1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir haben diese in schriftlicher Form als verbindlich gekennzeichnet.
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- Florian Lorentz
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1 Verkaufs- und Lieferbedingungen der Car Trim GmbH 1 Geltung 1. Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung oder eines erneuten Hinweises oder einer erneuten Bezugnahme auf die Bedingungen bedarf, wenn sie dem Besteller bei einem von uns bestätigten früheren Auftrag zugegangen sind. Auch bei einer Auftragserteilung, die von unseren Liefer-und Zahlungsbedingungen abweicht, gelten unsere Lieferund Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichende Liefer-und Zahlungsbedingungen gelten daher nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 2. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des 13 BGB. Gegenüber diesen Personen finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. 2 Vertragsabschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir haben diese in schriftlicher Form als verbindlich gekennzeichnet. 2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben unser Eigentum und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. 3. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist für vier Wochen bindend. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware oder Rechnungserteilung anzunehmen, womit der Vertrag zustande kommt. 3 Preise 1. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise ab Werk und enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer und Nebenkosten, wie z. B. Versand- und Verpackungskosten sowie Kosten einer Transportversicherung. Diese Kosten hat der Besteller zu tragen, auch wenn sie nicht besonders ausgewiesen sind. 2. Sollten sich in der Zeit zwischen schriftlicher Bestätigung des Auftrages und Auslieferung der Ware Kostensteigerungen ergeben, die wir nicht zu vertreten haben (wie z. B. höhere Beschaffungs-, Herstellungs-, Lieferungs-, Lohn- und Energiekosten, Steuererhöhungen), sind wir berechtigt, diese Kostensteigerungen an den Besteller weiterzugeben. Übersteigt eine Preiserhöhung 5% der vereinbarten Nettopreise, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. 4 Lieferung und Lieferzeiten 1. Wir sind zu für den Besteller zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 2. Vereinbarte Liefertermine sind eingehalten, wenn die bestellte Ware innerhalb der Lieferfrist oder zum vereinbarten Liefertermin einem Frachtführer oder der zur Versendung bestimmten Person oder Firma übergeben wurde. 3. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Mangels abweichender Vereinbarung bestimmen wir den Transportweg und das Transportmittel nach bestem Ermessen. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Bestellers zu versichern. Seite 1 von 5
2 4. Nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist kann der Besteller uns schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und bei Nichteinhaltung dieser Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 5. Im Falle höherer Gewalt, wie z.b. Streik, Aussperrungen, unvorhersehbare und unverschuldete Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, usw. verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und einer anschließenden angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, sofern unsere Vorlieferanten die verkaufte Ware oder Materialien aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht frist- und qualitätsgerecht geliefert haben und wir den Liefertermin deshalb nicht einhalten können, obwohl wir ein mögliches ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Vorbelieferung sicherzustellen. Sollte uns die Leistung aus diesen Gründen ganz oder teilweise unmöglich oder wesentlich erschwert werden, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sobald uns die Auswirkungen eines solchen Ereignisses bekannt sind, werden wir dem Besteller mitteilen, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb welcher Frist wir voraussichtlich liefern können. Ist diese Frist unangemessen lang, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. 6. Der Lieferanspruch ruht, solange der Besteller die bis zum Liefertermin fälligen Rechnungen nicht gezahlt hat. 5 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug, Abtretung von Forderungen 1. Die Zahlung unserer Rechnungen hat innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug spesenfrei bargeldlos auf ein von uns benanntes Konto oder bar zu erfolgen. 2. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. 3. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe ohne Nachweis zu verlangen, die sofort fällig sind. Bei entsprechendem Nachweis ist ein höherer Verzugszins zu berechnen. 4. Befindet sich der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so werden alle gegen den Besteller bestehenden Forderungen sofort fällig. 5. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage zu stellen (zum Beispiel die Herabsetzung des Limits der Warenkreditversicherung), sind wir berechtigt, weitere offene Forderungen sofort fällig zu stellen. Wir behalten uns dann vor, nur nach Begleichung aller offenen Forderungen oder nach Erhalt entsprechender Sicherheiten (z.b. Bankbürgschaft oder per Nachnahme zuzüglich Nachnahmekosten oder nach Vorauskasse) zu liefern. Daneben sind wir nach einer Fristsetzung berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 6. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. 7. Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. 6 Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. 2. Eine Verarbeitung oder eine sonstige Bearbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, ohne dass sich daraus für uns Verpflichtungen ergeben. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so erwerben wir das Miteigentum an der einheitlichen Sache entsprechend unserem Anteil am Nettorechnungswert. Seite 2 von 5
3 3. Eine Weiterveräußerung sowie die Be- und Verarbeitung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Ist der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt, so ist er nicht mehr befugt, über die Vorbehaltsware zu verfügen oder diese zu be- und verarbeiten. 4. Der Besteller tritt hiermit zur Sicherung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung im Voraus alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus seinen gegenwärtigen und zukünftigen Warenlieferungen einschließlich aller Neben- und Sicherungsrechte, sowie Schecks und Wechseln bis zur Tilgung aller unserer Forderungen in voller Höhe an uns ab. Im Falle der Veräußerung der durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Vorbehaltsware erfolgt die Abtretung im Verhältnis unseres Miteigentumsanteils bzw. im Falle der Veräußerung zusammen mit anderer Ware zu einem Gesamtpreis in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Diese Forderungsabtretung umfasst auch Forderungen des Bestellers auf den Schlusssaldo eines Kontokorrents, den der Besteller mit seinen Kunden vereinbart hat, sowie die aus sonstigen Rechtsgründen (wie z.b. unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware resultierenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. 5. Der Einzug der abgetretenen Forderung erfolgt durch den Besteller. Ist der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt, so sind wir berechtigt, die Warenempfänger vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Bestellers gegen diese einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf berechtigtes Anfordern hin, alle Auskünfte und Unterlagen herauszugeben, die zum Forderungseinzug benötigt werden. 6. Ist der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Falls wir die Herausgabe von Vorbehaltsware bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche verlangen, so bedeutet dies zugleich den Rücktritt vom Vertrag. 7. Der Besteller ist verpflichtet, auf seine Kosten die Vorbehaltsware angemessen zu versichern und für uns sorgfältig zu verwahren. 8. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen an den Besteller insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. 9. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt. Etwaige Pfändungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich unter Angabe des Gläubigers anzuzeigen. 7 Sicherheiten bei Ausfuhrlieferungen 1. Die in 6 niedergelegten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gelten grundsätzlich auch bei Lieferungen ins Ausland. 2. Sind im Einfuhrstaat zur Wirksamkeit der in 6 genannten Rechte bestimmte Maßnahmen durchzuführen oder Handlungen erforderlich, so hat uns der Besteller darauf hinzuweisen und solche Maßnahmen oder Handlungen auf seine Kosten durchzuführen. 3. Lässt das Recht des Einfuhrstaates einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber einem Verkäufer, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Soweit eine gleichwertige Sicherung unserer Ansprüche gegen den Besteller dadurch nicht erreicht wird, ist der Besteller verpflichtet, uns auf seine Kosten zusätzliche, gleichwertige Sicherheiten zu verschaffen. Seite 3 von 5
4 8 Gefahrübergang Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den vereinbarten Preis zahlen zu müssen, geht mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur auf den Besteller über. 9 Abnahmeverzug 1. Wenn der Besteller nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 2. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, trägt der Besteller die anfallenden Lagerkosten in Höhe von 1 % des Nettobestellpreises monatlich ohne Abzüge, falls der Besteller nicht einen niedrigeren Schaden nachweist. Wir können bei Nachweis auch höhere Lagerkosten verlangen und uns zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. 3. Wir können als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug pauschal 30 % des Bestellpreises ohne Abzüge verlangen, wenn der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Bei Nachweis können wir auch einen höheren Schaden geltend machen. 10 Gewährleistung, Haftung 1. Soweit in den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes bestimmt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für alle unsere Lieferungen 12 Monaten ab Gefahrenübergang. 2. Branchenübliche Abweichungen in Qualität, Gewicht, Mengeneinheit, Farbe, Stärke und Ausmaß der Ware stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu Beanstandungen. 3. Der Besteller hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Der Besteller muss offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen ab Empfang und versteckte Mängel spätestens innerhalb von acht Tagen nach deren Feststellung schriftlich gegenüber uns rügen. 4. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Besteller einen offensichtlichen oder versteckten Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Besteller rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Bestellers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Besteller hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. 5. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 6. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 7. Wir haften unbeschadet der Regelung in 10 Ziffer 2 bis 6 dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Seite 4 von 5
5 Wir haften auch für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie auf Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens offensichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 8. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesem Fall haften wir jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir nicht. 9. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. 10. Soweit unsere Haftung in den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 11 Datenspeicherung Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung 1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Plauen. 2. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Bestellers zu klagen. 3. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (Stand ) Seite 5 von 5
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