Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten?
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- Elly Möller
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1 Gemeinschafstagung DIN HDB ZDB Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten? Dr.-Ing. Karsten Beckhaus BAUER Spezialtiefbau GmbH Seite 1
2 Bau Maschinen Resources Seite 2
3 BAUER Spezialtiefbau GmbH Ausführung von Bauleistungen im Spezialtiefbau weltweit: Gründungen, Baugruben, Dichtwände und Baugrundverbesserungen: Bohrpfähle, Injektionsanker, Schlitz- und Dichtwände sowie Injektionen und Rüttelverfahren: Qualität durch langjährige Erfahrung, qualifizierte Mitarbeiter und kontinuierliche Entwicklungsarbeit Firmensitz: Schrobenhausen Seite 3
4 Was ist Spezialtiefbau? Entstehung einer Baugrube Bohrpfahlwand Schlitzwand Grundwasser Verfestigter Bodenkörper (Hochdruckinjektion) Injektionsanker Dichtsohle (Poreninjektion) Gründungspfähle Seite 4
5 Beispiele für Projekte Gebäude Infrastruktur Wasser Energie Industrie Gründungen Baugruben Schlitzwände Bodenverbesserung Seite 5
6 EU-Bauproduktenverordnung Seite 6
7 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen wissen? Hintergrund, wesentliche Ziele und Inhalte Hintergrund: Europäisch einheitliche Regeln beim Bauen 7 Grundanforderungen an Bauwerke Anforderungen an Bauprodukte Ziele: Bessere Vergleichbarkeit der Bauprodukte in Europa Vereinfachung, aber auch Regulierung des europaweiten Handels von Bauprodukten Wesentliche Inhalte: Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten Regelungen zur Marktüberwachung Bestimmungen des Verwendungszwecks, Festlegung wesentlicher Merkmale (mindestens 1!) und Erklärung der zugehörigen Leistung(en) Seite 7
8 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen wissen? Begriffe Bauprodukt im Sinne der EuBauPVO ist - ein Produkt, für das eine harmonisierte technische Spezifikation vorliegt - z.b. Zement nach EN 197-1:2011, nicht unser Verpressanker, nicht dessen hochfeste Spanndrahtlitzen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten - nur für Bauprodukte nach EU-BauPVO! - bestätigt Herstellung und Prüfung nach europäischen Regeln - gibt keine direkte Auskunft über die Verwendbarkeit* * die Verwendbarkeit unseres Verpressankers als Daueranker bzw. dessen Spanndrahtlitzen wird durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen geregelt Leistungserklärung - nur bei CE-Kennzeichnungspflicht - wenn es in Verkehr gebracht wird. (Art. 4, Abs. 1) Seite 8
9 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen wissen? Begriffe Wirtschaftsakteur im Sinne der EuBauPVO ist - der Hersteller, Importeur, Händler oder ein Bevollmächtigter - nicht das bauausführende Unternehmen Bereitstellung auf dem Markt - Abgabe eines Bauprodukts im Rahmen einer Geschäftstätigkeit - wohl nicht die eigene Herstellung und Verwendung auf der eigenen Baustelle Werkseigene Produktionskontrolle - dokumentierte, ständige und interne Kontrolle der Produktion in einem Werk - den Begriff gibt es auch in unserer Zulassung für Ankerköpfe Seite 9
10 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen beachten? Verwendbarkeit nach Bauordnungsrecht: CE, Ü oder CE+Ü Bauprodukte nach EU-BauPVO Seite 10
11 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen wissen? FAQ Fällt jedes Bauprodukt unter die EU-BauPVO, das für die Grundanforderungen an Bauwerke maßgebend ist? (Nein) Welche Bauprodukte fallen NICHT unter die EU-BauPVO? ( Spezialprodukte ohne hen, z.b. Stahltragwerke nach DIN EN , die nicht in Verkehr gebracht werden, unabhängig von der Nutzungsdauer) Gibt es Bauprodukte nach Eu-BauPVO ohne CE-Kennzeichnungspflicht? (Nein) Wie erkläre ich XY, dass keine CE-Kennzeichnung erforderlich ist? (abz vorlegen!?) Seite 11
12 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen beachten? Nachweis der Verwendbarkeit muss vorliegen! Seite 12
13 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen leisten? CE-Kennzeichnung der Produkte auf der Baustelle prüfen Seite 13
14 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen leisten? Leistungserklärung auf der Baustelle hinterlegen : Seite 14
15 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen leisten? und was können sie nicht leisten? Die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure übernehmen! insbesondere Importeure und Händler sollten sich auskennen (Begründung 41) Was leisten die Produktinformationsstellen und wo sind sie? - Unter den Eichen Berlin, Germany produktinfostelle@bam.de - ec.europa.eu/enterprise/instub/a12/ Seite 15
16 EU-Bauproduktenverordnung Verstanden? Inhalte der EU-BauPVO sind im Grunde klar und akzeptiert (Marktregulierung) Umsetzung im Detail nicht (Geltungsbereich, Umfang zu erklärender Leistungen, Nachweise des Herstellers, Kontrollpflichten des Ausführenden) CE-Kennzeichnung auf Basis einer Leistungserklärung wesentlicher Merkmale entspricht i.d.r keinem Verwendbarkeitsnachweis (Marktbefähigung) Den deklarierten Leistungen und hinterlegten Kontrollen muss vertraut werden können (Bestellung mit Leistungsmerkmalen, Kontrolle des Lieferscheins) Im Weiteren muss der Wirtschaftsakteur agieren: aktive Bereitstellung von aussagekräftigen Leistungserklärungen bei Bestellung und Lieferung wird erwartet (ggf. werden zusätzliche technische Daten gefordert) Stellenwert des Ü-Zeichen ist größer; Regelungen sind durchgängig und transparent von Grundanforderung an Bauwerk bis Produkteigenschaft (Verwendbarkeit gesichert) Bauunternehmen konzentrieren sich auf die Bauausführung (!) Seite 16
17 EU-Bauproduktenverordnung Gefühlte Wahrheit: passt schon! Bauunternehmen / Bauwerkerstellung Bemessungs- und Ausführungsnormen BAUEN in Europa Bestellung und Lieferschein Grundanforderungen an Bauwerke EU- BauPVO Wesentliche Merkmale der Bauprodukte Seite 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 18
19 BAUER Spezialtiefbau GmbH BAUER Spezialtiefbau GmbH BAUER-Straße Schrobenhausen Deutschland Tel.: Fax: info@bauer.de 19
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