Teil 8. Hubrettungsfahrzeuge

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1 Teil 8 Hubrettungsfahrzeuge Ausgabe: 1. Januar 2013

2 Inhaltsverzeichnis 8 Hubrettungsfahrzeuge Normung Begriffe... 4 Seite 2 von 12

3 8 Hubrettungsfahrzeuge 8.1 Normung Nachstehende Normen bilden die Grundlage für die im vorliegenden Handbuch verwendeten Nomenklaturen, Begriffserklärungen und Beschreibungen von technischen Anforderungen und Leistungsmerkmalen von Hubrettungsfahrzeugen: Norm DIN EN DIN EN DIN EN 1777 Titel / Inhalt Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr - Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) - Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr - Drehleitern mit aufeinander folgenden (sequenziellen) Bewegungen (Halbautomatik-Drehleitern) - Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren und Rettungsdienste, Hubarbeitsbühnen (HABn) - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung Drehleitern werden gemäss ihrer Normung einerseits nach der maximalen Rettungshöhe in Metern sowie nach der Form bzw. den Möglichkeiten ihrer Bewegungen unterschieden: Genormte Drehleitern mit sequenziellen Bewegungen nach DIN EN 14043: Klasse Bezeichnung ohne Rettungskorb Bezeichnung mit Rettungskorb Zulässiges Gesamtgewicht 18 DLS 12/9 DLS (K) 12/9 mit Korb 13 t 24 DLS 18/12 DLS (K) 18/12 mit Korb 13 t 30 DLS 23/12 DLS (K) 23/12 mit Korb 15 t Genormte Drehleitern mit kombinierten Bewegungen nach DIN EN 14043: Klasse Bezeichnung ohne Rettungskorb Bezeichnung mit Rettungskorb Zulässiges Gesamtgewicht 18 DLA 12/9 DLA (K) 12/9 mit Korb 13 t 24 DLA 18/12 DLA (K) 18/12 mit Korb 13 t 30 DLA 23/12 DLA (K) 23/12 mit Korb 15 t Im Folgenden werden die jeweiligen Ausführungen der Autodrehleitern gemäss DIN EN (Automatik-Drehleiter) mit Korb beschrieben, da Fahrzeuge dieses Typs bei den Feuerwehren hauptsächlich eingesetzt werden Autodrehleiter DLA (K) 12/9 Die DLA (K) 12/9 ist das kleinste genormte Hubrettungsfahrzeug. Diese ADL erreicht eine Nennrettungshöhe von 12 m bei einer seitlichen Nennausladung von 9 m. Mit ihr kann bei Seite 3 von 12

4 günstiger Positionierung im Regelfall die Brüstungsoberkante eines Fensters im 4. Obergeschoss eines Gebäudes mit normalen Geschosshöhen (2.5 m) erreicht werden. Die maximale Rettungshöhe liegt bei 18 Metern Autodrehleiter DLA (K) 18/12 Mit der DLA (K) 18/12 kann bei günstiger Positionierung im Regelfall die Brüstungsoberkante eines Fenster im 6. Obergeschoss eines Gebäudes mit normaler Geschosshöhe (2.5 m) erreicht werden. Die ADL muss eine Nennrettungshöhe von 18 m bei einer seitlichen Nennausladung von 12 m erreichen. Die maximale Rettungshöhe liegt bei 23 Metern Autodrehleiter DLA (K) 23/12 Die DLA (K) 23/12 ist die bei den Feuerwehren am weitesten verbreitete Autodrehleiter. Die Nennrettungshöhe beträgt 23 m bei 12 m seitlicher Nennausladung. Die maximale Rettungshöhe liegt bei 30 m. 8.2 Begriffe Bei den nachfolgend aufgeführten Begriffen wird jeweils in Klammer angegeben, ob der Begriff lediglich für Autodrehleitern (ADL), nur für Hubarbeitsbühnen (HAB) oder für beide Hubrettungsfahrzeuge (HRF) verwendet wird. Hubrettungssatz / Drehleiterausrüstung (ADL) Bewegliche Baugruppen einer ADL, einschliesslich der Abstützeinheit, die auf dem tragenden Rahmen befestigt werden. Das obere Ende des Hubrettungssatzes kann einen fest angebrachten 1 oder abnehmbaren Rettungskorb tragen. Ausleger / Drehleitersatz (ADL) Ausleger aus mehreren teleskopierbaren, miteinander verbundenen Leiterelementen, auch als (Dreh-)Leitersatz bezeichnet. Die ausgefahrene Länge (L) des Auslegers ist der Abstand, gemessen in Meter (m), zwischen den äussersten Punkten (unterster oberster) des ausgefahrenen Leitersatzes. Auslegerelement / Element des Drehleitersatzes (ADL) Der Drehleitersatz setzt sich aus dem ersten Element (früher Oberleiter), dem letzten Element (früher Unterleiter), das auf dem Drehgestell befestigt ist, und den Zwischenelementen zusammen. Die Leiterelemente werden gezählt, als ob man die Leiter von oben kommend absteigt. 1 Stülpkorb Seite 4 von 12

5 Korb / Rettungskorb (ADL) Eine am Ausleger (Leitersatz) fest angebrachte oder abnehmbare, korbförmige Zusatzeinrichtung, die vorrangig zur Rettung von Menschen, zur Brandbekämpfung oder für sonstige Einsatzmassnahmen verwendet wird. Senken / Aufrichten (ADL) Verringerung oder Vergrösserung des Aufrichtwinkels des Auslegers. Maximale Rettungshöhe h m (ADL) Die maximale Rettungshöhe wird erreicht, wenn der Leitersatz maximal aufgerichtet und die maximale Länge ausgefahren ist. Nennrettungshöhe h N (ADL) In der Bezeichnung der Drehleiter wird die Angabe Nennrettungshöhe aufgeführt (erster Zahlenwert; z.b.: 23/ ). Sie entspricht einer bestimmten lotrechten Höhe, die der unbelastete Leitersatz erreichen muss. Es wird von einer waagrechten Standfläche bis zum Boden des Korbes im nicht belasteten Zustand gemessen. Bei einer Drehleiter ohne Korb wird bis zur obersten Leitersprosse gemessen. Horizontale Ausladung l (ADL) Abstand gemessen in m von der Fahrzeug-Aussenkante (bzw. von der über die Fahrzeug- Aussenkante hinausragende, ausgefahrenen Abstützung) bis zum Lot der Aussenkante des Korbbodens. Bei einer Drehleiter ohne Korb wird bis zum Lot der obersten Leiter- Seite 5 von 12

6 sprosse gemessen. Die Messung erfolgt rechtwinklig zur Fahrzeuglängsachse bei waagrechter Standfläche des Fahrzeuges ohne Belastung des Leitersatzes. Nennausladung l N (ADL) In der Bezeichnung der Drehleiter wird die Angabe Nennausladung aufgeführt (zweiter Zahlenwert; z.b.: /12). Diese normierte Nennausladung ist durch die Drehleiter zu erreichen. Nennreichweite h/l (ADL) Setzt sich aus den Koordinaten der Rettungshöhe und der horizontalen Ausladung zusammen, zum Beispiel: 12/9, 18/12 und 23/12. Nennlast P N (ADL) Definierte Last in kg, mit welcher der Korb oder die Spitze des Leitersatzes im Freistandfeld belastet werden darf. Abnehmbare Körbe und die festen Einbauten im Korb gehören zum Leitersatz und sind nicht als Bestandteil der Nennlast zu berücksichtigen. Zusatzlast P z (ADL) Vom Hersteller zusätzlich zur Nennlast zugelassene Einrichtungen und nicht dauerhaft befestigte Ausrüstungen wie z.b. Scheinwerfer oder Schnellangriff. Maximale Nutzlast P L (ADL) Grösste Last, mit der die Drehleiter belastet werden darf. Sie setzt sich aus der Nutzlast und der Zusatzlast zusammen. Benutzungsfeld und Benutzungsgrenze (ADL) Bereich, in dem der Leitersatz ohne Gefährdung der Standsicherheit der ADL bewegt werden kann. Das Benutzungsfeld schliesst das Freistandfeld und das Auflagefeld ein. Die Benutzungsgrenze ist die Grenze des Benutzungsfeldes. Das Erreichen dieser Grenze wird dem Maschinisten durch ein akustisches Signal angezeigt und die überwachende Steuerung schaltet die Leiterbewegung selbstständig ab. Es können nur noch entlastende, sprich das Kippmoment verringernde Bewegungen durchgeführt werden. Freistandfeld und Freistandgrenze (ADL) Bereich innerhalb des Benutzerfeldes, in dem der Leitersatz im Freistand mit der für dieses Feld zulässigen Nutz- und Zusatzlast ohne Gefährdung der Standsicherheit der ADL belastet und bewegt werden darf. Das Freistandfeld teilt sich nach der jeweiligen Belastung des Leitersatzes in unterschiedliche Arbeitsfelder auf. Daraus ergeben sich die üblichen Betriebsarten 3-Personen-Freistandfeld, 2-Personen-Freistandfeld, 1-Person- Freistandfeld, ohne Korb- und Auflagebetrieb. Die Grösse des jeweiligen Freistandfeldes, ist von den Faktoren Belastung des Leitersatzes und Abstützbreite abhängig. Je grösser die Abstützung und je geringer die Last ist, desto grösser wird das anzuwendende Freistandfeld. Der unbelastete Leitersatz kann über die Freistandgrenze hinaus in das Auflagefeld gefahren werden. Bei Überschreitung der Freistandgrenze darf die Drehleiter in keinem Fall belastet werden. Heutige Drehleitern Seite 6 von 12

7 steuern grundsätzlich erst einmal im Freistand die 3-Personen-Freistandsgrenze an. Sollte sich eine geringere Last im Korb befinden, so kann durch eine entsprechende Quittierung des Grenzsignals die 2-Personen-Freistandsgrenze angefahren werden usw. Letztlich wird die Leiter bei leerem Korb bis an die Benutzungsgrenze gefahren. Auflagefeld und Auflagegrenze (ADL) Bereich der Ausladung einer Drehleiter, in dem die Bewegung des unbelasteten Leitersatzes die Standsicherheit nicht gefährdet. Wird die Leiter in das Auflagefeld gefahren und auf einem stabilen Untergrund abgelegt, kann sie durch die Aufteilung der mechanischen Belastung auf das Fahrzeug und die Leiterspitze wieder bestiegen werden. Die maximale Belastung der Leiter in dieser Betriebsart ist der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers zu entnehmen. Zusätzlich werden in der Regel Beschränkungen zur maximalen Leiterbelastung gemacht. Hubarbeitsbühnen verfügen aufgrund ihrer Konstruktion über kein Auflagefeld. Seite 7 von 12

8 Stützbreite (ADL) Abstand zwischen den Aussenkanten zweier quer zum Fahrzeug gegenüberliegenden abgelassenen Stützen. Die Drehleiter steht hierbei in Bereitschaftsstellung auf einer waagrechten Standfläche. Rüstzeit t R (ADL) Zeit die erforderlich ist, um aus der Fahrstellung die Rettungsstellung des Leitersatzes zu erreichen. Innerhalb der Rüstzeit muss das Fahrzeug abgestützt sein und der Leitersatz die Nennrettungshöhe bei Nennausladung 90 quer zur Fahrzeuglängsachse erreichen. Wenn erforderlich, muss der Rettungskorb eingehängt werden und betriebsbereit sein. Es gibt zwei Rüstzeiten: Bei ADL mit Stülpkorb darf diese 140 s betragen und bei Drehleitern mit Einhängekorb 180 s. Bei ADL mit sequenzieller Bewegung nach DIN EN darf die Rüstzeit bis zu 200 s (für alle Leiternklassen) betragen, ohne Einhängen des Korbes. Hubeinrichtung (HAB) Bei der Hubeinrichtung kann es sich um unterschiedliche Systeme handeln: Je nach Ausführung scherenartiger Mechanismus oder ein oder mehrere starre oder teleskopierbare oder gelenkartige Mechanismen, auch die Kombination dieser Varianten ist möglich. Die Hubeinrichtung kann auf einem Untergestell schwenkbar montiert sein. Für Hubeinrichtungen der bei den Feuerwehren verwendeten HAB sind teleskopierbare Hubeinrichtungen mit einem Gelenkarm, an dem sich der Arbeitskorb befindet, normativ vorgegeben. Eine solche Hubeinrichtung setzt sich zusammen aus: - Drehgestell - Teleskopgrundkörper (Hubarm) - ein oder zwei Teleskope - Korbarm - Korbträger Arbeitskorb (HAB) Umwehrte, korbförmige Plattform zum Transport von Personen und Ausrüstungen, die unter Last mithilfe der Hubeinrichtung in die gewünschte Arbeitsstellung bewegt werden kann. Rettungsleiter (HAB) Bestandteil der Hubeinrichtung. Die i.d.r. seitlich an der Hubeinrichtung fest angebrachte Leiter dient zur schnellen (Massen-)Rettung von Personen oder für die Einsatzmannschaft zum Heruntersteigen vom Arbeitskorb zum Podium. Seite 8 von 12

9 Rettungsleiter-Nennlast (HAB) Nach Herstellerangabe maximal zulässige Anzahl Personen (pro Person wird mit 90 kg kalkuliert), die sich gleichzeitig auf der Rettungsleiter aufhalten dürfen. Senken und Heben (HAB) Vertikales Bewegen des Arbeitskorbs in eine geringere bzw. grössere Höhe. Dies kann sowohl mit dem Hubarm als auch mit dem Korbarm erfolgen. Drehen (HAB) Kreisförmiges, horizontales Drehen des Arbeitskorbs bezüglich der Hubeinrichtung. Der Korb kann im Gegensatz zum Rettungskorb der Drehleiter am Korbträger gedreht werden. Schwenken (HAB) Kreisförmige, horizontale Bewegung der Hubeinrichtung, entspricht dem Drehen des Leiternsatzes bei der Drehleiter. Horizontale Ausladung (l) (HAB) Es gelten die gleichen Definitionen wie bei der ADL, allerdings wird die Ausladung immer von der Drehkranzmitte aus gemessen. Nennlast (HAB) Maximale Last in kg, mit der eine Arbeitsbühne innerhalb der Grenzen des entsprechenden Arbeitsbereiches der Hubeinrichtung vertikal belastet werden darf. Sie setzt sich aus den in der Arbeitsbühne befindlichen Person und den Zusatzlasten zusammen. Fest eingebaute Ausrüstungsgegenstände, wie beispielsweise ein Wasserwerfer, zählen nicht mit zur Nennlast. Zusatzlast (HAB) Alle auf der Arbeitsbühne mitgeführten Gegenstände, welche nicht fest montiert sind, wie beispielsweise Werkzeuge, Schläuche, Arbeitsleinen etc. Verbleibende Neigung (HAB) Abweichung der Lage der Horizontalen von jener des Untergestelles nach dem Ausfahren der Abstützeinrichtung gemessen in Grad ( ). Der Geländeausgleich erfolgt nur bis zu einer Neigung von maximal 7. Wird das Fahrzeug auf einer 9 geneigten Standfläche positioniert, beträgt die verbleibende Neigung nach Nivellierung 2. Abstützeinrichtung (HAB) Alle Einrichtungen und Systeme, die zur Standsicherheit der Hubarbeitsbühne beitragen. Zu diesen zählen: - die Bodendruckplatte (Stützteller) - die Abstützzylinder Seite 9 von 12

10 - die Ausschubträger der Abstützeinrichtung - die Federfeststelleinrichtung der Achsaufhängung sowie - Einrichtungen zum Geländeausgleich der Hubeinrichtung Im Gegensatz zur ADL erfolgt ein Niveauausgleich bei derzeit gebräuchlichen Hubarbeitsbühnen ausschliesslich über das Abstützsystem. Rüstzeit (früher Aufstellzeit) (HAB) Zeit die erforderlich ist, eine mit einer Person belasteten Arbeitsbühne vom Umsetzzustand in die maximale Rettungshöhe in einer Stellung von 90 zur Fahrzeuglängsachse zu bringen. Mit zur Rüstzeit gehört die Zeit, die erforderlich ist, um auf einer ebenen Standfläche alle Abstützungen voll auszufahren. Die Rüstzeit ist in der DIN EN 1777 einem Diagramm zu entnehmen. Sie ist abhängig von der jeweiligen Rettungshöhe und darf für eine Rettungshöhe von 30 Meter maximal 150 Sekunden betragen. Grundstellung (HAB) Hierbei befindet sich die Hubeinrichtung mit der Arbeitsbühne in einer Stellung, in der ein Zugang zum Arbeitskorb möglich ist. Umsetzungszustand (HAB) Die Hubarbeitsbühne befindet sich in einer vom Hersteller vorgeschriebenen Stellung, in der sie zum und vom Einsatzort bewegt werden kann. Das bedeutet, die Hubeinrichtung ist in Grundstellung, die Abstützung vollständig eingefahren. Das Fahrzeug ist einsatzbereit. Die Grundstellung sowie der Umsetzungszustand können identisch sein. Dies ist abhängig von der Art der Hubarbeitsbühne. Seite 10 von 12

11 Umsetzen (HAB) Fahren des Fahrzeugs beziehungsweise Bewegen des Unterwagens. Aufrichtwinkel α (HRF) Winkel (α) zwischen der Längsachse des letzten Leiterelements (Unterleiter) und der Waagrechten. Er gibt an, um wie viel Grad der Leitersatz / Ausleger aufgerichtet ist. Bei HAB wird der Aufrichtwinkel des Hubarmes bezogen auf das waagrechte Podium angegeben. Querneigungswinkel β und Längsneigungswinkel δ (HRF) Ist die Aufstellfläche so geneigt, dass sich die Hinterachse des Fahrzeuges über oder unter dem Höhenniveau der Vorderachse befindet, spricht man von einer Längsneigung. Befinden sich die linken Reifen über oder unter dem Höhenniveau der rechten Reifen spricht man von einer Querneigung. Vom Hersteller werden in der Bedienungsvorschrift die maximalen Winkel angegeben. Der Leitersatz der quergeneigten ADL wird automatisch ausgeglichen. Die erforderliche Abstützbreite des tieferliegenden Stützenpaares erhöht sich in Anhängigkeit zur Querneigung des Fahrzeuges. Es kann nicht mehr innerhalb der Mindestabstützbreite abgestützt werden. Die Ausladung auf der hangabwärts gerichteten Seite wird hierdurch reduziert. Aus diesem Grund ist eine möglichst grosse Abstützbreite bei einer quergeneigten Standfläche anzustreben. Bis zu dem in den Bedienungsvorschriften aufgeführten maximalen Längsneigungswinkel ist ein Betrieb des HRF ohne Einschränkungen möglich. Beim Drehen des Auslegers hält die Geländeausgleichseinrichtung den Leitersatz auf dieser geneigten Fläche immer horizontal. Hubarbeitsbühnen sollten in Fahrtrichtung bergab aufgestellt werden. Seite 11 von 12

12 Horizontale Querneigungswinkel Standfläche Längsneigungswinkel γ Horizontale Drehwinkel θ (HRF) Winkel gemessen in Grad ( ), zwischen der Längsachse des Fahrzeuges und der Längsachse des unteren Auslegerelements. Die Stellung 0 entspricht der Längsachse des Fahrzeuges in Richtung Fahrerhaus. Rettungshöhe h (HRF) Lotrechte Höhe gemessen in m von der waagrechten Standfläche bis zum Boden des Rettungskorbes bzw. der Arbeitsbühne. Ist kein Korb vorhanden, wird die Höhe bis zur obersten Steigsprosse des Leitersatzes gemessen. Der Leitersatz einschliesslich Korb wird hierbei nicht belastet. Seite 12 von 12

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