Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG)

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1 Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) Die wichtigsten Änderungen im Verbraucherrecht und deren Auswirkungen auf den Medienvertrieb im Überblick

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3 Inhaltsverzeichnis Einleitung Verlängerte Rücktrittsfristen für Verbraucher Belehrung über das Rücktrittsrecht Muster-Widerrufsformular (Ausübung des Rücktrittsrechts) Ausnahmen vom Rücktrittsrecht Informationspflichten bei Fernabsatzgeschäften und AGV Fernabsatz-Informationspflichten: Erleichterungen für Telefon- und Mobile-Vertrieb Informationspflichten bei anderen Geschäften Bestätigungspflicht für Telefonverträge relevant für Abo-Verträge? Bestätigungspflicht bei Vertragsabschluss über Web-Seiten Anlage... 19

4 Einleitung Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie bezweckt die EU-weite Vollharmonisierung des Verbraucherrechts (Konsumentenschutzrecht). Von der Vollharmonisierung bestehen nur wenige Ausnahmen, die nationale Gestaltungsspielräume bieten. Von diesen Ausnahmen hat Österreich überwiegend zulasten der Wirtschaft Gebrauch gemacht: Mitgliedstaaten können beschließen, die Richtlinie auf Verträge bis 50,- nicht anzuwenden. Österreich hat von dieser Möglichkeit nur sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht: Für Fernabsatzverträge gibt es keine Bagatellgrenze, für außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossene Verträge gilt unter 50,- zwar nicht das EU-Verbraucherrecht, dafür gilt das alte, genuin österreichische Haustürgeschäfte-Rücktrittsrecht in adaptierter Form weiter. Für telefonische Verträge erlaubt die Richtlinie (verpflichtet jedoch nicht dazu), die Bindung des Verbrauchers von dessen schriftlicher Bestätigung abhängig zu machen, dass er an den telefonisch ausgehandelten Vertrag wirklich gebunden sein will ( genügt). Österreich hat diese Regelung eingeschränkt auf Dienstleistungen aufgegriffen, wobei unklar ist, ob die digitale Lieferung von Inhalten erfasst sein soll oder nicht (nach der Systematik der Richtlinie sind solche Verträge explizit nicht als Dienstleistungsverträge zu qualifizieren). Die neuen Regeln treten mit 13. Juni 2014 in Kraft. 4

5 Executive Summary das Wichtigste kompakt: Rücktrittsrecht Neu Rücktrittsfrist für Verbraucher bei Fernabsatz- (E-Commerce, Telefonvertrieb, ) und außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossenen Verträgen (AGV) in Zukunft 14 Tage. Fristenlauf ab Zusendung der Ware (Abo-Vertrag: erste Ausgabe), bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss. Bei epaper-abos und Paywall-Accounts kann das Rücktrittsrecht ausgeschlossen werden, hierfür sind bestimmte ausdrückliche Erklärungen und Bestätigungen des Verbrauchers einzuholen und ist mit der Leistungsausführung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu beginnen. Bei Dienstleistungsverträgen kann das Rücktrittsrecht bei Beginn der Ausführung der Dienstleistung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ebenfalls ausgeschlossen werden. Straßenverkauf: Bis 25,- kein Rücktrittsrecht (gilt auch für Abos). Fernabsatz: kein Rücktrittsrecht bei Bezug einzelner Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften (bei Fernabsatz-Aboverträgen besteht hingegen immer ein Rücktrittsrecht!) Gesetzliche Musterklauseln für die Belehrung über das Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht), bei fehlender oder unrichtiger Belehrung verlängert sich das Rücktrittsrecht um bis zu 12 Monate (somit auf maximal 12 Monate und 14 Tage)! Gesetzliches Rücktrittsformular ( Widerrufsformular ): Dieses ist bei Bestehen eines Rücktrittsrechtes dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Umfassende Informationspflichten Es bestehen weitreichende allgemeine Informationspflichten für grundsätzlich alle Verbrauchergeschäfte (auch in Geschäftsräumen), spezifische Informationspflichten bei Fernabsatzgeschäften und AGV. Unvollständige und unrichtige Informationen stellen eine Verwaltungsübertretung dar (Strafdrohung 1.450,-), machen den Vertrag jedoch nicht per se nichtig. Fehlende oder unrichtige Information über das Rücktrittsrecht (inkl. Widerrufsformular!) bewirkt jedoch dessen Verlängerung um bis zu 12 Monate. Einholung von Verbraucherbestätigungen Verbraucher sind an telefonisch abgeschlossene Verträge über Dienstleistungen (und Vertragsverlängerungen und -änderungen) über Dienstleistungen erst nach schriftlicher Bestätigung und Rückbestätigung durch den Verbraucher gebunden ( genügt). Die Regelung gilt nach Auffassung des BMJ nicht für Abonnement-Verträge über Printausgaben von Zeitungen und Zeitschriften. Unklar ist die Rechtslage hinsichtlich epaper-abos und Paywall- Accounts. Nach hier vertretener Auffassung sind diese Verträge von der Pflicht zur doppelten Bestätigung ebenfalls als nicht erfasst anzusehen. Bei Webshops (auch Abo-Webshops) muss der Verbraucher durch Drücken eines Buttons oder Aktivierung eines Häkchens oder dgl. ausdrücklich bestätigen, dass die Bestellung mit einer Zahlungspflicht verbunden ist gesetzlich vorgeschlagene Formulierung: zahlungspflichtig bestellen. Sorgt der Unternehmer nicht hierfür, ist der Verbraucher an den Vertrag bzw. seine Vertragserklärung nicht gebunden. 5

6 1. Verlängerte Rücktrittsfristen für Verbraucher Sowohl bei Haustürgeschäften bzw. außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen (AGV) als auch bei Fernabsatzgeschäften (Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel wie Post, Internet, Telefon oder Fax), gelten ab längere allgemeine Rücktrittsfristen. Bisher galt grundsätzlich: eine Woche bei Haustürgeschäften, sieben Werktage bei Fernabsatzgeschäften. Ab beträgt die Rücktrittsfrist sowohl für AGV als auch für Fernabsatzgeschäfte grundsätzlich 14 Tage. Achtung: Das Rücktrittsrecht gilt nicht nur für den erstmaligen Vertragsabschluss, sondern auch für Vertragsverlängerungen und Vertragsänderungen! Achtung: Der Verbraucher muss über das Rücktrittsrecht belehrt werden und es ist ihm ein Rücktrittsformular zur Verfügung zu stellen, sonst verlängert sich das Rücktrittsrecht um bis zu 12 Monate (somit auf bis zu 12 Monate und 14 Tage) Hinweis: Im Gegensatz zum alten genuin österreichischen Haustürgeschäfte- Rücktrittsrecht gilt das AGV-Rücktrittsrecht auch bei vom Verbraucher angebahnten Vertragsabschlüssen. Hinweis: Markt- und Messestände gelten als Geschäftsräume, wenn der Unternehmer diese regelmäßig betreibt (zb alljährliche Teilnahme an einer einschlägigen Messe) für dort getätigte Vertragsabschlüsse gilt das AGV- Rücktrittsrecht nicht! Hiervon abgesehen gilt aber der Verkauf über temporäre Verkaufsstände in Einkaufszentren etc. als AGV und somit auch das Rücktrittsrecht! Die Frist läuft bei Kaufverträgen über Waren ab Zusendung der Ware. Nach Auffassung des BMJ ist ein Print-Abo-Vertrag als Kaufvertrag über Waren zu qualifizieren. Bei Dienstleistungsverträgen läuft die Frist grundsätzlich ab Vertragsabschluss. Wird bei Dienstleistungsverträgen unter Hinweis auf den damit verbundenen Verlust des Rücktrittsrechts und mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers (unter Bestätigung seiner Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts) innerhalb von 14 Tagen mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen, besteht kein Rücktrittsrecht. Für Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte (epaper-abos, Paywall-Accounts von Nachrichtenportalen) bestehen Sonderregelungen (auf der Folgeseite dargestellt). Was gilt für Print-Abos? Bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg beginnt die Frist mit der ersten Lieferung, bei einem Zeitungsabo somit mit Zustellung der ersten Ausgabe. 6

7 Was gilt für Paywall-Accounts und epaper-abos? Verträge über die Bereitstellung von Computerprogrammen, Apps, Spielen, Musik, Videos, Texten und anderen Daten in digitaler Form sowohl zum dauerhaften Download als auch zum Echtzeitdownload (zb Streaming) sind weder Warenlieferungs- noch Dienstleistungsverträge, sondern fallen unter die Sonderkategorie Verträge über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten 1. Damit zählen sowohl epaper-abo- Verträge als auch Verträge über Paywall-Accounts zu dieser Gruppe. Gemäß 18 Abs. 1 Z 11 FAGG hat der Verbraucher bei Abschluss solcher Verträge mittels Fernabsatz oder AGV unter folgenden Voraussetzungen kein Rücktrittsrecht: wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen wird und er dabei ausdrücklich erklärt, zur Kenntnis zu nehmen, dass dadurch das Rücktrittsrecht verloren geht; und der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger ( !) übermittelt, in dem sowohl die jeweils geltenden Informationspflichten (vgl. Punkt 5 und Punkt 6) als auch die Zustimmung des Verbrauchers zum Lieferungsbeginn vor Ablauf der Rücktrittsfrist und seine Kenntnisnahme vom damit verbundenen Verlust des Rücktrittsrechts wiedergegeben ist; und der Unternehmer auch tatsächlich vor Ablauf der Rücktrittsfrist (also innerhalb von 14 Tagen) mit der Lieferung der digitalen Inhalte beginnt. Achtung: Bei Nichteinhaltung dieses Procederes besteht im Falle eines Verbraucher- Rücktritts auch kein Anspruch auf Entgelt für vom Verbraucher bereits bezogene Leistungen! epaper / Paywall: Mögliche Gestaltung der Belehrung über den Verlust des Rücktrittsrechts [Checkbox] Ich stimme zu, dass mit der Lieferung von epaper-ausgaben / der Bereitstellung der Lieferung digitaler Inhalte über einen Paywall-Account sofort / innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. Ich nehme zur Kenntnis, dass dadurch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz verlorengeht. Mein Recht zur Kündigung des Vertrags nach den vertraglichen Kündigungsbestimmungen (hier abrufbar [LINK] bleibt hiervon unberührt. 1 RL 2001/83/EU, Erwägungsgrund 19: Werden digitale Inhalte auf einem körperlichen Datenträger wie einer CD oder einer DVD bereitgestellt, sollten diese als Waren im Sinne dieser Richtlinie betrachtet werden. Vergleichbar mit Verträgen über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder über die Lieferung von Fernwärme, sollten Verträge über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, für die Zwecke dieser Richtlinie weder als Kaufverträge noch als Dienstleistungsverträge betrachtet werden. 7

8 Dienstleistung: Mögliche Gestaltung der Belehrung über den Verlust des Rücktrittsrechts [Checkbox] Ich stimme zu, dass mit der Ausführung der Dienstleistung sofort / innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. Ich nehme zur Kenntnis, dass dadurch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz verlorengeht. Mein Recht zur Kündigung des Vertrags nach den vertraglichen Kündigungsbestimmungen (hier abrufbar [LINK] bleibt hiervon unberührt. 2. Belehrung über das Rücktrittsrecht Dem Gesetz sind Musterklauseln zur Belehrung angeschlossen und auch ein Musterformular zur Ausübung des Rücktrittsrechts. Die Musterklauseln und das Musterformular sind diesem Memo als Anlage angeschlossen. Aus den Textbausteinen der Musterklauseln sind die jeweils Passenden auszuwählen. Da die Richtlinie die Rücksendung der Ware bei Ausübung des Rücktritts- bzw. Widerrufsrechts vorsieht, sind auch die Klauseln entsprechend gestaltet: Es ist festzulegen, wer die Kosten der Rücksendung trägt. Zeitungsverlage werden uu in Erwägung ziehen, bei Ausübung des Rücktrittsrechts für Print-Abo-Verträge auf die Rücksendung der bereits vom Verbraucher bezogenen Ausgaben zu verzichten. Die Musterklauseln sind daher sinnvollerweise teilweise zu adaptieren. Die Belehrung über das Rücktrittsrecht (Widerrufsbelehrung) für Abo-Verträge könnte (unter Anwendung der Musterklauseln) daher etwa wie im Folgenden dargestellt gestaltet werden. Prüfen Sie vor Anwendung, ob für das konkrete Abo überhaupt ein Rücktrittsrecht besteht (vgl. Punkt 4). Mögliche Gestaltung der Widerrufsbelehrung bei Abo-Verträgen (Printausgaben): Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen (Rücktrittsrecht). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware (Ausgabe) in Besitz genommen haben bzw. hat. Kontakt für die Ausübung des Rücktrittsrechts: Per Post: [Name, Anschrift]; Per Telefon: [Tel.-Nr.]; Per Fax: [Fax-Nr.]; Per [ -Adresse]. Sie können das Widerrufsformular auch auf unserer Webseite unter [Internet-Adresse] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln (per ). Wir verzichten bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch Sie auf die Rücksendung der Ihnen bereits zugestellten Ausgaben, für deren Wertverlust müssen Sie nicht aufkommen. Sollten Sie diese dennoch zurücksenden, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. 8

9 Mögliche Gestaltung der Widerrufsbelehrung bei epaper-abo-verträgen und Paywall-Verträgen, bei denen mit Leistungsausführung erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird 2 : Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen (Rücktrittsrecht). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Kontakt für die Ausübung des Widerrufsrechts: Per Post: [Name, Anschrift]; Per Telefon: [Tel.-Nr.]; Per Fax: [Fax-Nr.]; Per [ -Adresse]. Sie können das Widerrufsformular auch auf unserer Webseite unter [Internet-Adresse] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln (per ). Mögliche Gestaltung der Widerrufsbelehrung bei Dienstleistungsverträgen, bei denen mit Leistungsausführung erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird 3 4 : Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen (Rücktrittsrecht). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Kontakt für die Ausübung des Widerrufsrechts: Per Post: [Name, Anschrift]; Per Telefon: [Tel.-Nr.]; Per Fax: [Fax-Nr.]; Per [ -Adresse]. Sie können das Widerrufsformular auch auf unserer Webseite unter [Internet-Adresse] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln (per ). Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 2 Bei früherem Beginn der Leistungsausführung vgl. Muster Mögliche Gestaltung der Belehrung über den Verlust des Rücktrittsrechts unter Punkt 1. 3 Gilt nicht für epaper-aboverträge, vgl. Punkt 1, S Bei früherem Beginn der Leistungsausführung vgl. Muster Mögliche Gestaltung der Belehrung über den Verlust des Rücktrittsrechts unter Punkt 1. 9

10 3. Muster-Widerrufsformular (Ausübung des Rücktrittsrechts) Das gesetzlich vorgezeichnete Musterformular (andere Gestaltung ist zulässig) ist wie im Folgenden dargestellt aufgebaut: Muster-Widerrufsformular (Papierversion) Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: An [Name, Anschrift ggf. Fax-Nr. und/oder -Adresse des Unternehmens] Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) / die digitale Lieferung der folgenden Inhalte (*): [Bezeichnung Abo] Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) Datum (*) nicht Zutreffendes streichen Muster-Widerrufsformular (elektronisch) Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: An [Name, Anschrift ggf. Fax-Nr. und/oder -Adresse des Unternehmens] Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) / die digitale Lieferung der folgenden Inhalte (*): [Bezeichnung Abo] Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Datum (*) nicht Zutreffendes streichen 10

11 4. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht Fernabsatzverträge über den Einzelbezug von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten sind generell vom Fernabsatz-Rücktrittsrecht ausgenommen. Hingegen hat der Verbraucher bei im Fernabsatz abgeschlossenen Abo-Verträgen stets ein Rücktrittsrecht, es gibt für Fernabsatzverträge keine allgemeine Bagatell-Grenze im neuen Verbraucherrecht. Bei außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossenen Verträgen (AGV) über den Einzelbezug von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten ist die Rechtslage komplizierter: Nach dem neuen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ist der Einzelbezug von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten auch bei AGV vom Rücktrittsrecht ausgenommen. Auf AGV, bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 50,- nicht überschreitet ist das FAGG per se nicht anwendbar ( 1 Abs. 2 Z 1 FAGG). Der österreichische Gesetzgeber hat aber im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ein genuin österreichisches Haustürgeschäfte-Rücktrittsrecht belassen, das insbesondere für Verträge mit einem Entgelt über 25,- gilt, auch wenn diese üblicherweise außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Von diesem genuin österreichischen Haustürgeschäfte- Rücktrittsrecht sind die Printperiodika nicht ausgenommen. Damit ergibt sich folgendes Bild: Übersicht: Der Verbraucher hat ein Rücktrittsrecht bei Abschluss von Abo-Verträgen im Fernabsatz, selbst bei Bagatellpreisen (auch unter 25.-). bei Abschluss von Abo-Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen, wenn der Abo- Preis über 25.- beträgt. Übersicht: Kein Verbraucher-Rücktrittsrecht bei Einzelbezug von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten im Fernabsatz, auch wenn der Bezugspreis über 50,- beträgt (unklar ist, ob auf epaper-abos die Bestätigungspflicht bei telefonischen Dienstleistungsverträgen anwendbar ist, siehe Punkt 8!). bei Straßenverkauf von Printmedien, die üblicherweise im Straßenverkauf vertrieben werden, wenn der Kaufpreis 25,- nicht übersteigt. bei Abo-Abschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen, wenn der Abschluss durch AGV üblich ist und der Kaufpreis 25,- nicht übersteigt (evtl. anwendbar auf befristete Studentenabos, die in oder vor Universitätsgebäuden abgeschlossen werden). 11

12 5. Informationspflichten bei Fernabsatzgeschäften und AGV In 4 Abs. 1 FAGG ist eine 19 Positionen lange Liste von Informationen enthalten, die dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zu erteilen sind. Bei AGV-Abschlüssen sind dies Informationen auf Papier oder, sofern der Verbraucher dem zustimmt auf einem anderen dauerhaften Datenträger (zb per ) bereitzustellen. Bei telefonischen Verträgen kann die Information auch mündlich erteilt werden. Spätestens mit der (ersten) Warenlieferung bzw. vor Beginn der Dienstleistungserbringung bei Dienstleistungsverträgen ist dem Verbraucher aber auch bei telefonischen Verträgen eine Bestätigung mit allen in 4 Abs. 1 FAGG genannten Informationen zu übermitteln. Hinweis: Unvollständige und unrichtige Informationen stellen eine Verwaltungsübertretung dar (Strafdrohung 1.450,-), machen den Vertrag jedoch nicht per se nichtig. Fehlende oder unrichtige Information über das Rücktrittsrecht (inkl. Widerrufsformular!) bewirkt jedoch dessen Verlängerung um bis zu 12 Monate. 12

13 Liste der Pflichtinformationen bei Fernabsatzgeschäften und AGV (Positionen mit besonderer Relevanz für Abo-Verträge hervorgehoben) 1. Beschreibung der Ware/Dienstleistung ( wesentliche Eigenschaften ); 2. Unternehmensidentität (Namen/Firma, Anschrift); 3. Telefon, Fax und zur schnellen und unkomplizierten Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer (bei externer Beschwerdestelle auch deren Anschrift, bei Anruf durch Vermittler Offenlegung des Vertretenen samt Anschrift); 4. Brutto-Gesamtpreis der Ware/Dienstleistung; 5. bei Abo-Verträgen Gesamtkosten pro Abrechnungszeitraum; 6. falls Vertragsabschluss über Mehrwertnummer: Kosten; 7. die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Zeitraum, innerhalb dessen nach der Zusage des Unternehmers die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird, sowie ein allenfalls vorgesehenes Verfahren beim Umgang des Unternehmers mit Beschwerden; 8. bei Bestehen eines Rücktrittsrechts: Bedingungen, Fristen, Vorgangsweise, unter Zurverfügungstellung des Muster-Widerrufsformulars; 9. ggf. Hinweis auf Pflicht des Verbrauchers zur Tragung der Kosten für die Rücksendung der Ware; 10. bei Dienstleistungsverträgen, nicht aber bei Kaufverträgen über Waren (nach BMJ- Auffassung: Print-Aboverträge) kann dem Verbraucher im Fall seines Rücktritts vom Vertrag ein anteiliger Betrags für die bereits erbrachten Leistungen verrechnet werden, hierauf ist ggf. hinzuweisen (Achtung: epaper-abo-verträge gelten als Verträge über die Lieferung digitale Inhalte und sind daher keine Dienstleistungsverträge im Sinne dieser Bestimmung!); 11. ggf. Hinweis auf das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts oder über die Umstände, unter denen der Verbraucher sein Rücktrittsrecht verliert; 12. Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts und ggf. auf vertragliche Garantiebedingungen; 13. ggf. bestehende einschlägige Verhaltenskodizes gemäß 1 Abs. 4 Z 4 UWG (Anm.: auf Ehrenkodex der Presse muss nicht verwiesen werden, da dieser nicht unmittelbar der Absatzförderung dient vgl. 1 Abs. 1 Z 4 ivm Z 1 UWG); 14. ggf. Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen (wichtig bei Abo-Verträgen!); 15. ggf. Mindestlaufzeit; 16. ggf. das Recht des Unternehmers, Kaution oder Sicherheiten zu verlangen, sowie deren Bedingungen; 17. ggf. die Funktionsweise digitaler Inhalte einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte; 18. ggf. soweit wesentlich die Interoperabilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese dem Unternehmer bekannt ist oder vernünftigerweise bekannt sein muss; 19. ggf. außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, und die Voraussetzungen für diesen Zugang (Hinweis auf Presserat ue nicht erforderlich, da nicht das Vertragsverhältnis mit Käufer/Abonnent betreffend). 13

14 6. Fernabsatz-Informationspflichten: Erleichterungen für Telefon- und Mobile-Vertrieb Bei telefonischen Verträgen und im M-Commerce (Vertrieb über mobile Endgeräte mit beschränkter Anzahl darstellbarer Zeichen) müssen vor Vertragsabschluss nur die wichtigsten Informationen der unter Punkt 5 dargestellten Liste mitgeteilt werden, die vollständige Pflichtinformation kann in der Vertragsbestätigung nachgereicht werden. Die auch bei Telefon- und Mobile-Vertrieb zwingend vorab zu erteilenden Informationen sind: Vorab zu erteilende Mindestinformation bei Telefon-/M-Vertrieb: Beschreibung der Ware/Dienstleistung ( wesentliche Eigenschaften ); Unternehmensidentität (Name und Anschrift); Brutto-Gesamtpreis; Bei Abo-Verträgen Gesamtkosten pro Abrechnungszeitraum; Belehrung über das Rücktrittsrecht unter Zurverfügungstellung des Musterformulars; Vertragslaufzeit, Kündigungsregelung. 7. Informationspflichten bei anderen Geschäften Im Konsumentenschutzgesetz ( 5a KSchG) wurde eine Liste mit allgemeinen Informationspflichten verankert, der grundsätzlich bei jedem Verbrauchergeschäft vor Vertragsabschluss nachzukommen ist, soweit das Geschäft nicht ausdrücklich von den allgemeinen Informationspflichten ausgenommen ist. Insbesondere gelten diese Informationspflichten auch für Verbrauchergeschäfte, die in Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Hinweis: Die allgemeinen Informationspflichten sind für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in der Regel nicht von unmittelbarer Bedeutung. Relevanz können sie etwa bei Betrieb eines Verlagsshops und bei Abo-Vertrieb im Rahmen von Messen haben. Ausdrücklich ausgenommen von den allgemeinen Informationspflichten sind etwa: sofort erfüllte Geschäfte des täglichen Lebens (diese sind weder in der Richtlinie noch im Gesetz definiert, aber es sprechen gute Argumente dafür, dass der Einzelbezug von Zeitungen und Zeitschriften darunter fällt diesen Standpunkt vertritt auch die WKO); Fernabsatzgeschäfte (zb Telefon- und Online-Vertrieb von Zeitungsabos und Einzelausgaben; für AGV und Fernabsatzgeschäfte ist im FAGG ein eigener Informationspflichtenkatalog normiert, vgl. Punkt 5); und AGV (zb Straßenverkauf; für AGV und Fernabsatzgeschäfte ist im FAGG ein eigener Informationspflichtenkatalog normiert, vgl. Punkt 5). 14

15 Die allgemeinen Informationspflichten sind daher für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in der Regel nicht von unmittelbarer Bedeutung: Telefon- und Online-Vertrieb fallen unter die Fernabsatzregelungen, Straßenverkauf unter die Regelungen für AGV, beim Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften in Trafiken und Geschäften ist der Verlag einerseits nicht Adressat der Informationsplicht (sondern der Trafikant bzw. Geschäftsinhaber), andererseits dürfte der Zeitungsverkauf über diese Vertriebskanäle als sofort erfülltes Geschäft des täglichen Lebens zu qualifizieren sein, welches von den allgemeinen Informationspflichten ausgenommen ist. Sowohl die Verbraucherrechte-Richtlinie selbst als auch das KSchG lassen offen, wie der allgemeinen Informationspflicht nachzukommen ist, es bestehen keine Formvorschriften. Die Wirtschaftskammer vertritt die Auffassung, dass die Information auch in Verbindung mit der Preisauszeichnung oder durch Aushang im Geschäft erteilt werden kann da sich weder aus den Erwägungsgründen der Richtlinie noch aus den Materialien zum VRUG Anhaltspunkte für eine strengere Auslegung ergeben, dürfte diese Auffassung zutreffend sein. Inhaltlich umfasst die Liste der allgemeinen Informationspflichten Unternehmensdaten (Name/Firma, Tel.-Nr., Anschrift); und Daten zur Ware/Dienstleistung (wesentliche Eigenschaften, Gesamtpreis); sowie soweit auf das angebahnte Geschäft anwendbar, folgende ergänzende Informationen: Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und allfällige vertragliche Garantien und Kundendienstleistungen; Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen (einschl. Zeitangabe zur Leistungserbringung); Vertragslaufzeit (zb bei Abschluss von Abo-Verträgen in einer Buch- und Zeitschriftenhandlung); Bestimmte Angaben bei digitalen Produkten (Funktionsweise, technische Schutzmaßnahmen, Interoperabilität). 15

16 8. Bestätigungspflicht für Telefonverträge relevant für Abo-Verträge? An einen telefonisch ausgehandelten Vertrag über eine Dienstleistung ist ein Verbraucher, wenn der Unternehmer das Ferngespräch eingeleitet hat, erst nach folgender Bestätigungsprozedur gebunden: Erstens muss der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung seines Vertragsanbots auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Zweitens muss der Verbraucher dem Unternehmer hierauf eine schriftliche Erklärung über die Annahme dieses Anbots auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Dauerhafte Datenträger sind insbesondere: Papier, USB-Sticks, Speicherkarten, Festplatten, CD- ROMs, DVDs, sowie auch s Bestätigung und Rückbestätigung per erfüllt daher die gesetzlichen Voraussetzungen. Achtung: Bei bestätigungspflichtigen Verträgen gilt die Bestätigungspflicht nicht nur für den Erstabschluss sondern auch für Vertragsverlängerungen und Änderungen! Hinweis: Bei bestätigungspflichtigen Verträgen ist den gesetzlichen Anforderungen mit Bestätigung und Rückbestätigung per Genüge getan. Seitens des Bundesministeriums für Justiz wurde mündlich die Rechtsauffassung vertreten, dass diese Bestätigungspflicht nicht für Zeitungs- und Zeitschriftenabos in Papierform relevant sei, weil es sich bei diesen nicht um Dienstleistungsverträge sondern um Kaufverträge über Waren handle. Diese Rechtsauffassung ist in den parlamentarischen Gesetzesmaterialien nicht dokumentiert, die Systematik der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, die dort vorgegebenen eigenen Rücktrittsregeln für Kaufverträge zur regelmäßigen Lieferung von Waren (das sind definitionsgemäß bewegliche körperliche Gegenstände) über einen festgelegten Zeitraum hinweg legen die Einordnung von Zeitungsabonnement-Verträgen in die Gruppe der Kaufverträge über Waren nahe. Schlussfolgerung: Ein Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Zeitungen oder Zeitschriften über einen festgelegten (befristeten oder unbefristeten) Zeitraum ist ein Kaufvertrag über Waren und kein Dienstleistungsvertrag. Ein telefonisch abgeschlossener Zeitungs- oder Zeitschriftenabo-Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit folglich nicht des Bestätigungs- und Rückbestätigungsprocederes. Diese Interpretation ist zwar in den Gesetzesmaterialien nicht explizit bestätigt, entspricht aber der dem Verband Österreichischer Zeitungen mündlich kommunizierten Interpretation des Bundesministeriums für Justiz. 16

17 Wie bereits unter Punkt 1 dargestellt (vgl. S. 7) sind Verträge über die digitale Bereitstellung von Inhalten nach Erwägungsgrund 19 der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie für die Zwecke dieser Richtlinie explizit weder als Kaufverträge noch als Dienstleistungsverträge, sondern als eigene Kategorie zu betrachten: Werden digitale Inhalte auf einem körperlichen Datenträger wie einer CD oder einer DVD bereitgestellt, sollten diese als Waren im Sinne dieser Richtlinie betrachtet werden. Vergleichbar mit Verträgen über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder über die Lieferung von Fernwärme, sollten Verträge über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, für die Zwecke dieser Richtlinie weder als Kaufverträge noch als Dienstleistungsverträge betrachtet werden. Der österreichische Gesetzgeber hat die Bestimmungen der Verbraucherrechte-Richtlinie über Fernabsatzgeschäfte durch das VRUG im neuen FAGG umgesetzt. Dabei wurde von der in Art. 8 Abs. 6 der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie enthaltene Ermächtigung, die Bindung des Verbrauchers an Telefonverträge von einer schriftlichen Bestätigung (des Verbrauchers) abhängig zu machen, ausdrücklich eingeschränkt auf Verträge über Dienstleistungen Gebrauch gemacht. Dass dabei dem Begriff der Dienstleistung ein anderes Verständnis zugrunde zu legen wäre, als jenem der Richtlinie, ist den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen. Schlussfolgerung: Es bestehen beachtliche Argumente dafür, dass das in 9 Abs. 2 FAGG normierte Bestätigungs- und Rückbestätigungsprocedere für telefonische Verträge über Dienstleistungen auf telefonisch akquirierte epaper-abos und Paywall-Accounts für Webdienste unter gebotener richtlinienkonformer Interpretation des Begriffes Dienstleistung nicht anwendbar ist, weil diese im Sinne der Richtlinie als Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte zu qualifizieren sind, die für die Zwecke der Richtlinie explizit nicht als Dienstleistungsverträge gelten. Ob diese Interpretation auch der Absicht des österreichischen Gesetzgebers entspricht, kann aus den Gesetzesmaterialien nicht ersehen werden. 17

18 9. Bestätigungspflicht bei Vertragsabschluss über Web-Seiten Bei Webshops auch Abo-Webshops sind am Ende des Bestellvorgangs bestimmte Informationen hervorzuheben, weiters hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungspflicht verbunden ist. Hervorzuhebende Information unmittelbar vor Vertragsabschluss: Beschreibung Ware/Dienstleistung ( wesentliche Eigenschaften ); Brutto-Gesamtpreis; Bei Abo-Verträgen: Gesamtkosten pro Abrechnungszeitraum; Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen, ggf. Mindestlaufzeit. Ausdrücklich hinzuweisen ist vor Abschluss des Bestellvorgangs auf die Zahlungspflicht. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungspflicht verbunden ist. Ausdrückliche Bestätigung des Verbrauchers über Zahlungspflicht: Schaltfläche (Button oder Aktivierkästchen) mit den Worten zahlungspflichtig bestellen oder gleichartig eindeutige Formulierung. Achtung: Holt der Unternehmer diese Bestätigung nicht ein, so ist der Verbraucher an den Vertrag oder seine Vertragserklärung nicht gebunden! 18

19 ANHANG I Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts A. Muster-Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag 1. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( 2 ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet Gestaltungshinweise: 1. Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein: a) im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: des Vertragsabschlusses. ; b) im Falle eines Kaufvertrags:, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. ; c) im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden:, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. ; d) im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken:, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. ;

20 e) im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg:, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. 2. Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Faxnummer und -Adresse ein. 3. Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per ) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. 4. Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Fall des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 5. Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat: a) Fügen Sie ein: Wir holen die Waren ab. oder Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. b) Fügen Sie ein: Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. ; Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. ; Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können: Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von EUR [Betrag einfügen]., oder wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR [Betrag einfügen] geschätzt. oder wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind: Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab. und c) Fügen Sie ein: Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 6. Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

21 B. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück) An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und -Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen.

22

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