Preise und Preisregelungen
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- Anton Dieter
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1 Preise und Preisregelungen Anlage 2 1. Grund- und Wasserpreise 1.1 Das Entgelt setzt sich zusammen aus einem Entgelt für die Bereitstellung der Wasserversorgung ( Grundpreis ) und einem Entgelt für gelieferte Wassermengen ( Wasserpreis ). Wassermengen werden zu Abrechnungszwecken auf volle m 3 gerundet. 1.2 Der monatliche Grundpreis für die Bereitstellung beträgt ohne Rücksicht auf die entnommene Wassermenge bei einem Wasseranschluss für die Zählergröße QN 2,5 bzw. Q 3 4 3,32 3,55 QN 6 bzw. Q ,23 10,95 QN 10 bzw. Q ,45 21,88 QN 15 bzw. Q ,68 32,83 QN 25 bzw. Q ,13 54,71 bei größeren Zählern 76,69 82, Im Fall einer Wasserzählerdemontage ist der Grundpreis so lange für volle Monate zu entrichten, bis die Trinkwasser-Anschlussleitung von der Hauptversorgungsleitung abgetrennt wird. 1.4 Abweichend von Nr. 1.2 und 1.3 ist für Saison- und Weideanschlüsse für die Zeit vom April bis Oktober ein Jahresgrundbetrag von 20,45 21,88 zu zahlen. In diesem Betrag ist der turnusmäßige Ein- und Ausbau des Zählers enthalten. Sofern innerhalb des genannten Zeitraumes keine Wasserentnahme erfolgt, gelten Nr. 1.2 und 1.3 entsprechend. 1.5 Verlangen die Kunden für einen Weideanschluss einen früheren Einbau oder späteren Ausbau, so sind dafür jeweils die Kosten für den Einsatz eines Werkstattwagens zusätzlich zu zahlen. 1.6 Der Wasserpreis wird nach dem am Wasserzähler festgestellten Verbrauch berechnet. Er beträgt ab dem ,85 / m³ 0,91 / m³
2 Für die Abgabe von Bauwasser für den Zeitraum der Bauzeit, jedoch maximal für 12 Monate nach Setzen des Bauwasseranschlusses wird eine einmalige Pauschale erhoben, und zwar für: a) Fertighäuser bis zu 25,56 27, m² Grundfläche b) Fertighäuser über 100 m² 51,13 54,71 Grundfläche, sowie eingeschossige Gebäude bis zu 100 m² Grundfläche. c) zweigeschossige Gebäude 76,69 82,06 bis zu 100 m² Grundfläche und eingeschossige Gebäude v m² Grundfläche. d) zweigeschossige Gebäude 102,26 109,42 über m² Grundfläche und eingeschossige Gebäude über 200 m² Grundfläche. e) zweigeschossige Gebäude 127,82 136,77 über 200 m² Grundfläche und drei- und mehrgeschossige Gebäude von m² Grundfläche. f) alle Gebäude, die größer sind als die unter e) genannten, werden über Wasserzähler zum Preis ab dem ,90 / m³ 0,96 / m³ abgerechnet. Die Herstellung des Bauwasseranschlusses wird dem Hausanschluss zugerechnet. Die Pauschalbeträge sind mit dem Antrag auf Bauwasser im voraus zu zahlen. Die nach f) abzurechnenden Bauten, haben einen vor dem Anschluss festzusetzenden Pauschalbetrag als Anzahlung zu leisten. Spülwasser zum Einspülen von Gründungspfählen fällt nicht unter den Pauschalpreis für Bauwasser, sondern ist in jedem Falle mittels Standrohr zu entnehmen und abzurechnen.
3 Für die Bereitstellung von Wasser aus Hydranten über Standrohre mit Wasserzähler wird berechnet: je Miettag 0,51 0,55 Mindestkosten 2,56 2,74 Wird ein Standrohr für das ganze Jahr benutzt, so beträgt die monatliche Miete: 5,11 5,47 Der Verbrauchspreis beträgt für diese Zwecke für jeden Kubikmeter entnommenen Wassers ab dem ,90 0, Sofern der Gesetzgeber dem WBV Eiderstedt die Möglichkeit bietet, Vergünstigungen im Sinne des Grundwasserabgabengesetzes zu erhalten, so kann der Verband diese Vergünstigungen beantragen und kann diese Vergünstigungen an seine Anschlussnehmer weiterleiten. Entstehen dem Verband Kosten, die im Zusammenhang mit dem Antrag und dessen Bewilligung oder dessen Ablehnung stehen, so kann er den betroffenen Anschlussnehmern, die entstehenden Kosten weiterberechnen. Dies kann nach tatsächlichem Aufwand oder in pauschalierter Form geschehen. 2. Anschlusskosten Nr. 2.1 Trinkwasserhausanschlüsse mit Baubeginn bis zum Der WBV Eiderstedt erstellt die Hausanschlussleitungen von der Straßenleitung bis zum Absperrventil hinter der Messeinrichtung auf dem anzuschließenden Grundstück. Die Kunden haben folgende Kosten je Anschluss zu erstatten: Feste Kosten a) von 1 und 1,25 178,95 191,48 b) von 1,5 230,08 246,19 c) von 2 281,21 300,89
4 - 4 - Kosten je m Anschlussleitung (PE 80 oder PE 100) a) bis da 40mm, 1 ¼ 1,02 1,09 b) da 50 mm, 1 ½ 1,79 1,92 c) da 63mm, 2 2,56 2,74 Kosten je m Anschlussleitung (PE mit Schutzeigenschaften) a) bis da 40mm, 1 ¼ 4,02 4,30 b) da 50 mm, 1 ½ 4,60 4,92 c) da 63mm, 2 7,89 8,44 Die festen Kosten enthalten die Aufwendungen für das Material, ohne Rohrleitungen. Die erforderlichen Montage- und Erdarbeiten einschließlich Wiederherstellung der Oberflächen werden nach Selbstkosten gesondert abgerechnet. Für stärkere Anschlüsse, als die unter a) c) genannten, wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Für die Erstellung des Hausanschlusses, ist vor dessen Herstellung eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Kosten erforderlich Für die Herstellung von Weideanschlüssen, für beantragte Sonderanschlüsse sowie die von Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten beantragten Änderungen oder Stillegung eines Anschlusses sind die Selbstkosten zu zahlen. Nr. 2.2 Trinkwasseranschlüsse mit Baubeginn ab dem Der WBV Eiderstedt erstellt die Hausanschlussleitung, welche von der Hauptversorgungsleitung bis zur Messeinrichtung (dem Wasserzähler) verläuft, auf dem anzuschließenden Grundstück. In Fließrichtung gesehen, beginnt unmittelbar hinter dem Wasserzähler die sanitäre Anlage des Kunden. Kunden haben für die Erstellung der Trinkwasserhausanschlussleitung folgende Kosten je Anschluss zu erstatten: Materialkosten, wie z.b. Rohrleitungen, Ventilanbohrarmatur, höhenverstellbare Einbaugarnitur, Straßenkappe, Umrandungsplatte, Wasserzählerbügel, Absperrventil, Verschraubungen, Kupplungen, Befestigungsmaterialien, Hinweisständer, Beschilderung, Kies, Mutterboden etc. sind nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten. In Zusammenhang mit der Erstellung des Anschlusses entstehende Arbeitsleistungen sind ebenfalls nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten.
5 Für die Herstellung von Weide- oder Saisonanschlüssen, für beantragte Sonderanschlüsse sowie die von Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten beantragten Änderungen und Stilllegungen sind Kosten nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten. Gleiches gilt für die aus technischen Gründen erforderliche Stilllegung eines Anschlusses. 3. Preisliste für Personal- und Geräteeinsatz sowie externer Dienstleistungen preise Personalkosten Monteur 35,00 Euro/Stunde Überstundenzuschlag nach den geltenden tariflichen Bestimmungen Auszubildender 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 15,00 20,00 25,00 Euro/Stunde Euro/Stunde Euro/Stunde Fahrzeugkosten Werkstattwagen 11,00 Euro/Einsatz Schlepper (mit/ohne Anhänger) 21,50 Euro/Stunde Mini-Bagger 14,00 Euro/An- und Abfahrt Mini-Bagger 21,50 Euro/Stunde Maschineneinsatz Baupumpe 8,00 Euro/Stunde Stemmhammer f. Minibagger 12,00 Euro/Stunde Leckagesuchgerät 7,00 Euro/Stunde Asphaltschneiden bis 25 cm 10,00 Euro pro Meter Flächenrüttler 12,50 Euro/Stunde Kernbohrgerät bis zu 50 cm Wandstärke Ø 52 mm 60,00 Euro/pro Einsatz Ø 82 mm 66,00 Euro/pro Einsatz Ø 100 mm 71,00 Euro/pro Einsatz Baustelleneinrichtung (mit/ohne Verkehrsabsicherungsgenehmigung) 30,00 Euro pro Einsatz
6 - 6 - Sonstige Kosten Einholung kostenpflichtiger Genehmigungen Einsatz von Spezialunternehmen nach tatsächlichem Aufwand nach tatsächlichem Aufwand Zu allen Entgelten dieser Preisregelungen wird die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe zugerechnet. 4. Inkrafttreten Die ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Eiderstedt zur AVB WasserV und die jeweils gültigen Preise und Preisreglungen treten zum in Kraft. Die bisherigen ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Eiderstedt zur AVBWasserV sowie die Preise und Preisreglungen werden mit Ablauf des ungültig. Garding, den Wasserbeschaffungsverband Eiderstedt... Willi Berendt Verbandsvorsteher
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