Prüfbericht nach 114 ff SGB XI Auftragsnummer VA

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1 MDK Baden-Württemberg, Ahornweg 2, Lahr/Schw. AOK/BKK/IKK/LKK/vdek/Bukna Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg - Hauptverwaltung Ahornweg Lahr/Schw. Tel: Fax: Prüfbericht nach 114 ff SGB XI Auftragsnummer VA Mobile Dienste Wohlfahrtswerk Silberburgstr Stuttgart Datum der Prüfung: Prüfer: Alexandra Koch Pflegefachkraft Auditor Petra Manthey Pflegefachkraft Auditor Freigabe Prüfbericht: :55:04 durch Alexandra Koch

2 Prüfmaßstab Vorschriften über die Qualitätssicherung nach dem Elften Kapitel des Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) mit Stand nach dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach 114 SGB XI ff(qualitätsprüfungs-richtlinien QPR) vom 11. Juni 2009 Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der ambulanten Pflege -Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA)- vom 29. Januar 2009 Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung nach 75 Abs. 1 SGB XI Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI

3 1. Angaben zur Prüfung und zum Pflegedienst 1.1 Auftragsnummer: VA Daten zum Pflegedienst a. Name Mobile Dienste Wohlfahrtswerk b. Straße Silberburgstr. 93 c. PLZ/Ort Stuttgart d. Institutskennzeichen (IK) e. Telefon f. Fax g. h. Internet-Adresse i. Träger/Inhaber Wohlfahrtswerk Baden-Württemberg, Falkertstraße 29, Stuttgart j. Trägerart privat freigemeinnützig öffentlich nicht zu ermitteln k. ggf. Verband Der Paritätische Wohlfahrtsverband l. Datum Abschluss Versorgungsvertrag m. Datum Inbetriebnahme des Pflegedienstes n. Verantw. PFK Name Silke Gehrig o. Stellv. verantw. PFK Maria Baur q. Zertifizierung liegt vor liegt nicht vor s. Name des Ansprechpartners für DCS Ingrid Hastedt t. adresse des Ansprechpartners für DCS Die Einrichtung hat das Qualitätssiegel für ambulante Dienste des IQD erworben

4 1.3 Daten zur Prüfung a. Auftraggeber Verband AOK/BKK/IKK/LKK/vdek/Bukna Zuständiger Landesverband der Pflegekassen AOK BKK IKK KBS LKK vdek b. Datum (TT.MM.JJJJ) c. Uhrzeit von (SS:MM) Uhrzeit bis (SS:MM) :30 11:45 d. Gesprächspartner der Einrichtung Silke Gehrig (verantwortliche Pflegefachkraft) Günter Kassühlke (Einrichtungsleiter) Gerlinde Schürpf-Mezger (Leitung Sozialdienst) Alexander Hanel (Assistent der Einrichtungsleitung) Hans-Jörg Cora (Innenrevisor) Petra Kucht e. Prüfende(r) Gutachter Alexandra Koch Petra Manthey f. An der Prüfung Beteiligte Namen: Keine Pflegekasse Sozialhilfeträger Gesundheitsamt Trägerverband Sonstige: welche? g. Ansprechpartner des MDK Name: Frau Dr. Waltraud Hannes adresse: 1.4 Prüfungsauftrag nach 114 SGB XI a. b. c. Regelprüfung Anlassprüfung (Beschwerde Pflegebedürftige, Angehörige u.ä.) Anlassprüfung (Hinweise von anderen Institutionen) Anlassprüfung (sonstige Hinweise) Wiederholungsprüfung Wiederholungsprüfung auf Antrag der Pflegeeinrichtung d. nächtliche Prüfung e. Datum der letzten Prüfung durch den MDK f. Letzte Prüfungen anderer Prüfinstitutionen TT.MM.JJJJ Gesundheitsamt Sonstige keine Angaben Prüfung nach anerkanntem Prüfverfahren TT.MM.JJJJ

5 1.5 Vom Pflegedienst zur Prüfung vorgelegte Unterlagen? Aufstellung über die Anzahl der versorgten Personen (SGB XI, SGB V, Selbstzahler, Sonstige) sowie Pflegestufendifferenzierung der Leistungsempfänger nach SGB XI mit Datum Aufstellung über die Anzahl der Pflegebedürftigen mit: - Wachkoma - Beatmungspflicht - Dekubitus - Blasenkatheter - PEG-Sonde - Fixierung - Kontraktur - vollständiger Immobilität - Tracheostoma - MRSA - Diabetes mellitus Versorgungsvertrag des Pflegedienstes/ Strukturerhebungsbogen Blanko-Pflegevertrag Ausbildungsnachweis der verantwortlichen Pflegefachkraft Weiterbildungsnachweis der verantwortlichen Pflegefachkraft Ausbildungsnachweis der stellv. verantwortlichen Pflegefachkraft Pflegebezogene Ausbildungsnachweise der pflegerischen Mitarbeiter Aufstellung aller in der Pflege tätigen Mitarbeiter mit Name, Berufsausbildung und Beschäftigungsumfang aktuelle Handzeichenliste Liste der vom Pflegedienst vorgehaltenen Pflegehilfsmittel/Hilfsmittel Dienstpläne Touren-/Einsatzpläne Organigramm Pflegeleitbild Pflegekonzept Pflegedokumentationssystem Stellenbeschreibungen Nachweise über Pflegevisiten Nachweise über Fallbesprechungen Nachweise über Informationsweitergabe Nachweise über Dienstbesprechungen Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter Fortbildungsplan Nachweise interne Fortbildung Nachweise externe Fortbildung Nachweise zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement Nachweise externes Qualitätsmanagement Leitlinien/Richtlinien/Standards Hygienestandard/-plan/-konzept Konzept zum Beschwerdemanagement Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Notfällen liegt liegt n.e. tnz vor nicht vor 1.6 Versorgungssituation

6 Gesamt davon Leistungsempfänger nach: ausschließlich ausschließlich SGB XI und Sonstige SGB XI SGB V SGB V versorgte Personen davon ggf. nach Schwerpunkt Versorgte 0 Der Pflegedienst versorgt 34 Sachleistungsbezieher nach 36 SGB XI. Davon in der Pflegestufe I:25 Davon in der Pflegestufe II:9 Davon in der Pflegestufe III:0 1.7 Nach Angabe des Pflegedienstes Anzahl Pflegebedürftige mit: a. Wachkoma 0 b. Beatmungspflicht 0 c. Dekubitus 0 d. Blasenkatheter 0 e. PEG-Sonde 0 f. Fixierung 0 g. Kontraktur 1 h. vollständiger Immobilität 0 i. Tracheostoma 0 j. MRSA 0 k. Diabetes mellitus Ist ein pflegefachlicher Schwerpunkt vereinbart? 1.9 Werden Leistungen ganz oder teilweise durch andere Anbieter erbracht? Wenn, welche? a. Grundpflege b. Behandlungspflege c. hauswirtschaftliche Versorgung d. Rufbereitschaft e. Nachtdienst Es besteht ein Kooperationsvertrag mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.v., Regionalverband Stuttgart, Eschbacher Weg 5, Esslingen über die Erbringung von Rufbereitschaft. Die Pflegekräfte der Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. erbringen im Bedarfsfall grundpflegerische Leistungen, welche durch eine monatliche private Servicepauschale abgegolten werden

7 2. Zusammenfassende Beurteilung Personal Die personelle Mindestausstattung ist gewährleistet. Die verantwortliche Pflegefachkraft verfügt über die Qualifikation zur Leitung einer Pflegeeinrichtung und nimmt die Fachaufsicht wahr. Sie ist für Leitungsaufgaben freigestellt. Leistungserbringung SGB XI In allen Fällen der Stichprobe sind Leistungserbringung, Leistungsdarlegung und Abrechnung transparent und nachvollziehbar. Leistungserbringung SGB V In allen Fällen der Stichprobe sind Leistungserbringung, Leistungsdarlegung und Abrechnung transparent und nachvollziehbar. Qualitätsmanagement Die Einrichtung hat ein Qualitätsmanagement eingeführt und kontinuierlich weiterentwickelt. Insbesondere verfügt die Einrichtung über ein strukturiertes Einarbeitungskonzept, nachdem neue Mitarbeiter eingearbeitet werden. Die Expertenstandards sind in die tägliche Arbeit implementiert. Die Einrichtung erfüllt die Fortbildungsverpflichtung gemäß 132 a Abs. 2 SGB V

8 3. Empfehlungen zur Beseitigung von Qualitätsdefiziten Datum, Alexandra Koch Datum, Petra Manthey

9 Anlage zum Prüfbericht nach 114 SGB XI In der Anlage sind nur die Fragen und Kriterien aus dem Erhebungsbogen aufgenommen, die relevant sind und bei denen Angaben gemacht wurden. Nicht zutreffende Fragen und Kriterien wurden nicht aufgenommen. Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Angaben zur Prüfung und zum Pflegedienst Kapitel 2 Allgemeine Angaben Kapitel 3 Aufbauorganisation Personal Kapitel 4 Ablauforganisation Kapitel 5 Konzeptionelle Grundlagen Kapitel 6 Qualitätsmanagement Kapitel 8 Hygiene Die folgenden Kapitel wiederholen sich für jeden in die Prüfung einbezogenen Bewohner. Kapitel 9 Allgemeine Angaben zu den Leistungsbeziehern Kapitel 10 Behandlungspflege Kapitel 11 Mobilität Kapitel 12 Ernährung und Flüssigkeitsversorgung Kapitel 13 Ausscheidung Kapitel 14 Umgang mit Demenz Kapitel 15 Körperpflege und sonstige Aspekte der Ergebnisqualität Kapitel 17 Befragung der Leistungsbezieher als zusammenfassende Darstellung aller befragten Personen Kapitel 18 Leistungserbringung nach SGB XI und V Kapitel 1 Angaben zur Prüfung und zur Einrichtung (siehe Punkt 1 des Prüfberichts) Kapitel 2 Allgemeine Angaben 2.1 Räumliche Ausstattung 2.2 Gibt es wirksame Regelungen innerhalb des Pflegedienstes, die die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen? 2.3 Wird durch den Pflegedienst vor Vertragsbeginn ein Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen entstehenden Kosten erstellt?

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11 Kapitel 3 Aufbauorganisation Personal 3.1 Sind Verantwortungsbereiche und Aufgaben für die in der Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung beschäftigten Mitarbeiter verbindlich geregelt? 3.3 Die verantwortliche Pflegefachkraft erfüllt folgende Kriterien: e. Seit 19 Monaten in der Einrichtung als verantwortliche Pflegefachkraft tätig. 3.5 Ist die verantwortliche Pflegefachkraft in der direkten Pflege tätig? Die verantwortliche Pflegefachkraft ist nicht in der direkten Pflege tätig. 3.7 Die stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft erfüllt folgende Kriterien:

12 3.8 Zusammensetzung Personal Basis für Vollzeit Stunden/Woche 40,00 Geeignete Kräfte: Vollzeit Teilzeit geringfügig Beschäftigte Gesamtstellen in Vollzeit Std/W Anz. MA Std/W Anz. MA Std/W Anz/MA Pflege Verantwortliche Pflegefachkraft 40,00 1 1,00 Stellv. 36,00 1 0,90 verantwortliche Pflegefachkraft Altenpfleger(in) 40, ,00 1 4,15 12,00 1 (Gesundheits-) 40, ,00 1 1,75 und Krankenpfleger(in) 20,00 1 angelernte Kräfte 40,00 1 1,00 Auszubildende 40,00 1 1,00 Hauswirtschaftl. Fachkraft 30,00 1 0,

13 Kapitel 4 Ablauforganisation 4.1 Ist die Pflege im Sinne der Bezugspflege organisiert? 4.3 Ist die fachliche Anleitung und Überprüfung grundpflegerischer Tätigkeiten von Pflegehilfskräften durch Pflegefachkräfte nachvollziehbar gewährleistet? 4.4 Liegen geeignete Dienstpläne für die Pflege vor? 4.5 Liegen geeignete Einsatz-/Tourenpläne vor? 4.6 Wird die ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Pflegedienstes im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen sichergestellt? Der Pflegedienst ist rund um die Uhr an allen Wochentagen für seine Kunden erreichbar. Diese Regelung ist schriftlich hinterlegt. Bis 20:30 Uhr übernehmen die Pflegekräfte des Spätdienstes die Rufbereitschaft. Die Mitarbeiter der Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. übernehmen die Rufbereitschaft von 20:30 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens

14 Kapitel 5 Konzeptionelle Grundlagen 5.0 Pflegerischer Schwerpunkt: Keiner 5.01 Niedrigschwellige Betreuungsangebote 45c SGB XI: d. Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer 5.2 Liegt ein geeignetes schriftliches Pflegekonzept vor?

15 Kapitel 6 Qualitätsmanagement 6.3 Werden die für die ambulante Pflege relevanten Aussagen der Expertenstandards des DNQP im Rahmen des internen Qualitätsmanagements berücksichtigt oder sind konkrete Maßnahmen geplant? Werden Pflegevisiten durchgeführt? Werden Fallbesprechungen durchgeführt? Fallbesprechungen finden nachweislich im Rahmen der protokollierten Dienstbesprechung statt. 6.5 Wird das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement entsprechend dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (im Sinne des PDCA-Zyklus) gehandhabt? 6.6 Liegt im Pflegedienst eine aktuelle Liste der in der Pflege eingesetzten Mitarbeiter mit Qualifikationen und ausgewiesenen Handzeichen vor? 6.7 Gibt es einen Fortbildungsplan, der sicherstellt, dass alle in der Pflege tätigen Mitarbeiter in die Fortbildung einbezogen werden? Führt die Einrichtung für alle in der Pflege tätigen 3-jährig examinierte Pflegefachkräfte bedarfsgerechte Fortbildungsveranstaltungen gemäß der Fortbildungsverpflichtung nach 132 a Abs. 2 SGB V durch? Die Einrichtung führt für die dreijährig examinierten Pflegefachkräfte bedarfsgerechte Fortbildungsveranstaltungen durch. Die Teilnehmerlisten und Zertifikate werden eingesehen. 6.8 Werden aktuelle Fachliteratur und Fachzeitschriften für die Mitarbeiter im Pflegedienst im Bereich Pflege zugänglich vorgehalten? 6.9 Wird ein geeignetes Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter in der Pflege

16 nachweislich angewandt? Verfügt ein Mitarbeiter über eine Weiterbildung als Mentor/Praxisanleiter? a. Stundenumfang der Weiterbildung: 152 Stunden b. Für diese Tätigkeit freigestellt zu 5 % Eine Mitarbeiterin hat eine Weiterbildung zur Mentorin mit einem Umfang von 152h absolviert. Empfehlung/Maßnahme Nach dem in Baden-Württemberg geltenden Landespflegegesetz sollte zur fachlichen Anleitung der Schüler/innen ein Mitarbeiter über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation mit einem Umfang von 200 Stunden verfügen. Bei einer Nachqualifizierung ist der Stundenumfang dieser Schulung nachzuweisen Werden Methoden zur Sicherstellung der Informationsweitergabe genutzt? 6.11 Gibt es schriftlich festgelegte und verbindliche Regelungen für Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Pflegebedürftigen? 6.12 Gibt es eine schriftliche Regelung zum Umgang mit Beschwerden?

17 Kapitel 8 Hygiene 8.1 Gibt es im Pflegedienst ein angemessenes Hygienemanagement? 8.2 Sind im Pflegedienst die für die ambulante Pflege relevanten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch Institutes nachweislich bekannt? 8.3 Stehen den Mitarbeitern in erforderlichem Umfang Arbeitshilfen zur Verfügung?

18 P1 Kapitel 9 Allgemeine Angaben zu dem Pflegebedürftigen Informationsfrage 9.1 Auftragsnummer: VA Datum Uhrzeit 09:13 Informationsfrage 9.2 Angaben zum Pflegebedürftigen a. Name P 1 Nummer Erhebungsbogen P1 b. Pflegekasse Barmer GEK c. Geburtsdatum 1914 d. Beginn der Versorgung durch den Pflegedienst e. Aktuelle pflegerelevante Hauptdiagnose(n) laut Unterlagen des Pflegedienstes Maculadegeneration f. Pflegestufe I II III Härtefall nicht pflegebedürftig noch nicht eingestuft g. Liegt nach Angaben des Pflegedienstes eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor? h. Leistungen nach 37 SGB V i. Ist der Pflegebedürftige mit der Befragung / Feststellung des Pflegezustandes einverstanden? (ggf. Betreuer oder Bevollmächtigter) 9.3 Anwesende Personen Informationsfrage a. Gutachter Petra Manthey b. Mitarbeiter Pflegedienst (Funktion / Qualifikation) Frau Gehrig (verantwortliche Pflegefachkraft/ Altenpflegerin) c. sonstige Personen (z.b. gesetzlicher Betreuer) Kapitel 10 Behandlungspflege Hat der Pflegebedürftige chronische Schmerzen?

19 Kapitel 11 Mobilität 11.1 Pflegebedürftigen angetroffen Der Pflegebedürftige wohnt in einem Appartment im betreuten Wohnen. Er ist in ein soziales Netz gebunden. Die Kontaktaufnahme ist problemlos möglich. Der Pflegebedürftige ist zur Person, zum Ort, zur Zeit und zur Situation orientiert und kann Wünsche und Bedürfnisse äußern Bewegungsfähigkeit eingeschränkt Der Pflegebedürftige ist aufgrund einer ausgeprägten Sehschwäche in der Bewegung verunsichert und hat Angst vor Stürzen. Der Pflegebedürftige kann mit beiden Händen greifen und den Mund erreichen. Er kann frei sitzen, stehen und gehen, nutzt aber bei Spaziergängen einen Rollator. Personelle Hilfe benötigt er zur Sicherheit beim Duschen/ Baden. Der Pflegebedürftige ist im letzten halben Jahr nicht gestürzt. Er kann Transfers und Lageveränderungen ohne personelle Hilfe durchführen. Aktuell vereinbarte Leistungen: Große Toilette 1x wöchentlich Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch 14 x wöchentlich Waschen, Bügeln, Putzen 5x 1/4 Std.wöchentlich Vollständiges Ab-und Beziehen eines Bettes bei Bedarf 11.3 Werden die vereinbarten Leistungen zur Mobilität und deren Entwicklung nachvollziehbar durchgeführt? 11.4 Liegt ein Sturzrisiko vor? 11.5 Wurde bei vorliegendem Sturzrisiko eine Beratung durchgeführt? tnz Folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe wurden beraten: - Entfernen von Stolperfallen - Beratung anhand eines Protokolls Der Pflegebedürftige nutzt einen hausinternen Notruf

20 11.6 Liegt ein Dekubitusrisiko vor? Punkte: 23 nach: Norton Braden sonstige von: Gutachter erhoben Liegt ein Kontrakturrisiko vor? Kapitel 12 Ernährung und Flüssigkeitsversorgung 12.3 Bestehen Risiken/Einschränkungen im Bereich der Ernährung? Der Pflegebedürftige kann die Mahlzeiten mundgerecht zubereiten und isst selbstständig. Er erhält Essen auf Rädern Bestehen Risiken/Einschränkungen im Bereich der Flüssigkeitsversorgung? Der Pflegebedürftige kann Getränke selbstständig einschenken und trinken. Kapitel 13 Ausscheidung 13.2 Bestehen Einschränkungen im Bereich der Kontinenz bzw. bei der selbständigen Versorgung einer bestehenden Inkontinenz? Der Pflegebedürftige hat kein Selbstpflegedefizit im Bereich der Harnkontinenz. Der Pflegebedürftige ist stuhlkontinent. Kapitel 14 Umgang mit Demenz 14.1 Orientierung und Kommunikation a. sinnvolles Gespräch möglich b. nonverbale Kommunikation möglich

21 c. Orientierung in allen Qualitäten vorhanden Kapitel 15 Körperpflege und sonstige Aspekte der Ergebnisqualität 15.1 Haare, Fuß- und Fingernägel, Hautfalten Beschreibung a. normal (Beschreibung nicht erforderlich) 15.2 Mundzustand / Zähne Beschreibung a. normal (Beschreibung nicht erforderlich) Der Pflegebedürftige führt die Mundpflege selbstständig durch Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt? Ist aus der Pflegedokumentation ersichtlich, dass ein Erstgespräch geführt wurde? tnz tnz 15.5 Sind die Mitarbeiter entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation eingesetzt worden? Kapitel 18 Leistungserbringung nach SGB XI und V 18.1 Leistungserbringung SGB XI tnz a. Pflegevertrag b. Kostenvoranschlag c. Rechnungsstellung korrekt d. Ist die Leistungsdarlegung in der Pflegedokumentation beschrieben? Aktuell 18.2 Leistungserbringung SGB V tnz a. Eine ärztliche Verordnung liegt vor b. Die behandlungspflegerischen Maßnahmen sind immer durch geeignete Pflegefachkräfte abgezeichnet c. Rechnungstellung korrekt

22 P2 Kapitel 9 Allgemeine Angaben zu dem Pflegebedürftigen Informationsfrage 9.1 Auftragsnummer: VA Datum Uhrzeit 09:40 Informationsfrage 9.2 Angaben zum Pflegebedürftigen a. Name P 2 Nummer Erhebungsbogen P2 b. Pflegekasse Barmer GEK c. Geburtsdatum 1928 d. Beginn der Versorgung durch den Pflegedienst e. Aktuelle pflegerelevante Hauptdiagnose(n) laut Unterlagen des Pflegedienstes Zustand Aneurysmaruptur abdom. f. Pflegestufe I II III Härtefall nicht pflegebedürftig noch nicht eingestuft g. Liegt nach Angaben des Pflegedienstes eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor? h. Leistungen nach 37 SGB V i. Ist der Pflegebedürftige mit der Befragung / Feststellung des Pflegezustandes einverstanden? (ggf. Betreuer oder Bevollmächtigter) 9.3 Anwesende Personen Informationsfrage a. Gutachter Petra Manthey b. Mitarbeiter Pflegedienst (Funktion / Qualifikation) Frau Gehrig (verantwortliche Pflegefachkraft/ Altenpflegerin) c. sonstige Personen (z.b. gesetzlicher Betreuer) Angehörige Kapitel 10 Behandlungspflege

23 10.20 Hat der Pflegebedürftige chronische Schmerzen? Kapitel 11 Mobilität 11.1 Pflegebedürftigen angetroffen Der Pflegebedürftige wohnt mit dem Ehepartner im betreuten Wohnen. Weitere Angehörige kommen regelmäßig und unterstützen im Alltag. Die Kontaktaufnahme ist problemlos möglich. Der Pflegebedürftige ist zur Person, zum Ort, zur Zeit und zur Situation orientiert und kann Wünsche und Bedürfnisse äußern Bewegungsfähigkeit eingeschränkt Der Pflegebedürftige kann mit beiden Händen greifen und den Mund erreichen. Er kann frei sitzen, stehen und mit Festhalten oder einem Rollator gehen. Der Pflegebedürftige ist im letzten halben Jahr nicht gestürzt. Er kann Transfers und Lageveränderungen ohne personelle Hilfe durchführen. Aktuell vereinbarte Leistungen: Große Toilette 2x wöchentlich 11.3 Werden die vereinbarten Leistungen zur Mobilität und deren Entwicklung nachvollziehbar durchgeführt? 11.4 Liegt ein Sturzrisiko vor? 11.5 Wurde bei vorliegendem Sturzrisiko eine Beratung durchgeführt? tnz Folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe wurden beraten: - Nutzen der Hilfsmittel - Hilfsmittel in Reichweite stellen 11.6 Liegt ein Dekubitusrisiko vor? Punkte: 23 nach: Norton Braden sonstige von: Gutachter erhoben

24 11.10 Liegt ein Kontrakturrisiko vor? Kapitel 12 Ernährung und Flüssigkeitsversorgung 12.3 Bestehen Risiken/Einschränkungen im Bereich der Ernährung? Der Pflegebedürftige kann die Mahlzeiten mundgerecht zubereiten und isst selbstständig Bestehen Risiken/Einschränkungen im Bereich der Flüssigkeitsversorgung? Der Pflegebedürftige kann Getränke selbstständig einschenken und trinken. Kapitel 13 Ausscheidung 13.2 Bestehen Einschränkungen im Bereich der Kontinenz bzw. bei der selbständigen Versorgung einer bestehenden Inkontinenz? Der Pflegebedürftige hat kein Selbstpflegedefizit im Bereich der Harnkontinenz. Der Pflegebedürftige ist stuhlkontinent. Kapitel 14 Umgang mit Demenz 14.1 Orientierung und Kommunikation a. sinnvolles Gespräch möglich b. nonverbale Kommunikation möglich c. Orientierung in allen Qualitäten vorhanden Kapitel 15 Körperpflege und sonstige Aspekte der Ergebnisqualität 15.1 Haare, Fuß- und Fingernägel, Hautfalten Beschreibung a. (Beschreibung nicht erforderlich)

25 normal 15.2 Mundzustand / Zähne Beschreibung a. normal (Beschreibung nicht erforderlich) Der Pflegebedürftige führt die Mundpflege selbstständig durch Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt? Ist aus der Pflegedokumentation ersichtlich, dass ein Erstgespräch geführt wurde? tnz tnz 15.5 Sind die Mitarbeiter entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation eingesetzt worden? Kapitel 18 Leistungserbringung nach SGB XI und V 18.1 Leistungserbringung SGB XI tnz a. Pflegevertrag b. Kostenvoranschlag c. Rechnungsstellung korrekt d. Ist die Leistungsdarlegung in der Pflegedokumentation beschrieben? Aktuell 18.2 Leistungserbringung SGB V tnz a. Eine ärztliche Verordnung liegt vor b. Die behandlungspflegerischen Maßnahmen sind immer durch geeignete Pflegefachkräfte abgezeichnet c. Rechnungstellung korrekt P3 Kapitel 9 Allgemeine Angaben zu dem Pflegebedürftigen

26 Informationsfrage 9.1 Auftragsnummer: VA Datum Uhrzeit 10:22 Informationsfrage 9.2 Angaben zum Pflegebedürftigen a. Name P 3 b. Pflegekasse TKK Nummer Erhebungsbogen P3 c. Geburtsdatum 1944 d. Beginn der Versorgung durch den Pflegedienst e. Aktuelle pflegerelevante Hauptdiagnose(n) laut Unterlagen des Pflegedienstes f. Pflegestufe I II III Härtefall insulinpflichtiger Diabetes mellitus Typ 2, Demenz, Hyperthyreose, Hypertonie, Polyarthrose, Varicosis nicht pflegebedürftig noch nicht eingestuft g. Liegt nach Angaben des Pflegedienstes eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor? h. Leistungen nach 37 SGB V i. Ist der Pflegebedürftige mit der Befragung / Feststellung des Pflegezustandes einverstanden? (ggf. Betreuer oder Bevollmächtigter) 9.3 Anwesende Personen Informationsfrage a. Gutachter Alexandra Koch b. Mitarbeiter Pflegedienst (Funktion / Qualifikation) c. sonstige Personen (z.b. gesetzlicher Betreuer) Kapitel 10 Behandlungspflege Petra Kucht (Altenpflegerin), Silke Gehrig (verantwortliche Pflegefachkraft/Altenpflegerin) 10.7 Wird die Blutzuckermessung entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt, ausgewertet und werden hieraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen? tnz Eine ärztliche Verordnung für Blutzuckermessung 2x wöchentlich liegt vor

27 10.16 Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Verordnung? tnz Eine ärztliche Verordnung für die Medikamentengabe 2x täglich, 7x wöchentlich liegt vor Wird die Injektion entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, dokumentiert und bei Komplikationen der Arzt informiert? tnz Eine ärztliche Verordnung für Injektionen 1x täglich, 7x wöchentlich liegt vor Hat der Pflegebedürftige chronische Schmerzen? Kapitel 11 Mobilität 11.1 Pflegebedürftigen angetroffen Der Pflegebedürftige wohnt mit dem Ehepartner im 2.Stock einer betreuten Wohnanlage. Die Kontaktaufnahme ist problemlos. Der Pflegebedürftige ist zur Person und zum Ort orientiert. Zeitlich und situativ ist die Orientierung gestört. Der Pflegebedürftige kann Wünsche und Bedürfnisse äußern. Die Tagesstrukturierung im Sinne eines sich wiederholenden Tagesablaufes wird vom Ehepartner unterstützt. Zweimal wöchentlich besucht der Pflegebedürftige eine Tagespflege Bewegungsfähigkeit eingeschränkt Der Pflegebedürftige kann mit beiden Händen greifen und den Mund erreichen. Er gibt Mißempfindungen in der rechten Hand an. Der Pflegebedürftige kann frei sitzen. Er kann mit Festhalten stehen. Der Pflegebedürftige kann je nach Tagesform und mit Hilfe einige Schritte gehen. Er ist gangunsicher. Im letzten halben Jahr ist er nicht gestürzt. Die meiste Zeit nutzt er einen Rollstuhl zur Fortbewegung. Der Pflegebedürftige kann Transfers ohne personelle Hilfe durchführen. Er kann Lageveränderungen selbstständig durchführen. Aktuell vereinbarte Leistungen: morgens: Große Toilette 7x wöchentlich abends: Hilfe bei Ausscheidungen 7x wöchentlich Werden die vereinbarten Leistungen zur Mobilität und deren

28 11.3 Entwicklung nachvollziehbar durchgeführt? 11.4 Liegt ein Sturzrisiko vor? 11.5 Wurde bei vorliegendem Sturzrisiko eine Beratung durchgeführt? tnz Folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe wurden beraten: - Informationsblatt Sturz ausgehändigt 11.6 Liegt ein Dekubitusrisiko vor? Punkte: 21 nach: Norton Braden sonstige von: Gutachter erhoben Liegt ein Kontrakturrisiko vor? Kapitel 12 Ernährung und Flüssigkeitsversorgung 12.3 Bestehen Risiken/Einschränkungen im Bereich der Ernährung? Der Pflegebedürftige kann die Mahlzeiten mundgerecht zerkleinern und isst selbstständig. Der Ehepartner stellt die Mahlzeiten bereit Bestehen Risiken/Einschränkungen im Bereich der Flüssigkeitsversorgung? Der Pflegebedürftige kann Getränke selbstständig einschenken und trinken. Kapitel 13 Ausscheidung 13.1 Der Pflegebedürftige ist versorgt mit: tnz

29 c. Inkontinenzprodukten Beschreibung offen Inkontinenzhosen geschlossen 13.2 Bestehen Einschränkungen im Bereich der Kontinenz bzw. bei der selbständigen Versorgung einer bestehenden Inkontinenz? Der Pflegebedürftige hat ein Selbstpflegedefizit im Bereich der Harnkontinenz. Er sucht in der Regel selbstständig die Toilette auf. Abends wird er von den Pflegekräften zur Toilette begleitet. Zur Sicherheit trägt der Pflegebedürftige Inkontinenzhosen welche die Pflegekräfte anlegen (dies entspricht einer abhängig erreichten Kontinenz). Der Pflegebedürftige ist stuhlkontinent Werden Pflegebedürftige/Pflegepersonen über erforderliche Maßnahmen beraten (z.b. Kontinenztrainingsplan, Miktionsprotokoll, Einsatz von Hilfsmitteln, personeller Hilfebedarf z.b. beim Aufsuchen der Toilette, Hautinspektion)? tnz Die pflegenden Angehörigen wurden beraten, dem Pflegebedürftigen Inkontinenzhosen anzulegen, damit er selbstständig die Toilette aufsuchen kann Werden individuelle Ressourcen und Risiken im Zusammenhang mit Ausscheidungen erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind? Wurde die vereinbarte Leistung zur Unterstützung bei Ausscheidungen/Inkontinenzversorgung nachvollziehbar durchgeführt? tnz tnz Kapitel 14 Umgang mit Demenz 14.1 Orientierung und Kommunikation a. sinnvolles Gespräch möglich b. nonverbale Kommunikation möglich c. Orientierung in allen Qualitäten vorhanden 14.2 Werden Pflegebedürftige/Pflegepersonen bei einer vorliegenden Demenz über Risiken und erforderliche Maßnahmen beraten (z.b. Selbstgefährdung, adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten, Tagesstrukturierung)? tnz

30 Werden bei Menschen mit Demenz die biografischen und anderen Besonderheiten bei der Leistungserbringung beachtet? Werden die Angehörigen über den Umgang mit demenzkranken Pflegebedürftigen im Rahmen der Leistungserbringung informiert? tnz tnz Kapitel 15 Körperpflege und sonstige Aspekte der Ergebnisqualität 15.1 Haare, Fuß- und Fingernägel, Hautfalten Beschreibung a. normal (Beschreibung nicht erforderlich) 15.2 Mundzustand / Zähne Beschreibung a. normal (Beschreibung nicht erforderlich) Die Lippen sind gepflegt. Der Pflegebedürftige trägt eine Vollprothese. Er führt die Mundpflege selbstständig durch. Der Ehepartner stellt die Utensilien bereit Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt? Ist aus der Pflegedokumentation ersichtlich, dass ein Erstgespräch geführt wurde? tnz tnz 15.5 Sind die Mitarbeiter entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation eingesetzt worden? Kapitel 18 Leistungserbringung nach SGB XI und V 18.1 Leistungserbringung SGB XI tnz a. Pflegevertrag b. Kostenvoranschlag c. Rechnungsstellung korrekt d. Ist die Leistungsdarlegung in der Pflegedokumentation beschrieben? Aktuell

31 18.2 Leistungserbringung SGB V tnz a. Eine ärztliche Verordnung liegt vor b. Die behandlungspflegerischen Maßnahmen sind immer durch geeignete Pflegefachkräfte abgezeichnet c. Rechnungstellung korrekt P4 Kapitel 9 Allgemeine Angaben zu dem Pflegebedürftigen Informationsfrage 9.1 Auftragsnummer: VA Datum Uhrzeit 09:23 Informationsfrage 9.2 Angaben zum Pflegebedürftigen a. Name P 4 Nummer Erhebungsbogen P4 b. Pflegekasse Barmer c. Geburtsdatum 1928 d. Beginn der Versorgung durch den Pflegedienst e. Aktuelle pflegerelevante Hauptdiagnose(n) laut Unterlagen des Pflegedienstes f. Pflegestufe I II III Härtefall Ödeme, Diabetes mellitus, chronische Niereninsuffizienz, Rechtsherzinsuffizienz, Hypertonie, Vorhofflimmern, Knie-Operation nicht pflegebedürftig noch nicht eingestuft g. Liegt nach Angaben des Pflegedienstes eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor? h. Leistungen nach 37 SGB V i. Ist der Pflegebedürftige mit der Befragung / Feststellung des Pflegezustandes einverstanden? (ggf. Betreuer oder Bevollmächtigter) Informationsfrage

32 9.3 Anwesende Personen a. Gutachter Alexandra Koch b. Mitarbeiter Pflegedienst (Funktion / Qualifikation) c. sonstige Personen (z.b. gesetzlicher Betreuer) Kapitel 10 Behandlungspflege Gerlinde Schürpf-Metzger (Leitung Sozialdienst/Krankenschwester), Petra Kucht (Altenpflegerin) 10.7 Wird die Blutzuckermessung entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt, ausgewertet und werden hieraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen? tnz Eine ärztliche Verordnung für Blutzuckermessung 3x täglich, 7x wöchentlich liegt vor Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Verordnung? tnz Eine ärztliche Verordnung für die Medikamentengabe 1x täglich, 7x wöchentlich liegt vor Wird die Injektion entsprechend der ärztlichen Verordnung nachvollziehbar durchgeführt, dokumentiert und bei Komplikationen der Arzt informiert? tnz Eine ärztliche Verordnung für Injektionen 3x täglich, 7x wöchentlich liegt vor Hat der Pflegebedürftige chronische Schmerzen? Wenn : Erhält der Pflegebedürftige Schmerzmedikamente? Der Pflegebedürftige hat chronische Schmerzen in den Kniegelenken. Er nimmt dreimal täglich eine Tablette Novaminsulfon 500mg ein. Unter dieser Medikation sind die Schmerzen erträglich Erhält der Pflegebedürftige bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege zur Schmerztherapie ein angemessenes pflegerisches Schmerzmanagement? Wird mit Kompressionsstrümpfen/-verbänden sachgerecht umgegangen? tnz tnz Eine ärztliche Verordnung für das An-und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen 1x täglich, 7x wöchentlich liegt vor. Die behandlungspflegerische Maßnahme kann am Tag der Qualitätsprüfung nicht beobachtet werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Gespräch mit der Pflegefachkraft vor Ort

33 Kapitel 11 Mobilität 11.1 Pflegebedürftigen angetroffen Der Pflegebedürftige wohnt allein in einer Wohnung einer betreuten Wohnanlage im 4.Stock. Die Kontaktaufnahme ist problemlos möglich. Der Pflegebedürftige ist zur Person, zum Ort, zur Zeit und zur Situation orientiert. An manchen Tagen ist er von den Geschehnissen im Alltag überfordert. Der Pflegebedürftige kann Wünsche und Bedürfnisse äußern. Um im Bedarfsfall Hilfe anfordern zu können, trägt er ein Hausnotrufgerät Bewegungsfähigkeit eingeschränkt Der Pflegebedürftige kann mit beiden Händen greifen und den Mund erreichen. Der Pflegebedürftige kann frei sitzen. Das Bücken zu den Füßen ist ihm schwer möglich. Er kann mit Festhalten stehen. Der Pflegebedürftige kann mit festhalten am Mobiliar ein paar Schritte gehen. Hierbei sind die Kniegelenke gebeugt. Das Gangbild ist unsicher. Zur Fortbewegung nutzt er selbständig einen Rollstuhl. Im letzten halben Jahr ist er nicht gestürzt. Der Pflegebedürftige kann Transfers mit Mühe ohne personelle Hilfe durchführen. Aktuell vereinbarte Leistungen: morgens: Große Toilette 3x wöchentlich Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch 7x wöchentlich Waschen, Bügeln, Putzen 4x 1/4 Std.wöchentlich mittags: Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch 7x wöchentlich abends: Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch 7x wöchentlich 11.3 Werden die vereinbarten Leistungen zur Mobilität und deren Entwicklung nachvollziehbar durchgeführt? 11.4 Liegt ein Sturzrisiko vor? 11.5 Wurde bei vorliegendem Sturzrisiko eine Beratung durchgeführt? tnz Folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe wurden beraten: - Stolperfallen entfernen - Informationsblatt "Sturz" wurde ausgehändigt und besprochen

34 11.6 Liegt ein Dekubitusrisiko vor? Punkte: 23 nach: Norton Braden sonstige von: Gutachter erhoben Liegt ein Kontrakturrisiko vor? Werden Pflegebedürftige/Pflegepersonen bei Kontrakturgefahr über Risiken und erforderlichen Maßnahmen beraten (z.b. Lagerungs- und Bewegungsplan, aktive und passive Bewegungsübungen, Einsatz geeigneter Hilfsmittel)? tnz Folgende Maßnahmen zur Kontrakturprophylaxe wurden beraten: - Bewegungsübungen Werden die individuellen Risiken hinsichtlich der Kontrakturen bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen berücksichtigt? tnz Kapitel 12 Ernährung und Flüssigkeitsversorgung 12.3 Bestehen Risiken/Einschränkungen im Bereich der Ernährung? Der Pflegebedürftige kann die Mahlzeiten mundgerecht zerkleinern und isst selbstständig. Die Pflegekräfte liefern die Mahlzeiten aus der hauseigenen Küche Bestehen Risiken/Einschränkungen im Bereich der Flüssigkeitsversorgung? Der Pflegebedürftige kann Getränke selbstständig einschenken und trinken. Kapitel 13 Ausscheidung 13.1 Der Pflegebedürftige ist versorgt mit: tnz

35 Beschreibung d. Hilfsmitteln Toilettenstuhl, Toilettensitzerhöhung 13.2 Bestehen Einschränkungen im Bereich der Kontinenz bzw. bei der selbständigen Versorgung einer bestehenden Inkontinenz? Der Pflegebedürftige hat kein Selbstpflegedefizit im Bereich der Harnkontinenz. Er sucht selbstständig die Toilette auf. Er nutzt zeitweise nachts eigenständig den Toilettenstuhl und leert den Hygienetopf morgens (dies entspricht einer unabhängig erreichten Kontinenz). Der Pflegebedürftige ist stuhlkontinent. Kapitel 14 Umgang mit Demenz 14.1 Orientierung und Kommunikation a. sinnvolles Gespräch möglich b. nonverbale Kommunikation möglich c. Orientierung in allen Qualitäten vorhanden Kapitel 15 Körperpflege und sonstige Aspekte der Ergebnisqualität 15.1 Haare, Fuß- und Fingernägel, Hautfalten Beschreibung a. normal (Beschreibung nicht erforderlich) 15.2 Mundzustand / Zähne Beschreibung a. normal (Beschreibung nicht erforderlich) Die Lippen sind gepflegt. Der Pflegebedürftige trägt eine Vollprothese. Er führt die Mundpflege selbstständig durch Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt? tnz 15.5 Sind die Mitarbeiter entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation eingesetzt worden? Kann dem Pflegebericht situationsgerechtes Handeln der tnz

36 15.6 Mitarbeiter des Pflegedienstes bei akuten Ereignissen entnommen werden? Kapitel 18 Leistungserbringung nach SGB XI und V 18.1 Leistungserbringung SGB XI tnz a. Pflegevertrag b. Kostenvoranschlag c. Rechnungsstellung korrekt d. Ist die Leistungsdarlegung in der Pflegedokumentation beschrieben? Aktuell 18.2 Leistungserbringung SGB V tnz a. Eine ärztliche Verordnung liegt vor b. Die behandlungspflegerischen Maßnahmen sind immer durch geeignete Pflegefachkräfte abgezeichnet c. Rechnungstellung korrekt P5 Kapitel 9 Allgemeine Angaben zu dem Pflegebedürftigen Informationsfrage 9.1 Auftragsnummer: VA Datum Uhrzeit 09:25 Informationsfrage 9.2 Angaben zum Pflegebedürftigen a. Name P 5 b. Pflegekasse AOK Nummer Erhebungsbogen P5 c. Geburtsdatum 1920 d. Beginn der Versorgung durch den Pflegedienst e. Aktuelle pflegerelevante Hauptdiagnose(n) laut Unterlagen des Pflegedienstes arterieller Hypertonus f. Pflegestufe

37 I II III Härtefall nicht pflegebedürftig noch nicht eingestuft g. Liegt nach Angaben des Pflegedienstes eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor? h. Leistungen nach 37 SGB V i. Ist der Pflegebedürftige mit der Befragung / Feststellung des Pflegezustandes einverstanden? (ggf. Betreuer oder Bevollmächtigter) 9.3 Anwesende Personen Informationsfrage a. Gutachter Petra Manthey b. Mitarbeiter Pflegedienst (Funktion / Qualifikation) Frau Gehrig (verantwortliche Pflegefachkraft/ Altenpflegerin) c. sonstige Personen (z.b. gesetzlicher Betreuer) Kapitel 10 Behandlungspflege Hat der Pflegebedürftige chronische Schmerzen? Kapitel 11 Mobilität 11.1 Pflegebedürftigen angetroffen Der Pflegebedürftige wohnt in einem Appartment im betreuten Wohnen. Er ist in ein soziales Netz gebunden. Die Kontaktaufnahme ist problemlos möglich. Der Pflegebedürftige ist zur Person, zum Ort, zur Zeit und zur Situation orientiert und kann Wünsche und Bedürfnisse äußern Bewegungsfähigkeit eingeschränkt

38 Der Pflegebedürftige gibt eine Gangunsicherheit aufgrund von Schwindel an. Der Pflegebedürftige kann mit beiden Händen greifen und den Mund erreichen. Er kann frei sitzen, stehen und mit festhalten gehen. Im Alltag nutzt er einen Rollator. Der Pflegebedürftige ist im November 2012 bei einem Spaziergang gestürzt und hat seither intermittierend Kopfschmerzen. Ein Arzt wurde konsultiert. Der Pflegebedürftige kann Transfers und Lageveränderungen ohne personelle Hilfe durchführen. Aktuell vereinbarte Leistungen: Große Toilette 1x wöchentlich Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch 14 x wöchentlich Waschen, Bügeln, Putzen bei Bedarf 11.3 Werden die vereinbarten Leistungen zur Mobilität und deren Entwicklung nachvollziehbar durchgeführt? 11.4 Liegt ein Sturzrisiko vor? 11.5 Wurde bei vorliegendem Sturzrisiko eine Beratung durchgeführt? tnz Folgende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe wurden beraten: - Entfernen von Stolperfallen - Beratung anhand eines Protokolls Der Pflegebedürftige nutzt einen hausinternen Notruf Liegt ein Dekubitusrisiko vor? Punkte: 23 nach: Norton Braden sonstige von: Gutachter erhoben Liegt ein Kontrakturrisiko vor? Kapitel 12 Ernährung und Flüssigkeitsversorgung 12.3 Bestehen Risiken/Einschränkungen im Bereich der Ernährung?

39 Der Pflegebedürftige kann die Mahlzeiten mundgerecht zubereiten und isst selbstständig. Er erhält Essen auf Rädern Bestehen Risiken/Einschränkungen im Bereich der Flüssigkeitsversorgung? Der Pflegebedürftige kann Getränke selbstständig einschenken und trinken. Kapitel 13 Ausscheidung 13.2 Bestehen Einschränkungen im Bereich der Kontinenz bzw. bei der selbständigen Versorgung einer bestehenden Inkontinenz? Der Pflegebedürftige hat kein Selbstpflegedefizit im Bereich der Harnkontinenz. Der Pflegebedürftige ist stuhlkontinent. Kapitel 14 Umgang mit Demenz 14.1 Orientierung und Kommunikation a. sinnvolles Gespräch möglich b. nonverbale Kommunikation möglich c. Orientierung in allen Qualitäten vorhanden Kapitel 15 Körperpflege und sonstige Aspekte der Ergebnisqualität 15.1 Haare, Fuß- und Fingernägel, Hautfalten Beschreibung a. normal (Beschreibung nicht erforderlich) Der Pflegebedürftige erlitt vor 3 Wochen eine Brandverletzung an der linken Wade. Diese ist gut verheilt. Ein Schutzverband wird noch angelegt. Die Versorgung erfolgt nach ärztlicher Verordnung Mundzustand / Zähne Beschreibung a. normal (Beschreibung nicht erforderlich)

40 Der Pflegebedürftige führt die Mundpflege selbstständig durch Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt? Ist aus der Pflegedokumentation ersichtlich, dass ein Erstgespräch geführt wurde? tnz tnz 15.5 Sind die Mitarbeiter entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation eingesetzt worden? 15.6 Kann dem Pflegebericht situationsgerechtes Handeln der Mitarbeiter des Pflegedienstes bei akuten Ereignissen entnommen werden? tnz Kapitel 18 Leistungserbringung nach SGB XI und V 18.1 Leistungserbringung SGB XI tnz a. Pflegevertrag b. Kostenvoranschlag c. Rechnungsstellung korrekt d. Ist die Leistungsdarlegung in der Pflegedokumentation beschrieben? Aktuell 18.2 Leistungserbringung SGB V tnz a. Eine ärztliche Verordnung liegt vor b. Die behandlungspflegerischen Maßnahmen sind immer durch geeignete Pflegefachkräfte abgezeichnet c. Rechnungstellung korrekt

41 Kapitel 17 Befragung der Pflegebedürftigen als zusammenfassende Darstellung aller befragten Personen 17.3 Wurden Sie durch den Pflegedienst vor Leistungsbeginn darüber informiert, welche Kosten Sie voraussichtlich selbst übernehmen müssen? Die Frage trifft für 5 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu. keine Angaben 1 Pflegebedürftigen 4 Pflegebedürftigen 17.4 Wurde mit Ihnen ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen? Die Frage trifft für 5 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu. keine Angaben 1 Pflegebedürftigen 4 Pflegebedürftigen 17.5 Werden mit Ihnen die Zeiten der Pflegeeinsätze abgestimmt? Die Frage trifft für 5 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu. immer 5 Pflegebedürftigen 17.6 Kommt ein überschaubarer Kreis von Mitarbeitern des Pflegedienstes zu Ihnen? Die Frage trifft für 5 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu. keine Angaben 4 Pflegebedürftigen 1 Pflegebedürftigen 17.7 War der Pflegedienst bei Bedarf für Sie erreichbar und einsatzbereit? Die Frage trifft für 5 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu. immer keine Angaben 4 Pflegebedürftigen 1 Pflegebedürftigen 17.8 Geben die Mitarbeiter Ihnen Tipps und Hinweise (Informationen Informationen) zur Pflege? Die Frage trifft für 5 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu. keine Angaben 4 Pflegebedürftigen 1 Pflegebedürftigen 17.9 Sind die Mitarbeiter höflich und freundlich? Die Frage trifft für 5 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu. immer 5 Pflegebedürftigen Werden Sie von den Mitarbeitern des Pflegedienstes unterstützt /motiviert motiviert, sich teilweise oder ganz selber zu waschen? Die Frage trifft für 5 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu. immer keine Angaben 3 Pflegebedürftigen 2 Pflegebedürftigen Fragen die Mitarbeiter des Pflegedienstes Sie, welche Kleidung Sie anziehen möchten? Die Frage trifft für 3 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu

42 keine Angaben 3 Pflegebedürftigen Respektieren die Mitarbeiter des Pflegedienstes Ihre Privatsphäre? Die Frage trifft für 5 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu. immer keine Angaben 4 Pflegebedürftigen 1 Pflegebedürftigen Sind Sie mit den hauswirtschaftlichen Leistungen des Pflegedienstes zufrieden? Die Frage trifft für 3 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu. immer 3 Pflegebedürftigen Hat sich nach einer Beschwerde etwas zum Positiven geändert? Die Frage trifft für 0 von 5 in die Prüfung einbezogene Pflegebedürftigen zu

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