ZWA Thüringer Holzland und AZV Gleistal. Kleinkläranlagen im ländlichen Raum BEKANNTMACHUNG AUSGABE: 2013
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- Fritzi Insa Gerstle
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1 BEKANNTMACHUNG AUSGABE: 2013 Thüringer Holzland und Gleistal Kleinkläranlagen im ländlichen Raum Als Alternative zu zentralen Kläranlagen liegt die Perspektive für die Abwasserreinigung vieler Grundstücke im ländlichen Raum in der Herstellung und Betreibung grundstückseigener Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik ( Vollbiologie ). Dazu möchten wir Sie informieren. Anforderungen an Kleinkläranlagen und Funktionsweise Schritte zum Bau Kostenbeispiele Rechtliche Grundlagen
2 Sauberes Abwasser eine Investition in die Zukunft Unsere Region bietet für alle, die hier leben, ein wunderbares Umfeld: historische Bauten, bewaldete Berge, weite Wiesen und Felder, reizvolle Täler mit Bächen, Teichen und einladenden Dörfern. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Wasser als wesentlichem Baustein unseres Lebens und wichtigstem Lebensmittel überhaupt. Das gilt es nicht nur zu erhalten sondern zu verbessern, damit es für alle eine Heimat bleibt, in der es sich lohnt zu leben und zu arbeiten. Auch unsere Kinder und Enkel sollen sich daran noch erfreuen. Deshalb müssen wir schon heute daran arbeiten. Der Gewässerschutz ist die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung. Wesentlicher Bestandteil für den Gewässerschutz ist die Behandlung des Abwassers nach dem Stand der Technik. In den Städten und Gemeinden der Verbandsgebiete wurden deshalb seit 1990 neue Kläranlagen und Kanäle gebaut. Der Mitteleinsatz für diese umfangreichen Investitionen erfolgte nach den gesetzlichen Anforderungen und unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Verbände. In vielen ländlich geprägten Gebieten sind jedoch auf Grund der sehr kleinteiligen Siedlungsstrukturen, verbunden mit dem immens hohen finanziellen und technischen Aufwand, zentrale Lösungen unwirtschaftlich. Beth Orick - Fotolia Die Perspektive für die Abwasserreinigung vieler Grundstücke in diesen Gebieten wird in der Herstellung und Betreibung grundstückseigener Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik ( Vollbiologie ) liegen. Die bereits vorhandenen Kleinkläranlagen entsprechen in der Regel nicht oder nicht mehr den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und verunreinigen die Gewässer. 02 Thüringer Holzland und Gleistal informieren I Ausgabe: 2013
3 Der Gesetzgeber hat hierfür entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen und plant die Fortschreibung des Förderprogramms für Kleinkläranlagen. Die Rechtsgrundlage ist die Thüringer Kleinkläranlagenverordnung, die durch die Unteren Wasserbehörden der Landkreise durchgesetzt wird. Dies erfolgt in Form von Sanierungsanordnungen, welche die Zweckverbände und die Grundstückseigentümer als Direkteinleiter zum Handeln verpflichtet. Da diese uns auferlegten gesetzlichen Vorgaben nur im Miteinander zwischen dem Thüringer Holzland bzw. dem Gleistal und Ihnen erfüllt werden können, möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten nützliche Informationen rund um das Thema Kleinkläranlagen geben sowie Beratung und Unterstützung anbieten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Thüringer Holzland Ihr Gleistal Hans-Peter Perschke Verbandsvorsitzender Erhard Kunze Verbandsvorsitzender Steffen Rothe Werkleiter 03
4 Kleinkläranlagen Anforderungen, Funktionsweise, Aufbau Anforderungen an Kleinkläranlagen Unter Kleinkläranlagen versteht man Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser für maximal 50 Einwohner bzw. 8 m³/tag. Die Kleinkläranlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen (vollbiologisches Reinigungsverfahren) und über eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik verfügen. Funktionsweise und Aufbau einer Kleinkläranlage Vollbiologische Kleinkläranlagen bestehen in der Regel aus einer mechanischen (Vorklärung) und einer biologischen Reinigungsstufe mit anschließender Nachklärung. Bei den biologischen Reinigungsverfahren kann man in technische und naturnahe Verfahren unterscheiden. Abbildung 1: Funktionsprinzip Abwasserreinigung in einer technischen Kleinkläranlage In der Vorklärung werden Feststoffe zurückgehalten, die sich als Fäkalschlamm am Boden absetzen. Bei Erreichen eines bestimmten Füllstandes, der im Rahmen der regelmäßigen Wartungen ermittelt wird, ist der Fäkalschlamm durch die Zweckverbände fachgerecht zu entsorgen. 04 Thüringer Holzland und Gleistal informieren I Ausgabe: 2013
5 In der biologischen Reinigungsstufe technischer Anlagen erfolgt eine weitergehende Reinigung durch Mikroorganismen (hauptsächlich Bakterien und andere Einzeller), wobei diesen Sauerstoff (Luft) zugeführt werden muss. In einigen Anlagen können diese Mikroorganismen frei im Wasser schwimmen (Belebungs-, SBR-Anlagen), in anderen siedeln sie sich auf festen (Tropfkörper, getauchtes Festbett) oder schwimmenden (Wirbelbett) Aufwuchskörpern an. In der Nachklärung erfolgt die Trennung der Mikroorganismen vom gereinigten Abwasser. Biologische Reinigung und Nachklärung sind in der Regel in einem gemeinsamen Behälter untergebracht. Bei vielen Anlagen ist auch die Vorklärung im gleichen Baukörper integriert. Abbildung 2: Funktionsprinzip Abwasserreinigung in einer naturnahen Kleinkläranlage (Pflanzenbeet) Bei Pflanzenkläranlagen, auch als Pflanzenbeet oder bewachsener Bodenfilter bezeichnet, durchfließt das Abwasser nach der Vorklärung einen nach außen abgedichteten Bodenfilter aus speziell abgestimmten und geschichteten Kiesen, in dem die Mikroorganismen angesiedelt sind. Die Wurzeln der speziell dafür geeigneten Bepflanzung sorgen dafür, dass der Porenraum der Filterschicht nicht verstopft, ausreichend Lebensraum für die Mikroorganismen vorhanden ist und dass Luftsauerstoff aus der Atmosphäre auch in tiefere Bodenschichten gelangen kann. 05
6 Ablauf der Sanierung von Kleinkläranlagen Derzeitige Abwasserbehandlung Grundstück mit eigener Kleinkläranlage nach Stand der Technik? Ja Vollbiologie kein Handlungsbedarf, 15 Jahre Bestandsschutz ab Inbetriebnahme Nein, Teilbiologie oder Absetzgrube Planungen des Verbandes Anschluss an zentrale Kläranlage innerhalb von 15 Jahren? Ja Sicherung der Funktionsfähigkeit bis Anschluss Nein, Sanierungsbedarf Zuständigkeiten Aufforderungen Realisierung und künftige Abwasserbehandlung Einleitsituation Kanalanschluss vorhanden? Ja, Teileinleiter Zuständig: Verband Verband Sanierungsanordnung durch: Nein, Direkteinleiter Zuständig: Untere Wasserbehörde Untere Wasserbehörde Herstellung Kleinkläranlage nach Stand der Technik Fristsetzung 3 5 Jahre Fördermittelantrag an Verband Zuwendungsbescheid der Thüringer Aufbaubank Auftrag / Bau der Kleinkläranlage Abnahme durch Verband Betreibung der Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik einschließlich Wartung Aufforderung laut Prioritätenliste (siehe Seite 11 ff.) 06 Thüringer Holzland und Gleistal informieren I Ausgabe: 2013
7 Unterstützung und Service aus einer Hand Viele Fragen kommen beim Bau und Betrieb von vollbiologischen Kleinkläranlagen auf Sie zu. Bei deren Beantwortung lassen wir Sie nicht allein. Wir haben die W+A Holzland GmbH als unseren langjährigen Partner und Dienstleister beauftragt, Sie in allem vertrauensvoll zu unterstützen. Im Zusammenwirken mit Ihnen kann die W+A Holzland GmbH in folgenden Bereichen wirksam werden: Umfassende Information zu Planungsfragen, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen und gesetzlichen Grundlagen in öffentlichen Veranstaltungen in den einzelnen Regionen oder Gemeinden Beratung zum Ablauf der Planung und des Einbaus Beratung, persönliche Hilfe und Begleitung bei der Fördermittelbeantragung Bearbeitung und Weiterreichung Ihrer Förderanträge an die zuständigen Stellen Beratung zum Betrieb der Kleinkläranlage Wartung von Kleinkläranlagen als zertifiziertes Fachunternehmen Entgegennahme und Beantwortung individueller Fragen Wir unterstützen Sie gern. Für Ihre Fragen stehen Ihnen kompetente ausgewählte Mitarbeiter der W+A Holzland GmbH unter folgendem Kontakt zur Verfügung: Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Thüringer Holzland mbh Rodaer Straße Hermsdorf Kontakt: Zentrale Telefon: Telefax: Internet: Sprechzeiten: Dienstag 8:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung 07
8 Kostenbeispiel für den Ersatzneubau und den Betrieb einer grundstückseigenen Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik ( Vollbiologie ) Randbedingungen für dieses Beispiel: Auf dem Grundstück wohnen bis zu 4 Einwohner, das heißt Einsatz einer Kleinkläranlage (KKA) mit der Mindestgröße 4 EW. Die eingesetzte Anlage muss eine Bauartzulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin besitzen. Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage ist ein Wartungsvertrag mit einem nach DWA zertifizierten Fachunternehmen abzuschließen. Ein geeigneter Einbauort ist vorhanden. Es herrschen durchschnittliche Baugrundverhältnisse (kein Fels, keine fließenden Böden). Herstellungskosten und Fördermittel (einmalig): KKA, Mindestgröße 4 Einwohnerwerte (EW) für Lieferung und Einbau einschließlich Erdbau, Umbindearbeiten und Elektroinstallation Derzeitiger Fördermittelbetrag Notwendiger Eigenmittelbedarf Betriebskosten (jährlich): Energiekosten Wartungs- und Reparaturkosten Jährliche Gesamtkosten Erläuterungen: Die Kostenangaben sind als Durchschnittswerte zu verstehen. Die Angaben zu Fördermitteln stammen aus der Fördermittelrichtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen des Landes Thüringen aus dem Jahr Die Herstellungskosten der KKA können je nach Anbieter und der Situation auf dem betreffenden Grundstück deutlich schwanken. Beengte Verhältnisse, problematischer Baugrund und Leitungsverlegungen durch Standortwechsel können die durchschnittlichen Kostenannahmen deutlich steigern. Die Energie- und Reparaturkosten sind in hohem Maße vom Anlagentyp, dem tatsächlichen Abwasseranfall und dem Qualitätsstandard des Anbieters abhängig. Das Preisniveau bezieht sich auf das Jahr Thüringer Holzland und Gleistal informieren I Ausgabe: 2013
9 Häufig gestellte Fragen Wieso stellen der Thüringer Holzland () und der Gleistal () im ländlichen Raum oftmals keine zentralen Lösungen her? In den Zweckverbänden gilt der Grundsatz, dass ausschließlich Investitionen mit nachgewiesener Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Verbände durchgeführt werden. In vielen ländlichen Gebieten würden geringe Einwohnerzahlen, lockere Siedlungsstrukturen und anspruchsvolle topografische Verhältnisse zu extrem hohen Kosten führen. Das Szenario Vollanschluss für alle würde eine beispiellose Gebühren- und Beitragsexplosion verursachen. Aus diesem Grund wird das Investitionsgeschehen detailliert abgewogen und einer sehr langfristigen zeitlichen Staffelung unterzogen. Was hätten zentrale Lösungen gekostet? Zentrale Lösungen bestehen immer aus Kosten für die Abwasserableitung (Kanalnetz) und für die Abwasserbehandlung (Kläranlagen). Eine konzeptionelle Ermittlung der Herstellungskosten im ländlichen Raum hat spezifische Kosten von bis zu pro Einwohner ergeben. Dies ist aus heutiger Sicht völlig unwirtschaftlich. Diese Kosten müssten der und der auf die anzuschließenden Kunden umlegen. Die grundstückseigenen Kleinkläranlagen (KKA) sind deutlich preiswerter. Gibt es nach 2025 zentrale Abwasserlösungen für ländliche Gebiete? Der und der beabsichtigen auch nach 2025 Grundstücke an zentrale Kläranlagen anzuschließen. Allerdings ist es unseriös, heute über konkrete Planungsabsichten zu spekulieren. In den Fortschreibungen der Abwasserbeseitigungskonzeptionen (ABK) werden auch die Investitionen über das Jahr 2025 hinaus geplant. Was bedeutet Bestandsschutz für Grundstückseigentümer? Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer vollbiologischen KKA erhält der Grundstückseigentümer einen gesetzlich garantierten Bestandsschutz von 15 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums sind der und der nicht berechtigt, den Anschluss des Grundstücks an eine zentrale Kläranlage vorzuschreiben. Sind die derzeitigen Planungen und die Termine verbindlich? Die Planungen wurden unter Einbeziehung verschiedenster Faktoren und mit hoher Verantwortung erstellt, um Ihnen Richtwerte zu geben, wann die Verordnung in Ihrer Region/Gemeinde umgesetzt wird. Damit möchten der und der erreichen, dass Sie sich auf die Aufgabe einstellen und persönlich planen können. Bei einer solch langfristigen Planung bis 2025 können jedoch Veränderungen auftreten, in der Gesetzgebung, bei den zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln, bei der Übertragung von Verantwortlichkeiten und so weiter. Deshalb ist es nicht auszuschließen, dass Änderungen erforderlich sind und vorgenommen werden müssen. In diesen Fällen werden Sie rechtzeitig informiert. Wirkt sich die Nutzung einer vollbiologischen Kleinkläranlage auf die Höhe der Abwassergebühren aus? Im Falle des nachgewiesenen ordnungsgemäßen Betriebs der vollbiologischen Kleinkläranlage ermäßigt sich bei dem Kundenkreis der Teileinleiter die Einleitungsgebühr. Der Kundenkreis der Direkteinleiter würde von der Zahlung der Abwasserabgabe komplett befreit werden. Welche Bedingungen müssen eingehalten bzw. Nachweise erbracht werden, damit die Ermäßigung der Teileinleitergebühr Schmutzwasser oder die Befreiung von der Abwasserabgabe bei den Direkteinleitern gewährt wird? Die Ermäßigung der Einleitungsgebühr Schmutzwasser bzw. die Befreiung von der Abwasserabgabe können nur gewährt werden, wenn die eingesetzte vollbiologische Kleinkläranlage den allgemeinen Regeln der Technik entspricht und ordnungsgemäß betrieben wird. Sie als Eigentümer/-in der Anlage sind verpflichtet, einen Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Wartungsunternehmen abzuschließen sowie die jährlichen Wartungsprotokolle dem bzw. dem vorzulegen, um die Funktionsfähigkeit der vollbiologischen Kleinkläranlage sowie die Einhaltung der Ablaufwerte nachzuweisen. 09
10 Erläuterungen und Rechtsgrundlagen Erläuterungen und Begriffserklärungen Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland ( Thüringer Holzland ) Zusammenschluss von 49 Städten und Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit der Aufgabe der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Abwasserzweckverband Gleistal ( Gleistal) Zusammenschluss der Stadt und der Gemeinden Graitschen, Nausnitz sowie Poxdorf im Saale-Holzland-Kreis mit der Aufgabe der Abwasserentsorgung. Untere Wasserbehörde Behörde bei den Landratsämtern der Landkreise. Deren Aufgabe besteht unter anderem darin, Gewässerbenutzungen durch Privatpersonen und Zweckverbände zu überwachen sowie gesetzliche Bestimmungen des Landes Thüringen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft durchzusetzen. Direkteinleiter Grundstückseigentümer, deren Abwasser nach Vorbehandlung in einer grundstückseigenen Kläranlage direkt in ein Gewässer (Bach, Fluss, Grundwasser) eingeleitet wird. Teileinleiter Grundstückseigentümer, deren Abwasser nach Vorbehandlung in einer grundstückseigenen Kläranlage in das Kanalnetz der Zweckverbände eingeleitet wird. Volleinleiter Grundstückseigentümer, deren Abwasser ohne Vorbehandlung über das Kanalnetz der Zweckverbände in eine zentrale Kläranlage eingeleitet wird. Rechtliche Grundlagen Europäische Wasserrahmenrichtlinie Definiert die europäische Zielstellung, einen guten Gewässerzustand herzustellen. (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 12/2000, L327, S.1) Wasserhaushaltsgesetz Definiert als Bundesgesetz die Anforderungen an Einleitungen (und auch an die Abwasserbehandlung) nach dem Stand der Technik. (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2009 Teil 1, S. 2585) Thüringer Wassergesetz Regelt den Umgang mit Wasser/Abwasser. (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen vom , S. 648 ff.) Thüringer Kleinkläranlagenverordnung Regelt den Bau und den Betrieb von Kleinkläranlagen. (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt 5/2010 für den Freistaat Thüringen vom , S. 126 ff.) Entwässerungssatzungen der Zweckverbände Rechtsgrundlage für die Beziehung zwischen den Zweckverbänden und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung. Weitere Informationen finden Sie unter: wirtschaft/abwasserentsorgung Abwasserbeseitigungskonzept Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) ist die Darstellung der zukünftigen Abwasserbeseitigung in den Verbandsgebieten. 10 Thüringer Holzland und Gleistal informieren I Ausgabe: 2013
11 Derzeit geplante Termine in den Verbandsgebieten Jahr der Aufforderung Gemeinde Ortsteil Verband Bollberg Quirla Quirla Schöngleina 2013 Tröbnitz Bobeck Albersdorf Seitenroda Droschka Hetzdorf Großbockedra Schlöben Gröben Rausdorf Trockenborn-Wolfersdorf Trockenborn Bibra Unterbodnitz Bibra Unterbodnitz 2014 Gneus Untergneus Bibra Zwabitz Schlöben Trockhausen Freienorla Poxdorf Gerega Poxdorf 11
12 Jahr der Aufforderung Gemeinde Ortsteil Verband Hummelshain Hummelshain Ottendorf 2015 Zeutsch Beulbar Ilmsdorf Oberbodnitz Oberbodnitz Möckern Rückersdorf Partschefeld Oberbodnitz Seitenbrück 2016 Gneus Schlöben Unterbodnitz Obergneus Mennewitz Magersdorf Hummelshain Schmölln Quirla Dorna Schlöben Zöttnitz Eineborn Rodigast Göritzberg Reinstädt Reinstädt 2017 Geisenhain Engerda Taupadel 12 Thüringer Holzland und Gleistal informieren I Ausgabe: 2013
13 13 Tissa Großpürschütz Tissa Trockenborn-Wolfersdorf Weißenborn 2018 Jahr der Aufforderung Gemeinde Verband Ortsteil Scheiditz Kleinbockedra Weißbach (SHK) Reinstädt Lippersdorf-Erdmannsdorf Rattelsdorf Reinstädt Waldeck Stadtroda Renthendorf Lippersdorf-Erdmannsdorf Meusebach Tissa Kleinpürschütz Ulrichswalde Wolfersdorf Niederkrossen Lucka Geunitz Erdmannsdorf Dorndorf Zweifelbach Podelsatz Silberthal Renthendorf Lippersdorf Schmieden Hohendorf
14 Jahr der Aufforderung Gemeinde Ortsteil Verband Stadtroda Gernewitz Tautendorf 2021 Kleinebersdorf Beutelsdorf Renthendorf Oberkrossen Nischwitz Hellborn Weißbach Kleinkrossen 2022 Großeutersdorf Stadtroda Hainbücht Karlsdorf Gniebsdorf Stadtroda Stadtroda Gniebsdorf 2 Großpürschütz Großpürschütz Kahla 2024 Weißen Hermsdorf Lindig Schlöben Schlöben Rabis Schlöben 14 Thüringer Holzland und Gleistal informieren I Ausgabe: 2013
15 Jahr der Aufforderung Gemeinde Ortsteil Verband Tautenhain Waltersdorf Schleifreisen Orlamünde Reichenbach 2024 Bad Klosterlausnitz Kleineutersdorf Rödelwitz Nausnitz Thalbürgel Nausnitz Graitschen Graitschen 15
16 Rodaer Straße Hermsdorf Telefon: Telefax: Internet: c/o Rodaer Straße Hermsdorf Telefon: Telefax: Für Rückfragen und Terminvereinbarungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Betriebsgebäude Hermsdorf, Rodaer Straße 47 Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung und unter der Telefonnummer ( ) zur Verfügung.
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