Amtsblatt. der Stadt Wettin-Löbejün

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1 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Wettin Nr. 12, Jahrgang 4, 10. Dezember 2014 Inhaltsverzeichnis Erreichbarkeit Seite 2-4 Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün Seite 5 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Weihnachten steht vor der Tür, Fest des Friedens und der Freude, Tage der Besinnung. Nutzen wir diese Zeit, innezuhalten, Hektik, Angst, Stress abzubauen und in unseren Familien und Herzen, Frieden und Ruhe einkehren zu lassen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein friedvolles Weihnachtsfest und ein neues Jahr voller Gesundheit, Erfolg und Zuversicht. Antje Klecar Bürgermeisterin Informationen Stadt Wettin-Löbejün Seite 15 Ortschaft Brachwitz Seite 26 Ortschaft Döblitz Seite 30 Ortschaft Domnitz Seite 31 Ortschaft Dößel Seite 34 Ortschaft Gimritz Seite 34 Ortschaft Löbejün Seite 34 Ortschaft Nauendorf Seite 39 Ortschaft Neutz-Lettewitz Seite 43 Ortschaft Plötz Seite 45 Ortschaft Rothenburg Seite 46 Ortschaft Wettin Seite 49

2 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Dezember 2014 Jahrgang 4 Verwaltung und Ortsbürgermeister Stadt Wettin-Löbejün OT Löbejün Markt Wettin-Löbejün Tel.: Fax: Name, Vorname Tätigkeit/Amt Telefon-Nr. Bürgermeisteramt Klecar, Antje Bürgermeisterin Heier, Petra SB Org. und Verwaltung/ Vorzimmer Bürgermeisterin Hauptamt Bujak, Frank Leiter Worofka, Luise SB Poststelle Brode, Sabine SB Hauptamt Marschner, Karola SB Kita/Schule Ebert, Lisa SB Kita/Schule Westphal, Anika SB Personal Krüger, Nadine SB Lohn und Gehalt Päutz, Corinna Standesbeamtin/ SB Friedhöfe Löser, Angela Sekretärin GS Carl Loewe Necker, Christin Sekretärin GS Wettin Ordnungsamt Papendieck, Jan Leiter/SB Verkehr Meier, Manuela SB allg. OA Beyer, Monika SB allg. OA Lohse, Wim SB Vollzug/Bußgeld/FF Gaebel, Heiko SB OA u. Gewerbe Heinrich, Mona SB Meldeamt Bauamt Blume, Heike Leiterin Schaaf, Daniela SB allg. BA Repert, Runa SB Liegenschaften Brabetz, Gabriele SB Liegenschaften Kündiger, Kerstin SB Hoch- und Tiefbau Städtebauförderung Trümmel, Beate SB Hoch- und Tiefbau Schulze, Juliane SB Beiträge Finanzverwaltung Schmidt, Waltraud Leiterin Rothmeier, Karla Kassenleiterin Strzoda, Heidlinde SB Kasse Niesel, Jenny SB Kasse Denkewitz, Christiane Leiterin Geschäftsbuchhaltung Tüttmann, Christiane SB Geschäftsbuchhaltung AIbrecht, Corina SB Anlagenbuchhaltung Kämmerei Zimmer, Bianca SB Geschäftsbuchhaltung Nitzer, Katrin SB Steuern Storch, Kristina SB Vollstreckung Dienststelle Wettin (Einwahl ) Fax: Taube, Elke SB Meldeamt/ Bürgerbüro Dienststelle Rothenburg (Einwahl ) Fax: Rössel, Iris Gebäudemanagement Sturzebecher, Gebäudemanagement Franziska dienstags Uhr und Uhr Öffnungszeiten der Dienststellen Löbejün und Wettin montags geschlossen dienstags und Uhr mittwochs und Uhr donnerstags Uhr freitags geschlossen Ortsbürgermeister: OS Brachwitz, Gimritzer Str. 11, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Jan Richter Sprechstunde: Sprechstunde nach Vereinbarung, Tel.: oder jan.richter@sachsen-anhalt.net Ort: Ortschaftsbüro Brachwitz bzw. FFw Friedrichsschwerz OS Döblitz, Tanneneck 5, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Justus Wetterau Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: OS Domnitz, Merbitzer Weg 6, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Bernhard Zarski Sprechstunde: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat Uhr Tel., Fax: , Handy: OS Dößel, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein Sprechstunde: montags Uhr über Handy: OS Gimritz, Gimritzer Hauptstr. 14a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Uta Leefhelm Sprechstunde: 14-täglich dienstags Uhr Tel.: OS Löbejün, Kirchhof 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl Sprechstunde: Terminvereinbarung bitte unter stadt_loebejuen@web.de oder hinterlassen Sie Ihren Namen, Telefonnummer und Anliegen in meinem Postkasten in der Poststelle der Stadtverwaltung, Erdgeschoss unten links Tel./Fax OS Nauendorf, Alte Dorfstr. 2-3, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Dietrich Schulze Sprechstunde: dienstags Uhr OS Neutz-Lettewitz, Teichstr. 18, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Rudolf Schmidt Sprechstunde: jeden 1. Dienstag im Monat im OT Lettewitz, Ortschaftsbüro, Teichstr. 18 von bis Uhr jeden 3. Dienstag im Monat im OT Neutz, Sporthalle, Hallesche Str. 2 von bis Uhr Handy: OS Plötz, Winkel 9a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Ingelore Zimmer Sprechstunde: nach Vereinbarung Priv. Tel Handy: dienstlich: ingelore.zimmer@web.de OS Rothenburg, Am Kindergarten 11, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Willi Schreiber Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: OS Wettin, Burgstraße 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Volker Härzer Sprechstunde: dienstags Uhr nach Vereinbarung Tel.: Handy:

3 Jahrgang Dezember 2014 Nr. 12 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Verbände (Trinkwasser = TW, Abwasser = AW) OS Brachwitz; OS Döblitz, OS Dößel, OS Gimritz, OS Neutz- Lettewitz, OS Wettin, OS Löbejün, OS Plötz, OS Nauendorf TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis (über Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH) AW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (Hauptsitz Petersberg, OT Gutenberg) OS Domnitz TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 21. Januar 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Donnerstag, der 8. Januar Uhr OS Rothenburg TW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis ab WAZV Saalkreis Sennewitzer Straße 7 OT Gutenberg Petersberg Telefon: Fax: Notfall: dienstags: info@wazv-saalkreis.de Uhr und Uhr bzw. nach telefon. Vereinbarung Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis über Hallesche Wasser- u. Stadtwirtschaft GmbH Bornknechtstr. 5, Halle (Saale) Tel.: Notfall: (HWS GmbH) Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Köthensche Str. 54, Bernburg Tel./Fax: / Notfall: montags: Uhr dienstags: und Uhr donnerstags: Uhr Mitnetz Strom/Störungsdienst Telekom/Entstörungsdienst Wettin-Information, Burgbücherei u. Museum OT Wettin, Burgstr. 4, Wettin-Löbejün Tel./Fax: /21864 Homepage: wettin-info@mail-wl.de Öffnungszeiten: montags: Uhr dienstags: Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: Uhr freitags: Uhr Bibliothek/Fremdenverkehrsamt Löbejün in der Kunst- u. Kulturscheune des Historischen Stadtgutes OT Löbejün, Kämnitz 1, Wettin-Löbejün Tel.: Fax.: kulturscheune-loebejuen@gmx.de Öffnungszeiten: dienstags: Uhr mittwochs: Uhr donnerstags: Uhr Bibliotheken: Nauendorf Grundschule, Am Sportzentrum 2 donnerstags Uhr Plötz Winkel 9a montags Uhr Rothenburg Am Kindergarten 10 mittwochs Uhr Notfallnummern Polizei 110 Rettungswagen und Feuerwehr 112 Bereitschaft Arzt Feuerwehrleitstelle Rettungsdienstleitstelle Krankentransport Polizei - Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis Kriminaldienst Unfalldienst Polizeirevierstation Wettin-Löbejün OT Löbejün, Bahnhofstr. 4a, Wettin-Löbejün Tel./Fax: / dienstags: Uhr

4 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Dezember 2014 Jahrgang 4 Medizinische Versorgung Allgemeinmedizin C. Reiß-Wunderling OS Löbejün, Bahnhofstr. 4 FÄ W. Ute Nestler OS Löbejün, Doktorberg Dr. med. St. Roth OS Löbejün, An der Stadtmauer 10a Theresia Baust Domnitzer Lindenstr. 12 Fax: Wettin-Löbejün OT Domnitz FÄ Dipl.-Med. K. Just Dr. med. Katja Rüde Fax: FA Andreas Rüde OS Nauendorf, Poststr. 2 Mail: info@allgemeinarztpraxsis-neuendorf.de Dr. A. Lukowski OS Wettin, Johannisstr. 16 Dr. med. P. Gormanns Wallwitz OS Rothenburg, Am Kindergarten Innere Medizin Dipl.-Med. K. Zametschnik OT Wettin, Saalestr. 7a Frauenarzt/Frauenheilkunde Dipl.-Med. D. Meisel OS Wettin, Großer Schweizerling 3 Urologie Dr. A. Melchior OS Löbejün, Kirchhof Zahnärzte Dr. Th. Pilz u. R. Pilz OS Löbejün, An der Stadtmauer 3 OS Rothenburg; Pappelstr S. Hünicke OT Brachwitz, Lerchenweg 12 Dipl.-Stom. I. Riedel OS Nauendorf, Dr.-W.-Külz-Platz 4 Telefonseelsorge e. V. Halle Tel.: oder Pflegedienste Pflegemobil Annett Rabe Amb. Pflegedienst B. Hausmann Nauendorfer Engel Katrin Kirchschlager Fax: Betreuungszentrum Kerstin Kirchhof Fax: Fahrdienst Volkssolidarität Sozialstation Petersberg Diakoniestation Könnern Wettiner Schwestern Pflegedienst GmbH Fax: wettiner-schwestern@gmx.de Apotheken Kreuzapotheke Löbejün Stadtgut-Apotheke Löbejün Burg-Apotheke Wettin (Tag und Nacht erreichbar) Tierärzte Dr.-med.-vet. R. Grosser OS Domnitz, Amselweg 12 Gruppenpraxis Niederlein u. Hoffmann OS Dornitz, Zum Sixbach info@hn-vets.de Kleintierpraxis Strauß OS Löbejün, Am Stadtgut 3f Fax: info@tierarztpraxis-loebejuen.de

5 Jahrgang Dezember 2014 Nr. 12 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Hauptamt Information zu den Öffnungszeiten der Verwaltung der Stadt Wettin-Löbejün Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung der Stadt Wettin-Löbejün bleibt an ihren Verwaltungsstandorten in Löbejün, Rothenburg und Wettin am Freitag, dem und Montag, dem geschlossen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Antje Klecar Bürgermeisterin Information zu geänderten Öffnungszeiten der Einwohnermeldebehörde der Stadt Wettin-Löbejün an den Verwaltungsstandorten Löbejün und Wettin Mittwoch, den Aus Gründen der Weiterbildung bleibt die Einwohnermeldebehörde an beiden Verwaltungsstandorten geschlossen! Dienstag, den Einwohnermeldebehörde am Verwaltungsstandort Löbejün geöffnet (Wettin ist geschlossen) Mittwoch, den Einwohnermeldebehörde am Verwaltungsstandort Löbejün geöffnet (Wettin ist geschlossen) Donnerstag, den Einwohnermeldebehörde am Verwaltungsstandort Wettin geöffnet (Löbejün ist geschlossen) Diese Änderungen gelten nur für die oben aufgeführten Sprechtage. Alle anderen Sprechtage in diesem Zeitraum bleiben von den Änderungen unberührt. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2015! Die Mitarbeiterinnen der Einwohnermeldebehörde der Stadt Wettin-Löbejün Öffentliche Bekanntmachung der 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbeiün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Donnerstag, dem um 18:30 Uhr in dem im 1. OG gelegenen Beratungsraum des Sport- und Freizeitzentrums in der Ortschaft Nauendorf unter der Anschrift Am Sportzentrum 4 in Wettin-Löbejün, OT Nauendorf statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschriften vom öffentlicher Sitzungsteil - 7. Bericht der Bürgermeisterin über die Ausführung gefasster Beschlüsse 8. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch die Bürgermeisterin 9. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung des Stadtrates 10. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse 11. Kurzinformation aus den beratenden Ausschüssen durch die Ausschussvorsitzenden 12. Beschlussfassung öffentlicher Sitzungsteil Beratung und Beschluss Bestätigung der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Brachwitz Beratung und Beschluss Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün Beratung und Beschluss 1. Änderung der Satzung über die Nutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün Beratung und Beschluss 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün Beratung und Beschluss Aufstellung der Einbeziehungssatzung Am Wiesengrund in der Ortschaft Gimritz Beratung und Beschluss Entwurf und Auslegung der Einbeziehungssatzung Am Wiesengrund in der Ortschaft Gimritz 13. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschriften vom nichtöffentlicher Sitzungsteil - 2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil 2.1. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 2.2. Vergabeangelegenheiten 2.3. Personalangelegenheiten 2.4. Rechtsangelegenheiten 3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntmachungen durch die Bürgermeisterin 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 5. Schließung der Sitzung Prof. D. Gottstein Vorsitzender des Stadtrates Öffentliche Bekanntmachung der 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Mittwoch, den um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in Wettin- Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde

6 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Dezember 2014 Jahrgang 4 6. Kontrolle der Niederschrift der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - öffentlicher Teil- 7. Beratung und Abstimmung 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün 8. Beratung und Abstimmung Satzung über die Benutzung der Bibliotheken der Stadt Wettin-Löbejün 9. Beratung und Abstimmung Satzung über die Festsetzung von Gebühren zur Inanspruchnahme der Bibliotheken der Stadt Wettin-Löbejün 10. Beratung und Abstimmung 1. Änderung der Benutzungsentgeltsatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Räume und Sportstätten der Stadt Wettin-Löbejün 11. Beratung und Abstimmung Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Wettin-Löbejün 12. Beratung und Abstimmung Satzung der Stadt Wettin- Löbejün über die Erhebung von Beiträgen für die Niederschlagswasserableitung 13. Beratung 1. Lesung Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Wettin-Löbejün für das Haushaltsjahr Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nichtöffentlicher Teil- 2. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 3. Rechtsangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 6. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün im Jahr 2015 Nach nochmaliger Beratung und dem nochmaligen Beschluss der Elternkuratorien wurden hinsichtlich der Schließzeiten im Jahr 2015 nachfolgend genannter Kindertageseinrichtungen folgende Festlegungen getroffen: Die KITA Spatzenhaus Wettin ist zu folgenden Zeiten geschlossen: bis KITA Sonnenkäfer Gimritz ist zu folgenden Zeiten geschlossen: bis Eltern, deren Kinder o.g. Kindertageseinrichtungen besuchen und die an diesen Tagen eine Betreuung wünschen, steht die Kindertageseinrichtung Saalepiraten in Brachwitz zur Verfügung. Wie im Rahmen der Sitzungen der Kuratorien beschlossen, werden die Kinder, wenn es die Eltern wünschen, in die Kindertageseinrichtung Saalepiraten durch entsprechendes Erzieherpersonal begleitet. Antje Klecar Bürgermeisterin 1. Änderung der Benutzungsordnung kommunaler Räume und Sportstätten der Stadt Wettin-Löbejün Auf der Grundlage der 5, 8 und 43 des Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVGLSA) vom und des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz SportFG) vom hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am unter der Beschluss-Nr. 45-5/14/SR folgende Benutzungsordnung kommunaler Räume und Sportstätten der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen: 1 Zweckbestimmung Die Räumlichkeiten in kommunaler Trägerschaft sollen vorrangig für städtische Veranstaltungen sowie für Kirchen-, Vereins- und Parteiveranstaltungen, Feiern und Jubiläen von Privatpersonen sowie für Veranstaltungen privatrechtlicher juristischer Personen und Interessengemeinschaften bereitgestellt werden. Die städtischen Sportstätten dienen dem Sportunterricht und der sportlichen Betätigung der in Trägerschaft der Stadt Wettin-Löbejün befindlichen Schulen und Kindergärten sowie als öffentliche Einrichtungen für Sport-, Sonder- und außersportlichen Veranstaltungen. 2 Geltungsbereich (1) Diese Benutzungsordnung gilt für folgende kommunale Räumlichkeiten und Sportstätten: die Stadthalle und der Gaststättenraum im Historischen Stadtgut Löbejün, das Stadthaus in Löbejün, die Kegel- und Bowlingbahn in Löbejün, das Dorfgemeinschaftshaus in Schlettau, die Turnhalle in Brachwitz, der Kulturraum im Feuerwehrgerätehaus Friedrichsschwerz, das Ortsgemeinschaftshaus in Dornitz, den Gemeinderaum in Döblitz, das Ortsgemeinschaftshaus Zur Weißen Wand in Dobis, das Dorfgemeinschaftshaus in Gimritz, den Jugendraum, die Gaststätte, die Mehrzweckhalle und die Kegel- und Bowlingbahn im Sport- und Freizeitzentrum Nauendorf, die Turnhalle in Neutz, den Kultursaal in Lettewitz, den Kulturraum in Plötz, den Kulturraum in Kösseln, die Mehrzweckhalle in Plötz, den Seniorenclub, das Clubhaus und die Mehrzweckhalle in Rothenburg, die Sprungschanze in Rothenburg, die Sportplätze mit Sportlerheim in Gimritz, Neutz, Lettewitz, Rothenburg und Wettin sowie die Sportplätze in Brachwitz, Löbejün und Nauendorf. (2) Sie ist für alle Personen verbindlich, die sich im Rahmen einer Veranstaltung in den benannten Objekten aufhalten. (3) Mit dem Betreten der Gesamtbereiche der Objekte unterliegen Benutzer, Veranstalter, Mitwirkende und Besucher den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung sowie aller sonstigen in diesem Zusammenhang erlassenen Anordnungen. 3 Nutzungsberechtigte (1) Nutzungsberechtigte sind die Stadt Wettin-Löbejün selbst, die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün, Parteien, Vereine, Interessengemeinschaften, Kirchengemeinden, Privatpersonen sowie privatrechtliche juristische Personen der Stadt Wettin-Löbejün. (2) Neben den in Abs.1 genannten Nutzungsberechtigten der Stadt Wettin-Löbejün kann die Nutzungsberechtigung auf Antragstellung auch den Vereinen, Kirchen, Privatpersonen sowie privatrechtliche juristische Personen anderer Gemeinden erteilt werden. 4 Überlassung der Räumlichkeiten (1) Die mietweise Überlassung der Räumlichkeiten bedarf eines schriftlichen Antrages. Dieser ist mindestens eine Woche vor der geplanten Veranstaltung gegenüber der Stadt Wettin-Löbejün zu stellen. Hierbei sind die vorbereiteten Formblätter zu verwenden.

7 Jahrgang Dezember 2014 Nr. 12 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite (2) Die mietweise Überlassung der Räumlichkeiten gilt erst als zustande gekommen, wenn eine schriftliche Genehmigung durch die Stadt Wettin-Löbejün erteilt und das nach der Benutzungsentgeltordnung fällige Benutzungsentgelt nachweislich auf das Konto der Stadt Wettin-Löbejün eingezahlt worden ist. Bis zu diesem Nachweis ist die Terminvormerkung unverbindlich. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht. (3) Liegen für dieselbe Zeit mehrere Anträge vor, so ist für die Entscheidung grundsätzlich die Reihenfolge des Einganges der Anträge maßgebend. Bei der Prüfung der Anträge ist auch die Bedeutung der Veranstaltung für die Öffentlichkeit zu berücksichtigen (öffentliches Interesse). (4) Die Stadt Wettin-Löbejün behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Benutzung der vorgesehenen Räume im Falle höherer Gewalt, unvorhergesehener im öffentlichen Interesse liegende Gründe, an dem betreffenden Tag nicht möglich ist. Zur Leistung einer Entschädigung ist die Stadt in diesen Fällen nicht verpflichtet. (5) Die Stadt Wettin-Löbejün behält sich das Recht vor, die Überlassung jederzeit auch noch am Veranstaltungstag ohne Leistung von Schadenersatz zu widerrufen, wenn sie Kenntnis darüber erlangt, dass Inhalte der Veranstaltung ganz oder teilweise menschenverachtend, Gewalt verherrlichend, pornografisch, sexistisch, rassistisch, extremistisch oder anderweitig strafbar sind bzw. die Belange des Jugendschutzes verletzt werden. (6) Mit eingetragenen Vereinen mit Sitz im Stadtgebiet und Interessengemeinschaften der Stadt werden Nutzungsverträge über städtische Objekte abgeschlossen. Dies gilt auch für Objekte, für die die Stadt Wettin-Löbejün Nutzungsentgelte bzw. Betriebskosten entrichtet. Bei Sportvereinen ist gemäß dem Sportstättengesetz kein Nutzungsentgelt zu entrichten, es erfolgt eine anteilige Beteiligung an den Betriebskosten. 5 Schlüssel- und Raumübergabe (1) Die Übergabe von Schlüssel und Räumlichkeiten erfolgt durch Unterschrift mit Vermerk des Datums der Übergabe und der Rückgabe durch den Beauftragten der Stadt (Übergebender) und dem Mieter/Veranstalter (Übernehmenden). Dazu wird vor der Veranstaltung im Beisein eines Beauftragten der Stadt und dem Mieter/ Veranstalter eine Abnahme über den tatsächlichen Zustand der Räume vorgenommen. (2) Ein Beauftragter der Stadt Wettin-Löbejün nimmt nach den Veranstaltungen gemeinsam mit dem Mieter/Veranstalter die Raumabnahme vor. Werden Mängel, Schäden bzw. der Verlust von Einrichtungsgegenständen festgestellt, so ist der Mieter/ Veranstalter zur Verantwortung zu ziehen. Diese Unzulänglichkeiten sind durch den Mieter/Veranstalter auf seine Kosten umgehend abzustellen. 6 Verwaltung und Aufsicht (1) Die Räumlichkeiten werden von der Stadt Wettin-Löbejün verwaltet. (2) Für die Ordnung und Sauberkeit innerhalb der Objekte ist der Mieter/Veranstalter zuständig. Der Mieter/ Veranstalter ist verpflichtet, die gemieteten Räume nach der Veranstaltung wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand an die Stadt Wettin-Löbejün zu übergeben. (3) Möchte sich ein Mieter/Veranstalter der Pflicht der Endreinigung entledigen, so kann er diese Aufgabe gegen Bezahlung eines Reinigungsentgeltes gemäß Benutzungsentgeltsatzung kommunaler Räume an die Stadt Wettin-Löbejün abtreten. 7 Besondere Pflichten des Mieters/ Veranstalters (1) Interessengemeinschaften der Stadt Wettin-Löbejün ( 3 Abs. 1 Satz 1) haben gegenüber der Stadt einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. (2) Soweit zu Veranstaltungen zusätzliche Anmeldungen, Genehmigungen erforderlich sind, hat dies der Mieter/ Veranstalter auf seine Kosten und auf eigene Verantwortung zu veranlassen (Ausschankgenehmigung u. dgl.). Der Mieter/ Veranstalter ist insbesondere für die Erfüllung aller die Benutzung betreffenden Feuer-, Sicherheits- sowie ordnungs- und verkehrspolizeilichen Vorschriften, insbesondere der Einhaltung der in der Gefahrenabwehrverordnung geregelten Ruhezeiten verantwortlich. (3) Die Ausschmückung und Dekoration der Räume ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet. Dabei dürfen nur Materialien verwendet werden, die schwer entflammbar sind. Das Abbrennen von Feuerwerken in den Räumen ist ausdrücklich verboten. (4) Das Rauchen ist in den unter Ziffer 1 genannten Räumlichkeiten nicht erlaubt. Rauchen ist nur außerhalb dieser Räumlichkeiten an den ausdrücklich dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Stellen erlaubt. 8 Ordnungsvorschriften (1) Räume, Einrichtungen und Mobiliar der Objekte sind schonend und pfleglich zu behandeln. (2) In den Räumen ist auf Ordnung und Sauberkeit besonders zu achten. Küchen dürfen nach Absprache bzw. bei Mitanmietung genutzt werden. Die Sanitäreinrichtungen können bei jeder Veranstaltung genutzt werden, aber auch hier ist die notwendige Ordnung und Sauberkeit einzuhalten. (3) Zur Schonung des Fußbodens und des Mobiliars ist mit allem sorgsam umzugehen. Unbefugtes Hantieren an den Heizungs- und Beleuchtungsanlagen ist unberechtigten Personen verboten. 9 Haftung (1) Der Mieter/ Veranstalter ist verpflichtet, für die schonende Behandlung der Räume und Einrichtungsgegenstände zu sorgen. Die maximale Besucherzahl wird wie folgt festgelegt: Geltungs- Anz. Personen bei Anz. Personen bei bereich Reihenbestuhlung Bestuhlung mit Tischen 1. Löbejün 1.1. Historisches Stadtgut Stadthalle Gaststättenraum Stadthaus Raum Raum DGH Schlettau Kegel- und Bowlingbahn Brachwitz 2.1. Turnhalle ohne Bestuhlung 2.2. Kulturraum im FWGH Friedrichschwerz Domnitz 3.1. Ortsgemeinschaftshaus Dornitz Gemeinderaum rechts Gemeinderaum links ohne Bestuhlung 4. Dößel 4.1. Ortsgemeinschaftshaus Zur Weißen Wand Dobis Saal Gastraum Gimritz 5.1. Dorfgemeinschaftshaus Saal Gastraum Sportlerheim Neutz-Lettewitz 6.1. Turnhalle Neutz ohne Bestuhlung

8 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Dezember 2014 Jahrgang 4 Geltungs- Anz. Personen bei Anz. Personen bei bereich Reihenbestuhlung Bestuhlung mit Tischen 6.2. Sportlerheim Neutz Saal Lettewitz Sportlerheim Lettewitz Nauendorf 7.1. Sport- und Freizeitzentrum Gaststätte Jugendraum Mehrzweckhalle Kegel-und Bowlingbahn 8. Plötz 8.1. Kulturraum Plötz Kulturraum Kösseln Mehrzweckhalle Plötz Rothenburg 9.1. Seniorenclub Clubhaus Mehrzweckhalle Sportlerheim Döblitz Gemeinderaum Wettin Sportlerheim 42 (2) Für eventuelle Schäden, die sich aus einer Mehrbelegung ergeben, haftet der Mieter/Veranstalter. Ebenso haftet er für alle Beschädigungen und Verluste, die an dem Überlassungsgegenstand durch Benutzung entstehen ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung durch ihn, seine Mitglieder, Beauftragten, Teilnehmer oder Besucher an der Veranstaltung entstanden sind. Der Mieter/Veranstalter haftet ferner für Schäden jeder Art, die durch Auf- und Abbau der von ihm geforderten zusätzlichen Einrichtung entstehen. Die vom Mieter/ Veranstalter demnach zu vertretenden Schäden werden von der Stadt Wettin-Löbejün auf seine Kosten behoben. Die Stadt Wettin-Löbejün kann den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung oder Sicherheitsleistung verlangen. (3) Der Mieter/Veranstalter hat für alle Schadensersatzansprüche einzustehen, die aus Anlass der Vermietung des Benutzungsgegenstandes gegen ihn geltend gemacht werden. Wird die Stadt Wettin-Löbejün wegen eines Schadens unmittelbar in Anspruch genommen, so ist der Mieter/Veranstalter verpflichtet, die Stadt Wettin-Löbejün von dem gegen sie geltend gemachten Anspruch einschließlich der entstehenden Prozess- und Nebenkosten in voller Höhe freizuhalten. Er hat in allen Fällen der Stadt Wettin-Löbejün beim Führen eines Rechtsstreits durch gewissenhafte Information Hilfe zu leisten und haftet für den Schaden, der der Stadt Wettin-Löbejün durch mangelhafte Erfüllung dieser Verbindlichkeit entsteht. (4) Die Haftung des Mieters/Veranstalters erstreckt sich auch auf Schäden, die während der Vorbereitung und der Aufräumungsarbeiten durch ihn, durch Beauftragte oder durch Besucher entstehen. Für sämtliche vom Mieter/Veranstalter eingebrachten Gegenstände übernimmt die Stadt Wettin-Löbejün keine Haftung, sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Mieters/ Veranstalters in den ihm zugewiesenen Räumen. Der Mieter/ Veranstalter hat die Pflicht, mitgebrachte Gegenstände nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen und die Räume in ihrem ursprünglichen Zustand an die Stadt Wettin-Löbejün zu übergeben. 10 Verlust von Gegenständen, Fundsachen, Schadensersatz (1) Die Stadt Wettin-Löbejün haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld, Wertgegenständen und sonstigen Vermögen der Mieter/ Veranstalter, Benutzer und Besucher sowie den eingebrachten Sachen. Das gleiche gilt für Fundgegenstände und im Bereich des Objektes abgestellte Fahrzeuge. (2) Fundsachen sind beim zuständigen Ordnungsamt abzugeben. (3) Bei Veranstaltungen zerstörte Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und Inventar werden nach Prüfung und Feststellung des Wiederbeschaffungswertes dem Verursacher durch die Stadt Wettin-Löbejün in Rechnung gestellt. 11 Kleiderabgabe Die Stadt Wettin-Löbejün schließt jegliche Haftung für Beschädigung oder Verlust von abgegebenen Kleidungs- oder anderen Gegenständen aus. 12 Einhaltung der Benutzungsordnung Den Beauftragten der Stadt Wettin-Löbejün ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten während der Veranstaltungen jederzeit zu gestatten. 13 Inkrafttreten (1) Die 1. Änderung der Benutzungsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün in Kraft. Ausfertigungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am beschlossene 1. Änderung der Benutzungsordnung für die Inanspruchnahme der kommunalen Räume und Sportstätten der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Bürgermeisterin am handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Löbejün, den gez. A. Klecar Bürgermeisterin - Dienstsiegel - Bekanntmachungsanordnung: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün am in seiner Sitzung am unter der Beschluss-Nr.:45-5/14/SR beschlossene und durch die Bürgermeisterin am handschriftlich unterzeichnete und ausgefertigte 1. Änderung der Benutzungsordnung für die Inanspruchnahme der kommunalen Räume und Sportstätten der Stadt Wettin-Löbejün ist im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Jahrgang 4, Nr. 12 vom öffentlich bekannt zu machen. Wettin-Löbejün, den gez. Antje Klecar Bürgermeisterin - Dienstsiegel - Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Wettin-Löbejün Auf der Grundlage der 5, 8, 43 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts (KVG LSA) vom und der 1, 2, 3 und 13 des Kommunalabgabengesetzes LSA (KAG LSA) vom (GVBl. LSA S. 370) sowie aufgrund des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHUG) vom in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am (Beschluss-Nr /11/SR), geändert durch Beschluss-Nr. 44-5/14/SR vom folgende Satzung:

9 Jahrgang Dezember 2014 Nr. 12 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Steuergegenstand (1) Die Stadt Wettin-Löbejün erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. (2) Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund mehr als drei Monate alt ist. 2 Steuerpflichtiger (1) Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. (2) Hundehalter ist, wer einen oder mehrere Hunde zu persönlichen Zwecken im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen im eigenen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat. (3) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund länger als zwei Monate im Jahr gepflegt, untergebracht, auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat, es sei denn er kann nachweisen, dass der Hund bereits in einer anderen Gemeinde oder Stadt in der Bundesrepublik Deutschland versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 3 Entstehung und Anmeldung der Steuer (1) Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Monats, in dem der Hund aufgenommen oder mit dem Monat, der dem Monat folgt, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist. (2) Die Anmeldung muss persönlich oder schriftlich erfolgen. (3) Bei der Anmeldung ist folgendes anzugeben bzw. vorzulegen: 1. Halter (Name, Adresse, Telefonnummer) 2. Hund (Geburtsdatum, Rasse/Kreuzung, Geschlecht, Name, Farbe) 3. Kennzeichnung (Kennnummer des Transponders) 4. Police der Haftpflichtversicherung in Kopie oder Versicherungsbescheinigung 5. Vorbesitzer (Name, Anschrift) 6. aktuelles Foto 4 Beendigung der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird oder bei Wegzug mit Abmeldung des Hundes. Die Hundehaltung ist beendet, wenn der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt. (2) Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes bei dem selben Halter ein anderer Hund, so ist dieser Wechsel gemäß 3 anzuzeigen. (3) Die Abmeldung ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. 5 Erhebungszeitraum, Entstehung der Steuerschuld (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (1) Entsteht oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen. (3) Die Jahressteuerschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraumes am des jeweiligen Kalenderjahres. Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe des Erhebungszeitraumes, entsteht die Steuerschuld mit Beginn des Monats, in dem die Steuerpflicht beginnt ( 3 Abs.1) 6 Festsetzung der Fälligkeit (1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt, für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid festgesetzt. Die Steuer ist mit dem Jahresbetrag am eines jeden Jahres fällig. Bei einer Anmeldung im laufenden Jahr ist die Steuer einen Monat nach Anmeldung fällig. (2) Die Steuer kann auf Antrag in vierteljährlichen Teilbeträgen zum , , und eines jeden Jahres entrichtet werden. 7 Steuersatz (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der im Haushalt aufgenommenen Hunde sowie nach nicht gefährlichen und gefährlichen Hunden bemessen. Die Hundesteuer beträgt jährlich a) für den ersten Hund 48,00 b) für den zweiten Hund 96,00 c) für jeden weiteren Hund 144,00 d) für den ersten als gefährlich eingestuften Hund 372,00 e) für den zweiten als gefährlich eingestuften Hund 564,00 f) für jeden weiteren als gefährlich eingestuften Hund 744,00 (2) Die Einordnung des Hundes erfolgt nach 3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren. (GefHuG) (3) Die Feststellung der Gefährlichkeit erfolgt durch die Stadt Wettin-Löbejün. (4) Hunde, für die Steuerbefreiung nach 9 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzurechnen. (5) Hunde, für die Steuerermäßigung nach 10 gewährt wird, gelten als Ersthunde. 8 Allgemeine Voraussetzungen für Steuervergünstigungen (1) Steuervergünstigungen (Steuerbefreiungen, Steuerermäßigung) können gewährt werden. (2) Steuervergünstigungen werden nur gewährt, wenn die Hunde, für welche die Vergünstigung in Anspruch genommen werden soll 1. für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind 2. entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden 3. und wenn der Halter des Hundes in den letzten 5 Jahren nicht rechtskräftig wegen Tierquälerei bestraft ist und dieses vom Halter nachgewiesen wird. (3) Eine Vergünstigung kann erst nach Eingang des Antrages und mit Nachweis aller Vorraussetzungen ab dem Folgemonat gewährt werden. (4) Steuervergünstigungen können widerrufen werden, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die eine Versagung rechtfertigen. 9 Steuerbefreiungen Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für: 1. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B, BL, ag oder H besitzen. 2. Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl. 3. Jagdgebrauchshunde, die ausschließlich zu beruflichen Zwecken der Jagd eingesetzt werden. 4. Hunde, die von ihrem Halter aus einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen erworben wurden, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Erwerb. 5. Diensthunde der Polizei, des Rettungswesens und des Zivilund Katastrophenschutzes. 6. Hunde in Tierasylen und Tierhandlungen.

10 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Dezember 2014 Jahrgang 4 7. Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern neben persönlichen Zwecken auch zur Ausbildung des Wachdienstes dienen. 8. Die Bewachung von gewerblichen Betrieben und landwirtschaftlichen Anwesen. Die Steuerbefreiung kann nur für einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. 9. abgerichtete Hunde, die von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden. 10 Steuerermäßigung Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von: 1. Jagdhunden von Jagdausübungsberechtigten, sofern diese Inhaber eines Jagdscheines sind, jedoch für höchstens 1 Hund 2. Einem Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen. 11 Meldepflicht (1) Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist, innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des dritten Monats nach der Geburt bei der Stadt persönlich oder schriftlich anzumelden. (2) Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Hundehaltung bei der Stadt (Steueramt) abzumelden. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, so gilt dieser Tag als Abmeldung. (3) Entfallen die Vorraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, ist der Hundehalter verpflichtet, der Stadt dies innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Grundes für den Wegfall der Vergünstigungen anzuzeigen. 12 Feststellung der Hundehaltung Zur Feststellung der Hundehaltung kann sich die Stadt eines Mitarbeiters der Stadt bedienen. Sie kann Auskünfte von Dritten verlangen und sonstige Beweismittel sichern, wenn dieses bei dem/der Betroffenen unmöglich ist, von ihm/ihr verweigert wird oder im Interesse einer objektiven Feststellung der Tatsachen nicht geboten erscheint. 13 Hundesteuermarken (1) Für jeden angemeldeten Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. (2) Die Hundesteuermarken sind bei der Stadt (Steueramt) während der Sprechzeiten erhältlich. (3) Der Hundehalter hat dem/den von ihm gehaltenem/n Hund/ en die gültige Steuermarke sichtbar anzulegen. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundstücks nur mit der Marke umher laufen lassen. Hunde, die außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks ohne gültige Hundesteuermarke unbeaufsichtigt angetroffen werden, können durch Beauftragte der Stadt eingefangen werden. Die entstanden Kosten hat der Halter zu tragen. (4) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke zum Selbstkostenpreis ausgehändigt. 14 Ordnungswidrigkeiten (1) Zuwiderhandlungen gegen 3, 4 Abs. 2, 12 und 13 sind Ordnungswidrigkeiten nach 16 Abs. 2 KAG-LSA. (2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden. 15 Übergangsvorschrift Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bei der Stadt bereits angemeldeten Hunde gelten als angemeldet. 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die am beschlossene und zum in Kraft getretene Satzung außer Kraft. Ausfertigungsvermerk: (1) Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am beschlossene Hundesteuersatzung der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Bürgermeisterin am handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Löbejün, den gez. A. Klecar Bürgermeisterin - Dienstsiegel - Bekanntmachungsanordnung: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün am in seiner Sitzung am unter der Beschluss-Nr.:44-5/14/SR beschlossene und durch die Bürgermeisterin am handschriftlich unterzeichnete und ausgefertigte Hundesteuersatzung der Stadt Wettin-Löbejün ist im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Jahrgang 4, Nr. 12 vom öffentlich bekannt zu machen. Wettin-Löbejün, den gez. Antje Klecar Bürgermeisterin - Dienstsiegel - Öffentliche Bekanntmachung einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Am Donnerstag, dem findet um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Beratung und Abstimmung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 der Stadt Wettin-Löbejün Verfügung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Saalekreis 7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Rechtsangelegenheiten 2. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 3. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin

11 Jahrgang Dezember 2014 Nr. 12 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Bauamt Grundstücksveräußerung in der Ortschaft Gimritz Lage: Am Mangelsbrunnen, Flur 3, Flurstücke 331 (631) Ansprechpartner: Stadt Wettin-Löbejün/Bauamt Frau Brabetz, Tel gabriele.brabetz@mail-wl.de Ansprechpartner zu Fragen der Erschließung - Frau Kündiger Ansprechpartner zu Fragen der Vertragsbedingungen - Frau Repert Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1 in Wettin-Löbejün oder Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Dößel in Dobis Am Weinberg Wohnungsbaugebiet Am Kaiserberg in Löbejün Lage Löbejün liegt ca. 15 km nördlich der Stadt Halle und östlich der Autobahn A 14. Das im Nordwesten der Stadt Löbejün gelegene naturnahe Bebauungsgebiet grenzt an die bestehende Bebauung der Siedlung des Dalenaer Weges an. Eigentümer des Grund und Bodens ist die Stiftung Hospital Sankt Cyriaci. Bebauung - Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende Aufforstung: m 2 - Anzahl der Bauparzellen: 23 Stück - Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m 2 - voll erschlossenes Wohngebiet, Stromverteilung, Abwasser, Trinkwasser, Gasanschluss und Telekom Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 Am Kaiserberg - Bauform: Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser - Bauweise: offen - Anzahl der Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig - Dachformen: Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach - Dachneigungen: 25 bis 50 Grad - Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen und überdachte Stellflächen: wenn sie mind. 3,00 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind Lage: Die Ortschaft Dößel bietet in der Ortslage Dobis, gelegen im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Unteres Saaletal, in verkehrsberuhigter und landschaftlich reizvoller Umgebung noch 8 voll erschlossene Baugrundstücke an.

12 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr Dezember 2014 Jahrgang 4 Größe der Grundstücke: qm Kaufpreis der Grundstücke: Preis pro qm Grundstücksfläche 66,47 /m 2 Ansprechpartner und weitere Informationen: Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1, in Wettin-Löbejün Tel oder Sanierung Historischer Stadtkern der Ortschaft Löbejün Fragen zur städtebaulichen Sanierung in der Ortschaft Löbejün beantwortet Ihnen Frau Kündiger in der Bauverwaltung während der Sprechzeiten. Die erforderliche Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit der beratenden Architektin, Frau Gloria Sparfeld und der Bau-BeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen. Grundstücksveräußerungen in der Ortschaft Nauendorf Wohngebiet Postplan u. a. Lage: Das Wohngebiet Postplan schließt als größere Lückenbebauung im Ortsbereich Nauendorf, die Ortsteile Nauendorf und Merbitz und befindet sich direkt an der Löbejüner Straße. Nördlich davon liegt vorhandene Bebauung, im Westen befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden grenzt das Bebauungsgebiet an ein bereits bestehendes Wohnbaugebiet die Sportplatzsiedlung Anzahl der Grundstücke: noch 8 freie Baugrundstücke Grundstücksgröße: von 523 qm bis 857 qm Höhe des Kaufpreises: 50,00 /qm, voll erschlossen. Festsetzungen zur Bebauung: gemäß Satzung der Ortschaft Nauendorf über den Bebauungsplan Nr. 12 für das Wohngebiet Postplan. z. B. offene Bauweise, Einzel- u. o. Doppelhäuser, Anzahl der Vollgeschosse II, 0,4 Grundflächenzahl, 0,5 Geschossflächenzahl Bei Rückfragen zu o. g. Bebauungsgebiet und weiteren Bauplätzen in der Ortschaft steht Ihnen jeweils zu den Sprechzeiten das Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, Frau Repert bzw. der Ortsbürgermeister der Ortschaft Nauendorf, Herr Schulze zur Verfügung. Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Wettin Hinter dem Schweizerling Lage: Das Wohngebiet Hinter dem Schweizerling befindet sich in Wettin, in der Nähe des Bismarckturmes. Es liegt in einer sehr ruhigen, idyllischen Gegend. Anzahl der Grundstücke: noch 13 freie Baugrundstücke Größe der Grundstücke: von 417 m 2 bis 645 m 2 Bauweise: Einzelhäuser, ein- und anderthalbgeschossig Ansprechpartner: Stadt Wettin-Löbejün, Bauamt, Frau Brabetz, Tel Wohnungen in der Stadt Wettin-Löbejün zu vermieten im OT Nauendorf Alte Dorfstraße 2/3 (1. OG) 4-Raum-Wohnung ca. 172,00 qm im OT Gimritz Gimritzer Hauptstr. 18 (EG) 1-Raum-Wohnung Gimritzer Hauptstr. 18 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 20,89 qm ca. 59,70 qm im OT Domnitz Dalenaer Str. 15 (2. OG) 2-Raum-Wohnung ca. 45,25 qm im OT Dornitz Am Feldrain 2 (1. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 56,12 qm Am Feldrain 2 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 45,25 qm im OT Plötz Kreisstr. 28a (1. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 61,00 qm saniert, bezugsfertig ab Nov im OT Rothenburg Pappelstr. 1 (2. OG) 4-Raum-Wohnung ca. 68,50 qm Pappelstr. 4 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 43,00 qm Pappelstr. 10 (1. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 58,00 qm Am Kindergarten 1 (EG) 1-Raum-Wohnung ca. 25,00 qm Am Kindergarten 4 (2. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 57,00 qm Am Kindergarten 7 (2. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 57,00 qm im OT Wettin Schilfberg 7 (2. OG) 2-Raum-Wohnung ca. 47,69 qm Schilfberg 8 (2. OG) 2-Raum-Wohnung ca. 49,28 qm

13 Jahrgang Dezember 2014 Nr. 12 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Nähere Informationen erhalten Sie unter: Stadt Wettin-Löbejün Ortsteil Rothenburg Gebäudemanagement Am Kindergarten 11 Ansprechpartner: Frau Rössel Frau Sturzebecher Telefon: Fax: Sprechzeiten: dienstags Uhr und Uhr Rössel Gebäudemanagement Die Bauverwaltung informiert zur städtebaulichen Sanierung Bereits mehrfach wurde im amtlichen Teil des Amtsblattes darüber informiert, dass die Gestaltungssatzungen für die Ortschaften Wettin und Löbejün nach wie vor gelten und somit Handlungsgrundlage für alle Bautätigkeiten in den Sanierungsgebieten sind. Alle Bauvorhaben in diesen Bereichen sind vor Baubeginn anzuzeigen und die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung ist bei der Stadtverwaltung einzuholen, auch wenn derzeit keine finanziellen Mittel zur Förderung privater Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die beiden Gestaltungssatzungen liegen im Bauamt der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten bereit, können dort in Papierform abgefordert oder im Internet auf der Seite nachgelesen werden. Hinweise: Zur Wahrung der schutzwürdigen Stadtbilder, in den historischen Ortskernen der ehemaligen Städte Wettin und Löbejün, ist die Durchsetzung der Festlegungen der jeweiligen Gestaltungssatzung zwingend erforderlich. Die Satzung im Ortsteil Wettin gilt speziell für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Stadtkern von der Saalestraße bis hin zum Luisengraben/Neue Schulstraße mit Ausnahme der Ober- und Unterburg sowie des Friedhofes. Im Ortsteil Löbejün gilt die Regelung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet, hier den Bereich innerhalb der historischen Stadtmauer sowie die Karl-Heyer-Straße, die Bitterfelder Straße, die Bahnhofstraße und das Plötzer Tor. Die Gestaltungssatzungen in Wettin und Löbejün gelten dort jeweils als örtliche Bauvorschrift bei baulichen Maßnahmen aller Art, wie Neubauten, Modernisierung und Instandsetzung, Umbauten sowie Erweiterungen von baulichen Anlagen. Diese Regelungen gelten auch für bauliche Anlagen, Bauteile sowie für Anlagen der Außenwerbung einschließlich Warenautomaten. Dies bedeutet für alle Grundstückseigentümer, dass die Durchführung aller vorgenannten baulichen Maßnahmen und die Errichtung der genannten Anlagen im Geltungsbereich der Satzung, also innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete, einer sanierungsrechtlichen und in den Denkmalbereichen auch einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen. Dazu ist rechtzeitig vor Baubeginn bei der Bauverwaltung der Stadt schriftlich eine sanierungsrechtliche Genehmigung zu beantragen. Der Antragsteller hat die, laut Gestaltungssatzung geforderten aussagekräftigen und seine geplante Maßnahme beschreibenden, Unterlagen einzureichen. In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Einzelfallentscheidungen, auch Abweichungen von den Festlegungen der Gestaltungssatzung zuzulassen. Nach entsprechender Prüfung durch die Verwaltung, für Löbejün zusätzlich durch die beratende Architektin und im Falle von Wettin mit Entscheidung durch den Bau- und Vergabeausschuss, wird eine sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt. Wer als Bauherr, Entwurfsverfasser oder Unternehmer eine Baumaßnahme ohne Genehmigung der Stadt Wettin-Löbejün vorsätzlich oder fahrlässig durchführt oder durchführen lässt, handelt ordnungswidrig! Die Erfahrung zeigt, dass bisher wiederholt gegen diese Satzung verstoßen wurde. Durch solche Baumaßnahmen wird teilweise der Gesamteindruck des Ortbildes beeinträchtigt. Es wird hiermit deshalb nochmals nachdrücklich auf die Genehmigungspflicht hingewiesen, die für jeden Grundstückseigentümer in den Geltungsbereichen der Gestaltungssatzungen besteht. Weiterhin kündigen wir an, dass festgestellte Verstöße entsprechend geahndet werden. Bitte bedenken Sie: Unkenntnis schützt nicht vor Strafe und nur durch Einhaltung der Richtlinien sichern Sie sich die Chance, mögliche steuerrechtliche Vorteile für Ihre Baumaßnahme in Anspruch nehmen zu können. Bitte nutzen Sie die Sprechstunden der Stadtverwaltung und wenden sich mit Ihren Fragen zur Sanierung an Frau Kündiger im Bauamt. Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Str Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau, Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) im geplanten Flurbereinigungsverfahren Schortewitz In den Gemarkungen Glauzig, Görzig, Göttnitz, Mösthinsdorf, Ostrau, Plötz, Schortewitz und Werben beabsichtigt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ein Flurbereinigungsverfahren nach 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.v.m. 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) anzuordnen. In den letzten Jahrzehnten erfolgte eine erhebliche Veränderung des katasterrechtlich gesicherten Wege- und Gewässernetzes. Hauptsächlich durch das Überpflügen vorhandener Wege ist die Anbindung der Flurstücke an das öffentliche Wegenetz oft nicht gesichert und somit die eigenständige Nutzung nicht mehr möglich. Ferner wurden private Flurstücke durch die Neuanlage von Wegen zerschnitten. Ziel des Verfahrens ist die Herstellung geordneter rechtlicher Verhältnisse in Bezug auf das Grundeigentum. Durch die Neuordnung und Zusammenlegung von Flurstücken wird eine Verbesserung der Agrarstruktur als wesentliche Voraussetzung für eine positive Entwicklung in der Landwirtschaft angestrebt. Darüber hinaus soll die Erschließung der Feldmark durch den Ausbau von Wegen verbessert werden, wobei den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Rechnung zu tragen ist. Weiterhin soll im Verfahren die Umsetzung der Renaturierung der Fuhne bei Schortewitz gemäß Wasserrahmenrichtlinie (Planungsträger: Unterhaltungsverband Westliche Fuhne / Ziethe ) südlich von Schortewitz begleitet werden. Die geplante Gebietsgrenze des Verfahrens ist aus der vorläufigen Gebietskarte ca. 1 : ersichtlich. Vom Verfahren werden voraussichtlich erfasst:

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