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1 Informationen zum Praktikum Studiengang Bauingenieurwesen (B.Sc.) Studienbeginn bis zum WS 2011/12 Die unten stehende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über das zu absolvierende Baupraktikum. Für genauere Informationen lesen Sie bitte das weiterführende Merkblatt zum Baupraktikum. Tätigkeitsbereich Praktikumsbetrieb Herstellungsprozess (handwerkliche Tätigkeit im Rohbau) Bauhauptgewerke (Rohbau) Umfang Studienbeginn ab WS 2009/10: 5 Wochen Praktikumsabschnitte zulässig? Zulassungsvoraussetzung ja mind. 2 Wochen ja. Die Ableistung nach Studienbeginn ist in begründeten Fällen möglich. Im Studienverlauf sind allerdings keine Zeiten für das Praktikum reserviert. Leistungsnachweise Anerkennung Anerkennungsstelle Versicherung weitere Informationen Berichtsheft Praktikumsbescheinigung Nach Studienbeginn, spätestens zur Anmeldung der Bachelorarbeit im 6. Fachsemester Lehrstuhl Betonbau M.Sc. Eva Stuppak Für Studierende der TU Dortmund besteht eine Unfallversicherung. Merkblatt Baupraktikum Stand: Seite 1 von 1

2 Ziel Merkblatt zur Studieninformation Studiengang Bauingenieurwesen (B.Sc.) Vorpraktikum Die praktische Tätigkeit soll mit Baustoffen und ihrer Verarbeitung handwerklich vertraut machen und einen Einblick in die Bauausführung und die betrieblichen Abläufe auf der Baustelle geben. Praktikumsstätte Bauausführende Betriebe der Bauhauptgewerke im Inland und / oder dem europäischen Ausland. Gegenstand des Baupraktikums sind praktische Tätigkeiten, die vor Ort in der Bauausführung und / oder in der Produktvorbereitung einer Werkstatt liegen. Der Betrieb muss in der Lage sein, den Praktikanten / die Praktikantin im Sinne einer gezielten Ausbildung zu betreuen. Falls möglich, wird ein vielseitiger Ablauf des Praktikums empfohlen, so dass mehrere Baustoffe und ihre Verarbeitungsmöglichkeiten kennengelernt werden. Das Praktikum kann in mehreren Betrieben abgeleistet werden. Zeitrahmen Das Praktikum umfasst 5 Wochen (ca. 40 Arbeitsstd./Woche) und soll vor dem Studienbeginn absolviert werden. Es darf in zwei Abschnitten abgeleistet werden, der Mindestumfang eines zeitlich zusammenhängenden Abschnittes beträgt 2 Wochen. Nachweise 1. Berichtsheft mit Beschreibung der Tätigkeitsschwerpunkte und Erfahrungen in Wochenberichten (ca. 1 Seite je Woche). Das Layout ist freigestellt. Die Wochenberichte sind von der Praktikumsbetreuung des Handwerkbetriebs durch Stempel und Unterschrift zu bestätigen. 2. Bescheinigung des Praktikumsbetriebs. Die Praktikumsbescheinigung steht auf der Homepage der Fakultät als Vordruck zum Download bereit. Anerkennung Die Nachweise für den kompletten Praktikumszeitraum sind an der Praktikumsanerkennungsstelle (zurzeit: Lehrstuhl Betonbau) zur Anerkennung vorzulegen. Diese informiert das Studierendensekretariat/ die Prüfungsverwaltung direkt über das Ergebnis. Das Ergebnis der Anerkennung wird innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Nachweise festgelegt. Der Nachweis der Anerkennung muss spätestens bis zur Anmeldung zur Bachelorarbeit erbracht sein (BPO 3). Anrechnung von verwandten beruflichen oder praktischen Tätigkeiten Abgeschlossene Ausbildungen in bauplanerischen Berufen (z. B. Bauzeichner) und in bauausführenden Berufen können anerkannt werden, ebenso verwandte praktische Tätigkeiten. Voraussetzung ist die Vorlage der Zeugnisse zur Dokumentation der Ausbildungsinhalte. Schulpraktika und Zivildienst können für die Anerkennung des Praktikums nicht berücksichtigt werden. Sonderregelungen Machen Studieninteressenten/-innen durch ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage sind, das Praktikum ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so legt die Praktikumsanerkennungsstelle Sonderregelungen fest. Bei Zweifeln soll die zuständige Person oder Stelle für Fragen zu Belangen behinderter Studierender beteiligt werden. Inkrafttreten Dieses Merkblatt findet ab für alle ab Wintersemester 2009/10 eingeschriebenen Studierenden Anwendung und ersetzt das Merkblatt vom Grundlage ist der Beschluss des Fakultätsrats vom Weitere Informationen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen (BPO) > Studium > Studiengänge > Bauingenieurwesen B.Sc. > Praktika Seite 1 von 1

3 Merkblatt Studium-Info Seite 1 von 2 Technische Universität Dortmund Fakultät Architektur Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen Stand: Modul : WPF-Konstuktive Fächergruppe (322) Wahlpflichtmodul Baupraktikum (für Studienanfänger vor dem Wintersemester 2009/2010) Baupraktikum: 4 Wochen / 4 CR Ziel: Die geforderte praktische Tätigkeit soll mit Baustoffen und ihrer Verarbeitung handwerklich vertraut machen und einen Einblick in die Bauausführung und die betrieblichen Abläufe auf der Baustelle geben. Außerdem soll der/die Studierende auf Baustellen und in Werkstätten die Menschen kennen und verstehen lernen, die seine/ihre Ideen und Pläne später verwirklichen werden. Praktikumsdauer: In der Studienordnung der TU Dortmund ist für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen zum Erlangen der Credits die Ableistung eines fachbezogenen Praktikums von 4 Wochen vorgeschrieben. Das 4-wöchige Baupraktikum muss in zusammenhängenden Abschnitten von mindestens 2 Wochen abgeleistet werden. Praktikumsstätte: Das Praktikum für Studierende des Bauingenieurwesens darf nur in Betrieben des Bauhauptgewerbes abgeleistet werden. Der Betrieb muss in der Lage sein, den Praktikanten / die Praktikantin im Sinne einer gezielten Ausbildung zu betreuen. Falls möglich, wird ein vielseitiger Ablauf des Praktikums empfohlen, so dass mehrere Baustoffe und ihre Verarbeitungsmöglichkeiten kennen gelernt werden (z. B. Stahlbeton, Stahl, Mauerwerk, Holz, Umgang mit dem Baugrund etc.). Der/die Studierende bemüht sich selbst um die Praktikumsstelle. Dabei ist die Wahl des Betriebes freigestellt. Das Praktikum kann in mehreren Betrieben abgeleistet werden, sowie im In- und Ausland. Leistungsnachweise: Der Praktikant / die Praktikantin führt über seine/ihre Tätigkeit und die dabei durchgeführten Arbeiten und Beobachtungen Buch. Entsprechende Hefte für Ausbildungsnachweise sind im Schreibwarenhandel erhältlich, können aber auch selbst erstellt werden. Die Gestaltung des Berichtsheftes ist der Praktikanten / dem Praktikanten überlassen. Folgende Eintragungen sind vorzunehmen: - täglich eine Angabe der ausgeführten Arbeiten - wöchentlich eine Beschreibung der bei den ausgeführten Arbeiten gemachten Beobachtungen und Erfahrungen mit ggf. erläuternden Skizzen Dem Betreuer oder seinem Beauftragten im Praktikumsbetrieb ist das Praktikantenbuch wöchentlich zur Anerkennung vorzulegen und durch Firmenstempel und Unterschrift zu bestätigen Der Praktikumsbetrieb stellt eine Praktikumsbescheinigung aus. Anerkennung des Praktikums: Praktikumsberichte und Praktikumsbescheinigungen sind als Kopie der Praktikum-Anerkennungsstelle am Lehrstuhl Betonbau vorzulegen. Die Anerkennung des Praktikums wird von dort an das Prüfungsamt der TU Dortmund weitergeleitet.

4 Merkblatt Studium-Info Seite 2 von 2 Technische Universität Dortmund Fakultät Architektur Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen Stand: Modul : WPF-Konstuktive Fächergruppe (322) Wahlpflichtmodul Baupraktikum (für Studienanfänger vor dem Wintersemester 2009/2010) Baupraktikum: 4 Wochen / 4 CR Anrechenbare Tätigkeiten: Hinweis: Schulpraktika und Zivildienst können für die Anerkennung des Baupraktikums nicht berücksichtigt werden. Anerkennung einer praktischen Ausbildung im Rahmen des Wehrdienstes Wehrpflichtigen und Zeitsoldaten werden 5 Wochen der Militärdienstzeit bei Pioniereinheiten als Praktikum anerkannt. Der Praktikum-Anerkennungsstelle ist ein Zeugnis vom nächsten Disziplinarvorgesetzten über die Dienstzeit zur Anerkennung vorzulegen. Anerkennung einer praktischen Ausbildung im Rahmen des Studiums an einer Fachhochschule, Fachrichtung Bauwesen oder verwandt Der Praktikum-Anerkennungsstelle ist das Abschlusszeugnis vorzulegen. Bei einem Wechsel zur Technischen Universität Dortmund ohne Fachhochschulabschluss ist der Praktikumsvertrag vorzulegen. Anerkennung einer Gesellenprüfung des Bauhandwerks Der Praktikum-Anerkennungsstelle ist der Gesellenbrief als Nachweis vorzulegen. Versicherungsschutz: Wird das Baupraktikum während des Bauingenieurwesen-Studiums absolviert, ist der/die Studierende über die Technische Universität Dortmund unfallversichert, jedoch nicht haftpflichtversichert.

5 Praktikum msbescheinigung Studiengang Bauingenieurwesen (B.Sc.) Modul Vorpraktik kum (Baupraktikum) Name, Vorname: Matrikel-Nr.: Studienbeginn: Adresse: Die / der oben genannte Studierende hat in unserem Betrieb ein Baupraktikum absolviert. Zeitraum vom.. bis.. Gesamtwochenzahl: Ausgeführte Tätigkeiten: Beurteilung / Sonstiges: Name / Anschrift des Betriebs: Art des Baugewerks: Ansprechpartner/in für Rückfragen: Datum: Stempel / Unterschrift Anerkennung des Vorpraktikum ms (Wird von der Anerkennungsstelle der Fakultät ausgefüllt.) Das geleistete Baupraktikum wird anerkannt mit... Wochen. Datum: Stempel / Unterschrift: Stand: Seite 1 von 1

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