Ergebnisse des Marktchecks Scoring der Verbraucherzentrale Niedersachsen
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- Maja Braun
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1 Ergebnisse des Marktchecks Scoring der Verbraucherzentrale Niedersachsen 1. Einleitung Auskunfteien wie SCHUFA, Bürgel, Creditreform Boniversum, Deltavista und infoscore sammeln unzählige Daten, auf deren Grundlage sie die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher beurteilen. Die Daten stammen von Handelsunternehmen oder Banken, die die Informationen an die Auskunfteien melden. Darüber hinaus stellen die Auskunfteien eigene Recherchen an. Aus den Daten wird mittels geheimer Formeln ein Scorewert (Score = Punktzahl) errechnet, der Auskunft über die Bonität des einzelnen Verbrauchers geben soll. Diese Informationen werden von den privatwirtschaftlich organisierten Auskunfteien wiederum an Unternehmen und Banken verkauft. Die SCHUFA speichert beispielsweise Rahmendaten zu Kredit- und Leasingverträgen mit Betrag, Laufzeit und ggf. vorzeitiger Erledigung. Des Weiteren sammelt die Auskunftei Angaben zu Girokonten, zur Ausgabe von Kreditkarten, zu Telekommunikations- oder Versandhandelsverträgen sowie zur vertragsgemäßen und nicht vertragsgemäßen Abwicklung von Geschäften. Ebenso finden sich Informationen zum Missbrauch eines Kontos, zu eidesstattlichen Versicherungen oder Verbraucherinsolvenzverfahren in den Datenübersichten wieder. Zusätzlich werden umfassende Daten zur Person wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, und frühere Anschriften gespeichert. Nur wenige Angaben, wie zu eidesstattlichen Versicherungen oder Verbraucherinsolvenzverfahren, kann die SCHUFA dabei aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen entnehmen. Deshalb ist die Auskunftei auf die Ein- und Ausmeldung der Daten durch die mitteilenden Unternehmen angewiesen. Darauf, dass die Angaben vollständig und richtig sind, vertraut die SCHUFA. Denn Auskunfteien prüfen nicht, ob die einzelnen Daten korrekt sind. So kann es passieren, dass in einer Datenübersicht eines Verbrauchers falsche Angaben verzeichnet sind oder wichtige Informationen fehlen. Schlimmstenfalls ergeben sich daraus für den Konsumenten gravierende Nachteile im Geschäftsverkehr. So kommt es immer wieder vor, dass Auskunfteien durch fehlerhafte oder veraltete Daten falsche Scorewerte festlegen. Die Folgen für Verbraucher sind erheblich: Auf Grund einer falschen Bonitätsbewertung wird beispielsweise ein gewünschter Kredit entweder gar nicht bzw. nur zu höheren Zinsen vergeben. Oder ein Anbieter verweigert den Abschluss eines Telekommunikationsvertrages und ein neuer Fernseher wird statt auf Rechnung nur gegen Vorkasse geliefert. Marktcheck Scoring Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 1
2 Erschwerend kommt bei der Einordnung der Kreditwürdigkeit hinzu, dass sich der Umfang der einzelnen bei den Auskunfteien gespeicherten Daten unterscheidet. Der Umstand, dass Scorewerte lediglich eine Prognose über das künftige Verhalten von Personengruppen darstellen und dass ein Zahlungsausfallrisiko einer bestimmten Personengruppe keine Bewertung der Bonität einer bestimmten Einzelperson beinhaltet, ist betroffenen Verbrauchern kein wirklicher Trost. Verbraucher werden an Hand von Erfahrungswerten aus dem Verhalten bestimmter Gruppen von Menschen gewissermaßen zusammen mit anderen in eine Schublade gesteckt unabhängig davon, ob sie sich tatsächlich wie die anderen verhalten oder nicht. 2. Marktcheck Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat deshalb mit einem nicht repräsentativen Marktcheck untersucht, inwieweit die Angaben in der kostenlosen Datenübersicht nach 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für einzelne Verbraucher transparent, korrekt und nachvollziehbar und die festgelegten Scorewerte realistisch sind. Dazu holten 42 Personen im Jahr 2015 insgesamt 163 Bonitätsauskünfte bei den Auskunfteien SCHUFA, Bürgel, Creditreform Boniversum, Deltavista und infoscore ein. Darunter waren mehrere Personen, die bei der SCHUFA mehrfach mit zeitlichem Abstand Auskünfte eingeholt haben. Aus der Beratungspraxis weiß die Verbraucherzentrale, dass sich Konsumenten verständlicherweise schwer damit tun, ihre ggf. negativen Bonitätsauskünfte gegenüber Dritten zu offenbaren. Dies gilt auch für eine Information an die Verbraucherzentrale. In Folge dessen war der Kreis der Teilnehmer an dem Marktcheck überwiegend auf Mitarbeiter/innen und Angehörige der Verbraucherzentrale Niedersachsen beschränkt. Diese forderten kostenlose Datenübersichten bei verschiedenen Auskunfteien an. Ausgewertet wurden insgesamt 163 Bonitätsauskünfte bei folgenden Auskunfteien: 58 x SCHUFA Holding AG, Bochum zu 39 Personen 25 x Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Hamburg zu 25 Personen 27 x Creditreform Boniversum GmbH, Neuss zu 27 Personen 26 x Deltavista GmbH, Karlsruhe zu 26 Personen 27 x infoscore Consumer Data GmbH, Baden-Baden zu 27 Personen Marktcheck Scoring Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 2
3 3. Ergebnisse Die Auswertung erhebt nicht den Anspruch, repräsentative Ergebnisse liefern zu können. Dies schon allein aus dem Grund, da fast alle am Marktcheck beteiligten Personen in überwiegend geordneten finanziellen Verhältnissen leben und keine besonders schlechten Bewertungen zu erwarten waren. Gleichwohl liefert dieser Marktcheck wie nachfolgend dargelegt einige wichtige Erkenntnisse. 3.1 Unvollständige bzw. widersprüchliche Datenerfassung Der Marktcheck ergab, dass Auskunfteien Daten teilweise unvollständig bzw. widersprüchlich erfassen. Verbrauchern ist dabei in der Regel nicht klar, welche gravierenden Auswirkungen unvollständige oder fehlende Daten haben können. So geschehen in einem Fall, in dem Ende 2014 ein Telekommunikations-Vertrag abgeschlossen werden sollte, der wegen negativer SCHUFA-Auskunft verweigert wurde. Die eingeholte SCHUFA-Auskunft beinhaltete lediglich die Aussage Ein Basisscore wurde nicht berechnet und, dass dem Telefon-Anbieter (in den letzten 12 Monaten) ein Scorewert SCHUFA-KI-Score für Telekommunikation für weniger als 50 Prozent Erfüllungswahrscheinlichkeit übermittelt wurde. Dieser bedeutet ein sehr kritisches Risiko. Im konkreten Fall war der Auslöser für die schlechte Bewertung, dass ein schon seit dem Jahr 2000 bestehendes Girokonto nicht der SCHUFA nachgemeldet wurde. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Girokontos nutzte die Bank noch nicht die Dienstleistungen der SCHUFA und es gibt keine Nachmeldepflicht für schon länger bestehende Geschäftsverbindungen. Erst nach mehrfacher Intervention der Verbraucherzentrale Niedersachsen wurde das vorhandene Girokonto eingemeldet, mit der Folge, dass in der SCHUFA-Auskunft vom März 2015 zumindest ein Basisscore von über 90 % ausgewiesen wurde. Bei der SCHUFA steht dieser Score für ein zufrieden stellendes bis erhöhtes Risiko. Wenn bei einer Auskunftei außer den Angaben zur Person keine weiteren Daten gespeichert sind und wie in diesem Fall auch keine Daten zu einem Girokonto, fehlt eine Grundlage für die Berechnung und die Auskunftei liefert vermutlich deshalb einen niedrigen Scorewert. In von Bürgel erteilten Eigenauskünften war in 9 von 25 Fällen nachzulesen, dass unter der genannten Anschrift keine Daten auf der Bürgel Wirtschaftsdatenbank (BWI) gespeichert sind. Mit gleichem Datum erhielten die Verbraucher aber zusätzlich die widersprüchliche Auskunft, dass neben Namen, Anschrift und Geburtsdatum der Person auch die Kontonummer und Bankleitzahl im Fraud Prevention Pool (FPP) gespeichert sind (Teilnehmer am FPP sind ausschließlich Telekommunikationsdienstanbieter). Marktcheck Scoring Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 3
4 Ein weiteres Beispiel für Widersprüchlichkeit: Obwohl die SCHUFA einer Person den niedrigen Basisscore von 95,07 % bescheinigte, wurde in der Bonitätsauskunft sogar mitgeteilt, dass man an eine anfragende Bank folgendes übermittelte: OHNE SCORE, KUNDE IST DER SCHUFA UNBEKANNT bzw. OHNE SCORE, DA NUR ANFRAGEN VORLIEGEN. Auch hier hatte die SCHUFA keine Kenntnis über das bei einer anderen Bank schon seit vielen Jahren bestehende Girokonto. Die Person wollte nur die Bankverbindung wechseln. 3.2 Intransparenz der Scorewerte Aus den vorliegenden Auskünften ging für keinen der Marktcheckteilnehmer hervor, auf Grund welcher konkreten Umstände ein bestimmter Scorewert berechnet und ausgewiesen wurde. Fast alle Teilnehmer beanstandeten die Verständlichkeit der Auskünfte bezüglich der je nach Auskunftei unterschiedlichen Scorewerte und Rückzahlungs- bzw. Erfüllungswahrscheinlichkeiten. Schlechte Wohngegend gleich schlechte Bonität? Zumindest bei Creditreform Boniversum und bei infoscore wird die Wohngegend des Verbrauchers in die Berechnung des Scorewertes mit einbezogen. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Geoscoring. Der Scorewert wird errechnet unter Einbeziehung der von Ihnen gelieferten Daten zur Person (Alter, Geschlecht) und von Adressdaten, teilt Creditreform Boniversum mit. Infoscore erklärt in der Selbstauskunft, dass in die Berechnung der Scorewerte mit absteigender Gewichtung adressbezogene Daten, Anschriftendaten (Informationen aus dem Wohnumfeld) sowie personenbezogene Daten mit einflössen. Die Auswertung der Creditreform Boniversum-Anfragen zeigt (siehe Tabelle): Soweit sich der Beitrag zur Rückzahlungswahrscheinlichkeit auf deutlich überdurchschnittliche oder überdurchschnittliche Adressdaten stützt, führt dies zu einem höheren Scorewert. Wenn jedoch in der Auskunft die Bezeichnung deutlich unterdurchschnittliche oder unterdurchschnittliche Adressdaten ausgewiesen wird, kommt es tatsächlich in 4 von 27 Fällen immer zu einem niedrigeren Scorewert mit schlechter Rückzahlungswahrscheinlichkeit. Außerdem ist es möglich mit durchschnittlichen Daten zur Person auf eine Rückzahlungswahrscheinlichkeit von 97,74 % Prozent zu gelangen, wenn die Adressdaten überdurchschnittlich sind. Deutlich überdurchschnittliche Daten zur Person in Kombination mit durchschnittlichen Adressdaten führten lediglich zu einer niedrigeren Wahrscheinlichkeit von 96,67 % oder schlechter. Dies lässt den Schluss zu, dass bei Creditreform Boniversum Adressdaten stärker gewichtet werden, als Daten zur Person. Marktcheck Scoring Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 4
5 Bewertung der Adressdaten Errechnete Rückzahlungswahrscheinlichkeit Anzahl Personen (Gesamt: 27) Deutlich überdurchschnittlich 98,67 % 2 Überdurchschnittlich 98,67 % - 96,67 % 18 Durchschnittlich 96,67 % - 96,20 % 3 Unterdurchschnittlich 90,60 % 3 Deutlich unterdurchschnittlich 74,33 % 1 Tabelle: Bewertung der Adressdaten durch Creditreform Boniversum und deren Einfluss auf die errechnete Rückzahlungswahrscheinlichkeit Führt häufiger Umzug zur Abwertung? Auch Verbraucher, die häufiger umgezogen sind und bei denen Auskunfteien mehrere frühere Adressen gespeichert haben, haben anscheinend eine schlechtere Bonität, hier 2 von 39 Personen bei der SCHUFA. So beispielsweise in einem Fall in dem einer Person, die in absolut geordneten Verhältnissen lebt, von der SCHUFA ein verhältnismäßig schlechter Basisscore von nur 94,48 % ( zufrieden stellendes bis erhöhtes Risiko) mitgeteilt wurde. Eine zweite Person, ebenfalls in geordneten Verhältnissen lebend, mit mehreren früheren Adressen hat seit 2012 einen Basisscore zwischen 97,43 % und 96,20 %, was nur der Kategorie geringes bis überschaubares Risiko zugeordnet ist. 3.3 Fehlerhafter Datenbestand In wenigen Einzelfällen war ein fehlerhafter oder veralteter Datenbestand festzustellen: hier waren 2 von 39 Personen bei der SCHUFA und 1 von 25 Personen bei Bürgel betroffen. In einer SCHUFA-Auskunft war ein falscher Geburtsort verzeichnet und ein nicht mehr bestehender Telekommunikationsvertrag (TK) musste reklamiert werden. In einer späteren Korrekturauskunft war der TK-Vertrag immer noch vermerkt. Erst ab der dritten Auskunft wurden korrekte Daten geliefert. Marktcheck Scoring Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 5
6 In einem weiteren Fall war bei der SCHUFA noch ein alter, nicht mehr bestehender Kreditkartenvertrag gespeichert. In einer Bürgel-Auskunft, in der auch ein konkreter Wahrscheinlichkeits-/ Scorewert ausgewiesen worden ist, gab es den Hinweis: Geburtsdaten nicht bekannt. Die betroffene Person stellte sich berechtigter Weise die Frage, warum die Auskunftei das Geburtsdatum nicht einfach aus dem (für die Einholung von Bonitätsauskünften bei Auskunfteien von Verbrauchern benötigtem) kopierten Ausweisdokument übernommen hat. Fazit Der Marktcheck ergab, dass die von den Auskunfteien verwendeten Scoring-Modelle für Verbraucher völlig intransparent sind. Es ist nicht ersichtlich, welche Daten zu einer Auf- bzw. Abwertung der Kreditwürdigkeit führen. Zudem können Verbraucher nicht nachvollziehen, wie einzelne Kriterien gewichtet werden, beispielsweise eine bestimmte Wohngegend. Ferner ist davon auszugehen, dass viele Verbraucher überhaupt nicht wissen, welche Daten und Scorewerte über sie bei einzelnen Auskunfteien gespeichert sind und welche Folgen das für sie hat. Marktcheck Scoring Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 6
7 Aus den dargestellten Ergebnissen leitet die Verbraucherzentrale Niedersachsen deshalb folgende Forderungen ab: 1. Bei Scoring-Verfahren muss Transparenz hergestellt werden Der Marktcheck zeigt, dass die von den Auskunfteien verwendeten unterschiedlichen Scoring- Modelle für Verbraucher völlig intransparent sind. Welche Daten von Bedeutung sind und wie sie gewichtet werden um den Score festzulegen, ist geheim und für Verbraucher nicht nachvollziehbar. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Niedersachsen gesetzliche Regelungen, um die Transparenz beim Scoring, ggf. durch unabhängige Bewertungen, zu erhöhen. Verbrauchern sollte verständlich gemacht werden, welche Kriterien beispielsweise zu einer Abwertung geführt haben. Zudem muss Verbrauchern ein Korrekturanspruch des Scores zugestanden werden. Immerhin geht es um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, die auf eine zuverlässige und neutrale Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit angewiesen sind, damit sie ungehindert am Marktgeschehen teilnehmen können. 2. Auskunfteien müssen verpflichtet werden, Verbraucher jährlich aktiv über ihre gespeicherten Daten zu informieren Schon während der Durchführung des Marktchecks wurde deutlich, dass viele Verbraucher nicht ausreichend über die Arbeit von Auskunfteien und ihr Geschäftsmodell mit Scoring- Verfahren informiert sind. Dabei sollte jeder Verbraucher nicht nur seine Einträge bei den maßgeblichen Auskunfteien kennen, sondern auch den daraus resultierenden Score. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert deshalb, dass Verbraucher stets über den aktuellen Stand der über sie gespeicherten Daten informiert sein müssen. Die entsprechenden Auskunfteien sollten dazu verpflichtet werden, die Verbraucher jährlich aktiv über die gespeicherten Einträge zu informieren, wie es beispielsweise bei den jährlichen Informationen der Rentenversicherung geschieht. Ggf. könnte dies auch über ein Online-Portal geschehen. Mit den Daten der Verbraucher erwirtschaften die Auskunfteien nicht unerhebliche Gewinne. Deshalb sollte eine Finanzierung dieser Bringschuld, auch unter Einbeziehung der Unternehmen welche die erhobenen Daten gegen Bezahlung nutzen, möglich sein. 3. Die Einbeziehung von Adressdaten in die Bonitätsbewertungen muss verboten werden Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert, dass die Verwendung von Daten, die an die Anschrift der Personen oder deren Umgebung anknüpfen, generell verboten wird. So hat der Marktcheck gezeigt, dass die Verwendung von Adressdaten (Geoscoring) weder zu nachvollziehbaren noch zu realistischen Scorewerten führen kann. Stand: Dezember 2015, Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v.,herrenstr.14, Hannover Marktcheck Scoring Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 7
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