den Versicherungsschutz unbezahlbar machen. Aus diesem Grund folgt die Haftpflichtversicherung im Gegensatz zu anderen Versicherungszweigen einem Aufbausystem besonderer Art. Eine erste Eingrenzung erfolgt durch Ziff. 3.1 (1) AHB. D. h. der Versicherungsschutz wird nur für das jeweils beantragte Risiko, hier die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, gewährt. Durch die Ausschlüsse in den Bedingungen erfolgt eine weitere Risikobegrenzung. Als Beispiel seien die Mietsachschäden genannt. Der vollkommene Ausschluss gem. Ziff. 7.6 AHB wird - allerdings nur für den Hundehalter, nicht für andere Tierhalter - durch Ziff der Bedingungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung wieder abgemildert, soweit es Räume und Gebäude betrifft. Nicht versichert sind weiter insbesondere alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen oder von Mitversicherten bzw. nahen Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft verursacht werden, Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit, Mietsachschäden, Schäden aus der Erfüllung von Verträgen sowie Schäden, die aus dem Gebrauch eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers verursacht wurden, soweit sie nicht ausdrücklich von der Versicherung umfasst sind, ferner Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen. Natürlich können auch Schäden, die man selbst erleidet (Eigenschäden), nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung sein. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte der Ziffer 7 der beigefügten AHB sowie den weiteren unter Ziffer 1 dieses Blattes genannten Versicherungsbedingungen. 5. Welche Verpflichtungen haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 23 der beigefügten AHB. 6. Welche Verpflichtungen haben Sie während der Laufzeit des Vertrages und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Um den Versicherungsschutz zwischenzeitlichen Veränderungen anpassen zu können und damit zu gewährleisten, dass Sie immer einen ausreichenden Versicherungsschutz haben, bekommen Sie immer einmal im Jahr Gelegenheit uns mitzuteilen, ob und welche Änderungen Ihres Risikos gegenüber den bisherigen Angaben eingetreten sind. Eine Aufforderung dazu kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Auch ist es denkbar, dass Sie während des Vertrages zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände von uns aufgefordert werden, soweit Ihnen eine vorsorgliche Schadensvermeidung zumutbar ist. Bei der Verletzung der benannten Pflichten kann der Versicherer nachträglich eine Beitragserhöhung geltend machen. Darüber hinaus weisen wir auf die in Ziff. 5 beschriebenen Rechtsfolgen einer Verletzung der genannten Pflichten ausdrücklich hin. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziff und 24 der beigefügten AHB.

3 Allgemeine Versicherungs-AG 7. Welche Verpflichtungen haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Vor allem muss uns jeder Versicherungsfall unverzüglich angezeigt werden, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, soweit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadensberichte bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen. Dies umfasst auch die Übermittlung angeforderter Schriftstücke sowie die umgehende Mitteilung aller gerichtlicher oder behördlicher Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung), gegen die Sie auch ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einlegen sollen. Der Prozess wird dann durch uns als Ihr Vertreter geführt und die Kosten übernommen, wobei Sie dem eingeschalteten Anwalt alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. Auf die in Ziff. 5 beschriebenen Rechtsfolgen einer Verletzung der benannten Pflichten weisen wir ausdrücklich hin. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziff. 25 und 26 der beigefügten AHB. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte dem Antrag. Dort finden Sie auch Hinweise auf Vertragslaufzeit und -ende. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 8 und 16 der beigefügten AHB. 9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Neben der unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages bestehen weitere Kündigungsrechte, beispielsweise wenn Ihr versichertes Risiko endgültig wegfällt oder der Versicherungsfall eingetreten ist. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 18 bis 21 der beigefügten AHB. Wir haben uns bemüht, die wichtigsten Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages zu erläutern. Vielleicht sind noch Fragen offen geblieben, die Sie persönlich betreffen. Bitte sprechen Sie hierüber mit Ihrem Versicherungsfachmann, der Sie gerne beraten wird.

4 NÜRNBERGER Pferde-HaftpflichtSchutz KUNDENINFO Top in Preis und Leistung! Der NÜRNBERGER Pferde-HaftpflichtSchutz bietet existentiellen Schutz, wenn von Ihnen Schadensersatz gefordert wird. Das gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das Pferd oder Sie als Halter bei anderen verursachen. Wichtig: Auf ein Verschulden durch den Pferdehalter kommt es nicht an! Nach dem Gesetz müssen Sie für jeden Schaden haften, auch wenn das eigentliche Fehlverhalten bei dem Geschädigten lag. Darauf können Sie sich verlassen Klären der Haftungsfrage durch die NÜRNBERGER Finanzieller Ausgleich bei berechtigten Ansprüchen Abwehr bei unberechtigten Ansprüchen, einschließlich Prozesskosten Versicherungssummen je Vers.fall im Vers.jahr Personen- und Sachschäden 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR 20 Mio. EUR Vermögensschäden EUR EUR Schutz für Reiter und Pferd auf der Weide und beim Ausritt. bei der Teilnahme an Veranstaltungen aller Art, auch bei Turnieren und Pferderennen. bei Ansprüchen von fremden Reitern, die ohne Gebühr das Pferd ausleihen, auch für die Teilnahme am Reitunterricht. weltweit. schon ab 95,87 EUR! Das kann beispielsweise täglich passieren Das Pferd reißt sich los, läuft auf eine viel befahrene Straße, verursacht einen Verkehrsunfall und es gibt Verletzte. Das Pferd schlägt aus, verletzt dabei Menschen und beschädigt Sachen. Das Pferd beißt beim Ausreiten ein anderes Pferd. Bei einer Kutschfahrt kippt der Wagen und mitfahrende Personen werden verletzt. Leistungsextras inklusive Fremd-/Gastreiterrisiko mitversichert Schäden Dritter, die Ihre Reitbeteiligung oder ein Gast verursachen. Fohlen bei der Mutter für 1 Jahr beitragsfrei Durchführen von privaten Kutschfahrten Schäden an anderen Pferden durch einen ungewollten Deckakt Flurschäden, zum Beispiel während des Ausritts oder beim Weidegang Das Haftungsrisiko des Hüters, sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist. Nur bei der NÜRNBERGER: ForderungsausfallSchutz eingeschlossen! Sie oder Ihr Pferd werden durch ein anderes Pferd verletzt. Wenn dessen Halter keine entsprechende Haftpflichtversicherung hat und er den Schaden auch selbst nicht ersetzen kann, schützt Sie Ihre eigene Versicherung. In solchen Fällen erhalten Sie von der NÜRNBERGER vollen Ersatz, wenn der Schaden über EUR kostet. Beispiel: Ein fremdes Pferd schlägt gegen Ihres aus. Es zieht sich Prellungen zu. Sie selbst stürzen und erleiden Knochenbrüche. Sie fordern Arztkosten für Pferd und Mensch, Schmerzensgeld, Verdienstausfall usw. vom Schadenverursacher. Wenn dieser nicht zahlen kann, springt die NÜRNBERGER für Sie ein. Der ForderungsausfallSchutz ist beitragsfrei dabei sichern Sie sich diesen Vorteil. AH190_072008

5 NÜRNBERGER Pferde-HaftpflichtSchutz ZusatzSchutz Reitbeteiligung Für den Fall, dass Ihre Reitbeteiligung zu Schaden kommt und gegen Sie wegen eines erlittenen Personenschadens Ersatzansprüche stellt. ZusatzSchutz Hunde Auch als Hundebesitzer haften Sie in gleicher Weise. Sparen Sie beim Beitrag, indem Sie neben Ihrem Pferd auch Ihren Hund bei der NÜRNBERGER versichern. Soforthilfe im Schadenfall Hotline rund um die Uhr: * Unbürokratisch, schnell und zuverlässig. Tipp Schutz für den Reiter geht weiter mit dem NÜRNBERGER UnfallSchutz beim Sport und in allen Lebenslagen. Rund um die Uhr und weltweit. So unvorhersehbar wie das Verhalten Ihres Tieres ist, so plötzlich kann es einen Unfall oder eine Krankheit haben. Teure Operationen für Pferd & Hund können Sie mit einer OP-Krankenversicherung unseres Kooperationspartner UELZENER absichern. Sie erstattet Kosten einer Operation bis zu 100 % für ärztliche Aufwendungen, Untersuchungen, Röntgenbilder, Medikamente u.v.m. Den aktuellen Leistungskatalog entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Bedingungen. *T-Home, 9 ct/min. aus dem deutschen Festnetz. Bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen können abweichende Preise entstehen. Vermittelt durch AH190_072008

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