AUSBILDUNGSVEREINBARUNG
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- Renate Angela Armbruster
- vor 9 Jahren
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1 AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung des Praxisforschungsprojekts zwischen Firma/Institution vertreten durch Anschrift Telefon ( ) Mail - nachfolgend Praxisstelle genannt und Frau/Herrn geboren am. in Anschrift Telefon ( ) Mail - nachfolgend Student genannt - wird die nachstehende Vereinbarung (Vertrag) zur Durchführung des Praxisforschungsprojektes geschlossen, das für ein Studium an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Postfach Leipzig im Studiengang vorgeschrieben ist. Ausfertigung für Student Praxisstelle Hochschule
2 Seite 2 1 Art und Dauer der Ausbildung (1) Das Praxisforschungsprojekt wird in der o.g. Praxisstelle durchgeführt und dauert mindestens 15 Wochen. (2) Der Vertrag wird für die Zeit vom.. bis.. abgeschlossen. (3) Während des Praktischen Studiensemesters hat der Student keinen Rechtsanspruch auf Urlaub. Die Ausbildungsstelle kann eine Freistellung bis zu 5 Werktage gewähren. (4) Eine Unterbrechung des Praktischen Studiensemesters für theoretische Ausbildungsinhalte oder Auswertungen sind in der Regel nicht statthaft. In dem Semester geplante Lehrveranstaltungen sind als Blockveranstaltungen durchzuführen. (5) Seitens der Praxisstelle werden / wird als Beauftragte(r), Telefon: (..)., Telefon: (..). benannt. (6) Das Praktische Studiensemester ist Bestandteil des Studiums, der Student bleibt während des Praxisforschungsprojektes Mitglied der Hochschule. Er hat die Weisungen des Ausbildungsbeauftragten der Praxisstelle zu befolgen. 2 Pflichten der Praxisstelle (1) Die Praxisstelle ist nach ihren Gegebenheiten grundsätzlich in der Lage, die in Studien- oder Prüfungsordnungen des o.g. Studienganges für das Praxisforschungsprojekt festgelegten Kenntnisse zu vermitteln. (2) Die Praxisstelle verpflichtet sich 1. den Studenten während des Praxisforschungsprojekts entsprechend der Studienordnung, Abschnitt Praxisforschungsprojekt einzusetzen, zu unterweisen und die Durchführung zu überwachen, 2. die Richtigkeit des Tätigkeitsnachweises zu überwachen und zu unterzeichnen, 3. einen Beauftragten zu benennen, der für die Einhaltung der Vereinbarung seitens der Praxisstelle verantwortlich ist,
3 Seite 3 4. der Hochschule gegebenenfalls von einer beabsichtigten vorzeitigen Beendigung des Vertrages, vom Nichtantritt des Studenten zum Praxisprojekt oder anderen Unregelmäßigkeiten Kenntnis zu geben. (1) Der Student verpflichtet sich 3 Pflichten des Studenten 1. die Tätigkeiten entsprechend der Studienordnung auszuführen, 2. die Betriebsordnung und andere Rechtsvorschriften der Praxisstelle einzuhalten, 3. den Anweisungen des Beauftragten der Praxisstelle jederzeit nachzukommen, 4. ein Fernbleiben der Praxisstelle unverzüglich mitzuteilen, bei Erkrankung spätestens am 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 4 Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag bedarf der Genehmigung der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig. Er verliert seine Gültigkeit, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung zum Praxisforschungsprojekt gemäß Studien- und Prüfungsordnung bis zum Vertragsbeginn nicht erfüllt sind. (2) Der Vertrag kann von der Praxisstelle gekündigt werden a) aus wichtigen betrieblichen Gründen und b) bei Pflichtverletzungen des Studenten. (3) Der Vertrag kann durch den Studenten bei einer inhaltlichen Fehlorientierung einmal gekündigt werden. (4) Die Genehmigung des Vertrages kann durch die Hochschule aus zwingenden Gründen zurückgezogen werden. (5) Die Kündigung bzw. Genehmigungsrücknahme muss schriftlich und unter Angabe der Gründe erfolgen und geht an alle Verteiler dieser Ausbildungsvereinbarung.
4 Seite 4 5 Versicherungsschutz (1) Während des Praxisforschungsprojekts ist der Student Kraft Gesetzes a) nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert, b) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei und c) gegen Unfall versichert. Im Versicherungsfall übermittelt die Praxisstelle der Hochschule eine Ablichtung der Unfallanzeige. 6 Regelung von Streitigkeiten Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung zwischen den Vertragspartnern unter Mitwirkung der HTWK Leipzig anzustreben. 7 Vertragsauslieferung Dieser Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausführungen von der Praxisstelle und dem Studenten geschlossen und von der Hochschule bestätigt. Es ist Aufgabe des Studenten, diese Vertragsausfertigungen der Hochschule rechtzeitig vor Vertragsbeginn vorzulegen und das für die Praxisstelle bestimmte Exemplar dieser wieder zuzuleiten.
5 Seite 5 8 Sonstige Vereinbarungen U. a. Regelungen über Schutzrechte, Urheberrechte und Geheimhaltung. Ort, Datum: Ort, Datum: Für die Praxisstelle: Student: (Name) (Name) (Unterschrift) (Unterschrift) Dieser Vertrag wird seitens der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig durch den Praktikumsbeauftragten des o.g. Studienganges anerkannt. Als Betreuer seitens der HTWK Leipzig wird benannt:, Telefon: (.). Mail: Leipzig, Betreuender Hochschullehrer
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