VIK INDUSTRIEKLETTERSCHULE BERLIN HAMBURG

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1 INFOHEFT VIK INDUSTRIEKLETTERSCHULE BERLIN HAMBURG AUSBILDUNG AUF HOHEM NIVEAU DIE VIK INDUSTRIEKLETTERSCHULE IST ALS BILDUNGSTRÄGER ZERTIFIZIERT NACH DEN RICHTLINIEN DER AZAV. DADURCH SIND UNSERE INDUSTRIEKLETTERKURSE MWST. BEFREIT. DIE VIK INDUSTRIEKLETTERSCHULE IST QS - ZERTIFIZIERT FÜR IHR ARBEITSSCHUTZ- UND GESUNDHEITSSCHUTZ- MANAGEMENTSYSTEM NACH OHSAS WEITERBILDUNG HAMBURG E.V. UND DIESES PRÜFSIEGEL STEHEN SEIT ÜBER 20 JAHREN FÜR QUALITÄTSSICHERUNG UND TEILNEHMERSCHUTZ BEI WEITERBILDUNGSANBIETERN IN HAMBURG.

2 ALLGEMEINES Die VIK Berlin Hamburg ist ein Schulungs- und Ausbildungsbetrieb zu allen Themen der Absturzsicherung, der Seilzugangs- und Positionierungstechnik und der Arbeiten in Schächten, Silos und engen Räumen. Sie wurde gegründet im Mai Sie ist entstanden aus dem top work team Hamburg und den Höhenarbeiter- Berlin, einem Industriekletterbetrieb, der neben seiner Dienstleistungstätigkeit immer in der Ausbildung zum Thema Seilzugangstechnik aktiv war. Der Anspruch, die bestmögliche Qualität in der Ausbildung zu liefern, führte zu dem Entschluss, die VIK Berlin Hamburg zu gründen. UNSER AUSBILDUNGSANGEBOT Die VIK Berlin Hamburg veranstaltet Ausbildungen in Seilzugangs- und Industrieklettertechnik nach den Vorgaben der TRBS 2121 Teil 3, in der europäische Standards in einer nationalen Richtlinie umgesetzt worden sind. Zertifizierende Stelle ist der Fisat e.v. (Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken e.v.). Die Qualifikation zum Industriekletterer/in und Höhenarbeiter/in setzt sich aus drei Aufbaustufen zusammen (Level 1-3 nach Fisat - Bezeichnung). Jeder Teilnehmer erhält nach der bestandenen Prüfung ein vom FISAT e.v. ausgestelltes Zertifikat und einen Lichtbild - Ausweis. Dieser Ausweis ist für ein Jahr gültig und kann mit einer Wiederholungsunterweisung jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die VIK Berlin Hamburg veranstaltet Seminare, Schulungen und Unterweisungen zu allen Bereichen der Absturzsicherung (Unterweisung gemäß DGUV Regel , 199, Sachkundigenausbildung gemäß DGUV Grundsatz , Unterweisungen zu Arbeiten und Retten in Schächten, Silos und engen Räumen). Es finden Kurse statt zum Thema Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung für Höhenarbeiten. Die VIK Berlin Hamburg stellt für Sie Kurse nach Ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen zusammen. DIE AUSBILDER Unsere Ausbilder sind erstklassige Seiltechniker mit sehr langer Seminar- und Unterrichtserfahrung. Dies spiegelt sich wider in einer sehr hohen Abschlussquote. DIE KURSE Um ein Höchstmaß an individueller Schulung und Betreuung während der Seminare zu gewährleisten, verzichten wir bewusst auf eine große Teilnehmerzahl in den Kursen. Wir wollen jederzeit in der Lage sein, auf spezielle Bedürfnisse eingehen zu können. UNSERE QUALITÄT Die VIK Industriekletterschule ist als Bildungsträger zertifiziert nach den Richtlinien der AZAV. Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur werden akzeptiert. HANDEL Sie profitieren von einer großen Auswahl an Ausrüstungsgegenständen, die wir Ihnen kurzfristig besorgen können. Eine ausführliche und faire Beratung ist uns sehr wichtig. Sie sollen die Ausrüstung haben, die für Ihre Bedürfnisse und genau Ihren Zweck die richtige ist! 2

3 QUALIFIKATION ZUM INDUSTRIEKLETTERER LEVEL 1 KURSINHALTE Allgemeine Rechtsgrundlagen zur SZT (Seilzugangstechnik) Kenntnisvermittlung der einschlägigen Terminologie Persönliche und objektbezogene Voraussetzungen der SZT Ausrüstungsgegenstände und deren Verwendung Anwendung von PSA (persönlicher Schutzausrüstung) gegen Absturz Arbeitsverfahren Rettung von Kollegen (Theoretische Grundlagen) Knotenkunde (Theorie und Praxis) Aufsteigen Abseilen (Theorie und Praxis) Einfache Kollegenrettung (praktische Übung) KOSTEN Die Kosten je Kurs (Level 1) betragen 765,00 inklusive der Prüfungsgebühren - MwSt.-frei. Für eine Leihausrüstung belaufen sich die Kosten auf 50,00 zzgl. MwSt. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN: Gültiger Ersthelfer Kurs Gültige G 41 Mindestalter 18 Jahre Unfallversicherung 3

4 QUALIFIKATION ZUM INDUSTRIEKLETTERER LEVEL 2 KURSINHALTE Erweiterte Kenntnisvermittlung der einschlägigen Terminologie Fundierte Kenntnisvermittlung über mögliche Ankerpunkte Erweiterte Kenntnisvermittlung über Material und Ausrüstung und deren Verwendung Grundkenntnisse zum Thema Flaschenzüge Kenntnisvermittlung der medizinischen Aspekte Erweiterte Knotenkunde (Theorie und Praxis) Seileinbau und Verankerung (Theorie und Praxis) Horizontale Seilstrecken, Fortbewegen an einer Struktur (Theorie und Praxis) Verschiedene Rettungstechniken: vertikal und horizontal mit Zeitlimit (praktische Übungen) KOSTEN Die Kosten je Kurs (Level 2) betragen 956,00 inklusive der Prüfungsgebühren - MwSt.-frei. Für eine Leihausrüstung belaufen sich die Kosten auf 50,00 zzgl. MwSt. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN: Gültiger Ersthelfer Kurs Gültige G 41 Mindestalter 18 Jahre Höhenarbeiter Level 1 Unfallversicherung 4

5 QUALIFIKATION ZUM INDUSTRIEKLETTERER LEVEL 3 / AUFSICHTSFÜHRENDER HÖHENARBEITER KURSINHALTE Genaue Kenntnisse der einschlägigen Terminologien und Bestimmungen Genaue Kenntnisse über das Arbeitsschutzgesetz Konzeptionelle Umsetzung von Arbeitsschutz Einsatzplanung und Baustellenvorbereitung Rettungs- und Notfallplanung Sicherungstechniken - Vorstieg (Praxis) Flaschenzugsysteme (Theorie und Praxis) Seilbahnsysteme (Theorie und Praxis) Erweiterte Rettungsübungen mit Zeitlimit (praktische Übungen) KOSTEN Die Kosten je Kurs (Level 3) betragen 1275,00 inklusive der Prüfungsgebühren - MwSt.-frei. Für eine Leihausrüstung belaufen sich die Kosten auf 50,00 zzgl. MwSt. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN: 1. Gültiger Ersthelfer Kurs 2. Gültige G Mindestalter 21 Jahre 4. Höhenarbeiter Level 2 seit mindestens 12 Monaten nachgewiesene Arbeitstage (6 Std.) im Seil. Als Nachweis gilt ausschließlich das aanachweisbuch Persönlicher Nachweis Seilunterstützer Höhenzugang des FISAT 6. Unfallversicherung 5

6 WIEDERHOLUNGSUNTERWEISUNG LEVEL 1, 2, 3 Der Termin der Wiederholungsunterweisung muss individuell vereinbart werden. Sie besteht in einer Überprüfung der theoretischen Kenntnisse und aus einem praktischen Teil. Nach erfolgreicher Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten wird dem Teilnehmer ein neuer Ausweis mit dem Prüfsiegel des FISAT e.v. für ein weiteres Jahr zugesandt. Die Wiederholungsunterweisung dauert einen Tag. Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich, damit sichergestellt ist, dass ein zertifizierter Ausbilder des FISAT e.v. vor Ort ist, um die Unterweisung durchzuführen. Die jährlich vorgeschriebene Wiederholungsunterweisung (WU) kann für einzelne Teilnehmer gebucht werden. KOSTEN Die Kosten für eine WU Level 1, Level 2, Level 3 betragen jeweils 250,00 netto / 297,50 brutto. Für eine Leihausrüstung belaufen sich die Kosten auf 10,00 zzgl. MwSt. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN: 1. Gültiger Ersthelfer Kurs 2. Gültige G 41 Die Termine für die WU müssen mit unserem Büro vereinbart werden. Für Fragen oder Beratungen zu den Schulungen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 6

7 SONDERKONDITIONEN AUSBILDUNG LEVEL 1 UND 2 IM PAKET Bei Buchung der Kurse zum Erlangen beider Level 1 und 2 wird den Teilnehmern die Ausrüstung kostenlos zur Verfügung gestellt. AUSRÜSTUNG Sie können bei uns eine komplette Ausrüstung zum Aktionspreis von 1.236,90 netto / 1.471,91 brutto kaufen. Beschreibung / Bestellformular auf der nächsten Seite! 7

8 BESTELLSCHEIN GRUNDAUSRÜSTUNG LEVEL 1 ZUM AKTIONSPREIS VON 1.236,90 NETTO / 1.471,91 BRUTTO 1 Gurt Expert Standard Singing Rock 1 Trittschlinge Footer Complett Singing Rock 1 Helm Kask 3 Bandschlinge 150 cm Singing Rock 1 Bandschlinge 60 cm Singing Rock 5 Stahlkarabiner: 3x HMS / 2x Oval Automatic Singing Rock 7 Alukarabiner Oval Automatic Singing Rock 1 Erste Hilfe Set 1 Bruststeigklemme Croll Petzl 1 Handsteigklemme Ascension Petzl 1 Lanyard 25/65 Singing Rock 1 Schraubglied 10 mm oval Singing Rock 1 Hilfskarabiner Singing Rock 1 Sicherungsgerät Rocker ISC 1 Transportsack 50 L Singing Rock 2 Expressschlinge 11 cm Singing Rock 1 Sitzbrett Franklin Singing Rock 1 Abseilgerät I'D Petzl 6 Reepschnüre 1 m, 6 mm Singing Rock 2 x 65 m Seil Blacksafe info@top-work-team.de Telefon: , Fax: Rechnungsanschrift: Firmenstempel: Unterschrift: Datum: 8

9 Wir sind ein zugelassener Bildungsträger nach SGB III und den Richtlinien der AZAV und nehmen Bildungsgutscheine an Fax - Anmeldung: 040 / Per info@vik-industriekletterschule.de (bei Anmeldung per muss diese Anmeldung als Bilddokument mitgesandt werden) Verbindliche Anmeldung zum Industriekletterkurs Schulungsort bitte ankreuzen: Hamburg Schnelsen Falkensee bei Berlin Spandau Weitere Kursorte sind nach Absprache möglich. Teilnehmer: Name / Geburtsdatum Auftraggeber: Telefon / Rechnungsanschrift: (ggf. Bestellnummer) Gewünschtes Kursdatum: FISAT-Ausweisnr. (außer bei L1-Kurs): Kurs Level 1 WU Level 1 Ausweis L1 gültig bis: Kurs Level 2 WU Level 2 Ausweis L2 gültig bis: Kurs Level 3 WU Level 3 Ausweis L3 gültig bis: Nachprüfung Prüfungsvorbereitung Leihausrüstung ja nein Ich bestätige die Teilnahmebedingungen erhalten zu haben. Ich bestätige, dass ich die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen habe. Ich bestätige die Kommunikation meiner Rechte und Pflichten aus dem Vertragsabschluss (Die Hinweise und allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags). Die VIK Industriekletterschule und die damit verbundenen Unternehmen können die von Ihnen bereitgestellten Informationen verwenden, um Sie zu Prüfungen anzumelden und Sie über Angebote anstehender Wiederholungsunterweisungen und Seminare zu informieren. a a a a a Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 9

10 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Veranstalter, Rechtsträger Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Weiterbildungsmaßnahmen und Unterweisungen, die durch die VIK Industriekletterschule als Veranstalterin durchgeführt werden. Sofern für die Zulassung zu Prüfungen besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. 2. Anmeldung Eine Anmeldung zur Teilnahme muss schriftlich erfolgen. 3. Vertragsabschluss Die Veranstalterin bestätigt die Anmeldung schriftlich. Hieraus entsteht der Schulungsvertrag. Mit der Unterschrift unter der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass seine Rechte und Pflichten aus dem Schulungsvertrag mit ihm kommuniziert worden sind. 4. Zahlungsbedingungen Mit der Anmeldebestätigung seitens der Veranstalterin erfolgt die Rechnungstellung. Die Rechnung ist vor Kursbeginn zu begleichen. Teilnehmer, deren Teilnahme als Maßnahme der beruflichen Aus- und Weiterbildung gefördert wird, sollen vor Kursbeginn den Bildungsgutschein oder die Rechnung dem Zuwendungsgeber übergeben. 5. Rücktritt des Teilnehmers Bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Lehrgangs kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber der Veranstalterin zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin maßgebend. Vom 6.Tag vor Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich: Die Veranstalterin macht einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von - 20% der Lehrgangsgebühr geltend. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen Nachteils. Falls nach Beantragung einer Förderung nach dem SGB III eine solche Förderung nicht erfolgt, entstehen durch einen Rücktritt keine Kosten. Falls nach Beantragung einer Förderung nach dem SGB III der Kursbesuch wegen Arbeitsaufnahme nicht erfolgen kann, entstehen durch einen Rücktritt keine Kosten. 6. Rücktritt durch die Veranstalterin Die Veranstalterin ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen zwingenden Gründen, insbesondere ungünstigen Witterungseinflüssen wie Gewitter oder Sturm bis zu Lehrgangsbeginn und während der Maßnahme abzusagen oder zu unterbrechen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. 7. Voraussetzungen Die Teilnahme an Industriekletterkursen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, diese sind auf der Seite 2 der Anmeldeunterlagen Hinweise nachzulesen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder fehlen deren Nachweise, ist eine Teilnahme ausgeschlossen. In einem solchen Fall ist eine Rückerstattung der Teilnehmerkosten nicht möglich. 8. Pflichten des Bildungsträgers Die Veranstalterin sieht es als ihre Pflicht, die Kurse mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen. Die Veranstalterin berücksichtigt stets die neuesten technischen Entwicklungen und rechtlichen Bestimmungen. Änderungen des Ausbildungsorts und der Kurszeiten aufgrund von nicht beeinflussbaren äußeren Ereignissen behält sich die Veranstalterin vor. Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zertifikat des Fisat e.v. sowie ein Zertifikat und einen Sicherheitspass durch die Veranstalterin. 9. Pflichten der Teilnehmer Die Teilnehmer halten sich an die am Schulungsort ausgegebenen Regeln, insbesondere an die Bestimmungen zur Sicherheit an den Übungsgerüsten. 10. Ausschluss von Lehrgängen Die Veranstalterin kann den Teilnehmer, der die Lehrgangsgebühr nicht bezahlt hat, von der Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Bei bestimmten Ereignissen kann die Veranstalterin den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Solche Ereignisse können sein: vorsätzliche Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, wiederholtes Nichtbeachten von Anweisungen der Ausbilder, Nichteinhalten von Arbeitsschutzvorschriften, Tätlichkeiten gegenüber andern Personen. Der Teilnehmer hat ggf. den Schaden zu ersetzten. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr bleibt in diesem Fall bestehen. 11. Haftungsausschluss Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden der Teilnehmer. Falls Schäden der Teilnehmer aufgrund grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Verhaltens seitens eines Vertreters der Veranstalterin entstehen, entfällt dieser Haftungsausschluss. Diese AGB sind auf dem Stand des

11 Hinweise Ausbildungsinhalte: Fisat Level 1 / Beauftragter Beschäftigter nach TRBS 2121 Teil 3 Vertikale Zugangstechniken, Seil-, Knoten-, Gerätekunde, Anschlagtechnik, Rettungstechniken, Sicherungsvarianten Fisat Level 2 / Beauftragter Beschäftigter nach TRBS 2121 Teil 3 Horizontale und diagonale Zugangstechniken, Grundkenntnisse Gefährdungsbeurteilung und Baustellenabsicherung, erweiterte Seil-, Knoten-, Gerätekunde, Sturzphysik und medizinische Aspekte, Kenntnisse zur Beurteilung von Ankerpunkten inkl. Kenntnis über transportable Anker und Befestigungen, Rettung nach oben, aktive und passive Rettung aus horizontalen Seilstrecken, Fremdsicherung. Fisat Level 3 / Beauftragter Aufsichtsführender nach TRBS 2121 Teil 3 Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und einer Betriebsanweisung, Baustellenvorbereitung und Baustellenplanung, umfassende Kenntnisse über Material, Ausrüstung, Knoten, Beurteilung von Ankerpunkten und Anschlagtechniken, Vorstiegtechniken. Kursdauer und Prüfung: 5 Tage. Schulungszeiten sind von 9:00 17:00 Uhr. Die Kurse schließen mit einer Prüfung ab, die von einem externen Zertifizierer durchgeführt wird. Die bestandene Prüfung hat in allen Staaten der EU Gültigkeit. Kosten: Die Kosten betragen 765,00 (Level 1), 956,00 (Level 2) sowie 1.275,00 (Level 3). Unsere Kurse sind Mehrwertsteuer befreit. Prüfungsgebühr und Lehrunterlagen sind in den Preisen bereits enthalten. Eine eventuell erforderliche Leihausrüstung wird mit 50,00 netto ( 59,50 brutto) berechnet. Weitere Kosten entstehen nicht. Die Kosten für eine WU betragen 250,00 netto ( 297,50 brutto). Eine eventuell erforderliche Leihausrüstung wird mit 10,00 netto ( 11,90 brutto) berechnet. Weitere Kosten entstehen nicht. Zahlung: Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Inhaber von Bildungsgutscheinen treten diesen ab und sind mit einer Direktzahlung seitens der Arbeitsagentur an den Bildungsträger einverstanden. Nachweise: Der Teilnehmer muss zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Nachweise beibringen: für Level 1 Kurs für Level 2 Kurs für Level 3 Kurs Gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung * Gültige G41 ** Mindestalter 18 Jahre Unfallversicherung Gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung * Gültige G41 ** Mindestalter 18 Jahre Höhenarbeiter Level 1 Unfallversicherung Gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung * Gültige G41 ** Mindestalter 21 Jahre Höhenarbeiter Level 2 seit mindestens 12 Monaten 250 nachgewiesene Tage Einsatzerfahrung als Höhenarbeiter Level 2 *** Unfallversicherung * Erste-Hilfe-Bescheinigung nach 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 bei einer von den Unfallversicherungsträgern für die Ersthelferausbildung ermächtigten Stelle. ** Bescheinigung einer arbeitsmedizinischen Untersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr. *** Als Nachweis gilt ausschließlich das Nachweisbuch Persönlicher Nachweis Seilunterstützer Höhenzugang des FISAT. Prüfungsvoraussetzung: Deutsch in Wort und Schrift. Auf vorherigen Antrag ist eine Prüfung auf Englisch möglich. Unfallversicherung: Die Teilnehmer müssen während des Kurses unfallversichert sein. Teilnehmer, die über die Agentur für Arbeit oder ihren Arbeitgeber versichert sind, benötigen keine zusätzliche Unfallversicherung. Diese Hinweise sind auf dem Stand des

12 Widerrufserklärung bei Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr sowie bei ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VIK Industriekletterschule Carmen & Benedikt Goldbeck GbR, Pinneberger Straße 15a-c, Hamburg-Schnelsen, Tel.: , Fax: , mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. Diese Widerrufsbelehrung ist auf dem Stand des Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für beide Geschlechter. 12

13 ABSTURZSICHERUNG 1 PSA UNTERWEISUNG UND WIEDERHOLUNGSUNTERWEISUNG GEMÄß DGUV REGEL , 199 KURSBESCHREIBUNG: Das eintägige Seminar vermittelt den Teilnehmern ausreichende Kenntnisse in der Materialkunde. Das betrifft die Anwendung von Gurten, von Karabinern, von Rettungsgeräten, von mitlaufenden Sicherungsgeräten, von Bandfalldämpfern etc. Weiter werden Kenntnisse vermittelt zu den physikalischen Phänomenen von Stürzen in ein Sicherungssystem. Die Teilnehmer werden praktisch unterwiesen, unter anderem in die Möglichkeiten einer Selbstrettung nach einem Sturz und in die Rettung einer hilflosen Person nach einem Sturz. Die Teilnehmer erhalten nach der Unterweisung ein Skript mit den ausführlich beschriebenen Unterweisungsinhalten und ein Zertifikat. Dieses beinhaltet die Benutzung von PSA g.a. die in einer Vielzahl von DGUV Informationen gefordert wird: DGUV Information Windenergie (BGI 657), DGUV Information Gebäudereinigungsarbeiten (BGI 659), DGUV Information Dacharbeiten (BGI 656) DGUV Information Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (BGI 720) DGUV Information Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Oberleitungsanlagen (BGI 75) KURSORTE: Schulungszentrum in der Pinneberger Straße 15 a-c, Hamburg-Schnelsen. Schulungszentrum in der Potterstraße 40, Falkensee bei Berlin Oder an einem Ort Ihrer Wahl nach Absprache. KURSDAUER: 1 Tag KOSTEN: 785,00 netto. Der Preis für die PSA-Unterweisung bezieht sich auf Gruppen von bis zu sechs Personen. Für größere Gruppen erfragen Sie bitte den Preis. Bei Schulungen außer Haus berechnen wir zusätzlich die anfallenden Fahrt- und evtl. Übernachtungskosten. In Hamburg findet mehrmals wöchentlich eine Unterweisung für Einzelteilnehmer statt. Die Kosten pro Person betragen 180,00 netto. 13

14 ABSTURZSICHERUNG 2 PSA SACHKUNDE GEMÄß DGUV GRUNDSATZ KURSBESCHREIBUNG: Das Seminar vermittelt dem Teilnehmer ausreichende Kenntnisse auf den Gebieten PSA gegen Absturz und Kenntnisse der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Versicherungsträger (BG, DGUV, etc.). Der Sachkundige kann somit den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz beurteilen. KURSINHALTE: Regelwerke, Vorschriften, Normen Sachgerechter Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz Bestimmungsgemäße Verwendung von PSA Schutz der PSA in der Anwendung Sachgerechte Lagerung Reinigung und Pflege Prüfung und Beurteilung durch den Sachkundigen Dokumentation der Beurteilung Praktische Übungen VORAUSSETZUNGEN: Mindestalter 18 Jahre KURSDAUER: 2 Tage KURSORT: Der Kurs findet, falls nichts anderes vereinbart wird, in unseren Schulungszentren in Hamburg oder in Falkensee statt. Die aktuellen Termine veröffentlichen wir auf unserer Internetseite. KOSTEN: 370,00 netto je Teilnehmer bei einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Bei Schulungen außer Haus berechnen wir zusätzlich die anfallenden Kosten. Die Kosten beinhalten alle Verwaltungs- und Prüfungsgebühren, das Kursmaterial, das Zertifikat sowie das Schulungshandbuch. 14

15 ABSTURZSICHERUNG 3 ARBEITEN UND RETTEN IN ENGEN RÄUMEN, SCHÄCHTEN UND SILOS GEMÄß DGUV REGEL , DGUV INFORMATION SAFE WORK IN CONFINED SPACES KURSBESCHREIBUNG: Die eintägige Unterweisung vermittelt den Teilnehmern folgende Inhalte: Was sind Behälter, Silos und enge Räume, Zugangsöffnungen, Zugangsverfahren, Ausrüstung, Gefährdungen und Maßnahmen gegen die Gefährdungen, Notfallplan. Praktische Übungen: Anwenden der Ausrüstung, verschiedene Varianten der Rettung in vertikaler und horizontaler Richtung mit Rettungstrage und Verneblung. KURSDAUER: Kursdauer 1 Tag KURSORT: Der Kurs findet, falls nichts anderes vereinbart wird, in unseren Schulungszentren in Hamburg statt. Bei Schulungen außerhalb Hamburgs berechnen wir zusätzlich die anfallenden Fahrtkosten sowie eventuelle Übernachtungskosten. Beachten Sie bitte hier, dass besondere Voraussetzungen für die Durchführung der praktischen Übungen gegeben sein müssen. KOSTEN: 785,00 zuzüglich der Mehrwertsteuer. Der Preis für diese Unterweisung bezieht sich auf Gruppen von maximal sechs Personen. Für größere Gruppen erfragen Sie bitte die Modalitäten und den Preis. 15

16 ABSTURZSICHERUNG 4 Wir führen eintägige Schulungen zum Thema Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung durch. Sie sind nach diesem eintägigen Seminar in der Lage, selbst Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zu verfassen. Falls Sie dies nicht selbst tun möchten, erledigen wir dies für Sie: Sie erhalten von uns Gefährdungsbeurteilungen für spezielle Arbeitsbereiche. AbsturzsicheruNG 5 Sie können uns Ihre Ausrüstung zum Durchsehen überlassen. Unsere Sachkundigen tun dies mit aller gebotenen Sorgfalt und beraten Sie in allen Fragen rund um die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. ABSTURZSICHERUNG 6 Wir helfen Ihnen bei der Planung oder Begutachtung von Anschlagpunkten. Wir installieren Anschlagpunkte nach DIN EN 795, wir prüfen Anschlagpunkte auf ihre Sicherheit und erteilen im positiven Fall eine Freigabe. 16

17 Wir sind ein zugelassener Bildungsträger nach SGB III und den Richtlinien der AZAV und nehmen Bildungsgutscheine an Fax - Anmeldung: 040 / Per info@vik-industriekletterschule.de (bei Anmeldung per muss diese Anmeldung als Bilddokument mitgesandt werden) Verbindliche Anmeldung zur Unterweisung Schulungsort bitte ankreuzen: Hamburg Schnelsen Falkensee bei Berlin Spandau Weitere Kursorte sind nach Absprache möglich. Teilnehmer: Name / Geburtsdatum Auftraggeber: Telefon / Rechnungsanschrift: (ggf. Bestellnummer) Kursdatum: Voraussichtliche Teilnehmerzahl (bei Gruppen): Unterweisung gemäß DGUV Regel , DGUV Regel bitte ankreuzen Sachkunde gemäß DGUV Grundsatz Arbeiten und Retten in engen Räumen, Silos und Schächten gemäß DGUV Regel / DGUV Information Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß DGUV Vorschrift 1 Ich bestätige die Teilnahmebedingungen erhalten zu haben. Ich bestätige, dass ich die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen habe. Ich bestätige die Kommunikation meiner Rechte und Pflichten aus dem Vertragsabschluss (Die Hinweise und allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags). Die VIK Industriekletterschule und die damit verbundenen Unternehmen können die von Ihnen bereitgestellten Informationen verwenden, um Sie zu Prüfungen anzumelden und Sie über Angebote anstehender Wiederholungsunterweisungen und Seminare zu informieren. Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 17

18 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Veranstalter, Rechtsträger Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Weiterbildungsmaßnahmen und Unterweisungen, die durch die VIK Industriekletterschule als Veranstalterin durchgeführt werden. Sofern für die Zulassung zu Prüfungen besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. 2. Anmeldung Eine Anmeldung zur Teilnahme muss schriftlich erfolgen. 3. Vertragsabschluss Die Veranstalterin bestätigt die Anmeldung schriftlich. Hieraus entsteht der Schulungsvertrag. Mit der Unterschrift unter der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass seine Rechte und Pflichten aus dem Schulungsvertrag mit ihm kommuniziert worden sind. 4. Zahlungsbedingungen Mit der Anmeldebestätigung seitens der Veranstalterin erfolgt die Rechnungstellung. Die Rechnung ist vor Kursbeginn zu begleichen. Teilnehmer, deren Teilnahme als Maßnahme der beruflichen Aus- und Weiterbildung gefördert wird, sollen vor Kursbeginn den Bildungsgutschein oder die Rechnung dem Zuwendungsgeber übergeben. 5. Rücktritt des Teilnehmers Bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Lehrgangs kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber der Veranstalterin zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin maßgebend. Vom 6.Tag vor Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich: Die Veranstalterin macht einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von - 20% der Lehrgangsgebühr geltend. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen Nachteils. Falls nach Beantragung einer Förderung nach dem SGB III eine solche Förderung nicht erfolgt, entstehen durch einen Rücktritt keine Kosten. Falls nach Beantragung einer Förderung nach dem SGB III der Kursbesuch wegen Arbeitsaufnahme nicht erfolgen kann, entstehen durch einen Rücktritt keine Kosten. 6. Rücktritt durch die Veranstalterin Die Veranstalterin ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen zwingenden Gründen, insbesondere ungünstigen Witterungseinflüssen wie Gewitter oder Sturm bis zu Lehrgangsbeginn und während der Maßnahme abzusagen oder zu unterbrechen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. 7. Pflichten des Bildungsträgers Die Veranstalterin sieht es als ihre Pflicht, die Kurse mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen. Die Veranstalterin berücksichtigt stets die neuesten technischen Entwicklungen und rechtlichen Bestimmungen. Änderungen des Ausbildungsorts und der Kurszeiten aufgrund von nicht beeinflussbaren äußeren Ereignissen behält sich die Veranstalterin vor. 8. Pflichten der Teilnehmer Die Teilnehmer halten sich an die am Schulungsort ausgegebenen Regeln, insbesondere an die Bestimmungen zur Sicherheit an den Übungsgerüsten. 9. Ausschluss von Lehrgängen Die Veranstalterin kann den Teilnehmer, der die Lehrgangsgebühr nicht bezahlt hat, von der Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Bei bestimmten Ereignissen kann die Veranstalterin den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Solche Ereignisse können sein: vorsätzliche Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, wiederholtes Nichtbeachten von Anweisungen der Ausbilder, Nichteinhalten von Arbeitsschutzvorschriften, Tätlichkeiten gegenüber andern Personen. Der Teilnehmer hat ggf. den Schaden zu ersetzten. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr bleibt in diesem Fall bestehen. 10. Haftungsausschluss Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden der Teilnehmer. Falls Schäden der Teilnehmer aufgrund grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Verhaltens seitens eines Vertreters der Veranstalterin entstehen, entfällt dieser Haftungsausschluss. Diese AGB sind auf dem Stand des

19 Hinweise zu den Kursen des Bereichs Absturzsicherungssysteme Unterweisung für Anwender PSA gegen Absturz und PSA für Haltefunktion gemäß DGUV Regel , DGUV Regel Dauer: eintägige Unterweisung Persönliche Voraussetzungen, Erste Hilfe, Orthostatischer Schock, medizinische Aspekte, Rettung, Absturz gefährdete Bereiche, Zugang zu solchen Bereichen, Auswahl der Ankerpunkte, Gurte, Falldämpfer, Verbindungsmittel, Reinigung, Pflege, Lagerung, Transport, Prüfung der Ausrüstung, Praktische Übungen: Selbstrettung, Kollegenrettung. Die Kosten betragen für einen Teilnehmer 180,00 netto ( 214,20 brutto), für eine Gruppe bis 6 Teilnehmer 785,00 netto ( 934,15 brutto). Weitere Kosten entstehen nicht. Unterweisung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Arbeiten und Retten in Behältern, Silos und engen Räumen gemäß DGUV Regel und DGUV Information Dauer: eintägige Unterweisung Was sind Behälter, Silos und enge Räume, Zugangsöffnungen, Zugangsverfahren, Ausrüstung, Gefährdungen und Maßnahmen gegen die Gefährdungen, Notfallplan. Praktische Übungen: Anwenden der Ausrüstung, verschiedene Varianten der Rettung in vertikaler und horizontaler Richtung. Die Kosten betragen für einen Teilnehmer 180,00 netto ( 214,20 brutto), für eine Gruppe bis 6 Teilnehmer 785,00 netto ( 934,15 brutto). Weitere Kosten entstehen nicht. Sachkundigenschulung nach DGUV Grundsatz gemäß den Inhalten der DGUV Regel (Regeln für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) und DGUV Regel (Regeln für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung zum Halten und Retten) Dauer: zweitägiges Seminar Prüfung: das Seminar schließt mit einer Prüfung ab Regelwerke, Vorschriften, Normen, sachgerechter Umgang mit PSA g.a., bestimmungsgemäße Anwendung von PSA g.a., sachgerechte Lagerung, Reinigung und Pflege, Prüfung und Beurteilung durch den Sachkundigen, Dokumentation der Beurteilung, praktische Übungen Die Kosten betragen für einen Teilnehmer 370,00 netto ( 440,30 brutto). Weitere Kosten entstehen nicht. Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung Dauer: eintägiges Seminar Theoretische Grundlagen einer Gefährdungsbeurteilung, inhaltliche Bestandteile, schematische Ermittlung von Gefahren, Ermittlung von Maßnahmen gegen die Gefahren, Aufsichtsführung, Belehrung, Betriebsanweisung. Inhaltlich berücksichtigt dieses Seminar vor allem die speziellen Gegebenheiten von Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen (Anwender von PSA gegen Absturz und Seilzugangstechniker). Die Kosten betragen für einen Teilnehmer 250,00 netto ( 297,50 brutto). Weitere Kosten entstehen nicht. Zahlung: Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Inhaber von Bildungsgutscheinen treten diesen ab und sind mit einer Direktzahlung seitens der Arbeitsagentur an den Bildungsträger einverstanden. Unfallversicherung: Die Teilnehmer müssen während des Kurses unfallversichert sein. Teilnehmer, die über die Agentur für Arbeit oder ihren Arbeitgeber versichert sind, benötigen keine zusätzliche Unfallversicherung. Diese Hinweise sind auf dem Stand des

20 Widerrufserklärung bei Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr sowie bei ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VIK Industriekletterschule Carmen & Benedikt Goldbeck GbR, Pinneberger Straße 15a-c, Hamburg-Schnelsen, Tel.: , Fax: , mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. Diese Widerrufsbelehrung ist auf dem Stand des Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für beide Geschlechter 20

21 BETRIEBLICHER HÖHENRETTER KURSBESCHREIBUNG: Mangelnde Präzision, unterschätzen einer Gefahr, überschätzen der eigenen Fähigkeiten oder mangelhafte Vorbereitung gefährden das Leben und die Gesundheit von Personen, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten. Daher sind regelmäßige Unterweisungen und Übungen unablässig. Unsere Teilnehmer werden nach den gesetzlichen Vorgaben und nach den Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung geschult. Dabei bestehen keine Unterschiede zwischen Einsätzen und Übungen. Nur ein gut funktionierendes Risikomanagement und ein Höchstmaß an Konzentration können die Gefahren auf ein akzeptables Restrisiko minimieren. Als Höhenretter ist man in der Lage Höhenunterschiede mit Hilfe spezieller Ausrüstungen und Geräte sicher zu überwinden. Mit verschiedenen Methoden des Ab- und Aufseilens können beliebige Punkte eines Objektes erreicht werden. INHALTLICHE SCHWERPUNKTE DER AUSBILDUNG SIND: Theorie: rechtliche Grundlagen, Gefahren erkennen und Beurteilen, Erstellen eines Notfall- und Rettungsplans, Ausführliche Materialkunde (Auffang,- Halte,- Rückhaltesysteme), Rettungssysteme und Geräte, Sturzphysik, med. Aspekte Praxis: sicherer Umgang mit PSA g.a., Umgang mit div. Rettungsgeräten und Systemen, Rettung freihängender Personen nach oben, wie nach unten. Rettung aus Leitern und Strukturen, Rettung über Hindernisse mit Führungsseilen, Schacht und Silorettung vertikal und horizontal, Evakuieren und Notabseilen, Tragenrettung Der Kurs schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab KURSDAUER: Kursdauer 5 Tage KURSORT: Der Kurs findet, falls nichts anderes vereinbart wird, in unseren Schulungszentren in Hamburg statt. Bei Schulungen außerhalb Hamburgs berechnen wir zusätzlich die anfallenden Fahrtkosten sowie eventuelle Übernachtungskosten. Beachten Sie bitte hier, dass besondere Voraussetzungen für die Durchführung der praktischen Übungen gegeben sein müssen. KOSTEN: 5.736,00 zuzüglich der Mehrwertsteuer. Der Preis für diese Unterweisung bezieht sich auf Gruppen von maximal sechs Personen. 21

22 SCC PRÜFUNGEN NACH DOK. 017 UND DOK. 018 SCC-SCHULUNGEN FÜR MITARBEITERINNEN UND FÜHRUNGSKRÄFTE SCC - Sicherheits Certifikat Contraktoren SCP - Sicherheits Certifikat Personaldienstleister Die Industrie setzt zunehmend Vertragspartner für technische Dienst- oder Werkleistungen ein. Dabei soll sichergestellt sein, daß die Anforderungen an die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz erfüllt sind. Das SCC ist eines der weltweit bekanntesten Zertifizierungssysteme, das genau diese Bereiche abdeckt. Mittels der Personenzertifizierung stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter eine hochwertige Schulung über gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz, die häufigsten Unfallursachen und Notfallmaßnahmen absolviert haben. Mit dieser freiwilligen Zertifizierung unterstreichen Sie Ihren Qualitätsanspruch an Ihr eigenes Unternehmen. Bei der Zertifizierung wird unterschieden zwischen SCC-Dokument 017 für operativ tätige Führungskräfte und SCC-Dokument 018 für operativ tätige MitarbeiterInnen. Operativ tätige Führungskräfte sind weisungsbefugt und an der Leistungserbringung beteiligt (z. B. Bauleiter, Projektleiter, Meister, Techniker, Polier, Obermonteur, Vorarbeiter). Operativ tätige Mitarbeiter sind an der Leistungserbringung direkt beteiligt (z. B. Arbeiter, Facharbeiter, Monteure). ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG FÜR DIE SCC-PRÜFUNG IST eine abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Bundesbildungsgesetz oder eine 3-jährige Berufserfahrung in einem Ausbildungsberuf gemäß Bundesbildungsgesetz oder ein Hochschulabschluss oder ein Fachschulabschluss oder eine 3-tägige Schulung mit Lehrinhalten gemäß SCC Dokument 017, 018 LEHRGANGSINHALTE GEMÄß SCC DOKUMENT 017 FÜR OPERATIV TÄTIGE FÜHRUNGSKRÄFTE Arbeitsschutzgesetzgebung und europäische Richtlinien, Unfallursachen und Folgerungen, Methoden zur Förderung von Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Brand- und Explosionsschutz, Katastrophenschutz, Arbeitsverfahren und Arbeitsgenehmigungen, Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe, Gefahrstoffe und Abfall, wasserrechtliche Vorschriften, Gefahrgut, Strahlung, Strahlenexplosion, Brand- und Explosionsschutz, Katastrophenschutz, Arbeitsverfahren und Arbeitsgenehmigungen, Lärmexposition, Arbeiten an elektrischen Anlagen, Arbeiten mit Maschinen und Werkzeugen, Förder- und Hebetechnik, Verkehrswege, Persönliche Schutzausrüstung, Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen, Arbeiten in Behältern und engen Räumen, Arbeitsplatzgestaltung, Alkohol- und Drogenproblematik am Arbeitsplatz LEHRGANGSINHALTE GEMÄß SCC DOKUMENT 018 FÜR OPERATIV TÄTIGE MITARBEITERINNEN Gesetzliche Bestimmungen, Gefährdungsbeurteilung, Unfallursachen und Unfallverhütung, Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe, Gefahrstoffe und Abfall, wasserrechtliche Vorschriften, Gefahrgut, Strahlung, Strahlenexplosion, Brand- und Explosionsschutz, Katastrophenschutz, Arbeitsverfahren und Arbeitsgenehmigungen, Arbeiten an elektrischen Anlagen, Arbeiten mit Maschinen und Werkzeugen, Transportieren und Heben von Lasten, Verkehrswege, Persönliche Schutzausrüstung, Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen, Arbeiten in Behältern und engen Räumen, Arbeitsplatzgestaltung Da die SCC-Zertifizierung ein umfangreiches Wissen voraussetzt bieten wir Ihnen neben der 3-tägigen Schulung incl. Prüfung, auch eine 2-tägige Prüfungsvorbereitung incl. Prüfung an. Allerdings können Sie die Prüfung bei uns auch ohne Schulung absolvieren, soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen. Preise auf Anfrage 22

23 Wir sind ein zugelassener Bildungsträger nach SGB III und den Richtlinien der AZAV und nehmen Bildungsgutscheine an Fax - Anmeldung: 040 / Per info@vik-industriekletterschule.de (bei Anmeldung per muss diese Anmeldung als Bilddokument mitgesandt werden) Verbindliche Anmeldung zur SSC Schulung Schulungsort bitte ankreuzen: Hamburg Schnelsen Falkensee bei Berlin Spandau Weitere Kursorte sind nach Absprache möglich. Teilnehmer: Name / Geburtsdatum (Für Gruppen Teilnehmerliste Seite 2) Auftraggeber: Telefon / Rechnungsanschrift: Kursdatum: Voraussichtliche Teilnehmerzahl (bei Gruppen): SCC Schulung 3 Tage + Prüfung SCC Prüfungsvorbereitung, 2 Tage + Prüfung SCC Prüfung Dok. 017 Führungskraft Dok. 018 Mitarbeiter Berufsausbildung/ Studium in Deutschland Berufsausbildung/ Studium im Ausland (mit zusätzlichen Nachweisen) Ich bestätige die Teilnahmebedingungen erhalten zu haben. An-/Ungelernte Personen aus dem In- und Ausland Ich bestätige, dass ich die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen habe. SCC-Seminar mit 24 UE gemäß Tabelle 1 des Normativen Dokumentes Ich bestätige die Kommunikation meiner Rechte und Pflichten aus dem Vertragsabschluss (Die Hinweise und allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags). Die VIK Industriekletterschule und die damit verbundenen Unternehmen können die von Ihnen bereitgestellten Informationen verwenden, um Sie zu Prüfungen anzumelden und Sie über Angebote anstehender Wiederholungsunterweisungen und Seminare zu informieren. aa a Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 23

24 Teilnehmerliste Name Geburtsdatum 24

25 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Veranstalter, Rechtsträger Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Weiterbildungsmaßnahmen und Unterweisungen, die durch die VIK Industriekletterschule als Veranstalterin durchgeführt werden. Sofern für die Zulassung zu Prüfungen besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. 2. Anmeldung Eine Anmeldung zur Teilnahme muss schriftlich erfolgen. 3. Vertragsabschluss Die Veranstalterin bestätigt die Anmeldung schriftlich. Hieraus entsteht der Schulungsvertrag. Mit der Unterschrift unter der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass seine Rechte und Pflichten aus dem Schulungsvertrag mit ihm kommuniziert worden sind. 4. Zahlungsbedingungen Mit der Anmeldebestätigung seitens der Veranstalterin erfolgt die Rechnungstellung. Die Rechnung ist vor Kursbeginn zu begleichen. Teilnehmer, deren Teilnahme als Maßnahme der beruflichen Aus- und Weiterbildung gefördert wird, sollen vor Schulungsbeginn den Bildungsgutschein oder die Rechnung dem Zuwendungsgeber übergeben. Preise auf Anfrage. 5. Zahlung Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Inhaber von Bildungsgutscheinen treten diesen ab und sind mit einer Direktzahlung seitens der Arbeitsagentur an den Bildungsträger einverstanden. 6. Rücktritt des Teilnehmers Bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Lehrgangs kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber der Veranstalterin zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin maßgebend. Vom 6.Tag vor Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich: Die Veranstalterin macht einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von - 20% der Lehrgangsgebühr geltend. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen Nachteils. Falls nach Beantragung einer Förderung nach dem SGB III eine solche Förderung nicht erfolgt, entstehen durch einen Rücktritt keine Kosten. Falls nach Beantragung einer Förderung nach dem SGB III der Kursbesuch wegen Arbeitsaufnahme nicht erfolgen kann, entstehen durch einen Rücktritt keine Kosten. 7. Rücktritt durch die Veranstalterin Die Veranstalterin ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen zwingenden Gründen, insbesondere ungünstigen Witterungseinflüssen wie Gewitter oder Sturm bis zu Lehrgangsbeginn und während der Maßnahme abzusagen oder zu unterbrechen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. 8. Voraussetzungen Die Teilnahme an SCC Prüfungen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder fehlen deren Nachweise, ist eine Teilnahme ausgeschlossen. In einem solchen Fall ist eine Rückerstattung der Teilnehmerkosten nicht möglich. Voraussetzungen sind Deutsch in Wort und Schrift. 9. Zulassungsvoraussetzung für die SCC-Prüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Bundesbildungsgesetz oder eine 3-jährige Berufserfahrung in einem Ausbildungsberuf gemäß Bundesbildungsgesetz oder ein Hochschulabschluss oder ein Fachschulabschluss oder eine 3-tägige Schulung mit Lehrinhalten gemäß SCC Dokument 017, Pflichten des Bildungsträgers Die Veranstalterin sieht es als ihre Pflicht, die Kurse mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen. Die Veranstalterin berücksichtigt stets die neuesten technischen Entwicklungen und rechtlichen Bestimmungen. Änderungen des Ausbildungsorts und der Kurszeiten aufgrund von nicht beeinflussbaren äußeren Ereignissen behält sich die Veranstalterin vor. Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zertifikat der Kiwa International Cert GmbH. 11. Pflichten der Teilnehmer Die Teilnehmer halten sich an die am Schulungsort ausgegebenen Regeln. 12. Ausschluss von Lehrgängen Die Veranstalterin kann den Teilnehmer, der die Lehrgangsgebühr nicht bezahlt hat, von der Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Bei bestimmten Ereignissen kann die Veranstalterin den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Solche Ereignisse können sein: vorsätzliche Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, wiederholtes Nichtbeachten von Anweisungen der Ausbilder, Nichteinhalten von Arbeitsschutzvorschriften, Tätlichkeiten gegenüber andern Personen. Der Teilnehmer hat ggf. den Schaden zu ersetzten. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr bleibt in diesem Fall bestehen. 13. Haftungsausschluss Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden der Teilnehmer. Falls Schäden der Teilnehmer aufgrund grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Verhaltens seitens eines Vertreters der Veranstalterin entstehen, entfällt dieser Haftungsausschluss. Diese AGB sind auf dem Stand des

26 Widerrufserklärung bei Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr sowie bei ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VIK Industriekletterschule Carmen & Benedikt Goldbeck GbR, Pinneberger Straße 15a-c, Hamburg-Schnelsen, Tel.: , Fax: , mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. Diese Widerrufsbelehrung ist auf dem Stand des Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für beide Geschlechter. 26

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