Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2014 (Stand: 4. März 2015)

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1 PM 3 Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr Anspruchsberechtigte Parteien Berechnung der staatlichen Finanzierung Bund/Länder-Anteil und Staatsquote Anspruchsberechtigte Parteien Für das Jahr 2014 haben gemäß 18 Abs. 4 Parteiengesetz (PartG) 1 die folgenden 20 Parteien grundsätzlich Anspruch auf staatliche Finanzierung (Reihenfolge nach den insgesamt bei den jeweils letzten Wahlen zum Bundestag, Europaparlament und zu den Landesparlamenten erzielten Stimmen, vgl. Wählerstimmenkonto 2014 zum Stichtag 31. Dezember 2014, Stand: 19. Januar 2015, ANLAGE 1): Bundestagsparteien Sonstige Parteien CDU FDP PRO NRW SPD AfD SSW GRÜNE PIRATEN REP DIE LINKE FREIE WÄHLER BVB/Freie Wähler CSU NPD pro Deutschland Tierschutzpartei ÖDP FAMILIE Die PARTEI BP 1 Das PartG ist im Internet zu finden unter:

2 PM 3 Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2014 Seite 2 2. Berechnung der staatlichen Finanzierung 2014 Die auf die Parteien entfallenden staatlichen Mittel für das Jahr 2014 sind gemäß der beiliegenden Tabelle Gesamtübersicht berechnet worden (ANLAGE 2). Die zweite Spalte der Gesamtübersicht enthält das Stimmenkonto der Parteien zum Stichtag 31. Dezember 2014 ( 19a Abs. 2 PartG, vgl. Anlage 1). Dieses umfasst die Summe der berücksichtigungsfähigen Listenstimmen. Als Mindestwahlergebnis muss eine Partei bei einer Bundestagswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament 0,5 % der gültigen Listenstimmen und bei einer Landtagswahl mindestens 1,0 % dieser Stimmen erzielt haben. Die dritte Spalte der Gesamtübersicht enthält die der Berechnung zugrunde zu legenden Zuwendungen. Diese haben die Parteien gemäß 24 Abs. 8 PartG in dem für die Festsetzung für 2014 maßgebenden Rechenschaftsbericht 2013 gesondert ausgewiesen. Es handelt sich dabei um die Gesamtsumme der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Spenden natürlicher Personen bis zu einem Gesamtbetrag von Euro je Person und Jahr. Bei der Partei PIRATEN konnte wegen teilweise fehlender Erläuterungen zu den sonstigen Einnahmen die Festsetzung der staatlichen Mittel zunächst nur vorläufig gemäß 19a Abs. 1 Satz 3; 23a Abs. 2 PartG erfolgen. Nach Abschluss des diesbezüglichen Verfahrens wird die endgültige Festsetzung gemäß 19a Abs. 1 Satz 4 PartG erfolgen. Auch bei der Partei FAMILIE fehlten Erläuterungen zu sonstigen Einnahmen. Allerdings konnte in diesem Fall das diesbezüglich nach 23a Abs. 2 PartG eingeleitete Verfahren noch vor Abschluss des Festsetzungsverfahrens beendet werden, weshalb die endgültige Festsetzung in diesem Fall bereits erfolgen konnte. Bei der Festsetzung des Anspruchs der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER kam es zu einer Besonderheit. Durch die im Rechenschaftsjahr erfolgte Fusion der Bundesvereinigung mit den FREIEN WÄHLERN Thüringen hätte für den vor der Fusion liegenden Zeitraum ein Teil-Rechenschaftsbericht für Thüringen eingereicht werden müssen. Da ein solcher nicht fristgemäß vorlag, konnte der Anspruch der

3 PM 3 Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2014 Seite 3 Bundesvereinigung FREIE WÄHLER nur unter endgültiger Außerachtlassung der Zuwendungen an die FREIEN WÄHLER Thüringen vor der Fusion erfolgen (Verlust des Zuwendungsanteils gemäß 19a Abs. 3 Satz 3 PartG). Der auf Thüringen bezogene Wählerstimmenanteil der staatlichen Teilfinanzierung kann bei Nachreichung des Teilrechenschaftsberichts für die FREIEN WÄHLER Thüringen bis zum Stichtag 31. Dezember 2015 hingegen wieder aufleben (vgl. 19a Abs. 3 Satz 4 PartG). Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung politischer Parteien bemisst sich nach dem Grad ihrer Verwurzelung in der Gesellschaft. Kriterien hierfür sind zum einen die von den Parteien erzielten Wahlerfolge, zum anderen ihre Ergebnisse bei der Einwerbung von Zuwendungen natürlicher Personen. Der vierten Spalte der Gesamtübersicht kann die Höhe des Wähleranteils der staatlichen Mittel entnommen werden. Gutgeschrieben werden hier ausweislich des Stimmenkontos einer Partei (Spalte 2) 0,85 Euro je Stimme für die ersten 4 Mio. Gesamtstimmen, darüber hinaus 0,70 Euro je Stimme. Die fünfte Spalte ( Zuwendungsanteil ) enthält den Bezuschussungsbetrag in Bezug auf die in Spalte 3 ausgewiesenen Zuwendungen natürlicher Personen bis Euro je Person (0,38 Euro pro Zuwendungs-Euro ). Die sechste Spalte der Gesamtübersicht ( Summe ) weist die Summe der beiden vorangehenden Spalten Wähleranteil und Zuwendungsanteil aus. Wegen des aus der Verfassung abgeleiteten Verbots einer überwiegenden staatlichen Parteienfinanzierung darf diese gemäß 18 Abs. 5 Satz 1 PartG nicht höher sein als die von den Parteien erwirtschafteten Eigeneinnahmen des Vorjahres ( 19a Abs. 4 PartG). Deshalb ist ein Abgleich der in Spalte 6 errechneten Beträge mit den sich aus den Rechenschaftsberichten für das Jahr 2013 ableitbaren Eigeneinnahmen, die in der siebten Spalte der Gesamtübersicht ( Relative Obergrenze ) dargestellt werden, vorzunehmen. Bei den Parteien PIRATEN, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei, FAMILIE, Die PARTEI und PRO NRW waren die Eigeneinnahmen im Jahr 2013 geringer als die für diese Parteien zunächst berechneten staatlichen Finanzierungsbeträge. Das hat zur Folge, dass für diese Parteien die staatliche Finanzierung auf den Betrag ihrer Eigeneinnahmen zu begrenzen ist ( 18 Abs. 5 Satz 1 PartG).

4 PM 3 Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2014 Seite 4 Da die Gesamtfinanzierungssumme die absolute Obergrenze in Höhe von ,00 Euro (vgl. 18 Abs. 2 Satz 1 PartG) nicht überschreiten darf, sind die für die einzelnen Parteien errechneten Beträge in Spalte 8 ( Relevanter Additionsbetrag ) proportional entsprechend zu kürzen. Diese Berechnung ist in der neunten Spalte der Gesamtübersicht ( Absolute Obergrenze Endbetrag ) vorgenommen worden. Aufgrund dieser proportionalen Kürzungen liegen die tatsächlichen Bezuschussungen von Stimmen und Zuwendungen für alle anspruchsberechtigten Parteien unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Bezuschussungswerte. Gemäß 19a Abs. 6 PartG erhalten die jeweiligen Landesverbände einer Partei für die bei den entsprechenden Landtagswahlen erzielten gültigen Stimmen 0,50 Euro je Stimme aus Landesmitteln, wobei diese Beträge auf den Gesamtanspruch der Partei auf staatliche Mittel (Spalte 9) angerechnet werden. Die übrigen staatlichen Mittel stammen aus dem Bundeshaushalt. Diese Beträge sind in der letzten Spalte der Gesamtübersicht ( Bundesanteil ) ausgewiesen. Die sich aus dem Bundesanteil unter Anrechnung der bisherigen Abschlagszahlungen ergebenden Schlusszahlungs- bzw. Rückzahlungsbeträge sind als Schlusszahlung/Rückforderung für 2014 in der vierten Spalte der Aufstellung Bund (ANLAGE 3) ausgewiesen. 3. Bund-/Länder-Anteil 2014 und Staatsquote 2013 Die Gesamtbeträge in den beiden letzten Spalten der Gesamtübersicht zeigen, dass bei der Festsetzung 2014 die Länder mit ,00 Euro etwa 11,47 % und der Bund mit ,00 Mio. Euro etwa 88,53 % der gesamten staatlichen Finanzierung zu tragen haben. Die Relation zwischen der Summe der für 2013 ausgewiesenen selbst erwirtschafteten Einnahmen ( ,52 Euro - Gesamtbetrag von Spalte 7 Relative Obergrenze ) und der Summe der staatlichen Finanzierung für 2014 ( ,00 Euro) zeigt, dass die Eigenfinanzierung der anspruchsberechtigen Parteien die Höhe der staatlichen Zuschüsse an diese Parteien um ,52 Euro übersteigt. Der Anteil der staatlichen Zuschüsse an den Gesamteinnahmen ( ,52 Euro ,00 Euro = ,52 Euro) beträgt somit durchschnittlich ungefähr 32,1 % (Staatsquote).

5 PM 3 Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2014 Seite 5 Quelle: Deutscher Bundestag, Verwaltung, Referat PM 3 (Parteienfinanzierung, Landesparlamente)

6 Stand: 19. Januar 2015 Wählerstimmenkonto 2014 gemäß 19a Abs. 2 Satz 2 PartG (Stichtag: 31. Dezember 2014) Listenstimmen auf Bundesebene ab 0,5%, auf Landesebene ab 1,0% ANLAGE 1 Partei Bundestagswahl Europawahl Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % CDU ,13% ,02% ,01% ,35% ,97% ,35% ,88% ,32% ,04% SPD ,73% ,26% ,13% ,5 20,62% ,29% ,92% ,60% ,42% ,72% ,55% GRÜNE ,45% ,69% ,20% ,5 8,62% ,59% ,15% ,45% ,16% ,14% ,66% DIE LINKE ,59% ,39% ,80% ,5 2,12% ,71% ,55% ,63% ,40% ,16% ,42% CSU ,42% ,34% ,5 47,68% FDP ,76% ,36% ,27% ,0 3,30% ,84% ,46% ,38% ,65% ,03% ,78% AfD ,70% ,05% ,16% ,05% PIRATEN ,19% ,45% ,08% ,0 1,98% ,90% ,48% ,90% ,12% ,92% ,87% FW FREIE WÄHLER 1) ,97% ,46% ,5 8,99% ,23% ,14% NPD ,28% ,03% ,14% ,19% ,56% ,07% ,96% Die Tierschutzpartei ,25% ,48% ödp ,63% ,5 2,03% FAMILIE ,69% ,55% Die PARTEI ,63% BP ,0 2,09% pro NRW SSW REP ,14% BVB/FREIE WÄHLER ,67% pro Deutschland ,22% Gesamt ,22% ,25% ,63% ,0 97,43% ,52% ,55% ,87% ,63% ,64% ,97% Wahlberechtigte , gültige Stimmen , ungültige Stimmen , Wahlbeteiligung 71,53% 48,14% 66,27% 63,60% 60,14% 47,88% 55,47% 57,22% 73,23% 51,54% Partei Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Summe Summe Länder Bund-Europa-Länder Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % CDU ,02% ,31% ,25% ,24% ,41% ,51% ,76% ,46% ,0 27,04% ,0 30,66% SPD ,60% ,13% ,69% ,58% ,36% ,50% ,41% ,41% ,5 29,15% ,5 27,29% GRÜNE ,69% ,35% ,44% ,04% ,73% ,14% ,17% ,67% ,5 12,68% ,5 10,46% DIE LINKE ,14% ,49% ,00% ,13% ,91% ,65% ,25% ,19% ,5 6,11% ,5 7,44% CSU ,5 7,67% ,5 6,95% FDP ,93% ,60% ,25% ,22% ,78% ,84% ,20% ,48% ,0 5,64% ,0 4,68% AfD ,75% ,57% ,0 1,38% ,0 4,22% PIRATEN ,11% ,82% ,57% ,41% ,11% ,39% ,20% ,03% ,0 3,70% ,0 2,50% FW FREIE WÄHLER 1) ,11% ,32% ,61% ,84% ,68% ,5 1,99% ,5 1,44% NPD ,10% ,16% ,95% ,61% ,62% ,0 0,87% ,0 1,07% Die Tierschutzpartei ,14% ,58% ,0 0,15% ,0 0,38% ödp ,5 0,33% ,5 0,28% FAMILIE ,74% ,0 0,05% ,0 0,20% Die PARTEI 0,0 0,00% ,0 0,17% BP ,0 0,34% ,0 0,11% pro NRW ,52% ,0 0,32% ,0 0,11% SSW ,59% ,0 0,17% ,0 0,06% REP ,0 0,15% ,0 0,05% BVB/FREIE WÄHLER ,0 0,07% ,0 0,02% pro Deutschland ,0 0,05% ,0 0,02% Gesamt ,60% ,22% ,62% ,52% ,75% ,07% ,58% ,11% ,0 97,86% ,0 98,11% Wahlberechtigte , ,0 gültige Stimmen , ,0 ungültige Stimmen , ,5 Wahlbeteiligung 59,37% 59,58% 61,81% 61,64% 49,15% 51,18% 60,18% 52,69% 60,45% 60,04% 1) Die Parteien FW FREIE WÄHLER und FW Thüringen haben am 30. Juni 2013 fusioniert. Die zu berücksichtigenden Wählerstimmen beider Parteien wurden addiert.

7 Gesamtübersicht Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2014 gemäß 18 ff. PartG (Stand: 29. Januar 2015) ANLAGE 2 Partei Stimmenkonto 1) Zuwendungen ( 19a Abs. 2 PartG) ( 24 Abs. 8 PartG) Wählerstimmen der letzten Bundestags-, Europa- und 16 Landtagswahlen Lt. Rechenschaftsbericht 2013 ( 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 u. Satz 2 PartG) 4 Mio. Wählerstimmen mal 0,85, darüber mal 0,70 (Spalte 2) Wähleranteil Zuwendungsanteil ( 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PartG) 0,38 je 1,00 Zuwendung (Spalte 3) Summe Wähler- und Zuwendungssanteil (Spalte 4 + Spalte 5) Relative Obergrenze ( 18 Abs. 5 PartG, 19a Abs. 5 PartG) Selbst erwirtschaftete Einnahmen lt. Rechenschaftsbericht 2013 Relevanter Additionsbetrag Der niedrigere Betrag aus den Spalten 6 und 7 Absolute Obergrenze Endbetrag ( 18 Abs. 2, 19a Abs. 5 PartG) Länderanteil 0,50 je Wählerstimme bei den jeweiligen Landtagswahlen lt Wählerstimmenkonto Stichtag: Bundesanteil übrige Mittel (Spalte 9 - Spalte 10) CDU , , , , , , , , , ,99 SPD , , , , , , , , , ,61 GRÜNE , , , , , , , , , ,69 DIE LINKE , , , , , , , , , ,31 CSU , , , , , , , , , ,72 FDP , , , , , , , , , ,84 AfD , , , , , , , , , ,61 PIRATEN 2) , , , , , , , , , ,98 FW FREIE WÄHLER 2) , , , , , , , , , ,07 NPD , , , , , , , , , ,36 Die Tierschutzpartei 2) , , , , , , , , , ,18 ödp , , , , , , , , , ,47 FAMILIE 2) , , , , , , , , , ,01 DIE PARTEI 2) , , , , , , , ,04 0, ,04 BP , , , , , , , , , ,86 pro NRW 2) , , , , , , , , , ,60 SSW , , , , , , , , , ,49 REP , , , , , , , , , ,76 BVB/FREIE WÄHLER , , , , , , , , , ,82 pro Deutschland , , , , , , , , , ,59 Gesamt , , , , , , , , , ,00 1) Der Wählerstimmenanteil berücksichtigt die nach dem bayerischen Wahlrecht erforderliche Ermittlung eines Mittelwerts aus dem Erst- und Zweitstimmenergebnis. 2) Der Anspruch der Partei ist gem. 19a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. 18 Abs. 5 PartG). Kappung bei , ,00 Verteilung Länder / Bund ( 19a Abs. 6 PartG)

8 ANLAGE 3 Bund Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2014 sowie Berechnung der Abschlagszahlungen 2015 gemäß 18 ff. PartG (Stand: 29. Januar 2015) Partei Bundesanteil Abschlagszahlungen 2014 Schlusszahlung/ Rückforderung für 2014 Höhe der einzelnen Abschlagszahlungen 2015 Lt. Gesamtübersicht, Spalte 11 Summe Bundesanteil abzüglich Abschlagszahlungen 2014 (Spalte 2 - Spalte 3) 25 % des Bundesanteils (25 % von Spalte 2) CDU , , , ,75 SPD , , , ,65 GRÜNE , , , ,67 DIE LINKE , , , ,33 CSU , , , ,43 FDP , , , ,96 AfD , , , ,90 PIRATEN , , , ,25 FW FREIE WÄHLER 1) , , , ,52 NPD , , , ,09 Die Tierschutzpartei , , , ,55 ödp , , , ,87 FAMILIE , , , ,75 DIE PARTEI ,04 0, , ,01 BP , , , ,97 pro NRW , , , ,65 SSW , , , ,87 REP , , , ,19 BVB/FREIE WÄHLER ,82 0, , ,71 pro Deutschland , , , ,90 Gesamt , , , ,02 1) Aufgrund der Fusion der "FREIEN WÄHLER Thüringen" (FW Thüringen) mit der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER (FW) am 30. Juni 2013 werden die von FW Thüringen bei der letzten Landtagswahl in Thüringen erzielten Wählerstimmen grundsätzlich dem Wählerstimmenkonto der FW zugerechnet. Da allerdings bisher kein (Teil-) Rechenschaftsbericht für die FW Thüringen hinsichtlich des Zeitraums vor der Fusion eingereicht wurde, kann eine Festsetzung des Wählerstimmenanteils der staatlichen Mittel hinsichtlich dieser Landtagswahlstimmen noch nicht erfolgen. Der Wählerstimmenanteil wird nachträglich festgesetzt, sobald der ausstehende (Teil-) Rechenschaftsbericht nachgereicht worden ist. Hierfür besteht eine gesetzliche Frist bis zum 31. Dezember 2015.

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