Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2008 (Stand: 22. Januar 2009)

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1 DEUTSCHER BUNDESTAG - Verwaltung - Referat PM 3 Parteienfinanzierung/Landesparlamente Berlin Platz der Republik 1 funktion/finanz/index.html Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2008 (Stand: 22. Januar 2009) 1. Anspruchsberechtigte Parteien Berechnung der staatlichen Finanzierung Bund/Länder-Anteil und Staatsquote Anspruchsberechtigte Parteien Für das Jahr 2008 haben gemäß 18 Abs. 4 Parteiengesetz (PartG) 1 folgende 20 Parteien grundsätzlich Anspruch auf staatliche Finanzierung (Reihenfolge nach dem ingesamt bei den jeweils letzten Wahlen zum Bundestag, Europaparlament und Landesparlamenten erzielten Stimmen, vgl. Wählerstimmenkonto 2008, Stand: 31. Dezember 2008, ANLAGE 1): Bundestagsparteien Sonstige Parteien CDU NPD Volksabstimmung SPD REP DVU GRÜNE GRAUE BP FDP Die Tierschutzpartei SSW DIE LINKE FAMILIE FW in Thüringen CSU ödp Eltern DIE FRAUEN 50Plus 1 Das PartG ist im Internet zu finden unter:

2 Berechnung der staatlichen Finanzierung 2008 Die auf die Parteien entfallenden staatlichen Mittel für das Jahr 2008 sind gemäß der beiliegenden Tabelle Gesamtübersicht berechnet worden (Stand: 22. Januar 2009, ANLAGE 2). Hierzu gilt im Einzelnen folgendes: Die zweite Spalte der Gesamtübersicht enthält das Stimmenkonto der Parteien zum Stichtag 31. Dezember 2008 ( 19a Abs. 2 PartG, vgl. Anlage 1). Dieses umfasst die der berücksichtigungsfähigen gültigen Listenstimmen der letzten Bundestags- und Europawahl und der jeweils letzten Landtagswahlen, die eine Partei insgesamt auf sich vereinigen konnte. Hierbei ersetzen aktuelle amtliche Endergebnisse die jeweils früheren Resultate für die Dauer der Legislaturperiode. Im Jahr 2008 geschah dies in Bezug auf die Landtagswahl in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Veränderungen auf dem Stimmenkonto werden jeweils bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahres berücksichtigt. Die dritte Spalte der Gesamtübersicht enthält die der Berechnung zugrunde zu legenden Zuwendungen. Diese haben die Parteien gemäß 24 Abs. 8 PartG in dem für die Festsetzung für das Jahr 2008 maßgebenden Rechenschaftsbericht 2007 gesondert ausgewiesen. Es handelt sich dabei um die der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Spenden natürlicher Personen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von je Person und Jahr. Die Parteien GRAUE und FW in Thüringen haben den für die Festsetzung für das Jahr 2008 erforderlichen Rechenschaftsbericht 2007 nicht bis zum 31. Dezember 2008 eingereicht und damit bereits den Zuwendungsanteil für 2008 verloren ( 19a Abs. 3 Satz 3 PartG). Ihre Zuwendungen sind in der Gesamtübersicht mit 0,00 Euro ausgewiesen. Der Wählerstimmenanteil bleibt ihnen erhalten, wenn sie den Rechenschaftsbericht 2007 bis spätestens Ende 2009 Frist wahrend (vgl. 19a Abs. 3 Satz 5 PartG) einreichen. Die vierte Spalte der Gesamtübersicht ( Wähleranteil ) gibt die sich aus dem Stimmenkonto (Spalte 2) zu errechnenden Beträge wieder (0,85 je Stimme für die ersten 4 Mio. Gesamtstimmen, darüber hinaus 0,70 je Stimme). Die Regelung in 18 Abs. 3 Satz 2 PartG, dass für die Parteien für die von ihnen erzielten bis zu 4 Mio. gültigen Stimmen 0,85 je Stimme berechnet werden, hat zur Folge, dass jede Stimme im Jahre 2008 tatsächlich wie folgt honoriert wird: CDU 71,7 Cent, SPD 71,9 Cent, GRÜNE 76,2 Cent, FDP 76,8 Cent, DIE LINKE 77,1 Cent und CSU 77,6 Cent,. Für die übrigen anspruchsberechtigten Parteien ab NPD, die keine 4 Mio. Stimmen erhalten haben, wird der volle Betrag von 85 Cent berechnet.

3 - 3 - Die fünfte Spalte der Gesamtübersicht ( Zuwendungsanteil ) enthält die finanzielle Berechnung der in Spalte 3 ausgewiesenen Zuwendungen mit 0,38 je Euro. Die sechste Spalte der Gesamtübersicht ( ) weist grundsätzlich die der beiden vorangehenden Spalten Wähleranteil und Zuwendungsanteil aus. Die Partei GRAUE hat sich am 29. März 2008 aufgelöst, so dass sie gemäß 18 Abs. 8 PartG aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausscheidet. Der allein zugrunde zu legende Wählerstimmenanteil in Höhe von ,35 beschränkt sich auf 89 von 361 zugrunde zu legenden Tagen (volle Monate à 30 Tage, angefangene Monate taggenau) und beträgt daher ,34. Die Spalte gibt den Betrag wieder, der den Parteien rechnerisch zuflösse, wenn es keine Begrenzung auf die absolute und relative Obergrenze gäbe. Der Gesamtbetrag von mehr als 154 Mio. zeigt, dass die absolute Obergrenze im Jahr 2008 von 133 Mio. um mehr als 21 Mio. bzw. um ca. 16 % überschritten wird (Überschreitung im Vorjahr: ca. 18 %). Da die Gesamtfinanzierung die absolute Obergrenze nicht überschreiten darf, sind gemäß den in 18 Abs. 5 PartG normierten Vorgaben die auf die einzelnen Parteien entfallenden Beträge in Spalte 6 ( ) anteilmäßig entsprechend zu kürzen. Diese Berechnung ist in der siebten Spalte der Gesamtübersicht ( Absolute Obergrenze ) vorgenommen worden. Die Kürzung hat zur Folge, dass die bei der Festsetzung zu berücksichtigenden Parteien für das Jahr 2008 im Ergebnis statt 0,85 bzw. 0,70 tatsächlich nur ca. 0,73 bzw. ca. 0,60 je Stimme und statt 0,38 nur ca. 0,33 je Euro Zuwendung erhalten haben. Wegen des aus der Verfassung abgeleiteten Verbots einer überwiegenden staatlichen Parteienfinanzierung darf diese gemäß 18 Abs. 5 Satz 1 und 19a Abs. 4 PartG nicht höher sein als die von den Parteien selbst erwirtschafteten Eigeneinnahmen des Vorjahres. Deshalb ist gemäß 19 Abs. 5 Satz 1 PartG ein Abgleich der in Spalte 7 errechneten Beträge mit diesen sich aus den Rechenschaftsberichten 2007 ableitbaren Eigeneinnahmen, die in der achten Spalte der Gesamtübersicht ( Relative Obergrenze ) dargestellt worden sind, vorzunehmen. Für das Jahr 2008 zeigt sich, dass bei den Parteien Die Tierschutzpartei, FAMILIE, DIE FRAUEN und Volksabstimmung die Eigeneinnahmen geringer sind als die unter Beachtung der absoluten Obergrenze errechneten staatlichen Finanzierungsbeträge. Dies hat zur Folge, dass in diesen Fällen die staatliche Finanzierung auf den Betrag der relativen Obergrenze zu begrenzen ist. Die Parteien GRAUE und FW in Thüringen haben noch keinen Rechenschaftsbericht 2007 eingereicht, so dass weder eine relative Obergrenze noch daraus ableitbare Auszahlungsbeträge angegeben werden können (vgl. 19a Abs. 1 Satz 2 PartG). Da nicht auszuschließen ist, dass diese Parteien im Laufe des Jahres 2009 den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 nachreichen werden, sind deren Werte mit --- offen gelassen worden.

4 - 4 - Gemäß 19a Abs. 6 PartG werden von dem sich für die einzelnen Parteien nach Abgleich mit der relativen Obergrenze ergebenden Gesamtbetrag der staatlichen Finanzierung ( Endbetrag ) den jeweiligen Landesverbänden der Partei staatliche Mittel für die bei den jeweiligen Landtagswahlen erzielten gültigen Stimmen in Höhe von 0,50 je Stimme durch die Länder aus Landesmitteln gewährt. Die Beträge sind der vorletzten Spalte der Gesamtübersicht ( Länderanteil ) zu entnehmen. Die übrigen staatlichen Mittel werden den Bundesverbänden, bei den Landesparteien CSU, SSW und 50Plus dem jeweiligen Landesverband, vom Bund durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages aus dem Bundeshaushalt gewährt ( 21 Abs. 1 PartG). Die Beträge sind in der letzten Spalte der Gesamtübersicht ( Bundesanteil ) ausgewiesen. Die sich aus dem Bundesanteil unter Anrechnung der bisherigen Abschlagszahlungen als Schlusszahlung ergebenden Zahlungs- bzw. Rückzahlungsbeträge sind als Schlusszahlung/Rückforderung für 2008 in Spalte 4 der Aufstellung Bund (Stand: 22. Januar 2009, ANLAGE 3) ausgewiesen. 3. Bund/Länder-Anteil und Staatsquote Die Gesamtbeträge in den beiden letzten Spalten der Aufstellung zeigen, dass bei der Festsetzung 2008 wie im letzten Jahr die Länder mit ca. 17 Mio. ca. 13 % und der Bund mit ca. 115 Mio. ca. 87 % der gesamten staatlichen Finanzierung zu tragen haben. Die Relation zwischen der der für 2007 ausgewiesenen selbst erwirtschafteten Einnahmen von ca. 297 Mio. (Gesamtbetrag von Spalte 8 Relative Obergrenze ) und der der staatlichen Finanzierung für 2008 von ca. 133 Mio. zeigt, dass die Eigenfinanzierung der Parteien die staatliche Finanzierung um ca. 164 Mio. übersteigt. Die Staatsquote aller Parteien gemessen an ihren Gesamteinnahmen in Höhe von (297 Mio Mio. =) 430 Mio. beträgt somit durchschnittlich ca. 31 %. Quelle: Deutscher Bundestag, Verwaltung, Referat PM 3 (Parteienfinanzierung, Landesparlamente)

5 Wählerstimmenkonto 2008 gemäß 19a Abs. 2 Satz 2 PartG (Stichtag: 31. Dezember 2008) Listenstimmen auf Bundesebene ab 0,5%, auf Landesebene ab 1,0% Anlage 1 Partei Bundestagswahl Europawahl Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenb.-Vorpommern Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % CDU ,78% ,51% ,15% ,35% ,43% ,64% ,58% ,81% ,77% SPD ,25% ,52% ,15% ,5 18,59% ,79% ,91% ,72% ,15% ,69% ,23% GRÜNE ,12% ,94% ,69% ,5 9,41% ,13% ,60% ,49% ,58% ,53% ,38% FDP ,83% ,07% ,65% ,5 7,98% ,59% ,33% ,98% ,75% ,43% ,59% DIE LINKE ,71% ,12% ,07% ,5 4,35% ,39% ,96% ,44% ,45% ,13% ,78% CSU ,39% ,00% ,0 43,38% NPD ,58% ,94% ,5 1,16% ,56% ,32% REP ,56% ,88% ,53% ,5 1,38% ,01% GRAUE ,22% ,84% Die Tierschutzpartei ,29% FAMILIE ,04% ,64% ,16% ödp ,56% ,0 2,00% DIE FRAUEN ,56% Volksabstimmung ,52% DVU ,08% ,73% BP ,0 1,10% SSW FW in Thüringen Eltern 50Plus ,02% Gesamt ,22% ,17% ,24% ,0 89,35% ,65% ,97% ,00% ,51% ,60% ,23% Wahlberechtigte , gültige Stimmen , ungültige Stimmen , Wahlbeteiligung 77,65% 43,00% 53,38% 57,91% 57,95% 56,41% 57,53% 63,46% ,32% ,14% Partei Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Länder Bund-Europa-Länder Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % CDU ,53% ,84% ,76% ,48% ,11% ,21% ,15% ,95% ,0 33,72% ,0 31,80% SPD ,27% ,11% ,60% ,85% ,83% ,36% ,67% ,48% ,5 29,48% ,5 29,66% GRÜNE ,01% ,18% ,64% ,62% ,13% ,56% ,23% ,52% ,5 7,57% ,5 8,84% FDP ,17% ,17% ,04% ,17% ,89% ,67% ,62% ,61% ,5 7,41% ,5 8,14% DIE LINKE ,10% ,21% ,56% ,32% ,58% ,08% ,10% ,5 7,58% ,5 7,73% CSU ,0 6,44% ,0 7,23% NPD ,55% ,20% ,98% ,18% ,93% ,55% ,5 1,35% ,5 1,35% REP ,71% ,96% ,5 0,70% ,5 0,92% GRAUE ,42% ,0 0,17% ,0 0,34% Die Tierschutzpartei ,64% ,0 0,10% ,0 0,34% FAMILIE ,97% ,0 0,15% ,0 0,30% ödp ,0 0,30% ,0 0,23% DIE FRAUEN 0,0 0,00% ,0 0,13% Volksabstimmung 0,0 0,00% ,0 0,12% DVU ,98% ,0 0,30% ,0 0,10% BP ,0 0,16% ,0 0,05% SSW ,62% ,0 0,15% ,0 0,05% FW in Thüringen ,60% ,0 0,07% ,0 0,02% Eltern ,61% ,0 0,04% ,0 0,01% 50Plus ,0 0,03% ,0 0,01% Gesamt ,63% ,51% ,51% ,81% ,36% ,47% ,22% ,77% ,0 95,72% ,0 97,37% Wahlberechtigte , ,0 gültige Stimmen , ,5 ungültige Stimmen , ,5 Wahlbeteiligung 57,10% 62,99% 58,24% 55,49% 59,61% 44,42% 66,55% 53,81% 58,71% 59,80%

6 Gesamtübersicht Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2008 gemäß 18 ff. PartG (Stand: 22. Januar 2009) Anlage 2 Partei Stimmenkonto 1) Zuwendungen ( 19a Abs. 2 PartG) ( 24 Abs. 8 PartG) Wählerstimmen der letzten Bundestags-, Europa- und 16 Landtagswahlen Lt. Rechenschaftsbericht 2007 ( 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 u. Satz 2 PartG) 4 Mio. Wählerstimmen mal 0,85, darüber mal 0,70 (Spalte 2) Wähleranteil Zuwendungsanteil ( 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PartG) 0,38 je 1,00 Zuwendung (Spalte 3) Wähler- und Zuwendungssanteil (Spalte 4 + Spalte 5) Absolute Obergrenze ( 18 Abs. 2, 19a Abs. 5 PartG) Kappung bei ,00 Relative Obergrenze ( 18 Abs. 5 PartG, 19a Abs. 5 PartG) Selbst erwirtschaftete Einnahmen lt. Rechenschaftsbericht 2007 Endbetrag ( 19a Abs. 5 PartG) unter Berücksichtigung der absoluten und der relativen Obergrenze Verteilung Länder / Bund Länderanteil ( 19a Abs. 6 PartG) 0,50 je Wählerstimme bei den jeweiligen Landtagswahlen lt Wählerstimmenkonto Stichtag: Bundesanteil übrige Mittel (Spalte 9 - Spalte 10) CDU , , , , , , , , , ,91 SPD , , , , , , , , , ,20 GRÜNE , , , , , , , , , ,96 FDP , , , , , , , , , ,41 DIE LINKE , , , , , , , , , ,72 CSU , , , , , , , , , ,48 NPD 2) , , , , , , , , , ,64 REP , , , , , , , , , ,18 GRAUE 3) 4) ,0 0, ,35 0, , , Die Tierschutzpartei 5) , , , , , , , , , ,34 FAMILIE 5) , , , , , , , , , ,04 ödp , , , , , , , , , ,38 DIE FRAUEN 5) , , , , , , , ,90 0, ,90 Volksabstimmung 5) , , , , , , , ,91 0, ,91 DVU , , , , , , , , , ,35 BP 6) , , , , , , , , , ,20 SSW , , , , , , , , , ,01 FW in Thüringen 3) ,0 0, ,70 0, , , Eltern , , , , , , , , , ,44 50Plus , , , , , , , , , ,46 Gesamt , , , , , , , , , , ,00 1) Der Wählerstimmenanteil berücksichtigt die nach dem bayerischen Wahlrecht erforderliche Ermittlung eines Mittelwerts aus dem Erst- und Zweitstimmenergebnis. 2) Gegen die Partei wurde ein Verfahren nach 23a Abs. 2 PartG eingeleitet. Die staatlichen Mittel für diese Partei werden daher gemäß 19a Abs. 1 Satz 3 PartG nur vorläufig festgesetzt und gegen Sicherheitsleistung in Höhe möglicher Zahlungsverpflichtungen der Partei ( 31a bis 31c PartG) ausgezahlt. 3) Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 eingereicht, so dass gemäß 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2009 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Unabhängig hiervon hat die Partei infolge der nicht fristgerechten Einreichung des Rechenschaftsberichts für das Jahr 2007 gemäß 19 a Abs. 3 Satz 3 PartG bereits endgültig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel für das Jahr 2008 verloren. 4) Die Partei hat sich am 29. März 2008 aufgelöst. Gemäß 18 Abs. 8 PartG scheidet sie ab dem Zeitpunkt der Auflösung aus der staatlichen Teilfinanzierung aus. Der allein zugrunde zu legende Wählerstimmenanteil in Höhe von ,35 beschränkt sich auf 89 von 361 zugrunde zu legenden Tagen (volle Monate à 30 Tage, angefangene Monate taggenau) und beträgt daher ,34. 5) Der Anspruch der Partei ist gemäß 19 a Abs. 5 PartG auf die der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. 18 Abs. 5 PartG). 6) Die Bayernpartei (BP) nimmt seit der Landtagswahl im Land Bayern am 28. September 2008 an der staatlichen Teilfinanzierung teil.

7 Bund Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2008 sowie Berechnung der Abschlagszahlungen 2009 gemäß 18 ff. PartG (Stand: 22. Januar 2009) Anlage 3 Partei Bundesanteil Abschlagszahlungen 2008 Schlusszahlung/ Rückforderung für 2008 Höhe der einzelnen Abschlagszahlungen 2009 CDU 1) 1 SPD GRÜNE FDP 1) DIE LINKE CSU 1) 2) NPD REP GRAUE 3) Die Tierschutzpartei 1) FAMILIE ödp DIE FRAUEN Volksabstimmung 4) DVU BP 5) SSW FW in Thüringen 3) Eltern 1) 50Plus Gesamt Lt. Gesamtübersicht, Spalte 11 Bundesanteil abzüglich Abschlagszahlungen 2008 (Spalte 2 - Spalte 3) 25 % des Bundesanteils (25 % von Spalte 2) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,20 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , ,66 1) 2) Der in Spalte 4 mit negativem Vorzeichen ausgewiesene Rückforderungsbetrag wird gemäß 20 Abs. 2 Satz 2 PartG mit der zum 15. Februar 2008 fälligen ersten Abschlagszahlung verrechnet. Gegen die Partei wurde ein Verfahren nach 23a Abs. 2 PartG eingeleitet. Die staatlichen Mittel für diese Partei werden daher gemäß 19a Abs. 1 Satz 3 PartG nur vorläufig festgesetzt und gegen Sicherheitsleistung in Höhe möglicher Zahlungsverpflichtungen der Partei ( 31a bis 31c PartG) ausgezahlt. 3) Die Partei hat keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 eingereicht, so dass gemäß 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2009 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. 4) Der nach Verrechnung der Rückforderung für 2008 mit der 1. Abschlagszahlung 2009 verbleibende Betrag ist von der Partei gemäß 20 Abs. 1 PartG zurückzuzahlen. 5) Die Bayernpartei (BP) nimmt seit der Landtagswahl im Land Bayern am 28. September 2008 an der staatlichen Teilfinanzierung teil.

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