Lagerhaus-sanierungsRatgeber
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- Heidi Kramer
- vor 7 Jahren
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1 Lagerhaus-sanierungsRatgeber SANIEREN & KASSIEREN! topf r e d r ö F im o r u E e Tausend nierungshilfe: von Komplette Sa rtigstellung e F r u z is b g n ru e der Förd Ihr Lagerhaus-Baufachberater hilft von der Förderung bis zur Fertigstellung! Nutzen Sie jetzt die aktuellen Förderungen für thermisches Sanieren und das Know-how vom Lagerhaus! Ihr Lagerhaus-Baufachberater weiß genau, wie Sie an die staatliche Unterstützung kommen und Ihr Sanierungs projekt erfolgreich durchführen. Verschaffen Sie sich auf den folgenden Seiten einen Überblick!
2 Bundessanierungsförderung 2012 Jetzt Sanierungsscheck sichern und Tausende Euro sparen! Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2012 profitieren Sie nun von einer befristeten Förderungsaktion. Was es bei der thermischen Sanierung des privaten Wohnbaus zu beachten gilt, damit Sie in den Genuss der Förderung kommen, erfahren Sie hier! Gewusst, was... gefördert wird: Das Gebäude, an dem eine thermische Sanierung durchgeführt wird, muss älter als 20 Jahre sein. Förderungsfähig sind die Dämmung der Außenwände die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches die Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens die Sanierung der Fenster und Außentüren der Austausch der Fenster und Außentüren die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger: Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizsystem, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe Gewusst, wer... gefördert wird: Der Sanierungsscheck kann bezogen werden von (Mit-)Eigentümern Bauberechtigten von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern Mietern von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern Wohnungseigentümern von Wohnungen in mehrgeschoßigem Wohnbau Mietern in mehrgeschoßigem Wohnbau Gewusst, wann... gefördert wird: Start der Förderungsaktion war der 1. Februar An diesem Tag wurden die Förderungskriterien und die Informationsmaterialien bekannt gegeben, die Sie auf diesen Seiten exklusiv aufbereitet bekommen, damit Sie den Durchblick bewahren. Der Einreichzeitraum erstreckt sich von 20. Februar 2012 bis 31. Dezember Allerdings gibt es nur ein beschränktes Kontingent, daher informieren Sie sich am besten gleich ausführlich in einem Lagerhaus in Ihrer Nähe! Um abzuklären, ob Ihre Maßnahmen förderungsfähig sind, wird eine Kostenaufstellung für das Material, die Montage und die Planung inklusive Energieausweis benötigt. Nicht gefördert werden können reine Materialkosten ohne Montagerechnung eines Professionisten. Nähere Infos dazu gibt es auf dem Informationsblatt Förderungsfähige Kosten im Internet unter Bildquelle: ag visuell / Fotolia.com 2
3 Bundessanierungsförderung 2012 Umfassende und Teilsanierung Damit es zu einer Förderung kommt, werden die Maßnahmen in umfassende Sanierungen und Teilsanierungen mit unterschiedlich hoher Reduktion des Heizwärmebedarfs eingeteilt. Ein bestimmter Wert des Heizwärmebedarfs darf bei einer umfassenden thermischen Sanierung nicht überschritten werden. Geschieht dies dennoch, erfüllen Sie mit Ihren Sanierungsmaßnahmen zwar die Kriterien einer umfassenden Sanierung nicht, Sie können aber dennoch um Förderung einer Teilsanierung ansuchen. Damit Sie einen Überblick über förderungsfähige Maßnahmen bekommen, finden Sie hier alle wichtigen Kriterien in einer Tabelle zusammengefasst: Maßnahme Ausmaß der Sanierung Bedingungen * Umfassende Sanierung Reduktion des HWB ** auf einen guten Standard für ein A/V-Verhältnis 0,8 gilt: max. 75 kwh/m 2 a für ein A/V-Verhältnis 0,2 gilt: max. 35 kwh/m 2 a für ein A/V-Verhältnis zwischen /= 0,8 und /= 0,2 siehe Tabelle HWB-Grenzwerte unter Teilsanierung 30 % Teilsanierung 20 % Reduktion des HWB um mind. 30 % Reduktion des HWB um mind. 20 % Teilsanierung 10 % *** Reduktion des HWB um mind. 10 % Dämmung der Außenwände: U-Wert max. 0,25 W/m 2 K Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches: U-Wert max. 0,20 W/m 2 K Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens: U-Wert max. 0,35 W/m 2 K Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren: U-Wert max. 1,35 W/m 2 K * Der max. zul. HWB für einen guten Standard ist abhängig vom Oberflächenvolumenverhältnis (A/V-Verhältnis) des Gebäudes. ** Heizwärmebedarf (HWB): kwh/m 2 a *** nur im mehrgeschoßigen Wohnbau Umstellung des Wärmeerzeugungssystems im Sinne der Natur Damit auch diese Maßnahme förder ungsfähig ist, muss das Bestandsgebäude bereits entweder dem guten Standard einer umfassenden Sanierung entsprechen oder es muss gleichzeitig eine förderungsfähige thermische Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden. Solarkollektoren, Holzzentralheizungsgeräte und Wärmepumpen zählen zu den förderungsfähigen Wärmeerzeugungssystemen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Solarkollektor Wärmeerzeugungssystem Holzzentralheizungsgerät Wärmepumpe Bedingungen eingesetzte Kollektoren entsprechen der Solar-Keymark-Richtlinie * mind. Bruttokollektorfläche 15 m 2** im Volllastbetrieb Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie *** des Lebensministeriums bei Ein-/Zweifamilienhäusern nur Kessel /= 50 kw förderungsfähig Jahresarbeitszahl muss mind. 4 betragen * nähere Informationen unter ** mehrgeschoßiger Wohnbau: Bruttokollektorfläche/Wohneinheit 15 m 2 möglich *** Umweltzeichenrichtlinie UZ 37; Liste der förderungsfähigen Kesseltypen unter 3
4 Bundessanierungsförderung 2012 Bildquelle: istockphoto.com/ Ridofranz Gewusst, wie viel... bei einer Förderung ausbezahlt wird: Bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten werden übernommen, bis zu maximal Euro bei einer thermischen Sanierung und maximal Euro bei der Umstellung Maßnahme des Wärmeerzeugungssystems. Es handelt sich dabei um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss. Ein Zuschlag von 500 Euro kann gewährt werden bei der Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Roh- stoffen bzw. von Dämmstoffen mit Umweltzeichen. Die Förderung ist mit einem Euro für jede Kilowattstunde bei der jährlichen Heizwärmebedarfsreduktion begrenzt. Die maximalen Förderungshöhen im Überblick: max. Förderungshöhe* Zuschlag*** umfassende Sanierung Euro** 500 Euro Teilsanierung 30 % Euro** 500 Euro Teilsanierung 20 % Euro** 500 Euro Teilsanierung 10 % Euro** 500 Euro Umstellung Wärmeerzeugungs system Ein-/Zweifamilienhaus Euro** Umstellung Wärmeerzeugungs system mehrgeschoßiger Wohnbau Euro** im mehrgeschoßigen Wohnbau angegeben pro Wohneinheit Die endgültige Förderungssumme wird nach Abschluss der Maßnahmen und nach Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt. *** Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen * ** 4
5 Bundessanierungsförderung 2012 Sonderfall Denkmalschutz Für denkmalgeschützte Gebäude gelten besondere Förderungsvoraussetzungen. Zuallererst gilt, dass die durchgeführten Maßnahmen auch aus der Sicht der Denkmalpflege als vertretbar erscheinen müssen. Dies ist beim Förderungsantrag nachzuweisen: mittels Bestätigung des Bundesdenkmalamtes, dem Formblatt Denkmalschutz Sanierungsscheck bis Euro Bei der thermischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden beträgt die Förderung bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten, bis zu max Euro. Bei der Antragstellung darf das Formular Technische Details Denkmalschutz nicht fehlen. Ein Energieausweis ist nur dann nötig, wenn bis zu Euro erstattet werden sollen. Dies wird allerdings nur dann gewährt, wenn durch die thermische Sanierung eine Reduktion des Heizwärme- bedarfs auf einen guten Standard erreicht wird (siehe Tabelle der förderungsfähigen Maßnahmen). In diesem Fall ist das Formular Technische Details Energieausweis ausgefüllt und gutachterlich bestätigt beizulegen. gegolten. Außerdem können eine Förderung von Euro für die Umstellung des Wärmeerzeug ungssystems sowie ein Bonus von 500 Euro für die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen bezogen werden. Zusätzlicher Bonus Erhöhte Investitions- bzw. Planungskosten im Zuge der Sanier ung denkmalgeschützter Gebäude werden durch einen zusätzlichen Bonus von max Euro ab- Bildquellen: Kara (2 x), PhotoSG / Fotolia.com 5
6 Bundessanierungsförderung 2012 Sonderfall mehrgeschoßiger Wohnbau Bei mehrgeschoßigen Wohnbauten gelten spezielle Bedingungen, wenn Sie von Förderungen profitieren wollen. Wohnungseigentum und Mietwohnung sind zwei verschiedene Paar Schuhe, ebenso Sammelantrag und individueller Sanierungswunsch. Bei Wohnungseigentum gelten besondere Förderungsvoraussetz ungen: Für die Sanierung des gesamten Wohnbaus wird ein einstimmiger oder ein mehrheitlicher, nicht mehr anfechtbarer Beschluss benötigt. Die Antragstellung kann mittels Sammelantrag bei einer der Bausparkassen erfolgen. Liegt kein solcher Beschluss vor, können nur Fenster- und/oder Türentausch gebildquellen: chaya1, elxeneize (2 x / Fotolia.com 6 fördert werden. Kostenvoranschläge und Rechnungen können auch an die Wohnungseigentümerschaft adressiert sein. Bei Mietwohnungen ist eine einstimmig zwischen dem Vermieter und allen Mietern abgeschlossene Sanierungsvereinbarung erforderlich. Der Antrag muss als Sammelantrag bei einer der Bausparkassen eingereicht werden. Adressat der Förderungssumme ist der Eigentümer, der sich verpflichtet, die erhaltene Förderung in voller Höhe in Form einer Reduktion des Mietzinses bzw. des Entgeltes an die Mieter weiterzugeben. Liegt keine Sanierungsvereinbarung vor, können nur Fenster- und/oder Türentausch gefördert werden.
7 Bundessanierungsförderung 2012 Wichtig bei der Antragstellung Vollständigkeit: Der Förderungsantrag muss vollständig ausgefüllt zwischen und mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Ist das Kontingent vorzeitig erschöpft, wird eine vorzeitige Beendigung der Einreichfrist festgelegt. Genauigkeit: Unter Berücksichtigung der förderungsfähigen Kosten hat der Antragsteller genaue Angaben zu den geplanten Maßnahmen zu machen, beizulegen sind Kostenvoranschläge. Die Berechnung der Förder ungshöhe basiert auf den Angaben zu Kosten und Maßnahmen. Energieausweis: Zur Ermittlung der energetischen Ausgangssituation und der Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen ist ein Energieausweis laut ÖNORM H 5055 und Richtlinie 2002/91/EG o. 2010/31/EU beizulegen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird der Energieausweis nur im Zuge einer umfassenden thermischen Sanierung benötigt. Umsetzung: Ist der Antrag gestellt, müssen Lieferung der Materialien und Umsetzung der geförderten Maßnahmen bis spätestens erfolgen. Rechnungen müssen auf den Namen des Ansuchenden ausgestellt sein, eine Endabrechnung hat bis spätestens vorzuliegen. Abweichungen: Weicht die Umsetzung der förderungsfähigen Maßnahmen von der Beschreibung im Förderantrag ab, ist die Abweichung genauestens bekannt zu geben und gutachterlich nachzuweisen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind die Abweichungen im Bedarfsfall auch vom Bundesdenkmalamt zu bestätigen. Unbedingt erforderlich Bei der Antragstellung zur Gewährung von Förderungen sind folgende Unterlagen vorzulegen: ausgefüllter Antrag inkl. Datenblätter Technische Details Energieausweis und Projektdaten, im Falle eines mehrgeschoßigen Wohnbaus auch die Mieter-/Eigentümerliste Grundbuchauszug amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers (entfällt nur bei Identitätsüberprüfung durch die Bank) Sanierungsvereinbarung bei mehrgeschoßigem Mietwohnbau Bestätigung des Bundesdenkmalamtes bei denkmalgeschützten Gebäuden (Formblatt Denkmalschutz Sanierungsscheck 2012 ) Unter finden Sie benötigte Formulare zum Downloaden. 7
8 Bundessanierungsförderung 2012 Antragstellung, leicht gemacht! Bei sämtlichen Fragen rund um Förderungen 2012 ist man Ihnen im Lagerhaus und unter den folgenden Adressen behilflich. Aktuelle Informationen über Förderungen 2013 bekommen Sie in Ihrem Lagerhaus! FACT BOX Serviceteam Sanierungsscheck Tel.: 01/ Fax: 01/ Sanierung für Private Die Antragstellung für Ihre Sanierungsförderung erfolgt direkt über eine der angeführten Bausparkassen. Einreichungen sind bis möglich und müssen immer mit einer aktuellen - Adresse versehen sein. Denn im Zuge der Förderungsabwicklung wird der gesamte Schriftverkehr über Mails abgewickelt. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Beginn der baulichen Maßnahmen bzw. vor dem Liefertermin einreichen. Die Auszahlung des Geldes erfolgt nach der Genehmigung des Antrags und der Umsetzung Ihres Projektes. Adressen Bausparkassen Allgemeine Bausparkasse reg.gen.m.b.h Lichtensteinstraße Wien Tel.: 01/ Web: Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG Kennwort Sanierungsscheck Beatrixgasse Wien Tel.: 050/ Web: Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.h Wiedner Hauptstraße Wien Tel.: 01/ Web: Bausparkasse Wüstenrot AG Alpenstraße Salzburg Tel.: 05/ Web: 8
9 förderungen Planung ist die halbe Förderung Durch Wissen profitieren Die Bedingungen, die bei Förderungsanspruch erfüllt werden müssen, haben wir übersichtlich für Sie zusammengestellt. Zu jedem Punkt berät man Sie gerne ausführlich in einem Lagerhaus in Ihrer Nähe! Einsatz bestimmter Dämmstärken Verwendung umweltfreundlicher Materialien Verwendung moderner Heizanlagen behindertengerechte Konstruktionen Erhöhung von Wärme-, Schallund Feuchtigkeitsschutz Förderstellen in Österreich Die Förderung in der Tasche Bevor Sie die Förderung in der Tasche haben, müssen Sie diese erst mit den benötigten Unterlagen befüllen. Zur Gewährleistung schnellstmöglicher Förderung müssen Sie folgende Dokumente vorweisen: Einkommensnachweis Staatsbürgerschaftsnachweis Grundbuchauszug Kaufvertrag behördlich bewilligte Bau- und Lagepläne Baubescheid und -bewilligung Lageskizze und Ortsplan Eigenmittelnachweise Sie sind nicht allein! Auf unserer Plattform im Web unter erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Fördermöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Es zahlt sich auf jeden Fall aus, sich zu informieren! Die Konditionen variieren von Bundesland zu Bundesland und können erfragt werden. Gerne helfen wir Ihnen im Lagerhaus beim Ausfüllen Ihrer Förderunterlagen! Ein Fragebogen gibt rasch Auskunft über das Angebot, das für Ihr Energiesparprojekt infrage kommt. Förderungen einfach finden auf Burgenland: Amt der Burgenländischen Landesregierung Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung Tel.: 02682/ Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 15, Umweltschutzrecht Tel.: 050/ Niederösterreich: Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung Tel.: 02742/ Oberösterreich: Amt der OÖ Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Tel.: 0732/ Salzburg: Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 15, Wirtschaft und Tourismus Energiewirtschaft Tel.: 0662/ (Energieberatungsstelle) Steiermark: Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 13A, Geschäfts stelle des Steirischen Umweltlandesfonds Tel.: 0316/ LandesEnergieVerein Tel.: 0316/ Tirol: Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wirtschaftsförderung Tel.: 0512/ Energie Tirol: Tel.: 0512/ Vorarlberg: Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung IIId, Wohnbauförderung Landhaus Tel.: 05574/ Wien: Technische Beratung: Wien Energie Haus Tel.: 0800/ Förderabwicklung: MA 25 Tel.: 01/ wohnbautechnik/foerdern 9
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