Entgelt- und Nutzungsordnung

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1 Entgelt- und Nutzungsordnung der Katholischen Radiowerkstätten im Erzbistum Köln Träger: Bildungswerk der Erzdiözese Köln Marzellenstr Köln Stand: 2. Mai 2006

2 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Nutzungsordnung für Radiowerkstätten im Erzbistum Köln Gebühren für Studionutzung Ausleihgebühren für Radiotechnik und Material 4 4. Ausleihbedingungen für Radiotechnik Ausleihvertrag...6

3 3 1. Nutzungsordnung für Radiowerkstätten im Erzbistum Köln Die Katholischen Radiowerkstätten im Erzbistum Köln stellen kirchlichen Gruppen Räume und Sachmittel für die Herstellung von Bürgerfunkproduktionen zur Verfügung. Die Radiowerkstätten sind generell auch für andere Nutzer zugänglich. In der Regel ist die Nutzung des Studios nur mit Hilfe eines qualifizierten Technikers möglich. Bei Anmietung des Studios hat der Mieter nachzuweisen, dass ein Techniker mit einer entsprechenden Qualifikation (z.b. berufliche Tätigkeit, absolvierte Radio-Grundkurse und Aufbaukurse im technischen Bereich o.ä.) hat. Wird das Radiostudio fremdgenutzt für Beiträge außerhalb des Bürgerfunks, so wird der von der Kath. Radiowerkstatt gestellte Techniker zusätzlich zur Studionutzungsgebühr berechnet. Die Miete des Studios enthält keine Materialkosten. Diese werden gesondert berechnet. Bei der Vergabe der Termine für die Nutzung der Räume und Geräte der Radiowerkstätten werden primär die Bürgerfunkgruppen berücksichtigt. 2. Studionutzungsgebühren Für kirchliche Gruppen entspricht die Studionutzungsgebühr für die Produktion von Bürgerfunkbeiträgen der Höhe der LfM- Förderung für den entsprechenden Kurz-Beitrag bzw. die Sendung. Analoge und digitale Technik: kirchl. Gruppen sonstige Gruppen /Stunde 26,00 38,50 /Tag 205,00 307,00 /Mo.-Fr , ,00 /Sa.-So. 435,00 563,00 /Mo.-So , ,00 Techniker/Stunde 36,50 51,50

4 4 3. Ausleihgebühren für Radiotechnik Kirchliche Gruppen (nichtkirchliche Gruppen) Preise in Geräte 1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage 6 Tage 7 Tage Reportageeinheit analog 9,00 (12,00) 12,00 (16,00) 17,00 (23,00) 21,00 (28,00) 26,00 (35,00) 29,00 (39,00) 30,00 (40,00) Reportageeinheit digital Mobile Audioschnitteinheit 12,00 (16,00) 30,00 (40,00) Funkmikro 15,00 ((20,00) Mischpult 7,00 (9,00) Audioanlage 23,00 (31,00) 16,00 (21,00) 40,00 (53,00) 20,00 (27,00) 10,00 (13,00) 30,00 (40,00) 22,00 (29,00) 56,00 (75,00) 28,00 (37,00) 13,00 (17,00) 42,00 (56,00) 28,00 (37,00) 70,00 (93,00) 35,00 (47,00) 17,00 (23,00) 53,00 (71,00) 34,00 (45,00) 86,00 (115,00) 43,00 (57,00) 21,00 (28,00) 65,00 (87,00) Audioanlage = Yamaha Power Mixer, 2 Ramsa WS 80 Boxen 38,00 (51,00) 96,00 (128,00) 48,00 (64,00) 23,00 (31,00) 72,00 (96,00) 40,00 (53,00) 100,00 (133,00) 50,00 (67,00) 24,00 (32,00) 75,00 (100,00) Kabel und sonstiges Zubehör inklusive. Verbrauchsmaterial wird getrennt berechnet. CDs inklusive Hüllen 1,00

5 5 4. Ausleihbedingungen für Radiotechnik Versicherungsbedingungen - Die Geräte sind über die Studiomiete versichert, sofern Einbruchdiebstahl vorliegt. - Mobile Geräte sind nur innerhalb des Studios versichert, sofern Einbruchdiebstahl vorliegt. - Bei unsachgemäßer Behandlung und mutwilliger Beschädigung innerhalb und außerhalb des Studios haftet der Mieter. - Bei Diebstahl der Geräte aus einem PKW oder anderen Standorten sind diese nicht versichert. Das Risiko trägt der Entleiher. Wartung der Geräte Jedes Gerät im Verleih wird nach der Rückgabe vor neuerlicher Weitergabe auf Funktion und Vollständigkeit des Zubehörs geprüft. Im falle von notwendigen Reparaturen ist dies sofort auf dem Vertrag zu benennen. Verleihbedingungen Die Ausleihe ist an einen Qualifikationsnachweis des Bildungswerkes/Medienwerkstatt Radio gekoppelt. In Ausnahmefällen können auch entsprechende Nachweise durch andere Einrichtungen akzeptiert werden.

6 6 Ausleihvertrag zwischen Verleiher Entleiher Bildungswerk der Erzdiözese Köln und Medienwerkstatt Radio Marzellenstr Köln Tel. 0221/ Fax 0221/ Für die Produktion von Rundfunkbeiträgen für den Bürgerfunk werden vom oben genannten Entleiher folgende Geräte und Materialien vom bis ausgeliehen: - Reportageeinheiten analog Nr. - Reportageeinheiten digital Nr. - Mobile Schnitteinheiten Nr. - Sonstiges Für die Entleihung fallen Kosten von pro Tag an. Gesamtsumme. Der Entleiher verpflichtet sich, die ausgeliehenen Geräte und Materialien sachgemäß zu behandeln und garantiert für die ordnungsgemäße Rückgabe zum angegebenen Termin. Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder Materialien hat der Entleiher die anfallenden Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Reparatur zu tragen. Die Geräte unterliegen keinem besonderen Versicherungsschutz durch die Medienwerkstatt Radio. Unterschrift des Verleihers Unterschrift des Entleihers Das Gerät wurde am ordnungsgemäß zurückgegeben. Verleiher

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