Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für das Wohnen mit Dienstleistungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für das Wohnen mit Dienstleistungen"

Transkript

1 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für das Wohnen mit Dienstleistungen Inhaltsverzeichnis 1. Trägerschaft und Leistungserbringer Allgemeines Im Tarif für das Wohnen mit Dienstleistungen enthaltene Leistungen In der Dienstleistungspauschale enthaltene Leistungen Im Tarif nicht enthaltene Leistungen Anträge an Dritte zur Finanzierung des Aufenthaltes Nutzungsbestimmungen Zustand Schlüssel Installationen Sicherheit Dauer und Auflösung des Wohnungs- und Dienstleistungsverhältnis Kündigung Übertritt in das Betagtenheim Todesfall Wohnungsabgabe Übrige Obliegenheiten Haustiere Tarife / Rechnungsstellung Wohnungstarif Pflegeleistungen Hauswirtschaftliche Leistungen Zusätzlich in Rechnung gestellte Leistungen Abwesenheiten Rechnungsstellung Zahlungsverzug Rechnungsstellung bei Kündigung Rechnungsstellung bei Übertritt in das Betagtenheim Rechnungsstellung im Todesfall Datenschutz / Schutz bei Urteilsunfähigkeit / Beschwerden Datenschutz Beschwerdestelle Freie Arztwahl Bestandteile des Vertrages / Inkrafttreten / Kündigung Unterlagen Änderungen Gesetzliche Grundlage Inkrafttreten Teilunwirksamkeit Gerichtsstand... 7 Seite 1 von 7

2 1. Trägerschaft und Leistungserbringer Die Stiftung Alpbach erbringt ihre Leistungen für das Wohnen mit Dienstleistungen gegen Erhebung einer Wohnungs- und Dienstleistungspauschale und stellt Sonderleistungen gemäss den in der Preisliste aufgeführten Ansätzen in Rechnung. Alle Ansätze werden von der Stiftung Alpbach jährlich überprüft und wenn nötig, unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist, angepasst Allgemeines Die Stiftung Alpbach erfüllt die für Alters- und Pflegeheime vorgeschriebenen Anforderungen. Sie verfügt über die erforderlichen baulichen und sicherheitstechnischen Einrichtungen, die entsprechend ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die erforderliche Betriebsbewilligung und die Anerkennung für die Abrechnung der Pflegeleistungen zum Spitex-Tarif für das Wohnen mit Dienstleistungen Im Tarif für das Wohnen mit Dienstleistungen enthaltene Leistungen - Moderne Wohnung mit Einbauküche, Nasszelle mit Dusche, schwellenlos - Nebenkosten (Heizung, Wasser, Abwasser) - Die Wohnung ist mit einem modernen Pflegebett mit Leselampe eingerichtet und verfügt über Notruftaster - Begegnungsraum im Parterre mit Briefkastenanlage - Kellerabteil oder Estrich pro Wohnung - Waschküche mit 2 Waschmaschinen und 1 Tumbler / Aufhängevorrichtung / Trocknungsraum mit Secomat 1.3. In der Dienstleistungspauschale enthaltene Leistungen - Notruf inkl. Vorhaltekosten Mitarbeitende, 24 Std. mit einer Interventionszeit von 15 Minuten durch Pflegefachperson, resp. Pflegeassistenz - Internet- und Telefonanschluss (Abonnement und Gebühren zu Lasten der Mieterschaft) - Kabelfernsehanschluss - 45 Minuten hauswirtschaftliche Leistungen pro Woche und Person - Tägliches Mittagessen im Speisesaal - Möglichkeit zur Teilnahme an Aktivitäten der Stiftung Alpbach (Singen, Turnen, Werken, Gottesdienst, Vorlesen, Darbietungen) - Vorrecht zur Aufnahme in stationäre oder vorübergehende Pflege im Betagtenheim (Kapazität vorausgesetzt) Nicht bezogene Dienstleistungen können nur gemäss Ziff. 7.5 berücksichtigt werden Im Tarif nicht enthaltene Leistungen - Pflege- und Betreuungsleistungen (Abrechnung nach Spitex-Tarif) - Frühstück und Abendessen - Mahlzeitenservice in die Wohnung (nur im Krankheitsfall und gegen Verrechnung) - Kosten für Mahlzeiten von Gästen der Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer - Zusätzliche hauswirtschaftliche Leistungen - Individuell bestellte Getränke und Esswaren - Transporte Seite 2 von 7

3 - Billag - Gebühren (Befreiung auf Antrag beim Bezug von Ergänzungsleistungen) - Telefon- und Internetgebühren - Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern - Reparaturen von persönlichem Eigentum - Chemische Reinigung - Coiffeur und Pedicure - Kleider-, Wäschebeschriftung (bei Eintritt auf Auftrag Ausführung durch die Stiftung Alpbach) - Beschriftung Briefkasten und Klingel (wird durch die Stiftung Alpbach bestellt) - Kosten für das Räumen der Wohnung bei Austritt - Schlussreinigung bei Austritt 1.5. Anträge an Dritte zur Finanzierung des Aufenthaltes Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer, die durch die Verrechnung der Leistungen in finanzielle Bedrängnis kommen, ist zu prüfen, inwiefern Dritte zur Begleichung der Kosten herangezogen werden können: - Für persönliche medizinisch indizierte Hilfsmittel und Geräte (Perücken, Hörgeräte, Lupenbrillen, Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte, Gesichtsepithesen, orthopädische Massschuhe, Rollstühle ohne Motor) können Beiträge der AHV erwirkt werden, sofern diese Kosten nicht in der Pauschale der Krankenkassen enthalten sind oder von diesen separat übernommen werden. - Ein Antrag für Ergänzungsleistungen ist vom Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer oder dessen Angehörigen bei der örtlichen Ausgleichskasse einzureichen. - Ein Antrag auf Hilflosenentschädigung ist vom Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer oder dessen Angehörigen bei der IV-Stelle, Chutzenstrasse 10, 3001 Bern einzureichen. Das Formular kann unter der Internet-Adresse heruntergeladen werden. - Ein Antrag auf Befreiung von Billag - Gebühren ist vom Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer oder dessen Angehörigen bei der Billag AG, Postfach 1701 Freiburg einzureichen. Das Formular kann unter der Internet-Adresse heruntergeladen werden. 2. Nutzungsbestimmungen 2.1. Zustand Die Wohnung wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige Mängel werden schriftlich in einem Protokoll festgehalten Schlüssel Bei der Wohnungsübergabe werden dem Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer zwei Wohnungsschlüssel und einen Batch übergeben. Der Wohnungsschlüssel geht auch zum Keller und Briefkasten. Die Stiftung Alpbach verfügt über einen Schlüssel zu allen Wohnungen Installationen Die Wohnung ist mit einem Telefon-, Internet- und Kabelfernsehanschluss ausgestattet. Die Radiound Internetgebühren sind im Wohnungspreis nicht inbegriffen. Für die Installation und den Betrieb der Geräte sind die Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer verantwortlich. Seite 3 von 7

4 2.4. Sicherheit Die Versicherung des mitgebrachten Mobiliars ist Sache des Wohnungs- und Dienstleistungs-nehmers. Er verpflichtet sich auch, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen oder weiter zu führen. Der Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer übergibt der Stiftung Alpbach beim Einzug eine Kopie der Mieterhaftpflichtversicherung. Grössere Geldbeträge, Wertschriften oder Wertgegenstände sind auf einer Bank zu deponieren. Jede Haftung für Verlust oder Diebstahl von Wertsachen wird abgelehnt. 3. Dauer und Auflösung des Wohnungs- und Dienstleistungsverhältnis Das Wohnungs- und Dienstleistungsverhältnis ist persönlich, schliesst Untermieten aus und gilt auf unbestimmte Zeit ausser Ziffer Kündigung Das Wohnungs- und Dienstleistungsverhältnis kann jederzeit gegenseitig mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats aufgelöst werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen Übertritt in das Betagtenheim Bei einer Pflegebedürftigkeit ab mehr als Stufe 3 (im zwölfstufigen BESA System) ist ein Wechsel ins Heim (nächst freiwerdendes Bett) ohne Kündigungsfrist zu vollziehen. Pflegeleistungen können im Wohnen mit Dienstleistungen nur bis zur Pflegestufe 4 gewährleistet werden. Die Krankenkassen bezahlen im Wohnen mit Dienstleistungen Leistungen nur bis zur Pflegestufe 4. Das Wohnungs- und Dienstleistungsverhältnis endet bei einer Neubesetzung der Wohnung, spätestens aber 3 Monate nach dem Übertritt in das Betagtenheim Todesfall Das Wohnungs- und Dienstleistungsverhältnis endet ohne Kündigung bei der Neubesetzung der Wohnung, spätestens aber 3 Monate nach dem Todesfall. 4. Wohnungsabgabe Bei einer Kündigung, einem Übertritt ins Heim oder bei einem Todesfall ist die Wohnung vom Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer oder dessen Erben gereinigt, in gutem Zustand und vollständig von persönlichem Eigentum geräumt abzugeben. Kommen die Erben dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Stiftung Alpbach berechtigt, auf Kosten der Erben die Wohnung zu räumen und sämtliche Gegenstände einzulagern. Die Wohnungsabnahme erfolgt mittels Protokoll, in welchem von den Parteien mögliche Mängel festgehalten werden. Allfällige durch den Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer verursachte Schäden werden in Rechnung gestellt. Alle Schlüssel sind bei der Wohnungsabgabe auszuhändigen, fehlende Schlüssel werden in Rechnung gestellt. 5. Übrige Obliegenheiten Vor der Wohnungsübernahme ist eine Kontaktperson zu bestimmen, welche die persönliche Betreuung und Beratung des Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer übernimmt und gegebenenfalls auch als dessen Vertreter handeln kann. Sofern die Wäschepflege durch die Stiftung Alpbach erfolgt, müssen alle Kleidungsstücke mit Namen und Vornamen gekennzeichnet werden. Gegen Kostenfolge übernimmt die Stiftung Alpbach die Kennzeichnung. Rauchen ist nur im Freien gestattet. Seite 4 von 7

5 Zu Ihrer Sicherheit müssen wir Sie bitten, sich abzumelden, falls Sie das Mittagessen nicht in der Stiftung Alpbach einnehmen. Ohne Abmeldung sind die Mitarbeitenden verpflichtet, Sie zu kontaktieren, beziehungsweise aufzusuchen. 6. Haustiere Es dürfen nur Kleintiere in Käfigen oder Fische in Aquarien mitgenommen werden. Hunde und Katzen sind nicht erlaubt. 7. Tarife / Rechnungsstellung 7.1. Wohnungstarif Die Stiftung Alpbach legt den Wohnungstarif in der Regel für ein Kalenderjahr fest. Sie kann diesen auch innerhalb des Jahres unter Wahrung einer 3-monatigen Anzeigefrist auf Beginn eines Monats verändern Pflegeleistungen Die erbrachten Pflegeleistungen werden gemäss den Weisungen der Fürsorgedirektion nach dem Spitex-Tarif erhoben und verrechnet Hauswirtschaftliche Leistungen Im Wohnen mit Dienstleistungen sind pro Woche 45 Minuten hauswirtschaftliche Leistungen wie Staubsaugen, Staubwischen, etc. inbegriffen. Weitere Dienstleistungen wie die Abgabe der Schmutzwäsche oder zusätzliche hauswirtschaftliche Reinigungsarbeiten können gegen Verrechnung verlangt werden. Die Verrechnung von erbrachten hauswirtschaftlichen Leistungen richtet sich nach der von der GEF erlassenen Weisung (abgestuft nach steuerbarem Einkommen und Vermögensanteil) Zusätzlich in Rechnung gestellte Leistungen Der Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer verpflichtet sich, für bezogene Leistungen, die nicht in der Wohnungs- und Dienstleistungspauschale enthalten sind, gemäss der diesem Vertrag beiliegenden Preisliste zusätzlich zu bezahlen Abwesenheiten Bei Abwesenheiten infolge Spital-, Kur- oder Ferienaufenthalt wird ab dem 5. Tag die Dienstleitungspauschale pro rata in Abzug gebracht Rechnungsstellung Die Wohnungspauschale ist im Voraus geschuldet. Für die Dienstleistungspauschale und weitere bezogene Leistungen erhalten die Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer jeweils bis am 10. Tag des folgenden Monats eine detaillierte Rechnung Zahlungsverzug Falls die jeweilige Rechnung nach 40 Tagen noch unbezahlt ist, erfolgt eine 1. Mahnung. Ab dem 40. Tag wird ein Verzugszins von 4 % erhoben. Weitere Mahnungen werden mit Administrationsgebühren von Fr je Mahnung berechnet. Nach der 3. Mahnung, frühestens jedoch 90 Tage nach Rechnungsstellung, ist die Stiftung Alpbach berechtigt, den Vertrag gemäss Punkt 3.1 zu kündigen. Seite 5 von 7

6 7.8. Rechnungsstellung bei Kündigung Der Wohnungstarif wird bis Vertragsende gemäss Punkt 3.1, die Dienstleistungspauschale bis zum effektiven Austritt verrechnet Rechnungsstellung bei Übertritt in das Betagtenheim Der Wohnungstarif wird bis Vertragsende gemäss Punkt 3.2, die Dienstleistungspauschale bis zum Übertrittstag verrechnet Rechnungsstellung im Todesfall Der Wohnungstarif wird bis Vertragsende gemäss Punkt 3.3, die Dienstleistungspauschale bis zum Todestag verrechnet. 8. Datenschutz / Schutz bei Urteilsunfähigkeit / Beschwerden 8.1. Datenschutz Der Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass persönliche Daten über den Gesundheitszustand im Rahmen der Bedarfsklärung erhoben und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt werden. Die Stiftung Alpbach verpflichtet sich, persönliche Daten gemäss Datenschutzgesetz zu behandeln. Zudem nimmt der Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer davon Kenntnis, dass dem Krankenversicherer auf dessen Verlangen Unterlagen zur Überprüfung seiner Leistungspflicht zugestellt werden. Darin sind Daten über den Gesundheitszustand ersichtlich, zu deren Herausgabe die Stiftung Alpbach gemäss Krankenversicherungsgesetz verpflichtet ist. Der Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer kann verlangen, dass diese Unterlagen nur dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin des Krankenversicherers zugestellt werden Beschwerdestelle Der Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer kann sich formlos bei der Geschäftsführung gegen unangemessene Behandlung beschweren. Findet der Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer in der Institution kein Gehör, steht als externe, unabhängige Beschwerdeinstanz die Stiftung Bernische Ombudsstelle für Alters-, Betreuungs- und Heimfragen, Zinggstrasse 16, 3007 Bern, zur Verfügung. Telefon: 031/ , info@ombudsstellebern.ch 8.3. Freie Arztwahl Die freie Arztwahl bleibt bestehen. 9. Bestandteile des Vertrages / Inkrafttreten / Kündigung 9.1. Unterlagen Zusammen mit dem Vertrag für das Wohnen mit Dienstleistungen werden dem Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer folgende Unterlagen abgegeben: - Preisliste - Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für das Wohnen mit Dienstleistungen 9.2. Änderungen Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen oder der Preise werden dem Wohnungs- und Dienstleistungsnehmer mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt. Seite 6 von 7

7 9.3. Gesetzliche Grundlage Dieser Vertrag stellt keinen Mietvertrag im Sinne von Art. 253ff. des Obligationenrechts dar. Der Tarif für das Wohnen mit Dienstleistungen ist kein Mietzins und die Kündigungsschutz-bestimmungen bei Wohnräumen sowie die Bestimmungen über die Erstreckung von Mietverhältnissen sind nicht anwendbar. Fragen, die in dieser Vereinbarung nicht geregelt sind, werden nach den Bestimmungen des Auftragsrechts gemäss Art. 394ff, des Obligationenrechts beurteilt Inkrafttreten Die Allgemeinen Vertragsbedingungen treten für jeden Neuvertrag im Wohnen mit Dienstleistungen in Kraft Teilunwirksamkeit Sollten sich Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen als rechtlich unzulässig oder sachlich nicht vollziehbar erweisen, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht Gerichtsstand Gerichtsstand ist Meiringen. Seite 7 von 7

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) ZUM DIENSTLEISTUNGSVERTRAG für das Wohnen mit Dienstleistungen

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) ZUM DIENSTLEISTUNGSVERTRAG für das Wohnen mit Dienstleistungen ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) ZUM DIENSTLEISTUNGSVERTRAG für das Wohnen mit Dienstleistungen Inhaltsverzeichnis 1. Trägerschaft und Dienstleistungsbringerin 1.1. Allgemeines 1.2. Im Dienstleistungspreis

Mehr

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) ZUM VERTRAG für das Wohnen mit Dienstleistungen

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) ZUM VERTRAG für das Wohnen mit Dienstleistungen ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) ZUM VERTRAG für das Wohnen mit Dienstleistungen Inhaltsverzeichnis 1. Trägerschaft und Leistungserbringer 1.1. Allgemeines 1.2. Im Tarif für das Wohnen mit Dienstleistungen

Mehr

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) ZUM MIETVERTRAG für das Wohnen mit Dienstleistungen

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) ZUM MIETVERTRAG für das Wohnen mit Dienstleistungen ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) ZUM MIETVERTRAG für das Wohnen mit Dienstleistungen Inhaltsverzeichnis 1. Trägerschaft und Leistungserbringer 1.1. Allgemeines 1.2. Im Tarif enthaltene Leistungen 1.3.

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für das Wohnen mit Pflege

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für das Wohnen mit Pflege Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für das Wohnen mit Pflege Inhaltsverzeichnis 1. Trägerschaft und Leistungserbringer... 2 1.1. Allgemeines... 2 2. Tarife... 2 2.1. Einstufung... 2 2.2. Zeitpunkt /

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Vertrag für das. Wohnen mit Dienstleistungen (WmDl)

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Vertrag für das. Wohnen mit Dienstleistungen (WmDl) Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Vertrag für das (WmDl) Gültig ab 1. Juli 2018 Seite 1 von 13 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 4 1.1 Einleitung... 4 1.2 Ziel und Zweck... 4 2 Leistungen des...

Mehr

Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen

Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung 2018 und Informationen Geltungsbereich Diese Taxverordnung gilt für alle BewohnerInnen des Altersheim Büren a. A. / Villa Pfister / Schelker-Heim Heimtaxe

Mehr

Tarifliste IV-Bereich

Tarifliste IV-Bereich Tarifliste IV-Bereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung Tagestarif CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.65 9.00

Mehr

1.1 Die Bewohnerin/der Bewohner bezieht am das Einzelzimmer Nr. im Heim, Wohngruppe Tiefparterre:

1.1 Die Bewohnerin/der Bewohner bezieht am das Einzelzimmer Nr. im Heim, Wohngruppe Tiefparterre: Pensions- und Pflegevertrag Zwischen: Stiftung aarvital, Lyssstrasse 2, 3270 Aarberg (nachfolgend Institution genannt) und Herr Hans Muster, Musterstrasse 5, 3000 Musterhausen geboren am Klicken Sie hier,

Mehr

Tarifliste Altersbereich

Tarifliste Altersbereich Tarifliste Altersbereich Gültig ab: 1. Januar 2019 1 Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung pro Aufenthaltstag CHF 162.60 2 Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1

Mehr

Tarifliste Altersbereich

Tarifliste Altersbereich Tarifliste Altersbereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung pro Aufenthaltstag CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in*

Mehr

Preisliste. Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162.

Preisliste. Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162. Preisliste Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: 01.01.2019 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 : Fr. 162.60 2. Zusammenfassung Tarif für nen Tarif Hotellerie/ Betreuung

Mehr

Tarifliste IV-Bereich

Tarifliste IV-Bereich Tarifliste IV-Bereich Gültig ab: 1. Januar 2019 1 Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung Tagestarif CHF 162.60 2 Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.90 9.00

Mehr

Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen

Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung. und Informationen Gemeindeverband Altersheim Büren a.a. Taxverordnung 2019 und Informationen Lindenweg 15, 3294 Büren a. A. Tel..032 352 16 16 Fax: 032 352 16 00 info@altersheimbueren.ch www.altersheimbueren.ch Geltungsbereich

Mehr

Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx

Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx gültig ab xx.xx.xxxx Im vorliegenden Vertrag ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Vertragsparteien Der vorliegende Betreuungsvertrag wird abgeschlossen

Mehr

Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Solina Steffisburg

Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Solina Steffisburg Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Solina Steffisburg Inhalt 1 Anmeldung und Aufnahme... 3 2 Eintritt was ist zu tun?... 4 3 Finanzen... 5 3.1 Heimtarife und Anteile der Krankenkasse und des Kantons...

Mehr

Wohnen im Alter. Informationen für Kurzaufenthalt

Wohnen im Alter. Informationen für Kurzaufenthalt Wohnen im Alter Informationen für Kurzaufenthalt Gültig ab: 1. Januar 2019 Ihr Eintritt Wir bitten Sie sich am Eintrittstag um 14.00 Uhr beim Empfang zu melden. Damit sich unser Personal die nötige Zeit

Mehr

1 Wohnobjekt 1.1 Die Bewohnerin/der Bewohner bezieht am das Zimmer Nr. 10 (nachfolgend Wohnobjekt genannt) mit folgender Ausstattung:

1 Wohnobjekt 1.1 Die Bewohnerin/der Bewohner bezieht am das Zimmer Nr. 10 (nachfolgend Wohnobjekt genannt) mit folgender Ausstattung: PENSIONS- UND PFLEGEVERTRAG Zwischen: Stiftung Alterszentrum Ins Im Gostel 2+5 3232 Ins (nachfolgend Institution genannt) und Hans Muster, geboren am 01.01.1923 Für den Fall, dass der/die Bewohnende urteilsunfähig

Mehr

Pro Senectute Region Interlaken. Wohnen mit Dienstleistungen. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Wohnungs- und Dienstleistungsvertrag

Pro Senectute Region Interlaken. Wohnen mit Dienstleistungen. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Wohnungs- und Dienstleistungsvertrag Pro Senectute Region Interlaken als Rechtsträgerin des Wohnen mit Dienstleistungen Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Wohnungs- und Dienstleistungsvertrag Gültig ab 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

TAXORDNUNG 1. Juli 2018

TAXORDNUNG 1. Juli 2018 TAXORDNUNG 1. Juli 2018 Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Gliederung und Definition der Taxen und Leistungen... 2 2.1 Langzeitaufenthalt... 2 2.2 Erholungsaufenthalt... 2 2.3 Depot Zahlung... 2 2.4 Betreuungspauschale...

Mehr

Alterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung)

Alterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung) Alterszentren / Taxordnung 2016 vom 16. September 2015 (Taxordnung) Alters- und Gesundheitszentren Küsnacht 8700 Küsnacht T 044 913 71 11 www.kuesnacht.ch Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen...

Mehr

Taxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5

Taxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5 Taxordnung info@rosenpark-gersau.ch Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohnenden des Alters- und Pflegeheims Rosenpark in Gersau. Sie tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt

Mehr

Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Solina Steffisburg

Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Solina Steffisburg Solina Steffisburg Sehr geehrte Damen und Herren Diese Dokumentation enthält die wichtigsten Informationen zur Anmeldung und Aufnahme in Solina Steffisburg. Bei Fragen stehe ich Ihnen als Kundenberaterin

Mehr

TAXORDNUNG UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

TAXORDNUNG UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2018 TAXORDNUNG UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig für: Alterszentrum Jurablick, 4704 Niederbipp Seniorenresidenz am Steg 3380 Walliswil bei Niederbipp Deckergasse 6 4704 Niederbipp 032 633 66

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) Wohn- und Dienstleistungsvertrag Pflege stationär

Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) Wohn- und Dienstleistungsvertrag Pflege stationär Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) Wohn- und Dienstleistungsvertrag Pflege stationär Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein... 1 2 Wohnobjekt / Haftpflichtversicherung... 1 3 Tarife / Rechnungsstellung... 2

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums

Mehr

Tarifrichtlinien 2019 für das Betagtenzentrum Laupen

Tarifrichtlinien 2019 für das Betagtenzentrum Laupen Tarifrichtlinien 2019 für das Betagtenzentrum Laupen 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162.60. 2. Tarif für die 12 RAI/RUG Stufen: Stufen tarif pro Tag in Fr.

Mehr

Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag

Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag Zwischen: Alterspflegeheim Weimatt, 3462 Weier i.e. und Gegebenenfalls vertraglich oder gesetzlich vertreten durch (Angehörige, Beistand): Der Eintritt findet statt

Mehr

Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015

Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015 Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohner des Betreuten Wohnens im Alterswohnzentrum

Mehr

Hans Muster, Musterstrasse 5, 5555 Musterhauser (nachstehend Kunde genannt)

Hans Muster, Musterstrasse 5, 5555 Musterhauser (nachstehend Kunde genannt) Vertrag WohnenPLUS Allgemeiner Hinweis: Mit Kunde ist immer auch Kundin gemeint. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den folgenden Artikeln nur die männliche Form verwendet. Zwischen und aarvital

Mehr

Untermietvertrag für Wohnung

Untermietvertrag für Wohnung Untermietvertrag für Wohnung 1. Vertragsparteien 1.1 Hauptmieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl, Ort: Telefon: E-Mail: vertreten durch: 1.2 Untermieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl,

Mehr

Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014

Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1. Allgemeine

Mehr

1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden.

1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. Bannau Weinfelden Taxordnung Allgemeine Bedingungen 1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. 2. Die unmittelbare Leitung

Mehr

Pro Senectute Region Interlaken. Alterswohnheims Rosenau und des. Alters- und Pflegeheims Birgli

Pro Senectute Region Interlaken. Alterswohnheims Rosenau und des. Alters- und Pflegeheims Birgli Pro Senectute Region Interlaken als Rechtsträgerin des Alterswohnheims Rosenau und des Alters- und Pflegeheims Birgli Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Pensions- und Pflegevertrag Gültig ab 1. Januar

Mehr

Tarife und Preise 2018 Alterszentrum Viktoria AG

Tarife und Preise 2018 Alterszentrum Viktoria AG Tarife und Preise 2018 Alterszentrum Viktoria AG Tarife Pflegebereich (Preise 2018, pro Tag in CHF) Hotellerie, Betreuung, Infrastruktur Pflegekosten übernimmt Krankenkasse übernimmt Kanton persönlicher

Mehr

Pro Senectute Region Interlaken. Alters- und Pflegeheimes Birgli. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Informationen zum Bewohnervertrag

Pro Senectute Region Interlaken. Alters- und Pflegeheimes Birgli. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Informationen zum Bewohnervertrag Pro Senectute Region Interlaken als Rechtsträgerin des Alters- und Pflegeheimes Birgli Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Informationen zum Bewohnervertrag Gültig ab 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

1 Grundsatz Taxen... 4

1 Grundsatz Taxen... 4 Inhalt 1 Grundsatz... 3 2 Taxen... 4 2.1 Hotellerie Taxen:... 4 2.2 Pflegeanteil Bewohner... 4 2.3 Total Bewohner... 4 2.4 In den Pflegetaxen sind folgende Leistungen enthalten... 5 2.5 Pflegeanteil Einwohnergemeinden...

Mehr

Pro Senectute Region Interlaken. Alterswohnheims Rosenau. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Informationen zum Bewohnervertrag

Pro Senectute Region Interlaken. Alterswohnheims Rosenau. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Informationen zum Bewohnervertrag Pro Senectute Region Interlaken als Rechtsträgerin des Alterswohnheims Rosenau Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Informationen zum Bewohnervertrag Gültig ab 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

TAXORDNUNG 1. Januar 2018

TAXORDNUNG 1. Januar 2018 TAXORDNUNG 1. Januar 2018 Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Gliederung und Definition der Taxen und Leistungen... 2 2.1 Langzeitaufenthalt... 2 2.2 Erholungsaufenthalt... 2 2.3 Depot Zahlung... 2 2.4 Betreuungspauschale...

Mehr

Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus

Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: CHF 161.40/Tag (Hotellerie CHF 116.85, Betreuung CHF 15.05, Infrastruktur

Mehr

Preisliste. Stiftung Alterszentrum Region Bülach. Allmendstrasse Bülach

Preisliste. Stiftung Alterszentrum Region Bülach. Allmendstrasse Bülach Preisliste Stiftung Alterszentrum Region Bülach Allmendstrasse 1 8180 Bülach 044 861 80 00 www.alterszentrum-buelach.ch Pensionstaxen pro Tag / Person Im Grampen Einerzimmer (ca. 35 m²) 165 Einerzimmer

Mehr

1 Grundsatz Taxen... 4

1 Grundsatz Taxen... 4 Inhalt 1 Grundsatz... 3 2 Taxen... 4 2.1 Hotellerie Taxen:... 4 2.2 Pflegeanteil Bewohner... 4 2.3 Total Bewohner... 4 2.4 In den Pflegetaxen sind folgende Leistungen enthalten... 5 2.5 Pflegeanteil Einwohnergemeinden...

Mehr

Tarife und Preise 2017 Alterszentrum Viktoria AG

Tarife und Preise 2017 Alterszentrum Viktoria AG Tarife und Preise 2017 Alterszentrum Viktoria AG Tarife Pflegebereich (Preise 2017, pro Tag in CHF) Hotellerie, Betreuung, Infrastruktur Pflegekosten übernimmt Krankenkasse übernimmt Kanton persönlicher

Mehr

Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus

Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: CHF 162.60/Tag (Hotellerie CHF 117.70, Betreuung CHF 15.15, Infrastruktur

Mehr

Betagtenpflegeverein Biel-Seeland

Betagtenpflegeverein Biel-Seeland Betagtenpflegeverein Biel-Seeland Pflegewohnungen für chronischkranke und demenzbetroffene Betagte in Biel und im Seeland Tarifverordnung und Informationen 2018 Geltungsbereich Diese Tarifverordnung gilt

Mehr

Betreuungs-und Pflegevertrag Daueraufenthalt

Betreuungs-und Pflegevertrag Daueraufenthalt Betreuungs-und Pflegevertrag Daueraufenthalt zwischen Klinik Favorit AG Roggenweg 8 4950 Huttwil und BewohnerIn Name / Vorname: Adresse / PLZ / Ort: Geboren am: PartnerIn Name / Vorname: Adresse / PLZ

Mehr

Tarifordnung. gültig ab 1. Juli Diese Tarifordnung ist integrierender Bestandteil des Pensions- und Pflegevertrags.

Tarifordnung. gültig ab 1. Juli Diese Tarifordnung ist integrierender Bestandteil des Pensions- und Pflegevertrags. Tarifordnung gültig ab 1. Juli 2018 Diese Tarifordnung ist integrierender Bestandteil des Pensions- und Pflegevertrags. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument für Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr

Pensions- und Pflegevertrag Kurzaufenthalt

Pensions- und Pflegevertrag Kurzaufenthalt Pensions- und Pflegevertrag Kurzaufenthalt zwischen Alterswohnen Bergsonne Alterswohnen STS AG (nachfolgend Institution genannt) und Name Vorname, geb. xx.xx.xxxxn (nachfolgend Bewohnerin/Bewohner genannt)

Mehr

Taxordnung Ferienbetten

Taxordnung Ferienbetten gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für Bewohnerinnen und Bewohner, die zur Entlastung der Angehörigen einen Ferienaufenthalt im Pflegezentrum Baar wünschen. Die Taxen werden jährlich

Mehr

T A X O R D N U N G 2019

T A X O R D N U N G 2019 Alters- und Pflegeheim "Altershaamet" Wilchingen T A X O R D N U N G 2019 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 6 Heimreglement: "Der Pensionspreis wird vom Stiftungsrat in einer Taxordnung festgelegt."

Mehr

Vertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem 00.00.0000 und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen.

Vertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem 00.00.0000 und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Heimvertrag zwischen Pfarrer Emanuel Tischhauser-Stiftung, Quartieraltersheim Aussersihl, Engelstrasse 63, 8004 Zürich, nachfolgend Stiftung und Frau/Herr ((((((((, geboren am 00.00.0000 nachfolgend BewohnerIn

Mehr

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2)

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2) Pflegetaxe Krankenkasse Gemeinde Pflegetaxen Anteil Betreuungstaxe Hotellerie-Taxe Total zulasten TAXORDNUNG 2018 1 Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt 18.56 m2) 0.00 0.00 0.00 0.00 40.00 125.00

Mehr

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2)

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2) Pflegetaxe Krankenkasse Gemeinde Pflegetaxen Anteil Betreuungstaxe Hotellerie-Taxe Total zulasten TAXORDNUNG 2019 1 Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt 18.56 m2) 0.00 0.00 0.00 0.00 40.00 130.00

Mehr

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2)

TAXORDNUNG Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt m2) Pflegetaxe Krankenkasse Gemeinde Pflegetaxen Anteil Betreuungstaxe Hotellerie-Taxe Total zulasten TAXORDNUNG 2018 1 Taxenübersicht Zimmer Typ Albert (insgesamt 18.56 m2) 0.00 0.00 0.00 0.00 40.00 125.00

Mehr

Betagtenpflegeverein Biel-Seeland

Betagtenpflegeverein Biel-Seeland Betagtenpflegeverein Biel-Seeland Pflegewohnungen für chronischkranke und demenzbetroffene Betagte in Biel und im Seeland Taxverordnung 2015 und Informationen Geltungsbereich Diese Taxverordnung gilt für

Mehr

Preisliste ab 1. Juli 2015

Preisliste ab 1. Juli 2015 Preisliste ab 1. Juli 2015 Pensionspauschalen Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz

Mehr

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2014

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2014 logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstr. 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2014 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:

Mehr

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen Preisliste 2016 Pensionspreis Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz des Kantons Zürich

Mehr

Tages- und Nachtzentrum Taxordnung 2018

Tages- und Nachtzentrum Taxordnung 2018 Tages- und Nachtzentrum Taxordnung 2018 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Gäste des Tages- & Nachtzentrums der Regionales

Mehr

Wohn- und Dienstleistungsvertrag Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) Tages und Nachtaufenthalt

Wohn- und Dienstleistungsvertrag Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) Tages und Nachtaufenthalt Wohn- und Dienstleistungsvertrag Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) Tages und Nachtaufenthalt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein... 1 2 Inbegriffene und zusätzliche kostenpflichtige Leistungen im stationären

Mehr

Heimvertrag. Zwischen dem. Verein für missionarischen und diakonischen Dienst in Kleinbasel, Brantgasse 5, 4057 Basel. und Bewohnerin/Bewohner:

Heimvertrag. Zwischen dem. Verein für missionarischen und diakonischen Dienst in Kleinbasel, Brantgasse 5, 4057 Basel. und Bewohnerin/Bewohner: Heimvertrag Zwischen dem Verein für missionarischen und diakonischen Dienst in Kleinbasel, Brantgasse 5, 4057 Basel Name, Vorname: Geburtsdatum: und Bewohnerin/Bewohner: 1. Für den Fall, dass die Bewohnerin/der

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Vertrag für das. Wohnen mit Pflege und Betreuung

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Vertrag für das. Wohnen mit Pflege und Betreuung Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Vertrag für das Wohnen mit Pflege und Betreuung Seite 1 von 14 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 4 1.1 Einleitung... 4 1.2 Ziel und Zweck... 4 2 Leistungen des

Mehr

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen Preisliste 2018 Pensionspreis Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz des Kantons Zürich

Mehr

Pensionsvertrag 1. zwischen. und

Pensionsvertrag 1. zwischen. und Pensionsvertrag 1 zwischen Wohn- und Pflegezentrum Lippenrüti in 6206 Neuenkirch (nachfolgend Institution genannt) 1. Bewohner/Bewohnerin Geboren am: und 2. Ehegatte/Ehegattin, Partner/Partnerin Geboren

Mehr

Taxordnung. Bürgerhof - Wohnen im Alter Bischofszell

Taxordnung. Bürgerhof - Wohnen im Alter Bischofszell Taxordnung Bürgerhof - Wohnen im Alter Bischofszell gültig ab 1. Oktober 2016 Taxordnung Altersheim Bürgerhof Bischofszell Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung der Tageskosten... 3 2.1

Mehr

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2018

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2018 Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2018 Pflegefinanzierung ambulante Pflege zu Hause (Spitex) Im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1.1.2011

Mehr

TAXORDNUNG (AB 1.1.2014) Die vorliegende Taxordnung entspricht den im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgegebenen Richtlinien sowie dem Pflegegesetz des Kantons Zürich. Die Kosten für den Aufenthalt

Mehr

Taxordnung. Bürgerhof Bischofszell

Taxordnung. Bürgerhof Bischofszell Taxordnung Bürgerhof Bischofszell gültig ab 1. Januar 2011 Taxordnung Altersheim Bürgerhof Bischofszell Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung der Tagestaxe... 3 2.1 Pensionstaxe... 3 2.2

Mehr

Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz

Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der geschützten Abteilung für Menschen mit Demenz in

Mehr

Taxordnung. Tages- & Nachtstruktur

Taxordnung. Tages- & Nachtstruktur Taxordnung Tages- & Nachtstruktur gültig ab 01. September 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz 3 3 Anpassung der Taxen 3 4 Administrationsgebühr 3 5 Leistungen der Alterszentrum Suhrhard

Mehr

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs Politische Gemeinde Vilters-Wangs Gebührentarif , Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Gebührentarif, Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs

Mehr

Leistungs- und Taxübersicht 2019

Leistungs- und Taxübersicht 2019 Allgemeine Bestimmungen Seite 2-3 Taxen Standort Widmerheim Seite 4 Taxen Standort Tödiheim und PWG Strickler Seite 5-6 Taxen Tagesbetreuung Standort Widmerheim Seite 7 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltung

Mehr

P e n s i o n s v e r t r a g

P e n s i o n s v e r t r a g P e n s i o n s v e r t r a g zwischen Casa Solaris AG, St. Gallerstrasse 70, 9500 Wil und geb. am Aufnahmedatum Zimmer / Wohnungsnummer Wohnform Alterswohnen (Haus B oder C) stationäre Pflege (Haus A)

Mehr

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM)

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Abteilung junge pflegebedürftige Menschen

Mehr

als Hospiz St. Gallen Betreuungsvertrag Stand: 15. Januar 2018 Zwischen Hospiz St. Gallen Waldstrasse 8 und als Bewohner

als Hospiz St. Gallen Betreuungsvertrag Stand: 15. Januar 2018 Zwischen Hospiz St. Gallen Waldstrasse 8 und als Bewohner Hospiz St. Gallen Betreuungsvertrag Stand: 15. Januar 2018 Zwischen als Hospiz St. Gallen Hospiz St. Gallen Waldstrasse 8 9008 St. Gallen und als Bewohner Inhalt Vertretung bei Urteilsunfähigkeit... 2

Mehr

Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag

Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag Pensions-, Pflege- und Betreuungsvertrag Zwischen: dahlia Verein, 3550 Langnau / Standort Zollbrück und, geboren am Gegebenenfalls vertraglich oder gesetzlich vertreten durch (siehe Beilage 2): Der Eintritt

Mehr

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2019

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2019 Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2019 Pflegefinanzierung ambulante Pflege zu Hause (Spitex) Im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1.1.2011

Mehr

Taxordnung. Wohnbereich III / IV. Stand: 1. Januar 2018

Taxordnung. Wohnbereich III / IV. Stand: 1. Januar 2018 141414 Taxordnung Wohnbereich III / IV Stand: 1. Januar 2018 Taxordnung_Wohnbereich_III_IV_01012018 1/7 Inhaltsverzeichnis Seite Übersicht 3 Pensionstaxe 3 Betreuungsdienstleistungstaxe 4 Pflegetaxen 4

Mehr

Bezeichnung Pflegestufen Basispreis 1

Bezeichnung Pflegestufen Basispreis 1 Taxordnung 2019 1. Geltung Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Mauritiusheim Schötz AG. Sie tritt ab 01.01.2019 auf Beschluss des Verwaltungsrates in Kraft. 2. Gliederung 2.1.

Mehr

Alters- und Pflegeheim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach. Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab

Alters- und Pflegeheim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach. Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab Alters- und heim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab 1.1.2016 Taxordnung 1 Zweck der Taxordnung - In der Taxordnung sind die Tarife für alle Leistungen des Alters-

Mehr

Tarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung:

Tarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung: Tarifordnung 2018 Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung: 1. Geltungsbereich Die Tarifordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs Politische Gemeinde Vilters-Wangs Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs

Mehr

Begleitetes Einzelwohnen, Gürtelstrasse 11, Postfach 84, 7001 Chur

Begleitetes Einzelwohnen, Gürtelstrasse 11, Postfach 84, 7001 Chur Betreuungsvertrag Vertragspartner Begleitetes Einzelwohnen, Gürtelstrasse 11, Postfach 84, 7001 Chur und KlientIn Name: Adresse: Tel. Nr.: geboren am: Mietvertrag gültig ab: Vorname: PLZ/ Ort: Natel Nr.:

Mehr

Reglement. Gemeinnütziger Verein Wohn- und Pflegeheim Spyrigarten, Bergstrasse 1a, 8816 Hirzel, Tel

Reglement. Gemeinnütziger Verein Wohn- und Pflegeheim Spyrigarten, Bergstrasse 1a, 8816 Hirzel, Tel Reglement Inhaltsverzeichnis 1. ZIEL... 3 2. ORGANISATION... 3 3. LEITUNG... 3 4. AUFNAHME... 3 5. AUSTRITT... 3 6. PENSIONSTAXEN... 3 7. ZAHLUNG... 3 8. PATIENTENVERFÜGUNG... 3 9. NACHT... 4 10. MAHLZEITEN...

Mehr

1.3.1 PENSIONSVERTRAG

1.3.1 PENSIONSVERTRAG 1.3.1 PENSIONSVERTRAG zwischen Kurhaus Seeblick AG, Baumenweg 20, 6353 Weggis (nachfolgend Kurhaus Seeblick AG genannt) und 1. Bewohner/Bewohnerin Name, Vorname: Geboren am: 2. Bewohner/Bewohnerin (bei

Mehr

Betreuungs- und Pflegevertrag

Betreuungs- und Pflegevertrag Betreuungs- und Pflegevertrag zwischen (Senior/Seniorin) Herr Frau Name:... Vorname:... Strasse / Hausnr.... PLZ / Ort... und (Betreuer/Betreuerin) Herr Frau Name:... Vorname:... Strasse / Hausnr.... PLZ

Mehr

Taxordnung «Haus Wieden» der Stadt Buchs

Taxordnung «Haus Wieden» der Stadt Buchs Taxordnung «Haus Wieden» der Stadt Buchs 1. Januar 2019 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. 7 Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende Taxordnung für das Haus Wieden.

Mehr

1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden.

1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. Altersheim Bannau Weinfelden Taxordnung Allgemeine Bedingungen 1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. 2. Die unmittelbare

Mehr

Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2018

Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2018 Altersheim Leimatt AG Hauptstrasse 62 4952 Eriswil Tel. 062 957 11 11 Fax 062 957 11 10 admin@altersheim-leimatt.ch www.altersheim-leimatt.ch Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2018 Die Tarifordnung des

Mehr

Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn

Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn vom 4. Februar / 12. März 2015 Nr. 2400 Gestützt auf Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes

Mehr

Betriebsreglement und Hausordnung

Betriebsreglement und Hausordnung Betriebsreglement und Hausordnung Wir heissen Sie in unserer Wohngemeinschaft herzlich willkommen. Uns liegt es sehr am Herzen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und bei uns ein neues Zuhause finden. Wir

Mehr