Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hinweispapier 1.0
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- Eugen Gärtner
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1 Hinweispapier 1.0 zu den Vordrucken für die Erklärung und Festsetzung der Abwasserabgabe für Einleiter kommunalen und industriellen Abwassers Inhaltsübersicht Überblick über die Aktualisierungen... 3 A) Erklärungsvordrucke (kommunal und industriell) Allgemeines Aktualisierungen der Erklärungsvordrucke Erklärungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers Erklärungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers... 8 B) Festsetzungsvordrucke (kommunal und industriell) Allgemeines Aktualisierungen der Festsetzungsvordrucke Festsetzungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers Festsetzungsvordruck für die Veranlagungsjahre 2009 und Regelfälle Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage ZK) Festsetzungsvordruck für das Veranlagungsjahr 2011 ff Regelfälle Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage ZK) Festsetzungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers Regelfälle Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage IG)... 23
2 2
3 3 Überblick über die Aktualisierungen in den Erklärungsvordrucken Vordruck Tabellenblatt Aktualisierung Erklärungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers Erklärungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers Erklärung1 Erklärung1 (2) Erklärung2 NW K 1 NW K 2 NW K BB NW K BB (2) KK KE BZB VR 1 VR 2 VR 3 JSM (365 Tage) neu Graphik (365) neu Tab. für Graphik (365) neu JSM (366 Tage) neu Graphik (366) neu Tab. für Graphik (366) neu Erklärung NW P BZB VR 1 VR 2 VR 3
4 4 Überblick über die Aktualisierungen in den Festsetzungsvordrucken Vordruck Festsetzungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers für Veranlagungsjahr 2011 ff. - Regelfälle - Festsetzungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers - Regelfälle - Gesonderte Anlage IG für komplexe Fälle Tabellenblatt Aktualisierung Vorauszahlungsbescheid Vorauszahlung (Anlage) Festsetzungsbescheid Blatt 2 Blatt 3 ZK 1 ZK 2 ZK 3 KonzWert (FWA > 50) KK 1 KK 2 NW K 1 NW K 2 KE VR 1 VR 2 VR 3 JSM-Kontrolle (365 Tage) neu JSM-Kontrolle (366 Tage) neu Vorauszahlungsbescheid Vorauszahlung (Anlage) Festsetzungsbescheid Blatt 2 Blatt 3 IG 1 IG 2 IG 3 (Vorbelastung) IG 3 NW P VR 1 VR 2 VVR IG 1 (komplex) IG 2 (komplex) IG 3 Vorbelastung IG 3 (komplex)
5 5 A) Erklärungsvordrucke (kommunal und industriell): 1. Allgemeines a) Die Erklärungsvordrucke sind mit einem Schreibschutz versehen. Lediglich in den gelb hinterlegten Zellen sind Angaben einzutragen. b) Auf eine Verknüpfung der einzelnen Tabellenblätter wurde verzichtet, so dass einige Angaben (z. B. das Veranlagungsjahr) mehrmals einzutragen sind. Vorteil: Die Tabellenblätter können ergänzt werden, falls die Eingabemöglichkeiten in den vorgesehenen Blättern nicht ausreichen. 2. Aktualisierungen der Erklärungsvordrucke 2.1 Erklärungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers Aktualisierung am : Ab dem Veranlagungsjahr 2011 ist die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge nach der Trockenwetter-Methode oder der Methode des Dichtemittels nicht mehr zulässig. Diese Tabellenblätter stehen daher nicht mehr zur Verfügung. Die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge erfolgt nunmehr nach der Methode des gleitenden Minimums. Der Erklärungsvordruck wurde um entsprechende Tabellenblätter sowohl für Nicht-Schaltjahre als auch für Schaltjahre sowie um eine graphische Darstellung (vgl. StAnz. Nr. 9/2011, S. 342) ergänzt. Aktualisierung am : a) Tabellenblatt Erklärung1 und Erklärung1 (2) Die im Tabellenblatt Erklärung1 ermittelten Summen (Zeile 30) werden als Übertrag vom Vorblatt (Zeile 11) in das Tabellenblatt Erklärung1 (2) übertragen. Hierdurch lässt sich zukünftig eine Summe aus den Einträgen in beiden Tabellenblättern bilden. b) Tabellenblätter JSM (365 Tage) und JSM (366 Tage) Zeile 12: In dem Feld angeschlossene Einwohnerwerte wurde der Schreibschutz entfernt. Es ist auf den Zusammenhang EW = E + EGW zu achten. In den Tabellenblättern wurden zur Verdeutlichung folgende drei Überschriften eingefügt: A) Kläranlage B) Ermittlung der jährlichen Schmutzwassermenge Qs (kein Fremdwasser und kein Niederschlagswasser) C) Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge JSM (Qs mit Fremdwasser, aber ohne Niederschlagswasser)
6 6 Aktualisierung am : Tabellenblatt Erklärung1 a) Unter Nr. 1 wurden im Rahmen der Umstellung auf das SEPA-System (Single Euro Payment Area) zur Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa die Bankverbindungsdaten angepasst. b) Die Angaben zum Abgabepflichtigen und zum Ansprechpartner wurden neu strukturiert. Tabellenblatt JSM (365 Tage) Erläuterungen zur Ermittlung der jährlichen Schmutzwassermenge Q s : Die jährliche Schmutzwassermenge Q s (NICHT: Jahresschmutzwassermenge!) setzt sich zusammen aus der häuslichen Abwassermenge Q h und der gewerblichen / industriellen Abwassermenge Q g, die einer kommunalen Kläranlage zugeführt werden. Q s enthält kein Niederschlagswasser und kein Fremdwasser. Die häusliche Abwassermenge Q h kann vereinfacht auf der Grundlage eines Trinkwasserverbrauchs von 100 bis 130 l/e*d (ortsspezifisch für die natürlichen Einwohner) ermittelt werden. Der Abwasseranfall der Gewerbe- und Industriebetriebe ist gesondert zu erfassen. Der Vordruck wurde wie folgt angepasst: Tabellenblatt JSM (366 Tage) Analoge Anpassung wie im Tabellenblatt JSM (365 Tage).
7 7 Aktualisierung am : Erklärungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers (Stand: ) (Excel, KB) Tabellenblatt Erklärung1 Zur Verdeutlichung, dass sich die Abfrage hinsichtlich der Sammelgruben und Kleinkläranlagen nicht auf die Anzahl der Anlagen, sondern auf die Anzahl der über diese Anlagen entsorgten Einwohner bezieht, wurde eine Änderung der Spaltenbezeichnung vorgenommen. Tabellenblatt Erklärung1 (2) a) Änderung wie im Tabellenblatt Erklärung1. b) Es wurde der Hinweis aufgenommen, dass eine Aufsummierung der Einträge in der Zeile 30 nur erfolgt, wenn ein entsprechender Eintrag in der Spalte Stadt/Ortsteil (hier vor allem in der Zelle B11) vorgenommen wird. Tabellenblatt JSM (365 Tage) Es wurde die Angabe der Jahresabwassermenge (im Veranlagungsjahr insgesamt der Kläranlage zugeführte Abwassermenge) ergänzt. Diese Angabe wird für die Ermittlung des verringerten Konzentrationswertes nach 2a Abs. 2 Satz 2 HAbwAG benötigt (vgl. Tabellenblatt KonzWert (FWA > 50) ; Spalte 4).
8 8 Tabellenblatt JSM (366 Tage) Analoge Anpassung wie im Tabellenblatt JSM (365 Tage). 2.2 Erklärungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers Aktualisierung am : Erklärungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers (Stand: ) (Excel, 168 KB) Tabellenblatt Erklärung Unter Nr. 1 wurden im Rahmen der Umstellung auf das SEPA-System die Bankverbindungsdaten angepasst. B) Festsetzungsvordrucke (kommunal und industriell) 1. Allgemeines a) Die Tabellenblätter für die Bescheide der Vorauszahlung und der Festsetzung wurden nicht mit einem Schreibschutz versehen, damit der Bescheid an die jeweiligen Gegebenheiten in den einzelnen Behörden (z. B. der Adresskopf mit dem Logo der Behörde, der Formulierung der Rechtsbehelfsbelehrung, etc) angepasst werden kann. Die in den Bescheid-Tabellenblättern
9 9 hinterlegten Berechnungsformeln, die z. T. mit den weiteren Tabellenblättern (z. B. ZK3, KK2, NW K2, KE, VR2, VVR) verknüpft sind, sind nicht geschützt. Es wird empfohlen, lediglich in den gelb hinterlegten Zellen Eintragungen vorzunehmen. b) Die sonstigen Tabellenblätter für die Festsetzung der Abgabe wurden mit einem Schreibschutz versehen. Es können nur Angaben in den gelb hinterlegten Zellen eingetragen werden. c) Für komplexe Festsetzungsfälle werden ergänzend folgende Dateien zur Verfügung gestellt: - Gesonderte Anlage ZK (für die Festsetzung der kommunalen Einleitungen) - Gesonderte Anlage IG (für die Festsetzung der industriellen Einleitungen) Dies betrifft lediglich die Fälle, in denen neben dem Überwachungswert eines Parameters im Veranlagungsjahr z. B. auch die Abwassermenge nach 4 Abs. 5 AbwAG heruntererklärt wurde und dadurch die in den regulären Festsetzungsvordrucken vorgesehene Anzahl der verfügbaren Zeilen (in ZK 3 bzw. IG 3) nicht ausreicht. Die aus der Anlage ZK bzw. IG gesondert ermittelte Abwasserabgabe ist dann manuell in den Festsetzungsbescheid einzutragen. 2. Aktualisierungen der Festsetzungsvordrucke 2.1 Festsetzungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers Aktualisierung am : Ab dem Veranlagungsjahr 2011 ist beim Vorliegen eines Fremdwasseranteils (FWA) von mehr als 50 % bei der Entscheidung über die Gewährung der Ermäßigung des Abgabesatzes nach 9 Abs. 5 AbwAG ein verringerter Konzentrationswert nach 2a Satz 2 HAbwAG zugrunde zu legen. Da die Festsetzungsfrist nach 10 Abs. 2 HAbwAG drei Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres beträgt und im Jahr 2013 die Festsetzung der Abwasserabgabe für die Veranlagungsjahre 2010, 2011 und 2012 erfolgen kann, werden im Kalenderjahr 2013 zwei unterschiedliche Festsetzungsvordrucke zur Verfügung gestellt. Diese Vordrucke sind nach 7 Abs. 2 HAbwAG zu verwenden Festsetzungsvordruck für die Veranlagungsjahre 2009 und Regelfälle Aktualisierung am : a) Tabellenblatt ZK 2 Die Abfrage nach der parameterspezifischen Abbauleistung (Frachtabbaunachweise) wurde gestrichen. Es wurde der Hinweis aufgenommen, dass die Höhe des Fremdwasseranteils für die Veranlagungsjahre 2009 und 2010 ausnahmsweise keine Bedeutung hat.
10 10 b) Tabellenblatt JSM Kontrolle Diese Tabellenblatt bleibt für die Veranlagungsjahre 2009 und 2010 bestehen, da die Berechnung der Jahresschmutzwassermenge nach der Trockenwettermethode für diese beiden Jahre noch zulässig ist. Die Methode des gleitenden Minimums gilt erst ab dem Veranlagungsjahr Aktualisierung am : Festsetzungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers für Veranlagungsjahr Regelfälle - (Stand: ) (Excel, 283 KB) Dieser Festsetzungsvordruck wird vor dem Hintergrund des 10 Abs. 2 Satz 2 HAbwAG zunächst beibehalten, obwohl die (reguläre) Festsetzungsfrist für das Veranlagungsjahr 2010 nach 10 Abs Halbsatz am abgelaufen ist. Tabellenblätter Vorauszahlung und Vorauszahlung (Anlage) Hinweis: Für die Vorauszahlung für das Veranlagungsjahr 2014 ff. sind die entsprechenden Tabellenblätter des nachfolgend genannten Festsetzungsvordruckes zu verwenden: Festsetzungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers für Veranlagungsjahr 2011 ff. - Regelfälle - (Stand: ) (Excel, 722 KB) Tabellenblatt Festsetzungsbescheid Blatt 2 a) Unter Nr. 1.2 werden für den maßgeblichen Vorauszahlungsbescheid ergänzende Angaben (Datum, Aktenzeichen und Veranlagungsjahr) erbeten. b) Unter Nr. 3 werden die Bankverbindungsdaten für die Umstellung auf das SEPA- System sowie hinsichtlich der Fälligkeit ein Hinweis auf 11 Abs. 1 HAbwAG aufgenommen.
11 Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage ZK) Gesonderte Anlage ZK für komplexe Fälle für Veranlagungsjahre 2009 und 2010 (Stand: ) (Excel, 139 KB) Tabellenblatt ZK 2 (komplex) Die Abfrage nach der parameterspezifischen Abbauleistung (Frachtabbaunachweise) wurde gestrichen. Es wurde der Hinweis aufgenommen, dass die Höhe des Fremdwasseranteils für die Veranlagungsjahre 2009 und 2010 ausnahmsweise keine Bedeutung hat (analog zu den Regelfällen) Festsetzungsvordruck für das Veranlagungsjahr 2011 ff Regelfälle Aktualisierung am : Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) a) Ab dem Veranlagungsjahr 2011 ist beim Vorliegen eines Fremdwasseranteils von mehr als 50 % bei der Entscheidung über die Gewährung der Ermäßigung des Abgabesatzes nach 9 Abs. 5 AbwAG ein verringerter Konzentrationswert nach 2a Satz 2 HAbwAG zugrunde zu legen. Für die Ermittlung dieses Konzentrationswertes wurde ein zusätzliches Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) hinter dem Blatt ZK3 eingefügt. b) Neben der Angabe der Jahresabwassermenge (nach Anhang 3 der EKVO) sind die Angaben der jährlichen Schmutzwassermenge Qs und der Jahresschmutzwassermenge JSM (= Qs + Qf) erforderlich, die aus den Tabellenblättern JSM- Kontrolle (für 365 bzw. 366 Tage) zu übernehmen sind (Eintrag in die gelb hinterlegten Zellen).
12 12 Die Daten sind in der für die Größenklasse der Kläranlage relevanten Zeile für CSB: Zeile 4, 5, 6, 7 bzw. 8 für N ges,anorg. : Zeile 9 bzw. 10 für P ges : Zeile 11 bzw. 12 einzutragen. Die Ermittlung des parameterspezifisch verringerten Konzentrationswertes erfolgt in der Spalte 10 automatisiert. Hinweis: Soweit sich aus dem Tabellenblatt JSM-Kontrolle (für 365 bzw. 366 Tage) ein Fremdwasseranteil von nicht mehr als 50 % ergibt, ist ein Ausfüllen des Tabellenblattes KonzWert (FWA>50) entbehrlich. Werden die entsprechenden Einträge dennoch vorgenommen, erscheint in der Spalte 10 die Angabe kein verringerter Wert. Nähere Informationen zum fachlichen und rechtlichen Hintergrund sind dem Hinweispapier 2.0 zur Ermittlung des Konzentrationswertes ( 2a HAbwAG) (Stand: ) zu entnehmen. Tabellenblatt ZK 2 Dieses Tabellenblatt ist mit dem Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) verknüpft. Neben der Angabe der Größenklasse der betrachteten Kläranlage ist zu entscheiden, ob der Fremdwasseranteil (FWA) höher ( Ja ) oder nicht höher ( Nein ) als 50 % ist. Grundlage für diese Entscheidung ist die Ermittlung des Fremdwasseranteils im Tabellenblatt JSM-Kontrolle. In Abhängigkeit von dem geprüften Ermittlungsergebnis (FWA oder > 50 %) sind die Anforderungen nach Anhang 1 AbwV oder die parameterspezifisch verringerte Konzentrationswerte Grundlage für die Entscheidung, ob der Abgabesatz zu ermäßigen ist. Fall 1: Fremdwasseranteil 50 % Es ist zu beurteilen, ob die Messwerte der staatlichen Überwachung die Anforderungen des Anhangs 1 AbwV nach der 4-aus-5-Regel ( 6 Abs. 1 AbwV) einhalten. Fall 2: Fremdwasseranteil > 50 % Es ist zu beurteilen, ob die Messwerte der staatlichen Überwachung die parameterspezifisch verringerten Konzentrationswerte nach der 4-aus-5- Regel ( 6 Abs. 1 AbwV) einhalten. Zelle Größenklasse : Über die Angabe der Größenklasse werden die Anforderungen nach Anhang 1 AbwV ersichtlich (in der Spalte C). Zelle Fremdwasseranteil höher als Schmutzwasseranteil? (Ja / Nein) Angabe Nein : Die Anforderungen nach Anhang 1 sind maßgebend. keine Angabe eines verringerten Konzentrationswertes, falls Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) keine Einträge enthält. Angabe kein verringerter Wert, falls Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) Einträge enthält. Angabe Ja : Die als Anforderungen nach Anhang 1 AbwV aufgezeigten Werte werden als nicht maßgebend deklariert.
13 13 Die im Tabellenblatt KonzWert (FWA>50) ermittelten verringerten Konzentrationswerte werden für die einzelnen Parameter übernommen. Tabellenblätter JSM-Kontrolle (365 Tage) und JSM-Kontrolle (366 Tage) Die Abwasserabgabepflichtigen machen im Erklärungsvordruck (für kommunale Einleiter) die für die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge (JSM) und des Fremdwasseranteils (FWA) erforderlichen Angaben. Aus diesen Angaben werden eine vorläufige JSM und ein vorläufiger FWA ermittelt. Diese vorläufigen Werte für die JSM und den FWA sind von der Festsetzungsbehörde zu überprüfen. Zur Kontrolle der vom Abgabepflichtigen vorgenommenen Angaben und zur Überprüfung der sachgerechten Ermittlung der JSM und des FWA wurden die beiden Tabellenblätter JSM-Kontrolle (365 Tage) bzw. JSM- Kontrolle (366 Tage) für Schaltjahre ergänzt. Es sind insbesondere folgende Überprüfungen erforderlich: Abfrage der zuletzt erfolgten hydraulische Überprüfung der Durchflussmesseinrichtung durch eine Prüfstelle nach 11 EKVO i. V. m. 3 Abs. 1 Satz 3 EKVO; falls diese länger als 5 Jahre zurückliegt, ist eine entsprechende Überprüfung umgehend beim Betreiber einzufordern. Plausibilitätsprüfung des Trinkwasserverbrauchs der natürlichen Einwohner (Es wurde ein zusätzliches Feld mit automatisierter Berechnung ergänzt). Stimmen die vom Abgabepflichtigen eingetragenen Messwerte und die Ablesezeiten mit den Eintragungen im Betriebstagebuch überein? Hier ist ein zumindest in Stichproben vorzunehmender Abgleich anzustreben. Für den Fall, dass eine Nicht-Trockenwetterperiode im Veranlagungsjahr nachweislich mindestens 21 Tage (ohne Unterbrechung) angedauert hat, so dass nach der Methode des gleitenden Minimums mindestens ein Messwert eines nachgewiesenen Nicht-Trockenwettertages in die Ermittlung der JSM eingeht, hat die Festsetzungsbehörde die Möglichkeit der Korrektur in der Spalte 12 durch die Eingabe Ja. Den Nachweis einer mindestens 21 Tage andauernden Nicht-Trockenwetterperiode hat der Abwasserabgabepflichtige (auf der Grundlage von Niederschlagsdaten des Deutschen Wetterdienstes oder des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie) zu erbringen. Aktualisierung am : Tabellenblätter ZK 1 und ZK 3 : Bei der Berechnung der Schadstofffracht im Tabellenblatt ZK 3 war ein Berechnungsfehler enthalten, der dann zum Tragen kam, wenn das Veranlagungsjahr ein Schaltjahr ist (z. B. 2012) UND die für dieses Veranlagungsjahr rechnerisch ermittelte und behördlich geprüfte Jahresschmutzwassermenge (Tabellenblatt JSM-Kontrolle (366 Tage) ) den Bescheidwert überschreitet und damit für die Abgabenermittlung maßgebend ist. Dieser Fehler war zu korrigieren. Um auf ein separates Tabellenblatt ZK 3 (für Schaltjahre) zu verzichten, wurde im Tabellenblatt ZK 1 die zusätzliche Abfrage aufgenommen, auf welche Anzahl
14 14 von Kalendertagen 365 oder 366 Tage sich die maßgebliche Jahresschmutzwassermenge bezieht. Bei der Berechnung der Schadstofffracht im Tabellenblatt ZK 3 wird auf diese Angabe im Tabellenblatt ZK 1 zurückgegriffen. Durch den Rückgriff in der Berechnung (Spalte 6) auf die Zelle E8 des Tabellenblattes ZK1 ist es möglich, auf ein separates Tabellenblatt ZK 3 (für Schaltjahre) zu verzichten. Dies ist insofern zu begrüßen, als bei der hier durchzuführenden Berechnung auch in einem Schaltjahr nicht in jedem Fall 366 Tage maßgebend sind, sondern in bestimmten Fällen 365 Tage zugrunde zu legen sind. 366 Tage sind im Nenner der Berechnungsformel (Spalte 6) nur dann richtig, wenn die für das Veranlagungsjahr (Schaltjahr) rechnerisch ermittelte Jahresschmutzwassermenge den Bescheidwert überschreitet und damit für die Abgabenermittlung maßgebend ist. Überschreitet die rechnerisch ermittelte Jahresschmutzwassermenge nicht den Bescheidwert, ist der Bescheidwert (JSM) der Abgabenermittlung zugrunde zu legen. Im Regelfall liegen diesem Bescheidwert 365 Tage zugrunde. Bei der erfolgten Anpassung des Tabellenblattes ZK 3 in Verbindung mit der Änderung im ZK 1 ist von der Festsetzungsbehörde in der Zelle E8 der Eintrag 365 oder 366 vorzunehmen. Rückgriff bei der Berechnung auf das Zelle E8 des ZK 1.
15 15 Tabellenblatt ZK 1 Unter Nr. 3 wird in der Spalte 3 das generelle Erfordernis der Eingabe des höchsten gemessenen Einzelwertes im Veranlagungsjahr betont. Auch in der Spalte 6 wird auf die Notwendigkeit der Eingabe hingewiesen, soweit eine Überschreitung des Überwachungswertes festgestellt wurde. Tabellenblatt ZK 2 : a) Unter Nr. 4 wurde in der Spalte Messergebnis für den Parameter Pges die Anzeige der 2. Nachkommastelle eingerichtet. b) In der Spalte eingehalten? wurde eine dritte Ankreuzmöglichkeit für die Fälle ergänzt, in denen für die Parameter Stickstoff oder Phosphor keine Anforderungen nach Anhang 1 AbwV gestellt werden und die Beurteilung nach 2a Abs. 2 Satz 4 HAbwAG erfolgt. Anzeigen der 2. Nachkommastelle 3. Ankreuzmöglichkeit für die Fälle, in denen für die Parameter Stickstoff oder Phosphor keine Anforderungen nach Anhang 1 AbwV gestellt werden und die Beurteilung nach 2a Abs. 2 Satz 4 HAbwAG erfolgt.
16 16 Tabellenblatt ZK 3 Für die Einleitung von Abwasser aus einer Teichkläranlage werden im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid im Regelfall zwei unterschiedliche Überwachungswerte für den Parameter CSB festgelegt: (a) Überwachungswert (für nicht filtrierte Probe, da keine Algenverfärbung): z.b. 75 mg/l (b) Überwachungswert (für filtrierte Probe wegen Algenverfärbung): z.b. 60 mg/l, Für die Entscheidung, ob die Zahl der Schadeinheiten nach 4 Abs. 4 AbwAG zu erhöhen ist, ist der für die algenfreie (filtrierte) Probe festgelegte Überwachungswert (im Beispiel: 60 mg/l) maßgebend, soweit die Messergebnisse einer filtrierten Probe entstammen ( Eingabe in ZK 1 Spalte 2). Im Hinblick auf den für die Ermittlung der Abgabelast nach 4 Abs. 1 AbwAG zugrunde zu legenden Überwachungswert ist auf den Sinn und Zweck des AbwAG zurückzugreifen. Nach 3 Abs. 1 AbwAG richtet sich die Abwasserabgabe nach der Schädlichkeit des in ein Gewässer eingeleiteten Abwassers. Bei Teichkläranlagen wird das behandelte Abwasser einschließlich der darin enthaltenen Algen (soweit vorhanden) und der damit einhergehenden CSB-Belastung eingeleitet; eine Filtration dieses Abwassers zur Abtrennung der Algen (vor der Einleitung) findet nicht statt und ist nicht vorgesehen. Als Bescheidwert im Sinne des 4 Abs. 1 AbwAG ist daher der für die nicht filtrierte Probe maßgebende Überwachungswert (im Beispiel: 75 mg/l) zugrunde zu legen. (Im 4 Abs. 1 AbwAG heißt es u. a.: Festlegungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheides ). Da der im Tabellenblatt ZK 1 eingegebene Überwachungswert in das Tabellenblatt ZK 3 übertragen wird, die Eingabe zweier unterschiedlicher Überwachungswerte in den Tabellenblättern ZK1 und ZK3 für Teichkläranlagen damit nicht möglich war, wurde der Schreibschutz in der Spalte 4 des Tabellenblattes ZK 3 für den Parameter CSB (nur für CSB!) entfernt. Die Berechnungsformeln sind in diesen Zellen noch immer vorhanden, so dass die Werte des ZK1 zunächst übernommen werden. Diese Werte können nun durch manuelle Eingabe geändert werden.
17 17 Aktualisierung am : Festsetzungsvordruck für Einleiter kommunalen Abwassers für Veranlagungsjahr 2011 ff. - Regelfälle - (Stand: ) (Excel, 721 KB) Tabellenblatt Vorauszahlungsbescheid a) Zukünftig wird der Bescheid nicht mehr als Festsetzungsbescheid über die Vorauszahlung, sondern konform zu 11 Abs. 1 Satz 3 HAbwAG als Vorauszahlungsbescheid bezeichnet. b) Unter Nr. 2 wird hinsichtlich der Fälligkeit auf 11 Abs. 1 Satz 3 HAbwAG verwiesen. c) Im Rahmen der Umstellung auf das SEPA-System (Single Euro Payment Area) wurden zur Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa die Bankverbindungsdaten angepasst. Tabellenblatt Festsetzungsbescheid Blatt 2 a) Unter Nr. 1.2 werden für den maßgeblichen Vorauszahlungsbescheid ergänzende Angaben (Datum, Aktenzeichen und Veranlagungsjahr) erbeten.
18 18 b) Unter Nr. 3 werden die Bankverbindungsdaten für die Umstellung auf das SEPA- System sowie hinsichtlich der Fälligkeit ein Hinweis auf 11 Abs. 1 Satz 1 HAbwAG aufgenommen. Tabellenblatt NW K 1 Bei der Eingabe der Ziffer 0 bleiben die Felder für die Schadeinheiten und den Betrag nicht mehr leer, sondern es werden Ergebnisse angezeigt. Tabellenblatt NW K 2 Analoge Anpassung wie im Tabellenblatt NW K 1. Tabellenblatt KE Analoge Anpassung wie im Tabellenblatt NW K 1.
19 19 Tabellenblatt JSM-Kontrolle (365 Tage) a) Analog zur Anpassung des Erklärungsvordruckes für Einleiter kommunalen Abwassers wurde dieses Tabellenblatt um die Angabe der Jahresabwassermenge (im Veranlagungsjahr insgesamt der Kläranlage zugeführte Abwassermenge) ergänzt. Diese Angabe wird für die Ermittlung des verringerten Konzentrationswertes nach 2a Abs. 2 Satz 2 HAbwAG benötigt (vgl. Tabellenblatt KonzWert (FWA > 50) ; Spalte 4). b) Erläuterungen zur Ermittlung der jährlichen Schmutzwassermenge Q s : Die jährliche Schmutzwassermenge Q s (NICHT: Jahresschmutzwassermenge!) setzt sich zusammen aus der häuslichen Abwassermenge Q h und der gewerblichen/ industriellen Abwassermenge Q g, die einer kommunalen Kläranlage zugeführt werden. Q s enthält kein Niederschlagswasser und kein Fremdwasser. Die häusliche Abwassermenge Q h kann vereinfacht auf der Grundlage eines Trinkwasserverbrauchs von 100 bis 130 l/e*d (ortsspezifisch für die natürlichen Einwohner) ermittelt werden. Der Abwasseranfall der Gewerbe- und Industriebetriebe ist gesondert zu erfassen. Der Vordruck wurde wie folgt angepasst: Tabellenblatt JSM-Kontrolle (366 Tage) Analoge Anpassungen wie im Tabellenblatt JSM-Kontrolle (365 Tage) Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage ZK) Ein Vordruck für das Veranlagungsjahr 2011 ff. wird zurzeit nicht zur Verfügung gestellt.
20 Festsetzungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers Regelfälle Aktualisierung am : Tabellenblatt IG 3 In den Zeilen der Fischeigiftigkeit (Zeilen 51 bis 53) wurden die Zellen für die Angabe der Schadstofffracht grau unterlegt. Die Berechnung der Anzahl der Schadeinheiten erfolgt anders als bei den stofflichen Parametern für die Fischeigiftigkeit nun ohne Rückgriff auf die Schadstofffracht. Hinweis: Diese Anpassung hat keine Auswirkung auf das rechnerische Ergebnis. Aktualisierung am : Festsetzungsvordruck für Einleiter industriellen Abwassers - Regelfälle - (Stand: ) (Excel, 583 KB) Tabellenblatt Vorauszahlungsbescheid a) Zukünftig wird der Bescheid nicht mehr als Festsetzungsbescheid über die Vorauszahlung, sondern konform zu 11 Abs. 1 Satz 3 HAbwAG als Vorauszahlungsbescheid bezeichnet. b) Unter Nr. 2 wird hinsichtlich der Fälligkeit auf 11 Abs. 1 Satz 3 HAbwAG verwiesen. c) Im Rahmen der Umstellung auf das SEPA-System (Single Euro Payment Area) wurden zur Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa die Bankverbindungsdaten angepasst.
21 21 Tabellenblatt Festsetzungsbescheid Blatt 2 a) Unter Nr. 1.2 werden für den maßgeblichen Vorauszahlungsbescheid ergänzende Angaben (Datum, Aktenzeichen und Veranlagungsjahr) erbeten. b) Unter Nr. 3 werden die Bankverbindungsdaten für die Umstellung auf das SEPA- System sowie hinsichtlich der Fälligkeit ein Hinweis auf 11 Abs. 1 Satz 1 HAbwAG aufgenommen. Tabellenblatt IG 1 und IG 3 Es wurde die Möglichkeit geschaffen, auch Schaltjahre in der Anlage IG zu berücksichtigen. Der Bezug auf 366 Tage im Nenner der Berechnungsformel (Spalte 6) ist nur dann richtig, wenn die für das Veranlagungsjahr (Schaltjahr) vorhandene (gemessene) Jahresschmutzwassermenge den Bescheidwert überschreitet und damit für die Abgabenermittlung maßgebend ist. Überschreitet diese Jahresschmutzwassermenge nicht den Bescheidwert, ist der Bescheidwert (JSM) der Abgabenermittlung zugrunde zu legen. Im Regelfall liegen diesem Bescheidwert 365 Tage zugrunde.
22 22 Rückgriff bei der Berechnung auf die Zelle E8 des IG 1 Tabellenblatt IG 1 Unter Nr. 3 wird in der Spalte 3 das generelle Erfordernis der Eingabe des höchsten gemessenen Einzelwertes im Veranlagungsjahr betont. Auch in der Spalte 6 wird auf die Notwendigkeit der Eingabe hingewiesen, soweit eine Überschreitung des Überwachungswertes festgestellt wurde. Tabellenblatt NW P Bei der Eingabe der Ziffer 0 bleiben die Felder für die Schadeinheiten und für den Betrag nicht mehr leer, sondern es werden Ergebnisse angezeigt.
23 Komplexe Fälle (Gesonderte Anlage IG) Aktualisierung am : Tabellenblatt IG 3 (komplex) Analog zu den Regelfällen wurden in den Zeilen der Fischeigiftigkeit (Zeilen 105 bis 110) die Zellen für die Angabe der Schadstofffracht grau unterlegt. Die Berechnung der Anzahl der Schadeinheiten erfolgt anders als bei den stofflichen Parametern für die Fischeigiftigkeit nun ohne Rückgriff auf die Schadstofffracht. Hinweis: Da die Schadstofffracht um den Faktor 1000 zu niedrig ermittelt wurde, hat diese Anpassung Auswirkungen auf das rechnerische Ergebnis! Aktualisierung am : Gesonderte Anlage IG für komplexe Fälle (Stand: ) (Excel, 228 KB) Tabellenblatt IG 3 (komplex) a) Es wurde die Möglichkeit geschaffen, auch Schaltjahre in der Anlage IG zu berücksichtigen. Der Bezug auf 366 Tage im Nenner der Berechnungsformel (Spalte 6) ist nur dann richtig, wenn die für das Veranlagungsjahr (Schaltjahr) vorhandene (gemessene) Jahresschmutzwassermenge den Bescheidwert überschreitet und damit für die Abgabenermittlung maßgebend ist. Überschreitet diese Jahresschmutzwassermenge nicht den Bescheidwert, ist der Bescheidwert (JSM) der Abgabenermittlung zugrunde zu legen. Im Regelfall liegen diesem Bescheidwert 365 Tage zugrunde. Der Eintrag 365 oder 366 in der Zelle E8 ist von der Festsetzungsbehörde vorzunehmen. Rückgriff bei der Berechnung auf die Zelle E8 des IG 1
24 24 b) Durch Änderung der Formatierung (Entfernung des Tausender-Punktes und Reduzierung auf eine Nachkommastelle) sind in der Spalte 4 auch 4-stellige Konzentrationswerte für die Parameter mit µg/l -Angabe lesbar (statt ###### ).
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hinweispapier 1.0
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