Abwasserabgabe Eigenkontrollverordnung

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1 Abwasserabgabe Eigenkontrollverordnung Aktuelles zur Abwasserabgabe Aktuelles zur EKVO (Allgemein) Aktuelles zur EKVO (Bericht) Stand Februar 2011 Hilmar Danz Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich 32.2: Wasser- u. Bodenschutz Homberg/Efze Tel /

2 Aktuelles zur Abwasserabgabe Schwalm-Eder-Kreis Vorlagetermin des Folgejahres Termin ist unbedingt einzuhalten, da sonst ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann 2-fach vorlegen (weiß/grün) Neue Formblätter unter: 2

3 Aktuelles zur Abwasserabgabe Ermäßigung des Abgabesatzes (bisher): Fremdwasseranteil < 50 % Abgabesatz = 17,90 /SE Fremdwasseranteil > 50 % Abgabesatz = 35,79 /SE Bei Nachweis bestimmter Abbauraten abgaberelevanter Parameter Abgabesatz = 17,90 /SE Neu (2a HAbwAG v GVBl Nr. 23 S. 584f) ab 2011 Wird der Fremdwasseranteil mehr als 50 % der JSM überschritten ist bei der Entscheidung über die Gewährung der Ermäßigung des Abgabesatzes ein entsprechend der geschätzten bestehenden Verdünnung, unter Abzug der noch zulässigen Verdünnung (50%), verringerter Konzentrationswert zu Grunde zu legen. Dieser Wert ist auf der Grundlage der im Veranlagungsjahr insgesamt anfallenden Abwassermengen nach Anhang 3 der EKVO, der Anforderungen nach Anhang 1 der Abwasserverordnung und der Überschreitung des nach Satz 1 noch zulässigen Fremdwasseranteils von der Wasserbehörde festzulegen. 3

4 Aktuelles zur Abwasserabgabe Je Kläranlage 1x Beiblatt NW-K Summe Angeschlossene E = Summe E an einzelnen Entlastungsanlagen (BZB) Verrechnung: Anschluss von Kleineinleitern (auch bei Verbänden möglich) aber Vorlage eines Vertrages zwischen Kommune und Verband 4

5 Aktuelles zur Abwasserabgabe Jahresschmutzwassermenge: Ermittlung ab Abgabejahr 2011 nach der Methode des gleitenden Minimums ( 6 (1) HAbwAG) Betrachtung eines jeden Tages des Jahres unabhängig vom Wetterschlüssel in einem Intervall von 21 Tagen Beispielrechnung wird im Staatsanzeiger veröffentlicht 5

6 Aktuelles zur Abwasserabgabe d.h.: Es muss für jede Kläranlage täglich ein Messwert vorliegen Entweder Täglich messen bzw. ablesen Oder Meßwerte mitteln 6

7 Aktuelles zur EKVO (Allgemein) 7

8 Aktuelles zur EKVO (Allgemein) Neue EKVO vom 23. Juli 2010 (GVBl. I 2010, S. 257ff) Keine Änderungen bei: Vorlagetermin: des Folgejahres Vorlageart: per CD/ (Vordruck 1, 3 + 4) Kein Papier mehr!! aber Vorlage eines Erläuterungsberichtes in Papier wenn Störungen vorlagen, die Auswirkungen auf die Einleitung hatten 8

9 Aktuelles zur EKVO (Allgemein) Änderungen: Prüfung von Mengenmessungen bei KA über 1000 EW vorher über 2000 EW ( Niederurff, Züschen) Neue Definition prüfpflichtige Drosselorgane bei Regenentlastungen: Drosselorgane.. die den Abfluss nach einer Abflußkurve steuern oder regeln (alle Drosseln) Vorher: mit beweglichen Teilen Prüfbescheinigungen beifügen (nicht mehr gefordert) Keine Ganglinien mehr erforderlich 9

10 Aktuelles zur EKVO (Bericht) 10

11 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Erstellung nur noch mit dem EKVO Downloadprogramm Neu (Version ) oder CD mit Programm bei HLUG anfordern Update auf Version von früheren Versionen ist nicht möglich Zukünftige Updates über Administration des EKVO-Programmes Import von Kenndaten ist nur ab der Vers möglich. Kanalnetzliste prüfen und ggf. mit uns abstimmen 11

12 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Mustervordruck 1 12

13 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Mustervordruck 1 Blatt 1 Stammdaten des Kanalnetzes, außer Kanalnetzlänge, werden von den FAB2 mit Beteiligung der zuständigen Wasserbehörden verwaltet. (über HAA-E und Kenndaten zum EKVO-Client) Die zuständige Wasserbehörde legt das Maßgebliche Wiederholungsintervall der Untersuchung fest 13

14 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Mustervordruck 1 Blatt 1 Jedem OT / Bereich wird einmal eine behördlich festgelegte Bereichsnummer (Bereichs-Nr.) zugeordnet. Diese Zuordnung kann nur von der zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit den FAB2 geändert werden. 4) Einem Teilbereich wird einmal eine Teilbereichsnummer (Teilbereich-Nr.) zugeordnet. Auch hier Änderung nur von zuständiger Behörde in Zusammenarbeit mit den FAB2. Die Teilbereiche unterteilen die Bereiche, in denen andere Wiederholungszeiträume gelten. 5) SW = Schmutzwasserkanal, MW = Mischwasserkanal, RW = Regenwasserkanal 6) keine = Kanal liegt nicht in Schutzzone, WSZ II oder WSZ III / IIIA oder WSZ IIIB = Kanal liegt in der entsprechenden Wasserschutzzone. Qualitative und quantitative Heilquellenschutzzonen sind analog zu Wasserschutzgebieten anzugeben. 14

15 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Mustervordruck 1 Blatt 2 Schwalm-Eder-Kreis Neuerungen: Der Wiederholungszeitraum beginnt für alle Teilbereiche zum 01.Januar Das Ende des aktuellen Wiederholungszeitraumes wird über das maßgebliche Wiederholungsintervall berechnet: Ende = Beginn + maßgebliches Wiederholungsintervall (Format: Monat / Jahr). Bewertung nach Sanierungsbedarfszahlen oder übergangsweise (1. Wiederholungsintervall) nach Zustandsklassen 15

16 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Mustervordruck 1 Blatt 3 Angaben zu Sanierungserfolg und Sanierungsplanung entfallen Sanierungsbedarf für Längen nach Sanierungsbedarfszahlen oder übergangsweise (1. Wiederholungsintervall) Streckenschäden und Einzelschäden nach Zustandsklassen 16

17 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Mustervordruck 1 Blatt 4 Blatt 4 Angaben zu Bestand und Zustandserfassung von Zuleitungskanälen Fußnote: 7) Prozentualer Fortschritt der Zustandserfassung 17

18 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Mustervordruck 1 Blatt 4 Erläuterungen: Bestand: Anzahl der Grundstücke, deren Zuleitungskanäle für die Einleitung von häuslichem Abwasser oder Mischwasser mit dem öffentlichen Kanal in Verbindung stehen. Die Zuleitungskanäle der Grundstücke, die ab dem neu gebaut oder dauerhaft saniert wurden, gelten als erstmals im Zustand erfasst und die Anzahl der Grundstücke ist in Spalte 3 einzutragen. In Spalte 4 ist die Anzahl der sonstigen Grundstücke mit Zuleitungskanälen im jeweiligen Teilbereich zu erfassen. Im derzeit laufenden Wiederholungsintervall sind in erster Linie die Kanäle der in Spalte 4 enthaltenen Grundstücke in ihrem Zustand zu erfassen. Die Kanäle der Grundstücke in Spalte 3 werden im nachfolgenden Wiederholungszeitraum erfasst. 18 Folie 18.

19 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Mustervordruck 2 Eigenkontrollbericht gem. Anhang 2 EKVO Mustervordruck 2 Eigenkontrolle von Regenentlastungen und Regenrückhaltebecken Für diesen Vordruck besteht keine Berichtspflicht 19

20 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Mustervordruck 3 Blatt 1 Keine Änderungen gegenüber altem Programm aber Problem: Ziff. 1.2 Belastung der Anlage Aktuelle Zuflussbelastung ist die z.zt. im Regenwetterfall maximal über die Kläranlage geleitete Abwassermenge, bevor ein Regenbecken einstaut oder ein Regenüberlauf anspringt. Die akt. EW-Belastung der KA ist durch Multiplikation der BSB 5 Zulaufkonzentration mit der jeweils zugehörigen Abwassermenge zu ermitteln. Der 90-Percentilwert dieser Frachten dividiert durch 60gBSB5/EW d, ist einzutragen. 20

21 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Mustervordruck 3 Blatt 4 Problem: Abwasserkataster Bei einzelnen Berichten wird angekreuzt, dass keine Untersuchungen stattgefunden haben. Es fehlt dann aber die Begründung, warum nicht untersucht wurde. Wenn keine Indirekteinleiter vorhanden sind, dann bitte in der Anmerkung warum nicht untersucht wurde eingeben: Keine Indirekteinleiter vorhanden. 21

22 Aktuelles zur EKVO (Bericht) Mustervordruck 4 Eigenkontrollbericht Kleinkläranlagen Der Vordruck wird für das Berichtsjahr 2011 neu eingeführt. Bearbeitung nur durch Fachkundige Sonstiges Procedere wie Kläranlagenbericht 22

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23

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