Alternative. Kreisverband Ortenau. Veranstaltung: AfD Kreisverband Ortenau am für Deutschland
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- Reinhold Berg
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1 Veranstaltung: AfD am
2 Veranstaltung: AfD am
3 Wahlberechtigung Nach 12 (1) BWahlG sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben 2. seit mindestens drei Monaten in der BRD eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten 3. und nicht nach 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausübung des Wahlrechts Nach 14 BWahlG ist die Ausübung des Wahlrechts wie folgt geregelt: (1) Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat (2) Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird (3) Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises teilnehmen, in dem der Wahlscheinausgestellt ist Veranstaltung: AfD am
4 Wählerverzeichnisse und Wahlscheine Nach 17 (1)BWahlG haben die Gemeindebehörden jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten zu führen. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Nach 17 (2) BWahlG erhält ein Wahlberechtigter, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, auf Antrag einen Wahlschein. Veranstaltung: AfD am
5 Wählbarkeit Nach 15 (1) BWahlG ist wählbar, wer am Wahltag 1. Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat Nach 15 (2) BWahlG ist nicht wählbar, 1. Wer nach 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist 2. Wer infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt Nach 13 BWahlG ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, 1. wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, 2. derjenige, den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist 3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach 63 in Verbindung mit 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet Veranstaltung: AfD am
6 Maßgebliche Termine die Wahl zum 19. Bundestag Gemäß Art. 39 (1) S. 2 GG hat die Neuwahl des Bundestags (regulär) frühestens 46 Monate und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattzufinden. Die Wahl zum 18. Bundestag erfolgte am 22. September Dessen konstituierende Sitzung erfolgte im Sinne von Art. 39 (2) GG am 22. Oktober Nach 16 BWahlG muss der Wahltag ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein. Der späteste Termin der nächsten Bundestagswahl ist somit Sonntag, der 22. Oktober und der früheste Sonntag, der 27. August 2017 Nach 19 sind Kreiswahlvorschläge beim Kreiswahlleiter und Landeslisten beim Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen. Beim frühesten Wahltermin müssten dementsprechend spätestens am Montag, den 19. Juni 2017 die Kreiswahlvorschläge und Landeslisten eingereicht werden. Veranstaltung: AfD am
7 Zu wählende Mitglieder des Bundestags / Gliederung des Wahlgebietes Nach 1 (1) BWahlG besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten, soweit nach 6 ivm 5 BWahlG keine sogenannte Überhangsmandate zu vergeben sind. Gemäß 1 (2) BWahlG werden 299 Abgeordneten nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt. Auf Baden-Württemberg entfallen 38 Wahlkreise (Nr. 258 bis 295), das sind rund 12,7%. Der Wahlkreis Offenburg (Nr. 284) liegt vollständig im Ortenaukreis. Teile des Ortenaukreises sind den Wahlkreisen Lahr-Emmendingen (Nr. 283) und Bar-Schwarzwald zugeordnet (Nr. 286). Veranstaltung: AfD am
8 Gemeinden des Wahlkreises Offenburg Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach. Veranstaltung: AfD am
9 Gemeinden des Landkreises Ortenau im Wahlkreis Lahr- Emmendingen: Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach Gutach Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach Zu klären ist, welcher Kreisvorstand die AfD-Mitlieder mit Wahlberechtigung in diesen Gemeinden zur Nominierungsversammlung einlädt. im Wahlkreis Bar-Schwarzwald: Veranstaltung: AfD am
10 Wahlvorschlagsrecht Gemäß 18 (1) BWahlG können Wahlvorschläge von Parteien und nach Maßgabe des 20 BWahlG auch von Wahlberechtigten (vgl. 14 BWahlG) eingereicht werden. Nach 18 (5) BWahlG kann eine Partei in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag und in jedem Land nur eine Landesliste einreichen. Gemäß 20 (2) Satz 2 BWahlG müssen Kreiswahlvorschläge außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wenn die jeweilige Partei nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl vertreten war. Veranstaltung: AfD am
11 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge Nach 20 (1) darf ein Kreiswahlvorschlag nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Soweit Unterstützungsunterschriften nach 20 (2) Satz 2 BWahlG erforderlich sind, muss die Wahlberechtigung der Unterzeichner (Unterstützer) im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages nachzuweisen. Die Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von dem Vorstand des Landesverbandes in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein ( 20 (2) BWahlG). Die Kreiswahlvorschläge müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten ( 20 (4) BWahlG). Veranstaltung: AfD am
12 Nominierungsvoraussetzung Direktkandidaten Nach 21 (1) Satz 1 BWahlG kann als Bewerber einer Partei in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers hierzu gewählt worden ist. Ferner muss der Bewerber im Sinne von 15 wählbar sein, d. h. er muss Deutscher im Sinne von Art. 116 GG sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigung zur Nominierung von Direktkandidaten Nach 21 (1) Satz 2 erfolgt die Wahl eines Direktkandidaten durch eine Versammlung von Mitgliedern einer Partei, die im Zeitpunkt der Versammlung im jeweiligen Wahlkreis bei der Wahl zum Deutschen Bundestag gemäß 14 wahlberechtigt sind. Veranstaltung: AfD am
13 Wahlverfahren zur Nominierung von Direktkandidaten Nach 21 (3) BWahlG sind die Bewerber in einer geheimen Abstimmung zu wählen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Nominierungsversammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. Nach 21 (4) BWahlG kann der Vorstand des Landesverbands gegen den Beschluss der Versammlung Einspruch erheben. In einem solchen Fall ist die Abstimmung zu wiederholen. Deren Ergebnis ist endgültig. Nach 21 (5) BWahlG sind Einzelheiten zur Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung sowie zum Verfahren die Wahl des Bewerbers in der Satzung der Partei zu regeln (vgl. 6 (2) Nr. 8 und 9 PartG. Über den Ablauf der Versammlung und das Abstimmungsergebnis ist nach 21 (6) BWahlG eine Niederschrift anzufertigen, die zusammen mit dem Kreiswahlvorschlag beim Kreiswahlleiter einzureichen ist. Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmten Teilnehmer (Vertrauenspersonen) gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt zu versichern, dass die Anforderungen gemäß 21 (1 bis (3) BWahlG beachtet worden sind. Veranstaltung: AfD am
14 Vertrauenspersonen Nach 22 (1) BWahlG sollen jeden Kreiswahlvorschlag eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden. Nach 22 (2) BWahlG sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Kreiswahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Nach 22 (3) BWahlG können die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Kreiswahlvorschlages an den Kreiswahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. Veranstaltung: AfD am
15 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge Nach 34 (1) BWO muss der Kreiswahlvorschlag folgende Angaben zum vorgeschlagenen Kandidaten enthalten: Den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder Stand, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, Des Weiteren sind der Namen der einreichenden Partei zu nennen. Ferner sollen Namen und Anschriften der Vertrauenspersonen angegeben sein Der Beruf des jeweiligen Kandidaten wird, zusätzlich zum Vor und Familiennahmen, auf dem Stimmzettel die Erststimme angegeben Veranstaltung: AfD am
16 AfD-Wahlordnung (AfD-WO) Die AfD-Wahlordnung vom gilt alle Wahlen in der Partei ( 1 (1) AfD-WO), soweit nicht Landesverbände oder ihre Untergliederungen sich eigene Wahlordnungen beschließen. Sie gilt auch Versammlungen zur Aufstellung von Kandidaten zu öffentlichen Wahlen ( 1 (2) AfD-WO). Satzungsregelung des AfD Kreisverbands Ortenau Die Satzung des AfD Kreisverbands Ortenau gibt in 22 ( Aufstellungsversammlungen ) nur das wieder, was bereits gesetzliche Regelungen diesbezüglich vorsehen. Bedeutsam ist hingegen der Verweis in 22 (2) auf 11, in dem die Form (Absatz 1) und die Ladungsfrist (Absatz 2) die Einberufung von Mitgliederversammlungen geregelt sind. Satzungsregelung des AfD Landesverbands Baden-Württemberg Die Satzung des AfD Landesverbands Baden-Württemberg enthält keine spezielle Regelungen zur Nominierung von Bewerbern die Landesliste. Veranstaltung: AfD am
17 Satzungsregelung des AfD Bundesverbands Nach 19 (3) AfD Bundessatzung darf sich um eine Nominierung als Kandidat ein Abgeordnetenmandat nur der bewerben, der vor seiner Kandidatur erklärt, während seiner Zeit als Abgeordnete keine neue Tätigkeit gegen Bezahlung aufzunehmen, insbesondere keine Tätigkeit mit lobbyistischem Charakter, und die bereits vor dem Beginn des Mandats ausgeübte Tätigkeit auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, um sich überwiegend seiner Abgeordnetentätigkeit widmen zu können. Angemessen ist ein Umfang, der die spätere Rückkehr in den Beruf ermöglicht. Nach 5 (3) AfD Bundessatzung soll jeder Bewerber dem Versammlungsleiter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als drei Monate ist. Der Versammlungsleiter hat der Versammlung vor der Vorstellung des Kandidaten zu berichten, ob dieser ein solches vorgelegt hat und ob es Eintragungen enthält. Ferner hat der Versammlungsleiter zu berichten, ob der Bewerber auch die Erklärungen nach 19 der Bundessatzung vorgelegt hat. Veranstaltung: AfD am
18 Festlegung des Abstimmungsverfahren Sowohl in der AfD-Landessatzung als auch in der AfD-Kreissatzung ist keine konkrete Aussage zum Abstimmungsverfahren zu finden. Dementsprechend sind die Regelungen der AfD-Wahlordnung vom die Nominierung von Bewerbern öffentliche Ämter maßgeblich ( 1 (2) AfD-WO). Die jeweilige Nominierungsversammlung beschließ, nach welchem der zulässigen Wahlverfahren abgestimmt werden soll ( 2 (1) und (2) AfD-WO. Es kommen folgende Wahlverfahren die Nominierung eines Direktkandidaten in Betracht: Einzelwahlverfahren Akzeptanzwahlverfahren Veranstaltung: AfD am
19 Einzelwahl mit einem Bewerber ( 6 (1) AfD-WO). Soll durch die Wahl eine einzelne Position besetzt werden und ist nur ein Kandidat vorhanden, kann auf dem Stimmzettel Ja oder der Name des Kandidaten oder Nein oder Enthaltung vermerkt werden. Erhält der Kandidat nicht die einfache Mehrheit im Sinne von 2 Absatz 3, ist erneut zu wählen. Einzelwahl mit mehrerer Bewerbern ( 6 (2) AfD-WO). Soll durch die Wahl eine einzelne Position besetzt werden und sind mehrere Kandidaten vorhanden, kann auf dem Stimmzettel der Name eines Kandidaten oder Nein oder Enthaltung vermerkt werden. Erhält keiner der Kandidaten die einfache Mehrheit im Sinne von 2 Absatz 3, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den relativ höchsten Stimmenzahlen. Haben mehr als zwei Kandidaten die identische höchste Stimmenzahl erreicht, so nehmen diese alle an der Stichwahl teil. Haben mehrere Kandidaten die identische zweithöchste Stimmenzahl erreicht, nehmen diese ebenfalls an der Stichwahl teil. Veranstaltung: AfD am
20 Gruppenwahl ( 6 (3) AfD-WO). Die Gruppenwahl kommt in Betracht, wenn mehr als eine Position zu besetzen sind. Jeder Stimmberechtigte hat maximal so viele Stimmen, wie Positionen zu besetzen sind. Für jeden Kandidaten kann nur eine Stimme abgegeben werden. Werden mehr Stimmen abgegeben als zulässig, ist der Stimmzettel ungültig. Eine Mindestzahl an abgegebenen Stimmen ist nicht vorgeschrieben. Gewählt sind maximal so viele Kandidaten, wie Positionen zu besetzen sind, und zwar die Kandidaten mit den relativ meisten Stimmen, allerdings nur die, welche eine einfache Mehrheit im Sinne von 2 Absatz 3 erreicht haben. Die einfache Mehrheit hat ein Kandidat dann erreicht, wenn er mehr Stimmen erhalten hat als (J / P + N) / 2, wobei J = die Zahl der insgesamt alle Kandidaten abgegebenen (Ja-)Stimmen P = die Zahl der im Wahlgang zu besetzenden Positionen N = die Zahl der Neinstimmen Veranstaltung: AfD am
21 Akzeptanzwahlverfahren ( Wahl durch Zustimmung ) Nach 7 (1) AfD-WO kann das Akzeptanzwahlverfahren als alternatives Wahlverfahren sowohl Gruppenwahlen als auch Einzelwahlen verwendet werden Auf den Stimmzetteln sind alle Kandidaten namentlich aufzuführen. Jeder Stimmberechtigte hat so viele Stimmen wie es Kandidaten gibt ( 7 (2) AfD-WO). Hinter jedem Namen ist mit Ja oder Nein oder Enthaltung abzustimmen ( 7 (4) AfD-WO). Zu jedem Kandidaten darf nur ein Votum abgegeben werden. Wird einen Kandidaten kein Votum abgegeben, zähl dies als Enthaltung ( 7 (4) AfD-WO). Gemäß 7 (6) AfD-WO sind maximal so viele Kandidaten gewählt, wie Positionen zu besetzen sind, und zwar nur wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat (Saldo aus JA- und Nein-Stimmen). Bei gleicher Ja-Stimmen-Zahl kommt der Kandidat zum Zug, auf den weniger Nein-Stimmen entfallen sind. Ist auch die Nein-Stimmen-Zahl gleich, entscheidet das Los. Veranstaltung: AfD am
22 Welchen Kriterien sollte ein Bewerber genügen? Fragen zur fachlichen Eignung: Begründung der AfD-Mitgliedschaft / Erwartungen an die AfD-Programmatik Bisherige politische Aktivitäten / Mitgliedschaft in politischen Vereinigungen Politische Positionierung in existenziellen Belangen s Politische Positionierung in Bezug auf die Menschen- und Bürgerrechte des GG Beabsichtigte Schwerpunkte einer Mandatswahrnehmung Sprachliche Ausdrucksweise, charakterliches Erscheinungsbild Berufliche Ausbildung, Tätigkeiten, Erfahrungen ( 19(2) AfD-Bundessatzung) Polizeiliches Führungszeugnis Veranstaltung: AfD am
23 Nominierung von Bewerbern die Landesliste (Termin?) Nominierung von Bewerbern die Wahlkreisvorschläge (Termin?) Veranstaltung: AfD am
24 Treffen der Kreisvorstände in Stuttgart unter Beteiligung des Landesvorstandes BaWü Teilnahme des Schatzmeisters des KVOs zur Sitzung des Landesfinanzrates Veranstaltung des KVO unter Beteiligung des Bundesvorstandes / Treffen der Kreisvorstände mit Beteiligung des Hr. A. Glaser (Kandidat der AfD das Amt des Bundespräsidenten) Gesetzl. und parteiinternes Nominierungsverfahren (BTW 2017) Heute Veranstaltung: AfD am Vortrag: Kreisvorstand KVO Durchführung der Landesparteitag Nominierungswahl in Kehl am Rhein des Direktkandidaten (Wahlkreis 284) Teilnahme von Frau Dr. A. Weidel (Vortrag) Leitung der Nominierungsveranstaltung: Herr Markus Frohnmaier
25 Danke Ihre Aufmerksamkeit Fragen, Anregungen & Vorschläge einen erfolgreichen Wahlkampf 2017 Veranstaltung: AfD am
A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
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