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1 Für Lebensqualität. Gegen Abhängigkeit. Alkohol- und Tabaktestkäufe Eine Zusammenfassung zur Planung, Durchführung und Wirkung der Testkäufe sowie der Varianten und Kosten.

2 Gesetzgebung Gemäss Zürcher kantonalem Gesundheitsgesetz, Art. 48, ist der Verkauf von Bier, vergorenen Mischgetränken und Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren sowie der Verkauf von Spirituosen und Alkopops an unter 18-Jährige verboten. Kantone und Gemeinden können die Einhaltung dieses Verbotes kontrollieren, indem sie Personen, die das erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, mit dem Abschluss von Scheingeschäften betrauen. Zieldefinition Idealerweise sind die Testkäufe Teil eines Präventionskonzepts, das in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, ihrem Sicherheitsdienst und der regionalen Präventionsstelle konsequent umgesetzt wird. Dabei sollte vor Beginn der Testkäufe festgelegt werden, ob die Massnahme als einmalige Überprüfung des Istzustands oder als Monitoring mit wiederkehrenden Tests eingesetzt wird. Die Testkäufe lassen sich sowohl angekündigt, mit vorausgehenden Informationsanlässen, wie auch ohne Vorinformation durchführen. Der Auftraggeber bestimmt die zu überprüfenden Verkaufsstellen. Die Testkaufergebnisse können unterschiedlich verwendet werden: Fehlbare Verkaufsstellen können unmittelbar nach dem Testkauf über die Ergebnisse informiert (Aufdeckung) oder im Nachhinein schriftlich benachrichtigt werden. Der Auftraggeber entscheidet über mögliche Konsequenzen (Mahnungen, Schulungen, Gebühren etc.). Wirkung Seit Einführung der Testkäufe wird ein deutlicher Rückgang der illegalen Alkohol- und Tabakverkäufe gemessen. Die Wirkung eines einmaligen Testkaufs ist gering, dokumentiert aber zumindest den Istzustand. Wiederholungstests führen hingegen beim Verkaufspersonal zu korrekterem Verhalten während der Arbeit (Sensibilisierung). Diese länger anhaltende Wirkung wird durch Schulungen zur Problematik (Wissensvermittlung) noch verstärkt. Die Thematisierung via elektronische und Printmedien informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit sowie politische Instanzen und Branchenverbände. Der Einsatz der Testkäuferinnen und Testkäufer führt insbesondere in deren Schulklassen und in ihren Familien zu Gesprächen über einen bewussteren Umgang mit Alkohol und anderen legalen oder illegalen Genuss- und Suchtmitteln. Erfolgskontrolle Die Ergebnisse dieser Präventionsmassnahme lässt sich quantitativ und qualitativ erheben und auswerten. Eine Erfolgsmessung ist durch die Evaluation der protokollierten Alkohol- und Tabakverkäufe jederzeit möglich. Die Testkäufe/Scheinkäufe Jugendliche im Alter von 13 bis 15½ oder bis 17½ Jahren führen bei Alkohol- und Tabakverkaufsstellen sogenannte Scheinkäufe durch. Erwachsene Verantwortliche des Blauen Kreuzes und/oder Mitglieder der Gemeinde oder der Polizei begleiten sie dabei.

3 Personen- und Datenschutz Die Testkäuferinnen und Testkäufer werden nur in Gemeinden eingesetzt, zu denen sie keinerlei örtlichen Bezug haben. Die Handhabung der Ergebnisse bestimmt, ob auch Polizeikräfte oder andere Behördenmitglieder anwesend sind. Aus Gründen des Personenschutzes werden die Testkäufe anonym durchgeführt und protokolliert. Es werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Die Ergebnisse werden vertraulich behandelt. Fairness gegenüber dem Verkaufspersonal Jugendliche Testkäuferinnen und Testkäufer werden vor Einsatzbeginn durch eine obligatorische Schulung vorbereitet. Während des Testkaufs ist ein anständiges Auftreten selbstverständlich, und jederzeit muss auf Verlangen ein amtlicher Ausweis (ID oder Pass) vorgewiesen werden können. Fragen des Verkaufspersonals nach dem Alter müssen die Testkäuferinnen und Testkäufer immer wahrheitsgetreu beantworten. Dabei unterlassen die Jugendlichen alle äusserlichen Veränderungen, die ihr tatsächliches Alter verbergen könnten (keine besondere Schminke, Frisuren oder Kleidung etc.). Übermittlung und Publikation der Testkaufergebnisse Die Testkaufergebnisse sowie die erworbenen Alkohol- und Tabakartikel sind Eigentum des Auftraggebers. Die Testkaufprotokolle werden erfasst und dem Auftraggeber in tabellarischer und/oder grafischer Zusammenfassung übermittelt. Dieser kann die Ergebnisse publizieren und entscheidet über mögliche Massnahmen gegenüber den Verkaufsstellen, die illegale Verkäufe getätigt haben. Blaues Kreuz Alkohol- und Tabaktestkäufe Mit über für Gemeinden und Branchenverbände durchgeführten Testkäufen weist das Blaue Kreuz seine Organisations- und Fachkompetenz aus. Sämtliche Testkäufe werden nach standardisiertem Vorgehen durchgeführt, um die Verlässlichkeit und die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten sicherzustellen. Als gemeinnützige und politisch unabhängige Organisation protokollieren wir die Vorgänge bei den Verkaufsstellen und übermitteln dem Auftraggeber relevante Entscheidungsgrundlagen.

4 Testkaufvarianten und Kosten Testkäufe können als Alkohol- und/oder Tabaktestkäufe durchgeführt werden. Wir unterscheiden zwischen Testkäufen für vergorene Getränke und Mischgetränke und Spirituosen und Alkopops. Kombinationen der Testkäufe sind möglich. Eine Testkauftour beinhaltet mindestens sieben Verkaufsstellen. Unsere Preise beinhalten die Planung, Koordination, Durchführung und Protokollierung der Testkäufe sowie deren Auswertung. Dem Auftraggeber werden die Ergebnisse in tabellarischer und/oder grafischer Form per zugestellt. Verdeckte Testkäufe (VT) Die Jugendlichen überprüfen die Einhaltung des Gesundheitsgesetzes durch Scheinkäufe, deren Ergebnisse protokolliert werden. VT1 Testkauf eines Produkts* Es wird ein Scheinkauf von Bier, Spirituosen oder Tabakprodukten getätigt. VT2 Testkauf mehrerer Produkte* Es wird ein Scheinkauf von Bier und/oder Spirituosen und/oder Tabakprodukten getätigt. Aufgedeckte Testkäufe (AT) Das Verkaufspersonal wird unmittelbar nach dem Testkauf durch die Begleitperson über das Ergebnis informiert. Hat sich das Verkaufspersonal an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten, wird dies anerkennend erwähnt; bei Missachtung wird das Verkaufspersonal darüber informiert, dass mögliche Konsequenzen durch den Auftraggeber ausgesprochen werden können (insbesondere bei verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktionen durch die Polizei oder die Gemeinde). AT1 Testkauf eines Produkts* Es wird ein Scheinkauf von Bier, Spirituosen oder Tabakprodukten getätigt. AT2 Testkauf mehrerer Produkte* Es wird ein Scheinkauf von Bier und/oder Spirituosen und/oder Tabakprodukten getätigt. * Die Kosten (zuzüglich Fahrspesen und Warenaufwand) werden pro Verkaufsstelle kalkuliert. Bitte verlangen Sie einen Kostenvoranschlag. Einmalige Messung oder Monitoring Istzustand Der Auftraggeber lässt die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen überprüfen, ohne die Testkäufe unmittelbar aufdecken zu lassen, und verzichtet auf Sanktionen. Verkaufsstellen, die illegalerweise alkoholische Getränke und/oder Tabakprodukte verkauft haben, werden im Nachhinein schriftlich informiert. Auf mögliche zukünftige Konsequenzen kann dabei hingewiesen werden. Der einmalige Testkauf ermittelt den Istzustand. Monitoring Die Testkäufe werden wiederholt durchgeführt. Bei einer zweiten oder mehreren Testkauftouren zu einem späteren Zeitpunkt deckt die Begleitperson, ein anwesendes Behördenmitglied oder die Polizei den Scheinkauf auf. Die Verkaufsstellen werden über das Ergebnis des Testkaufs informiert. Sanktionen und/oder Schulungen können durch den Auftraggeber angekündigt oder als Massnahme angeordnet werden. Der wiederholte Testkauf (Monitoring) zeigt eine Entwicklung auf und ist aussagekräftiger. Testkäufe mit Aufdeckung können auch einmalig durchgeführt werden.

5 Ablaufbeispiel PLANUNGSPHASE DURCHFÜHRUNGSPHASE EVALUATIONSPHASE Der Auftraggeber bestimmt Das Blaue Kreuz führt Die Ergebnisse werden die zu prüfenden Verkaufsstellen Die Testkäufe durch. ausgewertet und die und Produktegruppen. Verkaufsstellen informiert. Das Blaue Kreuz organisiert Das Verkaufspersonal wird Der Auftraggeber entscheidet die Testkäufe. unmittelbar über die Ergebnisse über weitere Massnahmen informiert (Aufdeckung). (Schulung, Mahnung, Gebühr). ODER OPTIONAL kann die Verkaufsstelle Die Ergebnisse werden Wiederholung der Testkäufe vorab informiert werden. ausschliesslich an den (Monitoring). Auftraggeber übermittelt. Checkliste für den Auftraggeber Folgende Punkte müssen geklärt sein, damit wir für Sie Alkohol- und Tabaktestkäufe organisieren und durchführen können. Name und Adresse des Auftraggebers, Rechnungsadresse sowie Kontaktperson Welche Art des Testkaufs möchten Sie durchführen lassen? Sollen es verdeckte oder aufgedeckte Scheinkäufe, ein oder mehrere Produktgruppen sein? Bitte teilen Sie uns die Anzahl der Verkaufsstellen vier Wochen und deren Namen, Adressen und Öffnungszeiten bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Testkäufe in einer Excel-Datei mit. Begleitung der Testkaufenden durch Mitglieder der Gemeinde oder Polizei erwünscht? Falls ja, teilen Sie uns bitte den Treffpunkt mit. Werden die Betriebe über die Durchführung von Testkäufen vorinformiert? Haben Verkaufsstellen und deren Mitarbeitende bei illegalen Verkäufen Sanktionen zu erwarten? Ist ein Schulungsangebot für das Verkaufspersonal, beispielsweise in Zusammenarbeit mit einer regionalen Präventionsstelle erwünscht? Die Resultate werden sowohl Ihrer regionalen Präventionsstelle übermittelt als auch in Form einer anonymisierten Zusammenfassung an das Blaue Kreuz der Schweiz, das im Auftrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung eine nationale Statistik führt. Stimmen Sie dem zu?

6 Blaues Kreuz Kantonalverband Zürich Mattengasse 52 Postfach Zürich Fachstelle für Suchtprävention Mattengasse Zürich Blaues Kreuz Alkohol- und Tabaktestkäufe Mattengasse Zürich Ihre Spende ist uns willkommen. PC-Konto IBAN CH

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