Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 29 von 131
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1 Nr. 9/200 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 29 von 3 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Lebensmittelverpackungstechnologie (LMV) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering in der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der Fachhochschule Hannover (FHH) Veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. /200 vom.9.200, 2. Änderung im Verkündungsblatt Nr. 9/200 vom Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Engineering (B.Eng.). Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). 2 Dauer und Gliederung des Studiums () Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Bachelor- Studiengang einschließlich der Bachelor-Prüfung sieben Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in: I. einen zweisemestrigen ersten Studienabschnitt, der mit der studienbegleitenden Vorprüfung abschließt, und II. einen fünfsemestrigen zweiten Studienabschnitt, der mit dem Kolloquium zur Bachelor-Arbeit abschließt. III. Das. Semester kann auf zwei Arten gestaltet werden: a) Modul Auswärtiges Studium : Die Studierenden können dieses Semester an einer anderen Hochschule, die sich auch im Ausland befinden kann, durchführen. Zwecks Anerkennung ist es notwendig, zuvor ein Learning Agreement abzuschließen. b) Module Projektarbeit und Praxisphase : In diesem Fall weist das Studium zwei Praxisphasen auf. Der Bachelor-Studiengang enthält Praxisphasen, die maximal 30 Credits belegen. Die Bachelor-Arbeit umfasst zusammen mit dem Kolloquium Credits; das Nähere regeln die Anlagen B und B2 sowie das studiengangspezifische Studienhandbuch. (3) Der Bachelor-Studiengang beinhaltet Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der Pflicht- und Wahlpflichtmodule bzgl. Semesterwochenstunden (SWS) und Credits (CR) ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen 2. Anlage B (Bachelor erster Studienabschnitt) und Anlage B2 (Bachelor zweiter Studienabschnitt) stellen die Module, Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen, ggf. Gewichtungsfaktoren und die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) dar. Das Modul Auswärtiges Studium kann auch in jedem anderen Semester an Stelle der entsprechenden Module durchgeführt werden: siehe. 2 Es werden die Minimalwerte bzgl. SWS angegeben, da die SWS von der Gestaltung der Wahlmöglichkeiten abhängen. Lebensmittelverpackungstechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik Seite von
2 Nr. 9/200 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 30 von 3. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt Studiengang SWS CR SWS CR LMV 0, 0 () Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach oder in einem fachübergreifenden Prüfungsgebiet oder auch nur aus einer Prüfungsleistung bestehen kann. Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen. () Die Zulassung regelt Allgemeiner Teil. 3 Vorprüfung des Bachelor-Studiengangs (2) Der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen von der vorgeschriebenen Fächerkombination aufgrund eines begründeten Antrages genehmigen. Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und Prüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtfächer allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtfächer länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. (3) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) sind in Anlage B festgelegt. Bachelor-Prüfung, Bachelor-Arbeit () Die Zulassung zur Bachelor-Prüfung regelt Allgemeiner Teil; ein gesondertes Zulassungsverfahren erfolgt zur Bachelor-Arbeit. (2) Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel im siebten Semester des Bachelor-Studiums angefertigt. (3) Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt: ein ordnungsgemäßes Studium nach Maßgabe des studiengangspezifischen Studienhandbuches und die bestandene Vorprüfung und mindestens 00 Credits aus dem zweiten Studienabschnitt voraus. () Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach Abs. 3 Allgemeiner Teil beizufügen: - Angabe der gewählten Fächerkombination, Studienrichtung, Studienschwerpunkte, Wahlpflichtfächer, Wahlfächer - ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der Bachelor-Arbeit entnommen werden soll - ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit - Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. Lebensmittelverpackungstechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik Seite 2 von
3 Nr. 9/200 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 3 () Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wer noch nicht alle Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt hat, insbesondere dann, wenn die Gründe nicht im Verantwortungsbereich der/des Studierenden liegen. Finanzielle Notlagen sind kein berücksichtigungsfähiger Grund; Krankheiten sind unverzüglich anzuzeigen und mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen. Diese mit Auflagen zu versehende Zulassung setzt voraus, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden kann. () Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) sind in Anlage B2 festgelegt. () Für die Bachelor-Arbeit werden 2 Credits vergeben; dies entspricht einem Aufwand von neun Wochen. Ausnahmeregelungen () Dem erzielbaren Abschluss Bachelor of Engineering liegen im Studienhandbuch des Studienganges ein festgelegter Studienablauf und definierte Fächerkombinationen zugrunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der Prüfungsausschuss Abweichungen zulassen. (2) Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und Prüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtfächer allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtfächer länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. Einschränkung der Wahlmöglichkeiten bei Wahlpflichtmodulen (2. Bereich) Aus dem Katalog der Wahlpflichtmodule (2. Bereich) dürfen Wahlpflichtmodule gewählt werden, die in Summe Credit Points nicht überschreiten. Auswärtiges Studium () Zum Auswärtigen Studium kann zugelassen werden, wer die Vorprüfung bestanden hat. (2) Ein Learning Agreement muss bei Wahl des Moduls Auswärtiges Studium (. Semester) rechtzeitig vor Beginn abgeschlossen werden, um die Berufsbefähigung der Hochschulausbildung sicherzustellen. Dies trifft ebenfalls zu, wenn in einem anderen Semester ein Auswärtiges Studium durchgeführt wird. Im letzt bezeichneten Fall sind bzgl. der Berufsbefähigung strenge Maßstäbe im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit dem vorgesehenen Studienablauf anzulegen. (3) Nach Abschluss des Auswärtigen Studiums ist ein Transcript of Records vorzulegen, aus dem die jeweiligen Credit Points sowie die Noten für die Prüfungsleistungen hervorgehen. Wurde das Auswärtige Studium im. Semester durchgeführt, so wird die Credit Point gewichtete Note als Modulnote ermittelt und bei der Berechnung der Gesamtnote verwendet. Lebensmittelverpackungstechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik Seite 3 von
4 Nr. 9/200 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 32 von 3 Übergangsbestimmungen Die Prüfungen gemäß der vorherigen Prüfungsordnung werden 2-mal nach Beendigung des entsprechenden regulären Semesters angeboten. Danach müssen die Studierenden an den entsprechenden Prüfungen gemäß neuer Prüfungsordnung teilnehmen. 9 Inkrafttreten Die Änderung der Ordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Verkündungsblatt der FHH in Kraft. Verkündungsblatt Nr. /200 vom Änderung Präsidiumsbeschluss vom Verkündungsblatt Nr. /200 vom Änderung Präsidiumsbeschluss vom Verkündungsblatt Nr. 9/200 vom ***** Lebensmittelverpackungstechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik Seite von
5 Nr. 9/200 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 33 von 3. Studienabschnitt BML-0-0 Mathematik LMV-0 Mathematisch-statistische Grundlagen BML-0-02 Statistik Klausur, 3h BML-0-03 Informatik 2 2 BML-02-0 Physik und Messtechnik, Klausur, 2h LMV-02 Physikalisch-technische Grundlagen 9 9 BML Allgemeine Werkstoffkunde 3 3, 3 Klausur,,h BML Technisches Zeichnen Hausarbeit LMV-03 Allgemeine Chemie (LMV) 0 0 BML-03-0 Allgemeine Chemie 2 BML Allgemeine Chemie Klausur, 3h LMV-0 Kommunikation 3 3 BML-0-0 Fremdsprachen Klausur, h BML-0-02 Wissenschaftliches Arbeiten MP od. K h LMV-0 Betriebswirtschaftslehre BML-0-0 BWL BML-0-02 BWL-Praktikum 2 Klausur, 2h LMV-0 Mikrobiologische Grundlagen BML-0-0 Allgemeine Mikrobiologie BML-0-02 Allgemeine Mikrobiologie -Praktikum Mündliche Prüfung LMV-0 Verpackungstechnologie 3 3 LMV-0-0 Einführung in die Lebensmittelverpackungstechnologie Klausur,,h BML-0-0 Mathematik LMV-0 Mathematisch-statistische Grundlagen 2 BML-0-02 Statistik 2 2 Klausur, 3h BML-0-03 Informatik LMV-09 Physikalisch-technische Grundlagen 2 BML-09-0 Physik und Messtechnik 2 2 Klausur, 2h BML Grundlagen der Thermodynamik 2 Klausur, 2 h LMV-0 Kommunikation BML-0-0 Fremdsprachen BML-0-02 Präsentationstechnik 2 Mündliche Prüfung Pflichtmodule 2. Studienabschnitt LMV-20 Chemie BML-20-0 Chemie Klausur, 2h, u. mp BML Chemie Lebensmittelverpackungstechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B/B2 Seite von
6 Nr. 9/200 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 3 LMV-202 Mikrobiologie LMV-203 Verfahrenstechnik (BML und LMV) BML Mikrobiologie Klausur, 2h, und Experimentelle Arbeit (Voraus. für Klausur) BML Mikrobiologie Praktikum TNR Mechanische Verfahrenstechnik und Verf.- tech.rechnen 3 3 3, Klausur,h TNR Thermische Verfahrenstechnik und Verf.-tech.Rechnen 3 3 3, Klausur,h LMV-20 Konstruktion MAB-0- Konstruktionsgrundlagen 0 MAB-0-02 CAD 3, Hausarb. und K 0,h 2, Hausarb. und K h LMV-20 Design-Grundlagen BUE-0-0 Grundlagen der Gestaltung BUE-0-03 Kreativität und Kommunikation Präsentation Referat oder Hausarbeit LMV-20 Projekt-und Kostenmanagement LMV BML-20-0 Projektmanagement LMV-20-0 Kostenrechnung LMV Klausur,,h Klausur,,h LMV-20 LMV-20 Design-Grundlagen 2 Packstoffe BUE-02-0 Grundlagen der Gestaltung 2 BUE Kreativität und Kommunikation 2 LMV-20-0 Grundlagen der Packstoffe LMV Grundlagen der Packstoffe Präsentation 2 3 Hausarbeit oder Referat Klausur 2h, Referat /3 h LMV-209 Abfülltechnologie LMV Grundlagen der Abfülltechnologie LMV Abfülltechnologie Praktikum Klausur 2h LMV-20 Verarbeitungs-und Maschinenfunktionen LMV-20-0 Verarbeitungs- und Maschinenfunktionen 3 Klausur, 2h LMV-2 Packstoffe 2 LMV-2-0 Spezielle Packstoffe LMV-2-02 Spezielle Packstoffe Praktikum Klausur 2 h 2 2 Referat /3 h LMV-22 Systemoptimierung und Logistik LMV-22-0 Systemoptimierung und Logistik Klausur, 2h LMV-23 Recht BML Lebensmittelrecht LMV-23-0 Verpackungsrecht 2 3 Klausur, h 2 2 Klausur, 2h LMV-2 Abfülltechnologie und -anlagen LMV-2-0 Abfülltechnologie und -anlagen 3 Klausur,,h LMV-2 Lebensmitteltechnologie und -anlagen LMV-2-0 Allgemeine Lebensmitteltechnologie LMV-2-02 Lebensmittelanlagen Klausur, 2 h LMV-20 Praxisphase BML-20-0 Praxisphase Bericht Lebensmittelverpackungstechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B/B2 Seite von
7 Nr. 9/200 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 3 LMV-2 Bachelorarbeit Wahlpflichtmodule (. Sem., 30 Credits) BML-2-0 Bachelorarbeit und Kolloquium Abschlussarbeit (2 Cr), Kolloquium (3 Cr) LMV-20 Auswärtiges Studium WP BML-20-0 Auswärtiges Studium 30 Siehe aufnehmende Hochschule LMV-2 Projektarbeit WP BML-2-0 Projektarbeit Bericht und Präsentation LMV-22 Praxisphase WP BML-22-0 Praxisphase Bericht Wahlpflichtmodule 2. Studienabschnitt Kategorie A (mind. Credits) BML-23-0 Statistische Methoden 2 LMV-23 Innovationsmanagement WP BML Produktentwicklung BML Sensorik 2 2 gemeinsame mündliche Prüfung oder Referat LMV-2 Projektarbeit LMV WP LMV-29 Entwurf WP 2 2 LMV-2-0 Projektarbeit LMV LMV-29-0 Entwurf Referat 2 2 Entwurf LMV-2 Personalwirtschaft WP BML-2-0 Personalführung Arbeitsrecht BML Klausur, h 2 2 Klausur, h, bzw. Referat LMV-2 Managementsysteme WP 3 3 BML-2-0 Umweltrecht/Umweltmanagement BML-2-02 Qualitätsmanagement Wahlpflichtmodule 2. Studienabschnitt Kategorie B (max. Credits) Klausur,h Klausur, h LMV-2 Fremdsprache WP 3 3 LMV-2 Berufsvorbereitung im Mentoring- Programm LMV-2 Schlüsselqualifikationen WP BML-2-0 Fremdsprache 2 3 Klausur, h WP BML-2-0 Berufsvorbereitung im Mentoringrogramm 3 Portfolio BML-2-0 Schlüsselqualifikationen je nach Belegung Lebensmittelverpackungstechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B/B2 Seite von
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