DEUTSCHE NORM DIN Entwurf
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- Catharina Schäfer
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1 DEUTSCHE NORM DIN Entwurf August 2013 D ICS Entwurf Einsprüche bis Vorgesehen als teilweiser Ersatz für DIN V 18550: Putz und Putzsysteme Ausführung Plastering/rendering and plastering/rendering systems Execution Enduit et systèmes d enduit Exécution Anwendungswarnvermerk Dieser Norm-Entwurf mit Erscheinungsdatum wird der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Weil die beabsichtigte Norm von der vorliegenden Fassung abweichen kann, ist die Anwendung dieses Entwurfes besonders zu vereinbaren. Stellungnahmen werden erbeten vorzugsweise online im Norm-Entwurfs-Portal des DIN unter bzw. für Norm- Entwürfe der DKE auch im Norm-Entwurfs-Portal der DKE unter sofern dort wiedergegeben; oder als Datei per an [email protected] möglichst in Form einer Tabelle. Die Vorlage dieser Tabelle kann im Internet unter oder für Stellungnahmen zu Norm-Entwürfen der DKE unter abgerufen werden; oder in Papierform an den Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN, Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstr. 6, Berlin). Die Empfänger dieses Norm-Entwurfs werden gebeten, mit ihren Kommentaren jegliche relevanten Patentrechte, die sie kennen, mitzuteilen und unterstützende Dokumentationen zur Verfügung zu stellen. Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, Berlin Gesamtumfang 32 Seiten Preisgruppe
2 E DIN : ²(QWZXUI² Inhalt Seite Vorwort Anwendungsbereich Normative Verweisungen Begriffe Allgemeines Wesentliche Grundlagen Arbeitsablauf Materialien Materialien für Baustellenmörtel Mineralische Bindemittel Gesteinskörnungen Zusatzmittel Zusatzstoffe Wasser Putzarten Allgemeines Werkmörtel und Werk-Vormörtel Armierung, Putzträger und profile Befestigungen Allgemeines Befestigungsblöcke in massiven Putzgründen Dübel Unterkonstruktionen Planungsempfehlungen Allgemeine Faktoren zur Planung eines Putzsystems Wahl der Putzmörtelart, Rezeptur, Anzahl der Putzlagen sowie Putzdicke Vorbereitung des Putzgrundes Eigenschaften des Putzgrundes Allgemeines Festigkeit des Putzgrundes Saugvermögen des Putzgrundes Rauigkeit und Haftvermögen des Putzgrundes Fugen im Putzgrund Risse im Putzgrund Stabilität des Putzgrundes gegen konstruktive Verformungen Dauerhaftigkeit des Putzgrundes Eignung des Putzgrundes Dauerhaftigkeit des Putzes Umgebungsbedingungen Widerstandsfähigkeit gegen das Eindringen von Regenwasser Widerstandsfähigkeit gegen Bodenfeuchte (kein drückendes Wasser) Lösliche Salze Auswirkungen von Luftverschmutzung Auswirkungen von Frost Widerstandsfähigkeit gegen Schlag Korrosion von Metallen Widerstandsfähigkeit gegen Rissbildung Allgemeines Formänderungen des Putzgrundes Formänderung des Putzes Möglichkeiten, um das Auftreten von Rissen einzuschränken Haarrissbildung Wärmeschutz
3 ²(QWZXUI² E DIN : Feuerwiderstand und Brennbarkeit Schutz durch architektonische Gestaltungselemente Allgemeines Brüstungen und Schutzwände Traufen und Ortgänge Gesimse und ähnliche Gestaltungselemente Fensterbänke und Türschwellen Stürze und Leibungen Rohrleitungen und andere Hausanschlüsse Putz am Sockel über der Horizontalsperre und zwischen Horizontalsperre und Geländeoberfläche Kellerwandaußenputz Auswahl der Putzarten und Putzmischungen Allgemeines Putzarten nach Herstellungsort Putzarten und Putzmischungen nach ihrem Verwendungszweck Anzahl, Dicke und relative Festigkeit von Putzlagen Normale Putze Spritzbewurf und Stipple Ausgleichen des Putzgrundes Unterputze Oberputz Spezialputze Arten von Oberflächen Farbe und Struktur Allgemeines Sonneneinstrahlung Arbeiten auf der Baustelle, Zubereitung und Ausführung von Außenputzen Lagerung der Materialien Gerüste Schutz angrenzender Flächen Vorbereitung des Putzgrundes Allgemeines Maßnahmen zur Vorbehandlung Maßnahmen bei schwierigen Untergründen Verwendung von Putzträgern und Armierung Dosierung der Ausgangsstoffe auf der Baustelle Rezeptmischungen Eignungsprüfungsmischungen Volumendosierung/Zugabe nach Volumen Gewichtsdosierung/Zugabe nach Gewicht Mischen an der Baustelle Allgemeines Herstellen von faserhaltigen Mischungen Ausbildung architektonischer Gestaltungselemente Auftrag der verschiedenen Putzlagen Allgemeines Nachbehandlung Maschinelle oder manuelle Auftragsverfahren Wärmedämmputze Sanierputze Empfehlungen für Instandhaltung und Ausbesserung (außer der Sanierung von alten und historischen Gebäuden) Allgemeines Überprüfung Ausbesserung von Rissen Allgemeines
4 E DIN : ²(QWZXUI² Putzrisse Risse sowohl im Putz als auch im Putzgrund Ausbesserung hohl stehender oder abgelöster Bereiche Allgemeines Nur verputzte Oberflächen Abplatzungen an Putzgründen aus Mauerwerk Überarbeitung eines nicht zufriedenstellenden Erscheinungsbildes Allgemeines Reinigung Farbanstrich Weitere Putzlagen Maßnahmen nach Eindringen von Wasser Allgemeines Farblose wasserabweisende und mikroporöse Behandlungen Anhang A (informativ) Allgemeine Anleitung zur Auswahl von Rezept-Baustellenmischungen entsprechend der Art des Putzgrundes Anhang B (informativ) Restaurierung von Putzen an alten und historischen Gebäuden Anhang C (informativ) Klassifizierung und Beurteilung von Rissen C.1 Allgemeines C.2 Rissklassifizierung C.2.1 Allgemeines C.2.2 Putzbedingte Risse, ausführungsbedingte Risse C.2.3 Putzgrundbedingte Risse, konstruktionsbedingte Risse C.2.4 Risse mit sich überlagernden Ursachen C.3 Bewertung von Rissen C.3.1 Technischer Wert C.3.2 Optischer Wert Anhang D (informativ) Armierungsputz mit Gewebeeinlage Literaturhinweise
5 ²(QWZXUI² E DIN : Vorwort Dieses Dokument wurde vom Normenausschuss Bauwesen (NABau), Fachbereich 06 Mauerwerksbau", Arbeitsausschuss NA Putzmörtel" erarbeitet. Es liefert nationale Ergänzungen zu der europäischen Norm EN Planung, Zubereitung und Ausführung von Außenputzen. Dieses Dokument beschreibt die nationalen Ergänzungen von Putzeigenschaften und die bei der Herstellung, Verarbeitung und Beurteilung verwendeten Begriffe, es legt die Anforderungen je nach der Aufgabe des Putzes fest. Es werden die Regeln für die Verarbeitung von Putzmörteln angegeben. Änderungen Gegenüber DIN V 18550: wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm wurde redaktionell überarbeitet und teilweise neu gegliedert; b) Anhang D Armierung von Putz wurde hinzugefügt. 5
6 E DIN : ²(QWZXUI² 1 Anwendungsbereich Die Restnorm DIN enthält ergänzende Festlegungen zu EN "Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen - Teil 1: Außenputz". Sie gilt auch für das Verputzen von Decken im Außenbereich. Sie gilt zusätzlich für die Verwendung von Putzen nach DIN EN und DIN EN auf Wänden und Decken von Baukörpern, die den geltenden Normen, insbesondere DIN , DIN , DIN und DIN 4232, entsprechen und kann sinngemäß auch auf ähnliche Putzgründe, z. B. bei Altbauten, angewendet werden. Oberflächenbehandlungen von Bauteilen, wie z. B. Wischputz, Schlämmputz, Bestich, Rappputz sowie Imprägnierungen und Beschichtungen (Anstriche), sind keine Putze im Sinne dieser Norm. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). DIN 1045, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton DIN , Mauerwerk Teil 1: Berechnung und Ausführung DIN EN 15824, Spezifikationen für Innen- und Außenputze mit organischen Bindemitteln DIN EN , Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen Teil 1: Außenputz DIN , Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Teil 1: Baustoffe Begriffe, Anforderungen und Prüfungen DIN , Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile DIN , Nichttragende innere Trennwände Anforderungen, Nachweise DIN 4232, Wände aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge Bemessung und Ausführung DIN 18195, Bauwerksabdichtungen DIN 18202: Toleranzen im Hochbau Bauwerke DIN EN 15824:2009, Festlegungen für Außen- und Innenputze mit organischen Bindemitteln DIN 50014, Klimate und ihre technische Anwendung Normalklimate DIN EN 998-1, Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau Teil 1: Putzmörtel DIN EN , Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk Teil 2: Probenahme von Mörteln und Herstellung von Prüfmörteln DIN EN 1745, Mauerwerk und Mauerwerksprodukte Verfahren zur Ermittlung von Wärmeschutzrechenwerten DIN EN 13168, Wärmedämmstoffe für Gebäude Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) Spezifikation 6
7 ²(QWZXUI² E DIN : DIN EN , Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten DIN EN ISO 11654, Akustik Schallabsorber für die Anwendung in Gebäuden Bewertung der Schallabsorption DIN EN ISO 15148, Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN EN und die folgenden Begriffe. ANMERKUNG Die nachfolgende Nummerierung setzt die Begriffsliste aus DIN EN fort, um ein Zusammenfügen beider Normen zu vereinfachen Vorbereitung des Putzgrundes Säubern des Putzgrundes von Staub und losen Teilen 3.22 Vorbehandlung des Putzgrundes Maßnahmen auf Putzgründen mittels Geräten, Maschinen, Werkzeugen, z. B. Entfernen von Ausblühungen und nicht tragfähigen Beschichtungen sowie Putzen, Ausschäumungen, Hochdruckreinigen, Verschluss von Fehlstellen und Fugen, Aufbringen von Grundierungen, Haftbrücken, Putzfestigern 3.23 Armierungsputz polymervergüteter mineralischer Putz oder Putz mit organischen Bindemitteln mit einer Gewebeeinlage, der besonders zur Überarbeitung gerissener Putze oder rissgefährdeter Untergründe geeignet ist 3.24 Grundierung auf den Untergrund aufgebrachte Beschichtung zur Verbesserung des Verbundes zwischen dem Untergrund und der nachfolgenden Putzlage sowie zur Verbesserung der Putzverarbeitung, wie z. B. Aufbrennsperre, Tiefgrund 3.25 Haftbrücke Mineralische oder organische haftvermittelnde Schicht zwischen glatten und/ oder schwach saugenden Untergründen und einem nachfolgend aufzutragenden Putz 3.26 Putzfestiger Beschichtung/Grundierung, die dazu dient, sandige, kreidende oder angewitterte Oberflächen von Putzen zu verfestigen 3.27 Putzart Unterscheidung von Putzen nach Zusammensetzung, Herstellung, Anforderungen oder Einsatzzweck 3.28 Putzweise Art der Ausführung bzw. der Oberflächenbearbeitung 3.29 Wärmedämmputzsystem System aus aufeinander abgestimmtem, wärmedämmendem Unterputz, ggf. Ausgleichsputz mit Gewebeeinlage und wasserabweisendem Oberputz 7
8 E DIN : ²(QWZXUI² 3.30 Standzeit notwendige Erhärtungs- und Trocknungszeit von Putzen bis zum Auftragen der nächsten Putzlage bzw. Beschichtung 3.31 Nachbehandlung eventuell notwendige Maßnahmen nach dem Putzauftrag zur Sicherstellung einer ungestörten Festigkeitsentwicklung des Putzes z. B. Feuchthalten von Putzoberflächen 3.32 Putzabdichtung Maßnahmen zum Schutz des Putzes vor Feuchtigkeitseinwirkung 4 Allgemeines 4.1 Wesentliche Grundlagen 4.2 Arbeitsablauf 5 Materialien 5.1 Materialien für Baustellenmörtel Mineralische Bindemittel Gesteinskörnungen Zusatzmittel Zusatzstoffe Fasern Pigmente 8
9 ²(QWZXUI² E DIN : Wasser 5.3 Putzarten Allgemeines Werkmörtel und Werk-Vormörtel Zusätzlich gilt: Es sind verschiedene Arten von Putzmörtel bzw. Putzarten im Außenbereich im Einsatz. Tabellen 2 und 3 zeigen die wichtigsten Werkmörtel mit Angabe des Hauptbindemittels, der Angabe der Produktnorm und soweit möglich die Druckfestigkeitskategorie. Die Putzmörtelgruppen nach DIN V sind zu Informationszwecken aufgeführt. Für Putze mit organischen Bindemitteln gibt es keine Anforderungen an die Druckfestigkeit. Tabelle 1 Putzmörtel-/Putzarten (mineralisch) Bezeichnung Beschreibung übliche Druckfestigkeitskategorie nach EN Anwendungsbeispiele Ehemalige Putzmörtelgruppen nach DIN V Mörtel mit Luftkalk (CL) Mörtel mit hydraulischem Kalk (NHL, HL) Kalk- Zementmörtel Zementmörtel Putzmörtel mit Luftkalk (Kalkhydrat) als Hauptbindemittel Putzmörtel mit Hauptbindemittel hydraulischer Kalk (NHL; HL) Putzmörtel der die Bindemittel Baukalk (Kalkhydrat) und Zement enthält. Putzmörtel mit Hauptbindemittel Zement CS I Denkmalpflege P I CS I/CS II CS II/CS III CS III/CS IV Außenbereich, Denkmalpflege Außenbereich, Sockelbereich Außenbereich (Sockel, Kelleraußenwände) P I P II P III 9
10 E DIN : ²(QWZXUI² Tabelle 2 Putzarten (organisch) Bezeichnung Beschreibung übliche Kategorie der Wasseraufnahme nach EN nach EN Übliche Kategorie der Wasserdampfdiffusionsstromdichte Anwendungsbeispiele a Ehemalige Putztypen nach DIN V Dispersions- Silikatputz (Silikatputz) Dispersionsputz (Kunstharzputz) Silikonharzputz Putz, der als eigenschaftsbestimmen des Bindemittel Kali- Wasserglas und Polymerdispersion enthält. Putz, dessen eigenschaftsbestimmen des Bindemittel aus Polymerdispersion besteht. Putz, der als eigenschaftsbestimmen des Bindemittel eine Silikonharzemulsion und Polymerdispersion enthält. W 3 V 1 Außenbereich P org 1 W 3 V 1 bis V 2 Außenbereich P org 1 W 3 V 1 Außenbereich P org 1 a Angegeben sind Beispiele für die Verwendung der beschriebenen Putzmörtelarten. Zugehörige Anwendungsregeln müssen beachtet werden. 5.4 Armierung, Putzträger und profile 5.5 Befestigungen Allgemeines Befestigungsblöcke in massiven Putzgründen Dübel 5.6 Unterkonstruktionen 10
11 ²(QWZXUI² E DIN : Planungsempfehlungen 6.1 Allgemeine Faktoren zur Planung eines Putzsystems Wahl der Putzmörtelart, Rezeptur, Anzahl der Putzlagen sowie Putzdicke Zusätzlich gilt: Putze dienen zur Gestaltung von Oberflächen (optische Funktion) und zur Erfüllung von (bau-)physikalischen Aufgaben (technische Funktion), wie z. B. Witterungsschutz, Feuchteregulierung, Wärmeschutz, Schallschutz. Putzmörtel müssen gleichmäßig am Putzgrund, die einzelnen Lagen gut aneinander haften. Innerhalb der einzelnen Lagen muss der Mörtel ein gleichmäßiges Gefüge besitzen. Die Oberflächenbeschaffenheit ist nach der Putzanwendung auszuwählen. Die Eigenschaften der verschiedenen Putzlagen eines Systems müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass die in den Berührungsflächen der einzelnen Putzlagen und des Putzgrundes z. B. durch Schwinden oder Temperaturdehnungen auftretenden Spannungen aufgenommen werden können. Diese Forderung kann bei Putzen mit mineralischen Bindemitteln im Allgemeinen dann als erfüllt angesehen werden, wenn die Festigkeit des Oberputzes geringer als die Festigkeit des Unterputzes ist oder beide Putzlagen gleich fest sind. Dies gilt jedoch nicht für Wärmedämmputz oder Leichtunterputz, wenn auf diese ein Armierungsputz mit Gewebeeinlage aufgebracht wird. Dünnlagige geriebene Oberputze, die auf Leichtunterputze aufgebracht werden, können auch fester als der Unterputz sein Vorbereitung des Putzgrundes 6.2 Eigenschaften des Putzgrundes Allgemeines Zusätzlich gilt: Im Allgemeinen ist eine Vorbereitung und/oder eine Vorbehandlung des Putzgrundes erforderlich, die auf die Art des Putzgrundes und auf die des Putzsystems abgestimmt werden muss Festigkeit des Putzgrundes Zusätzlich gilt: Als geeignete Putzgründe für organisch gebundene Ober-/ Armierungsputze nach EN haben sich Unterputze der Druckfestigkeitskategorien CS II, CS III und CS IV nach DIN EN sowie z. B. Beton mit geschlossenem Gefüge bewährt. Bei Verwendung auf Unterputzen der Druckfestigkeitskategorie CS II ist darauf zu achten, dass die deklarierte Druckfestigkeit > 2 N/mm 2 beträgt. Unterputze der Druckfestigkeitskategorien CS I und CS II nach DIN EN mit einer deklarierten Druckfestigkeit < 2 N/mm 2 sind als Putzgrund für organisch gebundene Ober-/ Armierungsputze nicht geeignet, außer der Hersteller des Putzes bestätigt die Eignung ausdrücklich Saugvermögen des Putzgrundes 11
12 E DIN : ²(QWZXUI² Rauigkeit und Haftvermögen des Putzgrundes Fugen im Putzgrund Risse im Putzgrund Zusätzlich gilt: Beim Verputzen von gerissenen Putzgründen (z. B. Altbau) sind spezielle Maßnahmen notwendig, wie z. B. Armierung des Putzes, Unterkonstruktionen, Putzträger Stabilität des Putzgrundes gegen konstruktive Verformungen Zusätzlich gilt: Zur Minimierung möglicher Rissbildungen bei inhomogenen Putzgründen (z. B. Mischmauerwerk, Dämmplatten, Betongurte), bei stark der Witterung ausgesetzten Fassadenflächen und dergleichen sind besondere Maßnahmen notwendig. Dies ist z. B. der Auftrag eines Armierungsputzes mit eingebettetem alkalibeständigem Glasgittergewebe nach dem Auftragen und dem Erhärten des Unterputzes Dauerhaftigkeit des Putzgrundes Zusätzlich gilt: Lösliche Salze, wie Sulfate, Nitrate, Chloride können in Putzgründen aus Mauerwerk sowie in alten Putzgründen vorkommen. Salze in Verbindung mit Feuchte haben verschiedene schädliche Auswirkungen, die zur Zerstörung des Putzes, des Putzgrundes, zu Rissen und zum Verlust der Putzhaftung sowie zur Korrosion von nicht korrosionsbeständigem Metall führen können. Daher sind entsprechende Maßnahmen vor der Putzausführung zu planen. Bei feuchten und salzbelasteten Untergründen sollte die Verwendung von geeigneten Putzen wie z. B. Sanierputzen eingeplant werden. 6.3 Eignung des Putzgrundes 6.4 Dauerhaftigkeit des Putzes 6.5 Umgebungsbedingungen 6.6 Widerstandsfähigkeit gegen das Eindringen von Regenwasser Zusätzlich gilt: Es sind die Anforderungen an den Schlagregenschutz nach DIN zu erfüllen. 12
13 ²(QWZXUI² E DIN : Tabelle 3 Zuordnung Beanspruchungsgruppe mit Schlagregenschutz von Putzen Beanspruchungsgruppe I nach DIN Beanspruchungsgruppe II nach DIN Beanspruchungsgruppe III nach DIN geringe Schlagregenbeanspruchung mittlere Schlagregenbeanspruchung starke Schlagregenbeanspruchung nach DIN Außenputz ohne besondere Anforderung mindestens wasserhemmender Außenputz mindestens wasserabweisender Außenputz nach DIN EN nach DIN EN W0, W1, W2 W1, W2 W2 a W1, W2, W3 W1, W2, W3 W2/W3 a Im Bereich der Beanspruchungsgruppe III dürfen auch Putze der Klasse W1 nach EN eingesetzt werden, wenn diese Produkte zusätzlich die Anforderungen an wasserabweisende Außenputze mit w 0,5 kg/(m 2 h 0,5 ) nach DIN EN ISO erfüllen. 6.7 Widerstandsfähigkeit gegen Bodenfeuchte (kein drückendes Wasser) Zusätzlich gilt: Zusätzlich sind im Rahmen der Geländeanfüllung Schutzschichten (z. B. Noppenfolien, Dränplatten) für den mechanischen Schutz zu verwenden, die ebenfalls nicht Teil der Putzausführung sind. Die Putzabdichtung stellt keine Bauwerksabdichtung nach DIN dar und ist nicht Bestandteil des Putzsystems. 6.8 Lösliche Salze Zusätzlich gilt: Sanierputzmörtel werden in DIN EN mit der Abkürzung R beschrieben. Es handelt sich um Eignungsprüfungsmörtel zum Verputzen feuchter salzhaltiger Mauerwerke. Fallweise genügt ein Sanierputzmörtel nach DIN EN höheren Belastungen feuchter, salzhaltiger Untergründe nicht. Gegebenenfalls wird dann die Anwendung von Sanierputzsystemen, bestehend aus Sanierputz, Saniergrundputz und gegebenenfalls Spritzbewurf, erforderlich. Solche Systeme, die höheren Belastungen, z. B. hinsichtlich der Salzresistenz, genügen, werden von verschiedenen Werkmörtelherstellern angeboten und sind nach den Herstellerangaben zu verarbeiten. ANMERKUNG Hinweise für bestimmte Sanierputzsysteme sind im WTA-Merkblatt Sanierputzsysteme enthalten. Sanierputze (Abkürzung: R) sind porenreiche Spezialputze (Porosität > 40 Vol.%) mit sehr hoher Wasserdampfdiffusionsfähigkeit und verminderter kapillarer Leitfähigkeit. Sie werden zum Verputzen von feuchtem und/oder salzbelastetem Mauerwerk eingesetzt. Nach dem Grundprinzip werden die gelösten Salze kapillar in den Porenraum transportiert und kristallisieren dort aus, ohne dass diese Salze an der Putzoberfläche sichtbar werden oder das Putzgefüge durch bauschädliche Salze zerstört wird. Mauerwerk mit schwächerer Salzbelastung kann mit Sanierputz einlagig oder mehrlagig (Mindestschichtdicke 20 mm, je Lage 10 mm) verputzt werden. Bei höheren Salzgehalten empfiehlt sich die Verwendung eines Sanierputzsystems (Spritzbewurf, Porengrundputz, Sanierputz). Der Porengrundputz dient auch zum Ausgleichen von Unebenheiten. Saugfähigkeit und Porosität sind höher als beim Sanierputz, so dass bereits ein großer Teil des Salzgehaltes im Porengrundputz gespeichert wird. Die Gesamtdicke aus Porengrundputz und Sanierputz beträgt 25 mm, wobei die Dicke des Sanierputzes auf 15 mm vermindert werden darf. 13
14 E DIN : ²(QWZXUI² Nach ausreichender Trocknung (Richtwert 1 Tag/mm Auftragsdicke) wird der Sanierputz mit einem Oberputz beschichtet und/oder gestrichen. Die Deckschichten dürfen die Wasserdampfdiffusion aus dem Sanierputz nicht beeinträchtigen. 6.9 Auswirkungen von Luftverschmutzung 6.10 Auswirkungen von Frost 6.11 Widerstandsfähigkeit gegen Schlag 6.12 Korrosion von Metallen 6.13 Widerstandsfähigkeit gegen Rissbildung Allgemeines Zusätzlich gilt: Weitere Informationen sind im Anhang D angegeben Formänderungen des Putzgrundes Formänderung des Putzes Möglichkeiten, um das Auftreten von Rissen einzuschränken Allgemeines Fugen Unterschiedliche Putzgründe, die verschiedene Formänderungen verursachen Putzgründe mit Neigung zu Formänderungen Haarrissbildung Zusätzlich gilt: 14
15 ²(QWZXUI² E DIN : Bei dicklagigen, überwaschenen Putzen bzw. frei strukturierten Putzen (z. B. altdeutscher Putz, Landhausputz) kann eine Haarrissbildung nicht ausgeschlossen werden. Bei gefilzten oder dünn geriebenen Oberflächen kann eine Haarrissbildung nicht ausgeschlossen werden. Weiterführende Erläuterungen zur Bewertung von Rissen sind im Anhang C gegeben Wärmeschutz Zusätzlich gilt: Die Anforderungen an den Wärmeschutz nach EnEV und DIN sind zu berücksichtigen. Der Bemessungswert λ beträgt für Wärmedämmputzmörtel der Kategorien T1 und T2 nach DIN EN 998-1: T1 : λ = 0,12 W/(m K) T2 : λ = 0,24 W/(m K)Für Wärmedämmputzmörtel, für den im Rahmen einer technischen Spezifikation, z.b. einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, nachgewiesen wird, dass der in der technischen Spezifikation des jeweiligen Wärmedämmputzmörtels festgelegte Grenzwert λ grenz eingehalten wird, gelten die Bemessungswerte für die Kategorie II von Tabelle 6. Grundlage für die in Tabelle 6 angegebenen Werte ist DIN V Tabelle 4 Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit für Wärmedämmputz Kategorie I Kategorie II Nennwert a W/(m K), P = 90 % λ D Bemessungswert c W/(m K) λ d Grenzwert b W/(m K) λ grenz Bemessungswert c W/(m K) λ e 0,060 0,072 0,057 0,060 0,070 0,084 0,066 0,070 0,080 0,096 0,075 0,080 0,090 0,108 0,085 0,090 0,100 0,120 0,094 0,100 0,120 0,144 0,113 0,120 0,140 0,168 0,132 0,140 0,160 0,192 0,150 0,160 a Entspricht dem deklarierten Wert λ 10,dry (P=90%) nach DIN EN b c Der Wert λ grenz (größter nachzuweisender Einzelwert) ist im Rahmen der technischen Spezifikation (z.b. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) des jeweiligen Wärmedämmputzmörtels festzulegen. Bemessungswert (Rechenwert). d λ = λ D 1,2 e λ = λ grenz 1,05 Es dürfen nur solche Putze verwendet werden, deren Brandverhalten einer Klasse nach DIN EN zugeordnet ist. Der Unterputz muss der Kategorie der Wasseraufnahme W1 oder W2 nach EN entsprechen. 15
16 E DIN : ²(QWZXUI² Die Druckfestigkeit des Oberputzes muss mindestens 0,80 N/mm 2 betragen und darf 3,0 N/mm 2 nicht überschreiten. Der Oberputz muss der Kategorie der Wasseraufnahme W2 nach EN entsprechen. Es dürfen auch Putze der Kategorie W1 nach EN eingesetzt werden, wenn diese Produkte zusätzlich die Anforderungen an wasserabweisende Außenputze mit w 0,5 kg/(m 2 h 0,5 ) nach DIN EN ISO erfüllen. Die Zeitspanne zwischen Fertigstellung des Unterputzes und Aufbringen des Oberputzes muss mindestens 7 d betragen, bei größeren Dicken des Unterputzes jedoch mindestens 1 d je 10 mm Putzdicke. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (hohe Luftfeuchte und niedrige Temperaturen) sind diese Zeiten zu verlängern. Bei nicht tragfähigen und bei nicht oder mangelhaft saugenden Altputzen oder bei solchen Putzgründen, die mit Anstrichen versehen sind, sind für Wärmedämmputzsysteme wellenförmige oder ebene Putzträger aus geschweißtem Drahtnetz mit jeweils besonderen Befestigungselementen erforderlich Feuerwiderstand und Brennbarkeit Zusätzlich gilt: Für Putze nach DIN EN gelten die jeweils zugeordneten Brandklassen Schutz durch architektonische Gestaltungselemente Allgemeines Zusätzlich gilt: Durch die sorgfältige Planung, insbesondere des Feuchteschutzes der Fassade, durch einen ausreichenden Dach- und Fensterbanküberstand oder die Ausbildung von Gesimsen an der Fassade wird das Risiko von Schäden verringert Brüstungen und Schutzwände Traufen und Ortgänge Gesimse und ähnliche Gestaltungselemente Fensterbänke und Türschwellen Stürze und Leibungen Rohrleitungen und andere Hausanschlüsse 16
17 ²(QWZXUI² E DIN : Putz am Sockel über der Horizontalsperre und zwischen Horizontalsperre und Geländeoberfläche Kellerwandaußenputz Zusätzlich gilt: Kellerwandaußenputze müssen auch als Träger von Abdichtungsstoffen (z. B. bituminöse Abdichtungen) dienen. Bei Mauerwerk aus Steinen der Druckfestigkeitsklassen < 8 sollte jedoch die Mindestdruckfestigkeit für Putze der Klasse CS IV von 6 N/mm² (DIN EN 998-1) nicht wesentlich überschritten werden. Im Spritzwasserbereich und im Bereich von Dauerfeuchte sind geeignete Putzträger und -profile einzuplanen. Kellerwandaußenputz im erdberührten Bereich muss zusätzlich abgedichtet werden. Die Abdichtungsmaßnahmen sind nicht Teil des Putzes und sind separat zu planen. Die Festlegungen in 6.7 sind zu beachten. Die Putzabdichtung auf den Kellerwandaußenputz oder Sockelputz erfolgt z. B. durch mineralische flexible Dicht(ungs)schlämme auf Zementbasis; mineralisch gebundene Spachtelmasse (zweikomponentige Dispersionsspachtelmasse) Auswahl der Putzarten und Putzmischungen Allgemeines Putzarten nach Herstellungsort Werkmörtel Baustellenrezeptmörtel Zusätzlich gilt: Baustellenmörtel können unterschiedlich zusammengesetzt sein und unterschiedliche Anforderungen als Außenputz erfüllen. Die nachfolgende Tabelle zeigt bewährte Mischungsverhältnisse von Baustellenmörtel für Außenputze (Mischungsverhältnisse in Raumteilen/Volumen) 17
18 E DIN : ²(QWZXUI² Tabelle 5 Mischungsverhältnisse von Baustellenmörtel für Außenputze (Mischungsverhältnisse in Raumteilen/Volumen) Mörtelart Baukalke, Luftkalk, Weißkalkhydrat, Kalkhydrat nach DIN EN Hydraulischer Kalk, Natürlich hydraulischer Kalk nach DIN EN Putz- und Mauer-binder nach DIN EN Zement nach DIN EN 197 (in der Regel CEM II 32,5R) Gesteinskörnung (Sand) nach DIN EN Luftkalkmörtel 1,0 3,5 bis 4,0 Mörtel mit hydraulischem Kalk Mörtel mit Putzund Mauerbinder 1,0 3,0 bis 4,0 1,0 3,0 bis 4,0 Kalkzementmörtel 1,5 bis 2,0 1,0 9,0 bis 11,0 Zementmörtel mit Zusatz von Kalkhydrat 0,5 2,0 6,0 bis 8,0 Zementmörtel 1,0 3,0 bis 4, Putzarten und Putzmischungen nach ihrem Verwendungszweck Zusätzlich gilt: Leichtunterputze (Abkürzung: LW) nach DIN EN sind Bestandteil eines Putzsystems. Sie sind für den Einsatz auf Putzgründen mit geringer Rohdichte (z. B. Leichtmauerwerk) vorgesehen. Leichtputze werden in die Typen I (Trockenrohdichte 1300 kg/m 3 ) und II (Trockenrohdichte < 1100 kg/m 3 ) unterteilt. Der Typ II wird vorzugsweise für Leichtmauerwerk mit einer Wärmeleitfähigkeit 0,12 W/m K) eingesetzt. Bei höherer Beanspruchung des Putzsystems, wie z. B. bei 18 besonderer Exposition der Fassade; Verwendung besonderer Oberputze; erhöhter Feuchtebelastung (auch aus dem Untergrund); erheblicher Unregelmäßigkeiten im Putzgrund; oder anderen Einflüssen, wird das Aufbringen eines Armierungsputzes mit vollflächiger Gewebeeinlage auf den Leichtunterputz empfohlen. Dies gilt auch bei der Herstellung von dünnschichtigen Oberputzen mit einer Korngröße < 3 mm. ANMERKUNG Bei einem Armierungsputz mit vollflächiger Gewebeeinlage wird der Oberputz von Spannungen aus dem Untergrund (d. h. aus Wandbaustoff und Unterputz) entkoppelt. Tabelle 6 legt die Kennwerte zur Charakterisierung von Normal- und Leichtputzen fest.
19 ²(QWZXUI² E DIN : Tabelle 6 Kennwerte für Außenputz Putztyp Normalputz Leichtputz Typ I Typ II Druckfestigkeitsklassen nach DIN EN CS II/ CS III CS II CS I / CS II Druckfestigkeit in N/mm 2 3,0 bis 7,0 2,5 bis 5,0 1,0 bis 3,0 Trockenrohdichte in kg/m 3 Elastizitätsmodul in N/mm bis bis bis bis bis bis Anzahl, Dicke und relative Festigkeit von Putzlagen Normale Putze Zusätzlich gilt: Die mittlere Dicke von Putzen bzw. Putzsystemen, die allgemeinen Anforderungen genügen, muss außen 20 mm (zulässige Mindestdicke 15 mm) betragen. Einlagige wasserabweisende Putze aus Werkmörtel müssen an Außenflächen eine mittlere Dicke von 15 mm (erforderliche Mindestdicke 10 mm) aufweisen. Die jeweils zulässigen Mindestdicken müssen sich auf einzelne Stellen beschränken. Die Dicke von geriebenen Oberputzen wird durch das Größtkorn vorgegeben. Durch das Abreiben entsteht keine durchgängig gleichmäßige Putzdicke. Die Putzdicke entspricht in diesem Fall dem Größtkorn. Für die Erfüllung besonderer Anforderungen können andere Dicken erforderlich werden Spritzbewurf und Stipple Ausgleichen des Putzgrundes Unterputze Oberputz Zusätzlich gilt: Folgende Oberputze sind zu unterscheiden: a) Dünnlagige mineralische Putze Dünnlagige (verriebene, strukturierte oder gespritzte) mineralische Oberputze werden in der Regel in Körnungen bis 5 mm aufgebracht und mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten bearbeitet. 19
20 E DIN : ²(QWZXUI² Durch unterschiedliche Putzgrundtemperaturen oder infolge unterschiedlicher Saugfähigkeiten des Untergrundes können bei eingefärbten, mineralisch gebundenen Oberputzen Farbton- und Glanzunterschiede auftreten. Diese Farbton- und Glanzunterschiede stellen keine funktionelle Beeinträchtigung dar. b) Dicklagige mineralische Putze Als dicklagige Putze gelten z. B. Kratzputz, Kellenwurfputz oder dicklagig verriebene Putze. Kratzputze sind in der vorgeschriebenen Schichtdicke aufzuziehen oder anzuspritzen und ebenflächig zu verziehen. Nach ausreichendem Erhärten ist die Oberfläche mit einem Putzkratzer (z. B. Kratzigel) gleichmäßig, richtungsfrei abzukratzen und ggf. abzufegen. Bei Kratzputz dürfen sich einzelne Körner lösen. c) Putze mit organischen Bindemitteln Putze mit organischen Bindemitteln nach DIN EN werden üblicherweise in verarbeitungsfertiger Konsistenz geliefert. Diese können unterschieden werden in Dispersionsputz (Kunstharzputz), Silikonharzputz und Dispersions-Silikatputz (Silikaputz). Durch unterschiedliche Putzgrundtemperaturen oder infolge unterschiedlicher Saugfähigkeiten des Untergrundes können bei eingefärbten, silikatgebundenen Oberputzen Farbtonunterschiede auftreten. Je nach Art des Putzes, des Auftragverfahrens und der Oberflächenbehandlung werden bei Putzen verschiedene Oberflächenstrukturen bzw. -effekte unterschieden, die in 6.19 beschrieben sind. Zur Verwendung von Egalisationsanstrichen wird auf verwiesen Spezialputze Allgemeines Kunstharzmodifizierte Zementputze Wärmedämmputz Sanierputze Einlagenputze 6.19 Arten von Oberflächen Zusätzlich gilt: Die möglichen Oberflächenstrukturen werden wie folgt unterschieden für a) mineralische Putze: gefilzter Putz; 20
21 ²(QWZXUI² E DIN : geriebener Putz, z. B. Münchener Rauputz, Rillenputz, Scheibenputz; Kratzputz; Modellierputz, z. B. Kellenstrichputz, altdeutscher Putz; Kellenwurfputz; Spritzputz; Waschputz; b) Putze mit organischen Bindemitteln: Kratzputz-Struktur; Reibe- /Rillenputz-Struktur; Spritzputz-Struktur; Rollputz-Struktur; Buntsteinputz; Modellierputz Farbe und Struktur Allgemeines Zusätzlich gilt: Egalisationsanstriche auf farbigen mineralischen Oberputzen (mit Ausnahme der Putzweise Kratzputz) sowie farbigen Dispersions-Silikatputzen (Silikatputze) dienen dazu, eventuell vorhandene Farbungleichmäßigkeiten (z. B. Wolkenbildung) zu egalisieren und stellen eine optisch einwandfreie Oberfläche her. Sie müssen auf den jeweiligen Oberputz abgestimmt sein und dürfen seine günstigen Wasserdampfdiffusionseigenschaften nicht beeinträchtigen. Sie werden in der Regel in einem Arbeitsgang und entsprechend den Herstellerrichtlinien aufgebracht. Egalisationsanstriche sind gesondert auszuschreiben. Die Notwendigkeit ist vorher zu prüfen Sonneneinstrahlung 7 Arbeiten auf der Baustelle, Zubereitung und Ausführung von Außenputzen 7.1 Lagerung der Materialien 7.2 Gerüste 21
22 E DIN : ²(QWZXUI² 7.3 Schutz angrenzender Flächen 7.4 Vorbereitung des Putzgrundes Allgemeines Zusätzlich gilt: Beim Auftrag von Oberputzen ist je nach Art und Beschaffung des Untergrundes und abhängig von der Zusammensetzung des Oberputzes gegebenenfalls ein Voranstrich erforderlich. Hierzu sind die Empfehlungen des Putzherstellers zu beachten Maßnahmen zur Vorbehandlung Allgemeines Zu den Maßnahmen der Putzgrundvorbehandlung zählen unter anderem: Abkehren von anhaftenden, jedoch nicht tragfähigen Teilen Abfräsen mit Putzfräse Hochdruckreiningung 22 Spritzbewurf Aufbringen von organischen Haftbrücken Auftragen einer mineralischen Haftbrücke z. B. auf Beton oder Dämmplatten Maßnahmen zur Minderung stark saugender Untergründe, z. B. zweischichtige Arbeitsweise, Auftragen einer Aufbrennsperre ANMERKUNG In der Praxis hat sich die zweischichtige Arbeitsweise beim Aufbringen des Unterputzes bewährt. Im ersten Arbeitsgang wird dabei gerüstlagenweise eine Schicht von ca. 10 mm aufgetragen, die im zweiten Arbeitsgang auf die vorgesehene Unterputzdicke fertiggestellt wird. Auswerfen großer Unebenheiten im Putzgrund Applizieren eines Putzfestigers/Tiefengrunds zur Verfestigung von Altputzen oder mürben Untergründen Voranstrich vor dem Auftragen von Oberputzen Einlegen von Putzbewehrungen bei Mischmauerwerk, labilen Untergründen, Dämmplatten o. Ä. Abschlagen von Bauteilen Aufpicken von zu überarbeitenden Putzflächen Entfernen von Ausblühungen Beseitigen von Schalöl oder sonstigen Trennmitteln
23 ²(QWZXUI² E DIN : Säubern gefrorener Mauerfugen Entfernen überstehender Abschlußprofile an Rollladenkästen Entfernen von überquellenden Ausschäumungen Entfernen von Farbanstrichen oder nichttragfähigen Altputzen Eisstrahlen, Sandstrahlen usw. Je nachdem welcher Putzgrund vorhanden ist und welche Situation auf der Baustelle anzutreffen ist, müssen ggf. unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, welche im jeweiligen Einzelfall auszuführen bzw. einzeln zu beauftragen sind. Im Außenbereich ist die zweischichtige Arbeitsweise beim Aufbringen des Grundputzes einer Aufbrennsprerre vorzuziehen. Im ersten Arbeitsgang wird dabei gerüstlagenweise eine Schicht von ca. 10 mm aufgetragen, die im zweiten Arbeitsgang auf die vorgesehene Unterputzdicke von 15 mm bis 20 mm fertiggestellt wird Spritzbewurf und Stipple Spezielle beim Hersteller fertig konfektionierte Putzmörtel mit Haftmitteln Vorbehandlung von Dämmplatten Maßnahmen bei schwierigen Untergründen Verwendung von Putzträgern und Armierung Putzträger Allgemein Zusätzlich gilt: Putzträger sind flächig ausgebildet, stellen ein dauerndes Haften des Putzes sicher oder ermöglichen einen von der Konstruktion weitgehend unabhängigen Putz. Werden einzelne Bauteile, die als Putzgrund ungeeignet sind (z. B. Stahlträger; Holzbalken, etc.), mit einem Putzträger überspannt, so muss dieser allseitig mindestens 200 mm auf den angrenzenden, tragfähigen Putzgrund übergreifen und in der Regel auf diesem, nicht auf dem überspannten Bauteil befestigt werden. Sollen metallische Putzträger auch als Putzbewehrung wirken, so ist die Verbindung der Putzbewehrung/- armierung mit dem Putzgrund auf das notwendige Befestigen zu beschränken, um nicht unnötig Verformungen des Putzgrundes auf die Bewehrung zu übertragen. Zudem muss der Putzträger dann in der oberen Hälfte der Putzschicht/Putzlage liegen Armierung Zusätzlich gilt: 23
24 E DIN : ²(QWZXUI² Putzbewehrungen/-armierungen sind Einlagen im Putz, z. B. aus Metall, aus mineralischen Fasern oder Kunststofffasern, welche keine nennenswerte Eigenfestigkeit, jedoch hohe Zugfestigkeit aufweisen und zur Verminderung der Gefahr von Rissbildungen im Putz dienen. Konstruktionsbedingte Rissbildungen (z. B. Durchbiegungen von Decken und Unterzügen, Schwind-, Kriech- und Temperaturverformungen tragender Bauteile) können mit Putzbewehrungen nicht verhindert werden. Wird eine Erhöhung des Risswiderstandes des Putzes durch eine Putzbewehrung/-armierung für erforderlich gehalten, so ist diese zur Erfüllung ihrer Aufgabe in die zugbelastete Zone des Putzes straff und faltenfrei einzulegen. Putzbewehrungen müssen im Allgemeinen in der oberen Hälfte der Putzlage, möglichst oberflächennah, liegen. Die Überlappung von Putzbewehrungen muss mindestens 100 mm betragen. Auf benachbarte Bauteile muss die Überlappung mindestens 200 mm betragen. Um eine ausreichende kraftschlüssige Verbindung zwischen Putz und Putzbewehrung sicherzustellen, wird das Anbringen einer Putzbewehrung mit einem entsprechenden Armierungsputz auf den Unterputz, insbesondere auf den Leichtunterputz, empfohlen. Auf bestehenden Putzen/Unterputzen (z. B. zur Überarbeitung bereits gerissener oder rissgefährdeter Putze) sollten Armierungsputze mit Armierungsgewebe eingesetzt werden. Putzbewehrungen/-armierungen können je nach Aufgabenstellung ganzflächig oder teilflächig eingesetzt werden und müssen aus Werkstoffen bestehen, die ihre Eigenschaften insbesondere im Hinblick auf chemische und physikalische Einflüsse nicht nachteilig verändern sowie das Putzsystem nicht schädigen (z. B. bei salzhaltigen Untergründen aus Edelstahl). Putzbewehrungen/-armierungen sind daher auf den Putzgrund, die Putzart sowie die Zusammensetzung des Putzmörtels abzustimmen Putzträger auf Holzrahmenkonstruktionen Spezielle Putzmethoden mit Werkmörteln auf Wärmedämmung oder Putzgründen mit Formänderungen 7.5 Dosierung der Ausgangsstoffe auf der Baustelle Rezeptmischungen Eignungsprüfungsmischungen Volumendosierung/Zugabe nach Volumen Gewichtsdosierung/Zugabe nach Gewicht 7.6 Mischen an der Baustelle Allgemeines 24
25 ²(QWZXUI² E DIN : Herstellen von faserhaltigen Mischungen 7.7 Ausbildung architektonischer Gestaltungselemente 7.8 Auftrag der verschiedenen Putzlagen Allgemeines Zusätzlich gilt: Verputzarbeiten sollten nur dann ausgeführt werden, wenn die Luft- und Putzgrundtemperatur nicht über +30 C liegt und dürfen nicht ausgeführt werden, wenn diese unter +5 C (bei Dispersion-Silikatputzen (Silikatputze) unter +8 C) liegt bzw. bis zum ausreichenden Erhärten des Putzes nicht darunter absinkt. Von diesen Angaben darf nur abgewichen werden, wenn spezielle Produkte verwendet werden, die der Hersteller auch ausdrücklich für andere Umgebungsbedingungen freigibt. Putze dürfen ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht bei starker Sonneneinstrahlung und/oder Windeinwirkung aufgetragen werden. Putze mit organischen Bindemitteln nach EN erreichen ihre Festigkeit durch Filmbildung des polymeren Bindemittels während des Trocknungsvorgangs (Verdunsten von Wasser). Bei hoher relativer Luftfeuchtigkeit und / oder niedrigen Temperaturen wird die Trocknung verzögert. Falls erforderlich, ist die fertig gestellte Oberfläche des Putzes bis zum Erreichen einer ausreichenden Witterungsbeständigkeit zu schützen Nachbehandlung Maschinelle oder manuelle Auftragsverfahren Wärmedämmputze Sanierputze 8 Empfehlungen für Instandhaltung und Ausbesserung (außer der Sanierung von alten und historischen Gebäuden) 8.1 Allgemeines 8.2 Überprüfung 25
26 E DIN : ²(QWZXUI² 8.3 Ausbesserung von Rissen Allgemeines Putzrisse Risse sowohl im Putz als auch im Putzgrund 8.4 Ausbesserung hohl stehender oder abgelöster Bereiche Allgemeines Nur verputzte Oberflächen Abplatzungen an Putzgründen aus Mauerwerk 8.5 Überarbeitung eines nicht zufriedenstellenden Erscheinungsbildes Allgemeines Reinigung Farbanstrich Weitere Putzlagen 8.6 Maßnahmen nach Eindringen von Wasser Allgemeines Farblose wasserabweisende und mikroporöse Behandlungen 26
27 ²(QWZXUI² E DIN : Anhang A (informativ) Allgemeine Anleitung zur Auswahl von Rezept-Baustellenmischungen entsprechend der Art des Putzgrundes 1) 1) Siehe dritter Absatz von Abschnitt 1 für weitere Angaben. 27
28 E DIN : ²(QWZXUI² Anhang B (informativ) Restaurierung von Putzen an alten und historischen Gebäuden 2) 2) Siehe dritter Absatz von Abschnitt 1 für weitere Angaben. 28
29 ²(QWZXUI² E DIN : Anhang C (informativ) Klassifizierung und Beurteilung von Rissen Zusätzlich gilt: C.1 Allgemeines Das Risiko von Rissbildungen in Putzen hängt in entscheidendem Maße vom Zustand des Putzgrundes, von dem gewählten Putzsystem und der Ausführung ab. Das bloße Vorhandensein von Rissen stellt nicht zwangsläufig eine Beeinträchtigung des optischen oder technischen Wertes dar. C.2 Rissklassifizierung C.2.1 Allgemeines Es ist zu unterscheiden zwischen Rissen, die ausschließlich im Putz auftreten (putz- oder ausführungsbedingte Risse), und Rissen, die primär im verputzten Bauteil entstehen und erst sekundär durch die Putzschale brechen (konstruktionsbedingte Risse). Es gibt aber auch Rissarten, die sowohl putzbedingte als auch konstruktionsbedingte Ursachen haben können. C.2.2 Putzbedingte Risse, ausführungsbedingte Risse Zu diesen Rissen gehören insbesondere: a) Sackrisse: 10 cm bis 20 cm lange, nach unten durchhängende Horizontalrisse; entstehen kurze Zeit nach dem Putzauftrag im noch nicht erstarrten Zustand des Putzmörtels. b) Schwindrisse im frühen Zustand (Schrumpfrisse): netzförmig; treten innerhalb weniger Stunden nach Aufbringen des Putzmörtels auf. c) Schwindrisse im Unterputz: meist netzförmig, sie entstehen innerhalb der Standzeit des Unterputzes. Sie stellen dann keine Beeinträchtigung dar, wenn ihre Rissbreite 0,2 mm nicht überschreitet. d) Schwindrisse in der gesamte Putzdicke: netz- oder y-förmig, diese können innerhalb von Monaten und in Einzelfällen bei ungünstigen Trocknungsbedingungen noch nach mehreren Jahren nach Abschluss der Putzarbeiten auftreten. e) Fettrisse: sehr kurze, nur an der Oberfläche vorhandene Haarrisse; Diese Risse entstehen durch Anreicherung von Feinteilen. In Vertiefungen der Putzstruktur vereinzelt auftretende Fettrisse im Oberputz beeinträchtigen die optischen und technischen Eigenschaften im Allgemeinen nicht. C.2.3 Putzgrundbedingte Risse, konstruktionsbedingte Risse Hierzu gehören insbesondere: a) Einzelrisse mit auffällig geradlinigem Verlauf (z. B. Stein-Putz-Risse); b) Risse mit weitgehender vertikaler oder waagerechter Ausrichtung (z. B. Deckenauflager); 29
30 E DIN : ²(QWZXUI² c) Risse, die den Fugenverlauf nachzeichnen (z. B. Stein-Putz-Risse); d) vertikal verlaufende Risse im Eckbereich von Mauerwerken im Abstand der Wanddicke; e) Risse, die Mauerwerksöffnungen miteinander verbinden; f) Schubrisse g) Kerbrisse (relativ geradlinig verlaufende Einzelrisse, z. B. diagonal verlaufende Risse im Eckbereich von Öffnungen). Konstruktionsbedingte Risse können zu jedem Zeitpunkt nach der Erstellung des Bauwerks auftreten. C.2.4 Risse mit sich überlagernden Ursachen Risse mit sich überlagernden Ursachen entstehen durch Verformung des Putzgrundes bei der Überschreitung der maximal aufnehmbaren Spannungen entweder bereits im Mauerwerk oder im Putz. Die Spannungen aus Lage-, Form- oder Volumenänderung des Untergrundes können die Eigenspannungen des Putzes überlagern und dadurch Anzahl, Umfang, Form und Lage der Risse beeinflussen. Hierzu können insbesondere Kerbrisse, Fugenrisse (Stein-Putz-Risse) und Risse in Verbindung mit Putzbewehrung, Putzträger und Putzprofilen gehören. C.3 Bewertung von Rissen Risse in begrenztem Umfang sind nicht zu beanstanden, wenn sie den technischen und optischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen. C.3.1 Technischer Wert Eine Beeinträchtigung des technischen Wertes liegt vor, wenn durch Risse der Schlagregenschutz des Mauerwerks und/oder die Witterungsbeständigkeit von Putz und Anstrich nicht mehr sichergestellt wird. Eine generell gültige maximale Rissbreite kann nicht angegeben werden. Eine mögliche Beeinträchtigung des technischen Wertes durch Risse, je nach verwendetem Putz, Putzsystem und Putzgrund, muss im jeweiligen Einzelfall separat bewertet werden. C.3.2 Optischer Wert Eine Beeinträchtigung des optischen Wertes liegt vor, wenn sich Risse bei Betrachtung unter gebrauchsüblichen Bedingungen (Abstand, Blickposition, Beleuchtung usw.) störend abzeichnen und die Putzfläche eine besondere gestalterische oder repräsentative Bedeutung hat. ANMERKUNG 30 Weitere Erläuterungen können dem WTA Merkblatt 2-4 Ausgabe /D entnommen werden.
31 ²(QWZXUI² E DIN : Anhang D (informativ) Armierungsputz mit Gewebeeinlage Ein Armierungsputz mit Gewebeeinlage, bestehend aus einem Armierungsmörtel und einem Armierungsgewebe, stellt eine weitaus effektivere Maßnahme zur Verhinderung von Rissen als das bloße Einbetten eines Armierungsgewebes in einen (Leicht-) Unterputz dar. Bei mineralischen Baustoffen ist die Zugfestigkeit wesentlich geringer als die Druckfestigkeit. Das Überschreiten der Zugfestigkeit führt zu Rissen. Ein Armierungsgewebe hat grundsätzlich die Funktion, Zugkräfte, wie sie z. B. durch Schwindungsvorgänge entstehen, im Putz zu übernehmen bzw. zu verteilen. Mit der Einbettung eines Armierungsgewebes (aus alkaliresistenten Glasfasern) wird die Zugfestigkeit des Putzsystems deutlich erhöht, wenn die auf den Putz einwirkenden Zugspannungen möglichst vollständig auf das Armierungsgewebe übertragen werden können. Dazu ist ein guter Verbund zwischen Putz und Armierungsgewebe notwendig, der einerseits dadurch erreicht werden kann, dass das Gewebe in einer dichten Mörtelmatrix eingebettet ist und andererseits dadurch, dass in dem Putz Dispersionsanteile enthalten sind, die eine sehr gute Haftung zum Gewebe gewährleisten. Leichtunterputze (Typ I und Typ II) lassen aufgrund ihres Porengefüges einen ausreichenden Verbund zwischen Gewebe und Putz nicht erwarten. Ungeeignete, zu feine Gewebe können sogar zu einer Trennung der Putzschicht unter oder über dem Gewebe führen. Für das kraftschlüssige Einbetten eines Gewebes ist daher ein entsprechend vergüteter Armierungsmörtel besser geeignet. Mit einem Armierungsputz mit Gewebeeinlage auf einem Leichtunterputz wird eine weitgehende Entkopplung der oberen Putzschichten vom Untergrund erreicht. Dadurch können aus dem Untergrund kommende Verformungen im Putzsystem aufgefangen und verteilt werden. Die Zugabe von Fasern in Leichtunterputze verbessert vor allem die Anwendungssicherheit in der frühen Phase der Putzerstellung. Das Auftreten von Frühschwindrissen wird minimiert. Größere Zugkräfte können jedoch auf diese Weise nicht aufgenommen werden. 31
32 E DIN : ²(QWZXUI² Literaturhinweise [1] EN , Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk Teil 18: Bestimmung der kapillaren Wasseraufnahme von erhärtetem Mörtel (Festmörtel) [2] EN 1062 (alle Teile), Beschichtungsstoffe Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für mineralische Substrate und Beton im Außenbereich [3] EN 1504 (alle Teile), Produkte und Systeme für den Schutz und die Reparatur von Betontragwerken [4] ENV , Eurocode 2: Planung von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall [5] ENV , Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall [6] ENV , Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall [7] ENV , Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauwerken Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall [8] ENV , Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall [9] ENV , Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk [10] EN , Temporäre Konstruktionen für Bauwerke Teil 1: Arbeitsgerüste Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung 32
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