KjG Diözesanverband Regensburg Obermünsterplatz Regensburg 0941/
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- Helmuth Böhm
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1 Der vorliegende Verleihvertrag wird zwischen Name: Anschrift: KjG Diözesanverband Regensburg Obermünsterplatz Regensburg 0941/ (Verleiher) und Telefon: (Entleiher/in) geschlossen. Vertragsumfang: (Was wird verliehen?) Komplette Anlage Einzelne Bestandteile : Pos. 1: Pos. 2: Pos. 3: Pos. 4: Für folgende Veranstaltung: am in Vertragsdauer: von bis Das Verleihmaterial wurde in einem Einwandfreien Zustand ausgehändigt. Mit der Unterschrift erklärt sich der /die Entleiher/in mit den Verleihbedingungen einverstanden. Diese sind damit rechtsgültig und verbindlich.
2 Ort, Datum Für die KjG DV Regensburg Entleiher/in Gegenstand des Vertrages ist der Verleih der KjG-Verstärkeranlage samt Zubehör: Stück Gerätebezeichnung Angabe des Vers. Summe Anzahl Fabrikat/Typ, Hersteller (*) Kaufdatums 1 Soundcraft EPM ,- (netto) 2 LINE 6 Relay XD-V30 Drahtlosanlage ,- (netto) 2 The Box Pro ACHAT110M Boxen ,- (netto) 2 Cordial CTM 10FM-SW Microkabel ,- (netto) 1 Rackmount f. Soundcraft EPM ,- (netto) 3 t.bone Microfon-Sets (Stative, Kabel, Mikros) ,- (netto) 1 Thon Winkelrack ,- (netto) 1 Y-Kabel ,90 (netto) 1 Rackblende ,90 (netto) 2 sssnake NF Patchkabel ,20 (netto) 1 t.bone MB85Set (Stativ, Mikro, Kabel) ,- (netto) 1 t bone TWS16HT Empfänger, Funkmikro ,- (netto) 2 Stairville LED Flood Panel ,- (netto) 1 Stairville BLS-315 Licht- und Boxen-Stativ ,00 (netto) 3 The sssnake NRL Kabel 1 m, Kaltgerätestecker Warwick Rockbag (Ständertasche) Stairville LED Flood Panel ,00 (netto) 2 Stairville Transporttasche Pro snake TPD-3 1 FM, 3 Pol Kabel Quertraverse * vgl. Packliste (s. Anhang) (2) Der unterschriebene Verleihvertrag (mit Einzelaufstellung über das ausgeliehen Material) gilt als Empfangsbestätigung. 2 Ausleihdauer (1) Die Verleihdauer ist auf den im Verleihvertrag angegebenen Zeitraum begrenzt. (2) Wird das Material nach dem obigen Zeitraum zurückgegeben (Gesamtes Material oder einzelne Teile davon), so ist pro Tag ein Zuschlag von 10% des Verleihpreises ( 3) zu entrichten. 3 Verleihgebühren und Zahlungsbedingungen (1) Das unter 1 aufgeführte Material wird zum Pauschalpreis von 75,00 Euro verliehen. (2) Für das unter 1 aufgeführte Material wird eine Kaution von 100,00 Euro erhoben. (3) Die Verleihgebühr sowie die Kaution sind bei Abholung bar zu begleichen. (4) Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Mahnung wegen fehlender Zahlung notwendig sein, so trägt der Ausleiher alle anfallenden Portokosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR je Mahnung. 4 Verlust und Beschädigung (1) Entstandene Schäden durch Verlust oder Defekt sind vom Entleiher/ von der Entleiherin mit dem Wiederbeschaffungswert (Neupreis + Beschaffungskosten) zu ersetzen. Es wird dem/der Entleiher/in geraten, eine geeignete Versicherung abzuschließen.
3 (2)Neuanschaffungen nach einem Verlust oder Total-Defekt erfolgen ausschließlich durch den Verleiher. Wird Material, welches dem Verleiher als verloren gegangen gemeldet wurde, zu einem späteren Zeitpunkt wieder gefunden und der Verleiher hat bereits die Neubeschaffung eingeleitet bzw. ist diese bereits erledigt, so ist der/die Entleiher/in trotzdem zur Zahlung des Wiederbeschaffungswerts verpflichtet. Der/die Entleiher/in darf in diesem Falle das Material behalten. (3) Der/die Entleiher/in ist verpflichtet, den Bedienungsanleitungen Folge zu leisten und jegliche Reperaturversuche zu unterlassen. (4) Ist eine Ersatzbeschaffung eines fehlenden resp. defekten Einzelteiles nicht möglich, so hat der/die Entleiher/in den Wiederbeschaffungswert der kompletten Anlage zu zahlen. Der/die Entleiher/in darf in diesem Fall das "restliche" Material behalten. (5) Abnützungen und Defekte im normalen Umfang sind im Verleihpreis enthalten. Der Verleiher behält sich jedoch vor zu Entscheiden, ob dies im Einzelfall zutrifft oder nicht. (6) Sollte sich nach Rückgabe von Material herausstellen, dass dieses nachweislich für Folgeschäden verantwortlich ist (z.b. durch eigenmächtige Reparaturen), so haftet der Ausleiher für die daraus entstandenen Schäden ebenfalls mit dem Zeitwert der daraus entstandenen Folgeschäden. (7) Schäden und Funktionsstörungen die an den Materialien auftreten sind spätestens bei der Rückgabe zu melden 5 Versicherung und Haftung (1)Die Versicherung des Materials gegen Totalverlust und Beschädigung während der Verleihdauer und während des Transportes vom Verleiher zum/zur Entleiher/in und wieder zurück an den Verleiher ist Sache des/der Entleiher/in. (2) Der Verleiher ist nicht verpflichtet dem/der Entleiher/in bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber Dritten (z.b. Anzeige bei Diebstahl) behilflich zu sein. Es ist Aufgabe des/der Entleiher/in, Rechtsansprüche an Dritte (z.b. an eine Versicherung, Transportunternehmen) selber zu stellen. (3) Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Gebrauch des Materials entstehen, übernimmt der Verleiher nicht. Der Verleiher übernimmt auch keine Haftung für offene oder verdeckte Schäden und Mängel am Material. (4) Die Benutzung des Materials geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des/der Entleiher/in. Haftungsansprüche jeglicher Art an den Verleiher sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. (5) Es wird dem/der Entleiher/in geraten, eine geeignete Versicherung abzuschließen. (Tipp: Elektronikversicherung des Jugendhaus Düsseldorf: ). 6 Abholung des Material (1) Das Material ist vom/von der Entleiher/in bei Abholung bzw. Übergabe auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen wegen Fehlmengen können daher nicht anerkannt werden (2) Das Material gilt als vom Ausleiher als abgeholt, sobald der Verleihvertrag unterschrieben und das Material übergeben ist. 7 Rückgabe des Material (1) Das Material ist in sauberem und gereinigtem Zustand zurückzugeben, unabhängig davon wie der Zustand bei der Übernahme des Materials war. (2) Das Material gilt als beim Verleiher angekommen, wenn es von einem Mitarbeiter entgegengenommen wurde. (3) Beschädigungen und Verluste sind dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch bei Rückgabe des Materials. Unterbleibt eine Meldung über Beschädigung und Verlust durch den /die Entleiher/in und der Verleiher stellt dies erst nachträglich fest, so wird dem Verleiher eine Frist von 90 Tagen ab dem Rückgabetag eingeräumt, Ersatzansprüche an den/die Entleiher/in zu stellen. Zusendung von Material an den Ausleiher (z.b. Verlorenes Material was danach wieder aufgetaucht ist) hat grundsätzlich kostenfrei für den Verleiher zu erfolgen. (4) Material, welches nicht oder nicht richtig gereinigt zurückkommt, wird auf Kosten des Ausleihers in den Zustand versetzt, in dem es sein sollte. Pro angefangene Arbeitsstunde wird ein Stundensatz von 10,00 Euro zuzüglich ggf. anfallender Materialkosten in Rechnung gestellt (5) Stellt der Verleiher bei Kontrolle des zurückgegebenen Materials fest, dass sich in dem zurückgegebenen Material Gegenstände befinden welche nicht dem Verleiher gehören, so ist der Verleiher nicht verpflichtet, dies dem/der Entleiher/in mitzuteilen. Der Ausleiher ist selber dafür zuständig, Gegenstände welche ihm oder anderen Personen gehören beim Verleiher abzuholen.
4 Geschieht dies nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem vereinbarten Rückgabetermin (siehe 2.1), so geht das Eigentum an diesen Gegenständen an den Verleiher über. Bei notwendigen Rücksendungen an den/die Entleiher/in trägt diese/r alle anfallenden Kosten. Als Aufwandsentschädigung für die Rücksendung ist ein Betrag von 10,00 Euro zu entrichten (6) Ist es notwendig, dass der Verleiher den/die Entleiher/in aufsuchen muss, um sein Material zu identifizieren (z.b. weil der/die Entleiher/in von verschiedenen Seiten Material ausgeliehen hat und nun nicht mehr trennen kann, wem was gehört), so wird pro angefangene Arbeitsstunde ein Stundensatz von 10,00 Euro zuzüglich ggf. anfallende Fahrtkosten (0,50 EUR je gefahrener Kilometer) in Rechnung gestellt. Alternativ die Kosten für eine Bahnfahrkarte 1. Klasse + ggf. Taxi-Kosten für die Fahrt zum Ort des/der Entleiher/in. (7) An Sonntagen und bundeseinheitlichen sowie regionalen Feiertagen ist keine Rückgabe des Materials möglich. (8) Erst nach Rückgabe des gesamten ausgeliehenen Materials gilt der Verleih als beendet. 8 Transport (1) Der Transport des Materials von D Regensburg, Obermünsterplatz 10 zum/zur Entleiher/in und wieder zurück ist Sache des/der Entleiher/in. Ebenso die Bereitstellung eines geeigneten Transportfahrzeuges und genügend Personen für das Be- und Entladen beim Verleiher. (2) Der Verleiher ist nicht zur Mithilfe beim Be- und Entladen verpflichtet. Wird die explizite Mithilfe des Verleihers beim Be- und Entladen des Material erforderlich, so wird pro angefangene Arbeitsstunde ein Stundensatz von 10,00 Euro zuzüglich ggf. anfallende Materialkosten bzw. Fahrtkosten (0,50 EUR je Fahrtkilometer) in Rechnung gestellt. Es wird deshalb dem Ausleiher empfohlen, den Hin- und Rücktransport mit eigenem Personal selber durchzuführen 9 Rücktritt des Verleihers vom Vertrag Werden dem Verleiher nach Vertragsabschluß Gründe bekannt, die auf einen nicht Vertragsgemäßen Ablauf und Umgang mit dem Material schließen lassen (z.b. bekannter Unsachgemäßer Umgang mit dem Material, Benutzung des Materials für rassistische, gewaltverherrlichende, pornographische und volksverhetzende Zwecke), so kann der Verleiher den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung erfolgt in der Schriftform oder per . Ersatzansprüche an den Verleiher durch den Ausleiher können nicht gestellt werden. 10 Datenschutz Die für die Verwaltung des Materialverleihs benötigten Daten des Ausleihers werden mittels EDV erfasst und gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. 11 Veränderung an der Mietsache (1) Dem/der Entleiher/in ist es nicht gestattet, Veränderungen (insb. technischer Art) an der Mietsache vorzunehmen. Die Mietsache ist vom/von der Entleiher/in so zu benutzen, wie es vom Verleiher vorgesehen ist (und sich in der Praxis bisher bewährt hat) (2) Es steht allein dem Verleiher das Recht zu, einen Gegenstand zu verändern und dem/der Entleiher/in dies ausdrücklich VOR dem Verleihbeginn zu Genehmigen. Sollte der/die Entleiher/in die Notwendigkeit für eine Modifizierung haben, so hat er dies dem Verleiher mind. 14 Tage vor Verleihbeginn formlos mit einer kurzen Begründung mitzuteilen. Bei Zustimmung durch den Verleiher, nimmt dieser entweder selber die Änderung vor oder erteilt dem/der Entleiher/in das Recht dazu. Wenn es sich um Modifikationen handelt, welche bei einem nachfolgenden Verleih auch für andere Entleiher/innen weiter nutzbar sind, so übernimmt der Verleiher ggf. die Kosten für die Änderungen. Ansonsten hat der/die Entleiher/in die Kosten für die Veränderung zu übernehmen (3) Stellt der Verleiher nach Rückgabe fest, dass Veränderungen am Mietgegenstand vorgenommen wurden, welche ohne Zustimmung des Verleihers erfolgten, so hat der/die Entleiher/in die Kosten dafür zu übernehmen, dass der Gegenstand wieder in den Zustand versetzt wird, den dieser vor dem Verleih hatte. Sollte dies nicht möglich sein, so hat der/die Entleiher/in den Gegenstand mit dem Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. In diesem Fall darf der/die Entleiher/in den modifizierten Gegenstand nach Bezahlung des Wiederbeschaffungswertes behalten. 12 Sonstiges
5 (1) In diesen Bestimmungen sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen sind nur in Schriftform und unter Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. (2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Verleihvertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die Wirksamkeit des Verleihvertrages bleibt unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. (3) Der Verleiher behält sich das Recht vor, das Material oder Teile davon, während des obigen Zeitraumes ( 2) auch anderweitig zu Verleihen. Ein Rechtsanspruch auf Verleih durch den Ausleiher besteht nicht. (4) Sollte bestelltes Material aus Reparaturgründen oder Verlust oder anderen Gründen nicht zum vereinbarten Abholtermin bereitstehen, so können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. (4) Sollte Material defekt zurückkommen oder verloren gegangen sein und es ist dem Verleiher nicht möglich bis zum nächsten Verleihtermin oder für den eigenen Gebrauch des Verleihers, vergleichbaren Ersatz zu beschaffen, so sind die dem Verleiher dadurch entgangenen Verleihgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro zu erstatten. (5) Es ist dem/der Entleiher/in nicht gestattet, das Material ohne vorherige Zustimmung der Verleihers anderweitig weiterzuverleihen oder anderen Personen zur Benutzung zu überlassen. (6) Bei Weiterverleih des Materials durch den Ausleiher an Dritte (nach Genehmigung durch den Verleiher) haftet der/die ursprüngliche Entleiher/in mit allen Pflichten dieses Vertrags. Packliste Lautsprecheranlage Transporteinheit Bezeichnung Stückzahl Mischpultkoffer Mischpult 1 Netzkabel Mischpult (im 1 Dreifachstecker) Netzkabel Funkstation (im 2 Dreifachstecker) Mikro Funkstation 3 Kabel: Mischpult Funkstation Mikro 2 (1&2) Kabel: Mischpult Mikro (3&4) 2 Kabel: Mischpult Lautsprecher 2 y-kabel: Mischpult (Stereo 1&2) 1 MP3/CD/Laptop Netzkabel Lautsprecher 2 Dreifachstecker 1 Mikrokoffer Mikro (normal) 4 Funkmikro 3 Mikrohalter 2 Einzeln Lautsprecher 2 Blaue Tasche Mikroständer 3
6 Bitte vor der Rückgabe der Lautsprecheranlage immer sorgfältig auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit prüfen! Vielen Dank! Packliste Lichtanlage Transporteinheit Bezeichnung Stückzahl Tasche 1 LED Panel 2 Netzkabel 3 Y-Kabel 2 Netzkabel LED Panel 2 Tasche 2 LED Panel 2 Netzkabel 2 Y-Kabel 2 Netzkabel LED Panel 1 Stativtasche Stativ 1 Quertraverse 1 Bitte vor der Rückgabe der Lichtanlage immer sorgfältig auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit prüfen! Vielen Dank!
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