Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch
|
|
- Joseph Steinmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch Dr.-Ing. Karsten Kathage Vizepräsident des DIBt 1 von 32
2 1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente: Die Grundlage für die ETA-Erteilung 3. Die ETA eine erste Annäherung Unabhängiger technischer Nachweis Bauaufsichtlich anerkannt Die ETA europa- und weltweit 4. ETAs des DIBt 5. Ausblick 2 von 32
3 Warum wir heute hier sind EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2014 Die deutsche Praxis, harmonisierte Bauprodukte national nachzuregeln, stellt eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar. Deutschland hätte die europäischen Verfahren zur Verbesserung oder Verhinderung mangelhafter Normen nutzen müssen (Art. 5.1 der BPR). 3 von 32
4 Umstellung des bauaufsichtlichen Systems in Deutschland Herstellung von Europarechtskonformität Beibehaltung des bisherigen Niveaus der Bauwerkssicherheit Ausschöpfung der in der BauPVO vorgesehenen nationalen Regelungsvorbehalte 4 von 32
5 Früher Bauprodukt, dessen Produktleistungen nicht vollständig nach (hen) erklärbar sind BRL B Teil 1 Nationale Bauwerksanforderungen 5 von 32
6 Nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-100/13 Bauprodukt, dessen Produktleistungen nicht vollständig nach (hen) erklärbar sind? Nationale Bauwerksanforderungen 6 von 32
7 Eine gute Lösung! Bauprodukt, dessen Produktleistungen nicht vollständig nach (hen) erklärbar sind ETA Nationale Bauwerksanforderungen 7 von 32
8 Warum ist die ETA wichtig? Über die ETA können wesentliche Leistungsmerkmale nachgewiesen werden, die über die Norm nicht erfasst werden, zum Beispiel Angaben zum Gesundheitsschutz für innenraumrelevante Produkte Angaben zur Umweltverträglichkeit von Betonausgangsstoffen Angaben zur Standsicherheit von Tanks Angaben zur Eigenschaften von TVG- Glas Angaben zu Tragfähigkeitswerten von mechanischen Verbindungen bei Vorhangfassaden 8 von 32
9 Aber auch Innovatives / nicht harmonisiertes Bauprodukt ETA Europäischer Binnenmarkt 9 von 32
10 Warum ist die ETA wichtig? Die ETA stellt einen alternativen Weg zur CE-Kennzeichnung dar, wo es noch keine harmonisierten Normen gibt. Dies betrifft insbesondere innovative Bauprodukte Bauprodukte für kleine Anwendungsfelder und Nischenprodukte, für die sich die Erarbeitung einer harmonisierten Norm nicht lohnt Produkte, bei denen die Normentwicklung aufgrund von Interessenkonflikten feststeckt oder schwierig ist Quelle:Carl Stahl GmbH, Süßen 10 von 32
11 Vorab ein paar Vokabeln Deutsche Bezeichnung Englische Bezeichnung Üblicher Jargon Verordnung (EU) Nr. 305/2011, Bauproduktenverordnung Construction Products Regulation Harmonisierte europäische Norm harmonised European standard hen Europäisches Bewertungsdokument European Assessment Document BauPVO (selten: CPR) EAD Europäische Technische Bewertung European Technical Assessment ETA (selten: ETB) Technische Bewertungsstelle Technical Assessment Body TAB-Stelle/TAB Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit Europäische Organisation für Technische Bewertung Assessment and Verification of Constancy of Performance European Organisation for Technical Assessment AVCP(-System) EOTA 11 von 32
12 1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente: Die Grundlage für die ETA-Erteilung 3. Die ETA eine erste Annäherung Unabhängiger technischer Nachweis Bauaufsichtlich anerkannt Die ETA europa- und weltweit 4. ETAs des DIBt 5. Ausblick 12 von 32
13 Zwei Wege zur CE-Kennzeichnung nach BauPVO Produktbereich Mandat hen EAD ETA 13 von 32
14 Die Grundlage: Europäisches Bewertungsdokument Europäisches Bewertungsdokument bzw. EAD (von European Assessment Document) Gilt wie die harmonisierte Norm (hen) als harmonisierte technische Spezifikation, dadurch wird die CE-Kennzeichnung möglich Wird von der EOTA erstellt, in der alle Technischen Bewertungsstellen zusammengeschlossen sind, also alle Stellen, die berechtigt sind, ETAs auszustellen Quelle: EOTA, Brüssel 14 von 32
15 Wer oder was ist die EOTA? European Organisation for Technical Assessment Europäische Organisation für Technische Bewertung In der Bauproduktenverordnung vorgesehene Organisation Technischer Bewertungsstellen (Art. 31, BauPVO) Derzeit 50 Mitglieder aus EU, EWR sowie der Schweiz und der Türkei Aufgaben Erstellung und Annahme Europäischer Bewertungsdokumente (EADs) Koordinierung und Unterstützung der Technischen Bewertungsstellen, insbesondere bei der Erarbeitung und Ausstellung von ETAs Zusammenarbeit und Beratung mit Interessengruppen Erstellung weiterer Dokumente zur Förderung des Handels mit Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt sowie zur Verwendung von Bauprodukten in Bauwerken 15 von 32
16 EOTA Aktuell DIBt hat im April 2016 die EOTA-Präsidentschaft übernommen Wichtige Ziele: Engere Koordination mit der Europäischen Kommission, insbesondere im Bereich der EAD- Erarbeitung Erarbeitung neuer Technical Reports (Bemessungs- und Anwendungsdokumente der EOTA) als schneller Weg zu europaweit einheitlichen Spezifikationen Erfolge in der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zeichnen sich bereits ab 16 von 32
17 Vorteile des EADs gegenüber der Normung Individuell und produktspezifisch: Kann auch für ein einzelnes Produkt oder kleine Produktgruppen erstellt werden maßgeschneiderte harmonisierte technische Spezifikation Kein Mandat erforderlich EAD wird auf Wunsch vertraulich erstellt, so dass innovative Hersteller ihren Marktvorsprung wahren können Der einzelne Hersteller hat mehr Einfluss auf den Inhalt des EADs CE-Kennzeichnungspflicht erstreckt sich nur auf Hersteller, die eine ETA beantragt haben Wird von einer kleinen Gruppe von Fachleuten erarbeitet, die nicht nur technisch versiert sind, sondern auch die gesetzlichen Regelungen in den Bestimmungsländern im Blick haben (schlanke Prozesse) 17 von 32
18 1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente: Die Grundlage für die ETA-Erteilung 3. Die ETA eine erste Annäherung Unabhängiger technischer Nachweis Bauaufsichtlich anerkannt Die ETA europa- und weltweit 4. ETAs des DIBt 5. Ausblick 18 von 32
19 Für welche Produkte? Bauprodukte nach der Definition der Bauproduktenverordnung, also zum permanenten Einbau in Bauwerke bestimmt Leistung des Bauprodukts wirkt sich im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke aus Nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm (hen) erfasste Bauprodukte 19 von 32
20 ETA-Ablauf ganz knapp Hersteller leitet formell das Verfahren ein DIBt bestätigt Empfang, ggf. Anforderung weiterer Informationen Vollständige Bewertungsgrundlage (EAD/ETAG)? JA DIBt und Hersteller besprechen Prüfplan gemäß EAD Hersteller beauftragt Prüfinstitut/Durchführung der Prüfungen DIBt bewertet Ergebnisse NEIN DIBt und Hersteller schließen Vertrag DIBt und EOTA-WG erarbeiten EAD Europäische Kommission gibt Stellungnahme ab DIBt erstellt ETA-Entwurf (in Rücksprache mit EOTA-WG) DIBt stellt ETA aus 20 von 32
21 Inhalte der ETA Beschreibung des Produkts Beschreibung des Verwendungszwecks Auflistung der Wesentlichen Merkmale und der zugehörigen Produktleistungen Festlegung des AVCP-Systems (vergleichbar mit Norm) Übersichtlich und verständlich, Prüfmethoden gemäß EAD 21 von 32
22 Wie ordnen sich ETAs ins bauaufsichtliche System ein? Grundregel: Harmonisierte Bauprodukte dürfen verwendet werden, wenn Erklärte Leistung = Anforderungen für die Verwendung (vgl. 16c MBO und Art. 8 Abs.4 BauPVO) Nicht mehr erforderlich oder möglich: Nationale Verwendbarkeitsnachweise für harmonisierte Produkte nach der Bauproduktenverordnung Doppelkennzeichnung von Bauprodukten (CE + Ü) Weiterhin möglich und in vielen Fällen empfehlenswert: ETA zum bauproduktbezogenen Leistungsnachweis! 22 von 32
23 Eine gute Lösung Die ETA ist ein etabliertes Instrument, welches von unabhängigen und kompetenten Stellen erarbeitet wird und für dessen Inhalt diese Stellen einstehen Fehlende Aussagen zur Produktleistung in harmonisierten Normen können im Rahmen der CE-Kennzeichnung ergänzt werden Die ETA darf explizit auch zur Ergänzung einer unvollständigen harmonisierten Norm verwendet werden (Art. 19 BauPVO) 100% europarechtskonform 23 von 32
24 Die ETA in Europa Einzige maßgeschneiderte und europaweit gültige technische Bewertung für Bauprodukte Mögliche Alternative zu nationalen Nachweisen für international agierende Hersteller Produkte sind europaweit uneingeschränkt handelbar Produktleistungen werden europaweit einheitlich deklariert Gute Handhabung/Vergleichbarkeit für Anwender Besonders leistungsstarke Produkte profitieren im Wettbewerb Besondere Produktleistungen können herausgestellt werden 24 von 32
25 ETAs als Türöffner für den internationalen Markt ETAs bzw. die Bewertungsgrundlagen (ETAGs, EADs) für Dübel, Ankerschienen und andere Befestigungsmittel werden zum Beispiel anerkannt in: Australien U.S.A. China Indien Japan U-Bahn in Shenzhen Quelle: Halfen GmbH, Langenfeld (Rheinland) 25 von 32
26 ETA Rückmeldungen aus der Praxis Aus der Vorbereitenden Studie zur Bewertung der EOTA der Europäischen Kommission: Die Vorteile der ETA-Beantragung übersteigen bei weitem die Kosten. Die ETA wirkt sich verkaufsfördernd aus. Eine ETA ist auch für kleine und mittelständische Unternehmen möglich. Hersteller, die bereits einmal eine ETA beantragt haben, würden das wieder tun! 26 von 32
27 1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente: Die Grundlage für die ETA-Erteilung 3. Die ETA eine erste Annäherung Unabhängiger technischer Nachweis Bauaufsichtlich anerkannt Die ETA europa- und weltweit 4. ETAs des DIBt 5. Ausblick 27 von 32
28 ETAs des DIBt Erfahrene Technische Bewertungsstelle, sowohl im Umgang mit EADs als mit ETAs Ausgestellte ETA Zeitraum bis Vom DIBt liegen derzeit über 1200 gültige ETAs vor, deren Kosten und Bearbeitungszeiten vergleichbar mit denen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sind Als Technische Bewertungsstelle für alle Bauprodukte nach der Bauproduktenverordnung benannt 42% 7% 26% 5% 5% 15% DIBt 804 CSTB (Frankreich) 166 OIB (Österreich) 169 TZUS (Tschechien) 461 ETA-DK 205 andere Stellen 1334 Mit Zulassungs- und Bewertungsstellen weltweit eng vernetzt internationale Harmonisierung möglich Quelle: EOTA, Brüssel 28 von 32
29 ETAs des DIBt Expertise: 150 Ingenieure und Wissenschaftler im Haus, 520 externe Sachverständige aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft Hervorragender Ruf im europäischen und außereuropäischen Ausland Bauwerksanforderungen in Deutschland können direkt durch entsprechende Angabe von Produktleistungen in ETAs berücksichtigt werden, wenn das DIBt auch federführend das EAD erarbeitet 29 von 32
30 1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente: Die Grundlage für die ETA-Erteilung 3. Die ETA eine erste Annäherung Unabhängiger technischer Nachweis Bauaufsichtlich anerkannt Die ETA europa- und weltweit 4. ETAs des DIBt 5. Ausblick 30 von 32
31 Aktuelle Trends im ETA- und EAD-Bereich Intensiver Dialog mit der Kommission und verbindliche Absprachen für eine schnellere Veröffentlichung der EADs im Amtsblatt der EU Zahlreiche neue EADs in neuen Produktbereichen Trend: mehr kleine, übersichtliche EADs Neue Technical Reports der EOTA, z. B. für produktübergreifende Prüf- und Bewertungsmethoden zur Schaffung einheitlicher Bemessungs- und Anwendungsregeln ergänzend zur ETA PT12 der EOTA arbeitet an Verfahren zur Bewertung bzw. Angabe von Produktleistungen zu BWR 7 in EADs und ETAs 31 von 32
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Autor der Präsentation Dr.-Ing. Karsten Kathage DIBt Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B D Berlin Phone: Fax: kka@dibt.de 32 von 32
DAfStbFachkolloquium
DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik
MehrDr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,
MehrDr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2017 Aktuelles zur Regulierung der Bauprodukte in Deutschland Berlin,
MehrMitteilung des DIBt Fragenkatalog. Fragenkatalog zur Europäischen Technischen Bewertung (ETA) Eine Hilfestellung für Antragsteller. Stand: August 2017
Mitteilung des DIBt Fragenkatalog Fragenkatalog zur Europäischen Technischen Bewertung (ETA) Eine Hilfestellung für Antragsteller Stand: August 2017 Kolonnenstraße 30 B D-10829 Berlin www.dibt.de Inhaltsverzeichnis
MehrOktober 2016 und was dann?
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung
MehrDie ETA unabhängig bauaufsichtlich anerkannt europäisch. Europäische Technische Bewertung
Die ETA unabhängig bauaufsichtlich anerkannt europäisch DIBt Europäische Technische Bewertung Die ETA unabhängig bauaufsichtlich anerkannt europäisch DIBt Europäische Technische Bewertung Mit der ETA zur
MehrETA-09/0313 vom 28. August Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-09/0313 vom 28. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrMein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-16/0673 vom 24. Januar Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-16/0673 vom 24. Januar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrRechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis
Rechtsgeschäftliche Abnahmen von GE in Wohnanlagen Abnahmen mit Sachverständigen in der Praxis BauPVO und CE-Kennzeichnung Hintergründe, Grundlagen und Auswirkungen in der Praxis Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-15/0886 vom 23. September Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0886 vom 23. September 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete
MehrETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1037 vom 26. Mai 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrETA-11/0418 vom 30. September Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0418 vom 30. September 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-07/0135 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-07/0135 vom 9. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrVerwendbarkeit von Bauprodukten
Hessischer Brandschutztag Verwendbarkeit von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Wagner Inhalt Hessischer Brandschutztag 1. Muster - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2. Übergangsregelungen
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-06/0047 vom 8. Februar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-06/0047 vom 8. Februar 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0607 vom 18. Januar Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0607 vom 18. Januar 2018 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrWas ist die Leistung? EN im Stahlbau
Was ist die Leistung? EN 1090-1 im Stahlbau Georg Matzner 09.10.2014 BPR->BPV Rechtsquelle hat sich geändert: Bauproduktenrichtlinie Bauproduktenverordnung seit 1.7.2013 in Kraft Welche Neuerungen gibt
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0163 vom 22. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0163 vom 22. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-10/0257 vom 2. Februar Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-10/0257 vom 2. Februar 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0208 vom 26. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0208 vom 26. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-16/0043 vom 4. April Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-16/0043 vom 4. April 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-10/0352 vom 6. Juli Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-10/0352 vom 6. Juli 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-15/0387 vom 27. August Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0387 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrETA-16/0128 vom 10. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-16/0128 vom 10. Mai 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-16/0488 vom 6. Juli Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-16/0488 vom 6. Juli 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-16/0470 vom 6. Oktober Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-16/0470 vom 6. Oktober 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0605 vom 4. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0605 vom 4. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-16/0889 vom 22. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-16/0889 vom 22. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-16/0204 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-16/0204 vom 9. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-02/0024 vom 13. Februar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-02/0024 vom 13. Februar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-98/0001 vom 6. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-98/0001 vom 6. November 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrLEISTUNGSERKLÄRUNG. DoP: 0092 für fischer Rahmendübel SXR/SXRL (Kunststoffdübel für die Verwendung in Beton und Mauerwerk) DE
LEISTUNGSERKLÄRUNG DoP: 0092 für fischer Rahmendübel SXR/SXRL (Kunststoffdübel für die Verwendung in Beton und Mauerwerk) DE 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: DoP: 0092 2. Verwendungszweck(e): Zur
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0008 vom 28. April Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0008 vom 28. April 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 29. Januar Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 29. Januar 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-02/0032 vom 7. Januar Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-02/0032 vom 7. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrETA-13/1036 vom 28. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1036 vom 28. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 20. Mai Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 20. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-10/0005 vom 10. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-10/0005 vom 10. Mai 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-05/0069 vom 3. Juli Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-05/0069 vom 3. Juli 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-10/0383 vom 17. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-10/0383 vom 17. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-99/0011 vom 4. März Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-99/0011 vom 4. März 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-10/0130 vom 13. Dezember Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-10/0130 vom 13. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1040 vom 13. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrApolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0320 vom 9. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/0258 vom 10. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-13/0258 vom 10. Mai 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrStellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand
Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-06/0171 vom 20. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-06/0171 vom 20. April 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-01/0013 vom 30. Januar Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-01/0013 vom 30. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-08/0307 vom 27. August Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-08/0307 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-05/0070 vom 11. April Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-05/0070 vom 11. April 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-16/0757 vom 15. Dezember Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-16/0757 vom 15. Dezember 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrAnforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung
Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung Wolfgang Misch Deutsches Institut für Bautechnik, DIBt Leiter des Referates Gesundheitsschutz,
MehrCE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?
CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung
MehrTechnologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090
DVS BV Chiemgau Mehring-Hohenwart, 10. November 2017 Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik Thema 3: Zukunft der EN 1090 Dipl.-Ing. Karsten Zimmer Bundesverband Metall 1 DVS BV
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13
MehrZeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung. Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH!
GAH-Produkte mit CE-Kennzeichnung Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! Mit der CE-Kennzeichnung genießen Sie bei Kauf und Einsatz unserer Holzverbinder und Pfostenträger
MehrMarktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO
Regierungspräsidium Gießen Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Dezernat 32 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-2336 Fax: 0641 303-2359 E-Mail:
MehrETA-12/0028 vom 30. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0028 vom 30. Mai 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrVom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten?
Gemeinschafstagung DIN HDB ZDB Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten? Dr.-Ing. Karsten Beckhaus BAUER Spezialtiefbau GmbH Seite 1 Bau
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrSACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
SACHSEN-ANHALT Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 36 53»39011 Magdeburg An die Obere Bauaufsichtsbehörde und
MehrDie neue EU-Bauproduktenverordnung
Die neue EU-Bauproduktenverordnung Matthias Springborn Fachgruppe Abgasanlagen figawa 21.06.2012 1 Titel der Verordnung Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März
MehrDas bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils
Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Auswirkungen des EuGH-Urteils Marc Nierhaus 27.10.2015 1 von 17 Inhalt 1. Entwicklung des bauaufsichtlichen Schutzniveaus 2. Europäische
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-09/0089 vom 9. Dezember Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-09/0089 vom 9. Dezember 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrDIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN
DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen
MehrSeminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen
Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Der Weg von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutzklappe zur Leistungserklärung. Dipl.-Ing. Michael
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-05/0164 vom 24. Januar Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-05/0164 vom 24. Januar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrVerwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.
Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/0049 vom 22. März Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-13/0049 vom 22. März 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrInhalt und Gliederung. TÜV NORD Schweißerfrühstück 2017 Stahlbau. 1. Kennzeichnungspflicht gemäß EU-BauPVO für harmonisierte Bauprodukte
05. Mai 2017 TÜV NORD Marktüberwachung/ TÜV NORD Schweißerfrühstück 2017 Stahlbau Inhalt und Gliederung 05. Mai 2017 in Hannover Thema: Aufgaben, Tätigkeiten und Erfahrungen der Marktüberwachung harmonisierter
MehrDeutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen
Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln 2013. Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen Bauproduktenverordnung (BauPVO) und harmonisierte europäische Produktnormen (hen) Brandschutztechnisches
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0415 vom 13. November Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0415 vom 13. November 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-08/0266 vom 24. August Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-08/0266 vom 24. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrMartin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v.
Deutsche Bauchemie e.v. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß BauPVO Symposium zur Europäischen Bauproduktenverordnung 8. November 2012, BMVBS, Berlin Themen 1. Die Leistungserklärung 2. Die CE-Kennzeichnung
MehrLEISTUNGSERKLÄRUNG. Nr DE. insbesondere Anhänge B 1 bis B 3
LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr. 0015 DE 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: fischer Bolzenanker FBN II, FBN II A4 2. Verwendungszweck(e): Produkt Kraftkontrolliert spreizender Dübel Verwendungszweck (e) Nachträgliche
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-03/0032 vom 27. August Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-03/0032 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrLEISTUNGSERKLÄRUNG No. Hilti HIT-HY 200-R Bewehrungsanschlüsse_1343-CPR-M500-6/07.14
DE LEISTUNGSERKLÄRUNG No. Hilti HIT-HY 200-R Bewehrungsanschlüsse_1343-CPR-M500-6/07.14 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Injektionssystem Hilti HIT-HY 200-R für nachträgliche Bewehrungsanschlüsse
MehrAktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018
Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht
MehrHerausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München
Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:
MehrETA-17/0036 vom 20. Februar Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-17/0036 vom 20. Februar 2017 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0288 vom 10. September Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0288 vom 10. September 2016 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrDer Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen
Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Deutscher Mauerwerkskongress 20. Januar 2016 in Darmstadt Gerhard Breitschaft Einfluss Europas auf d. Bauordnungsrecht
MehrEN CE statt Zulassung
Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Chancen für Hersteller und Handel durch neue Absatzmärkte in Europa 1 Produktnorm ebnet den Weg zu neuen Absatzmärkten 1.1 Neue Regeln müssen beachtet werden
Mehr2. Techniktag DÄMMSYSTEME
2. Techniktag DÄMMSYSTEME Auswirkungen der neuen MBO und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen auf die Planung und Ausführung von WDVS Berlin, den 3. November 2016 Neue Musterbauordnung
Mehrtechnische Spezifikationen
Notifizierung und technische Spezifikationen Was ändert sich? Gerhard Breitschaft Notifizierung und technische Spezifikationen 21.03.2012 1 Veröffentlichung der Bauproduktenverordnung im Vergleich mit
MehrVerordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil I VORBEMERKUNG
MehrDr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2016 Die Novellierung des Landesbauordnungsrechts nach dem EuGH-Urteil
Mehrc) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.
Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖE geändert wird (3. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) 1.
MehrBefestigungen und Verankerungen Bemessung nach neuer Norm EN 1992-4. 2. Jahrestagung des DAfStb
Befestigungen und Verankerungen Bemessung nach neuer Norm EN 1992-4 Dr.-Ing. Thomas M. Sippel European Engineered Construction Systems Association e.v., Düsseldorf 2. Jahrestagung des DAfStb Praxis Forschung
MehrEuGH-Urteil C - 100/13
EuGH-Urteil C - 100/13 Veränderungen im Hinblick auf bauaufsichtliche Anforderungen an Bauprodukte Dipl.-Ing. Andreas Plietz www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 EuGH-Urteil Ratingen, 03.11.2015 1.
MehrEUROPÄISCHE TECHNISCHE BEWERTUNG Die ETA am Beispiel von Bausätzen für nichttragende innere Trennwände (ETAG 003) Gerlinde Baumann / Reiner Schäpel
EUROPÄISCHE TECHNISCHE BEWERTUNG Die ETA am Beispiel von Bausätzen für nichttragende innere Trennwände (ETAG 003) Gerlinde Baumann / Reiner Schäpel 1 von 26 Inhalt 1. Nachweismöglichkeiten für innere Trennwände
MehrDie EU-Bauproduktenverordnung. (EU-BauPVO) 1. Grundsätze. 2. Leistungserklärung. 3. CE-Kennzeichnung. 4. Anwendung
Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) und ihre Anwendung in Deutschland 1. Grundsätze 2. Leistungserklärung 3. CE-Kennzeichnung 4. Anwendung Fiege IHK Lübeck 19.06.2015 1 Die EU-Bauproduktenverordnung
Mehr