Anforderungsdokument a

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anforderungsdokument a"

Transkript

1 AD Nr Anforderungsdokument a für Normalmauermörtel nach EN Das Produkt entspricht den anerkannten Regeln der Technik für die Verwendung in Deutschland, wenn es die nachfolgenden Anforderungen erfüllt. 1 Normalmauermörtel nach EN 998-2: Normalmauermörtel nach Eignungsprüfung zur Verwendung in Wänden, Pfeilern und Trennwänden aus Mauerwerk (Innen- und Außenbauteile), die Anforderungen an die Standsicherheit unterliegen 3 Eigenschaften für die Verwendung in Deutschland, die in der Leistungserklärung entsprechend der CE-Kennzeichnung mindestens deklariert sein müssen Wesentliches Merkmal Druckfestigkeit Verbundfestigkeit Anforderungskategorien Mörtelklasse M1; M2,5; M5; M10; M15 oder M20 [Anmerkung: Die deklarierte Mörtelklasse muss der bestellten entsprechen]] Mörtelklasse Charakteristische Anfangsscherfestigkeit (Haftscherfestigkeit) geprüft nach EN Verfahren B M1 M2,5 0,04 N/mm² M5 0,08 N/mm² M10 0,10 N/mm² M15 0,11 N/mm² M20 0,12 N/mm² Zusätzlich ist eine Herstellerangabe erforderlich, mit welchen Steinen die deklarierte Verbundfestigkeit erreicht wurde. [Anmerkung: Der zu der jeweiligen Mörtelklasse gehörende Wert muss deklariert sein] a Die Mitgliedsstaaten der EU stellen unterschiedliche Anforderungen an Bauwerke. Hersteller von Bauprodukten benötigen diese Informationen, um ihre Produkte auf dem Binnenmarkt anbieten zu können (vgl. Art. 10 BauPVO), da die Verwender und Besteller die Erfüllung dieser Anforderungen regelmäßig erwarten. Dieses Anforderungsdokument dient dazu, die sich in Deutschland aus der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke ergebenden Bestimmungen an die Verwendung von Normalmauermörtel in transparenter Form für alle Akteure des (Binnen-) Marktes, insbesondere Hersteller, Planer, Verwender und Besteller bereitzustellen. Hierzu wurde das Anforderungsdokument von den beteiligten Kreisen erarbeitet und allen Marktakteuren für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Die Ersteller übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Die Verwendung des Anforderungsdokumentes ist den Marktakteuren, vor allem den Herstellern, freigestellt. 1

2 Chloridgehalt 0,1 % (Massenanteile) bezogen auf die Trockenmasse des Mörtels Brandverhaltensklasse A 1 Wasseraufnahme Beanspruchung Keine Schlagregenbeanspruchung Mittlere oder geringe Schlagregenbeanspruchung Wasseraufnahme 0,40 kg/(m² min 0,5 ) 0,20 kg/(m² min 0,5 ) Starke Schlagregenbeanspruchung Wasserdampfdurchlässigkeit Mauermörtel für Innenbauteile: Mauermörtel für Außenbauteile (der Witterung ausgesetzt): Trockenrohdichte Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ / /35 Wärmeleitfähigkeit Dauerhaftigkeit Möglich ist auch eine Deklaration unter Bezugnahme auf die in der EN Anhang B angegebenen Umgebungsbedingungen: stark angreifende Umgebung mäßig angreifende Umgebung nicht angreifende Umgebung (z. B. "Aufgrund vorliegender Erfahrungen bei sachgerechter Anwendung geeignet für stark angreifende Umgebung nach EN Anhang B".) Gefährliche Substanzen 2

3 4 Zusätzliche Eigenschaften für die Verwendung in Deutschland, die kein Bestandteil der Leistungserklärung oder CE-Kennzeichnung sind Ausgangsstoffe müssen für die Herstellung eines Mauermörtels, der den Anforderungen der EN 998-2:2010 genügt, geeignet sein. Für die nachfolgend aufgeführten Ausgangsstoffe gilt die Eignung als nachgewiesen, für andere Ausgangsstoffe muss der Hersteller die Eignung feststellen. Ausgangsstoff Gesteinskörnungsarten nach DIN EN Leichte Gesteinskörnungen nach DIN EN Bindemittel Eignung gilt als nachgewiesen für Natürliche Gesteinskörnungen Industriell hergestellte Gesteinskörnungen: Kristalline Hochofenstückschlacke, ungemahlener Hüttensand nach DIN 4301 und Schmelzkammergranulat Natürliche leichte Gesteinskörnungen: Lava (Lavaschlacke), Naturbims, Tuff Aus natürlichen Rohstoffen und/oder aus industriellen Nebenprodukten hergestellte leichte Gesteinskörnungen: Blähglas, Blähglimmer (Vermikulit), Blähperlit, Blähschiefer, Blähton, Calciumsilikathydrat, gesinterte Steinkohlenflugasche-Pellets, Ziegelsplitt aus ungebrauchten Ziegeln Zemente nach EN 197-1, die nach DIN für die Expositionsklasse XF 3 verwendet werden dürfen und Zemente nach DIN 1164 Putz- und Mauerbinder nach EN Baukalke nach EN Zusatzstoffe Baukalke nach EN Gesteinsmehle nach EN Trass nach DIN Flugasche nach EN 450 Pigmente nach EN

4 NACHWEIS DER ÜBEREINSTIMMUNG Die Einhaltung der Anforderungen nach EN erklärt der Hersteller durch die CE- Kennzeichnung und die darauf bezogene Leistungserklärung. Der Hersteller kann darüber hinaus den Nachweis der Übereinstimmung seines Produkts mit diesem Anforderungsdokument freiwillig erklären (Herstellererklärung) und damit die Erfüllung der Anforderungen bescheinigen, die der Besteller in Deutschland regelmäßig erwartet. Die Voraussetzungen dafür sind: Erfüllung der Anforderungen nach diesem Anforderungsdokument im Rahmen der Erstprüfung ('Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung') und der werkseigenen Produktionskontrolle Bestätigung der nach EN eingeschalteten notifizierten Zertifizierungsstelle, dass die Anforderungen nach diesem Anforderungsdokument im Rahmen der Erstprüfung und der werkseigenen Produktionskontrolle erfüllt wurden (im Rahmen der nach EN ohnehin erforderlichen Bescheinigung der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle oder zusätzlich dazu). Liegen die Voraussetzungen vor, erklärt der Hersteller durch Ausstellen einer Herstellererklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit diesem Anforderungsdokument. Zusätzlich kann er die Übereinstimmung mit dem nachfolgenden Zeichen erkennbar machen: AD Nr HINWEIS: Das abgebildete Zeichen "Qualität und sichere Verwendung harmonisierter Baustoffe in Deutschland" ist geschützt. Mit der Verwendung des Zeichens unterwirft sich der Nutzer den geltenden Nutzungsbedingungen. GELTUNGSDAUER Das Anforderungsdokument wurde veröffentlicht am: Das Anforderungsdokument gilt bis zum: Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e. V. Düsseldorfer Straße Duisburg Stand:

5 ERLÄUTERUNGEN (informativ) In der Vergangenheit wurden ergänzend zur harmonisierten europäischen Norm für Mauermörtel EN die folgenden deutschen (Vor-)Normen angewendet: Vornorm DIN V 18580: Mauermörtel mit besonderen Eigenschaften DIN 18581: Anleitung zur werkseigenen Produktionskontrolle für die CE-Kennzeichnung (Konformitätsnachweisverfahren 2+) von Mauermörteln nach Eignungsprüfung Vornorm DIN V : Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 412: Regeln für die Verwendung von Mauermörtel nach DIN EN 998-2: Dieses Anforderungsdokument schreibt den Stand der Technik fort und bezieht sich nur noch auf die geltende harmonisierte europäische Norm EN Durch den wegfallenden Bezug auf die o.a. deutschen Normen ergeben sich die folgenden Änderungen: - Wegfall der alten deutschen Bezeichnungen für die Mörtelgruppen (I, II, IIa, III, IIIa) - Anforderung, dass Luftporenbildner nur in einer solchen Menge zugeführt werden dürfen, dass die Trockenrohdichte des Mörtels um höchstens 300 kg/m³ vermindert wird, entfällt - Für Zusatzmittel entfällt der explizite Verweis auf DIN EN und DIN V sowie die Zulassungsrichtlinien des DIBt - Aufnahme von Calciumsilikathydrat in die Aufzählung geeigneter leichter Gesteinskörnungen nach DIN EN Nachweis der Fugendruckfestigkeit mit Kalksand-Referenzsteinen entfällt - Nachweis der Verbundfestigkeit (Haftscherfestigkeit) auch mit anderen Steinen als dem Kalksand-Referenzstein möglich - Anforderung, dass die Trockenrohdichte im Alter von 28 Tagen mindestens kg/m³ betragen muss, entfällt 5

HSM 2 Restaurierungsmörtel Chargennummer siehe seitlicher Sackaufdruck bzw. Lieferschein LEISTUNGSERKLÄRUNG

HSM 2 Restaurierungsmörtel Chargennummer siehe seitlicher Sackaufdruck bzw. Lieferschein LEISTUNGSERKLÄRUNG HSM 2 Restaurierungsmörtel Chargennummer siehe seitlicher Sackaufdruck bzw. Lieferschein LEISTUNGSERKLÄRUNG Nummer der Leistungserklärung und eindeutiger Kenncode des Produkttyps QUICK-103276-01-EN998-2

Mehr

LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr

LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr. 103276 Produkttyp Normalmauermörtel (G) Identifikation/Chargennummer Restaurierungsmörtel HSM 2 Chargennummer siehe Lieferschein Verwendungszweck Werksteinmörtel für gipshaltiges

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ZE

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ZE Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ZE 16069 01 00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Gültigkeitsdauer: 26.05.2017 bis 25.05.2022 Ausstellungsdatum: 26.05.2017 Urkundeninhaber:

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13

Mehr

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am 01.07.2013 Welche Pflichten entstehen daraus für Zertifizierungsstellen und Hersteller von Bauprodukten? Dr. K. Stemmer

Mehr

Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett. Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht

Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett. Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht Praktische Umsetzung der EU-BauPV Gräfelfing 06.06.2013 Einführung

Mehr

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld Auswirkungen des EuGH-Urteils für Bauprodukte mit Ü-Kennzeichnung Erläuterung des Urteils, betroffene Regelwerke und zukünftige Ausrichtung Dipl.-Ing.

Mehr

DIN EN Erstinspektion zur Beurteilung der WPK. Systemaufbau/ Erstprüfung. Werkseigene Produktionskontrolle. Zertifizierung der WPK

DIN EN Erstinspektion zur Beurteilung der WPK. Systemaufbau/ Erstprüfung. Werkseigene Produktionskontrolle. Zertifizierung der WPK DIN EN 1090 Hersteller intern Systemaufbau/ Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle Probenahmen Verpflichtung zur Zertifizierung nach DIN EN 1090 Zertifizierungsstelle extern Erstinspektion zur Beurteilung

Mehr

Beton: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität Korrigenda C2 zur SN EN 206:2013

Beton: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität Korrigenda C2 zur SN EN 206:2013 SIA 262.051-C2:2017 Bauwesen EN 206-C2:2017 Beton: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität Korrigenda C2 zur SN EN 206:2013 Referenznummer SN EN 206-C2:2017 de Gültig ab: 2017-05-01 Herausgeber

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete

Mehr

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v.

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v. Deutsche Bauchemie e.v. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß BauPVO Symposium zur Europäischen Bauproduktenverordnung 8. November 2012, BMVBS, Berlin Themen 1. Die Leistungserklärung 2. Die CE-Kennzeichnung

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 18. Dezember 2007 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-404 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1141-1.156.603-141/06 Allgemeine

Mehr

Inhalte eines Leistungsverzeichnisses / einer Bauteilspezifikation

Inhalte eines Leistungsverzeichnisses / einer Bauteilspezifikation Inhalte eines Leistungsverzeichnisses / einer Bauteilspezifikation Die belastbare Basis für eine Leistungserklärung nach DIN EN 1090-1 12/12/2016 1 PROZESS Konformitätsnachweis INHALT der Bauteilspezifikation

Mehr

deutsch 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauproduktes gemäß Artikel 11 Absatz 4 BauPVO:

deutsch 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauproduktes gemäß Artikel 11 Absatz 4 BauPVO: LEISTUNGSERKLÄRUNG deutsch Nr. GE 101 + 103 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche,

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung. des MRA-Bauproduktekapitels:

Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung. des MRA-Bauproduktekapitels: Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung und die Auswirkungen des MRA-Bauproduktekapitels: Auswirkungen auf Konformitätsbewertungs- und Zulassungsstellen Referent: Dr. Fritz Hunkeler, Geschäftsleiter

Mehr

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen

Mehr

ERTIFIKAT 2451-CPR-EN1O9O OO1. REMA Anlagenbau GmbH. Rudolf-Diesel-Weg 26

ERTIFIKAT 2451-CPR-EN1O9O OO1. REMA Anlagenbau GmbH. Rudolf-Diesel-Weg 26 z avsert ERTIFIKAT Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle 2451-CPR-EN1O9O-2014.0424OO1 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2011 (Bauproduktenverordnung

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil I VORBEMERKUNG

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. August 1998 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 TeleTax: (0 30) 7 87 30 - - 240 320 GeschZ.: IV 42-1.56.2-293/98

Mehr

Beispiele für die Leistungserklärung / CE-Kennzeichnung

Beispiele für die Leistungserklärung / CE-Kennzeichnung FGSV 797 B Beispiele für eine Leistungserklärung nach Anhang III der EU-BauPVO und die zugehörige CE-Kennzeichnung für die Lieferung von Asphaltmischgut nach der Normenreihe EN 13108 Beispiele für die

Mehr

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:

Mehr

CE-Zeichen (k)ein Qualitätszeichen?

CE-Zeichen (k)ein Qualitätszeichen? Dipl.-Ing. Dr.techn. Andreas Pfeiler office@strassenbaustoffe.at Güteschutzverband der österreichischen Kies-, Splitt- und Schotterwerke Forum mineralische Rohstoffe ÜBERSICHT 1. Einleitung 2. Vom Schotter

Mehr

DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN

DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen

Mehr

Hinweise zu Betonkonsistenz 2016

Hinweise zu Betonkonsistenz 2016 Hinweise zu Betonkonsistenz 2016 Beton-Sortenschlüssel Verdichtungsmass-Klasse Ausbreitmass-Klasse Klasse Verdichtungsmass Klasse Ausbreitmass (Durchmesser in mm) C0 1.46 F1 340 C1 1.45 1.26 F2 350 410

Mehr

CE-KENNZEICHNUNG FÜR WERKMÖRTEL HINWEISE

CE-KENNZEICHNUNG FÜR WERKMÖRTEL HINWEISE CE-KENNZEICHNUNG FÜR WERKMÖRTEL HINWEISE Vorbemerkung Diese Broschüre wurde auf der Grundlage des aktuellen Informationsstandes vom IWM- Arbeitskreis "CE-Kennzeichnung" erarbeitet. Sie enthält die notwendigen

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,

Mehr

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband

Mehr

Sekundärrohstoffe zur Betonherstellung - Eigenschaften und Eignungsbewertung

Sekundärrohstoffe zur Betonherstellung - Eigenschaften und Eignungsbewertung Sekundärrohstoffe zur Betonherstellung - und Eignungsbewertung Katrin Rübner, Tristan Herbst, Petra Jakubcová Fachgruppe Baustoffe, Abteilung Bauwerkssicherheit BAM Bundesanstalt für Materialforschung

Mehr

LEISTUNGSERKLÄRUNG. Nr Mörtel/2016 für das Produktionsjahr 16

LEISTUNGSERKLÄRUNG. Nr Mörtel/2016 für das Produktionsjahr 16 1 LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr.007-2 Mörtel/2016 für das Produktionsjahr 16 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: RK 0/1 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation

Mehr

Normative Neuigkeiten und Interpretationen aus dem Bereich Betontechnologie

Normative Neuigkeiten und Interpretationen aus dem Bereich Betontechnologie Normative Neuigkeiten und Interpretationen aus dem Bereich Betontechnologie Hinweis Viele der in dieser Präsentation gemachten Angaben basieren auf einem vorläufigen Wissenstand. Insbesondere sind die

Mehr

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis Thomas Krause-Czeranka CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis BauPVO und

Mehr

Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten?

Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten? Gemeinschafstagung DIN HDB ZDB Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten? Dr.-Ing. Karsten Beckhaus BAUER Spezialtiefbau GmbH Seite 1 Bau

Mehr

über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830

über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830 über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN 14351-1 und der EN 13830 zwischen der RAICO Bautechnik GmbH vertreten durch Manfred

Mehr

Grundlegendes zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung

Grundlegendes zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung Seite 1 von 16 Wo / Herford, 23.07.2013 1. Bedeutung Die BauPVO löst am 01. Juli 2013 die seit 1989 geltende Bauproduktenrichtlinie (BPR) ab und gilt dann als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten.

Mehr

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Der Weg von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutzklappe zur Leistungserklärung. Dipl.-Ing. Michael

Mehr

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0029

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0029 EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0029 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über

Mehr

Leistungserklärung Nr. 001BauPVo (EU Nr. 305/2011)

Leistungserklärung Nr. 001BauPVo (EU Nr. 305/2011) Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Leistungserklärung Nr. 001BauPVo (EU Nr. 305/2011) Rohrrahmenschlösser nach DIN EN 12209: 2004-03 + Berichtigung 1:2006-06 1309-CPD-0138 Typen-, Chargen- oder Seriennummer

Mehr

Festlegung der Anforderungen Verfasser / Ausschreibender Verfasser / Ausschreibender

Festlegung der Anforderungen Verfasser / Ausschreibender Verfasser / Ausschreibender BETONARTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN Festlegung des Betons nach Eigenschaften nach Zusammensetzung Festlegung der Anforderungen Verfasser / Ausschreibender Verfasser / Ausschreibender Festlegung der Betonzusammensetzung

Mehr

Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011)

Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011) Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011) Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verschlüsse für Türen in Notausgängen nach DIN EN 179 0432-CPD-0086 Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein

Mehr

SICHERHEITSKLEBER PORENBETON

SICHERHEITSKLEBER PORENBETON SICHERHEITSKLEBER PORENBETON Das Kleben von Plansteinen aus Porenbeton und Kalksandstein ist schneller, sauberer und einfacher als das herkömmliche Mauern. Produktleistung I Spezieller Dünnbettmörtel gemäß

Mehr

Gesteinskörnungen: EN und nationale Regelungen sowie zugehörige Prüfungen. Roland Wirz

Gesteinskörnungen: EN und nationale Regelungen sowie zugehörige Prüfungen. Roland Wirz Gesteinskörnungen: EN 12620 und nationale Regelungen sowie zugehörige Prüfungen Daten zur Kiesbranche Marktvolumen Gesteinskörungen 30 Mio.m3 (Kies, Fels, Aushub, Recycling): Gesamtausstoss Gesteinskörnungen

Mehr

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016 Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

Baustoffeingangsprüfungen

Baustoffeingangsprüfungen Baustoffeingangsprüfungen A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer A. Riechert / 1 Lieferant (Hersteller von Gesteinskörnungen) Güteüberwachung nach EN Abnehmer z.b. Asphaltmischwerk aus TL Gestein für CE-Zeichen:

Mehr

SN EN 206-1:2000 bzw. SIA SN EN 206-1:2000/A1:2004 bzw /A1. SN EN 206-1:2000/A2:2005 bzw /A2

SN EN 206-1:2000 bzw. SIA SN EN 206-1:2000/A1:2004 bzw /A1. SN EN 206-1:2000/A2:2005 bzw /A2 Beton Beton nach SN EN 206-1 SN EN 206-1:2000 bzw. SIA 162.051 SN EN 206-1:2000/A1:2004 bzw. 162.051/A1 SN EN 206-1:2000/A2:2005 bzw. 162.051/A2 Nationaler Anhang NB: Verwendung von Zementen und Zusatzstoffen

Mehr

LernJob Bautechnik Grundbildung Welcher Mörtel soll es sein?

LernJob Bautechnik Grundbildung Welcher Mörtel soll es sein? LernJob Bautechnik Grundbildung Welcher Mörtel soll es sein? Lernfeld: 3. Mauern eines einschaligen Baukörpers Kompetenzen: BK-3-Entscheiden, BK-7-Entscheiden Zeitwert: 90 Minuten Index: BJBA 3.6a FK-6-Entscheiden

Mehr

Erstprüfung und Eignungsnachweis

Erstprüfung und Eignungsnachweis Erstprüfung und Eignungsnachweis Bedeutung für den Bauvertrag A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf A. Riechert / 1 Vertragsunterlagen Vertragsunterlagen ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten

Mehr

DEUTSCHE NORM DIN

DEUTSCHE NORM DIN DEUTSCHE NORM DIN 1045-2 August 2008 D ICS 91.080.40 Ersatzvermerk siehe unten Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton Teil 2: Beton Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität Anwendungsregeln

Mehr

Was ist die Leistung? EN im Stahlbau

Was ist die Leistung? EN im Stahlbau Was ist die Leistung? EN 1090-1 im Stahlbau Georg Matzner 09.10.2014 BPR->BPV Rechtsquelle hat sich geändert: Bauproduktenrichtlinie Bauproduktenverordnung seit 1.7.2013 in Kraft Welche Neuerungen gibt

Mehr

LEISTUNGSERKLÄRUNG. Sikafloor-305 W ESD. 1 EINDEUTIGER KENNCODE des Produkttyps:

LEISTUNGSERKLÄRUNG. Sikafloor-305 W ESD. 1 EINDEUTIGER KENNCODE des Produkttyps: LEISTUNGSERKLÄRUNG 0208120600300000051008 1 EINDEUTIGER KENNCODE des Produkttyps: 2 VERWENDUNGSZWECK oder vorgesehene Verwendungszwecke des Bauprodukts gemäß der anwendbaren harmonisierten technischen

Mehr

Soudal Natursteinsilikon

Soudal Natursteinsilikon Revision: 24/04/2016 seite 1 von 6 Referenz Nr Leistungserklärung: 230496 Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Vom Hersteller vorgesehener Verwendungszweck des Bauprodukts: Dichtungsmittel für Fassaden

Mehr

ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU

ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU Verwendungsgrundsatz ZIEGELWANDELEMENTE FÜR DEN MASSIVBAU Ausgabe OIB 2014 Alle Rechte vorbehalten Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. ZWECK...1 2. GELTUNGSBEREICH...2 3. BEGRIFFE...2 4. PRODUKTBESCHREIBUNG...2

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2017 Aktuelles zur Regulierung der Bauprodukte in Deutschland Berlin,

Mehr

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0057

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0057 Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund-Aplerbeck Telefon (0231) 4502-480 Telefax (0231) 4502 586 Internet www.mpanrw.de EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0057 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen

Mehr

Register der frei gegebenen Zemente und Kombinationen von Zementen und Zusatzstoffen

Register der frei gegebenen Zemente und Kombinationen von Zementen und Zusatzstoffen Register der frei gegebenen Zemente und Kombinationen von Zementen und Zusatzstoffen schweizerischer ingenieur- und architektenverein société suisse des ingénieurs et des architectes società svizzera degli

Mehr

CPR

CPR Konformität der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) 2499 - CPR -0115428-00-01 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09. März 2011 (Bauproduktenverordnung

Mehr

Die neuen TL Bitumen-StB 07

Die neuen TL Bitumen-StB 07 Die neuen TL Bitumen-StB 07 Dr.-Ing. Tobias Hagner VSVI Mecklenburg-Vorpommern 03/08 Grundlagen Bauproduktenrichtlinie 1988 (EU) Anforderungen an Bauprodukte Bauproduktengesetz 1992 (D) wesentliche Anforderungen

Mehr

Leistungserklärung Nr gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für das Produkt: thermotec BEPS-WD 100R

Leistungserklärung Nr gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für das Produkt: thermotec BEPS-WD 100R Leistungserklärung Nr. 0025-02 gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für das Produkt: thermotec BEPS-WD 100R 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: thermotec BEPS-WD 100R 2. Typen-, Chargen-

Mehr

Merkblatt zur Bauproduktenverordnung

Merkblatt zur Bauproduktenverordnung Merkblatt zur Bauproduktenverordnung Die Bauproduktenverordnung legt Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest und erhöht die Wirkungsweise gegenüber dem Vorgänger der Bauproduktenrichtlinie

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm IBS Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GmbH Akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle Petzoldstraße 45, 4021 Linz Österreich für Türen, Fenster,

Mehr

Für Wärmedämmstoffe im Hochbau gelten nun die harmonisierten Produktnormen... weiter

Für Wärmedämmstoffe im Hochbau gelten nun die harmonisierten Produktnormen... weiter Harmonisierung der Dämmstoffnormen in Europa Auswirkungen auf den deutschen Markt: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Für Wärmedämmstoffe im Hochbau gelten nun die harmonisierten Produktnormen.

Mehr

Subbeilage 2 zur Beilage 672/2012. Erläuterungen

Subbeilage 2 zur Beilage 672/2012. Erläuterungen Subbeilage 2 zur Beilage 672/2012 Erläuterungen Zu Art. 1 Gemäß Art. 2 Z 16 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist unter der Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines

Mehr

Register der frei gegebenen Zemente, Zusatzstoffe und Kombinationen von Zement und Zusatzstoffen

Register der frei gegebenen Zemente, Zusatzstoffe und Kombinationen von Zement und Zusatzstoffen Register der frei gegebenen Zemente, Zusatzstoffe und Kombinationen von Zement und Zusatzstoffen schweizerischer ingenieur und architektenverein société suisse des ingénieurs et des architectes società

Mehr

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0147

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0147 EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0147 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über

Mehr

Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz?

Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz? Seite 1 von 7 ift Rosenheim Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz? Das müssen Sie beachten bei der zukünftigen CE- Kennzeichnung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen!

Mehr

Fluvio 4. Portlandkalksteinzement CEM II/A-LL 42,5 N Produkt-Information der Holcim (Schweiz) AG

Fluvio 4. Portlandkalksteinzement CEM II/A-LL 42,5 N Produkt-Information der Holcim (Schweiz) AG Portlandkalksteinzement CEM II/A-LL 42,5 N Produkt-Information der Holcim (Schweiz) AG Fluvio 4 ist ein Portlandzement, der einen Anteil von rund 15 % eines ausgewählten, hochwertigen Kalksteins enthält.

Mehr

Zeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung. Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH!

Zeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung.  Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! GAH-Produkte mit CE-Kennzeichnung Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! Mit der CE-Kennzeichnung genießen Sie bei Kauf und Einsatz unserer Holzverbinder und Pfostenträger

Mehr

Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090

Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090 DVS BV Chiemgau Mehring-Hohenwart, 10. November 2017 Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik Thema 3: Zukunft der EN 1090 Dipl.-Ing. Karsten Zimmer Bundesverband Metall 1 DVS BV

Mehr

Leistungserklärung für das Bauprodukt StoPox 590 EP

Leistungserklärung für das Bauprodukt StoPox 590 EP 1 / 5 Leistungserklärung für das Bauprodukt StoPox 590 EP Kenncode des Produkttyps PROD0192 StoPox 590 EP Verwendungszweck EN 1504-2: Oberflächenschutzprodukt Beschichtung Schutz gegen das Eindringen von

Mehr

Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen?

Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen? Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN 12566 Teil 3 was sind die Auswirkungen? 1 Vorstellung der europäischen Kleinkläranlagen-Normenreihe EN 12566 Dr.-Ing.

Mehr

DAfStbFachkolloquium

DAfStbFachkolloquium DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

Mehr

EU-Konformitätserklärungen

EU-Konformitätserklärungen EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es

Mehr

LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr

LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr. 1 EINDEUTIGER KENNCODE DES PRODUKTTYPS: 2 VERWENDUNGSZWECK(E): EN 1504-2:2004 2-komponentiger Füllstoff auf Basis von hydraulischen Bindemitteln, Kunstharzen, Additiven und Pigmenten

Mehr

Qualitätsrichtlinie für Dämmstoffe aus Mineralwolle zur Verwendung in Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS)

Qualitätsrichtlinie für Dämmstoffe aus Mineralwolle zur Verwendung in Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) Qualitätsrichtlinie für Dämmstoffe aus Mineralwolle zur Verwendung in Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) Herausgegeben von: Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e. V. Fachverband Mineralwolleindustrie e.v.

Mehr

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0202.01 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten

Mehr

Innenbauteile von Wasserbauwerken, bei denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80 % ist. WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung

Innenbauteile von Wasserbauwerken, bei denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80 % ist. WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung Änderung 1 zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Wasserbau (ZTV-W) für Schutz und Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219) Dezember 2008 Aus nachfolgend

Mehr

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht

Mehr

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0018

EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0018 Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund-Aplerbeck Telefon (0231) 4502-480 Telefax (0231) 4502 586 Internet www.mpanrw.de EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0018 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen

Mehr

13. Technik-Tag der Schotterindustrie am 18. Oktober 2016 Gebr. Heinz Schotterwerke GmbH & Co. KG

13. Technik-Tag der Schotterindustrie am 18. Oktober 2016 Gebr. Heinz Schotterwerke GmbH & Co. KG 13. Technik-Tag der Schotterindustrie am 18. Oktober 2016 Gebr. Heinz Schotterwerke GmbH & Co. KG INSTITUT FÜR MATERIALPRÜFUNG DR. SCHELLENBERG ROTTWEIL GMBH Rottweiler Straße 13 78628 Rottweil Tel. 0

Mehr

Bauphysikalische Anforderungen an Tore

Bauphysikalische Anforderungen an Tore Bauphysikalische Anforderungen an Tore Wärmeschutz Inhalt Einführung Anforderungen an den Wärmeschutz Nachweis des Wärmeschutzes Nachweisverfahren nach EN 13241-1 Bemessungswert Nennwert Berechnungsverfahren

Mehr

Klarstellung zu: Fremdüberwachung bei Fluchttüren nicht zwingend :

Klarstellung zu: Fremdüberwachung bei Fluchttüren nicht zwingend : 11.05.2016 Sc/as Klarstellung zu: Fremdüberwachung bei Fluchttüren nicht zwingend : Stephan Schmidt (GF FVSB): Vorsicht, sehr dünnes Eis! Die Verbände der Tischler und Schreiner haben vor wenigen Wochen

Mehr

Sichern Prüfverfahren Eigenschaften von Mischbindemitteln? SCHWENK Spezialbaustoffe GmbH & Co. KG Dr. Klaus Raiber

Sichern Prüfverfahren Eigenschaften von Mischbindemitteln? SCHWENK Spezialbaustoffe GmbH & Co. KG Dr. Klaus Raiber Sichern Prüfverfahren Eigenschaften von Mischbindemitteln? SCHWENK Spezialbaustoffe GmbH & Co. KG Dr. Klaus Raiber Sichern Prüfverfahren Eigenschaften von Mischbindemitteln? Mischbindemittel für Bodenverbesserung

Mehr

Bauprodukte für den Mauerwerksbau

Bauprodukte für den Mauerwerksbau Tech-News 2009/3 Fachgebiet: Massivbau von Dr.-Ing. Markus Hauer Prüfingenieur für Baustatik VPI Rastatter Str. 25, 76199 Karlsruhe E-Mail: markus.hauer@bfb-ka.de Bauprodukte für den Mauerwerksbau Nach

Mehr

2. Vorgesehener Verwendungszweck: Rohrabschottung für feuerwiderstandsfähige Wände und Decken in Gebäuden, siehe ETA-17/0163.

2. Vorgesehener Verwendungszweck: Rohrabschottung für feuerwiderstandsfähige Wände und Decken in Gebäuden, siehe ETA-17/0163. Leistungserklärung Gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (CPR). Leistungserklärung / Pacifyre MK II - 1 Nr. 0843-CPR-17-0163 DE. 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:. 2. Vorgesehener Verwendungszweck:

Mehr

Bauprodukteverordnung (CPR) Welche Änderungen ergeben sich für die Hersteller?

Bauprodukteverordnung (CPR) Welche Änderungen ergeben sich für die Hersteller? 30. April 2013 Mag. ZR/DI WM Bauprodukteverordnung (CPR) Welche Änderungen ergeben sich für die Hersteller? BAUPRODUKTEVERORDNUNG EU 305/2011 Am 1. Juli 2013 tritt die Bauprodukte-Verordnung in Kraft,

Mehr

EG Konformitätszertifikat

EG Konformitätszertifikat EG Konformitätszertifikat Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 89/106/EWG

Mehr

Leistungserklärung. Leistungserklärung. Sikafloor-235 ESD EN 13813: Produkttyp Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Sikafloor-235 ESD

Leistungserklärung. Leistungserklärung. Sikafloor-235 ESD EN 13813: Produkttyp Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Sikafloor-235 ESD Flooring Auflage 01.07.2013 Kennnummer Ausgabe EN 1504-2: 2004 08 0921 EN 13813: 2002 EN 13813:2002 1. Produkttyp Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: 2. Typ Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes

Mehr

Grundlegendes zur Bauprodukt-Verordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung

Grundlegendes zur Bauprodukt-Verordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung 1. Die BauPVO löst am 01. Juli 2013 die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) ab und gilt dann als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten. In Deutschland wird der Übergang von der BPR

Mehr

DIN EN 1090 Teil 2. Nur eine neue DIN Teil 7???

DIN EN 1090 Teil 2. Nur eine neue DIN Teil 7??? DIN EN 1090 Teil 2 Nur eine neue DIN 18800 Teil 7??? ERFA 2009/Lz, Seite 1 von 37 Sie erinnern sich? ERFA 2009/Lz, Seite 2 von 37 Sie erinnern sich? ERFA 2009/Lz, Seite 3 von 37 Kommt dann eine neue DIN

Mehr

FVLR-Merkblatt 04 April INFORMATION zur Bauproduktenverordnung (Eu-BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

FVLR-Merkblatt 04 April INFORMATION zur Bauproduktenverordnung (Eu-BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten INFORMATION zur Bauproduktenverordnung (Eu-BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten Merkblatt 04: Ausgabe Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.v. Technische Angaben und Empfehlungen dieses

Mehr

Produkte aus Naturwerkstein Bauproduktenverordnung Leistungserklärung CE-Kennzeichnung

Produkte aus Naturwerkstein Bauproduktenverordnung Leistungserklärung CE-Kennzeichnung Produkte aus Naturwerkstein Bauproduktenverordnung Leistungserklärung CE-Kennzeichnung Ansprechpartner: TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH Dipl.-Ing.(FH) Joachim Deppisch Dreikronenstraße 31 97082 Würzburg

Mehr

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben. Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖE geändert wird (3. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) 1.

Mehr

M. Brianza: Empfehlungen zu den Expositionsklassen XA FSKB Frühjahrstagung FSKB Empfehlungen zu den Expositionsklassen XA

M. Brianza: Empfehlungen zu den Expositionsklassen XA FSKB Frühjahrstagung FSKB Empfehlungen zu den Expositionsklassen XA Frühjahrstagung FSKB 2006 Empfehlungen zu den 1 Beanspruchung von Beton Angriff auf die Bewehrung Schädigung des Betongefüges Meerwasser S F Frost (mit/ohne Taumittel) Chloride D 0 A chemischen Angriff

Mehr

pro-k Fachgruppe Mineralwerkstoffe Leitfaden Zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff nach der Produktnorm DIN EN 14688

pro-k Fachgruppe Mineralwerkstoffe Leitfaden Zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff nach der Produktnorm DIN EN 14688 pro-k Fachgruppe Mineralwerkstoffe Leitfaden Zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff nach der Vorwort Der vorliegende Leitfaden zur CE-Kennzeichnung für Waschbecken aus Mineralwerkstoff

Mehr

PRESSEINFORMATION Brandschutznorm EN scharf geschaltet. CE-Zeichen ab möglich. Belegexemplar an. vom 28.

PRESSEINFORMATION Brandschutznorm EN scharf geschaltet. CE-Zeichen ab möglich. Belegexemplar an. vom 28. PRESSEINFORMATION 16-10-96 vom 28. Oktober 2016 Brandschutznorm EN 16034 scharf geschaltet CE-Zeichen ab 1.11.2016 möglich Die Produktnorm EN 16034 Fenster, Türen und Tore mit Feuer-/ Rauchschutzeigenschaften

Mehr

Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität

Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität SIA 162.051 Bauwesen EN 206-1:2000 EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L'ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION Diese Norm ersetzt Norm SIA V162.051:1994 (ENV

Mehr

LEISTUNGSERKLÄRUNG NR. 410-G

LEISTUNGSERKLÄRUNG NR. 410-G LEISTUNGSERKLÄRUNG NR. 410G2015.04 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps (Bezeichnung Sortennummer harmonisierte Norm(en)): 0/1 10001722 EN 12620, EN 9 0/2 10001723 EN 12620, EN 9, EN 043, EN 242 2/8

Mehr