Studienordnung für das Graduiertenstudium. an den Fakultäten. der Technischen Universität Bergakademie Freiberg

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1 Studienordnung für das Graduiertenstudium an den Fakultäten der Technischen Universität Bergakademie Freiberg Entsprechend 3 des Gesetzes über das Graduiertenstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Graduiertengesetz - SächsGradG - Sächs. GVBl S. 1006) vom 24. Mai 1994 in Verbindung mit 25 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SHG - Sächs. GVBl S. 691) vom 4. August 1993 erläßt die Technische Universität Bergakademie Freiberg für das Graduiertenstudium an den Fakultäten folgende Studienordnung: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Graduiertenstudiums 3 Zulassungsvoraussetzungen für das Graduiertenstudium 4 Antragsverfahren 5 Studienbeginn und Studiendauer 6 Ablauf des Graduiertenstudiums 7 Studienberatung 8 Tutorien 9 Inkrafttreten Anmerkung: Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts. 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Verlauf des Graduiertenstudiums und an der Fakultät für Mathematik und Informatik, an der Fakultät für Chemie und Physik, an der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau, an der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik, an der Fakultät für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. 1

2 2 Ziele des Graduiertenstudiums (1) Das Graduiertenstudium vertieft die Kenntnisse und Fähigkeiten der Studenten mit dem Ziel einer vielseitigen Persönlichkeitsbildung sowie einer qualifizierten und zielstrebigen Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses - an der Fakultät für Mathematik und Informatik auf den Fachgebieten Mathematik und Informatik, - an der Fakultät für Chemie und Physik auf den Fachgebieten Chemie und Physik - an der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau auf den Fachgebieten Geologie/Paläontologie, Mineralogie, Geophysik, Geotechnik und Bergbau sowie Markscheidewesen und Geodäsie, - an der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik auf den Fachgebieten Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Keramik-, Glas- und Baustofftechnik - an der Fakultät für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie auf den Fachgebieten Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie, - an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften auf den Fachgebieten Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, fördert das Promotionsvorhaben und gibt Gelegenheit, im Rahmen eines Tutoriums die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten weiterzuentwickeln. (2) Das Graduiertenstudium wird mit der Promotion gemäß Promotionsordnung der Technischen Universität Bergakademie Freiberg vom 12. Dezember 1994 abgeschlossen. 3 Zulassungsvoraussetzungen für das Graduiertenstudium (1) Zum Graduiertenstudium an der Fakultät kann zugelassen werden, wer und das berufsqualifizierende Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule grundsätzlich überdurchschnittlich abgeschlossen hat oder das berufsqualifizierende Studium an einer Fachhochschule überdurchschnittlich abgeschlossen hat und vom zuständigen Fachbereichsrat der Fachhochschule zur Promotion vorgeschlagen wird ein Promotionsvorhaben vorweisen kann. Ein Hochschullehrer der Fakultät muß bereit sein, die Betreuung zu übernehmen oder die Qualifizierung zu unterstützen. Ausnahmsweise ist der Wechsel vom berufsqualifizierenden Studium in einem der Fakultät zugeordneten Studiengang in das Graduiertenstudium möglich, wenn die bisherige wissenschaftliche Ausbildung, die Qualifikation und Begabung des Studierenden dies zulassen. In diesem Falle ist die Diplomprüfung in den ersten sechs Monaten des Graduiertenstudiums zu 2

3 absolvieren. (2) Über Zugang und Zulassung zum Graduiertenstudium entscheidet im Einvernehmen mit dem Fakultätsrat die Graduiertenkommission der Technischen Universität Bergakademie Freiberg. (3) Im übrigen gelten die Bestimmungen der Immatrikulationsordnung. 4 Antragsverfahren (1) Anträge auf Zulassung zum Graduiertenstudium und auf Förderung mit einem Graduiertenstipendium sind beim Vorsitzenden der Graduiertenkommission der Technischen Universität einzureichen. Dem Antrag auf Zulassung zum Graduiertenstudium sind folgende Unterlagen beizufügen: - ein Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung einschließlich Zeugnissen und Nachweisen, - eine Stellungnahme des Hochschullehrers der Fakultät, der die Betreuung übernimmt oder bereit ist, die Qualifizierung zu unterstützen, - eine Begründung, in der das gewählte Vorhaben, der Stand der Vorarbeiten, die Grobgliederung des Themas und eine Zeitplanung darzulegen sind, - eine Stellungnahme des Fakultätsrates zum Promotionsvorhaben, - gegebenenfalls Referenzen. (2) Zur Vergabe anstehende Graduiertenstipendien werden durch die Graduiertenkommission der Technischen Universität öffentlich bekanntgegeben. 5 Studienbeginn und Studiendauer Den Studienbeginn legt die Graduiertenkommission der Technischen Universität fest. Die Regelstudienzeit für das Graduiertenstudium beträgt 3 Jahre. 6 Ablauf des Graduiertenstudiums (1) In den ersten zwei Monaten des Graduiertenstudiums ist vom Graduiertenstudenten mit Unterstützung des betreuenden Hochschullehrers das individuelle Studienprogramm aufzustellen. Für Graduiertenstudenten mit dem Diplom (FH) sind die Festlegungen des Fakultätsrates über die zusätzlich zu erbringenden Leistungsnachweise in das Studienprogramm aufzunehmen. Das Studienprogramm ist der Graduiertenkommission der Technischen Universität anzuzeigen. 3

4 (2) Im Beisein des betreuenden Hochschullehrers hat der Graduiertenstudent im Verlaufe des Graduiertenstudiums in einem Graduiertenkolloquium der Fakultät zum Stand des Promotionsvorhabens wie folgt zu berichten: - spätestens nach 6 Monaten: Bericht zum Stand des Promotionsvorhabens, der die Recherchen und Analysen zum wissenschaftlich/technischen Erkenntnisstand auf dem Gebiet des Promotionsvorhabens und daraus abgeleitet die Präzisierung der weiteren Bearbeitung des Promotionsvorhabens beinhalten soll, - spätestens nach 18 Monaten: Bericht zu ersten Ergebnissen des Promotionsvorhabens, der die Aktualisierung des wissenschaftlich/technischen Erkenntnisstandes, erste eigene Ergebnisse und Vorstellungen zur weiteren Bearbeitung des Promotionsvorhabens beinhalten soll, - spätestens nach 30 Monaten: Bericht zu den wesentlichen Ergebnissen des Promotionsvorhabens. (3) Dem Graduierten wird empfohlen, regelmäßig an wissenschaftlichen Kolloquien der Fakultät, an Institutskolloquien und an Graduiertenkolloquien teilzunehmen. 7 Studienberatung Die Studienberatung erfolgt durch den das Promotionsvorhaben betreuenden Hochschullehrer in Form von regelmäßigen Sachstandsberatungen mit dem Graduiertenstudenten. Sachstandsberatungen sind mindestens einmal im Quartal durchzuführen. 8 Tutorien (1) Der Graduiertenstudent hat die Möglichkeit und nach Ablauf des ersten Studienjahres grundsätzlich die Pflicht, in Ergänzung zu seinem Studium befristete Dienstleistungen in der Lehre (Tutorien) im Umfang von maximal zwei Wochenstunden pro Semester zu erbringen. (2) Bei der Auswahl der Themen des Tutoriums werden die eigene wissenschaftliche Arbeit des Graduiertenstudenten und der Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben gewährleistet. Die Festlegung der Themen erfolgt auf Vorschlag des betreuenden Hochschullehrers im Einvernehmen mit dem Studiendekan der Fakultät. 4 9 Inkrafttreten Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekannt

5 machungen der TU Bergakademie Freiberg in Kraft. Die vorliegende Studienordnung ist vom Fakultätsrat der Fakultät für Mathematik und Informatik am , der Fakultät für Chemie und Physik am , der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau am , der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik am , der Fakultät für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie am , der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften am beschlossen und vom Senat am (B 7/09) erlassen worden. Die Graduiertenkommission hat der vorliegenden Studienordnung am zugestimmt. Sie wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst im Oktober 1994 angezeigt. Freiberg, den 20. Juni 1995 Prof. Dr. rer. nat. habil. Wolfgang Näther Dekan der Fakultät für Mathematik und Informatik Prof. Dr. rer. nat. habil. Gert Wolf Dekan der Fakultät für Chemie und Physik Prof. Dr.-Ing. Manfred Walde Dekan der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Groß Dekan der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik 5

6 Prof. Dr.-Ing. habil. Heinrich Oettel Dekan der Fakultät für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie Prof. Dr. rer. pol. habil. Horst Brezinski Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. rer. nat. habil. Dietrich Stoyan Rektor Prof. Dr.-Ing. habil Wolfgang Kohler Vorsitzender der Graduiertenkommission 6

7 Herausgeber: Der Rektor der TU Bergakademie Freiberg Redaktion: Dezernat 1 Dr. G. Wagner Anschrift: TU Bergakademie Freiberg Freiberg

8 Druck: Medienzentrum der TU Bergakademie Freiberg

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