Feuerwehr - Ersatz von eigenen Sachschäden

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1 Uwe Peetz, Geschäftsführer Stand Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 1 Feuerwehr Feuerwehrverein Eigener Sachschaden Eigener Körperschaden Eigener Sachschaden Eigener Körperschaden Fremd-(Dritt-) Schäden Fremd-(Dritt-) Schäden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 2 1

2 Feuerwehr - Ersatz von eigenen Sachschäden Für die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr ergibt sich der Anspruch auf Schadenersatz unmittelbar aus Artikel 9 BayFwG. Zu den Sachschäden gehören alle Schäden am Eigentum des Dienstleistenden, also z.b. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 3 Schäden am eigene Kraftfahrzeug Fahrradschäden Schäden an der Kleidung Schäden an üblicherweise mitgeführten Sachen (z.b. Uhr, Brille, Handy) für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 4 2

3 Ausgeschlossen ist der Ersatz von Bargeld und sonstigen wertvollen Gegenständen. Der Ersatzanspruch nach Art. 9 BayFwG ist nachrangig gegenüber Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln! für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 5 Feuerwehrunterstützungskasse Sie ist keine Versicherung! Es handelt sich hier um öffentliche Gelder, die vom StMI der Versicherungskammer zur Verwaltung zur Verfügung gestellt werden Diese Unterstützungsleistungen erfolgen freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 6 3

4 2014 wurden von der Feuerwehrunterstützungskasse 505 Schäden mit einem Gesamtvolumen von ,05 reguliert. Kfz Schäden Motorrad Handyschäden Brillenschäden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 7 Feuerwehr - Ersatz von fremden Schäden = Drittschäden Erleiden Dritte im Rahmen von Feuerwehrdienst einen Körperschaden, Sachschaden oder einen Vermögensschaden, greift die Kommunale Haftpflichtversicherung. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 8 4

5 Versicherungsumfang: - Einsatz und Übungsbetrieb der FFW - Schaden Dritter während eines Einsatzes - Persönliche Haftung des Aktiven für dietätigkeit bei Pflichtaufgaben - Schadenersatzanspruch von Besuchern (z.b. Tag der offenen Tür) - Schadenersatzanspruch Dritter aus freiwilliger Tätigkeit, wenn von der Gemeinde angeordnet (z.b. Maibaum aufstellen) Deckungssummen: unbegrenzte Deckung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 9 Dies gilt aber nur bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben! Für die freiwilligen Aufgaben haben die Kommunen sogenannte Zusatz-Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 10 5

6 Feuerwehr - Versicherung für eigene Körperschäden = gesetzliche Unfallversicherung Alle Feuerwehrangehörigen sind bei Dienstunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Träger ist die KUVB für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 11 Zu den Dienstunfällen zählen: Unfälle bei Erfüllung der Pflichtaufgaben Unfälle bei Erfüllung freiwilliger Aufgaben Unfälle beim Dienstsport ohne Wettbewerbscharakter Unfälle bei Veranstaltungen oder Tätigkeiten, die vom Kommandanten oder einem vorgesetzten Dienstgrad angeordnet wurden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 12 6

7 Ausschluß von Schmerzensgeldansprüchen: 104 SGB VII Unternehmer sind den Versicherten zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns SGB VII Personen, die durch einen betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Personen desselben Betriebs verursachen, sind diesen zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 14 7

8 In der Praxis bedeuten dies, dass Dienstleistende untereinander und gegenüber der Gemeinde bei einem Unfall mit Personenschaden grundsätzlich kein Schmerzensgeld geltend machen können. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 15 Diese Regelung ist vom Gesetzgeber gewollt; auch das BVerfG hat die Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Grundgesetz bestätigt. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 16 8

9 Wahrung des Betriebsfriedens Dienstleistende sollen nicht wegen Betriebsunfällen Rechtsstreite untereinander oder mit der Kommune austragen für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 17 Gefahrengemeinschaft Jeder Dienstleistende kann durch leichte Unachtsamkeit einen Schaden zufügen und wäre damit dem Risiko hoher Ersatzforderungen ausgesetzt für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 18 9

10 Eben weil eine Gefahrengemeinschaft besteht, ist es konsequent, dass derjenige, der als Schädiger von der Haftungsfreistellung profitiert, als Geschädigter mögliche Nachteile in Kauf nehmen muss. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 19 Um mögliche Nachteile aufzufangen, hat die KUVB in seiner Satzung bestimmte finanzielle Mehrleistungen vorgesehen, die nur Feuerwehrdienstleistenden, sowohl beim Verletztengeld, wie auch bei der Verletztenrente gewährt werden. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 20 10

11 bei Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr. Hintergrund: Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 21 Stellungnahme der KUVB: Das Urteil des LSG hat keinen Einfluß auf die bisherige Beurteilung des es der bayerischen Jugendfeuerwehren. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 22 11

12 ist auch bei Veranstaltungen gegeben, bei denen auch reine Freizeitaktivitäten neben dem eigentlichen Dienst durchgeführt werden. Diese Freizeitaktivitäten dürfen nicht allein im Vordergrund stehen, sondern müssen immer einen Ausbildungsanteil aufweisen! für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 23 Geplante Änderung im SGB VII Versichert sind künftig auch alle satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen. Ausbildungsanteile werden nicht mehr vorausgesetzt! für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 24 12

13 Dienst-Unfallversicherung für Feuerwehren, ist eine private zusätzliche Unfallversicherung, die von der einzelnen Kommune für die aktiven Feuerwehrfrauen/-Männer abgeschlossen und auch bezahlt wird Ergänzung zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (KUVB) für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 25 Hier bestehen überwiegend Rahmenverträge mit den Landkreisen. Alle Aktiven der Kommunen im Landkreis sind versichert Jungfeuerwehrfrauen/-Männer bis zum 18. Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert Personen, die anlässlich eines Brandes Hilfe leisten sind beitragsfrei mitversichert für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 26 13

14 Achtung: Feuerwehr- Führungskräfte sind beitragsfrei mitversichert, aber nur nach der niedrigsten Versicherungssumme der angeschlossenen Gemeinden. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 27 Versicherungsumfang Rettungsklausel Rauch-/Gasklausel Infektionsklausel Erhöhte Kraftanstrengung Strahlenklausel Tauchklausel für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 28 14

15 Mitversicherbar sind seit kurzem auch: der Herztod bzw. die Invalidität infolge eines Herzanfalles (eine Anrechnung von unbekannten Vorerkrankungen findet nicht statt) Tod durch Geistes- oder Bewusstseinstörung, epileptische oder sonstige Krampfanfälle (nicht durch Trunkenheit und Rauschmittel) für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 29 im Feuerwehrverein Für eigene Körperschäden der Vereinsmitglieder (z.b. durch Unfälle) besteht kein in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der KUVB! für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 30 15

16 Hier ist der Abschluß einer Unfall- Zusatzversicherung zu empfehlen, die allerdings nur die Vereinsmitglieder umfasst. Dient die Veranstaltung im wesentlichen den Zwecken der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr besteht jedoch über die KUVB. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 31 Feuerwehrverein - Haftung für Drittschäden Kommunen, die eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen haben, haben gleichzeitig auch eine Haftpflichtversicherung für den Feuerwehrverein!!! für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 32 16

17 Beispiele für versicherte Tätigkeiten: Vermieter, Eigentümer, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Einrichtungen für satzungsgemäße Zwecke Gesellschaftliche Veranstaltungen und deren Vorbereitung Organisation und Vorbereitung von Festumzügen Teilnahme an Festumzügen, FFW-Festen Wohltätigkeits- und Sportveranstaltungen Spendensammlungen, Werbemaßnahmen (z.b. Plakate anbringen) Infobesuche bei anderen Feuerwehren Eigenbewirtschaftung von Zelten und sonstigen Veranstaltungen für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 33 Unterstützungsleistungen bei Vorschäden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 34 17

18 Dienstunfälle sind Arbeitsunfälle! Es gelten damit die gleichen Kausalitätsanforderungen wie bei allen Versicherten. Eine Besonderheit gilt nur insoweit, als die Satzung der KUVB Mehrleistungen vorsieht, die dem freiwillig übernommenen Risiko der Feuerwehrdienstleistenden Rechnung trägt. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 35 Ziel der guv ist es, die Haftung des Unternehmers für Schäden, die durch Betriebsunfälle verursacht wurden, zu begrenzen. Damit ist es konsequent, dass ein nur dann besteht, wenn hierfür der Unternehmer nach allgemeinen Grundsätzen hätte haften müssen (Kausalität!) für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 36 18

19 Um dem Aspekt der Freiwilligkeit aber auch hier so weit als Möglich Rechnung zu tragen, wurde 2012 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der KUVB, der VKB, des StMI und des Landesfeuerwehrverbands eingesetzt. Ziel war es, eine Entschädigungslösung zu finden! für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 37 Härtefallregelung Als besonderer Härtefall im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gilt auch die Nichtanerkennung von Leistungsansprüchen nach dem SGB VII bei anlässlich eines Feuerwehreinsatzes, einer Feuerwehrübung oder einer Ausbildungsveranstaltung aufgetretenen Gesundheits- oder Körperschadens, sofern die Ablehnungsentscheidung der KUVB allein auf fehlenden medizinischen Ursachenzusammenhang beruht. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 38 19

20 Härtefallregelung Die Regelung erfasst alles Dienstunfälle, also Einsatz, Übung, Ausbildungsveranstaltung. Unterstützungleistungen werden über die VKB gewährt. Der Dienstleistende wird hierüber durch die KUVB informiert und bekommt ein Antragsformular übersandt für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 39 Pauschale Entschädigung nach Fallgruppen über die Unterstützungsleistungen Erweiterung der Richtlinien für Unterstützungsleistungen Staat stellt jährlich zusätzliche Mittel bereit! für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 40 20

21 2014 wurden der KUVB rund Unfälle gemeldet. Bei 36 Fällen erfolgte eine Ablehnung (1,6%). Überwiegend waren hier Verletzungen an Knie und Achillessehne betroffen (19 Fälle). Diese 36 Fälle wurden mit insgesamt pauschal entschädigt. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 41 Wichtig: der Rechtsweg steht weiterhin offen! Der Antrag auf Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich an keine Fristen gebunden. Eine Auszahlung erfolgt, wenn der ablehnende Bescheid Der KUVB bestandskräftig geworden ist. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 42 21

22 Sonstiges: für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 43 Neue DGUV Vorschrift UVV Feuerwehr Inkrafttreten voraussichtlich 2016 LFV Bayern lehnt Eingangsuntersuchung und regelmäßig wiederkehrende Folgeuntersuchungen kategorisch ab! für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 44 22

23 für Feuerwehrfahrzeuge: Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung mit echter unbegrenzter Deckung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) Vollkaskoversicherung Teilkaskoversicherung Die Sonderausstattung der FFW-Fahrzeuge ist ohne Mehrbeitrag mitversichert. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 45 Versichert ist der grundsätzliche bestimmungsgemäße Gebrauch als Feuerwehrfahrzeug, also z.b. bei Fahrten zur Erfüllung von reinen Feuerwehraufgaben Übungs- bzw. Bewegungsfahrten Rundfahrten beim Tag der offenen Tür Fahrsicherheitstraining Eine Zusatzversicherung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug im wirtschaftlichen Interesse Dritter, auch der Kommune, eingesetzt wird, z.b. Betreuung von Straßenbeleuchtungsanlagen Baumpflege und schnitt Gebäudeunterhalt für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 46 23

24 Drehleitern und Fahrzeuge mit Wechselaufbauten: Grundsätzlich sind nur die Fahrzeuge, nicht aber die Aufbauten versichert. Seitens der VKB wird jedoch auch hierfür gewährt, solange sie mit dem Fahrzeugen verbunden sind bzw. solange das Fahrzeug in Betrieb ist (= fährt!) für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 47 Wird eine Drehleiter oder ein Gelenkmast abgestützt oder wird ein Abrollbehälter abgesetzt, befindet sich das Feuerwehrfahrzeug nicht mehr im Betrieb! Hier ist eine separate Maschinen- bzw. Transportversicherung erforderlich. für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 48 24

25 beim sog. Feuerwehrführerschein für den Fahrer und den Ausbilder während der Ausbildung für den Fahrer und den Prüfer während einer Prüfung für den Fahrer nach erfolgreich abgelegter Prüfung und für das zur Erlangung der Fahrberechtigung eingesetzte Feuerwehrfahrzeug für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 49 Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 50 25

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