Austauschtreffen Jugendschutz

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1 Austauschtreffen Jugendschutz Herzlich willkommen! Gabriela Jegge, Angela Gerber, Yves Grünwald 1 Programm Begrüssung Allgemeine Informationen Jugendschutz Rückschau, TK Resultate 2015 Praxisbeispiel Uster Pause / Austausch Gesetzgebung / Jugendschutzschulung Fokusgruppen mit Leitfragen Verabschiedung 2 1

2 Jugend schützen? Alkohol gehört dazu Verändertes Konsumverhalten Verändertes Angebot Vandalismus und Littering Wer viel trinkt, raucht oft auch viel! 3 Jugendliche Entwicklung Neugierde und Probierkonsum Früher, regelmässiger Konsum = Gefahr! Wer früh beginnt, lernt weniger, Alternativen zu entwickeln. 4 2

3 Einfluss auf die Entwicklung Selbstverantwortung im Jugendalter Erziehungsverantwortung bei Eltern Strukturen und Gesetze unterstützen Das Angebot lockt - Jugendschutzgesetze sind präventiv und nötig 5 Was bedeutet Jugendschutz? Grenzerfahrungen ohne Schaden Test der Erwachsenen Ernsthaftigkeit Schutz und Verantwortung Wenn wir den Jugendlichen Grenzen setzen, nehmen wir sie ernst. 6 3

4 Resultate der Testkäufe in der Region 7 Praxisbeispiel aus Uster 8 4

5 PAUSE Jugendschutztreffen Gesetzesgrundlagen Jugendschutz Ar;kel 136 StGB (Strafgesetzbuch) «Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann... verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestran.» Ar;kel 57 AlkG (Alkoholgesetz) Mit Busse bis zu CHF 10'000. wird bestran, wer: die Verkaufsverbote an Jugendliche missachtet die Werbeverbote missachtet Jugendschutztreffen

6 Gesetzesgrundlagen Jugendschutz Jugendarbeitsschutzverordnung, (ArGV 5) Vor vollendetem 18. Alterjahr: Keine Bedienung von Gästen in Betrieben der Unterhaltung wie Nachtlokale, Dancings, Diskotheken und Barbetriebe. Vor vollendetem 16. Alterjahr: Keine Bedienung von Gästen in Hotels, Restaurants und Cafés. BeschäNigung ausnahmsweise zulässig im Rahmen der beruflichen Grundbildung und von Programmen zur Berufswahlvorbereitung.. 11 Gesetzesgrundlagen Jugendschutz Die Abgabe von gebrannten Wassern an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Die Abgabe aller alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Ab 16 Jahren erlaubt sind somit vergorene Getränke wie Wein, Bier, Obstwein und andere Fruchtweine sowie deren Mischungen mit alkoholfreien Getränken. Die vergorenen Getränke dürfen indessen nicht mehr als 15 Volumenprozente aufweisen. Ab 18 Jahren sind alle alkoholischen Getränke erlaubt. 12 6

7 Grundlagen Jugendschutz Hilfsmittel zur Umsetzung ID Reader Jugendschutzschulung jalk.ch 13 Hilfsmittel / ID-Reader 14 7

8 Jugendschutzschulung 15 Jugendschutzschulung

9 Fokusgruppen Leitfrage 1: Wie könnte der Einsatz des E-learning Tools für Vereine und Betriebe in der Gemeinde aussehen? Leitfrage 2: Wie ist Ihre Erfahrung / Einschätzung der Hilfsmittel und guter Praxis im Jugendschutz? Leitfrage 3: Wie kann der Jugendschutz mit Verkehrssicherheit und Alkoholprävention zusammengeführt werden. 17 Angebote und Hilfsmittel Suchtprävention Einbindung von Jugendschutz in Strategie Suchtprävention Organisation Testkäufe Beratung Jugendschutz Blaues Kreuz Verdeckte Testkäufe Aufgedeckte Testkäufe Rahmenbedingungen 18 9

10 Hilfsmittel Jugendschutztreffen Vielen Dank für Ihre aktive Teilnahme! Jugendschutztreffen

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