Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie

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1 Direktionspräsidium Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie Änderungen: Ziffer: Datum Aufhebungen: Ziffer: Datum Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie Datum:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Zuständigkeit und Auftrag des Instituts Generelle Zuständigkeit des Instituts gemäss Organisationsreglement des Inselspitals Auftrag des Instituts Delegation von Teilaufgaben an das Departement 3 2. Institutsdirektorin / Institutsdirektor Wahl als Institutsdirektor/-in, Vertrag und Unterstellung Auftrag, Kompetenzen und Verantwortung Gesamtverantwortung Führungsverantwortung Externe Kommunikation Stellvertretung 5 3. Schwerpunktleitende Anstellung / Wahl Unterstellung Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung Organisations- und Führungsverantwortung Fachverantwortung Aus- und Weiterbildung Stellvertretung 6 4. Institutsleitung Zusammensetzung der Institutsleitung Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Klinikleitung Dienstleistung Forschung; Bildung Institutsführung Sitzungen der Institutsleitung Teilnahme und Vorsitz Sitzungsplanung und -vorbereitung Entscheidfindung Protokoll Informationstätigkeit der Institutsleitung 9 5. Organisation des Instituts 9 Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie Datum:

3 6. Zusammenarbeit mit dem Fachteam des Departements sowie mit den Direktionen des Inselspitals Zusammenarbeit mit Kliniken und Instituten Weitere Führungs- oder Koordinationsgremien des Instituts Statut der Erweiterten Institutsleitung (eil) Zusammensetzung der erweiterten Institutsleitung Aufgaben und Kompetenzen Wahl und Amtsdauer Sitzungen der erweiterten Institutsleitung Statut der Strategie Board Physiotherapie Zusammensetzung der Strategie Board Physiotherapie Aufgaben und Kompetenzen Wahl und Amtsdauer Sitzungen der Strategie Board Physiotherapie Schlussbestimmungen 14 Anhänge Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie Datum:

4 1. Zuständigkeit und Auftrag des Instituts 1.1. Generelle Zuständigkeit des Instituts gemäss Organisationsreglement des Inselspitals 1 Das Inselspital besteht aus Kliniken und Instituten. 2 Die Kliniken und Institute führen und verantworten das Kerngeschäft des Universitätsspitals, d.h. medizinische Dienstleistung, Lehre und Forschung sowie Bildung in den Gesundheitsberufen. 1 3 Der Begriff medizinisch deckt die Leistungen der Ärzteschaft, des Pflegepersonals und der medizinisch-technischen und medizinisch-therapeutischen Berufe ab Auftrag des Instituts 1 Gestützt auf a) den Inselvertrag, b) den Rahmenleistungsvertrag zwischen dem Inselspital und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern und c) die vom Verwaltungsrat verabschiedete Unternehmensstrategie wird zwischen der Spitalleitung und der Institutsleitung ein Leistungsauftrag für die medizinische Dienstleistung abgeschlossen. 2 Leistungsaufträge im Bereich Forschung (z.b. Pflege, Therapien) werden mit dem Institut vereinbart. 3 Gestützt auf den Rahmenleistungsvertrag zwischen dem Inselspital und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, die Rahmenverträge mit den Bildungsinstitutionen und auf die Unternehmensstrategie erhält das Institut von der Spitalleitung den Leistungsauftrag im Bereich Bildung bezüglich den nichtärztlichen Gesundheitsberufen Delegation von Teilaufgaben an das Departement 1 Teilaufgaben des Instituts können in Absprache mit dem Departement und in gegenseitigem Einverständnis an das Departement delegiert werden. (An das Departement delegierte Aufgaben sind auch in dessen Geschäftsordnung aufzuführen.) 2 Das Institut delegiert keine Aufgaben an das Departement DURN. 1 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel 5.2, Absatz 1 2 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel 5.2, Absatz 2 Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 3

5 2. Institutsdirektorin / Institutsdirektor 2.1. Wahl als Institutsdirektor/-in, Vertrag und Unterstellung 1 Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor ist auf Antrag der Spitalleitung durch den Verwaltungsrat gewählt 3. 2 Die Spitalleitung schliesst als faktischer Arbeitgeber mit der Institutsdirektorin oder dem Institutsdirektor einen Vertrag bezüglich ihrer oder seiner Funktionen als Institutsdirektorin oder Institutsdirektor ab. 3 Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor ist in dieser Funktion der Ärztlichen Direktorin oder dem Ärztlichen Direktor des Inselspitals Bern unterstellt Auftrag, Kompetenzen und Verantwortung Gesamtverantwortung 1 Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor trägt in Absprache mit den Schwerpunktleitenden die Gesamtverantwortung für das Institut mit den zugeteilten Ressourcen (personell, sachlich, räumlich, finanziell). 2 Sie oder er trägt insbesondere die Verantwortung für die: a) Positionierung und Weiterentwicklung des Instituts b) Umsetzung des Leistungsauftrages für die medizinische Dienstleistung c) Organisations-, Führungs-, Prozess- und Budgetverantwortung d) Abschliessende Fachverantwortung für die Physiotherapie e) Personelle Entwicklung / Nachwuchsförderung f) Aufgaben in der Bildung und Forschung g) Umsetzung des Bildungsauftrags in nichtärztlichen Gesundheitsberufen 3 Die Stellenbeschreibung regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Institutsdirektorin oder des Institutsdirektors. (Siehe Anhang 2) Führungsverantwortung 1 Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor hat den Vorsitz der Institutsleitung inne. 2 Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor führt 5 die: Direktionsassistentin oder Direktionsassistent; Schwerpunktleitenden; Forschungsleiterin oder Forschungsleiter; Ausbildungsverantwortliche oder den Ausbildungsverantwortlichen. 3 Die Unterstellungen sind im Organigramm des Instituts (siehe Anhang 1) abgebildet. 3 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel Absatz 1 4 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel Absatz 2 5 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel 5.3 Absatz 1 Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 4

6 4 Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor stellt Antrag zuhanden der Ärztlichen Direktorin oder des Ärztlichen Direktors zur: Ernennung von Schwerpunktleitende Externe Kommunikation 1 Das Inselspital verfolgt eine konsistente, aufeinander abgestimmte Unternehmenskommunikation. Angestrebt wird die unternehmensweite Vernetzung von Kommunikationsaktivitäten mit der Fachstelle für Kommunikation und Medien (FKM) (Inhalte, Corporate Branding, Corporate Design). Die externe Kommunikation erfolgt in Absprache mit der FKM. Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor stimmt Vorgehen und abzugebende Statements mit der FKM ab. 2 Fachliche Auskünfte können durch das Institut direkt erfolgen. Die Verantwortung kommt der Institutsdirektorin oder dem Institutsdirektor zu. Die FKM wird informiert Stellvertretung 1 Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor ernennt ihre oder seine Stellvertretung 6 nach Rücksprache mit der Institutsleitung sowie mit der Ärztlichen Direktorin oder dem Ärztlichen Direktor für mindestens ein Jahr. 2 Die Stellvertretung ist im Organigramm (siehe Anhang 1) abgebildet. Sie ist auf der Intranet-Seite des Instituts aufgeführt. 3. Schwerpunktleitende 3.1. Anstellung Die oder der Schwerpunktleitende wird von der Institutsdirektorin oder dem Institutsdirektor angestellt. Die für den Schwerpunkt zuständige Kaderärztin resp. der für den Schwerpunkt zuständige Kaderarzt sowie eine von den Kliniken bezeichnete Leiterin Pflegedienst resp. ein von den Kliniken bezeichneter Leiter Pflegedienst haben ein Mitspracherecht Unterstellung Die oder der Schwerpunktleitende ist der Institutsdirektorin oder dem Institutsdirektor unterstellt Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung 1 Die oder der Schwerpunktleitende unterstützt die Institutsdirektorin oder den Institutsdirektor in der Gesamtverantwortung für das Institut mit den zugeteilten Ressourcen (personell, sachlich, räumlich, finanziell). 6 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel 5.4.2, Absatz 2, Punkt 1 7 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel 5.3, Absatz 1, Punkt 2 Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 5

7 2 Die Stellenbeschreibung regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der oder des Schwerpunktleitenden. (Siehe Anhang 3) Organisations- und Führungsverantwortung 1 Die oder der Schwerpunktleitende führt die ihr oder ihm nach Organigramm unterstellten Personen. Sie oder er ist verantwortlich für die Betriebsprozesse im ihrem oder seinem Verantwortungsbereich. 2 Die oder der Schwerpunktleitende ist verantwortlich für die Planung, Bewirtschaftung und Steuerung der Ressourcen in ihrem oder seinem Verantwortungsbereich, welche ihr oder ihm durch die Institutsleitung zugesprochen sind Fachverantwortung 1 Die oder der Schwerpunktleitende ist verantwortlich für die Erbringung der Dienstleistung in ihrem oder seinem Verantwortungsbereich sowie für deren Qualität. Sie oder er ist verantwortlich für die Umsetzung von Evidence Based Practice. 2 Sie oder er ist verantwortlich für die institutsspezifische Fachentwicklung ihres oder seines Verantwortungsbereichs. 3 Sie oder er vertritt die fachspezifischen Aspekte ausserhalb des Inselspitals Aus- und Weiterbildung Die oder der Schwerpunktleitende ist verantwortlich für die Umsetzung des Bildungsauftrages (Aus- und Weiterbildung) betreffend die Gesundheitsberufe Stellvertretung 1 Die oder der Schwerpunktleitende ernennt ihre oder seine Stellvertretung als Teamleiter oder Teamleiterin Physiotherapie (fachliche und organisatorische Aufgaben) nach Rücksprache mit der Institutsleitung für mindestens ein Jahr. 2 Betreffend strategischen Aufgaben wird die oder der Schwerpunktleitende von der Institutsdirektorin oder dem Institutsdirektor vertreten. 3 Die Stellvertretung ist im Organigramm (siehe Anhang 1) abgebildet. Sie ist auf der Intranet-Seite des Instituts aufgeführt. Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 6

8 4. Institutsleitung 4.1. Zusammensetzung der Institutsleitung 1 Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor und die oder der Schwerpunktleitende bilden zusammen die Institutsleitung, welche mit weiteren Funktionsträgern ergänzt werden kann 8. 2 Falls die Institutsleitung ergänzt wird, soll die oder der Stellvertretende der Institutsdirektorin oder des Institutsdirektors der Institutsleitung angehören. 3 Die Institutsleitung kann in der Regel auf maximal 5 Funktionen (Personen) erweitert werden. 4 Die Institutsleitung setzt sich zusammen aus den folgenden Funktionsträgern: der Institutsdirektorin oder dem Institutsdirektor den Schwerpunktleitenden 4.2. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Institutsleitung Dienstleistung Die Institutsleitung a) erarbeitet die Weiterentwicklung des Instituts. Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor stellt Antrag an die Ärztliche Direktorin oder den Ärztlichen Direktor zuhanden der Spitalleitung zur Veränderung des Instituts-Auftrages. Anträge Institutsleitung müssen vom Institutsdirektor oder von der Institutsdirektorin sowie von der oder dem Schwerpunktleitenden unterzeichnet werden; b) befindet über Veränderungen einzelner Institutseinheiten, die Schaffung von neuen Unter-Einheiten oder die Schliessung von bestehenden Unter-Einheiten unter Berücksichtigung der Bedeutung für das Leistungsangebot des Instituts und stellt bei Organisationseinheiten der 2. Stufe (z.b. Abteilung) Antrag an die Ärztliche Direktorin oder den Ärztlichen Direktor zuhanden der Spitalleitung; c) beantragt Kooperationsvereinbarungen mit Leistungserbringern ausserhalb des Inselspitals bei der Ärztlichen Direktorin oder beim Ärztlichen Direktor Forschung; Bildung Die Institutsleitung a) stellt geeignete Ausbildungsplätze zur Erreichung der Praktikumsziele für Gesundheitsberufe und die Mitwirkung bei den entsprechenden Ausbildungen sicher gemäss Weisungen der Direktion Pflege/MTT 9 ; b) ermöglicht organisatorisch die studentische Ausbildung innerhalb des Instituts und unterstützt die Forschung. 8 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel 5.4.2, Absatz 1 9 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel 4.5.1, Absatz 1, Buchstabe b. Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 7

9 Institutsführung Die Institutsleitung a) ist verantwortlich für die Umsetzung der Institutsentscheide sowie für die Umsetzung der Weisungen und Beschlüsse der Spitalleitung und der Direktionen in ihrem Institut 10. Sie unterstützt und überwacht deren konsequente Umsetzung; b) gewährleistet die wirksame Erledigung der Geschäfte, koordiniert die Bearbeitung aller Aufgaben innerhalb der Institutsleitungsebene und übernimmt Koordinationsaufgaben zwischen den einzelnen Institutsbereichen; c) ist verantwortlich für das Optimieren und die Koordination der Prozesse sowie für die optimale Nutzung der zugeteilten personellen, sachlichen, räumlichen und finanziellen Ressourcen, welche dem Institut zugeteilt sind; d) legt die Führungsprozesse im Institut fest; e) legt die Patientenprozesse fest; f) verantwortet die Budgeteinhaltung dem Institut mit; g) ist zuständig für die Ressourcenzuteilung innerhalb des Instituts (personell, sachlich, räumlich, finanziell) im Rahmen der spitalweiten Vorgaben; h) erarbeitet und verabschiedet die Institutsziele und programme und genehmigt die Jahresziele und -programme der einzelnen Unter-Einheiten; i) verantwortet die Projekte des Instituts und institutsübergreifende Projekte; j) entscheidet über Anträge von Institutsleitungsmitgliedern, von eingesetzten Kommissionen und institutsinternen Projektgruppen; k) ist verantwortlich für die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement in des Instituts im Rahmen der Qualitätsstrategie des Inselspitals; l) koordiniert die Betriebsabläufe zwischen den Organisationseinheiten des Instituts, des Departements sowie weiterer Kliniken und Institute des Inselspitals; m) stellt die Zusammenarbeit mit der Departementsmanagerin oder dem Departementsmanager sowie dem Fachteam des Departements sicher; n) ist zuständig für die korrekte und vollständige medizinische Leistungserfassung (z.b. Tarmed, PRN) Sitzungen der Institutsleitung Teilnahme und Vorsitz 1 An den Sitzungen der Institutsleitung nehmen die Mitglieder der Institutsleitung teil. Varianten: 2 Bei Abwesenheit ist keine Stellvertretung vorgesehen. 3 Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor hat den Vorsitz. 4 Beratende Teilnehmende ohne Stimmrecht: 10 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel 5.4.2, Absatz 3 Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 8

10 Die Departementsmanagerin oder der Departementsmanager ist bei betriebswirtschaftlichen Themen (z. B. bei Betriebskonzepten, Quartalsabschlüssen) beizuziehen. Weitere Personen können zu einzelnen Themen beigezogen werden Sitzungsplanung und -vorbereitung 1 Die Sitzungen der Institutsleitung finden mindestens ein Mal pro Monat statt. Die Sitzungen werden jeweils halbjährlich im voraus festgelegt. 2 Traktanden, bei denen eine Entscheidung getroffen wird, müssen spätestens fünf Arbeitstage vor dem Sitzungstermin eingegeben werden. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied der Institutionsleitung Entscheidfindung 1 Die Entscheidungen in der Institutsleitung erfolgen zu traktandierten, vorbereiteten Geschäften, wenn immer möglich, im Konsens. Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor hat das Vetorecht. 2 Wenn sich ein Mitglied in wesentlichen Anliegen beeinträchtigt fühlt, findet auf dessen Antrag eine Wiedererwägung statt. Diese ist spätestens an der Folgesitzung zu traktandieren. Wird deren Ergebnis vom betroffenen Mitglied weiterhin als nicht zumutbar empfunden, kann das betroffene Mitglied verlangen, dass die Direktorin oder der Direktor die Ärztliche Direktorin oder den Ärztlichen Direktor schriftlich informiert., Protokoll Wichtige Traktanden und Beschlüsse werden in einem Beschluss-Protokoll festgehalten. Es ist vertraulich zu behandeln und wird folgendem Personenkreis zugestellt: Mitglieder der Institutsleitung Departementsmanagerin oder Departementsmanager Weitere gem. Entscheid der Institutsleitung 4.4. Informationstätigkeit der Institutsleitung Information und Kommunikation über das Institut ist Aufgabe der Institutsleitung. Die Mitarbeitenden werden periodisch über bedeutende Geschäfte und Beschlüsse der Institutsleitung zeit- und situationsgerecht informiert. 5. Organisation des Instituts Die Aufbauorganisation des Instituts ist im Organigramm im Anhang 1 dieser Geschäftsordnung abgebildet. Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 9

11 6. Zusammenarbeit mit dem Fachteam des Departements sowie mit den Direktionen des Inselspitals 1 Das Instituts basiert in administrativen-organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Belangen auf dem Fachteam des Departements Die Zusammenarbeit zwischen Institut und Direktionen des Inselspitals erfolgt geschäftsbezogen, wo die entsprechenden Funktionen im Fachteam vertreten sind, erfolgt die Zusammenarbeit über das Fachteam des Departements, ansonsten erfolgt sie bilateral. 3 Die Direktionen haben in Bezug auf den im Organisationsreglement festgelegten Auftrag ein von der Spitalleitung an die Direktionen delegiertes fachliches Weisungsrecht gegenüber den Instituten, welches verbindlich ist. 7. Zusammenarbeit mit Kliniken und Instituten 1 Das Institut fördert die instituts- und departementsübergreifende Zusammenarbeit mit den Kliniken und Instituten des Inselspitals. 2 Bezüglich der Zusammenarbeit gilt für Kliniken und Institute des Inselspitals das interne Ressourcen-Primat, d.h. Leistungen sind primär bei inselinternen Kliniken und Instituten in Auftrag zu geben. 3 Für die formelle Zusammenarbeit einzelner Institute oder Abteilungen des Inselspitals mit Kliniken und Instituten ausserhalb des Inselspitals ist ein formeller Zusammenarbeitsvertrag notwendig, der von Vertretern der Spitalleitung und dem Institutsdirektor oder der Institutsdirektorin zu unterzeichnen ist. 4 Fachliche Änderungen sind mit der Klinik abzustimmen. 8. Weitere Führungs- oder Koordinationsgremien des Instituts Das Institut nutzt zur Koordination der Aufgabenerfüllung folgende Gremien (alle fakultativ): erweiterte Institutsleitung (eil) Strategie Board Physiotherapie (siehe Anhang 4) 8.1. Statut der Erweiterten Institutsleitung (eil) Die erweiterte Institutsleitung diskutiert strategische Fragen des Instituts. Sie dient der breiten Abstützung von zukunftsweisenden Entscheidungen und der guten Koordination zwischen allen Physiotherapieteams. 11 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 10

12 Zusammensetzung der erweiterten Institutsleitung 1 Die erweiterte Institutsleitung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Institutsleitung sowie den folgenden Funktionen: Teamleiterinnen und Teamleiter Physiotherapie oder deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter Aufgaben und Kompetenzen Die erweiterte Institutsleitung hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen: sie nimmt Stellung zu grundlegenden, das Institut betreffende Geschäften zu Handen der Institutsleitung Wahl und Amtsdauer Die Mitglieder der erweiterten Institutsleitung sind über ihre Funktionen definiert Sitzungen der erweiterten Institutsleitung Die Sitzungen der erweiterten Institutsleitung finden in der Regel 4 mal jährlich statt Teilnahme und Vorsitz 1 An den Sitzungen der erweiterten Institutsleitung nehmen die regulären Mitglieder teil. 2 Bei Abwesenheit ist eine Stellvertretung vorgesehen. 3 Traktandenbezogen können weitere Fachpersonen eingeladen werden. 4 Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor führt den Vorsitz Sitzungsplanung und vorbereitung Die oder der Vorsitzende legt die Traktanden der Sitzung spätestens eine Woche vor der Sitzung fest und lässt die Unterlagen rechtzeitig verteilen Protokoll 1 Von den Sitzungen der erweiterten Institutsleitung wird ein kurzes Protokoll erstellt. 2 Das Protokoll wird folgendem Personenkreis zugestellt: Mitglieder der erweiterten Institutsleitung Departementsmanagerin oder Departementsmanager Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 11

13 8.2. Statut des Strategie Boards Physiotherapie Das Strategie Board Physiotherapie ist ein Konsultativgremium des Institutsdirektors Physiotherapie (Anhang 4) Zusammensetzung der Strategie Board Physiotherapie Das Strategie Board Physiotherapie besteht an die Funktion gebunden aus: Institutsdirektorin oder Institutsdirektor (Vorsitz) Schwerpunktleitende Physiotherapie Neuro Schwerpunktleitende Physiotherapie Cardio Schwerpunktleitende Physiotherapie Respiratory Schwerpunktleitende Physiotherapie Pädiatirie Schwerpunktleitende Physiotherapie Muskuloskelettal Und aus den für die Schwerpunkte zuständigen Kaderärzten: Zuständiger Kaderarzt Schwerpunkt Neuro Zuständiger Kaderarzt Schwerpunkt Cardio Zuständiger Kaderarzt Schwerpunkt Respiratory Zuständiger Kaderarzt Schwerpunkt Pädiatirie Zuständiger Kaderarzt Schwerpunkt Muskuloskelettal Aufgaben und Kompetenzen Das Strategie Board Physiotherapie bearbeitet folgenden Aufgaben: Empfehlungen und Anträge für die Gesamtstrategie, die strategischen Schwerpunkte und die praxisrelevanten Grundkonzepte der Physiotherapie Inselspital zu Handen des Institutsdirektors Empfehlungen und Anträge bezüglich Forschung Physiotherapie Inselspital Information, Beurteilung, Empfehlung und Anträge zum Leistungsangebot (Anträge der Kliniken) und Beurteilung sowie Priorisierung von Projekten in der Physiotherapie Informationsaustausch zwischen dem medizinischen Betrieb und dem Institut zur Einbringung der praxisrelevanten Bedürfnisse der Kliniken bezüglich Physiotherapie Stellungnahme zu verschiedenen vom Institutsdirektor eingegebenen Themen (Meinungsbildung) Das Strategie Board Physiotherapie hat folgenden Kompetenzen: Beratung der Institutsdirektor in strategischen Fragen Anträge stellen zu Handen des Institutsdirektors Empfehlungen abgeben zu Handen des Institutsdirektors Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 12

14 Wahl und Amtsdauer 1 Der Ärztliche Direktor beauftragt die Klinikdirektoren, pro Schwerpunkt einen von Ihnen gewählten Kaderarzt als verantwortlicher ärztlicher Leiter zu nominieren. Dieser wird dem Vorsitzenden DURN gemeldet. Der zuständigen Kaderarzt ist ein leitender Arzt oder Chefarzt einer der vom Schwerpunkt versorgten Kliniken. Die Klinikdirektoren der vom Schwerpunkt versorgten Kliniken bestimmen gemeinsam einen Kaderarzt als zuständigen Kaderarzt für den Schwerpunkt. Die fachliche Herkunft des Kaderarztes für den Schwerpunkt Muskuloskelettal muss sich von der fachlichen Herkunft des dazugehörenden Schwerpunktleiters unterscheiden, d.h. das der Kaderarzt einem anderen Departement angehört als die der Schwerpunktleiter. 2 Die Mitglieder des Strategie Boards Physiotherapie sind durch ihre Funktionen gesetzt. 3 Für die Schwerpunkt zuständigen Kaderärzte gilt jeweils eine Amtsdauer von 2 Jahren, Wiederwahl ist möglich Sitzungen der Strategie Board Physiotherapie Die Sitzungen der Strategie Board Physiotherapie finden mindestens 2 mal jährlich statt Teilnahme und Vorsitz 1 An den Sitzungen der Strategie Board Physiotherapie nehmen die regulären Mitglieder teil. 2 Bei Abwesenheit ist keine Stellvertretung vorgesehen. 3 Traktandenbezogen können weitere Fachpersonen eingeladen werden. 4 Die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor führt den Vorsitz Sitzungsplanung und vorbereitung Die oder der Vorsitzende legt die Traktanden der Sitzung spätestens eine Woche vor der Sitzung fest und lässt die Unterlagen rechtzeitig verteilen Protokoll 1 Von den Sitzungen der erweiterten Institutsleitung wird ein kurzes Protokoll erstellt. 2 Das Protokoll wird folgendem Personenkreis zugestellt: Mitglieder des Strategie Boards Physiotherapie Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 13

15 9. Schlussbestimmungen 1 Diese Geschäftsordnung wurde am 12. November 2009 durch die Institutsleitung verabschiedet und im Auftrag der Spitalleitung 12 am 30. November 2009 durch den Ärztlichen Direktor und den Direktor Pflege/MTT genehmigt. 2 Die Geschäftsordnung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft. 3 Durch die Institutsleitung beschlossene Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der gemeinsamen Zustimmung des Ärztlichen Direktors und des Direktors Pflege/MTT. Institutsdirektor Martin Verra Anhänge: Anhang 1: Organigramm des Instituts für Physiotherapie Anhang 2: Stellenbeschreibung der Institutsdirektorin oder des Institutsdirektors Anhang 3: Stellenbeschreibung der Schwerpunktleitenden Anhang 4: Reglement Strategie Board Physiotherapie 12 Organisationsreglement des Inselspitals, Kapitel 5.4, Absatz 2 sowie Geschäftsordnung der Spitalleitung Kapitel 3.2 Geschäftsordnung des Instituts für Physiotherapie 14

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