Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Falkensee. 24. Jahrgang Falkensee, 15. Januar 2014 Nr. 1

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1 I Falkenseer Stadtspiegel Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Falkensee 24. Jahrgang Falkensee, 15. Januar 2014 Nr. 1 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 Übersicht zum geltenden Satzungsrecht der Stadt Falkensee (Stand: 26. November 2013) Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Falkensee vom 15. Januar 2014 Nichtamtliche Bekanntmachungen S. I S. II S. IV Nachrichten aus Stadt und Rathaus (von Rückseite zu lesen) u. a. Ausstellungen, Konzerte, Lesungen Stadt bietet Grundstücke zum Verkauf an Impressum, Falkenseer Stadtspiegel S. XI S. VIII Auflage: Exemplare Herausgeber: Stadt Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee. V.i.S.d.P.: Heiko Müller, Bürgermeister, Tel.: Herstellung: Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh, Karl-Liebknecht-Straße 24 25, Potsdam (Golm), Tel.: , Fax: Bezugsmöglichkeiten/Vertrieb/Erscheinen: Das, Falkenseer Stadtspiegel wird einmal im Monat kostenlos an die Haushalte verteilt. Außerdem liegt es u. a. hier zur Abholung bereit: Rathaus, Falkenhagener Straße 43/49; Bürgeramt, Poststraße 31; Haus am Anger, Falkenhagener Straße 16; Museum und Galerie Falkensee, Falkenhagener Straße 77; Stadtbibliothek, Am Gutspark 5; Bürgerservice Landkreis Havelland, Dallgower Straße 9, und Kulturhaus Johannes R. Becher, Havelländer Weg 67. Für weitere Interessenten besteht die Möglichkeit, sich in die Verteilerliste aufnehmen zu lassen. Dazu melden Sie sich bitte im Rathaus Falkensee, Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit, Falkenhagener Straße 43/49, Telefon: , pressestelle@falkensee.de. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 Die Abgabenbescheide über die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und der Grundsteuer B (Grundvermögen), die im Kalenderjahr 2013 erstellt wurden, bzw. die den Steuerpflichtigen zuletzt bekannt gegebenen Abgabenbescheide gelten auch für die folgenden Jahre ( 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes). Der Bescheid ist von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn die Abgabepflicht entfällt oder sich die Berechnungsgrundlage oder die Höhe des Abgabebetrages ändert. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2014 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2014 zugegangen wäre. Der Steuer pflichtige hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. Somit die Bitte an alle Steuerpflichtigen: Nicht auf den Abgabenbescheid 2014 warten. Für persönliche Rückfragen zur Steuerfestsetzung steht Ihnen die Kämmerei/Steuern und Gebühren innerhalb der Sprechzeiten Dienstag von Mittwoch von Donnerstag von und Freitag Uhr Uhr Uhr nur nach Vereinbarung zur Verfügung. Darüber hinaus können auch Auskünfte unter der Telefonnummer 03322/ , Fax 03322/ , steuern@falkensee.de eingeholt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Falkensee Der Bürgermeister, Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Falkensee, 2. Januar 2014 gez. Heiko Müller, Bürgermeister

2 II Übersicht zum geltenden Satzungsrecht der Stadt Falkensee (ausgenommen Satzungen zu B-Plänen bzw. VBB-Plänen) (Stand: 26. November 2013) Inhalt der Satzung Beschluss-Nr. vom erschienen im Amtsblatt Satzung über das Auf- und Abstellen von 81/15/ Nr. 7, Ausgabe Februar 1992 Wohnwagen u. Zelten im Stadtgebiet F'see Gestaltungssatzung zum Schutz des Dorfangers von Falkensee 112/17/ Nr. 11, Ausgabe Juli/Aug Änderungsbeschluss zu 8,11,14 und /25/ Nr. 17, Ausgabe Februar 1993 Satzung zur Entgeltregelung für 134/38/ Nr. 26, Ausgabe Dezember 1993 Parkgebühren Satzung über die Erhebung von 214/13/ Nr. 43, Ausgabe April 1995 Erschließungsbeiträgen (Straßenneubau) Nr. 2, Ausgabe Februar 2006 Satzung über die Aufrechterhaltung 02/22/ Nr. 52, Ausgabe März 1996 öffentlichen Sicherheit und Ordnung an, auf und über den Straßen und Anlagen des Stadtgebietes Satzung zum Schutz des Lindenweiher 35/24/ Nr. 54, Ausgabe Mai 1996 Neufassung der Trinkwasserversorgungs- 95/27/ Nr. 57, Ausgabe Aug./Sept satzung (Trinkwassergrundsatzung) Nr. 10, Ausgabe Oktober 2005 Kompostsatzung 98/27/ Nr. 113, Ausgabe August 2001 Kostenordnung für Ersatzvornahmen 85/36/ Nr. 8, Ausgabe August 2002 SG Technik/Grünflächenamt Kitabeitragssatzung 144/39/ Nr. 1, Ausgabe Januar 2003 Entgeltregelung der Stadt Falkensee 04/40/ Nr. 3, Ausgabe März 2003 für öffentliche Einrichtungen Benutzungsgebührensatzung für den Falken-, 58/42/ Nr. 5, Ausgabe Mai 2003 hagener See, den Neuen See sowie deren Uferbereiche Benutzerordnung für den Falkenhagener-, 107/45/ Nr. 8, Ausgabe August 2003 den Neuen See sowie deren Uferbereiche Entgeltregelung der Stadt Falkensee für die 108/45/ Nr. 8, Ausgabe August 2003 Benutzung der Festwiese im Gutspark und des Stadthallenvorplatzes Gebührensatzung der Stadt Falkensee für 94/07/ Nr. 7, Ausgabe Juli 2004 die Gebührenerhebung der Obdachlosenunterkünfte Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen 158/10/ Nr. 11, Ausgabe November 2004 an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Falkensee Baumschutzsatzung 187/11/ Nr. 1, Ausgabe Januar 2005 Satzung für Werbeanlagen (Werbesatzung) 210/12/ Nr. 4, Ausgabe April 2005 der Stadt Falkensee Verordnung zur Bekämpfung von Verunstal- 26/15/ Nr. 4, Ausgabe April 2005 tungen durch Farbschmierereien Ordnungsbehördliche Verordnung zur 103/19/ Nr. 9, Ausgabe September 2005 generellen Leinenpflicht für Hunde auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Falkensee Seniorenbeiratssatzung der Stadt Falkensee 42/25/ Nr. 5, Ausgabe Mai 2006 Wahlordnung für den Seniorenbeirat 55/26/ Nr. 5, Ausgabe Mai 2006

3 III Inhalt der Satzung Beschluss-Nr. vom erschienen im Amtsblatt Satzung über die Erhebung von Kosten- 01/32/ Nr. 3, Ausgabe März 2007 ersatz für Grundstückszufahrten mit Gehoder Radwegüberfahrten (KEZufS) Ordnungsbehördliche Verordnung über die 39/34/ Nr. 4, Ausgabe April 2007 Bekämpfung von Lärm in der Stadt Falkensee Stellplatzsatzung der Stadt Falkensee 103/37/ Nr. 9, Ausgabe September 2007 Schulbezirkssatzung der Stadt Falkensee 184/41/ Nr. 12, Ausgabe Dezember 2007 Archivsatzung der Stadt Falkensee 08/42/ Nr. 2, Ausgabe Februar 2008 Hauptsatzung der Stadt Falkensee 22/05/ Nr. 3, Ausgabe März 2009 Einwohnerbeteiligungssatzung der Stadt 23/05/ Nr. 3, Ausgabe März 2009 Falkensee Jugendparlamentssatzung der Stadt Falkensee 02/13/ Nr. 2, Ausgabe Februar 2010 Wahlordnung für das Jugendparlament 03/13/ Nr. 2, Ausgabe Februar 2010 Satzung zum Fernwärmevorranggebiet 06/13/ Nr. 2, Ausgabe Februar 2010 der Stadt Falkensee Hundesteuersatzung 13/14/ Nr. 3, Ausgabe März 2010 Entschädigungssatzung der SVV Falkensee 22/15/ Nr. 4, Ausgabe April 2010 Satzung über die Erhebung von Beiträgen 57/20/ Nr. 11, Ausgabe November 2010 für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbau-Beitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Erschlie- 71/21/ Nr. 12, Ausgabe Dezember 2010 ßungsbeiträgen (Straßenneubau) Satzung der Stadt Falkensee für die 78/29/ Nr. 11, Ausgabe November 2011 zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwasserbeseitigungssatzung SchmuwaS)- Satzung über die Erhebung von Anschluss- 80/29/ Nr. 11, Ausgabe November 2011 beiträgen für Abwasser in der Stadt Falkensee (Anschlussbeitragssatzung AnBeitrS) Sondernutzungsgebührensatzung 82/29/ Nr. 11, Ausgabe November 2011 Vergnügungssteuersatzung für 81/29/ Nr. 12, Ausgabe Dezember 2011 entgeltliche Benutzung von Spielgeräten Betriebssatzung für den Eigenbetrieb 92/30/ Nr. 12, Ausgabe Dezember 2011 Abwasserbeseitigung der Stadt Falkensee Straßenreinigungssatzung 95/30/ Nr. 12, Ausgabe Dezember 2011 Straßenreinigungsgebührensatzung 96/30/ Nr. 12, Ausgabe Dezember 2011 Satzung über die Erhebung von Kosten- 28/34/ Nr. 5, Ausgabe Mai 2012 ersatz für Grundstückszufahrten und Gehund Radwegüberfahrten (KEZufS) Verwaltungsgebührensatzung 35/35/ Nr. 6, Ausgabe Juni 2012 Satzung über den Kostenersatz und die 36/35/ Nr. 6, Ausgabe Juni 2012 Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Falkensee Satzung über die stadteigenen Friedhöfe 103/39/ Nr.12, Ausgabe Dezember 2012 in Falkensee (Friedhofssatzung) Friedhofsgebührensatzung 104/39/ Nr.12, Ausgabe Dezember 2012 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr /47/ Nr. 11, Ausgabe November 2013 Gebührensatzung für die Abwasserbesei- 89/47/ Nr. 11, Ausgabe November 2013 tigung der Stadt Falkensee (Abwassergebührensatzung AbwGebS)

4 Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Falkensee vom 15. Januar 2014 IV Gemäß 26 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und 31 Absatz 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt: I. Wahltermin für die Hauptwahl sowie die Wahlzeit II. Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2014 vom 4. September 2013 finden die Wahlen (Hauptwahlen) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkensee, am Sonntag, den 25. Mai 2014 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Nachdem der Minister des Innern die Wahltermine für die vorgenannte Hauptwahl durch Rechtsverordnung bestimmt hat, fordere ich gemäß 31 Absatz 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Wahl möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin: A. Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkensee 1. Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter Es sind insgesamt 36 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu wählen. 2. Wahlkreise Die Stadtverordnetenversammlung Falkensee hat durch Beschluss das Wahlgebiet ( Einwohner) in folgende vier Wahlkreise eingeteilt: Wahlkreis 1: (9.996 Einwohner); Wahlkreis 2: ( Einwohner); Wahlkreis 3: (9.605 Einwohner) und Wahlkreis 4: ( Einwohner). 3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist 3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus. 3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis Donnerstag, den 20. März 2014, 12 Uhr, bei dem Wahlleiter der Stadt Falkensee Stadt Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee schriftlich eingereicht werden.

5 V 4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist dem Wahlleiter der Stadt Falkensee durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis Donnerstag, den 20. März 2014, 12 Uhr, schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, bei Wählergruppen von der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein. 5. Einreichung von wahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung kann mehrere wahlkreisbezogene Wahlvorschläge (je eine Liste für die einzelnen Wahlkreise) einreichen. Die Entscheidung über die Einreichung von wahlkreisbezogenen Wahlvorschlägen trifft bei einer Partei oder politischen Vereinigung der für das Wahlgebiet zuständige Gebietsvorstand (oder wenn ein solcher Vorstand nicht besteht, der Vorstand der nächsthöheren Gliederung) und bei Wählergruppen die oder der Vertretungsberechtigte. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können nur einen wahlkreisbezogenen Wahlvorschlag einreichen, sie stehen nur in diesem Wahlkreis zur Wahl. 6. Inhalt der Wahlvorschläge 6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5 a zu 32 Absatz 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge, b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt, c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zu- sätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben, e) den Namen des Wahlgebietes und die Bezeichnung des Wahlkreises. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten. 6.2 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Ein wahlkreisbezogener Wahlvorschlag darf höchstens insgesamt 13 Bewerberinnen und Bewerber enthalten. 6.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikationsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. 6.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von der oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihr beteiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers muss von dieser oder diesem unterzeichnet sein. 6.5 Wichtige Beschränkungen Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkensee benannt sein. Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 7. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder Bewerber 7.1 Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: a) Die Bewerberin oder der Bewerber muss gemäß 11 BbgKWahlG wählbar sein. b) Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch eine Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8).

6 c) Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7 a zu 32 Absatz 5 Nummer 1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat die Bewerberin oder der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem ihre oder seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass sie oder er parteilos ist. Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. 7.2 Zur Wählbarkeit Wählbarkeit von Deutschen Gemäß 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am 25. Mai 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Deutsche oder ein Deutscher ist nach 11 Absatz 2 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern Gemäß 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern), die am 25. Mai 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger ist nach 11 Absatz 3 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt. 7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist mir für jede Bewerberin und für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8 a zu VI 32 Absatz 5 Nummer 2 BbgKWahlV einzureichen, dass die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8 c zu 32 Absatz 5 Nummer 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. 8. Zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß 33 BbgKWahlG 8.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder politischen Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). 8.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Organisation hat, können die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge auch durch die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Havelland wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte bestimmt werden. 8.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppe sowie ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger (Anhängerinnen- und Anhängerversammlung) der Wählergruppe in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängerinnen und Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend. 8.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listenvereinigung sowie ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des 33 BbgKWahlG sinngemäß. 8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung oder der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens

7 VII dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden. 8.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Delegierten für die Delegiertenversammlung vorschlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteiligen. 8.7 Über die Mitglieder-, Anhängerinnen- und Anhänger- oder Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9 a zu 32 Absatz 5 Nummer 4 BbgK-WahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten sowie das Ergebnis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben die Leiterin oder der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten gemäß 33 Absatz 5 BbgKWahlG beachtet worden sind. 9. Unterstützungsunterschriften 9.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im 17. Deutschen Bundestag oder im 5. Landtag Brandenburg durch mindestens eine im Land Brandenburg gewählte Abgeordnete oder durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oder im Kreistag des Landkreises Havelland durch mindestens eine Kreistagsabgeordnete oder durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Stadtverordnetenversammlung Falkensee durch mindestens eine Stadtverordnete oder durch mindestens einen Stadtverordneten seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 9. September 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Havelland durch mindestens eine Kreistagsabgeordnete oder durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Stadtverordnetenversammlung Falkensee durch mindestens eine Stadtverordnete oder durch mindestens einen Stadtverordneten seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Listenvereinigungen, wenn min- destens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen wenigstens eine der in Nummer oder genannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern, die am 9. September 2013 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Havelland oder in der Stadtverordnetenversammlung Falkensee vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit. 9.2 Wichtige Hinweise Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht nach der vorstehenden Nummer 9.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind im Falle eines wahlkreisbezogenen Wahlvorschlags für den Wahlkreis 1 mindestens 10 Unterstützungsunterschriften von im Wahlkreis 1 wahlberechtigten Personen, im Falle eines wahlkreisbezogenen Wahlvorschlags für den Wahlkreis 2 mindestens 20 Unterstützungsunterschriften von im Wahlkreis 2 wahlberechtigten Personen, im Falle eines wahlkreisbezogenen Wahlvorschlags für den Wahlkreis 3 mindestens 10 Unterstützungsunterschriften von im Wahlkreis 3 wahlberechtigten Personen und im Falle eines wahlkreisbezogenen Wahlvorschlags für den Wahlkreis 4 mindestens 20 Unterstützungsunterschriften von im Wahlkreis 4 wahlberechtigten Personen beizufügen Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahlberechtigten Person ist spätestens bis zum Mittwoch, den 19. März 2014, 16 Uhr, bei der Wahlbehörde, Stadt Falkensee, Zentrale Dienste (Raum 15), Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee zu leisten. Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einer Notarin oder einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausgegebenen Unterschriftenlisten (siehe Nummer 9.2.3) sind der Wahlbehörde (Stadt Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee) spätestens bis zum Mittwoch, den 19. März 2014, 16 Uhr, vorzulegen.

8 Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu 32 Absatz 4 Nummer 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen: Die Formblätter werden von mir auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde, Stadt Falkensee, Zentrale Dienste (Raum 15), Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee aufgelegt. Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, anzugeben. Außerdem hat der Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge gemäß 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind, oder eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Reihenfolge vorzulegen. Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen anzugeben. Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers ist die Bezeichnung Einzelwahlvorschlag anzugeben. Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter den vorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für die Unterzeichnung des Wahlvorschlags bei einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einer Notarin oder einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Reihenfolge nach 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterstützungsunterschriften sind ungültig Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkensee unterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese Wahl geleisteten Unterstützungsunterschriften ungültig Wahlkreisbezogene Wahlvorschläge dürfen nur von den in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterzeichnet werden. Hat eine Person einen wahlkreisbezogenen Wahlvorschlag unterzeichnet, der für einen Wahlkreis gilt, in dem sie nicht wahlberechtigt ist, so ist ihre Unterschriftsleistung ungültig Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Un- VIII terzeichnung gegeben sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig Neben der Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift der unterzeichnenden Person sowie das Datum der Unterschriftsleistung anzugeben. Die unterzeichnende Person hat sich vor der Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zurücknahme gültiger Unterstützungsunterschriften ist wirkungslos Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kann eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die Unterschriftsleistung vornimmt. Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einer oder einem Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, den 17. März 2014, 16 Uhr, schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt werden Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf der von mir aufgelegten oder ausgegebenen Unterschriftenliste leisten, zu vermerken, dass sie im betreffenden Wahlkreis (im Falle eines wahlkreisbezogenen Wahlvorschlags) zum Zeitpunkt ihrer Unterschriftsleistung wahlberechtigt sind. 10. Mängelbeseitigung Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 20. März 2014, 12 Uhr, können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass ihre oder seine Identität nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, können bis zu der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge ( 37 Absatz 1 BbgKWahlG) beseitigt werden. 11. Zulassung der Wahlvorschläge Der Wahlausschuss beschließt am 26. März 2014 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf 37 BbgKWahlG sowie 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen. III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke werden von mir beschafft und können bei mir angefordert werden. gez. Sebastian Pioch Wahlleiter Ende der amtlichen Bekanntmachungen

9 IX Nachrichten aus Stadt und Rathaus Falkenseer Stadtspiegel Falkensee, 15. Januar 2014 Liebe Falkenseerinnen und Falkenseer, ich wünsche Ihnen ein frohes, gesundes und ereignisreiches Jahr Das Team der Stadtverwaltung Falkensee und ich stehen Ihnen auch im neuen Jahr mit Rat und Tat zur Seite. Mögen sich all Ihre Wünsche für 2014 erfüllen. Ihr Heiko Müller Bürgermeister Dreamdaddys und ihre Töchter begeistern bei renommierter Turnveranstaltung Emil und Emilia waren die Namen 2013 in Falkensee 15 Showgruppen mit etwa 300 Sportlerinnen und Sportlern traten am 16. Dezember 2013 bei der großen BTB- Rocks -Show auf, die vom Berliner Turn- und Freizeitsport-Bund veranstaltet wurde. Auf der Musical-Bühne im Theater am Potsdamer Platz präsentierten die Gruppen zu den größten Hits der Rockgruppe Queen spektakuläre Choreografien. Auch die Dreamdaddys und ihre Töchter vom TSV Falkensee zeigten ein vier-minütiges Programm zu dem Hit Hammer To Fall und erhielten großen Beifall von den insgesamt 1500 Zuschauern. Der nächste Auftritt steht für die Falkenseer bereits am 19. Januar 2014 an. Ab 14 Uhr eröffnen sie Europas erfolgreichste Turn-Show in der ausverkauften Max-Schmeling- Halle. Der Auftritt vor rund Zuschauerinnen und Zuschauern ist der Höhepunkt in der Geschichte der Gruppe. Bild: Juri Reetz 275 Mädchen und Jungen aus Falkensee erblickten im vergangenen Jahr das Licht der Welt. Es gab auch in 2013 wieder mehr Jungs (140) als Mädchen (135). Sieben von ihnen schnupperten als Hausgeburt tatsächlich gleich Falkenseer Luft. Die Spitzenpositionen bei den Falkenseer Vornamen führen Emil (6) bei den Jungen und Emilia (5) bei den Mädchen an. Auf Platz zwei folgen bei den Jungs Louis/Luis, Elias, Max und Theodor (je 4), bei den Mädchen Leni, Leonie und Marie (je 4). Linus bei den Jungs und Mia und Hannah bei den Mädchen belegen Platz 3. Jeweils dreimal wurden ihre Vornamen vergeben. Besondere Namen sind auch wieder vertreten: Enna, Flora, Svea und Pria bei den Mädchen und Lias, Jesko, Finnjan und Iven bei den Jungen.

10 Seniorenbeirat berät im Bürgeramt Jeden ersten Dienstag im Monat von 10 bis 12 Uhr berät eine Vertreterin oder ein Vertreter des Seniorenbeirates im Bürgeramt in der Poststraße 31 (Raum 1.22). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Feste Themenschwerpunkte, wie altersgerechtes Wohnen, Angebote für Senioren und Älter werden in Falkensee hat der Seniorenbeirat bewusst nicht gesetzt, um besser auf die Anliegen der Ratsuchenden eingehen zu können. Jegliche Probleme oder Sorgen können mit den Vertretern besprochen werden. Alle weiteren externen Beratungsangebote im Falkenseer Bürgeramt können Interessierte auf der städtischen Internetseite (linke Menüleiste Menüpunkt Bürgeramt Unterpunkt Beratungsangebote) nachlesen, direkt beim Informationsteam im Bürgeramt erfragen (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer ) oder im Falkenseer Amtsblatt vom August nachlesen. Tag der offenen Tür an Falkensees weiterführenden Schulen X Für viele Falkenseer Schülerinnen und Schüler steht nach den diesjährigen Sommerferien traditionell der Wechsel auf eine weiterführende Schule bevor. Eine gute Gelegenheit sich über die zukünftigen Schulen zu informieren bieten im Januar die Tage der offenen Türen aller weiterführenden Schulen in Falkensee. Unentschlossene können sich gemeinsam mit Eltern, Familien und Freunden Angebote und Räumlichkeiten der einzelnen Schulen anschauen, einen besseren Einblick erhalten und dann eine Entscheidung fällen. Auch diejenigen, die schon genaue Vorstellungen haben, können sich mit ihrer Wunschschule vertraut machen und erste Eindrücke sammeln. Die Oberschule Falkensee öffnet am Samstag, 18. Januar, von 9 bis 13 Uhr ihre Türen, ebenso wie das Lise- Meitner-Gymnasium von 9.30 bis Uhr. Am 24. Januar empfängt das Team des Vicco-von-Bülow-Gymnasiums von 16 bis 20 Uhr alle Interessierten in seinen Räumlichkeiten. Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe I. Kant öffnet am Samstag, 25. Januar, von 9 bis 14 Uhr ihre Pforten. Die Neuauflage des Falkenseer Stadtplans ist da In neuem Format und mit integrierter Parkscheibe ist der neue Faltplan vom Falkenseer Stadtgebiet ab sofort im Bürgeramt erhältlich. In dem vom Städte-Verlag herausgegebenen Stadtplan sind neben den eingezeichneten Kultureinrichtungen, Schulen, Kitas, Sportstätten und sonstigen öffentlichen Gebäuden erstmals auch Buslinien verzeichnet. Die integrierte Parkscheibe kann Sternsinger segnen das Rathaus Mit Gesang und Gebeten wünschten Anfang Januar Johannes, Elisabeth, Maximilian und Jannik, vier Sternsinger der katholischen Pfarrgemeinde Sankt Konrad, gemeinsam mit Pfarrer Clemens Pullwitt Bürgermeister Heiko Müller ein fröhliches und gesegnetes neues Jahr. Junge Mitglieder der Gemeinde besuchten traditionell in den ersten Januar-Tagen Falkenseer Einwohner, versahen Türen und Türrahmen mit der diesjährigen Segensbitte 20*C+M+B+14 und sammelten Spenden für Flüchtlingskinder in Malawi. bedenkenlos auch als solche verwendet werden. Das Falkenseer Ordnungsamt ist informiert und erkennt die Parkscheibe, sofern sie gut sichtbar platziert ist, an. Über 40 Falkenseer Firmen haben den Druck des Stadtplans ermöglicht, der sich, wie auch bei den letzten Auflagen, durch Anzeigen finanzierte. Die Stadt sagt herzlich Danke! Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) Neue Kontodaten der Stadt Falkensee Überweisungen und Lastschriften werden bis 1. Februar 2014 zu einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) umgestellt. Die neuen einheitlichen Verfahren gelten in 32 Teilnehmerstaaten. Die Kontonummer wird durch den IBAN (International Bank Account Number) und die BLZ von dem BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. Zusammen mit der IBAN als internationale Kontonummer bildet er die Daten, die zur Identifizierung eines Kontos im Rahmen von SEPA benötigt werden, um sowohl im nationalen als auch internationalen Zahlungsverkehr eine/n Empfänger/in einwandfrei zu identifizieren. Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise die Überweisung der Grundsteuer (siehe amtlicher Teil) oder Kitagebühren an die Stadt Falkensee tätigen, nutzen zukünftig bitte die neuen Kontodaten: IBAN: DE BIC: WELADED1PMB Bei einer Überweisung ist das jeweilige Kassenzeichen (siehe Bescheid) anzugeben. Für die Bereiche Vollstreckung, Abwasser und Trinkwasser sind andere Bankverbindungen vorhanden. In diesen Fällen ist immer der vorliegende Bescheid zu prüfen.

11 XI Ausstellungen, Konzerte, Lesungen Die Falkenseer Kulturlandschaft hat auch im neuen Jahr wieder Einiges zu bieten Wie wäre es im neuen Jahr 2014 denn mal wieder mit einem Ausstellungsbesuch, einem Konzert oder einer literarischen Lesung? Die Veranstaltungskalender des Museums und Galerie Falkensee, des Kulturhaus Johannes R. Becher und der Stadtbibliothek bieten Interessierten gute Gelegenheiten in die Falkenseer Kulturlandschaft einzutauchen. Im Folgenden finden Sie Auszüge aus den einzelnen Veranstaltungskalendern, welche Sie in Gänze im Internet auf der jeweiligen Homepage der Einrichtungen ( oder der städtischen Internetseite finden, ebenso wie die Angebote des Creativen Zentrums Haus am Anger ( Alle Angaben zu den Veranstaltungen sind ohne Gewähr! Museum und Galerie Falkensee 17. Januar bis 6. April Kindheitsbilder Alltagsfotografie in Brandenburg seit 1848 Eine Ausstellung des Brandenburgischen Literaturbüros in Zusammenarbeit mit dem HBPG, Potsdam. 14. Februar, 19 Uhr Fundus mal anders Gabriele Helbig und Bert Krüger präsentieren aus der Sammlung des Museums der Stadt Falkensee Neues und Sagenhaftes. 11. April bis 1. Juni Druckgrafik No.3 mit Arbeiten von: Heinz Bert Dreckmann, Jürgen Gerhard, Gerhard Guse, Stephan Fuchs, Adolf Haferland und ausgewählten Arbeiten aus der Sammlung von Otto Gransitzki 3. und 4. Mai, jeweils von Uhr Offene Ateliers im Havelland 17. und 18. Mai 3. Falkenseer Museumstage und Internationaler Museumstag Falkensee und seine Denkmäler Öffnungszeiten: Samstag Uhr und Sonntag Uhr 13. Juni bis 24. August Alles aus Plaste Versprechen und Gebrauch in der DDR Eine Ausstellung des Dokumentationszentrums der Alltagskultur der DDR, Eisenhüttenstadt 23. August, 21 Uhr 4. Open-Air-Kino-Sommernacht in Falkensee, Festwiese am Gutspark Ein Lord am Alexanderplatz Filmkomödie, DEFA August bis 12. Oktober Unter Strom Skulpturen von Knuth Seim 14. September, ab 14 Uhr 18. Backofenfest zum Tag des offenen Denkmals 17. Oktober bis Januar 2015 Dialoge Frauke Gerhard und Jürgen Gerhard 25. Oktober, 13 bis 20 Uhr (Sonderöffnungszeit) Feuer und Flamme für unsere Museen Aktionstag der Museen im Havelland Kulturhaus Johannes R. Becher 26. Januar, 16 Uhr Erzählerische Gestaltung des Lebens von Gotthold Ephraim Lessing 16. Februar, 16 Uhr Kabarett Zwischen Tür und Angel(a) mit Lothar Bölck 22. März, 16 Uhr Irish Folk & Dance mit Jacks Friends 27. April, 16 Uhr Jenny und Eleanor Marx: Zwei Frauen im Schatten eines Genies. Lit.-musik. Programm mit Gisela M. Gulu, Beatrice Bergner und Claudia Tesorino 29. Juni, 16 Uhr Hofkonzert: Café del mundo. Spanische Gitarren, begleitet von Saxophon und Flöte 24. August, 16 Uhr Hofkonzert mit der Brandenburgischen Big Band 17. September, 15 Uhr Info-Café: 3-D-Diashow Schottland mit Karl Amberg 8. Oktober, 14 bis 18 Uhr Winzerfest für Senioren mit Axel Szigat 7. Dezember, 16 Uhr Lit.-musik. Programm: Weihnachten im alten Berlin mit Antje und Martin Schneider Stadtbibliothek Falkensee 31. Januar, 9.30 Uhr Lesestart Eine Veranstaltung mit Vorlese- und Leseangeboten 3. bis 7. Februar, 10 bis 12 Uhr Ferien-Schreibwerkstatt mit Irmtraut Bruhn-Knarr 12. Februar, 13 Uhr Vorlesewettbewerb der Schulsieger Stadtentscheid 17. Februar, 19 Uhr Gesundheitsvortrag Rücken 21. Februar, 15 Uhr Märchenstunde

12 XII Stadt Falkensee bietet Grundstücke zum Verkauf an Brahmsallee 8 Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 6 Die Stadt Falkensee beabsichtigt, den hälftigen Miteigentumsanteil des Grundstückes Brahmsallee 8 in Falkensee (Gemarkung Falkensee, Flur 25, Flurstücke 153 und 154) zu verkaufen. Der Verkauf erfolgt gemeinsam mit dem Miteigentümer. Das Grundstück hat eine Fläche von insgesamt 793 m² und liegt im Wohngebiet Falkenhöh. Es handelt sich um ein Eckgrundstück, welches sich an der Brahmsallee an einer befestigten Straße und anliegend an der Gluckallee an einer unbefestigten Straße befindet. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus und Nebengelass bebaut. Das Objekt ist nicht vermietet. Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot, mindestens jedoch zum Preis von ,00 Euro. Die Stadt Falkensee beabsichtigt, das Grundstück Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 6 in Falkensee (Gemarkung Falkensee, Flur 2, Flurstück 216) zu verkaufen. Das Grundstück hat eine Fläche von 1569 m² und liegt im Wohngebiet Falkenhain. Es befindet sich an einer befestigten Straße und ist bebaut. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut, es besteht ein unbefristeter Mietvertrag. Das Grundstück ist voll erschlossen. An dem Gebäude sind Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturarbeiten notwendig. Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot, mindestens jedoch zum Preis von ,00 Euro. Wichtige Informationen zum weiteren Vorgehen des Verkaufs Berücksichtigen Sie bitte neben dem Kaufpreis auch weitere Neben- und Folgekosten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Kosten für den Grundstückskaufvertrag und seine Durchführung, die vom Verkäufer verauslagten Kosten für die Wertermittlung und Publikation des Grundstückangebots, Grunderwerbsteuer u.s.w. Eine Verpflichtung zur Veräußerung zum Höchstgebot besteht nicht. Sie steht unter dem Entscheidungsvorbehalt der Stadtverordnetenversammlung bzw. ihres Hauptausschusses. Für Rückfragen zum Objekt oder Besichtigungstermin wenden Sie sich bitte an die Stadt Falkensee, Recht/Immobilien, Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee (Tel: 03322/ /136, Fax: 03322/ , immobilien@falkensee.de) Ihr Angebot richten Sie bitte bis zum 12. März 2014 in einem verschlossenen und mit Verkauf Brahmsallee 8 oder Verkauf Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 6 gekennzeichneten Umschlag an die Stadt Falkensee, Dezernat I/Recht, Allgemeine und Finanzverwaltung, Falkenhagener Straße 43/49 in Falkensee.

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