Fachhochschule Dortmund
|
|
- Bärbel Berg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachhochschule Dortmund FB Architektur Praxissemester Grundlegende Information zur Organisation 7 Schritte zur erfolgreichen Teilnahme am Praxissemester 1. Informationsveranstaltung durch den Praxissemesterbeauftragten der FH- Do, FB-Architektur (Termin: siehe FH-Site, FB Architektur). 2. Anmeldung über ODS (nach der Informationsveranstaltung). 3. Downloaden der Unterlagen (FH-Site, FB Architektur). 4. Ausfüllen der Unterlagen. a. Praxisstellenkurzbeschreibung b. Vertrag Dieser wird auf der letzten Seite unterschrieben von: - Arbeitgeber (mit Siegel / Stempel) - Studentin / Student - Praxissemesterbeauftragten der FH-Do, FB-Architektur (nachdem Arbeitgeber und Teilnehmer unterzeichnet haben) c. Meldung an das Studienbüro Wichtig, Freistellung des Studienbeitrags! Die Meldung muss vollständig ausgefüllt sein und kann dann direkt im Studienbüro abgegeben oder im Postfach des Studienbüros hinterlegt werden. 5. Nachdem sämtliche Unterlagen ausgefüllt und geprüft sind müssen die Unterlagen a, b und c kopiert und verteilt werden: 1 x Arbeitgeber (b) 1 x Studentin /Student (behält die Originale a, b und c) 1 x Praxissemesterbeauftragter der FH-Do, FB-Architektur (a und b). 6. An der begleitenden Lehrveranstaltung teilnehmen, Pflichtveranstaltung (Termin: siehe FH-Site, FB Architektur, i.d.r in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an den Prüfungszeitraum zwischen Feb. Und März eines jeden Jahres als Blockveranstaltung im Umfang von einer Woche).
2 Fachhochschule Dortmund FB Architektur Seite 2 7. Die Praxiszeit absolvieren und anschließend dem Praxissemesterbeauftragten der FH-Do, FB-Architektur die Bescheinigung (Zeugnis) des Arbeitgebers einreichen. Viel Spaß im Praxissemester und einen reichhaltigen Erkenntnisgewinn wünscht der Praxissemesterbeauftragte der FH-Do, FB-Architektur. Dortmund 2006/07
3 Ordnung für das Praxissemester (berufspraktisches Studiensemester) für den Studiengang Architektur in der Fachrichtung Ingenieurwesen an der Fachhochschule Dortmund Vom 18. März 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 56 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (FHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S.564), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213) hat die Fachhochschule Dortmund die folgende Ordnung für das Praxissemester als Bestandteil der Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht: 1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich 2 Ziele und Inhalte des Praxissemesters 3 Rechtsstellung 4 Dauer des Praxissemesters 5 Zulassung 6 Praxisplätze 7 Vereinbarung mit der Praxisstelle 8 Durchführung 9 Fachbereichsbeauftragter 10 Anerkennung des Praxissemesters 11 Übergangsbestimmungen 12 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anlage: Vereinbarung über die Ableistung eines Praxissemesters
4 2 1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich (1) Diese Ordnung für das Praxissemester regelt aufgrund des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (FHG) in der Fassung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 564), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213), der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Architektur in der Fachrichtung Ingenieurwesen an der Fachhochschule Dortmund vom 18. November 1996 (FH-Mitteilungen Nr. 5 vom 11. Februar 1997) sowie der Studienordnung für den Studiengang Architektur an der Fachhochschule Dortmund vom 20. November 1996 (FH-Mitteilungen Nr. Vom ) die Durchführung der berufspraktischen Tätigkeit (Praxissemester) im Studiengang Architektur. (2) Diese Ordnung für das Praxissemester ist gemäß 56 Abs. 2 FHG Bestandteil der Studienordnung für den Studiengang Architektur. 2 Ziele und Inhalte des Praxissemesters (1) Das Praxissemester soll die Studierenden an die berufliche Tätigkeit des Diplom- Ingenieurs heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. (2) Die Ausbildungsinhalte sind : Das Anwenden von Kenntnissen und Fertigkeiten bei der Projektentwicklung und Projektdurchführung im Büro und auf der Baustelle, insbesondere die Aufgaben des Architekten / Stadtplaners bei dem Zusammenwirken von Bauherr, Bauunternehmer und Behörden. 3 Rechtsstellung Während des Praxissemesters bleiben die Studierenden1 an der Fachhochschule Dortmund immatrikuliert. Sie unterliegen den Weisungen und Vorschriften des Arbeitgebers ( nachfolgend Praxisstelle genannt; siehe auch 6 Abs. 1) 1 Alle in dieser Praxissemesterordnung nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Funktionsbezeichnungen werden gemäß 8 Abs. 8 FHG von Frauen in der weiblichen Form und von Männern in der männlichen Form geführt.
5 3 4 Dauer des Praxissemesters Das Praxissemester wird in der Regel im fünften Semester abgeleistet und umfaßt einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 16 Wochen. 5 Zulassung Auf Antrag wird zum Praxissemester zugelassen, wer die Zwischenprüfung bestanden hat; über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuß. 6 Praxisplätze (1) Die Praxiszeit kann in privaten oder öffentlichen Einrichtungen und Büros, die sich mit der Planung oder Bauausführung befassen, geleistet werden. Diese müssen über geeignete fachliche Qualifikation verfügen und die Studierenden angemessen betreuen; hierüber entscheidet der Fachbereichsbeauftragte. (2) Die Fachhochschule führt ein Verzeichnis über geeignete Praxisstellen. Die Studierenden können im Einvernehmen mit dem Fachbereichsbeauftragten ( 9 ) auch selbst Praxisplätze vorschlagen. Die Bewerbung um den Praxisplatz führen die Studierenden durch. Die Fachhochschule unterstützt die Studierenden bei der Suche. 7 Vereinbarung mit der Praxisstelle Vor Beginn der Praxiszeit treffen der Studierende und die Praxisstelle eine schriftliche Vereinbarung, die insbesondere regelt: Art und Dauer der Tätigkeit, die Pflichten des Studierenden gegenüber der Praxisstelle, die Pflichten der Praxisstelle gegenüber dem Studierenden, eine eventuelle Aufwandsentschädigung, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht, den Versicherungsschutz des Studierenden, die Voraussetzungen für eine vorzeitige Auflösung der Vereinbarung. Der Studierende legt eine Ausfertigung der Vereinbarung rechtzeitig vor Vertragsbeginn dem Fachbereichsbeauftragten zur Überprüfung und Anerkennung vor. Ein Muster ist als Anlage dieser Ordnung beigefügt.
6 4 8 Durchführung (1) Während des Praxissemesters schreiben die Studierenden einen Bericht. (2) Während des Praxissemesters wird die Tätigkeit der Studierenden durch fächerübergreifende Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS begleitet. Diese finden in der Regel während der Vorlesungszeit des laufenden Semesters statt. An diesen Tagen sind die Studierenden von ihrer Anwesenheitspflicht in der Praxisstelle befreit. Abweichend von Satz 1 und 2 kann die praxisbegleitende Lehrveranstaltung auch zeitlich außerhalb der praktischen Tätigkeit in Form eines Blockseminars durchgeführt werden. (3) Während des Praxissemesters dürfen die Studierenden neben praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen nur solche belegen, die die festgelegten Anwesenheitszeiten in der Praxisstelle sowie die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen zeitlich nicht berühren. Die Teilnahme an Prüfungen während des Praxissemesters muß den Studierenden ermöglicht werden. (4) Die fachliche Betreuung erfolgt durch einen von der Praxisstelle zu benennenden Betreuer und einen vom Fachbereich zu benennenden Professor des Studiengangs Architektur, der im Rahmen der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen an der Auswertung der berufspraktischen Tätigkeit beteiligt ist. 9 Fachbereichsbeauftragter (1) Der Fachbereichsrat beauftragt einen Angehörigen des Fachbereichs Architektur mit der allgemeinen Organisation des Praxissemesters. Zu den Aufgaben des Fachbereichsbeauftragten gehören insbesondere die Erfassung und Vermittlung von Praxisstellen sowie deren Anerkennung, die Benennung der betreuenden Professoren gemäß 8 Abs. 4, die Überprüfung und Anerkennung der schriftlichen Vereinbarung gemäß 7, die Kontaktpflege mit der Praxisstelle. (2) Der Fachbereichsbeauftragte wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Praxissekretariat der Fachhochschule Dortmund unterstützt. 10 Anerkennung des Praxissemesters (1) Die erfolgreiche Teilnahme am Praxissemester wird von dem betreuenden Professor mit einem Leistungsnachweis bescheinigt. Voraussetzung ist, daß 1. die Praxisstelle Inhalt, Dauer und Erfolg der erforderlichen Praxiszeit bescheinigt hat, 2. der Studierende an den Lehrveranstaltungen zur Auswertung der außerhochschulischen Praxiszeit teilgenommen hat,
7 5 3. die berufspraktische Tätigkeit des Studierenden dem Zweck des Praxissemesters entsprochen und der Studierende die ihm übertragenen Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt hat; das Zeugnis der Praxisstelle und der Bericht ( 8 Abs. 1) sind dabei zu berücksichtigen. (2) Kann ein Studierender aus zwingenden Gründen, die er nicht zu vertreten hat, Teile des Praxissemesters bis zu einem Viertel des Gesamtumfanges nicht oder nicht der dem Zweck des Praxissemesters entsprechenden Weise ableisten, so kann der Prüfungsausschuß dem Studierenden diesen Teil des Praxissemesters erlassen. 11 Übergangsbestimmungen Diese Ordnung für das Praxissemester findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 1996/97 für den Studiengang Architektur an der Fachhochschule Dortmund eingeschrieben worden sind. Alle Wechsler, die in höhere Semester als die Studienanfänger des WS 1996/97 eingestuft worden sind, brauchen nicht am Praxissemester teilzunehmen. 12 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Ordnung für das Praxissemester tritt mit Wirkung vom 1. September 1996 in Kraft. Diese Ordnung für das Praxissemester wird in den FH-Mitteilungen - Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Dortmund - veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Architektur vom und des Senats der Fachhochschule Dortmund vom Dortmund, den 18. März 1998 Der Rektor der Fachhochschule Dortmund Prof. Dr. Kottmann
8 1 Vereinbarung über die Ableistung eines Praxissemesters Zwischen ( Name der Firma, Büro, Behörde, Gesellschaft) Anschrift... Tel.: (...)... nachfolgend Praxisstelle genannt und Herrn / Frau...Matr. Nr.:... geboren am... in... Anschrift... Tel.: (...)... nachfolgend Studierender genannt wird nachstehende Vereinbarung zur Durchführung eines Praxissemesters geschlossen, das für das Studium an der Fachhochschule Dortmund Fachbereich Architektur Emil-Figge-Str Dortmund im Studiengang Architektur vorgeschrieben ist. 1 Art und Dauer der Tätigkeit (1) Die praktische Tätigkeit wird in der o. g. Praxisstelle durchgeführt und dauert 16 Wochen. Die ersten 3 Wochen gelten als Probezeit. (2) Die Vereinbarung wird für die Zeit vom... bis... abgeschlossen. (3) Das Praxissemester ist Bestandteil des Studiums; der Studierende bleibt Mitglied der Fachhochschule. 2 Pflichten des Studierenden Der Studierende verpflichtet sich, 1. die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen, 2. die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Geräte und Inventar sorgsam zu behandeln, 3. die Interessen der Praxisstelle zu wahren und über vertraulich zu behandelnde Betriebsvorgänge gegenüber Außenstehenden Stillschweigen zu bewahren, 4. bei Fernbleiben die Praxisstelle unverzüglich zu benachrichtigen; bei Erkrankungen spätestens am 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
9 2 3 Pflichten der Praxisstelle Die Praxisstelle verpflichtet sich, 1. den Studierenden in seine Aufgaben einzuführen, 2. einen fachkundigen Betreuer für den Studierenden zu benennen, 3. den Studierenden jeweils an den von der Fachhochschule vorgesehenen Tagen für Veranstaltungen der Fachhochschule im Rahmen des Praxissemesters freizustellen und ihm die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen. 4. der Fachhochschule gegebenenfalls von einer vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung oder vom Nichtantritt der praktischen Tätigkeit durch den Studierenden Kenntnis zu geben, 5. nach Beendigung des Praxissemesters dem Studierenden eine Bescheinigung ü- ber Inhalt, Dauer und Erfolg seiner praktischen Tätigkeit auszustellen. 4 Auflösung der Vereinbarung (1) Während der Probezeit können die Vertragspartner jederzeit von der Vereinbarung zurücktreten. (2) Die Vereinbarung kann nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund aufgelöst werden. (3) Die Kündigung der Vereinbarung muß schriftlich und unter Angabe der Gründe im Benehmen mit der Fachhochschule erfolgen. 5 Versicherungsschutz (1) Ein Versicherungsschutz über die Fachhochschule besteht nicht. Praxisstelle und Studierender weisen einen Unfallversicherungsschutz nach. Im Versicherungsfall übermittelt die Praxisstelle auch der Fachhochschule einen Abdruck der Unfallanzeige. (2) Der Studierende ist während des Praxissemesters nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. 6 Vergütung Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt Urlaub, Unterbrechungen Während des Praxissemesters steht dem Studierenden ein Erholungsurlaub nicht zu. Die Praxisstelle kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Sonstige Unterbrechungen sind nachzuholen.
10 3 8 Regelung von Streitigkeiten Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. 9 Ausfertigung der Vereinbarung Diese Vereinbarung wird in gleichlautenden Ausfertigungen von der Praxisstelle und dem Studierenden unterzeichnet. Es ist Aufgabe des Studierenden, eine Ausfertigung der Fachhochschule rechtzeitig vor Vertragsbeginn vorzulegen. 10 Sonstige Vereinbarungen Von der Praxisstelle wird folgender Betreuer benannt :... Diese Vereinbarung wird von der Fachhochschule durch den Beauftragten des Fachbereichs für das Praxissemester anerkannt : FH-Dortmund, FB Architektur... Ort : Dortmund Datum:... Für die Praxisstelle : Studierender :
11 Fachhochschule Dortmund FB Architektur Praxissemester Praxisstellenkurzbeschreibung (ausdrucken, ausfüllen und direkt an Herrn Juretko zurück) Pers.-Dat.: Büro.-Dat.: Matrikel-Nr. / Nachname / Vorname Arbeitgeber PLZ, Ort, Strasse und Haus-Nr. Geschlecht BüroinhaberIn: W = weiblich, M = männlich, Akademischer Titel, Vor- und Nachname BüroinhaberIn Vorwahl und Telefon / Faxanschluss / Mobile / (alles Büro)... Geschlecht AnsprechpartnerIn: W = weiblich, M = männlich, Akademischer Titel, Vor- und Nachname AnsprechpartnerIn Stat. Dat.: Bei meiner Praxissemesterstelle handelt es sich um: ein Büro eine Verwaltung eine Behörde Sonstiges Sonstges: Das Büro, die Verwaltungs- / Behördenabteilung erbringt überwiegend Leistungen im Bereich: Hochbau Stadtbau Hoch- und Stadtbau Sonstiges Sonstges: In dem Büro, der Verwaltungs- / Behördenabteilung sind Pers. beschäftigt. Mein vertraglich vereinbarter Einsatzzeitraum beginnt am und endet am.... Teilnehmerin / Teilnehmer. Datum, Ort, Name, Unterschrift
12 Fachhochschule Dortmund FB Architektur Praxissemester Meldung an das Studienbüro der FH-Dortmund (ausdrucken, ausfüllen und direkt an das Studienbüro zurück) Hiermit melde ich dem Studienbüro verbindlich meinen Praxiszeitraum. Mat.-Nr.: Name Vorname Arbeitgeber: PS-Zeitraum: Es wird bestätigt, dass die gemachten Angaben den Vertragsvereinbarungen entsprechen. Für den Arbeitgeber. Datum, Ort, Name, Unterschrift und Siegel / Bürostempel Teilnehmerin / Teilnehmer. Datum, Ort, Name, Unterschrift
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
Mehrüber die Durchführung eines Fachpraktikums / Praxissemesters Zwischen der Firma / Einrichtung / Behörde (nachfolgend Betrieb)
Bernburg Dessau Köthen Hochschule Anhalt (FH) V e r e i n b a r u n g Abteilung Studentische Angelegenheiten Bernburger Straße 55 06366 Köthen Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 über die
Mehrund Herrn / Frau... Familienname, Vorname (-nachfolgend Student / Studentin genannt-) wohnhaft in... ... Anschrift, Telefon
Fachhochschule Kaiserslautern Fachbereich Bauen und Gestalten Vertrag für die Praxisphase der Bachelor-Studiengänge Architektur, Bauingenieurwesen, Innenarchitektur und Virtual Design an der Fachhochschule
MehrS T U D I E N V E R T R A G
S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines
MehrNeufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 6/2012 vom 13.12.2012 der Hochschule Hannover. 1 Geltungsbereich
Ordnung für Praxisphasen an der Hochschule Hannover, Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik (Praxisphasenordnung-WI; PraO-WI) Neufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt
MehrP r a k t i k u m v e r t r a g (Muster)
Anlage 1 zu 6 der Allgemeinen Praktikumordnung der HTW Dresden A 1 P r a k t i k u m v e r t r a g (Muster) Zwischen... Firma - Behörde - Einrichtung... Bezeichnung - Anschrift - Fernsprecher vertreten
MehrAusbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis
Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Zur Durchführung des praktischen Studiensemester und einer darüber hinausgehenden Zusatzpraxis im Studiengang an der Hochschule Hof, Alfons-Goppel-Platz
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen
MehrPraktikumsordnung. 1 Grundsätzliches. (1) Während des Studiums hat die/der Studierende eine Praxisphase zu absolvieren.
Anlage 3 zur Studienordnung Praktikumsordnung Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Ziele 3 Dauer der Praxisphase 4 Ausbildungsbetrieb/-vertrag 5 Inhalte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen 6 Status
MehrVERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER
VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131 Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK zwischen: Praxisphasenvertrag (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Anschrift
MehrP r a k t i k u m s v e r t r a g
1 Anlage 1 zu 6 der Praktikumsordnung der HTWD P r a k t i k u m s v e r t r a g Zwischen........................................................ Firma Behörde Einrichtung........................................................
MehrAuszüge aus Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung. Wirtschaftsmathematik
Auszüge aus Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik Die Ordnung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin 44/10 veröffentlicht Nr. 3 Anlage
MehrAusfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule. Vertrag
Vertrag Ausfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule über die Durchführung der Praxisphase im Modul Betriebliche Praxisstudien zwischen Praktikumsbetrieb: und der Studentin / dem
MehrRahmenausbildungsplan. für das Praxissemester im Studiengang. Physikalische Technik. an der Fachhochschule Münster
Rahmenausbildungsplan für das Praxissemester im Studiengang Physikalische Technik an der Fachhochschule Münster I. Praktische Ausbildung Ausbildungsziel: Einführung in die berufliche Tätigkeit einer Diplomingenieurin
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131 Ordnung für Praxisphasen der Fachhochschule Hannover (FHH), Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Abteilung Bioverfahrenstechnik
MehrAusbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1
Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt [] Studienprojekt [] Studienprojekt Für Studierende an der Hochschule Kempten - nachfolgend Hochschule genannt des Bachelorstudiengangs Soziale
MehrHochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Ordnung für die Durchführung des Praxisprojektes in den Bachelorstudiengängen der Fakultät Informatik/Mathematik 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt
MehrVertragliche Vereinbarung zur Durchführung einer Bachelorarbeit
Fachbereich Angewandte Logistik- und Polymerwissenschaften Carl-Schurz-Straße 10-16, 66953 Pirmasens, Tel.: 06331 2483 0, Telefax: 06331 2483 44 Vertragliche Vereinbarung zur Durchführung einer Bachelorarbeit
MehrPRAKTIKANTENORDNUNG (PrakO-MA)
Anlage 3 zur Studienordnung (StudO-MA) PRAKTIKANTENORDNUNG (PrakO-MA) des Büropraktikums Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 2 Ausbildungsinhalte 3 Dauer des Büropraktikums 4 Zulassung 5 Praxisstellen 6
MehrPraktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Fernsehen und Film, Journalismus und Medienmanagement
Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Fernsehen und Film, Journalismus und Medienmanagement Fassung vom 04.11.2015 auf Grundlage der Ausgangsordnung vom 01.10.2009 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich
MehrPRAKTIKUMSRICHTLINIEN
Department Public Management Bachelor-Studiengang Public Management PRAKTIKUMSRICHTLINIEN 1. Praktikum außerhalb der hamburgischen Verwaltung Den Studierenden des Studiengangs Public Management der HAW
MehrDuales Bachelor-Studium mit vertiefter Praxis an der OTH Regensburg
Allgemeine Hinweise zum Muster-Bildungsvertrag Duales Bachelor-Studium mit vertiefter Praxis an der OTH Regensburg ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
1 Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen vertreten durch (Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn geb. am wohnhaft in (Schülerin/Schüler)
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG SOFTWARELOKALISIERUNG. Hochschule Anhalt (FH) Fachbereich Informatik. für den Bachelor-Studiengang. vom 09.07.
Hochschule Anhalt (FH) Fachbereich Informatik PRAKTIKUMSORDNUNG für den Bachelor-Studiengang SOFTWARELOKALISIERUNG Inhaltsverzeichnis vom 09.07.2008 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Praktikums und Durchführung
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 05/2013 vom 7. März 2013
Mitteilungsblatt Nr. 05/2013 vom 7. März 2013 Erneute Veröffentlichung der Praktikumsordnung des weiterbildenden Fernstudiums Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft vom 05.05.2010 Mitteilungsblatt Herausgeber:
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)
MehrPraktikumsordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Geltungsbereich
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Hochschule Emden/Leer Constantiaplatz 4 26723 Emden Praktikumsordnung Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die studienbegleitenden
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrPraktikumsordnung. Studiengang. International Business Programme (IBP)
Praktikumsordnung für den Studiengang International Business Programme (IBP) vom 20. Mai 1997 2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Arten von Praktika 2 Ziele der Praktika 3 Praktikum im Hauptstudium/Praxissemester
MehrMustervertrag Praktikant
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 25621 Mustervertrag Praktikant Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages: Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt,
MehrFachbereich Sprachen
Fachbereich Sprachen Ordnung über das berufspraktische Studiensemester im Ausland (OBSA) für den Studiengang Wirtschaftsfrankoromanistik vom 08.01.2003 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziele und
MehrA n t r a g. auf Zustimmung zur Ableistung eines 4- und 6-wöchigen Praktikums gem. der Prüfungen im Bachelor- Studiengang Soziale Arbeit
A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung eines 4- und 6-wöchigen Praktikums gem. der Prüfungen im Bachelor- Studiengang Soziale Arbeit Name, Vorname Geburtsdatum: Anschrift: Tel.-Nr.: E-Mail-Adresse:
MehrOrdnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences
11 Anlage 3 der Studienordnung Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich
MehrVertrag über das Berufspraktikum
Anlage 1 zur Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Forstwissenschaften an der TU Dresden Vertrag über das Berufspraktikum Zwischen (Behörde, Betrieb) (Anschrift, Telefon) - nachfolgend Ausbildungsstelle
MehrBPS-/PP-Referat http://www.thm.de/wi/infocenter/34-bps-praxisphase
Anlage 3 Ordnung für die Praxisphase des Bachelorstudiengangs Facility Management des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen der Technische Hochschule Mittelhessen 1 Allgemeines (1) Der Bachelorstudiengang
MehrOrdnung der Praxismodule für den Bachelorstudiengang Pflegemanagement
Ordnung der Praxismodule - Pflegemanagement Westsächsische Hochschule Zwickau Fakultät Gesundheits- und Pflegewissenschaften Ordnung der Praxismodule für den Bachelorstudiengang Pflegemanagement Inhaltsübersicht
MehrEntwurf. Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz. Zwischen. (nachfolgend Betrieb genannt) und
Entwurf Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz Zwischen (nachfolgend Betrieb genannt) und geb. am... in... (nachfolgend Studierende genannt) wird folgender
MehrLeseversion. Ordnung für das Praktikum des Fachbereichs Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik an der TH Wildau [FH]
Leseversion Ordnung für das Praktikum des Fachbereichs Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik an der TH Wildau [FH] Auf der Grundlage von 18, 21 und 70 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
MehrM e l d e b o g e n. Es wird ein Praktikumsplatz bereitgestellt im Winter-/Sommersemester 20... Praktikant/in
Anlage 1 PO M e l d e b o g e n Praktikumsplatz für das Unternehmenspraktikum im Ausland im Studiengang Languages and Business Administration mit den Studienschwerpunkten chinesischsprachiger Kulturraum/
MehrAusbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag)
Ausbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag) Zwischen (Unternehmen, Behörde, Einrichtung) (nachfolgend Praktikumsbetrieb genannt), und Herrn/Frau (Vor- und Zuname) Student/Studentin im Studiengang
MehrS a t z u n g. über die praktischen Studiensemester an der Fachhochschule Kempten (PrS) Vom 22. Oktober 2007
S a t z u n g über die praktischen Studiensemester an der Fachhochschule Kempten (PrS) Vom 22. Oktober 2007 in der Fassung der Änderungssatzungen Vom 01. April 2009 und Vom 01. Oktober 2009 Auf Grund von
MehrOrdnung für das Praktikum des Bachelor-Studiengangs Bioprodukttechnologie an der Hochschule Neubrandenburg. Inhaltsverzeichnis
HS_NB_Praxissemesterordnung_BSc_BPT_Juni07.doc 26.06.2007 Version 1 Anlage 2 zur Studienordnung Ordnung für das Praktikum des Bachelor-Studiengangs Bioprodukttechnologie an der Hochschule Neubrandenburg
Mehrvom 09. April 2009 Artikel I
Zweite Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung (BPO) des Studiengangs Angewandte Informatik an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Iserlohn vom 09. April 2009 Aufgrund des 2 Abs. und des
MehrPraktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen" und Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der Ruhr-Universität Bochum
Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen" und Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der Ruhr-Universität Bochum Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge "Bauingenieurwesen"
MehrORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)
Mehr-1- Praktikantenvertrag. zwischen... ... ... ... ... - im folgenden Studierender genannt -
-1- Praktikantenvertrag zwischen......... - im folgenden Kooperationsunternehmen genannt - und Herrn/Frau......... - im folgenden Studierender genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Gegenstand
MehrAusbildungsvertrag. im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm
Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm zwischen Adresse vertreten durch (Träger der praktischen Ausbildung)
MehrNähere Bestimmungen für das Praxisprojekt
Nähere Bestimmungen für das Praxisprojekt 1. Allgemeines 1.1 In den Bachelor-Studiengang Allgemeine Informatik ist ein Praxisprojekt eingebunden. Es wird von der Hochschule begleitet. 1.2 Für den Fall,
MehrFACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum
KH Mainz Fachbereich Soziale Arbeit Praxisordnung BA Anlage 1 FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studienganges Soziale Arbeit Zwischen Träger
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG LANDWIRTSCHAFT. Hochschule Anhalt. für den Bachelorstudiengang. vom 09.06.2015. 2 Ziele des Praktikums und Durchführung
Hochschule Anhalt PRAKTIKUMSORDNUNG für den Bachelorstudiengang LANDWIRTSCHAFT Inhaltsverzeichnis vom 09.06.2015 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Praktikums und Durchführung 3 Bewerbung zum Praktikum 4 Praktikumsvereinbarung
MehrPraktikantenordnung zur Bachelor - Praxisphase
Praktikantenordnung zur Bachelor - Praxisphase für den Studiengang Controlling, Management and Information (CMI) Das Praktikum liegt in der Regel im 6. Semester des Studiengangs Controlling, Management
MehrBPS-/PP-Referat http://www.thm.de/wi/infocenter/34-bps-praxisphase
Anlage 3 Ordnung für die Praxisphase des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Mittelhessen 1 Allgemeines (1) Der Bachelorstudiengang
MehrPRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit
An den Fachbereich Sozialwesen der HTWK Leipzig Praktikantenamt Postfach 301166 04251 Leipzig PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit Angaben
MehrNr.6/2010 vom 5.10.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 117
Nr.6/2010 vom 5.10.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 117 Ordnung für Praxisphasen der Fachhochschule Hannover, Abteilung Design und Medien der Fakultät III Medien, Information und Design (Praxisphasenordnung;
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Französisch im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 30.01.2004 Auf Grund
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-SAB) vom 27. Februar 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die
MehrZugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18.
3172 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18. November 2011 Aufgrund der 2 Abs. 4, 49 Abs. 7, 64 Abs. 1 des Gesetzes
MehrMUSTER. Praktikanten- und Studienvertrag des Dualen Studiums. - nachfolgend Betrieb genannt - Straße: Postleitzahl / Ort:
MUSTER Praktikanten- und Studienvertrag des Dualen Studiums zwischen - nachfolgend Betrieb genannt - und Herrn/Frau geboren am: Straße: Postleitzahl / Ort: Geburtsort: - nachfolgend geschlechtsneutral
MehrInformationen für den Praktikumsbetrieb
Berufsbildende Schulen 1 Aurich Fachoberschule Wirtschaft Am Schulzentrum 15 26605 Aurich Tel 04941 925 101 Fax 04941 925 177 E-Mail: info@bbs1-aurich.de Internet: www.bbs1-aurich.de Praktikum als Zugangsvoraussetzung
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund
FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001
MehrBildungsvertrag zum Studium mit vertiefter Praxis
Bildungsvertrag zum Studium mit vertiefter Praxis an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg (nachfolgend Hochschule Augsburg genannt) im Studiengang [ ] Zwischen dem ausbildenden Betrieb
MehrErste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 10.07.2013 Laufende Nummer: 29/2013 Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 16. Dezember 2013 Nr. 158/2013 I n h a l t : Zweite Satzung zur Änderung der Einheitlichen Regelungen für die Bachelor-und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen
MehrVom 17. Mai 2013. Präambel
Ordnung über die Prüfung zum Nachweis der erforderlichen künstlerischen Eignung zum Studium an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design
MehrEntwurf. Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz. Zwischen. (nachfolgend Betrieb genannt) und
Entwurf Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz Zwischen (nachfolgend Betrieb genannt) und geb. am... in... (nachfolgend Studierende genannt) wird folgender
MehrS T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
MehrVertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund
Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen
Technische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Advanced Computational and Civil Engineering Structural Studies ACCESS (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrStudienordnung für das Graduiertenstudium. an den Fakultäten. der Technischen Universität Bergakademie Freiberg
Studienordnung für das Graduiertenstudium an den Fakultäten der Technischen Universität Bergakademie Freiberg Entsprechend 3 des Gesetzes über das Graduiertenstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Graduiertengesetz
MehrAllgemeines. Ziele des Berufspraktikums
Praktikumsordnung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang Geowissenschaften am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 26. Juli 2006 1 Allgemeines (1) Nach der fachspezifischen
MehrAusbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger
Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des
MehrRichtlinie zur Einstellung und Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten im Deutschen Historischen Museum (Praktikantenrichtlinie DHM)
Praktikantenrichtlinie DHM Richtlinie zur Einstellung und Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten im Deutschen Historischen Museum (Praktikantenrichtlinie DHM) Diese Praktikantenrichtlinie orientiert
MehrInformationen zum Praktikum
Informationen zum Praktikum Studiengang Bauingenieurwesen (B.Sc.) Studienbeginn bis zum WS 2011/12 Die unten stehende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über das zu absolvierende Baupraktikum. Für genauere
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG. Hochschule Anhalt. für den Bachelorstudiengang. vom 09.06.2015
Hochschule Anhalt PRAKTIKUMSORDNUNG für den Bachelorstudiengang NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG Inhaltsverzeichnis vom 09.06.2015 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Praktikums und Durchführung 3 Bewerbung
MehrDuales Master-Studium mit vertiefter Praxis an der OTH Regensburg
Allgemeine Hinweise zum Muster-Bildungsvertrag Duales Master-Studium mit vertiefter Praxis an der OTH Regensburg ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG ÖKOTROPHOLOGIE. Hochschule Anhalt. für den Bachelorstudiengang. vom 09.06.2015. 2 Ziele des Praktikums und Durchführung
Hochschule Anhalt PRAKTIKUMSORDNUNG für den Bachelorstudiengang ÖKOTROPHOLOGIE Inhaltsverzeichnis vom 09.06.2015 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Praktikums und Durchführung 3 Bewerbung zum Praktikum 4 Praktikumsvereinbarung
MehrDiplom im Fach Sportwissenschaft
Institut für Sportwissenschaft Anlagen zur Praktikumsordnung für die Studiengänge Diplom im Fach Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Breiten- und Gesundheitssport Magister im Fach Sportwissenschaft und
MehrPraxisphase. Infoveranstaltung zur 1/14. Druck- und Medientechnik
Druck- und Medientechnik Infoveranstaltung zur 1/14 Praxisphase copyright: David Ausserhofer Ansprechpartner Ziele und Grundsätze Voraussetzungen und Dauer Planung und Durchführung Anerkennung Fragen?
MehrStudienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 18.10.2004 geändert am 18.07.2005 Aufgrund von 2 Abs. 1 und von 38 Abs.
Mehrwird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem anerkannten Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/-r" abgeschlossen.
zum/zur Steuerfachangestellten Zwischen ausbildender Kanzlei (Umschulungsträger - Stempel) und Umzuschulender/-n Name, Geburtsname: Vorname: Anschrift: geb. am: in: wird nachstehender Vertrag zur Umschulung
MehrAnlage 1 zur Fachstudienordnung Berufspädagogik für Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik vom 28.04.2014
Anlage 1 zur Fachstudienordnung Berufspädagogik für Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik vom 28.04.2014 Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Berufspädagogik für Soziale Arbeit,
MehrArtikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des
MehrAnhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich
326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005
MehrSatzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam
FBR-Beschluss 30.11.2011, Zustimmung Senat 07.12.2011, vom MWFK mit dem Schreiben vom 15.12.2011 genehmigt Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
Mehr221041-WFK. Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern
221041-WFK Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Mehrvom 2. Juni 2010 Inhaltsübersicht
Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte an der Fachhochschule Südwestfalen (Berufsbildungshochschulzugangsordnung) vom 2. Juni 2010 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 und
MehrMuster-Ausbildungsvertrag
Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
MehrPraktikumsvertrag (Muster) zwischen. Firma Behörde Einrichtung. Betreuer/in. Anschrift/Telefon (nachfolgend Praktikumsstelle genannt) und
Studiengangsleitung Wirtschaftsrecht Praktikumsvertrag (Muster) zwischen Firma Behörde Einrichtung Betreuer/in Anschrift/Telefon (nachfolgend Praktikumsstelle genannt) und Herrn/Frau geb. am in Anschrift,
MehrStudienordnung. Inhalt. I. Allgemeiner Teil 1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit
Studienordnung für den Studiengang Biomedical Engineering am Fachbereich Elektrotechnik der Hochschule Anhalt (FH) und an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 29.02.2000
MehrZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts)
SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-26 65 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de
MehrStudienordnung. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Frühpädagogik Leitung/Management
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) University of Applied Sciences Studienordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Frühpädagogik Leitung/Management an der Hochschule
Mehr