Prozessbeschreibung Integrität in der Forschung am PSI
|
|
- Hartmut Bayer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dieses Dokument legt die Organisation, Personen und deren Zuständigkeiten fest, um die erlassenen Richtlinien zur Integrität in der Forschung am PSI umzusetzen. Verfasser: Louis Tiefenauer Genehmigt: Thierry Strässle Datum: 04. März 2013
2 1. Voraussetzungen Ausgangslage Forschung hat zum Ziel Wissen zu schaffen, dieses anzuwenden und dadurch zur Wissenschaft und zum Nutzen für die Gesellschaft beizutragen. Die verfassungsmässig garantierte Forschungsfreiheit ist der Garant, dass Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen als verantwortliche Personen zum langfristigen gesellschaftlichen Nutzen beitragen können, unter Beachtung von Einschränkungen. Neben Gesetzen, Verordnungen und Regeln tragen Richtlinien zu Integrität in der Forschung (Research Integrity, RI) zur Qualität und Akzeptanz der Forschung, der Resultate und der daraus sich ergebenden Anwendungen bei. Zweck Verantwortung und ethische Grundsätze sind als Grundlagen im Leitbild für Zusammenarbeit und Führung genannt. Gemeinsame Richtlinien zu RI wurden 2010 am Paul Scherrer Institut (PSI), der EMPA, Eawag und WSL (Forschungsanstalten im ETH-Bereich, FAs) erlassen. Seitdem werden Mitarbeitende am PSI an regelmässig stattfindenden Anlässen über RI-Richtlinien informiert und an thematischen Workshops sensibilisiert. Weiterhin hat das gesellschaftspolitische Umfeld Auswirkungen auf die Forschungsförderung und die Forschung. Es gilt diese Rahmenbedingung zu berücksichtigen, um Qualität und Akzeptanz erhalten zu können. In der vorliegenden Prozessbeschreibung werden Gremien, Personen und Zuständigkeiten aufgeführt, um die im PSI-Führungsleitbild festgelegte Zusammenarbeit nach ethischen Grundsätzen sowie die Integrität in der Forschung zu realisieren und weiter zu fördern. 2. Dokumente Prozessbeschreibung Dieses Dokument wird in der Abteilung Personalmanagement als Prozessbeschreibung abgelegt. Es ist für alle Mitarbeitenden am PSI zugänglich. Eine Publikation des ersten Teils (ohne Anhänge) auf der öffentlich zugänglichen Homepage RI ist vorgesehen. Die folgenden Dokumente sind auf der Homepage ( zugänglich: 2nd World Congress on Reseach Integrity: Singapore Statement on Research Integrity (2010): Die 14 Richtlinien sprechen Verantwortlichkeiten an und werden als Grundlage für nationale und institutionelle Richtlinien verstanden. Akademien der Wissenschaften Schweiz: Wissenschaftliche Integrität, Grundsätze und Verfahrensregel (2008). Dieses Dokument liefert eine Grundlage für Richtlinien von Forschungsinstitutionen in der Schweiz. All European Academies: The European code of conduct for research integrity (2011): Dieser kommentierte Code geht auf Grundlagen, Prinzipien, Verantwortung und Verhaltensregeln auf den verschiedenen Stufen der Unternehmung Forschung ein und berücksichtigt besonders auch internationale Forschungszusammenarbeiten. 2
3 PSI: Leitbild für Zusammenarbeit und Führung Unsere Ziele, Verantwortung (2001): Wir handeln im Sinne des PSI-Leitbildes verantwortlich, sind offen für Neues und setzen unsere Potenziale, Kapazitäten und Mittel zielgerichtet, effizient, umweltbewusst und nach ethischen Grundsätzen ein. Wir schaffen zusammen mit unseren Gästen ein Klima des Vertrauens, der gegenseitigen Achtung und Unterstützung. PSI: Richtlinien/Guidelines Integrität in der Forschung am PSI (2010). Diese wurden durch die DIRK verabschiedet. Periodisch wird durch das Koordinationsgremium überprüft, ob Änderungen und Ergänzungen anstehen, welche eine Revision der Richtlinien nötig machen. Eine solche Revision wird in einem Vernehmlassungsverfahren unter Einbezug der Forschungsanstalten (FA) vorgenommen und durch die DIRK verabschiedet. PSI: Verfahrensordnung bei vermuteter Verletzung der Integrität in der Forschung am PSI (2010). Diese Regelung ist ein integraler Bestandteil der Richtlinien und wurde ebenfalls durch die DIRK verabschiedet. Änderungen und Ergänzungen werden nach juristischer Prüfung und nach Vernehmlassung bei den FAs den jeweiligen DIRKs zur Genehmigung vorgelegt. The European Code of Conduct for Research Integrity (2011). Besonders die Richtlinien zur internationalen Zusammenarbeit sind zusätzlich vorhanden. Zitterknigge - Über den Umgang mit fremdem Gedankengut(2011); ETH Zürich Autorschaft bei wissenschaftlichen Publikationen - Analyse und Empfehlungen. Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften Schweiz (2013) Diese Liste wird durch die Person angepasst, die für die Homepage zuständig ist. 3. Organisation Integrität in Forschung (research integrity, RI) ist am PSI dem für Forschungspolitik zuständigen Stabschef zugeteilt. Die für RI beauftrage Person unterstützt ihn fachlich und tauscht mit ihm regelmässig relevante Informationen aus. Die Ombudsperson RI am PSI kann von allen Mitarbeitenden der Forschungsanstalten des ETH-Bereichs kontaktiert werden und arbeitet unabhängig. 3.1 Aufgabenzuteilung Die Stellenbeschreibungen für Ombudsperson (Anhang 1) und Beauftragte RI (Anhang 2) legen folgende Details fest: Anforderungsprofile, Ernennung und Amtsdauer, Arbeitsweise und Aufgaben, Zuständigkeiten, Koordination, Rechenschaft, Budget, Aus- und Weiterbildung. Ombudsperson RI: ist Ansprechperson für Forscher, gibt dem Direktor Rechenschaft, nimmt an ausgewählten Koordinationstreffen teil. Beauftragter RI (BRI): koordiniert RI-Aufgaben am PSI, stellt ausreichend den internen und externen Informationsaustausch sicher, befördert Ausbildungsmassnahmen und berät PSI Mitarbeitende auf allen Stufen. Stabschef PSI: stellt Ernennung bzw. Wiederwahl einer Ombudsperson durch den Direktor sicher; ernennt Beauftragen RI, rapportiert dem PSI-Direktor. Leiter Personalmanagement: befördert Massnahmen zur Implementierung von RI. 3
4 Assistentin Leiter Personalmanagement: unterstützt die Implementierung von Massnahmen in organisatorischen Belangen 3.2 Gremien Koordination für RI am PSI Der Stabschef, der Leiter Personalmanagement, der Beauftragte für RI und die Ombudsperson treffen sich mindestens einmal jährlich zum Austausch von Informationen, zur Besprechung von Vorschlägen sowie der geplanten Aktivitäten für das nächste Jahr. Der Beauftragte RI lädt ein und erstellt ein Beschlussprotokoll. Der Beauftragte RI ist für die Planung und Durchführung der beschlossenen RI- Aktivitäten zuständig und kann einzelne Aufgaben zur Organisation oder Ausführung delegieren. Koordination für RI innerhalb des ETH-Bereichs An einem mindestens jährlich stattfindenden Treffen (Committee Research Integrity, CRI) tauschen die für RI zuständige Personen im ETH-Bereich gemäss geltender Regelung Informationen und Erfahrungen aus. 4. Aufgaben und Zuständigkeiten a) Die Ombudsperson (Anhang 1) berät bei vermuteten Interessenskonflikten sowie eigennützigen Verhaltensweisen, welche Forschungsarbeiten behindern, und ist Meldestelle bei einem Verdacht auf Verstoss gegen die Richtlinien Integrität in der Forschung am PSI Die Ombudsperson ist unabhängig und behandelt alle Anfragen vertraulich. b) Fachliche Beratungstätigkeit durch Beauftragte Person für RI (Anhang 2) Bei Forschungsvorhaben, Vernehmlassungen und externen Anfragen, im Auftrag Anfragen von Mitarbeitenden bezüglich Leitbilder, Fairness (Beurteilungsprozedere, Autorschaft), Autonomiefragen (Privatheit, Integrität der Person), Konflikten (Werte, Interessen) Als Mitglied des Sicherheitskomitees und zur Bearbeitung ethischer Fragen bei Forschungsanträgen Analyse kritischer Prozesse und ethische Entscheidungsfindung; auf Anfrage c) Veranstaltungen Die beauftragte Person RI erstellt ein Jahresprogramm für folgende Anlässe: Doktorierende-Information: über Guidelines (mit Ombudsperson, Bildungszentrum) Workshop : themenspezifische jährliche Veranstaltung für Forschende Fakultativ: Vorträge über forschungsethische Themen (externer Referent) 4
5 d) Kommunikation Der Beauftragte RI ist zuständig für die Information über Veranstaltungen sowie RIrelevante Inhalte. Homepage: Publikation von Kontaktpersonen, Events, Dokumente und Links Interne Information über RI: mind. einmal jährlich ein Bericht (PSI-Spectrum) oder eine Aktion zu RI (Abteilung Kommunikation) Publikationen: aktive Teilnahme des Beauftragten RI an Kongressen und externen Veranstaltungen, in Absprache mit Stabschef Abgabe eines gedruckten Exemplars der PSI Richtlinien für RI: an alle neu eintretenden Wissenschaftler, organisiert durch Personalmanagement Presse: Berichte in Zusammenarbeit mit PR-Abteilung 5
Kooperationsvertrag. zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen
Kooperationsvertrag zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen zwischen der Technischen Universität Braunschweig vertreten durch das Präsidium,
MehrAus- und Weiterbildung an Schweizer Hochschulen im Bereich «Wissenschaftliche Integrität»: Bestandesaufnahme 2014
Aus- und Weiterbildung an Schweizer Hochschulen im Bereich «Wissenschaftliche Integrität»: Bestandesaufnahme 2014 lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann Birbaum, SAMW / ASSM 1 Fokus 2014: Aus- und
MehrNationale Kontaktstelle (NKS)
Amt für Volkswirtschaft (AVW) Nationale Kontaktstelle (NKS) Anfang Nationale Kontaktstelle (NKS) des Fürstentums Liechtenstein Unsere Postadresse: Nationale Kontaktstelle Liechtenstein (NKS) Amt für Volkswirtschaft
MehrMaterialsammlung zu diversen Ethikkodizes, Codes of Conduct und Richtlinien für wiss. Arbeiten
Materialsammlung zu diversen Ethikkodizes, Codes of Conduct und Richtlinien für wiss. Arbeiten Zusammenfassende Ergebnisse einer Kurzstudie zu ausgewählten Universitäten in Deutschland, Österreich und
MehrLib4RI Die Zusammenlegung der Bibliotheken der Forschungsanstalten im ETH-Bereich
Lib4RI Die Zusammenlegung der Bibliotheken der Forschungsanstalten im ETH-Bereich UB Basel, 4.3.10 Lothar Nunnenmacher, Lib4RI Organisatorische Einordnung Ziel der Fusion Bibliothek = Support Möglichst
MehrPensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015.
Pensionskasse SHP Organisationsreglement Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014 In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015 Pensionskasse SHP i Inhaltsverzeichnis Stiftungsrat 3 Art. 1 Führungsverantwortung
MehrDie OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Neufassung 2000
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Neufassung 2000 ORGANISATION FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG Verfahrenstechnische Anleitungen I. Nationale Kontaktstellen Die Rolle
MehrSchule Rotweg, Horgen
Bildungsdirektion Kanton Zürich Fachstelle für Schulbeurteilung Evaluationsbericht, Juni 2011 Schule Rotweg, Horgen 1 Vorwort Wir freuen uns, Ihnen den Evaluationsbericht für die Primarschule Rotweg vorzulegen.
MehrWie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: Ein Erfahrungsbericht
Wie sich zentrale und dezentrale Ombudsstellen ergänzen: Ein Erfahrungsbericht Helga Nolte, Hamburg 1 Wozu (k)eine/n Hochschul-Ombudsfrau/-mann - Arbeitstagung der Ombudsstelle für Studierende des BMWFW,
MehrDie nachstehende Satzung regelt die internen Strukturen und Abläufe der Einrichtung.
981 Satzung der Heidelberg Karlsruhe Research Partnership einer gemeinsamen Einrichtung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Zur Verbesserung ihrer
MehrVerordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen
Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und (VKP-KMU) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8, 55 und 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes
MehrRahmenvereinbarung. zur Kooperation. zwischen. der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg. und
Rahmenvereinbarung zur Kooperation zwischen der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg und der Fachhochschule Gießen-Friedberg Präambel Die Justus-Liebig-Universität Gießen,
MehrVorstellung der Planungen für die neue Förderperiode
Regional- und Strukturpolitik der EU im Zeitraum 2007 2013 Vorstellung der Planungen für die neue Förderperiode Veranstaltung Strukturfondsbeauftragte am 18. Mai 2006 Veranstaltung Innovationszentrum 23.
MehrPhilosophisch-Theologische Hochschule SVD St. Augustin
Philosophisch-Theologische Hochschule SVD St. Augustin Theologische Fakultät Staatlich und kirchlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule Leitlinien des QM-Ausschusses Inhalt Präambel... 2 1 Aufgaben
MehrREGLEMENT ÜBER DIE SCHLICHTUNGSVERFAHREN
REGLEMENT ÜBER DIE SCHLICHTUNGSVERFAHREN AN DER UNIVERSITÄT ST. GALLEN Der Senat erlässt gestützt auf Art. 112 Universitätsstatut 1 folgendes Reglement. Art. 1 Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für
MehrLeitfaden für das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch Spitex Burgdorf-Oberburg
Leitfaden für das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch Spitex Burgdorf-Oberburg Das Jahresgespräch ist ein ergebnisorientierter Dialog. Einleitung Das Mitarbeiterinnengespräch ist ein zentraler Baustein
MehrVerwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO)
Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der EKHN PSVO 136 Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Vom 8. Dezember 2015 (ABl. 2016
MehrEINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement
EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung
MehrAusführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds
Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds vom 4. Dezember 0 (Stand. Juli 06) 975.3 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und
MehrKurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum
Kurztitel Internationale Fernmeldeunion - Änderung (Marrakesch 2002) Kundmachungsorgan BGBl. III Nr. 170/2006 /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.01.2004 Text ÄNDERUNGSURKUNDE DER KONSTITUTION
MehrKonzept Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst
Der Beauftragte des Bundesrates für den Koordinierten Sanitätsdienst Le Mandataire du Conseil fédéral pour le service sanitaire coordonné L'incaricato del Consiglio federale per il servizio sanitario coordinato
MehrRB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)
RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der
MehrVerordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich
172.220.113.11 Verordnung über das wissenschaftliche Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich vom 12. Dezember 2005 (Stand am 1. Januar 2014) Die Schulleitung der Eidgenössischen Technischen
Mehr6 Ethisches Verhalten
6 Ethisches Verhalten 6.1 Ethisches Verhalten Grundlagen Zahlreiche Institutionen oder Berufsgruppen haben bisher Deklarationen über den Umgang mit Personen bzw. Patientinnen bzw. Patienten verabschiedet.
MehrGeschäftsordnung des Forums Kerntechnik West (FKWest)
Geschäftsordnung des Forums Kerntechnik West (FKWest) Inhalt 1 Name und Sitz... 3 2 Geschäftsjahr... 3 3 Zweck des FKWest... 3 4 Mitgliedschaft... 4 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 4 6 Beendigung
MehrLeitfaden Fachgruppe Höhere Berufsbildung Dentalhygiene HF
Leitfaden Fachgruppe Höhere Berufsbildung Dentalhygiene HF A: Grundlagen 1 Schweizerische der Höheren Fachschulen 2 Schweizerische Konferenz der Höheren Fachschulen 3 Schweizerischer Verband Bildungszentren
MehrFunktionen in Lehre und Studium
Funktionen in Lehre und Studium Stand: 23.10.2013 II-2 www.phil.fau.de Vorbemerkung Zur transparenten Darstellung der Zuständigkeiten definiert die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie für
MehrRichtlinien für studentische und sonstige Gruppierungen an der Universität Augsburg
Richtlinien für studentische und sonstige Gruppierungen an der Universität Augsburg Begriffsbestimmung 1 Arten studentischer und sonstiger Gruppierungen (1) In das an der Universität Augsburg geführte
MehrUnser Pflegeleitbild. Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover
Unser Pflegeleitbild Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover Vorwort Wir, die Pflegenden des Ev. Diakoniewerkes Friederikenstift, verstehen uns als Teil einer christlichen Dienstgemeinschaft, die uns
MehrUNSER CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX
UNSER CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX Einleitung Das wirtschaftliche Umfeld der vergangenen Jahre war vor allem von großer Unsicherheit geprägt. Die Finanz- und Staatsschuldenkrise hat deutlich bestätigt,
MehrPartnerschaft Firma Schrey und Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule Bochum. Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft
Partnerschaft Firma Schrey und Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule Bochum Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft Die Firma Schrey GmbH und die Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule Bochum vereinbaren
MehrFormulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft
MehrMax-Planck-Institut für Astrophysik. Satzung. Garching. vom 18. März 2005
Max-Planck-Institut für Astrophysik Garching Satzung vom 18. März 2005 Inhalt Präambel... 3 1 Zweck und Name... 3 2 Sitz, Rechtsnatur und Geschäftsjahr... 3 3 Gliederung des Instituts... 3 4 Wissenschaftliche
MehrOrdnung des Forschungszentrums für Bio-Makromoleküle/ Research Center for Bio-Macromolecules (BIOmac) an der Universität Bayreuth vom 10.
Ordnung des Forschungszentrums für Bio-Makromoleküle/ Research Center for Bio-Macromolecules (BIOmac) an der Universität Bayreuth vom 10. März 2016 1 Rechtsstellung Das Bayreuther Forschungszentrum für
MehrCode of Conduct Unsere Werte
Code of Conduct Unsere Werte Code of Conduct Unsere Werte Die persönlichen Werte und viele Normen bestimmen unser tägliches Verhalten gegenüber unseren Arbeitskollegen, Geschäftspartnern und Kunden. Deshalb
MehrAllgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild
Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord Leitbild Präambel Die verfassungsgemäß garantierten Grundrechte verpflichten unsere Gesellschaft, Menschen bei der Verbesserung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.
MehrAnhang 2 zur WEGLEITUNG
SCHWEIZER FLEISCH-FACHVERBAND Anhang 2 zur WEGLEITUNG für die Höhere Fachprüfung für Metzgermeister/ Metzgermeisterin Status: durch BP/HFP-Kommission genehmigt am 10. Januar 2013 Ausgabe Januar 2013 Pflichtenheft
MehrDER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,
CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften
MehrSchule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried
Schule Beckenried Schule Musikalische Beckenried Schule Grundschule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried Überarbeitete
MehrLEITBILD für Forscherberater/-innen Präambel
Präambel Der internationale Austausch in Lehre und Forschung bereichert den Wissenschaftsstandort Deutschland. Im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategien sind die Universitäten und Forschungseinrichtungen
MehrFRAUNHOFER-INSTITUT FÜR KOMMUNIKATION, INFORMATIONSVERARBEITUNG UND ERGONOMIE FKIE UNSER FÜHRUNGSLEITBILD
FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR KOMMUNIKATION, INFORMATIONSVERARBEITUNG UND ERGONOMIE FKIE UNSER FÜHRUNGSLEITBILD FÜHRUNG BEI FRAUNHOFER VISION UND STRATEGIE 2 »Wer seiner Führungsrolle gerecht werden will, muss
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1752 21.03.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
MehrAnalyse von Team-Situationen. Gedankenanstöße in Form einer Checkliste
Analyse von Team-Situationen Gedankenanstöße in Form einer Checkliste Bei der Teamarbeit geht es nicht nur um Fragen der besseren Zusammenarbeit, es geht auch Führungs- und Konfliktthemen oder Möglichkeiten
MehrVorwort. Wir verfolgen das Ziel die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern.
Vorwort Wir verfolgen das Ziel die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Mit dieser Zielsetzung vor Augen haben wir Führungskräfte der gpe uns Führungsleitlinien gegeben. Sie basieren
MehrRichtlinien zur Ausübung der Stimmrechte
Verabschiedet durch den Stiftungsrat am 24. November 2015 gültig ab 1. Januar 2016 24. November 2015 Seite 1 von 5 1 Ausgangslage Diese Richtlinien regeln die Ausübung der Stimmrechte an allen Aktiengesellschaften
MehrBericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) Bericht für das Jahr 2007 Dienstsitz Berlin Mauerstr. 39 42 07 Berlin Tel.: 030 / 8444-00-0 Fax: 030
MehrVerordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)
Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt
MehrNukleare Sicherheits-Charta. Die Selbstverpflichtung der Axpo
Nukleare Sicherheits-Charta Die Selbstverpflichtung der Axpo Präambel Diese Sicherheits-Charta ist eine Selbstverpflichtung der Axpo. Sie ist die Basis für alle Mitarbeitenden bei der Erfüllung ihrer täglichen
MehrÜberwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-
MehrAktuelle Herausforderungen und Weiterentwicklungen der bestehenden Reportingplattform
1 Aktuelle Herausforderungen und Weiterentwicklungen der bestehenden Reportingplattform André Meister, NOVO Daniel Meier, ifb group 1 Agenda Aktuelle Herausforderungen Einfache Erweiterungen IPSAS Subkonsolidierung
MehrWEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS
WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS Zweck Artikel 1 In Anlehnung an das kantonale Gesetz über die Information der Öffentlichkeit,
MehrStatuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)
Statuten Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) Namen Ex-Jublaner Ex-Leiter Blauring und Jungwacht Ex-Mitglieder Ehemaligenverein der Jubla Bösingen
MehrBürgerbeteiligung in rechtlichen Strukturen verankern Erfahrungen, Voraussetzungen, Möglichkeiten
: Bürgerbeteiligung in rechtlichen Strukturen verankern Erfahrungen, Voraussetzungen, Möglichkeiten Redaktion: Initiative Allianz für Beteiligung e.v. Frank Zimmermann Geschäftsstelle Koordinierungsstelle
MehrKantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)
7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von
MehrSAH BERN. Workshop Arbeitsintegration. Nationale Tagung AvenirSocial vom : Was ist gute Soziale Arbeit?
SAH BERN Workshop Arbeitsintegration Nationale Tagung AvenirSocial vom 02.11.2012: Was ist gute Soziale Arbeit? Referent: Daniel Lüscher, M.A. Soziale Arbeit I. Implementierung Qualität im SAH Bern Arbeitsthesen
MehrReglement der Musikschule der Gemeinde Risch
320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom
MehrKanton Bern. Personalamt des Kantons Bern
Präventionskampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz HR-Fachforum vom 28.06.2011 Karin Detmer Beyeler Leiterin Abteilung Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales Karin Detmer Beyeler - Leiterin
MehrGesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung
MehrHELP-Reglement. 1. Leitgedanken. 2. Ziele
HELP-Reglement 1. Leitgedanken HELP ist Jugendarbeit im Samariterwesen. HELP richtet sich an Kinder ab 8 Jahren und an Jugendliche und will einen Beitrag leisten zu deren Freizeitgestaltung. HELP anerkennt
MehrSatzung DENISS e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr DENISS e.v. Deutsches Netzwerk der Interessenvertretungen von Seniorenstudierenden (im Folgenden DENISS genannt) Der Verein hat seinen Sitz in
MehrInternes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel
Dokument: 07-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 9 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Planung der Audits... 5 4.2 Vorbereitung
MehrWEBER-HYDRAULIK GMBH Verhaltensrichtlinie Code of Conduct
WEBER-HYDRAULIK GMBH Verhaltensrichtlinie Code of Conduct 1 von 8 I Präambel Die WEBER-HYDRAULIK GmbH erkennt ihre soziale Verantwortung an. Insbesondere tragen sämtliche am Beschaffungsprozess Beteiligten
MehrGeodateninfrastruktur Hessen (GDI-Hessen)
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Geodateninfrastruktur Hessen (GDI-Hessen) Erfahrungsbericht INSPIRE-Umsetzung in Hessen Kompetenzstelle für Geoinformation Frankfurt, den 20.
MehrGeschäftsordnung Arbeitskreis Öffentlicher Dienst der Christlich-Sozialen Union in Bayern
Geschäftsordnung Arbeitskreis Öffentlicher Dienst der Christlich-Sozialen Union in Bayern 1 Herausgeber: Arbeitskreis Öffentlicher Dienst (ÖD) der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) CSU-Landesleitung
MehrRichtlinien der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zu Aushängen und Auslagen auf Flächen der zentralen Universitätsverwaltung (Aushang-Richtlinien)
Richtlinien der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zu Aushängen und Auslagen auf Flächen der zentralen Universitätsverwaltung (Aushang-Richtlinien) I. Anwendungsbereich Seite 2 von 5 1. Diese Richtlinien
MehrVerordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung
Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung vom 25. November 1998 (Stand am 9. Februar 1999) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes
MehrEinsatz vom Fremdfirmen
Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen
MehrAusgangslage. 2. Zweck. vom 8. Januar 2003
410.234 Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Pädagogischen Hochschule Zürich über die Zusammenarbeit der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen mit der Pädagogischen Hochschule
MehrKultur: Verhaltenskodex für Eltern
Kultur: Verhaltenskodex für Eltern Wir Eltern verpflichten uns, folgenden Verhaltenskodex während der Ausbildungszeit unserer Kinder beim FC Embrach zu respektieren. Die 5 Werte sind: Disziplin, Identifikation,
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 398 2015 Verkündet am 14. April 2015 Nr. 95 Zugangs- und Zulassungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Inklusive Pädagogik (M. Ed.) an der Universität
MehrGeschäftsordnung für die Geschäftsführung des MitOst e.v.
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des MitOst e.v. Präambel Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des MitOst e.v. (GO-GF) regelt die Arbeit sowie die Kompetenz- und Aufgabenabgrenzung der
MehrVerordnung über das Risikomanagement
0.6 Verordnung über das Risikomanagement Vom 9. April 0 (Stand. Februar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 98
MehrOrganisationsreglement Regulatorische Organe ORGANISATIONSREGLEMENT DER SIX GROUP AG HINSICHTLICH DER REGULATORISCHEN ORGANE FÜR DIE BÖRSEN DER GRUPPE
Organisationsreglement Regulatorische Organe ORGANISATIONSREGLEMENT DER SIX GROUP AG HINSICHTLICH DER REGULATORISCHEN ORGANE FÜR DIE BÖRSEN DER GRUPPE Zulassung von Effekten SIX Exchange Regulation 04/09
MehrRichtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens (Wissenschaftliche Integrität) 1
Richtlinien zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens (Wissenschaftliche Integrität) vom 4. Februar 05 Der Senatsausschuss erlässt gestützt auf Art. 9 Abs. lit. d des Universitätsstatuts vom 5. Oktober
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrKantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)
7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar
MehrDE 098/2008. IT- Sicherheitsleitlinie
DE 098/2008 IT- Sicherheitsleitlinie Chemnitz, 12. November 2008 Inhalt 1 Zweck der IT-Sicherheitsrichtlinie...2 2 Verantwortung für IT- Sicherheit...2 3 Sicherheitsziele und Sicherheitsniveau...3 4 IT-Sicherheitsmanagement...3
MehrPEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes
PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003 Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes verabschiedet durch das Lenkungsgremium am 3. April 2007 Inhaltsverzeichnis 4.1. ANTRAGSTELLER: EINZELBETRIEB
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrKooperationsvertrag. Gemeinde Lehre Marktstraße Lehre Tel.: 05308/699-0
Kooperationsvertrag Gemeinde Lehre Marktstraße 10 38165 Lehre Tel.: 05308/699-0 www.gemeindelehre.de Lehre Eitelbrotstraße 37 38165 Lehre Tel.: 05308/6352 E-mail: Kita.Lehre@gemeinde-lehre.de Grundschule
MehrSatzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck
Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen
MehrBundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) 06.03.15 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung
MehrCode of Conduct Wertekodex der Dussmann Group
Code of Conduct Wertekodex der Dussmann Group Molière, 1622 1673 Französischer Schauspieler und Autor Dussmann Group Code of Conduct Ethische Grundsätze sind ein wesentlicher Bestandteil der Wertmaßstäbe
MehrCode of Conduct. Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter und Organe. des Aareal Bank Konzerns
Code of Conduct Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter und Organe des Aareal Bank Konzerns PRÄAMBEL Zielsetzung Der Erfolg in unserem Geschäft hängt vom Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner, unserer
MehrArbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD. in der Fassung vom
Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD in der Fassung vom 20.11.1987 Diese Fassung berücksichtigt: 1. Die Satzung der Stadt Reinbek über die Volkshochschule
MehrRichtlinien Praxisausbildung
Richtlinien Praxisausbildung Version 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zur Praxisausbildung 3 1.1 Grundlagen 3 2 Definition 3 3 Ziele 3 3.1 Richtziele der Praxisausbildung 3 3.2 Lernziele der Praxisausbildung
MehrGeschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie
Direktionspräsidium Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie Änderungen: Ziffer: Datum Aufhebungen: Ziffer: Datum Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie Datum: 30.11.2009 Inhaltsverzeichnis
MehrStandards Elternarbeit
Standards Elternarbeit Von der Schulpflege verabschiedet im April 2010 A. Schriftliche Informationen an die Eltern Was Wer Wann Informationsbroschüre mit Ausblick auf das kommende Schuljahr, mit Terminliste,
MehrPersonalentwicklung an Zürcher Mittelschulen
Bildungsdirektion Kanton Zürich Mittelschul- und Berufsbildungsamt Personalentwicklung an Zürcher Mittelschulen Grundlagen und Vorgehensweisen zur Personalentwicklung an Zürcher Mittelschulen Gesamtkonzept
MehrArbeitstagung Heimerziehung: Qualität, Standards, Umsetzung
Charel Schmit Die Bedeutung berufsethischer Standards in der Heimerziehung: Elemente für einen nationalen ethischen Kodex Arbeitstagung Heimerziehung: Qualität, Standards, Umsetzung Montag 10.03.07, 14h00-18h30,
MehrEuropean Network for Quality Assurance in Vocational Education and Training. Europäisches Peer-Review
European Network for Quality Assurance in Vocational Education and Training Europäisches Peer-Review Einführung Das europäische Peer-Review hat das Potenzial, einer der Hauptpfeiler des Qualitätsprogramms
MehrNorbert Groß. Institutionalisierung von Ethik-Beratung im Krankenhaus Konzepte Erfahrungen Probleme
Norbert Groß Institutionalisierung von Ethik-Beratung im Krankenhaus 1. Konjunktur für Ethik-Beratung im Krankenhaus 1.1 Zunahme medizinisch-ethischer Problemkonstellationen in Behandlungssituationen bedingt
MehrRound Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft. Stand Juli 2009
Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft Stand Juli 2009 Der Weg zum Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft 2 vor 2007 Juni 2007 November 2007
MehrNationale Kontaktstelle FET FORSCHUNG
Future and Emerging Technologies (FET) Nationale Kontaktstelle FET FORSCHUNG FET in Horizont 2020 Künftige und neu entstehende Technologien (Future and Emerging Technologies FET) sind Teil des wissenschaftsgetriebenen
MehrDie Organisation der Organisation Überlegungen zur Einführung von Case Management aus Sicht der Organisationsentwicklung
Die Organisation der Organisation Überlegungen zur Einführung von Case Management aus Sicht der Organisationsentwicklung Prof. (FH) Roland Woodtly Hochschule Luzern Soziale Arbeit Einführung von Case Management
MehrFrauenstatut 64 SATZUNG DES BUNDESVERBANDES BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. I. Rahmenbedingungen 1 MINDESTQUOTIERUNG
Frauenstatut I. Rahmenbedingungen 1 MINDESTQUOTIERUNG Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die unge-raden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität).
MehrReglement Generalsekretariat SDM
Reglement Generalsekretariat SDM Gestützt auf Artikel 15 Abs. 3 und Artikel 18 der Statuten erlässt der Vorstand das nachfolgende Reglement: Inhaltsverzeichnis I. Grundsatz 2 Art. 1 Grundsätze 2 II. Aufgaben
MehrLeitfaden Freiwilligenarbeit
Leitfaden Freiwilligenarbeit www.kirche-fehraltorf.ch Leitfaden Freiwilligenarbeit Präambel Es sind verschiedene Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr. Und
Mehr