Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: Ein Erfahrungsbericht
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- Mona Pamela Schneider
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1 Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: Ein Erfahrungsbericht Helga Nolte, Hamburg 1 Wozu (k)eine/n Hochschul-Ombudsfrau/-mann - Arbeitstagung der Ombudsstelle für Studierende des BMWFW,
2 Situation in Deutschland Ombudspersonen Gute wissenschaftliche Praxis (gemäß DFG-Denkschrift) An allen Universitäten und Forschungseinrichtungen (MPG, Leibniz-Gem., Helmholtz-Gem., Fraunhofer-Inst. etc.) und an vielen Fachhochschulen ( lokale Ombudspersonen) Überregionales Gremium Ombudsman für die Wissenschaft Ombudspersonen für Studierende Vereinzelt, z.b. Goethe-Unv. Frankfurt/M., RWTH Aachen u.a. Zunehmend an Graduiertenschulen der Universitäten 2
3 Situation in Deutschland Universität Hamburg Ombudspersonen: Prof. Dr. Claudia Benthien (Sprecherin) GW, EPB Prof. Dr. Margit Fisch Medizin Prof. Dr. Heribert Hirte Jura Prof. Dr. Einer Lauterbach MIN Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten Helga Nolte De 3
4 Situation in Deutschland Gremium Ombudsmann für die Wissenschaft Mitglieder: Katharina Al-Shamery, Oldenburg Chemikerin Brigitte Jockusch, Braunschweig Zellbiologin Wolfgang Löwer (Sprecher), Bonn Jurist Geschäftsstelle: aktuell am Institut für Öffentliches Recht Wissenschaftsrecht - Universität Bonn Finja Meyer geschaeftsstelle@ombuds-wissenschaft.de 4
5 Denkschrift der DFG Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis 1997 Forschungsskandal um die beiden Krebsforscher Friedhelm Herrmann und Marion Brach THEMEN DER ZEIT: Aufsätze Forschungsbetrug Fall Herrmann/Brach: Gutachter bestätigen den dringenden Verdacht der Manipulation Dtsch Arztebl 1997; 94(42): A-2716 / B-2311 / C
6 Die DFG setzte eine international besetzte Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft ein Empfehlungen dieser Kommission sind enthalten in der Denkschrift Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Ergänzte Fassung Juli 2013 Gültig für alle Universitäten und Forschungseinrichtungen in Deutschland 6
7 Denkschrift zum Ombudssystem Empfehlung 5: Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen unabhängige Vertrauens-/Ansprechpersonen (Ombudspersonen) vorsehen, an die sich ihre Mitglieder in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können. Empfehlung 16: Die DFG solle eine unabhängige Instanz etwa in Gestalt eines Ombudsman oder auch eines Gremiums von wenigen Personen berufen, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer möglichen Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung steht. 7
8 Anrufung der lokalen Ombudsperson oder des Ombudsman für die Wissenschaft Es steht den ratsuchenden bzw. hinweisgebenden Personen frei zu entscheiden, an wen sie sich wenden möchten: Keine Verpflichtung, zunächst die lokale/n Ombudsperson/en anzusprechen Die Wahl muss nicht begründet werden Aber: Keine parallele Bearbeitung derselben Angelegenheit durch lokale Ombudsperson und das Gremium Ombudsman fdw Ombudsman für die Wissenschaft ist keine Revisionsinstanz für lokale Ombudsstelle/-personen 8
9 Aufgaben und Ziele Vermittlung und Beratung Sachorientierte Konfliktlösung Beratung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis Substantielle Prüfung konkreter Hinweise Einholen von Stellungnahmen Anhörung aller direkt Beteiligten (aber auch nur dieser!) Bewertung des Sachverhaltes und Empfehlung zum weiteren Vorgehen; ggf. Schiedsspruch Schutz der Hinweisgeber/innen Abrenzung zu anderen Verfahren Abgabe an Untersuchungskommission bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten Keine Intervention parallel zu juristischer Klärung 9
10 Voraussetzungen für die Anrufung Seitens der Hinweisgeber/innen Wahrung der Vertraulichkeit Hinweis muss belegbar sein Kontaktaufnahme nur mit Einverständnis des/der Hinweisgeber/in Vermittlung im konkreten Konfliktfall nur mit Namensnennung Anonyme Beratung ist möglich Seitens der Ombudspersonen Vertrauliche Behandlung Unparteilichkeit Unabhängigkeit Prüfung und ggf. Offenlegung möglicher Befangenheit 10
11 Vor- und Lokale Ombudspersonen Kenntnis der internen Verhältnisse Direkte und schnelle Erreichbarkeit Zeitnahe Bearbeitung Längere Begleitung des Verfahrens Nachteile Möglichkeit der Befangenheit Sichtbarkeit der Anrufung Nationales Ombudsgremium Unabhängigkeit von der Fehlende Kenntnis der Einrichtung internen Verhältnisse Unparteilichkeit Beratungsmöglichkeit für lokale Ombudspersonen Häufig längere Bearbeitung Keine Revisionsinstanz 11
12 Kriterien für Ernennung Akzeptanz Vertrauen Unabhängigkeit Erfahrung und darüber hinaus??? Konfliktgesprächsführung? Mediation?? Fortbildung Mediation für Ombudspersonen seit Dezember 2012 finanziert von der DFG durchgeführt vom Zentrum für Wissenschaftsmanagement Speyer ( 12
13 Unredlichkeiten, fragwürdige Praxis z.b. Anmaßung/Nichtanerkennung von Autorschaft Inanspruchnahme der Autorschaft eines anderen ohne dessen Einverständnis Fehlende Referenzen/Zitate Inadäquate Doktorandenbetreuung Selektion von Ergebnissen/Meinungen etc. etc. etc. Fehlverhalten i.s. eines Verstoßes gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ggf. korrigierbar 13
14 Bewusste Täuschungen/Betrug z.b. Fälschen und/oder Erfinden von Daten Verletzung geistigen Eigentums; Plagiat Verlust/unzureichende Dokumentation von Originaldaten Gezielte Behinderung (Sabotage) von Forschung Mitverantwortung für Fehlverhalten (ggf. Mitwissen) Falschangaben in einem Forschungsantrag Missbrauch von Gutachterfunktion etc. etc. etc. schweres wissenschaftliches Fehlverhalten Sanktion 14
15 Vernetzung und gegenseitige Unterstützung Angaben zu Namen und Kontaktdaten der lokalen Ombudspersonen (Homepage) Regelmäßige Tagungen (zuletzt November 2012 in Bonn) Beratung in Einzelfällen Entwicklung eines Curriculums für Lehrveranstaltungen zur Guten wissenschaftlichen Praxis Vernetzung ist ausbaufähig (und ausbaubedürftig) 15
16 16
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