Unsere Kindertagesstätten Elterninformation

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1 Katholischer Gemeindeverband in Bremen Unsere Kindertagesstätten Elterninformation

2 Liebe Eltern, gerne stellen wir Ihnen unsere Arbeit im Bereich Kindergarten und Krippe vor. Unsere zehn Kindertagesstätten (Kitas) verteilen sich auf das Stadtgebiet Bremens. Die Situationen vor Ort in den einzelnen Stadtteilen sind sehr unterschiedlich. Auch die Strukturen und Räumlichkeiten in den jeweiligen Einrichtungen unterscheiden sich und erfordern ein differenziertes Konzept und Einrichtungsprofil. Unsere zehn katholischen Kindertagesstätten verbinden folgende Elemente: Träger der Kindertagesstätten ist der Katholische Gemeindeverband in Bremen. Dieser gehört zur Diözese Osnabrück. Das Leitbild der Kindertagesstätten, das mit Leiterinnen, Eltern-, Träger- und GemeindevertreterInnen gemeinsam entwickelt wurde. Sie können unser Leitbild über die Leiterin Ihrer Kita erhalten oder im Internet unter abrufen. Gemeinsame Leitziele, die aus unserem Leitbild entwickelt wurden. Die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kirchengemeinde. In unseren Kindertagesstätten ist religiöse Erziehung und Bildung im Alltag integriert. Als freier Träger sind wir selbstverständlich an die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der Stadt Bremen gebunden. Für unsere Kindertagesstätten ist daher der Bremer Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich bindend.

3 Platzangebote Zurzeit bieten wir 540 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindergartengruppen und alterserweiterten Gruppen in unseren zehn Kitas an. Zusätzlich bieten wir 86 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Krippengruppen und alterserweiterten Gruppen in den Kitas St. Marien/Walle, St. Pius/Huchting, St. Thomas / Blockdiek, St. Ursula / Schwachhausen, St. Hildegard / Kattenesch und St. Nikolaus / Gröpelingen an. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz umfasst täglich von Montag bis Freitag 6 Stunden und der Rechtsanspruch für Krippenkinder unter 3 Jahren 4 Stunden. In der Regel finden Sie im Kindergarten und im Krippenbereich folgendes Betreuungsangebot vor: * 8 12 Uhr ohne Mittagessen 4oM * 8 13 Uhr mit Mittagessen 5mM * 8 14 Uhr mit Mittagessen 6mM * 8 15 Uhr mit Mittagessen 7mM und * 8 16 Uhr mit Mittagessen 8mM (für Berufstätige, Arbeitssuchende o. ä., laut Bremer Aufnahmeordnung) Bitte erfragen Sie das jeweilige Angebot in Ihrer Kindertagesstätte. Einen Frühdienst (meist ab 7.30 Uhr) bieten wir bei ausreichendem Bedarf in fast allen Kindertagesstätten an. Was brauchen Kinder? Als familienergänzende Einrichtungen bieten die katholischen Kindertagesstätten den Eltern und Kindern Erziehung, Bildung und Betreuung an. Die Kinder auf ihrem Weg zu begleiten bedeutet, ihre jeweiligen Lebens- und Lernbedingungen in den Mittelpunkt zu stellen. In einer Zeit, in der sich Arbeit, Familie, Kindheit und die damit verbundenen Werte und Lebensvorstellungen ändern, wollen die MitarbeiterInnen mit ihrer Arbeit Antwort geben auf die Frage: Was brauchen die Kinder in unseren Kitas heute? Kinder brauchen Beziehungen zu anderen Menschen, Raum, Material, Zeit und Möglichkeiten zum Ausprobieren. Sie erfahren durch Wahrnehmungen und Handeln, im Spiel, allein und mit anderen, mit Spaß und Bewegung mehr von sich und der Welt. Die Kindertagesstätten sind mit ihrem Angebot in der jeweiligen Kirchengemeinde vor Ort eingebunden. Sie sind ein Ort, an dem christlicher Glaube und katholische Kirche erlebt werden. Die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte Unsere Arbeit orientiert sich am christlichen Menschenbild. Jedes Kind ist gewollt und einmalig. Als Mitglieder einer christlichen Kirche leben die MitarbeiterInnen christliche Werte und sind in ihrer lebensbejahenden Haltung Vorbild. Sowohl in Form von geplanten Angeboten mit lebensnahen Themen als auch im freien, selbstorganisiertem Spiel der Kinder stellen die MitarbeiterInnen Möglichkeiten für unterschiedliche Erfahrungen und damit Lernprozesse bereit, um Wissen zu erweitern.

4 Wie hoch ist Ihr Beitrag? Durch Beobachtung und persönliche Begegnung be gleiten und fördern sie individuell die Lernprozesse der Kinder und unterstützen sie dabei, ihren Alltag selbständig mitzugestalten und mitzuentscheiden. Damit wird jedes einzelne Kind in seiner Selbständigkeit und Eigenverantwortung gefördert und gestärkt. Durch Lernentwicklungsdokumentationen (LED) wird der Prozess des einzelnen Kindes festgehalten und veranschaulicht. Was bieten wir den Eltern? Die Zusammenarbeit mit den Eltern und ein regelmäßiger Austausch zum Wohle des Kindes ist ein wesentliches Element der pädagogischen Arbeit in den Kindertagesstätten. Die Einrichtungen bieten gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Eltern unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit an. Elternabende, Gespräche, Beratungen und Entwicklungsgespräche dienen dazu, Sie über die Entwicklung Ihres Kindes und die Arbeit der MitarbeiterInnen zu informieren. Auch bei Fragen und Schwierigkeiten können Sie sich gern an die MitarbeiterInnen und die Leiterin Ihrer Kita wenden. Der Elternbeirat, ein von den Eltern gewähltes Gremium, ermöglicht Ihnen eine aktive Mitwirkung und Planung an der Gestaltung des Lebens in Ihrer Kita. Die Kindertagesstätten sind nicht nur in der Kirchengemeinde, sondern auch im jeweiligen Stadtteil integriert. Die Höhe Ihres zu zahlenden Beitrages richtet sich nach der Betreuungszeit und ergibt sich aus der Bremer Beitragstabelle. Die Grundlage der Berechnung ergibt sich aus der Einkommensgemeinschaft, dem Jahresbrutto, den positiven Einkünften und der Anzahl der Geschwister. Die Beiträge werden für 12 Monate, also auch in den Ferien- und Schließungszeiten, über Lastschriftverfahren vom Katholischen Gemeindeverband eingezogen und in voller Höhe an die Stadt Bremen abgeführt. Sie können die Beitragsordnung in Ihrer Kita einsehen oder Informationen zur Beitragsberechnung im Internet unter aufrufen. Die monatlichen Höchst- und Mindestbeiträge betragen seit dem OVG-Urteil vom : Bezeichnung Betreuungszeit Höchstbeitrag Mindestbeitrag 4oM 8 12 Uhr 146,- 0,- 5mM 8 13 Uhr 203,- 0,- 6mM 8 14 Uhr 221,- 0,- 7mM 8 15 Uhr 239,- 0,- 8mM 8 16 Uhr 257,- 0,- BITTE BEACHTEN: Die senatorische Behörde wird voraussichtlich zum Kita-Jahr 2016/17 Änderungen bei den Beiträgen vornehmen. Diese lagen Ende November 2015 noch nicht vor. Das Mittagessen ist im Monatsbeitrag enthalten. Bei Vorlage des»bremen-pass«können gemäß dem Bildungs- und Teilhabegesetz die Kosten für das Mittagessen ( 22,-) erlassen werden. Eine deutliche Veränderung Ihrer Einkünfte (ca. +/ 10 %) muss der Kita gemeldet werden, so dass die Beiträge neu berechnet werden können.

5 Was ist sonst noch wichtig? Das Kindergartenjahr reicht parallel zum Schuljahr vom eines Jahres bis zum des darauffolgenden Jahres. Die Eingewöhnung der Kinder bei Neuaufnahme startet nach Absprache in der Regel nach den Sommerferien. Eine Garantie für die Aufnahme in die Wunscheinrichtung gibt es nicht. Die Aufnahme und die Auswahlkriterien sind im Bremer Aufnahmeortsgesetz (BremAOG) geregelt. Die Aufnahme eines Kindergartenkindes mit einem Betreuungsumfang bis zu 6 Stunden (4oM, 5mM, 6mM) erfolgt in der Regel für die Zeit bis zum Schuleintritt. Ganztagsplätze gelten für das Aufnahmejahr Verlängerungen sind möglich, der Bedarf muss jeweils neu ermittelt werden. Das Aufnahmeverhältnis kann nur aus wichtigen Gründen (u. a. Zahlungsverzug der Elternbeiträge) vom Träger gekündigt werden. Eine vorzeitige Abmeldung von Seiten der Eltern am Kindergartenjahresende (31.7.) hat mit einer schriftlichen Kündigung bis zum 31. Mai zu erfolgen. Aus pädagogischen und betriebstechnischen Gründen ist eine Abmeldung oder Kündigung zum 31. Mai und zum 30. Juni nicht möglich. In besonderen Fällen kann eine Abmeldung durch die Eltern schriftlich mit einer zweiwöchigen Frist zum Monatsende erfolgen. Über anstehende Fehlzeiten der Kinder sowie ansteckende Krankheiten auch in der Wohnungsgemeinschaft des Kindes sind die MitarbeiterInnen zu informieren. Einmal jährlich findet in den Einrichtungen eine ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung statt. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Impfempfehlungen entnehmen Sie bitte der»information zum Impfschutz und zum Infektionsschutz in Kindereinrichtungen«, die Sie auch in Ihrer Kita einsehen können. Erfolgt das Bringen und Abholen der Kinder durch eine von Ihnen beauftragte Person, muss der Leiterin eine schriftliche Bestätigung vorliegen. Als Ferienregelung gilt die Ferienzeit für die allgemeinbildenden Schulen im Lande Bremen. Dennoch wird ein Feriendienst mit reduziertem Personal angeboten, der die gemeinsame Betreuung von Kindern aus verschiedenen Gruppen vorsieht. In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, den Feriendienst auch in der anderen katholischen Kindertagesstätte der zuständigen Pfarrei zu nutzen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Leiterin Ihrer Kindertagesstätte. Die Schließungszeiten der Kitas finden an 20 Tagen während der Schulferien statt: davon drei Wochen während der Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr. Weiteres entnehmen Sie bitte den Aushängen in Ihrer Kita!

6 Ferienzeiten im Land Bremen im Schuljahr 2016/2017 Sommer 2016: Herbst 2016: Weihnachten 2016: Winterferien 2017: Ostern 2017: Pfingsten 2017: / Sommer 2017: Der Versicherungsschutz für die Kinder in den Einrichtungen besteht durch eine gesetzliche Unfallversicherung (Bremischer Gemeindeunfallversicherungsverband). Der Versicherungsschutz besteht auf dem Weg zur Kindertagesstätte sowie auf dem Nachhauseweg, während des Aufenthaltes in der Einrichtung innerhalb der Öffnungszeiten und bei allen Tätigkeiten, die sich aus dem Besuch der Tageseinrichtung ergeben im Gebäude, auf dem Gelände und außerhalb der Tagesstätte, z. B. bei externen Unternehmungen. Verlust, Verwechslung und Beschädigung der Kleidung und anderer mitgebrachter Gegenstände des Kindes sind nicht versichert. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und wünschen Ihnen und Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern eine schöne Zeit in Ihrer Kita! Ihr Katholischer Gemeindeverband in Bremen als Träger der katholischen Kindertagesstätten Stand: November 2015

7 Unsere Kindertagesstätten im Überblick Kindertagesstätte St. Johann MITTE Kolpingstr Bremen Telefon st.-johann@kiki-bremen.de Kindertagesstätte St. Marien WALLE St.-Magnus-Str Bremen Telefon st.-marien@kiki-bremen.de Kindertagesstätte St. Elisabeth HASTEDT Suhrfeldstr Bremen Telefon st.-elisabeth@kiki-bremen.de Kindertagesstätte St. Nikolaus GRÖPELINGEN Beim Ohlenhof Bremen Telefon st.-nikolaus@kiki-bremen.de Kindertagesstätte St. Georg HORN Ledaweg 2b Bremen Telefon st.-georg-horn-lehe@kiki-bremen.de Kindertagesstätte St. Hedwig NEUE VAHR Kurt-Schumacher-Allee Bremen Telefon st.-hedwig@kiki-bremen.de Kindertagesstätte St. Hildegard KATTENESCH Alfred-Faust-Str Bremen Telefon st.-hildegard@kiki-bremen.de Kindertagesstätte St. Thomas BLOCKDIEK Grenzwehr Bremen Telefon st.-thomas@kiki-bremen.de Kindertagesstätte St. Pius HUCHTING Willakedamm Bremen Telefon st.-pius@kiki-bremen.de Kindertagesstätte St. Ursula SCHWACHHAUSEN Schwachhauser Heerstr Bremen Telefon st.-ursula@kiki-bremen.de Sie finden uns im Internet unter Bitte wenden Sie sich an Ihre Kindertagesstätte oder an den Träger: Katholischer Gemeindeverband in Bremen Hohe Straße 8/ Bremen Telefon 0421/ Fax 0421/

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